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Deutscher Bürokratenschwachsinn


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Guest Pferdestehler

Inzwischen bin ich mir immer sicherer, dass es sich um eine gewollte Provokation handelt. Der rote Doppeldecker (die eine Antonov) ist hier die letzten Wochen sehr häufig über den Dächern gekreist, waren offenbar bezahlte Rundflüge. Es handelt sich hier also um einen "Ortskundigen". Die Ausrede mit dem "schlechten Wetter" kann man wohl kaum gelten lassen. Das war alles vorhersehbar. Das Wetter / der Dauerregen war bereits Tage vorher angesagt gewesen. Man hätte - so man gewollt hat - einfach vorher dort starten. Die Deadline stand fest. Und nun wird es richtig teuer werden.

 

So sehr ich ein Feind der Flughafenschließung bin, so kann ich es auch nachvollziehen, dass man sich da jetzt nicht so dreist auf der Nase herumtanzen lässt. Um ein Versehen hat es sich hier wohl nicht gehandelt.

 

 

@Tekko

 

Nee, den Schuh zieh Dir mal schön selbst an. DU hattest doch behauptet, da ständen keine Flugzeuge mehr! Ahnung? Nee, blödes Nichtwissen, aber man muss sich ja einmischen. Kümmer Du Dich mal schön um Leipzig, Dresden oder sonstwas in Deiner Region und lass THF den Leuten, die das wirklich kennen.

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@PS Leipzig Dresden ist nicht meine Region. L vielleicht gerade so am Rande

Das Problem um Tempelhof kenne ich schon seit Jahren, hatte mich damals mit sowas beschäftigt

Klaro, wohne nicht dort und kann regionale Befindlichkeiten nicht nachvollziehen.

 

Das die nicht mehr dort stehen habe ich nicht behauptet, nur das sie in den Nachrichten nicht mehr auftauchen (später dann doch wieder)

Das die DC-3 dort stehen soll bezweifele ich aber immer noch

 

Übrigens warum die roten AN2 noch da sind wird im Link obendrüber eigentlich nachvollziehbar geschildert.

 

edit:

Naja, auch nicht wirklich.

Er ist 12 Uhr gestartet und sagt "Wetter bis 12 Uhr gut"

Danach also wahrscheinlich nach Vorhersage nicht mehr. Da hätte er da nicht mehr landen dürfen

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Und vor allen dem Rosinenbomber und der Ju das Recht des letzten Fluges ab Tempelhof streitig machen.

 

Klingt halt besser gleichzeitig hoben der Rosinenbomber und die Ju ab, als ein anonymer Doppeldecker der russischen Marke Antonow war das letzte Flugzeig was Tempelhof fliegend verließ.

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Die Piloten begründen ihren Startverzicht mit dem schlechten Wetter am Donnerstag, das ein Abheben nicht mehr zugelassen habe. Allerdings haben alle anderen Privatpiloten den Abflug geschafft, auch wenn es am Nachmittag noch anders ausgesehen hatte. Zumindest die Antonovs waren aber nach Angaben der Flughafengesellschaft am Nachmittag noch mehrmals zu Rundflügen mit zahlenden Passagieren gestartet. Am Abend sei der Abflug dann nicht mehr möglich gewesen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Berliner...art1050,2650575

 

Somit dürfte sich die Ausrede mit dem Wetter erledigt haben.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Pferdestehler

Selbst ich wusste bereits Tage vorher, wie das Wetter an diesem Tag wird. Und das nur durch wetteronline.de. Und das sind Piloten, wenn die mir erzählen wollen, vom Wetter überrascht worden zu sein... ;)

 

Eben wurde im Radio ein Interview mit dem Eigentümer der grünen Antonov gebracht (ein Herr Liss):

- da der Flughafen jetzt offiziell geschlossen ist, brauche er eine sogenannte Außenstartgenehmigung

- dazu brauche er eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde für den Bereich

- dazu brauche er (jetzt kommt's) einen Gutachter, der ihm bestätigt, dass das Gelände auch für einen solchen Start geeignet sei (typisch deutsch halt :blink:)

 

ansonsten eben der Lastwagen-Transfer zu etwa 60.000 Euro, wahrscheinlich deshalb so teuer, weil das Ding mit 18m Spannweite eben mal etwas breiter als eine Fahrspur ist. :D

 

Tscha, der Eigentümer erlebt gerade seine Warhol'schen 15 Minuten Ruhm. Zum Preis von möglicherweise 5-stelligen Schulden. Sehr intelligentes Guerilla-Marketing. Wenn's denn schön macht... :sneaky:

 

Was man so liest., wird die Genehmigung aber wohl erteilt werden.

