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Spielzeugauto überfahren - Anzeige Wg. Fahrerflucht


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Ich weiss ja nicht, inwiefern der Express hier alles richtig weidergegeben hat, aber wenn das stimmt, sollte man die :) auf ihre Zurechnungsfhigkeit überprüfen. :sneaky::blink:

Nicht gleich so schnell. Bei einem Unfall ist es egal ob da ein Spielzeugauto zu Bruch geht oder ein Fahrrad, es ist ein Schaden.

 

Aber irgendwie lustig ist es schon. :mecker:

 

MfG.

 

hartmut

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In Köln bekam ein Autofahrer jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht, weil er ein Spielzeugauto überfahren hat:

Hier Klicken

Ich weiss ja nicht, inwiefern der Express hier alles richtig weidergegeben hat, aber wenn das stimmt, sollte man die :) auf ihre Zurechnungsfhigkeit überprüfen. :blink::mecker:

:sneaky:

Das ist der typische Mangel an Fingerspitzengefühl bei PolizistInnen (nicht bei allen natürlich, aber eben doch recht häufig).

 

Die Frage ist, ob das überhaupt Unfallflucht ist.

Ein Spielzeugauto ist nämlich kein zugelassener Verkehrsteilnehmer und hat auf der Straße rein rechtlich gesehen überhaupt nichts verloren, solange es kein verkehrsberuhigter Bereich ist.

Der Junge hätte im Normalfall m.E. nicht mal per se Anspruch auf Ersatz, den der Fahrer des Autos ja großzügig gewährt hat!

Das ist vergleichbar mit einem Ball, der auf die Straße geschmissen wird, nur dass der besser zu sehen ist als ein Spielzeugauto!

 

Man wird ja wohl hoffen können, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren sowieso einstellt, am besten gepaart mit ein paar kritischen Fragen an die Polizei.

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Die Frage ist, ob das überhaupt Unfallflucht ist.
Nein, das ist keine Frage

 

Ein Spielzeugauto ist nämlich kein zugelassener Verkehrsteilnehmer
Aber doch das Auto, das über das Spielzeugauto gefahren ist, oder?

Das genügt für einen Unfall.

 

Das ist der typische Mangel an Fingerspitzengefühl bei PolizistInnen (nicht bei allen natürlich, aber eben doch recht häufig).
Es ist immer wieder faszinierend, wie schnell hier mangelndes Fingerspitzengefühl unterstellt wird.

Rein rechtlich liegt hier unstrittig der Anfangsverdacht einer Straftat vor (Unfallflucht) und somit ist es keine Frage von Fingerspitzengefühl, sondern von rechtlicher Verpflichtung, daß die Kollegen hier eine Anzeige vorgelegt haben. Wir unterliegen dem Legalitätsprinzip, hätten sie keine Anzeige geschrieben, hätten sie selber eine Straftat (Strafvereitelung im Amt) begangen.

 

Bitte denke darüber einfach mal nach, bevor du hier mangelndes Fingerspitzengefühl unterstellst.

 

am besten gepaart mit ein paar kritischen Fragen an die Polizei.
Auch hier: Erst denken, dann schreiben: Wie sollen die Kritischen Fragen denn deiner Ansicht nach aussehen? Etwa: "Warum haben sie keine Strafvereitelung begangen?"?

 

Gruß

Goose

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Guest Simineon

Mit anderen Worten: Wenn ein Fahrradfahrer sein Fahrrad auf der Strasse abstellt und kurz mal in die Büsche verschwindet, dann darf man als Autofahrer dieses Fahrrad auch plätten und ungerührt weiterfahren ...

 

Absolut korrekt haben die Polizisten gehandelt, der Autofahrer hat einen Schaden verursacht, wobei es vollkommen egal ist, ob er diesen Schaden an einem Haus; Gartenzaun; parkenden Auto; Fahrrad; Spielzeugauto oder Kinderwagen gemacht hat und wird nun dafür zur Rechenschaft gezogen.

 

Beim nächsten Mal rempelt so einer auf dem Parkplatz einem anderen die Tür in die Tür und fährt auch weiter ...

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Hallo, Bad Karma,

 

Blödsinn.

 

Die Polizeibeamten konnten gar nicht anders handeln, denn dadurch, dass der PKW - Lenker einen Schaden verursacht hat und einfach davongefahren ist, bestand der Verdacht des unerlaubten Entfernen von der Unfallstelle.

