pebbels 0 Posted October 15, 2008 Report Share Posted October 15, 2008 Hallo, ich habe heute von meiner Firma eine Zeugenanhörung bekommen, worauf die zu ermittelnde Person eingetragen werden soll, die zu dicht aufgefahren ist. Meine Firma hat das noch nicht ausgefüllt. Wenn ich jetzt meinen Vater eintrage, damit er den Verstoss und die Punkte bekommt und ich dann dieses Schreiben an die Bußgeldstelle schicke, überprüfen die das? fällt da irgendetwas auf? Wir geben ja eigentlich den Verstoß zu....Beweismittel: Videobandaufzeichnung Ich hoffe mir kann jemand was genaues dazu sagen. LGPebbels Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted October 15, 2008 Report Share Posted October 15, 2008 Wenn ich jetzt meinen Vater eintrage, damit er den Verstoss und die Punkte bekommt und ich dann dieses Schreiben an die Bußgeldstelle schicke, überprüfen die das? LGPebbels Mach das ruhig wenn ein Strafverfahren gewünscht wird. Falsche Beschuldigung ist eine Straftat. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 16, 2008 Report Share Posted October 16, 2008 @pebbelsWenn überhaupt muß sich Dein Vater selbst eintragen ! Wenn die Behörde das nicht schluckt bekommt Dein AG aber erneut Post. Das kann Dir in manchen Firmen durchaus 'ne Abmahnung einbringen.Weiterhin, wenn Du das Fahrzeug von der Firma zur Alleinnutzung erhalten hast- steht meist im Arbeitsvertrag oder einer ähnlichen firmeninternen Anweisung -bekommst Du u.U. dann doppelt Ärger. Also zu allererst mal mit dem AG abklären, ob er zugunsten seinens Arbeitnehmers stillhält. Wenn nicht, riskierst Du nicht nur den Ärger mit der Behörde sondern auch mit dem AG. Gruß,AnReRa P.S.: Um, welchen Verstoß dreht es sich genau ?Weil je größer der Verstoß, desdo genauer wird der SB im Zweifelsfall hinsehen. Quote Link to post Share on other sites
pebbels 0 Posted October 16, 2008 Author Report Share Posted October 16, 2008 Abstandsmessung.....weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Im Netz habe ich gesehen das das 50 Euro und 2 Punkte sind. LGPebbels Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 17, 2008 Report Share Posted October 17, 2008 Abstandsmessung.....weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Im Netz habe ich gesehen das das 50 Euro und 2 Punkte sind.Je nach Geschwindigkeit: a.) Gefahrene Geschwindigkeit unter 80 km/h: * Abstand weniger als 1/4 des Tachowertes: 35 Euro Verwarngeld b.) Gefahrene Geschwindigkeit zwischen 80 km/h und 130 km/h - Regelsätze der Strafen bei einem gemessenen Abstand: * weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 60 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Gebühren und Auslagen, 2 Punkte im VZR c.) Gefahrene Geschwindigkeit über 130 km/h - Regelsätze der Strafen bei einem gemessenen Abstand: * weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Gebühren und Auslagen, 3 Punkte im VZR Natürlich nicht ganz ohne, aber dagegen steht u.U. der Ärger mit dem Arbeitgeber ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
pebbels 0 Posted October 17, 2008 Author Report Share Posted October 17, 2008 Hallo, ich befinde mich zwischen 80 und 130 kmh. Habe allerdings schon ca. 7 Punkte. Ist das denn so, dass die bei Abstandsmessung den Fahrer auf dem Video sehen? LGPebbels Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted October 17, 2008 Report Share Posted October 17, 2008 Servus, ja tun sie. Die Bilder sind zwar oft nicht die besten, aber sie reichen dem Richter meist aus. Fordert doch erstmal das Bild an um aufklären zu können wer gefahren ist. Dann wisst ihr auch ob man dich erkennen kann. MfG Quote Link to post Share on other sites
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