Die Flugzeugbesitzer müssten sich zunächst an den Eigentümer des Flughafens wenden und dann eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde einholen. Dann könnten die Flugzeuge den Flughafen mit einer Sondergenehmigung verlassen. Dabei spielt nach Angaben des Flugrechtsexperten keine Rolle, aus welchem Grund die Maschinen in Tempelhof geblieben sind. "Das Gesetz fragt nicht nach der Ursache", sagte Boewe gestern. Eine Verweigerung der Sondergenehmigung wäre eine "billige Polemik".
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ansonsten eben der Lastwagen-Transfer zu etwa 60.000 Euro, wahrscheinlich deshalb so teuer, weil das Ding mit 18m Spannweite eben mal etwas breiter als eine Fahrspur ist. :sneaky:

 

Naja, die 60 000 Euronen sind nur so mal in den Raum geworfen, um die Menschheit zu erschrecken. Die 18 m Spannweite relativiert sich, wenn man das Flugzeug um 90 Grad verdreht auf dem Tieflader stellt, die paar Tönnchen, die das Ding wiegt, sind nicht der Rede wert, da langt ja ein landwirtschaftlicher Heuwagen mit einem Traktor vorne dran und mit der Höhe kommen wir allemal hin.

 

.......und dann ist ja noch zu klären, wie weit der Flieger transportiert werden muss. Innerhalb Berlin zum nächsten Flugplatz kostet keine € 60 000.-, höchstens wenn´s bis nach Moskau gehen sollte ;) .

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Guest Pferdestehler

Routenplanung (viele Alleen), Straßensperrungen, Umweltamt bzgl. Lärmschutz (siehe ;)), Absicherung durch die Polizei, wer weiß was sich die Behörden da alles an Preistreibern einfallen lassen. Wenn man nicht will, werden manche Dinge schnell mal teuer.

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Die Antonow ist ein großer Doppeldecker. Da kommste unter keiner Brücke mit durch. Die muss erst mal zerlegt werden und das ist wohl ein Großteil der Kosten.

 

Zu der DC3: Ich leide nicht unter Halluzinationen. Ich habe das Teil vor dm Hangar stehen gesehen. Allerdings kann ich natürlich nicht ausschließen, das es evt ein Museeumsstück war das ausgelüftet wurde und gar nicht flugfähig war. Ich bin auch nicht der Experte in Sachen Flieger aber es war eine große Propellermaschine die wie der Rosinenbomber aussah. Vom Stadtring aus ist ohne Fernglas aber während der Vorbeifahrt kaum nähere Details zu erkennen.

 

Übrigend brummen jetzt hier über mir die ganzen kleinen Propellermaschinen Richtung SFX ... Irgendwo müssen sie ja runter. Ich bin gespannt, wann die ersten Klagen laut werden.

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So groß ist die An-2 nun auch wieder nicht

 

"Länge 12,74 m

Flügelspannweite oben: 18,18 m / unten: 14,24 m

....

Höhe 4,00 m

Leergewicht 3.450 kg"

 

WIKI

 

Naja, mit 4m wird es viell. knapp?

Also Flügel ab und einfach mit dem PKW abschleppen ;)

 

So paar Bäche fließen doch da in der Nähe auch lang. Könnte man doch auf einen Kahn bis Tegel schaffen.

 

 

 

Was man so liest.,

 

Komischer Link

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Also, ich sehe da keine Schwierigkeiten. Einige Teile, wenn möglich abschrauben, z.B. den Propeller, das Fahrwerk und das Seitenruder hinten, schon sind wieder einige Zentimeter weniger und vor allen Dingen niedriger.

 

Hochkant verladen? ;)

 

"Länge 12,74 m

 

Nein, anstatt längs, quer. 12,74m minus 2,50 m Fahrzeugbreite, bleibt ein Rest von 10,24 m, also ungünstigstenfalls ein Überhang von 5,12 m auf jeder Seite, im Gegensatz zu

 

Flügelspannweite oben: 18,18 m

 

18,18 m minus 2,50 m Fahrzeugbreite ergibt 7,84 m Überhang auf jeder Seite.

 

Die Höhe von 4 m ist nicht schlimm, Bundesbahnoberleitungen sind immer bei 5,60 m, rechnet man einen Tieflader mit einem Meter Höhe dazu, kommt man lediglich auf 5 m und hat unter der Spannung führenden Oberleitung noch 60 cm Luft. Damit können die Eisenbahner leben. Straßenbahnoberleitungen haben nur 600 Volt, brauchen nicht einmal abgeschaltet und geerdet werden, sondern werden nur kurz leicht angehoben.