 

In dem Fall sind die Beamten verpflichtet, dies an die Staatsanwaltschaft weiter zu geben, damit diese entscheiden kann.

 

Wenn alles so zutrifft, wie in dem Pressebericht geschrieben, kann man m. E. davon ausgehen, dass das Verfahren ziemlich schnell ohne weitere Folgen für den PKW - Lenker eingestellt wird.

 

Davon abgesehen:

 

Es ist schon eigenartig, dass hier gleich über die Polizeibeamten hergezogen wird, die sich korrekt verhalten haben, aber niemand sagt etwas davon, dass der PKW - Lenker einfach weitergefahren ist und erst dann den reuigen Sünder markiert hat, als er angehalten und mit seiner Tat konfrontiert wurde.

 

Wenn das beschädigte Spielzeugauto in etwa den gleichen Wert hatte, wie das, das der PKW - Lenker ihm ganz als Wiedergutmachung gekauft hat, wäre es schon ein erheblicher Verlust gewesen, wenn die Streife den Fahrer nicht angehalten hätte.

 

Was hättest Du denn gesagt, wenn jemand Deinem Sohn so ein Auto platt fährt und abhaut, und die Polizei macht nichts, weil es ja nur ein Spielzeugauto ist?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Mich wundert nur, wie sicher sich mancher hier ist, dass der Pkw-Fahrer einen Schaden verursacht hat.

 

Ich sehe es lediglich als sicher an, dass hier ein Schaden eingetreten ist. Verursacht hat ihn vermutlich der Minderjährige selbst.

 

Dennoch ist Unfallflucht nicht ausgeschlossen, somit bleibt den Beamten wohl kein Spielraum, es ist Sache des StA das einzustellen.

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Was kostet denn so eine Spielzeugkiste?

 

Wenn es maximal 25 Euro sind, liegt eh kein Unfall vor.

 

Ansonst kann ich nur darin zustimmen, dass die Polizisten richtig gehandelt haben.

 

Des Weiteren sei noch auf folgendes hingewiesen.

 

§ 828 BGB

Minderjährige

 

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

 

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

 

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

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Wenn es maximal 25 Euro sind, liegt eh kein Unfall vor.
Waren wohl 100 Euro, siehe Quelle.

 

 

 

Des Weiteren sei noch auf folgendes hingewiesen.
§ 828 BGB

Minderjährige ...

Ist doch völlig irrelevant, da hier der Minderjährige selber der Geschädigte ist.
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, denn dadurch, dass der PKW - Lenker einen Schaden verursacht hat und einfach davongefahren ist, bestand der Verdacht des unerlaubten Entfernen von der Unfallstelle.
Das ist aber nicht korrekt. Für das unerlaubt Entfernen von der Unfallstelle spielt keine Rolle, wer der Unfallverursacher ist. Unerlaubt entfernen kann sich jeder Unfallbeteiligte.
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Wenn es maximal 25 Euro sind, liegt eh kein Unfall vor.
Waren wohl 100 Euro, siehe Quelle.

Ich habe die Quelle nicht gelesen.

Des Weiteren sei noch auf folgendes hingewiesen.
§ 828 BGB

Minderjährige ...

Ist doch völlig irrelevant, da hier der Minderjährige selber der Geschädigte ist.

Ich dachte der Pkw wäre auch beschädigt. Vielleicht sollte ich doch immer die Quellen lesen. :)

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Unerlaubt entfernen kann sich jeder Unfallbeteiligte.
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

 

Interessant wäre das in dem Fall, wenn das Spielzeug aus einer nicht einsehbaren Einfahrt heraus direkt unter den fahrenden Pkw schießt. Dann wird es dünn von wegen einer Unfallbeteiligung des Pkw-Fahrers. :)

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Aber irgendwo muss es doch auch eine Grenze geben, bei der man nicht mehr von einer Unfallflucht reden kann.

Ich gehe zwar davon aus, dass die ganze Sache vom Staatsanwalt eingestellt wird, aber lächerlich ist es schon das für solchen Blödsinn überhaupt Aufwand betrieben wird.

Von mir hätte es übrigens kein neues Spielzeug für das Balg gegeben.

