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Brauche Dringend Und Schnell Einen Rat


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Hallo Forumsgemeinde,

 

gut dass ich hierher gefunden habe.

 

Nun lese ich mich seit 1 Stunde quer durchs Forum und bin total verunsichert was der richtige Weg ist.

 

Mein Sohn,19 Jahre und in der Probezeit, ist außerorts geblitzt worden.

50kmh waren vorgeschrieben und lt. Bescheid wurden 72kmh gemessen, also 22 kmh zuviel.

 

Ich -die Mama-bin die Halterin und bekam die nette Post.

 

Es ist ein >>ZEUGENFRAGEBOGEN<<

 

Da steht dass ich anhand des Fotos nicht als Fahrer in Betracht komme.

 

Mein Sohn ist nicht nur in der Probezeit, er fängt kommendes Jahr seinen Zivildienst an und hat dort einen Fahrerjob!

 

 

Ich kann ihn unmöglich als Fahrer angeben.Sonst wäre auch der Zivijob erledigt.

 

Ich möchte gerne die Sache auf mich nehmen. Also dass ich gefahren bin.

Nur wird das viell. niemand glauben.Ich habe blonde lange Haare und paar Jährchen älter :whistling:

 

Zeugnisverweigerungsrecht...was passiert dann??

 

Angeben dass ich gefahren bin....was passiert dann??

 

Ist es besser anzugeben dass ich nicht weiß wer gefahren ist??

Foto anfordern..und dann??

 

Sorry wenn ich diesselbe Frage viell. zum 100sten Male stelle, aber ich bin nervlich angespannt

und hoffe auf schnelle Antworten.

 

 

Gruß und vielen Dank im voraus

Karo

 

[bitte keine Fettschrift verwenden Gast225]

Edited by Gast225
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Die genannten Methoden fallen mangels Erfolgsaussichten weitgehend aus. Eine Fotoanforderung ginge zwar, hilft aber vermutlich nicht weiter. Ohne solche könnte man sich allerdings leichter irren, und das Schreiben jemandem anderen aushängen, der dem Fahrer nach Geschlecht, Alter und Aussehen ähnlich sieht. Dieser könnte sich dann selbst als Fahrer angeben.

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Guest Der Friese

hallo karo,

 

dein sohn ist gefahren, es droht ein FV und eventuell nachschulung....du bist die halterin und hast einen zeugenfragebogen erhalten....

 

erstmal kannst du dich zwar selbst auf dem bogen eintragen, wird dir aber nicht abgenommen, da ja schon steht, dass das foto mit dem halter aufgrund des alters und geschlecht nicht stimmen kann.....

jemand anderen als deinen sohn einzutragen wäre eine straftat, dass sollte derjenige dann schon selbst machen und sich als fahrer zu erkennen geben...

gibt es eventuell einen bruder, der ungefähr als fahrer hinkommt oder andere verwandte ??

deinen sohn brauchst du nicht als fahrer anzugegeben, zeugnisverweigerungsrecht, hat aber den nachteil, dass die behörde dann von selbst drauf kommt, dass der eigentliche fahrer innerhalb der familie sein muss und macht dementsprechend lichtbildabgleiche beim einwohnermeldeamt ....

da wäre es nur eine frage der zeit, bis die auf deinen sohn kommen....

 

gut ist schonmal, dass die da nicht von selbst drauf gekommen sind und dir erstmal einen zbb geschickt haben, damit wird die verjährung gegen deinen sohn noch nicht unterbrochen - er ist offiziell noch nicht ermittelt....

 

meiner meinung nach wäre es am geschicktesten, wenn du versuchst, mit hilfe der verjährung über die runden zu kommen - sie beträgt 3 monate plus 14 tage postlaufzeit....

es gilt, den wahren fahrer solange zu verschleiern....

 

foto anfordern ist gut, es vergeht etwas zeit - dabei bedenken, dass die fristen möglichst ausgereizt werden....

es gilt, mit der behörde katz und maus zu spielen...

 

abschliessend - die behörden sind nicht doof und solche spielchen werden alle naslang gespielt....ob das vorgehen letztlich reicht, steht in den sternen.....

 

gruß

der friese

ein ultimativen tip zum herumkommen gibts nicht....

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es droht ein FV und eventuell nachschulung....

 

meiner meinung nach wäre es am geschicktesten, wenn du versuchst, mit hilfe der verjährung über die runden zu kommen - sie beträgt 3 monate plus 14 tage postlaufzeit....

es gilt, den wahren fahrer solange zu verschleiern....

 

Servus,

 

bei 22km/h zu viel gibts kein Fahrverbot. Folgen: 1 Punkt, Bußgeld, Nachschulung, Probezeitverlängerung. Warum ist da der Fahrerjob in Gefahr?

 

Bei der Verjährung bzgl. AHB gibts keine Postlaufzeit. Es reicht die Anordnung des AHB.

 

Ansonsten würde ich auch die Ers afa- Methode anwenden.

 

MfG

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Mein Sohn,19 Jahre und in der Probezeit, ist außerorts geblitzt worden.

50kmh waren vorgeschrieben und lt. Bescheid wurden 72kmh gemessen, also 22 kmh zuviel.

 

Ich -die Mama-bin die Halterin und bekam die nette Post.

 

Es ist ein >>ZEUGENFRAGEBOGEN<<

 

Da steht dass ich anhand des Fotos nicht als Fahrer in Betracht komme.

 

Mein Sohn ist nicht nur in der Probezeit, er fängt kommendes Jahr seinen Zivildienst an und hat dort einen Fahrerjob!

 

 

Ich kann ihn unmöglich als Fahrer angeben.Sonst wäre auch der Zivijob erledigt.

 

 

Also wenn ich es richtig verstehe steht gar kein FV aus da "nur" 22 zuviel !

 

Falls eine Nachschulung im Raum steht ( wenn kein Ersafa ) gefunden wird, kann er ja trotzdem seinen FS behalten. Er muss halt nur die

Nachschullung komplett absolvieren.

Er kann bei seinem ZD trotzdem die Fahrertätigkeit ausüben.

 

Hab eine ähnliche Sit. auch schon erlebt. Das geht schon.

 

Entweder jetzt einen Ersatzfahrer suchen der ihm ähnelt (Alter, Aussehen) dieser gibt sich dann selbst als Fahrer an. Oder halt die Strafe schlucken, den Sohn angeben und die Nachschulung absolvieren.

 

 

Grüße Maddy

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Hallo traffic, hallo friese,hallo maddy,hallo calectra

 

vielen Dank für Eure schnelle Antwort.

 

Aus Euren Antworten entnehme ich, dass ich es vergessen kann, zu schreiben >ich<war der Fahrer.

 

Das wäre nämlich für die Situation vom Sohn die beste Variante.

 

Zeugnisverweigerung ankreuzen bringt also auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren?

 

Das darf natürlich nicht sein.