 

Da sich die Sache innerhalb der Stadt Berlin abspielen soll, ist eigentlich auch nur eine Genehmigungsbehörde fachlich zuständig, die sollten das innerhalb weniger Tage hinbekommen, Fahrstrecke, Absperrungen und Polizeibegleitung, vielleicht in der Nacht oder am Wochenende, wo wenig Verkehr ist.

 

Der Transport selber ist an einem Tag erledigt, großes Gedöns hinsichtlich der Tonnage gibt es nicht und das Volumen bereitet auch keine Schlaflosen Nächte. Ein kleiner Kran zum Verladen mit einer Hubkraft von 20 to reicht, ein klitzekleiner Tieflader mit 2 Achsen ebenfalls.

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Auch wenn ich sagen muss "selbst schuld irgendwie", wenn ich so manche dummen Bemerkungen über die Schließung hier lesen muss, zumeist von irgendwelchen Leuten von ganz weit weg, die THF höchstens aus dem Fernsehen kennen, dann bekomme ich das pure Kotzen. Widerlich! Aber manche müssen halt zu jedem Thema ihre Meinung raus onanieren. Opportun schon aus Prinzip. Weil irgendwas muss man ja sein, wenn schon sonst nichts.

 

Meinst du nicht dass uns Steuerzahlen die den Mist auch aus dem letzten Tiroler Dorf raus mitbezahlen eine Meinung zusteht?

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Die Flieger müssten Tempelhof nach Schönefeld gebracht werden. Da kommst du an ein Zerlegen nicht vorbei. Auf dem Weg, egal welcher, sind Brücken vom S-Bahn Ring. Knapp 4,10m. Gewicht dürfte kein Problem sein. Direkt südlich vom Flughafen verläuft der S-Bahnring und wenn man nicht einen riesen Umweg machen will muss man da drunter durch. Das Teil über Columbiadamm und Hermanstraße nach Süden zu bringen um über den S-Bahnring zu kommen ist auch Blödsinn da man im weiteren Verlauf andere Probleme kriegt.

 

Die verantwortlichen werden sicher nicht einen so breiten Transport erlauben und so muss alles ab, was übersteht. Flügel komplett, Leitwerk, Propeller, Fahrwerk. Anders wirst du nirgends durchkommen ohne riesen Aufwand bei der Umsetzung von Fahrzeugen zu machen. Oberleitungen sind auf der Strecke keine mehr, die werden Überquert.

 

Ich bin gespannt, wie das Ausgeht und was letztendlich die Gerichte sagen. Zumutbar für den Besitzer ist in meinen Augen der abtransport auf dem Landweg keinesfalls. Das ist einfach Willkür.

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Ich bin gespannt, wie das Ausgeht und was letztendlich die Gerichte sagen.

Was sollen sie sagen? Das jeder sein Gelände anderen als Startbahn zur Verfügung stellen muss?

 

Zumutbar für den Besitzer ist in meinen Augen der abtransport auf dem Landweg keinesfalls. Das ist einfach Willkür.

Ob zumutbar oder nicht, es ist alleinig seine Sache wie er sein selber verschuldetes Problem löst. Er hat sich sich auf ein Machtspielchen eingelassen, wenn er verliert sein Problem. Willkür wäre es gewesen wenn man ihm zu den möglichen Terminen am starten gehindert hätte.

 

Das der Transport so gelöst werden muss, war ihm beim landen ( am gleichen Tag ) bekannt, warum sollen jetzt andere Zeit und Geld investieren um seine Probleme zu lösen?

 

MfG.

 

hartmut

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Das Verhalten der berliner Behörden steht außerdem noch in Kontrast zu der Toleranz, die von politischen Kräften gerade in Berlin eingefordert und propagiert wird. Schließlich profitiert der Regierende Bürgermeister selbst vom Wegfall eines Strafgesetzes, ohne den er seine sexuellen Neigungen nicht ungestört ausleben könnte.

 

Was, wenn die 3 Flugzeuge weder starten noch abtransportiert werden? Ihre Verschrottung wird sicher wieder einschlägige Schlagzeilen liefern.

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Schließlich profitiert der Regierende Bürgermeister selbst vom Wegfall eines Strafgesetzes, ohne den er seine sexuellen Neigungen nicht ungestört ausleben könnte.

Mal abgesehen davon das unter Strafe stellen von Homosexualität schon einem kranken Hirn entspringen muss, sind wir doch wirklich tolerant. Ist doch mir egal welchem Fetisch Du nachhängst, ob Du auf Mädels oder Jungs stehst, oder gar auf beides. Und nein, ich will es garnicht wissen.

 

Was, wenn die 3 Flugzeuge weder starten noch abtransportiert werden? Ihre Verschrottung wird sicher wieder einschlägige Schlagzeilen liefern.

