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Ab Juli 2009 Wird In Ö Von Vorne Geblitzt


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Deutsche Raser zur Kasse

Das Besondere: Die neuen Boxen werden Autos nicht wie bisher von hinten, sondern von vorn fotografieren. Der Lenker wird auf den Aufnahmen zu sehen sein. Das hat Auswirkungen für jene deutschen Autofahrer, die jeden Monat in Salzburg zu schnell unterwegs sind – laut BH Hallein seien 60 Prozent der ertappten Schnellfahrer Ausländer.

 

Deutsche haben auch schon jetzt einen Strafbescheid aus Österreich erhalten, wenn sie zu schnell waren. Weil ihr Auto aber nur von hinten fotografiert wurde, konnten sie behaupten, nicht selbst gefahren zu sein. Der Unterschied zu Österreich: In Deutschland ist kein Bürger verpflichtet, den wahren Lenker bekannt zu geben. „Ich bin nicht gefahren, ich sage auch nicht, wer es war, und ihr könnt’ mir nichts beweisen“, ist daher eine beliebte Strategie deutscher Temposünder. Die dürfte ab Sommer aber nicht mehr funktionieren.

Quelle: http://www.salzburg.com/nwas/index.php?art...rvice&sort=

:whistling:

 

Der zweite Witz an der Sache ist, dass die eine stationäre Radarbox Richtung Salzburg dauerhaft auf :100: eingestellt wird, selbst wenn :130: erlaubt sind!

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Das ist natürlich der Witz. Da werden viele VT unnötig verunsichert :whistling: .

Der Witz sind natürlich auch die Aussagen von Hr. Resch im Interview. Er nimmt seinen Lebenshorizont (hat reines Gewissen wer auf dem Beifahrersitz sitzt, fährt ein Schneckenauto vom Opi, usw.) als gegebenen Standard an. Und die Behörden verstehen sich ja blendend untereinander :130: .

 

@goldmember: mit welcher juristischen Begründung darf denn in Ö ab Juli plötzlich von vorne geblitzt werden?

:100:

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Eigentlich war die Aussage von Hr. Resch bezüglich "blitzen von vorne" falsch! In Österreich ist es derzeit nicht verboten von vorne zu messen (ist aber auch nicht gesetzlich erlaubt). Mobile Frontmessungen werden bei uns desöfteren durchgeführt. :100:

 

Man merkt auch an seinen Statements, dass er sich nicht einmal die Zeit genommen hat, die „Verordnung vom Ministerium“ durchzulesen, denn dann wäre ihm auch die Lage über die Erfassung des Beifahrers bekannt.

 

Das ist natürlich der Witz. Da werden viele VT unnötig verunsichert :whistling: .

In diesem Abschnitt sind täglich ca. 20.000 PKW unterwegs! So ein erhöhter Verwaltungsaufwand kann definitiv nicht von den Behörden getragen werden. Die haben jetzt schon aufgrund der höheren Speicherkapazitäten der digitalen Radargeräte Probleme!

 

mit welcher juristischen Begründung darf denn in Ö ab Juli plötzlich von vorne geblitzt werden?

Die 22. StVO Novelle beinhaltet einige neue Regeln bezüglich Geschwindigkeitsmessungen. Eine Regierungsvorlage besteht schon, allerdings kann es bei der aktuellen Regierungslage noch etwas dauern, bis das Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Seit einigen Monaten hat sich hier nichts mehr getan.

 

Die relevanten Paragraphen:

Punktuelle Geschwindigkeitsmessung

§ 98b. (1) Die Behörden dürfen zur automationsunterstützten Feststellung einer Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten zulässigen Höchstgeschwindigkeit bildverarbeitende technische Einrichtungen verwenden, mit denen die Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeuges an einem Punkt gemessen werden kann. Diese technischen Einrichtungen umfassen jeweils alle Anlagenteile, die dem vorgenannten Zweck dienen. Ihr Einsatz hat dort zu erfolgen, wo dies aus Gründen der Erhöhung oder Gewährleistung der Verkehrssicherheit oder zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe und zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich erscheint.

(2) Die Ermittlung von Daten, die zur Identifizierung von Fahrzeugen oder Fahrzeuglenkern geeignet sind, mittels Einrichtungen gemäß Abs. 1 ist jeweils auf den Fall einer festgestellten Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu beschränken. Soweit die bildgebende Erfassung von Personen außer dem Fahrzeuglenker technisch nicht ausgeschlossen werden kann, sind diese Personen ohne unnötigen Verzug in nicht rückführbarer Weise unkenntlich zu machen.

(3) Die bei einer Messung gemäß Abs. 1 ermittelten Daten dürfen ausschließlich für die Identifizierung des Fahrzeuges oder des Fahrzeuglenkers und nur für Zwecke eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen einer Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten zulässigen Höchstgeschwindigkeit verwendet werden.

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In diesem Abschnitt sind täglich ca. 20.000 PKW unterwegs! So ein erhöhter Verwaltungsaufwand kann definitiv nicht von den Behörden getragen werden. Die haben jetzt schon aufgrund der höheren Speicherkapazitäten der digitalen Radargeräte Probleme!
Wäre es vorstellbar das die Behörde nicht sonderlich vorausschauend plant? Vermutlich werden sie den Denkfehler erst bemerken wenn die digitale Knipse wegen voller HDD den Dienst verweigert.
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  • 1 month later...
Der zweite Witz an der Sache ist, dass die eine stationäre Radarbox Richtung Salzburg dauerhaft auf :wand: eingestellt wird, selbst wenn :D erlaubt sind!