 

Also innerhalb der Frist von 1 Woche sollte ich das Foto anfordern,weil ich nicht weiß wer gefahren ist??

 

Ich habe mit dem Gedanken gespielt der Sachbearbeiterin anzurufen und zu fragen, ob sie mir den Bußgeldbescheid schickt und gut ist.

 

Also ist das auch nicht sinnvoll???

 

Und laut Bußgeldrechner steht bei ihm -weil in der Probezeit- ein Fahrverbot an bei 22 kmh zuviel.

 

Das ist so ein Mist. Da hängt soviel für den Sohn ab.

 

Egal wie, ihn dürfen "die" einfach nicht ermitteln, wegen der Zivistelle!

 

3 Monate und 14 Tage........kann das überhaupt klappen??

 

Einen Bruder gibts es, der auch in Frage käme. Nur kann er Punkte auch nicht gebrauchen :whistling:

 

 

Gruß Karo

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Und laut Bußgeldrechner steht bei ihm -weil in der Probezeit- ein Fahrverbot an bei 22 kmh zuviel.

 

Das ist so ein Mist. Da hängt soviel für den Sohn ab.

 

Egal wie, ihn dürfen "die" einfach nicht ermitteln, wegen der Zivistelle!

 

3 Monate und 14 Tage........kann das überhaupt klappen??

 

Einen Bruder gibts es, der auch in Frage käme. Nur kann er Punkte auch nicht gebrauchen :whistling:

 

 

Gruß Karo

 

Ab 22 km/h Fv ist Quatsch. Ab 30 km/h innerorts gibt es erst eines.

 

Warum, was gibt es für ein Problem mit der Zivistelle. Er "verliert" ja seinen Führerschein nicht. Er kann ganz normal seinen Zivildienst antreten. Außerdem muss man der Zivistelle nur mitteilen wenn ein Fv vorliegt. Das ihr Sohn geblitzt wurde und zur Nachschulung muss kann denen sowas von egal sein.

 

Entweder Ersatzfahrer oder Nachschulung. Ist sein Bruder noch in der PZ ? Dann würden die Kosten für die Nachschulung schonmal wegfallen.

Aber wenn er auch keine Punkte gebrauchen kann...

 

Wiegesagt solange er die Nachschulung antritt und sie absolviert behält er seinen FS. Also keine Gefahr für den Zivildienst. :100:

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Servus Karo,

 

Es gibt bei 22km/h zu viel auch in der Probezeit, definitiv kein Fahrverbot.

 

Es gibt einen Punkt. Kann den der Bruder nicht verkraften. Lies dich mal in die Ers afa (Alber to) Methoden ein. Sinn der Sache ist es, dass gar niemand bestraft wird. Bei einem Bruder stehen die Chancen imho nicht schlecht.

 

Der Bruder oder ein anderer Ers afa soll sich in den ZBB eintragen und auf den AHB warten. Danach die Sache zugeben und auf den Bußgeldbescheid warten. Gegen diesen innerhalb der Frist Einspruch einlegen. So kommt man für den tatsächlichen Fahrer über die Verjährung. Dann kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen, in diesem hat aber niemand mehr was zu befürchten.

Außer einem Fahrtenbuch für das entsprechende Fahrzeug vielleicht.

 

Mfg

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Hallo Calectra,Maddy,

 

Dass ein FV droht hat er sich selber ergoogelt im Bußgeldrechner.

 

Muss also nicht stimmen. Also die Zivistelle wäre damit schon mal kein Thema mehr.

 

Das was ich mit am Schlimmsten finde sind -neben der Kosten für eine Nachschulung-dass ja wohl die Probezeit auf 4 Jahre verlängert wird.

 

Da ein eigenes Auto finanziell nicht drin ist, spart er eben auf ein gebrauchtes 2Rad.Das darf er dann nach der 2-jährigen Probezeit fahren.

Das wäre dann bei einer Probezeit von 4 jahren vorerst erledigt.Und da er ja irgendwie zur Uni kommen sollte 2010....

Ach zermartere mir gerade den Kopf.

 

Hab hier ja schon etliche postings gelesen.

Z.B. wäre Bild anfordern ganz schlecht.

 

Das mit dem Bruder das ginge weil der nicht mehr in der Probezeit ist.

Kommt auch äußerlich am ehesten hin.

 

Al berto Methode, da muss ich wohl weitersuchen...lesen.....

 

 

Danke Euch, für Eure Mühe

 

Karo

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Hallo Calectra,Maddy,

 

 

 

Das was ich mit am Schlimmsten finde sind -neben der Kosten für eine Nachschulung-dass ja wohl die Probezeit auf 4 Jahre verlängert wird.

 

Da ein eigenes Auto finanziell nicht drin ist, spart er eben auf ein gebrauchtes 2Rad.Das darf er dann nach der 2-jährigen Probezeit fahren.

Das wäre dann bei einer Probezeit von 4 jahren vorerst erledigt.Und da er ja irgendwie zur Uni kommen sollte 2010....

 

Das mit dem Bruder das ginge weil der nicht mehr in der Probezeit ist.

Kommt auch äußerlich am ehesten hin.

 

Warum sollte er ein Motorrad erst nach der PZ fahren dürfen. :100: . Hab ich noch nie gehört. Kenne das nur das man für größere Maschinen nen Mindestalter braucht ...aber aus der PZ :130: . Wenn nicht dann tut es auch mal ein Mofa bzw Roller. Gibt es gute Modelle von sachs. srry für die Werbung ^^

 

 

 

 

Dann versucht es doch mit dem Bruder. Wichtig . Sein Bruder muss sich selbst angeben. !!

 

Viel Erfolg und auch eine 4 jährige PZ geht mal rum. .. Spreche da aus Erfahrung. :whistling:

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Wenn Dein Sohn die letzten Jahre einen neuen Ausweis machen hat lassen, dann ist es sowieso schon zu spät.

 

Servus,

 

@Ermittler, es wäre sehr nett, wenn du diese Aussage mal etwas genauer erläutern würdest. Ich verstehe sie leider nicht.

 

Vielen Dank.

 

MfG

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Wenn der Wagen einer (sorry) älteren Frau geblitzt wird, in welchem ein jüngerer Mann sitzt, dann liegt die Vermutung nahe, daß es sich dabei um den Sohn handelt.

Also schaut man ins EMA, fordert die Bilder an und möglicherweise hat man damit den Fahrer schon ermittelt.

 

Gruß

Goose

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Hallo Bonsai,

 

neee....

er hat schon die 22kmh eingegeben.

Bei Leuten in der Probezeit sind da die Strafen "leider" härter.

 

Und es war außerorts.

 

Ganz blöd gelaufen,weiler sonst ein vernünftiger Fahrer ist:

 

Es war in Stuttgart Zuffenhausen. Brücke. Falls das jemand kennt.

 

Da wird anscheinend nur für ein paar hundert Meter auf 50 begrenzt. Wegen Schneeglätte,ach was weiß ich es....wo die Jungs Nachts rumkurven.