Und wenn schon, ist doch das Problem vom Eigner was er mit den Dingern macht. Oder soll dir jemand vorschreiben was Du mit deinem Eigentum machst. Du kannst dein Auto mit dem Vorschlaghammer traktieren wenn Du willst, geht keinem was an, und wenn der die Flieger kleinhaut, warum nicht, wenn es Spaß macht.

 

MfG.

 

hartmut

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Ist das wirklich noch verboten? ;)
Deutschland [bearbeiten]

 

Die seit der Constitution Criminalis Carolina geltende Strafdrohung gegen "widernatürliche Unzucht" wurde nach der Reichsgründung in der konservativsten deutschen Version - der preußischen - als §175 reichsweit übernommen und setzte damit liberalere Regelungen wie etwa die bayerische von 1813 außer Kraft. Die Nazis strichen 1935 das Wort "widernatürlich" und führten einen weiteren Paragrafen (175a RStGB) ein. Der so erheblich verschärfte § 175 StGB ("Unzucht zwischen Männern") wurde 1957 in der DDR und 1969 in der Bundesrepublik auf sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 21 Jahren beschränkt. Dieses so genannte Schutzalter wurde 1968 (Ost) bzw. 1973 (West) auf 18 Jahre herabgesetzt.

 

1989 strich die Volkskammer der DDR ihre gegen Homosexualität gerichtete Sondergesetzgebung (§ 151) ersatzlos, das Schutzalter lag also wie bei Heterosexuellen bei 14 Jahren. Dieses Schutzalter war in den neuen Bundesländern bis zum 9. März 1994 rechtswirksam, zeitgleich existierte in den alten Bundesländern ein Schutzalter von 18 Jahren nach § 175.

 

Der deutsche Bundestag vereinheitlichte 1994 durch Aufhebung des § 175 das Schutzalter für Homo- und Heterosexuelle auf 14/16 Jahre im Zuge der Rechtsangleichung nach der deutschen Wiedervereinigung. Dadurch sank mit Wirkung zum 10. März 1994 das Schutzalter für Homosexuelle in Westdeutschland, während es in Ostdeutschland für Homo- und Heterosexuelle in Teilbereichen stieg.

 

Seit Ende der 1990er bestimmt in Deutschland die staatliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren die rechtliche und gesellschaftliche Diskussion (siehe hierzu Lebenspartnerschaftsgesetz).

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_gegen...tät#Deutschland

 

Wäre ich Schwul und hätte ich mich in meinen jungen Jahren dieser Neigung hingegeben, hätte ich mich strafbar gemacht.

 

Es ist noch nicht solange her das der §175 aufgehoben wurde.

 

Übrigens, auch ein Resultat der 68ger, und ein Beleg wie verklemmt die Gesellschaft damals war.

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut:

 

Also ist Homosexualität heute in Deutschland völlig legal, und das doch schon seit einigen Jahren. Inwiefern profitiert also der Regiegerende Bürgermeister von Berlin von dem Wegfall eines Gesetzes, dass bis vor 25 Jahren nur Minderjährige betraf?

 

Sehr interessant finde ich übrigens, dass die DDR in Sachen Homosexualität führend vor der Bundesrepublik war.

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Inwiefern profitiert also der Regiegerende Bürgermeister von Berlin von dem Wegfall eines Gesetzes, dass bis vor 25 Jahren nur Minderjährige betraf?

Es betraf nicht nur Minderjährige, ich habe mal auf die Schnelle was ergoogelt.

Bundesgerichtshof hinsichtlich der Auslegung des § 175 der Rechtsprechung des Dritten Reichs an, wonach der Tatbestand der Unzucht keine gegenseitige Berührung voraussetzt. Bestraft werden könne auch gleichzeitige Onanie oder der Zuschauer beim Triolenverkehr. Allerdings wurde aus dem Merkmal “Treiben” abgeleitet, dass das Handeln “stets eine gewisse Stärke und Dauer haben” müsse. Auf dieser Grundlage kam es zwischen 1950 und 1969 zu mehr als 100.000 Ermittlungen und etwa 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen gegen Schwule.

http://www.schwulst.de/content/AlsSchwulseinNochStrafbarWar

 

Das waren schon recht, in heutigen Augen, seltsame Gesetze. Und bei einigen Ewiggestrigen leben sie immer noch im Hirn weiter.

Deshalb auch immer die Anspielungen auf Westerwelle und Wowi. Als Westerwelle sich offen dazu bekannte waren ja alle gespannt ob es sein politisches Aus sein wird.

 

 

Sehr interessant finde ich übrigens, dass die DDR in Sachen Homosexualität führend vor der Bundesrepublik war.

Da war wohl der Westen etwas schneller, der gesellschaftliche Umbruch war da früher.

 

MfG.