Hätte ich schon fast vergessen: Bin Anfang der Woche an der Radarbox vorbeigekommen: Nicht besetzt!

 

So ein Zufall!! :vogelzeig:

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Der zweite Witz an der Sache ist, dass die eine stationäre Radarbox Richtung Salzburg dauerhaft auf :rolleyes: eingestellt wird, selbst wenn :lol: erlaubt sind!

Hätte ich schon fast vergessen: Bin Anfang der Woche an der Radarbox vorbeigekommen: Nicht besetzt!

 

So ein Zufall!! :kopfschuettel:

 

 

die spinnen doch alle :sneaky:

 

wie siehts mit dem osten unseres ösilandes aus ist da schon etwas bekannt bezüglich fixer frontmessungen?

 

 

lg

mladjo

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Zuerst hab ich mich auch gefreut, da dadurch nun endlich bessere Vorwarnzeiten zu erreichen wären, wenn der Messstrahl auf einen zu gerichtet ist. Aber leider liegt die Betonung auf wären. Denn die Geräte mit denen von vorne gemessen werden soll, sind angeblich Lichtschrankensysteme. Kein Radar. Also da bleibt alles wie gehabt. Leider. Im Gegenteil. Bringt also nur Nachteile. Denn falls diese neuen Systeme überhaupt geortet/gestört werden können brauchts noch ein weiteres Warn/Störsystem. :whistling:

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Denn die Geräte mit denen von vorne gemessen werden soll, sind angeblich Lichtschrankensysteme. Kein Radar.

Das sind wieder zwei paar Schuhe!!

 

In diesem Thread geht es um zwei stationäre Standorte auf der A10. Es wird sich höchstwahrscheinlich um Radargeräte handeln, wie in der ASFINAG Presseausschreibung angegeben. Der ASFINAG kann man durchaus zutrauen, dass sie den Unterschied zwischen Radar, Laser und Lichtschranke kennen.

 

Das was du meinst, sind mobile Geräte: ESO ES3.0

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Auch die eso ES 3.0 gibt es in einer (Teil-)stationären Variante.

Das habe ich mir anfangs auch gedacht, nur wird die Geschwindigkeit beim stationären System ja über Kontaktschleifen gemessen, was für Österreich eher untypisch wäre!! Zusätzlich besitzt das stationäre System keine Zulassung in Österreich.

 

Ich zitiere hier mal aus der Presseaussendung der ASFINAG vom 14.11.2008

Im Sommer 2009 soll für jede Richtungsfahrbahn eine Radaranlage installiert werden, die über eine Schnittstelle zur VBA das jeweils aktuelle Tempolimit erkennen wird“.
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Bei der stationären Variante der eso gibt es keine Schleifen in der Fahrbahn. Wozu auch das System arbeitet ja nach einen anderen System.

Habe ich mich da verlesen?? Ich dachte es werden nur die Fotografie- und Blitzeinrichtungen von der ES3.0 verwendet, die Geschwindigkeit wird aber über Schleifen gemessen.

 

@Gast225

Weißt du wie der stationäre ES aufgebaut wird?? Das hohe Gerüst ist für die Kamera, das kleine Gehäuse für den Blitz?? Und wie bzw. wo wird dann der Sensor verbaut??

 

Beispielfotos eines Aufbaus gib es ja noch nicht, oder??

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:whistling:

 

Ich dachte in Erinnerung zu haben das alle Geräte genutzt werden. Genaues dazu kann ich dir allerdings nicht sagen.

 

Edit: Laut Homepage werden

 

Optisch Messen, es werden keine straßenseitige Einbauten benötigt.

 

Also keine Schleifen in der Fahrbahn.

http://www.eso-elektronik.de/web/ES30st.aspx

 

Edit2:

Das optische Messverfahren mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES3.0 mobil und/oder stationär der Fa. eso stellt im Gegensatz zu den sogenannten Kabelmessgeräten, bei denen der Meßwertaufnehmer (Piezokabel) in der Fahrbahn eingelassen ist, eine verschleißfreie und somit kostenneutrale Meßmethode dar, da hier eine spezielle Optik das Fahrzeug detektiert und fahrtrichtungsselektive Messungen bewirken.

 

http://www.eso-elektronik.de/web/Photos.aspx?AlbumID=10

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Der zweite Witz an der Sache ist, dass die eine stationäre Radarbox Richtung Salzburg dauerhaft auf :whistling: eingestellt wird, selbst wenn :lol2: erlaubt sind!

Hätte ich schon fast vergessen: Bin Anfang der Woche an der Radarbox vorbeigekommen: Nicht besetzt!

 

Laufen die stationären Autobahnboxen bei euch alle nicht ständig durch, oder nur diese nicht?

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Laufen die stationären Autobahnboxen bei euch alle nicht ständig durch, oder nur diese nicht?

Laut Statistik kommen auf ca. 4 Radarboxen 1 Multanova.

 

Ist aber immer ortsabhängig. In Vorarlberg zum Beispiel habe ich es nach der 20. Radarbox aufgegeben --> keine einzige war besetzt

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  • 2 months later...

Mit 26. März 2009 ist die 22. StVO Novelle in Kraft getreten.

 

Kurz gesagt: Abstandsmessungen mittels VKS System sind wieder erlaubt und in Zukunft wird vermehrt auch von vorne geblitzt.

 

Ob auch die Eso ES3.0 oder der PSS in Zukunft eingesetzt werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Beide Geräte werden vom Ministerium momentan fleißig getestet.

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