 

@Maddy,

 

Da muss ich jetzt nochmalden Sohn fragen.

Er sagte mir dass er eine offene Maschine erst nach Beendigung der Probezeit fahren kann,bzw.er muss natürlich auch 2 Jahre den Motorrad FS besitzen.

 

Viell.hab ich was falsch verstanden.

 

Werbung für Sachs:-))

 

Kommt hier eh nicht an.

 

Sohnemann fährt einen Gilera Runner.

Der "große" Ducati.

Ich Malagutti....

 

 

Also du siehst, wir stehen auf italienisch:-))

 

 

Der große Bruder will den Punkt nicht übernehmen weil:

 

Wenn man innerhalb von 6 Monaten 2 mal wegen demselben Vergehen Punkte sammelt gibts FV.Sagt er.

 

Das ist ja der Knackpunkt: Meine Männer brauchen den Führerschein.

Und ich würde den mickrigen 1 Puinkt gerne übernehmen und darfs nicht?!

 

 

Mistige Situation.

 

 

Das was *ermittler* geschrieben hat, versteh ich auch nicht.

 

Gru Karo

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Wenn es einen Bruder gib, soll der sich eintragen, wenn es vom Aussehen halbwegs paßt. Der Bruder muß sich selbst eintragen.

 

Am besten schreibt der Bruder, daß er an dem Tag das Auto bewegt hat und gerne das Photo sehen möchte. Dann kommt das Photo und er nennt sich endgültig.

 

Gruß

Pizza

 

PS: Richtig gogeln und sich nicht verrückt machen!

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@ Goose

 

 

bestimmt ist das leicht zu ermitteln.

 

Da ich ja aber nun als Zeuge den Fahrer ermitteln helfen soll....zu was das denn??

 

Es war Halloween, viell. hab ich mich als jungen Mann verkleidet? :100:

 

Das "ältere Frau* sei dir verziehen.

 

Wäre die Freundin vom Sohn nicht auch noch in der Probezeit, würde sie ihm helfen.

Verwechslungsgefahr ist groß... :whistling: ...*gg*

 

Ne im Ernst, ich würde ihm so gerne helfen,weiß aber immer noch nicht wie.

Spaßig ist das nämlich nicht.

 

Da wird ein junger Mann bestraft, der überhaupt nicht zu den Rasern gehört.

Nur mal nen Moment nicht aufgepasst. Bzw. 50 er Zone wegen Schneeglätte.....toll!!!

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Also, da ist so ziemlich alles falsch, was ihr da ermittelt habt.

 

Bei Leuten in der Probezeit sind da die Strafen "leider" härter.
Nein, auch hier werden die Sätze aus der BKatV angewendet. Lediglich die Nachschulung etc. gibts in der Probezeit zusätzlich.

 

Er sagte mir dass er eine offene Maschine erst nach Beendigung der Probezeit fahren kann,bzw.er muss natürlich auch 2 Jahre den Motorrad FS besitzen.
Nein, zwei Jahre nach Erwerb der Klasse A dürfen auch Kräder ohne Leistungsbeschränkung geführt werden (siehe § 6(2) Satz 1 FeV). Hierbei ist es unerheblich, ob die Probezeit noch läuft oder nicht.

 

Wenn man innerhalb von 6 Monaten 2 mal wegen demselben Vergehen Punkte sammelt gibts FV.Sagt er.
Auch falsch.

Siehe § 4(2) BKatV:

 

Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

 

Gruß

Goose

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Hey Tiefkühlpizza:-))

 

 

Doch das mit dem Bruder würde schon hinhauen, aber er will nicht,weil er befürchtet dann beim nächsten eigenen Verstoß der Mops zu sein.

 

Das ist ja das blöde.

 

Sonstwürde er es gleich machen.

 

Ich hab ihm ja angeboten evtl. zukünftige Punkte zu nehmen.

 

Aber das geht wohl wieder nicht.

 

Werde den Jungs blonde Perücken kaufen

 

Sowie es aussieht müssen wir drauf hoffen, dass wir irgendwie die 3 Monate rumkriegen.

 

Wie das gehen soll: KA

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Kannst du mal den Link hier veröffentlichen bei dem du das Ergebnis mit dem FV ermittelt hast.

 

Ansonsten gibt es bis auf die Alkoholregelung keine schärferen Bestrafungen für Fahrer in der PZ. Dazu kommen halt die Nachschulung und die einmalige Verlängerung der PZ.

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Servus,

 

@goose, schön dass du das jetzt alles mal klargestellt hast. Vielleicht glaubt die gute Karo ja einem Polizisten, wenn sie uns schon nicht glauben will. :whistling::100:

 

@Karo, obwohl goose dich ja jetzt aufgeklärt hat, und dem Bruder im Prinzip wegen dem einen Punkt nichts passieren kann, sucht ihr euch vielleicht einen Kumpel als Ers afa.

 

Aber wie schon weiter oben erwähnt soll mit den Vermeidungsstrategien eigentlich eine Bestrafung aller Beteiligten vermieden werden. Deshalb könnte der Bruder auch mitspielen.

 

Einfacher wäre es natürlich wenn man jemanden findet der den Punkt auf sich nimmt und dem Sohn ähnlich sieht.

 

PS: Erstaunlich wie sich eine Mutter für den Sohn doch einsetzen kann. Also ich würde sagen, der Spross sollte sich doch zumindest selbst mal mit der Materie beschäftigen und nicht alles Mami machen lassen.

 

MfG

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Hallo Goose,

 

Danke für deine Infos.

 

Da hier die Aufregung scheinbar Allen den Sinn vernebelt, ist es gut, aufgeklärt zu werden.

 

4 Jahre Probezeit finde ich trotzdem echt ätzend.

 

Irgendwie müssen wir überlegen, wie wir genau vorgehen.

 

Ich werde das Schreiben nun erstmal ignorieren. Schließlich geht auf dem Postweg auch was verloren.

 

Viell.haben die Beamten über Weihnachten alle Urlaub.

 

Tatzeit war 30. Oktober.

 

Komisch ist, das Schreiben datiert 19.11.und ging erst heute ein. 3 Tage.....später.

 

Meint ihr, ich kann das jetzt so mal machen?

 

Wenn die sich wieder melden erstmal Foto anfordern....weil ich ja nicht weiß wer am 30.10. mit meinem Auto gefahren ist??

 

Kann das klappen mit der *Verjährung* oder ist das Schrott?

 

Bruder eintragen lassen , Bescheid abwarten, widersprechen bereitet mir Bauchschmerzen....

 

Will nicht vor Gericht :whistling:

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Will nicht vor Gericht :whistling:

 

Servus,

 

da musst du auch nicht hin, sondern nur die beiden Brüder. :100:

 

Wenn du den Wisch ignorierst, hat das zur Folge, dass die Behörde von sich aus anfängt zu ermitteln. Dann liegt nichts näher als erstmal die Familienmitglieder zu überprüfen. Dann ist der Sohnemann ziemlich schnell fällig. Und auf eine falsche Fährte kann man dann auch niemanden mehr locken.