 

hartmut

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Sehr gut, Hartmut! Man merkt, du schaust voll über den Tellerrand! :sneaky:

 

On Topic bzw. zum schlechten Flugwetter. Das kann sich sehr schnell ändern. Wenn nachmittags noch tolles Wetter herrscht, muss das nicht paar Stunden später auch noch so sein. Ich war ja selbst auf der Veranstaltung, und es hat gegossen wie aus Eimern. Es wäre verantwortungslos gewesen, mit einer so kleinen Maschine wie der Beechkraft zu starten.

 

Die wollten den Senat vorführen und sonst nichts.
Wer so einen Unsinn verzapft, gehört auch mal vorgeführt. Glaube aber trotzdem nicht an eine Provkation. Die Flughafenbetreiber wussten ja, welche Maschinen an oder in den Hangars stehen. Da hätte man schon früher an die Besitzer appellieren müssen, eher zu starten. Da das offensichtlich nicht geschah, kann man davon ausgehen, dass der Flughafen es entweder selbst vermasselt hat oder insgeheim nichts dagegen gehabt hätte, wenn die kleinen Maschinen inoffiziell mit einer Ausnahmegenehmigung einen Tag später starten.

 

Faun:

Also, ich sehe da keine Schwierigkeiten. Einige Teile, wenn möglich abschrauben, z.B. den Propeller, das Fahrwerk und das Seitenruder hinten, schon sind wieder einige Zentimeter weniger und vor allen Dingen niedriger.

Dann mach doch - falls notwendig - dem AntonOwner mal ein echtes Frankfurter Rippsche, äh Schäppsche-Angebot. Der freut sich bestimmt... :whistling:

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On Topic bzw. zum schlechten Flugwetter. Das kann sich sehr schnell ändern. Wenn nachmittags noch tolles Wetter herrscht, muss das nicht paar Stunden später auch noch so sein. Ich war ja selbst auf der Veranstaltung, und es hat gegossen wie aus Eimern. Es wäre verantwortungslos gewesen, mit einer so kleinen Maschine wie der Beechkraft zu starten.

 

Bis zum Mittag sind die AN-2 noch zu Rundflügen gestartet.

Das spätere Wetter müßte eh bekannt gewesen sein...

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Wer will dem Eigentümer aber verbieten auch am letzten Tag seinen Beruf nachzugehen, zumal der Flughafen da ja noch auf war.

 

Dass der Abflug dann aufgrund des Wetters schief ging, war vorhersehbar oder eben doch nicht.

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Flugsicherungstechnisch ist das überhaupt kein Problem!

 

1. Aussenstarterlaubnis, Befreiung vom Flugplatzzwang.

2. Anruf beim "Wachleiter" der Flugsicherung über den vorgesehenden Start, voraussischtliche Startzeit, "Luftraum Charlie"

3. Eine des Telefonieren mächtige Person muß den Start beobachten und im Störungsfall 112 wählen können, die STÄDTISCHE Feuerwehr.

4. Nach dem Start mit der Flugsicherung Funkontakt aufnehmen.

 

P.S.

 

Das Gelände Tempelhof ist so groß daß selbst Mooneys, Cessna Cardinals und auch recht schnelle Kolbentwins noch über dem Flugplatzgelände die 2000feet Sicherheitsminumumhöhe für Flüge über Großstädten in 2 - 3 Vollkreisen gewinnen können.

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Nach neuesten Berichten soll der Bund einem außerplanmäßigen Start zugestimmt haben. Jetzt kommt es nur auf die Senatsgenehmigung an. Der muss zustimmen, da Bund und das Land Berlin gleichermaßen Eigentümer des Flughafens sind. Bin gespannt, ob es der Senat mal schafft, unkonventionell zu handeln... :D

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Ich meine, dass der Senat endlich mal logische, durch Vernunft geprägte und von unsinnigem, unbürokratischem Denken freie Entscheidungen treffen soll und nicht solche, die anderen das Leben schwer machen und - wie in diesem und anderen Fällen - gigantische Kosten und Umstände verursachen würden! Dass das aber wohl ein frommer Wunsch ist, hat letztens ein Mitarbeiter der für diesen Fall zuständigen Innenverwaltung in einem Interview gezeigt. In diesem hat er mit verbissenem Gesicht die Genehmigung abgelehnt... :D

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die anderen das Leben schwer machen und - wie in diesem und anderen Fällen -

Imho hat da einer dem Senat den Fehdehandschuh hingeworfen, alles andere als eine harte Haltung dagegen gibt es nicht.

Verwechsle jetzt nicht Opfer und Täter.

 

gigantische Kosten und Umstände verursachen würden!

