Andrew 0 Posted October 20, 2008 Report Share Posted October 20, 2008 Hallo Ihr alle, bei mir geht es um ein Nachtrunk und einer Zeugenaussage. Ich bin nicht gefahren das ich der Polizei auch gesagt habe sondern ein Kolege den ich nur mit dem Vornamen kenne und ich auch keine Rufnummer kenne. Also nicht erreichbar! Keine Entlastung für mich zur Zeit, es sei denn das ich Ihn wieder treffe. So sehe ich das! Oder Aussage gegen Aussage? Im Zweifel für...! Vorher ein Dose Bier getrunken und dann eine halbe Std. bevor die Polizei gekommen ist noch zwei bis drei Jägermeister und eine halbe Dose Bier(Nachtrunk) Resultat: Polizei angeschellt: Pusten 0,7 Prom. nach ca. 1Std ,,Tatzeit" Halbe Std. später 1. Blutentnahme 0,8 Promille Wiederrum halbe Std. später 2. Blutentnahme 0,72 Promille Jetzt meine Frage: Was bedeutet das? Es ist ja eine Abnahme des Promillegehaltes! Es geht doch sicherlich schnell wenn man vorher vielleicht 0,3 Prom. hat und dann nachtrinkt. Ist der Nachtrunk in den 0,8 bzw.0,72 Prom. schon drin? Würde mich sehr freuen auf eine Antwort von Euch Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 20, 2008 Report Share Posted October 20, 2008 Das ist jetzt der dritte Thred zu dem Thema http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=595111 dort weitermachen. Hier dicht. MfG. hartmut Link to post Share on other sites
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