 

@goose, wenn der Fahrer angeblich eh schon fest steht, aufgrund des Alters und dem anderen Geschlecht, warum schickt man dann zuerst einen ZBB raus und nicht gleich den AHB an den Sohn?

Mir ist auch klar das nichts näher liegt, als dass der Sohn gefahren ist. Aber wenn man dies weiß, warum dann die vorliegende Vorgehensweise mit dem ZBB.

 

MfG

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@calectra,

 

 

ja,du hast völlig recht.

 

Ich hocke am PC und wühle mich durch die Materie um Unheil abzuwenden.

 

So dumm sind nur Mütter:-))

 

Einerseits will ich dem Sohn helfen, andererseits nicht selbst in Die Mühlen von Polizei und Gesetz kommen.

 

Ich versuche dem älteren Sohn das was ihr schreibt nahezubringen,aber er will den Punkt nicht. ER hat eben Muffe.

 

Mein Mann würde es machen....nur das Bild?!

 

Die Kumpels sind auch alle um die 18/19 und in der Probezeit.

 

 

Ich werde jetzt auf ein Fest gehen und den Mist mal vergessen. Vorerst.

 

Viell.kommt ja die Erleuchtung bei nem Bier. Eher Glühwein:-)

 

Euch ein dickes DANKE....klasse

 

@ Gast

 

Link hat sich erledigt, habe es selber geprüft,du hast recht.

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Servus,

 

da musst du auch nicht hin, sondern nur die beiden Brüder. :whistling:

 

Wenn du den Wisch ignorierst, hat das zur Folge, dass die Behörde von sich aus anfängt zu ermitteln. Dann liegt nichts näher als erstmal die Familienmitglieder zu überprüfen. Dann ist der Sohnemann ziemlich schnell fällig. Und auf eine falsche Fährte kann man dann auch niemanden mehr locken.

 

@goose, wenn der Fahrer angeblich eh schon fest steht, aufgrund des Alters und dem anderen Geschlecht, warum schickt man dann zuerst einen ZBB raus und nicht gleich den AHB an den Sohn?

Mir ist auch klar das nichts näher liegt, als dass der Sohn gefahren ist. Aber wenn man dies weiß, warum dann die vorliegende Vorgehensweise mit dem ZBB.

 

MfG

 

Der große Sohn würde mich lynchen. Der will ja da eben gar nicht genannt werden.

Der ist froh, dass seine eigene Probezeit rum ist.

Und mit Auto und Motorrad kanns mal schnell gehen, dass er selber zu sehr aufs Gas drückt. Da liegt ja das Problem. Er will nicht!!

 

Verstehe ich ja auch.

 

Tja......mir raucht der Kopf.

 

Was tun.

 

Einen schönen Samstag Abend. Und DANKE

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wenn der Fahrer angeblich eh schon fest steht, aufgrund des Alters und dem anderen Geschlecht, warum schickt man dann zuerst einen ZBB raus und nicht gleich den AHB an den Sohn?
Ich sagte nicht, daß er so fest steht, ich sagte, daß er sich so feststellen lässt.

 

@Karo: Den Punkt würde ich auch nicht auf mich nehmen, denn, auch wenn es beim nächsten Verstoß nicht zwingend ein Fahrverbot geben muss, so kann er doch andere Nachteile mit sich ziehen. (höheres Bußgeld etc.)

 

Gruß

Goose

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Hallo Karo,

 

Meines Erachtens sollte man in deinem Fall probieren, über die 90 Tage Verjährungsfrist zu kommen. Da habt ihr zwei glückliche Umstände, die euch helfen:

1. Die Weihnachtszeit fällt in die 90-Tage-Frist

2. Mit der Klärung, wer der Fahrer war, kann man einige Zeit herausschinden.

 

Wenn die Behörde nicht äußerst fit ist, wird sie euch nicht kriegen.

 

Also folgendes tun

- den Anhörungbogen nicht zurückschicken

- u. U. mal einige Zeit das Namensschild von Klingel und Postkasten entfernen, falls sonst keine wichtige Post kommt

- Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, am letzten Tag der Frist Einspruch erheben (ohne Begründung oder "bin nicht gefahren")

 

Generell so spät wie möglich und so passiv und hinhaltend wie möglich reagieren, Zeit schinden.

 

Mein Sohn hat auch so ein Ding an der Backe (26 km/h), mit meinem Auto. Ich habe den Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt, und 43 Tage sind schon rum. Wir werden das genauso schaffen wie ihr. Wenn die behördlichen Abzocker so aufs Geld aus sind, sollen sie sich ordentlich abrackern und zum Schluß doch dumm aus der Wäsche gucken.

 

Man muß auch immer die Umstände prüfen und ob das Tempolimit abgemessen war. Ein Tempolimit darf keineswegs willkürlich angeordnet werden. Das kommt in meinem Fall dazu. Auf einer 60-er Straße (McGraw-Graben München) wurde wegen einer nicht einengenden Baustelle, wo auch keine Kurve zu fahren ist, Tempo 30 verhängt! Ein regelrechter Skandal. Die Stadt München soll schon 3 Mio Euro an Bußgeldern eingenommen und 5000 Führerscheine kassiert haben. Das stinkt zum Himmel, das ist mit Worten nicht zu beschreiben. Wenn es zur Verhandlung kommen sollte, werde ich der Bande die Leviten lesen. Die lokale Presse wird dazu eingeladen. Aber wie gesagt, erst mal werden sie mit ein paar netten Winkelzügen ausgekontert.

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wenn der Fahrer angeblich eh schon fest steht, aufgrund des Alters und dem anderen Geschlecht, warum schickt man dann zuerst einen ZBB raus und nicht gleich den AHB an den Sohn?
Ich sagte nicht, daß er so fest steht, ich sagte, daß er sich so feststellen lässt.

 

@Karo: Den Punkt würde ich auch nicht auf mich nehmen, denn, auch wenn es beim nächsten Verstoß nicht zwingend ein Fahrverbot geben muss, so kann er doch andere Nachteile mit sich ziehen. (höheres Bußgeld etc.)

 

Gruß

Goose

 

 

Ja so sieht es der ältere Sohn eben auch.

Verständlich.

 

Ist keine gute Lösung.

 

Mein Mann würde es machen, aber mit seinem FS steht und fällt unsere Existenz.

 

Mich wollen sie als Täter nicht.

 

Die "ich weiß nicht wer gefahren ist" Taktik geht auch in die Hose, wenn sie mit dem Bild ankommen.

 

Mensch, ich weiß einfach nicht weiter.