Die Kosten hat der zu verantworten und tragen der die Ursache gelegt hat, und ich wüsste nicht das dem Eigner der Maschinen verboten wurde einen anderen Flugplatz anzufliegen. Viele andere Eigner haben ihre Maschinen weggebracht, und ausgerechnet ein Profi schafft nicht was Hobbyflieger geschafft haben.

 

Dass das aber wohl ein frommer Wunsch ist, hat letztens ein Mitarbeiter der für diesen Fall zuständigen Innenverwaltung in einem Interview gezeigt. In diesem hat er mit verbissenem Gesicht die Genehmigung abgelehnt... :D

Wenn der Senat sein Gesicht wahren will, kann er nicht anders entscheiden.

 

Entweder steht eine Entscheidung, oder sie wird sinnlos wenn sofort wieder Ausnahmen gemacht werden.

 

MfG.

 

hartmut

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hat der zu verantworten und tragen der die Ursache gelegt hat,

Dass das nicht erwiesen ist, hab ich weiter oben geschrieben. Eine "Schuldfrage" zu stellen, ist hier abwegig. Das betrifft auch das schon zitierte Wetter, dessen Vorhersage keineswegs immer so zutrifft, wie man/die Piloten das gern hätte(n).

Entweder steht eine Entscheidung, oder sie wird sinnlos wenn sofort wieder Ausnahmen gemacht werden.
Nein. Entscheidungen müssen reversibel sein, wenn sie in der Situation nicht den erhofften Effekt bringen oder als unsinnig erkannt werden. Mir erschließt sich nicht, wieso man da "sein Gesicht" wahren muss.
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Dass das nicht erwiesen ist, hab ich weiter oben geschrieben. Eine "Schuldfrage" zu stellen, ist hier abwegig.

Dann ersetze meinetwegen das Wort Schuld durch Verantwortung. Der Eigner trägt die Verantwortung, sonst niemand.

 

Das betrifft auch das schon zitierte Wetter, dessen Vorhersage keineswegs immer so zutrifft, wie man/die Piloten das gern hätte.

Die Maschinen sind am letzten Tag noch geflogen, wenn die bei unsicherer Wetterlage nochmal dort landen, wer trägt da die Verantwortung?

 

Nein. Entscheidungen müssen reversibel sein, wenn sie in der Situation nicht den erhofften Effekt bringen oder als unsinnig erkannt werden. Es erschließt sich mir nicht, wieso man da "sein Gesicht" wahren muss.

Ein klares Nein ist ein Nein und kein Vieleicht. Wer dann glaubt das Vieleicht steht ihm zu hat Pech gehabt.

 

Die Entscheidung das zwei bestimmte Maschinen als historischer Abschluß abfliegen, soll ein symbolischer Abschluß sein. Danach darf es nichts mehr geben, schon mal nicht auf diese Art.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Pferdestehler

@hartmut

 

Du propagierst hier ein "Auge-um-Auge", also in der Form "die haben versucht, uns anzupissen, jetzt pissen wir sie an". Das wäre ein schäbiges Verhalten und einer Verwaltung unwürdig. Dort gehören keine Gefühlsentscheidungen wie Rache hinein, sondern ausschließlich die Anwendung geltenden Rechts. Und genau danach gäbe es keinerlei Grundlage, ihnen den Start zu versagen, weil sie sich absichtlich in diese Situation gebracht haben könnten. Das habe ich oben bereits zitiert, die Gründe für den Missstand sind nicht relevant für die Erteilung der Außenstartgenehmigung.

Was Du forderst ist, es den Piloten "so richtig zu zeigen". Obwohl es eben auch einfach und rechtmäßig ginge, möchtest Du ein (unnötiges) Exempel statuieren, die Sache für alle Seiten unnötig verkomplizieren.

 

Das finde ich übel.

 

Ganz klar: versagt der Senat den Piloten die Außenstartgenehmigung, dann würde das mal wieder zeigen, welch undemokratischen Geistes Kind sie sind. Nicht mehr. Aber auch nicht weniger.

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Zustimmung. Und:

Die Entscheidung das zwei bestimmte Maschinen als historischer Abschluß abfliegen, soll ein symbolischer Abschluß sein. Danach darf es nichts mehr geben, schon mal nicht auf diese Art.
Wenn du nach diesem Grundsatz handelst, müsstest du auch eine havarierte und zur Notlandung gezwungene Maschine abweisen, die auf Tempelhof immer noch landen könnte, wenn es auf den anderen Flughäfen nicht ginge... :D
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@Ps

 

es ist eine Machtprobe.

 

Der Eigner sagt, ist doch mir egal was ihr beschließt, ich mach was ich will. Das Recht ist mir völlig egal.

 

Der Senat sagt, wir setzen hier das Recht durch, ohne Kompromisse, sonst verlieren wir unsere Glaubwürdigkeit.