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Hallo Karo,

 

Meines Erachtens sollte man in deinem Fall probieren, über die 90 Tage Verjährungsfrist zu kommen. Da habt ihr zwei glückliche Umstände, die euch helfen:

1. Die Weihnachtszeit fällt in die 90-Tage-Frist

2. Mit der Klärung, wer der Fahrer war, kann man einige Zeit herausschinden.

 

Wenn die Behörde nicht äußerst fit ist, wird sie euch nicht kriegen.

 

Also folgendes tun

- den Anhörungbogen nicht zurückschicken

- u. U. mal einige Zeit das Namensschild von Klingel und Postkasten entfernen, falls sonst keine wichtige Post kommt

- Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, am letzten Tag der Frist Einspruch erheben (ohne Begründung oder "bin nicht gefahren")

 

Generell so spät wie möglich und so passiv und hinhaltend wie möglich reagieren, Zeit schinden.

 

Mein Sohn hat auch so ein Ding an der Backe (26 km/h), mit meinem Auto. Ich habe den Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt, und 43 Tage sind schon rum. Wir werden das genauso schaffen wie ihr. Wenn die behördlichen Abzocker so aufs Geld aus sind, sollen sie sich ordentlich abrackern und zum Schluß doch dumm aus der Wäsche gucken.

 

Man muß auch immer die Umstände prüfen und ob das Tempolimit abgemessen war. Ein Tempolimit darf keineswegs willkürlich angeordnet werden. Das kommt in meinem Fall dazu. Auf einer 60-er Straße (McGraw-Graben München) wurde wegen einer nicht einengenden Baustelle, wo auch keine Kurve zu fahren ist, Tempo 30 verhängt! Ein regelrechter Skandal. Die Stadt München soll schon 3 Mio Euro an Bußgeldern eingenommen und 5000 Führerscheine kassiert haben. Das stinkt zum Himmel, das ist mit Worten nicht zu beschreiben. Wenn es zur Verhandlung kommen sollte, werde ich der Bande die Leviten lesen. Die lokale Presse wird dazu eingeladen. Aber wie gesagt, erst mal werden sie mit ein paar netten Winkelzügen ausgekontert.

 

 

Hallo kostolany4,

 

 

du sagst es. Das ist oft pure Willkür....da könnte ich glatt ko..... :whistling:

 

Wenn mein Sohn ein Raser wäre,oder sonst ne schlimme Geschwindigkeitsverfehlung gemacht hätte.....

 

Das ist ne ganz miese Masche an der Stelle,völlig unnötig.

 

Aber nun haben wir den Salat. Sowas hätte mir auch jederzeit passieren können. Deshalb finde ichs ja so bescheiden, dass es den Sohn erwischt hat, der sich dort nicht auskennt.

 

 

Wir werden es auch so versuchen, kann nicht mehr als schiefgehen.

 

Ich kann auch nicht andere Familienmitglieder da in die SCH... reiten.

 

DANKE, das macht Mut

 

Grüße Karo

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Es bleibt nur die Möglichkeit, dass sich der Vater oder der Bruder selbst in den ZBB einschreibt, und wenn der BGB da ist, so spät

wie möglich Einspruch einlegt. Man kann sich ja mal im Tag irren.

 

Oder ihr bleibt völlig passiv und wartet ab, wen die Behörde ermittelt. Es könnte dann allerdings auch den richtigen treffen.

 

Viel mehr Chancen sehe ich da nicht.

 

Gruß BiBa

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Wenn Dein Sohn die letzten Jahre einen neuen Ausweis machen hat lassen, dann ist es sowieso schon zu spät.

 

Servus,

 

@Ermittler, es wäre sehr nett, wenn du diese Aussage mal etwas genauer erläutern würdest. Ich verstehe sie leider nicht.

 

Vielen Dank.

 

MfG

 

ganz einfach der SB schaut nach wer unter der Adresse wohnt, eine familie z.B. Da ja ein junger Mann abgebildet ist, kann man ja mal einen Passbildableich machen, falls vorhanden.

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Wo ist das Problem. Der Bruder trägt sich als Fahrer ein. Wenn dann der Bußgeldbescheid kommt legt man Einspruch ohne Begründung ein. Und wenn die Verjährung rum ist, ist schon mal der eine Bruder sicher. Vor Gericht belegt man dann glaubhaft mit mehreren Zeugen das der andere Bruder zum Tatzeitpunkt gar nicht gefahren seien kann weil...

 

Und selbst wenn das in die Hose geht. Der Bruder soll sich mal nicht so anstellen. Das macht man in der Familie schon mal, schließlich geht es hier um 4 Jahre PZ und 350€. Finde das unter aller Sau. Als wenn man mit 1en Punkt schon den FS in Gefahr hat. Da fehlen immerhin noch 17 weitere bevor die Pappe gelocht wird.

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Wenn mein Sohn ein Raser wäre,oder sonst ne schlimme Geschwindigkeitsverfehlung gemacht hätte.....

Das ist ne ganz miese Masche an der Stelle,völlig unnötig.

Aber nun haben wir den Salat. Sowas hätte mir auch jederzeit passieren können. Deshalb finde ichs ja so bescheiden, dass es den Sohn erwischt hat, der sich dort nicht auskennt.

Ob das eine miese Masche ist und an der Stelle völlig unnötig, kann ich nicht beurteilen, kenn die Stelle nicht.

Aber gerade wenn man sich irgendwo nicht auskennt, sollte man schon auf die Schilder achten.

Dass dein Sohn kein Raser ist, mag ja sein. Aber das weißt du nicht sicher. Oder fährst du immer mit ihm?

Ich war auchmal jung und meine Mutter dachte oder hoffte bestimmt auch, dass ich vernünftig fahre. Aber sie weiß nicht, wie ich gefahren bin.

Immerhin ist er lt. Tacho mit ca. knappen 80 bei erlaubten 50 gefahren.

 

Ich sehe bei der Kombination Mutter/Sohn im gleichen Haushalt übrigens keine große Chance, da rauszukommen. Außer, da sitzen Pappnasen in der Bußgeldstelle.

Von daher würde ich den Versuch mit deinem Mann starten. Er kann sich ja mal selbst angeben, vielleicht habt ihr ja Glück und der Sachbearbeiter schluckt das. Vielleicht reicht ihm ja, wenn er einen männlichen Namen liest.

Und ein Punkt ist noch nicht dramatisch. Etwas schlimmer wäre es, wenn die Überschreitung mehr als 25 km/h wäre wegen der 2 x 26 km/h Regel.

Und sollte dein Mann doch mal ein Bußgeld erfahren, könnte dein Sohn ja die eventuelle Erhöhung bezahlen. Schließlich spart er eine Menge Geld und Zeit, wenn das mit deinem Mann klappt.

 

Wo ist das Problem. Der Bruder trägt sich als Fahrer ein. Wenn dann der Bußgeldbescheid kommt legt man Einspruch ohne Begründung ein. Und wenn die Verjährung rum ist, ist schon mal der eine Bruder sicher. Vor Gericht belegt man dann glaubhaft mit mehreren Zeugen das der andere Bruder zum Tatzeitpunkt gar nicht gefahren seien kann weil...