 

Was ist hier gewichtiger?

 

Beziehe das mal auf andere Bereiche.

 

MfG.

 

hartmut

 

Wenn du nach diesem Grundsatz handelst, müsstest du auch eine havarierte und zur Notlandung gezwungene Maschine abweisen, die auf Tempelhof immer noch landen könnte, wenn es auf den anderen Flughäfen nicht ginge... :D

Geht es da um eine Machtprobe? :D

 

In einem Notfall, bin ich sicher dürfte die Maschine dort landen, und auch wieder starten. In diesem Fall wäre es ein zusätzlicher historischer Moment.

 

MfG.

 

hartmut

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Deine Argumentation ist vom Grundsatz nicht stimmig, da nicht bewiesen ist, dass die Eigner der Flugzeuge ihre Maschinen mit Absicht nicht vor der Schließung gestartet hatten bzw. mit dem Zweck, den Senat zu provozieren. Der Senat würde sich indessen keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn er - es ginge ja, vgl. Kolbenfeders Beitrag etc. - die Genehmigung erteilen würde. Der Bund tut´s ja auch.

 

Re-Edit:

In einem Notfall, bin ich sicher dürfte die Maschine dort landen, und auch wieder starten. In diesem Fall wäre es ein zusätzlicher historischer Moment.
Ja, und zwar ein solcher, denn du im anderen Fall nicht herbeiwünschst...natürlich ist das dann keine Machtprobe, aber es geht um die Fakten und echte, mögliche Problemlösungen, wie PS unten richtig ausführt!
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Guest Pferdestehler

Ich schreibe es nochmal: bei der Erteilung der Außenstargenehmigung wird NICHT beurteilt, wie es zur Situation gekommen ist, sondern nur den Status Quo. Das ist geltendes Recht. Und die Flugaufsicht hat diesbezüglich ja bereits Grünes Licht gegeben. Vollkommen korrekt. Was der Senat dort betreibt, ist eine Racheaktion, dort werden geltende Gesetze (mal wieder) dedehnt, gebogen und notfalls missachtet.

 

Anstatt es einfach so zu sehen:

 

Problem - drei Flugzeuge stehen dort in der Gegend rum und müssen weg.

 

Analyse - die Flugzeuge sind flugfähig, eine Startmöglichkeit in Form eines außer Betrieb befindlichen Flugfeldes gegeben.

 

Lösung - Flugzeuge dürfen starten.

 

Wird hier ein riesiges Fass aufgemacht, genauso wie im Kindergarten ein Kind dem anderen das Buddelförmchen neidet. Sowas ist für eine Verwaltung oder gar Regierung unwürdig! In jeder Form.

Die Piloten müssten ja bereits die entstandenen Aufwendungen durch die außerplanmäßigen Starts (Personal, Verwaltung etc.) bezahlen, insofern hätten sie auch schon ihre Strafe. Das dürfte nämlich imho empfindlich über der ehemaligen Startgenehmigung für THF zu liegen kommen.

 

Du forderst BOSHEIT, AUGE UM AUGE. Das magst Du mit Deinem Nachbarn so machen. In eine Regierung gehörtest Du mit solcher Einstellung aber sicher nicht.

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Ich schreibe es nochmal: bei der Erteilung der Außenstargenehmigung wird NICHT beurteilt, wie es zur Situation gekommen ist, sondern nur den Status Quo. Das ist geltendes Recht. Und die Flugaufsicht hat diesbezüglich ja bereits Grünes Licht gegeben. Vollkommen korrekt.

Das ist ja unbestritten, nur muss der der die Verfügungsgewalt über das Grundstück hat auch noch zustimmen.

 

Was der Senat dort betreibt, ist eine Racheaktion, dort werden geltende Gesetze (mal wieder) dedehnt, gebogen und notfalls missachtet.

Da wird übehaupt nichts gedehnt, denn es besteht kein Rechtsanspruch darauf fremde Grundstücke für seine eigenen Zwecke zu benutzen. Wenn der Berechtigte nein sagt ist alles gegessen, oder darf Hinz und Kunz auf deinem Grundstück machen was sie wollen, ohne deine Zustimmung. Denke gerade an so eine Einfahrt in Brandenburg wo ein Herr K stinkig wird wenn das bestimmte Leute parken.

 

Problem - drei Flugzeuge stehen dort in der Gegend rum und müssen weg.

Richtig

 

Analyse - die Flugzeuge sind flugfähig, eine Startmöglichkeit in Form eines außer Betrieb befindlichen Flugfeldes gegeben.

Fast richtig, wenn der Inhaber des Flugfeldes es nicht will wird nicht gestartet.

 

Lösung - Flugzeuge dürfen starten.

Falsch, Flugzeuge auf den Tieflader und tschüss.