Und selbst wenn das in die Hose geht. Der Bruder soll sich mal nicht so anstellen. Das macht man in der Familie schon mal, schließlich geht es hier um 4 Jahre PZ und 350€. Finde das unter aller Sau. Als wenn man mit 1en Punkt schon den FS in Gefahr hat. Da fehlen immerhin noch 17 weitere bevor die Pappe gelocht wird.

Der Versuch mit dem Bruder ist natürlich das Beste, weil hier das Alter ja auch viel besser hinkommt.

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Guest Der Friese

ich würde - ohne gewähr - wie folgt vorgehen:

du schreibst zurück, keine ahnung, wer es war, du bräuchtest ein foto....

nachdem das foto da ist, benennt sich der bruder selber als möglicher fahrer und wartet den ahb ab....

sollte der ahb kommen, widerspricht der bruder dem ahb und benennt exakt die umstände, warum er es nicht gewesen sein kann - arbeitstelle, beim sport oder sonstwas.....immer bedenken, dass die fristen eingehalten werden, aber auch nicht zu früh zu viel zeit verschenken....

und dann ermittelt die behörde wieder von vorn, wird wahrscheinlich schnell auf den anderen sohn kommen und auf diesen den ahb erlassen....

 

ob das innerhalb der verjährung sein wird,steht in den sternen, es kann aber so viel zeit gewonnen werden...

 

aber unter uns jetzt gesagt - wenn kein fahrverbot im raum steht, dann würde ich mir diese trickserei überlegen und eventuell davon absehen, bis es tatsächlich mal um mehr geht.... :whistling:

 

gruß

der friese

edit: oh je - sehe gerade, der user ohnec schlägt die gleiche masche vor.... :100:

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Mein lieber Schieber - hier herrscht 'ne Menge Halbwissen vor..... :P

Also folgendes tun

- den Anhörungbogen nicht zurückschicken

- u. U. mal einige Zeit das Namensschild von Klingel und Postkasten entfernen, falls sonst keine wichtige Post kommt

- Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, am letzten Tag der Frist Einspruch erheben (ohne Begründung oder "bin nicht gefahren")

Schon mal ein sehr bloeder Tipp. Erstens handelt es sich um einen Zeugenbefragungsbogen, da besteht schon mal 'ne gewisse Auskunftspflicht. Wenn der nicht zurueck geschickt wird, wird der zustaendige Sachbearbeiter doch foermlich darauf gestossen, mal einen Blick auf die Personen im naeheren Umfeld zu werfen. Dann kommt er zwangslaeufig auf Sohnemann und schon hat der das Ding an der Backe!

Wenn ein Bussgeldbescheid kommt, dann kommt der an den, den der Sachbearbeiter fuer den Fahrer haelt. Aber erst einmal kommt der AHB. Ist dieser an Sohnemann gerichtet, dann ist der Kuchen auch schon fast gegessen.

 

Mein Sohn hat auch so ein Ding an der Backe (26 km/h), mit meinem Auto. Ich habe den Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt, und 43 Tage sind schon rum. Wir werden das genauso schaffen wie ihr. Wenn die behördlichen Abzocker so aufs Geld aus sind, sollen sie sich ordentlich abrackern und zum Schluß doch dumm aus der Wäsche gucken.

Hier solltest Du vielleicht einmal darauf hinweisen, an wen der AHB ging. Ging er naemlich an deinen Sohn, dann werdet ihr gar nichts schaffen, dessen kannst Du sicher sein. Da ist noch nicht einmal die Haelfte der Verjaehrungsfrist herum und Du faengst schon an zu frohlocken? Wenn das mal nicht in die Hose geht..... :100:

 

Man muß auch immer die Umstände prüfen und ob das Tempolimit abgemessen war. Ein Tempolimit darf keineswegs willkürlich angeordnet werden. Das kommt in meinem Fall dazu. Auf einer 60-er Straße (McGraw-Graben München) wurde wegen einer nicht einengenden Baustelle, wo auch keine Kurve zu fahren ist, Tempo 30 verhängt! Ein regelrechter Skandal. Die Stadt München soll schon 3 Mio Euro an Bußgeldern eingenommen und 5000 Führerscheine kassiert haben. Das stinkt zum Himmel, das ist mit Worten nicht zu beschreiben. Wenn es zur Verhandlung kommen sollte, werde ich der Bande die Leviten lesen. Die lokale Presse wird dazu eingeladen.

Joh - und wovon traeumst Du nachts? :130:

 

Aber wie gesagt, erst mal werden sie mit ein paar netten Winkelzügen ausgekontert.

Hier ist, wie bereits erwaehnt, davon auszugehen, dass Du dich hoechstwahrscheinlich selbst auskonterst. Nun gut, jedem das seine..... :whistling:

 

@Karo:

Erst einmal solltest Du wirklich davon ausgehen, dass deinem Sohnemann nicht viel passieren kann mit dieser Uebertretung. Gut, die Verlaengerung der Probezeit und das Aufbauseminar stuende an, aber davon stirbt man auch nicht.

Du solltest den ZBB mit dem Hinweis zurueck senden, dass dein Auto mehreren Personen zur Verfuegung steht und du von daher nicht sicher aussagen kannst, wer denn zur Tatzeit am Steuer sass. Die Behoerde wird Dir dann entweder ein Foto zuschicken oder einem maennlichen Mitglied der Familie den AHB unterbreiten. Hier koennte man denn mittels der Al berto- oder sonstigen Methode versuchen, das Ding abzuwenden, wenn es denn der richtige Sohnemann ist, der da den AHB erhaelt. Ist es der andere, wird gar nicht reagiert und auf den BuGeBe gewartet, gegen den dann Einspruch eingelegt wird. Allerdings sollte man sich sicher sein, dass der Beschuldigte nun nicht doch ploetzlich das Ding an der Backe hat, weil er dem Foto aehnlich sieht und obendrein kein hieb- und stichfestes Alibi fuer den Tatzeitpunkt aufweisen kann.

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Da sich mir inzwischen die Nackenhaaren sträuben wenn ich hier lese gebe ich jetzt auch mal meinen Senf dazu:

Muttergefühle in allen Ehren, aber wenn jemand geblitzt wird dann soll er m.E. auch das Ticket dafür bezahlen. Wenn jeder einen Unschuldigen in Petto hat den er hinterher als Fahrer angeben kann wird die Lage auf den Strassen noch psychopathischer als sie ohnehin schon ist.

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Hallo

 

Hier gehts doch einfach nur darum diese Dämliche verlängerte Probezeit abzuwenden.

 

Die typische Schönfärberei. Falsch, hier geht es um Betrug - verstehste: B E T R U G, und zwar an dem zukünftigen ZiviArbeitgeber:

 

Mein Sohn ist nicht nur in der Probezeit, er fängt kommendes Jahr seinen Zivildienst an und hat dort einen Fahrerjob!

Ich kann ihn unmöglich als Fahrer angeben.Sonst wäre auch der Zivijob erledigt.

 

Grade wenn eine schwere Verfehlung vorliegt soll der Täter ja "geschützt" werden, dabei müssten eigentlich die anderen Verkehrsteilnehmer vor ihm gechützt werden.

 

Der Arbeitgeber für den Zivijob sucht verantwortungsbewußte rücksichtsvolle Fahrer, weil wahrscheinlich eher hilflose und schwache Menschen transportiert werden müssen. Eventuell besteht die Gefahr, das diese Menschen den Fahrer durch ihre Probleme noch zusätzlich ablenken.

 

Dies macht ZiviArbeitgeber an objektiven Kriterien fest, z. B. das ein Führerschein vorhanden sein muss und kein Fahrverbot bestand. Der will schließlich keine Dödels, die durch ihre Fahrweise die zu transprotierenden Menschen oder gar noch Außenstehende gefährden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vorsätzlich so fahren oder einfach schon im normalen Fahrbetrieb überfordert sind und deshalb Fehler machen.

 

Da sich in Foren wie diesem fast ausschließlich die aggressiven und die überforderten Fahrer treffen könnten viele zu dem Ergebnis kommen, das dies für alle Fahrer zutrifft. Das ist aber nicht der Fall. Die allermeisten Fahrer haben nie in ihrem Leben Probleme mit Punkten und schon gar nicht mit iher Fahrerlaubnis.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hier gehts doch einfach nur darum diese Dämliche verlängerte Probezeit abzuwenden.

 

so sieht´s aus. Anfangs ging es der TE noch darum, ein FV abzuwenden. Aber da das nun geklärt ist, geht es einfach nur noch darum, gänzlich aus der Sache raus zu kommen. Zum Glück sind die Stuttgarter Bußgeldbehörden auf Zack.

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Guest Simineon

@Karo:

 

Lasst Euch mal nicht allesamt scheckig machen, was ist denn grosses passiert ?

 

Dein Sohnemann hat einen Punkt kassiert und ausser Geld ist nicht tragisches passiert, oder ?

 

Er muss jetzt halt etwas Geld hinlegen für die Nachschulung und hat "etwas" länger die Füsse stillzuhalten, mit nem freiwilligen Seminar kann er die PZ von 4 auch noch auf drei Jahre verkürzen. Spar Dir die Aufregung, er kann seinen ZiviJob antreten, er kann sein Mopped fahren, er darf ales ganz normal machen.

 

Wie jeder Fahrer, ob in der PZ oder nicht, sollte er nicht willenlos saufen und/ oder in der Gegend rumrasen, sollte brav seinen Gasfuß unter Kontrolle halten und ganz gesittet fahren.

 

Spar Dir Deine Aufregung für schlimmeres auf (wobei ich hoffe, dass nie was schlimmeres passiert)

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Hier gehts doch einfach nur darum diese Dämliche verlängerte Probezeit abzuwenden.

 

so sieht´s aus. Anfangs ging es der TE noch darum, ein FV abzuwenden. Aber da das nun geklärt ist, geht es einfach nur noch darum, gänzlich aus der Sache raus zu kommen. Zum Glück sind die Stuttgarter Bußgeldbehörden auf Zack.

 

Nein,keinesfalls.

 

Es geht mir darum,die 4 Jahre Probezeit abzuwenden.

Und die reguläre PZ wäre bereits im Oktober 2009 vorbei.

 

Also bitte keine solchen Unterstellungen.

 

Ferner weiß ich als Mutter sehr wohl,welcher "Fahrtyp" der nun betroffene Sohn ist.Beim großen Sohn hätte es mich weniger gewundert, denn er ist flotter unterwegs.

 

Auch wird er sehr sorgsam und verantwortungsbewußt den Zivi Fahrer Job machen.

 

Sind wir doch mal ehrlich:

 

Wer hat noch niemals die vorgegebene Geschwindigkeit überschritten??

 

Ein bisschen Glück gehört eben dazu. Der eine wird erwischt-geblitzt- der andere nicht.

 

Ich bin ja nun schon Jahrzehnte im Besitz der Fahrerlaubnis.

War auch mal jung.

 

Dass ich noch nie Probleme hatte....das war einfach GLÜCK.

 

Und es ist ein Unterschied ob ich durch meine Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährde, oder ob ich außerorts einfach mal das Gas durchdrücke, wo niemand gefährdet ist.

 

 

Also an die Moralapostel:

 

Lasst mal den erhobenen Zeigefinger unten!

 

 

Und nochmal:

 

4 Jahre Probezeit sind ätzend. Gehen aber vorbei.

 

Nie Nachschulung gibt es nicht zum Nulltarif.

 

Und wenn ein "Kind" kein Einkommen hat, müssen die Eltern zahlen.

 

Viell. kann sich der ein oder andere vorstellen, dass 300-400 Euro ne Menge Geld sind.

 

 

Aber zurück zum Thema/Problem.

 

 

Hat jemand schon mal versucht, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu telefonieren??

 

Gibt es evtl. die Chance, dass da "Menschen" sitzen, die bei Darlegung der Wahrheit ein Auge zudrücken und mich als Halter und FAHRER akzeptieren????

 

Es grüßt aus dem schneeweißen Stuttgart

Karo

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Also wenn es interessiert ob an der Stelle 50 gerechtfertigt sind:

 

Klick mich

 

Ich find 50 an der Stelle auch nicht gerechtfertigt. 80 wären zu viel aber 60 wäre okay. Auf der Rampe in Gegenrichtung steht nämlich so nen 60er Schild.

 

Hey Marius,

 

danke dir für die Links.

Bist ja auch "vor Ort"

 

Wir haben uns die Stelle auch angeschaut. Dass da 50 ist ist nicht nachvollziehbar.

 

Aber das ist jetzt auch wurscht.

 

Denke kaum, dass das irgendwen interessiert.

 

Grüßle in die Nachbarschaft

 

@Karo:

 

Lasst Euch mal nicht allesamt scheckig machen, was ist denn grosses passiert ?

 

Dein Sohnemann hat einen Punkt kassiert und ausser Geld ist nicht tragisches passiert, oder ?

 

Er muss jetzt halt etwas Geld hinlegen für die Nachschulung und hat "etwas" länger die Füsse stillzuhalten, mit nem freiwilligen Seminar kann er die PZ von 4 auch noch auf drei Jahre verkürzen. Spar Dir die Aufregung, er kann seinen ZiviJob antreten, er kann sein Mopped fahren, er darf ales ganz normal machen.

 

Wie jeder Fahrer, ob in der PZ oder nicht, sollte er nicht willenlos saufen und/ oder in der Gegend rumrasen, sollte brav seinen Gasfuß unter Kontrolle halten und ganz gesittet fahren.