 

Wird hier ein riesiges Fass aufgemacht, genauso wie im Kindergarten ein Kind dem anderen das Buddelförmchen neidet. Sowas ist für eine Verwaltung oder gar Regierung unwürdig! In jeder Form.

Geht schon um etwas mehr als Schäufelchen und Eimerchen, sonst würden die Maschinen dort nicht stehen.

 

Du forderst BOSHEIT, AUGE UM AUGE. Das magst Du mit Deinem Nachbarn so machen. In eine Regierung gehörtest Du mit solcher Einstellung aber sicher nicht.

Mit meinen Nachbarn habe ich kein Problem, erst gestern eine Schachtel Pralinen bekommen. :D

Gerade bei Jugendlichen habe ich gelernt, lasse sie an der langen Leine, aber ein Nein ist ein Nein. Wenn es um solche Machtspielchen geht.

 

MfG.

 

hartmut

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Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Was allgemein für Jugendliche gut oder schlecht sein mag, kannst du nicht auf diesen konkreten Fall beziehen. Und WENN es um Machtspielchen geht, dann garantiert um die, die der Senat offensichtlich um jeden Preis ausüben will. Abgesehen davon: Wenn dein Provo-Argument ziehen soll, dann müsste es ja auch für den Bund gelten. Und der - selbst wenn er denn eine Provokation erkennen wollte - reagiert i. d. Fall klug und pragmatisch: er lässt sich nicht aus der Ruhe bringen und die Maschinen STARTEN! :D

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Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Was allgemein für Jugendliche gut oder schlecht sein mag, kannst du nicht auf diesen konkreten Fall beziehen.

Kann ich, es bezieht sich von Kleinkind bis zum Greis. Nennt sich Grenzen ausloten, wie weit kann ich gehen bevor es mir weh tut.

 

Siehst Du hier sehr schön bei Limits.

 

Bis 8 zu viel passiert nichts, wird nicht sanktioniert, bis 23 tut es auch noch nicht richtig weh. Ab 34 bzw. 44 zuviel wird es schmerzhaft.

Toleranzen reingerechnet.

 

Bei den meisten VT ist eben die Grenze bei +20 was absichtlich in kauf genommen wird.

 

Dann gibt es die Spezialisten die eine erweiterte Toleranz wollen, typisch die Aussage war 1km/h zuschnell, wie bekomme ich den weg.

 

Extrem war mal die Rechnung von Kaimann, der sich genau ausgerechnet hat wieviel Punkte er sich im Jahr leisten kann damit sein Führerschein nicht in Gefahr ist.

 

Absolutes Grenzen ausloten.

 

Wer Grenzen setzt, egal wo, muss diese Grenzen auch durchsetzen.

 

Natürlich würde es nicht viel ausmachen wenn der Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle mal eben einen Sachverhalt unter den Tisch fallen lassen würde. Ob da jetzt einer ein Fahrverbot kassiert oder nicht, davon hat keiner was, außer dem Betroffenen. Also können wir es doch bei anderen auch fallen lassen und alle sind glücklich. Bis auf die, bei denen es eben nicht fallengelassen wird.

 

Es geht nicht, entweder steht eine Entscheidung und wird berechenbar durchgesetzt, oder die Glaubwürdigkeit geht verloren.

 

Der Eigner der Maschinen hat eben eine Grenze überschritten, eben den 1km/h. Das ist eben Eigenverantwortung.

 

Wenn eine Toleranz dort einzuplanen gewesen wäre, dann hätte der Fughafen schon einige Tage vorher geschlossen werden müssen. Und dann Abflüge zu dem Termin zwar noch erlauben, aber keine Landungen mehr gestatten.

 

Aber auch da bin ich mir sicher, die Flieger würden da jetzt genauso stehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Sehe ich nicht so. Denn genau das ist das Problem:

Aber auch da bin ich mir sicher, die Flieger würden da jetzt genauso stehen.

Du bist dir einer Sache sicher, ohne es genau zu wissen. Das allein bringt deine Argumentation ins Wanken. Wenn einer sich ausrechnet, wieviel Punkte er braucht, um eine Prüfung gerade so zu schaffen oder wieviel Punkte er nicht haben darf, um die Pappe zu verlieren, dann ist das doch was anderes.

Die Maschinenbesitzer haben nicht nachweislich falsch gehandelt (s. o.), also warum was reininterpretieren, was nich da ist? Es KANN zwar so gesehen werden, aber wie heißt es so schön: In dubio pro reo. Deine Argumentation führt zu Konflikten. Ich sehe das unter dem Gesichtspunkt der Problemlösung und nicht -verschärfung. Warum ein Fass aufmachen, wenn man ein einfaches Bier da hat?

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