 

Spar Dir Deine Aufregung für schlimmeres auf (wobei ich hoffe, dass nie was schlimmeres passiert)

 

Jo, stimmt.

 

Es könnte noch wesentlich Schlimmeres passiert sein, da hast du recht.

 

Der große Sohn hatte schon einen Totalschaden mit Überschlag. Und kaum verletzt.

 

Ich sollte mich wirklich nicht aufregen. Ärgerlich eben.

 

 

 

Lieben Gruß

Karo

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@Karo

 

Die Aussagen von MrMurphy musst du nicht unbedingt ernst nehmen.

 

Es gibt halt immer Leute in jedem Forum die eine Meinung vertreten, um zu polarisieren. Bei MrMurphy sind es eben Aussagen, das alle die mal die Geschwindigkeit überschreiten und dabei erwischt werden potenzielle Straftäter sind die sich und vor allen anderen töten wollen.

 

So kommt es mir jedenfalls vor.

 

Edit:

Im übrigen ist das Forum ja auch dazu da sich diesbezüglich zu informieren und Abwehrstrategien durchzuspielen.

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@Karo

 

Die Aussagen von MrMurphy musst du nicht unbedingt ernst nehmen.

 

Es gibt halt immer Leute in jedem Forum die eine Meinung vertreten, um zu polarisieren. Bei MrMurphy sind es eben Aussagen, das alle die mal die Geschwindigkeit überschreiten und dabei erwischt werden potenzielle Straftäter sind die sich und vor allen anderen töten wollen.

 

So kommt es mir jedenfalls vor.

 

Edit:

Im übrigen ist das Forum ja auch dazu da sich diesbezüglich zu informieren und Abwehrstrategien durchzuspielen.

 

Hallo Gast,

 

ich ziehe mir nicht jeden Schuh an,der mir hingestellt wird;-)

 

Wer mir erzählen will,dass er Jahrzehnte immer vorschriftsmäßig fährt, da kann ich nur schmunzeln.

 

Und oft ist es ja gar nicht Vorsatz/Absicht, sondern auch Unachtsamkeit.

 

Manoman, ich guck nicht pausenlos auf meinen Tacho.

 

Mich haben sie auch schon geblitzt.....aber ich hatte eben das Glück, dass es immer im Rahmen unterhalb der Punktevergabe blieb.

 

Und wenn ich mal drüber war, hatte ich eben GLÜCK.....nicht erwischt zu werden.Solls ja geben:-))

 

Zu meiner Zeit gab es keine Probezeit, die hätte ich wohl nicht überstanden.

Waren entspanntere Zeiten.

 

Ich will mich nicht um das Bußgeld und die Punkte drücken.

Ich möchte einem jungen Mann -der mir ans Herz gewachsen ist- 4 Jahre Probezeit ersparen.

 

Aber die Meisten User hier haben es ja auch richtig aufgefasst.

 

Und ja,ein Forum ist zum Austausch und gegenseitiger Unterstützung da und nicht um Moralapostel zu spielen.

Ich sage zu meinen Jungs IMMER, dass sie umsichtig fahren sollen. Schließlich möchte ich weder dass sie selbst zu Schaden kommen, noch ein anderer Mensch!

_________________________________________________________________

 

Ich habe jetzt vor, diesen ZeugenBogen kurz nach Ablauf der Frist zurückzuschicken.

 

Und ich werde mich blond (bin ich ha..) und dumm stellen und *mich* eintragen. Ohne weiteren Kommentar.Auch wenn ich nicht in Betracht komme.

 

Dann wird wohl ein Schreiben mit Foto kommen....dann sehen wir weiter......

 

Viell.haben wir ja Glück und die Sachbarbeiterin schickt mir den Bußgeldbescheid.....*gg*.....

 

Nichts ist unmöglich.

 

Ob dann der Bruder als Erfa angegeben wird,können wir dann nochmal ins Auge fassen.

Obwohl mir das Magenschmerzen bereitet.

 

Euch da draußen einen schönen Sonntagabend und DANKE für den informativen Austausch.

 

Gruß Karo

 

PS. Ich werde Euch hier berichten, wie es weitergegangen ist.

 

Und ich drücke jedem Verkehrssünderlein feste die Daumen.

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Ich habe jetzt vor, diesen ZeugenBogen kurz nach Ablauf der Frist zurückzuschicken.

Und ich werde mich blond (bin ich ha..) und dumm stellen und *mich* eintragen. Ohne weiteren Kommentar.Auch wenn ich nicht in Betracht komme.

Dann wird wohl ein Schreiben mit Foto kommen....dann sehen wir weiter......

Viell.haben wir ja Glück und die Sachbarbeiterin schickt mir den Bußgeldbescheid.....*gg*.....

Nichts ist unmöglich.

Nichts ist unmöglich, das stimmt.

Da die dich als Fahrer aber bereits ausgeschlossen haben, ist das m.E. keine gute Idee, dich da selbst einzutragen.

Meine Vermutung: wenn du das tust, kommt als nächstes ein AB an deinen Sohn, womit die Sache gegessen wäre.

Aber musst du selbst wissen.

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Ich habe jetzt vor, diesen ZeugenBogen kurz nach Ablauf der Frist zurückzuschicken.

Und ich werde mich blond (bin ich ha..) und dumm stellen und *mich* eintragen. Ohne weiteren Kommentar.Auch wenn ich nicht in Betracht komme.

Dann wird wohl ein Schreiben mit Foto kommen....dann sehen wir weiter......

Viell.haben wir ja Glück und die Sachbarbeiterin schickt mir den Bußgeldbescheid.....*gg*.....

Nichts ist unmöglich.

Nichts ist unmöglich, das stimmt.

Da die dich als Fahrer aber bereits ausgeschlossen haben, ist das m.E. keine gute Idee, dich da selbst einzutragen.

Meine Vermutung: wenn du das tust, kommt als nächstes ein AB an deinen Sohn, womit die Sache gegessen wäre.

Aber musst du selbst wissen.

 

Gut ist die Idee sicherlich nicht. Hast du außer Al-ber-to und er-fa noch ne Idee??

 

Aber es steht eben kein ErFa zu Verfügung.

Mein Mann fällt raus,der sieht auch nicht wie der 19jährige Sohn aus.

Der Bruder möchte nicht. Seine Argumente leuchten ein.

Der Opa ist über 80:-)

 

Al-ber-to hab ich viel gelesen..

Aber ehrlich gesagt habe ich für solche Aktionen keine Nerven.

 

 

Die liebe Sachbearbeiterin anzurufen und auf Verständnis hoffen, das wird wohl nix.Bzw. dann plappere ich ja eh sofort den Fahrer aus.

 

Bliebe ja nur noch die Möglichkeit, sofort zu schreiben: Weiß nicht wer gefahren ist.

Kommen viiiiele Leute in Betracht.

 

Auch da werden sie mir das Foto schicken und evtl. auch den AB an den Sohn.

:whistling:

LG Karo

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