Aber vielleicht is der ja gar nich so blöd oder naiv wie es auf den ersten Blick scheint. Hätte ich damals gewusst, dass man so schnell an Ersatz kommt, dann hätte ich meine beschädigten gebraucht Spielzeugautos auch schön auf der Straße drapiert, und auf ein argloses Opfer gewartet.

 

Anmerkung: Meine Spielzeugautos haben immer nur durch andere Schaden genommen. Ich hab die vorm in die Kiste räumen sogar immer in Zeitungspapier gewickelt, um Lackkratzer zu vermeiden :)

 

Edit: man sollte untersuchen, ob dieser Unfall nicht wirklich vorsätzlich herbeigeführt wurde :sneaky:

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"geschieht dir recht, das nächste mal passt du vllt besser auf", hätte ich gesagt :)

Also, bevor ich das sagen würde, :sneaky:

 

hätte ich mal nachgefragt wie es zu dem Unfall gekommen ist, und wie die Schuldfrage aussieht.

 

Die einzige Info wo ich praktisch habe ist das Bild, und das sieht mir ziemlich nach einem Bereich aus wo Autos nur eingeschränkt fahren dürfen.

 

Scheinbar weißt Du wie es dazu kam, also erkläre mir doch bitte mal was da geschen ist. :blink:

 

MfG.

 

hartmut

 

Ps.

 

Und wehe es wäre eine Parkdalle im eigenen Auto, dann würde nach dem Henker gerufen.

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für mich sieht das nach ner recht breiten, normalen straße aus. also minimum zHg 30.

 

wer da bei verkehr mit dem spielzeugauto auf der straße rumspielt, ist selbst schuld. der junge ist 13 und somit kein kleinkind mehr

 

 

Und wehe es wäre eine Parkdalle im eigenen Auto, dann würde nach dem Henker gerufen.

wenn ich mit meinem auto in die schrottpresse fahre, beschwere ich mich auch nicht beim schrottplatzinhaber... :)

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für mich sieht das nach ner recht breiten, normalen straße aus. also minimum zHg 30.

So ganz normal wohl nicht wenn ich die Gestaltung ansehe.

 

wer da bei verkehr mit dem spielzeugauto auf der straße rumspielt, ist selbst schuld. der junge ist 13 und somit kein kleinkind mehr

Also, entschuldige mal, aber imho ist es ganz normal das Kinder auf der Straße spielen wenn es der Verkehr zuläßt.

 

wenn ich mit meinem auto in die schrottpresse fahre, beschwere ich mich auch nicht beim schrottplatzinhaber... :)

Nö, aber wenn dir ein Kind mit seinem Spielzeugauto eine Dalle in dein Auto fabriziert.

 

Was mich eben so verblüfft ist deine Aussage sinngemäß,

 

Du bist mein Sohn, also bist Du auch schuldig. Irgendeine Unschuldsvermutung gibt es da nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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wer da bei verkehr mit dem spielzeugauto auf der straße rumspielt, ist selbst schuld. der junge ist 13 und somit kein kleinkind mehr

 

Kommt der Spruch von jemanden der in so reichen Verhältnissen aufgewachsen ist, dass er immer nur auf dem Privatanwesen hinter Zäunen gespielt hat und statt auf den Straßenverkehr nur auf den Swimmingpool aufpassen musste? :)

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wer da bei verkehr mit dem spielzeugauto auf der straße rumspielt, ist selbst schuld. der junge ist 13 und somit kein kleinkind mehr

 

Kommt der Spruch von jemanden der in so reichen Verhältnissen aufgewachsen ist, dass er immer nur auf dem Privatanwesen hinter Zäunen gespielt hat und statt auf den Straßenverkehr nur auf den Swimmingpool aufpassen musste? :)

n, aber wenn ein auto kam, haben wir uns auf den gehweg gestellt und gewartet bis es vorbei war. hätten wir dabei den ball vors auto geschossen hätten wir von unseren eltern eher einen an die löffel bekommen als, dass die den autofahrer angezeigt/beschuldigt hätten ...

 

So ganz normal wohl nicht wenn ich die Gestaltung ansehe.

 

völlig haltlos... was ist denn an der gestaltung unnormal?

 

Also, entschuldige mal, aber imho ist es ganz normal das Kinder auf der Straße spielen wenn es der Verkehr zuläßt.

ja, aber nicht wenn gerade ein auto vorbeifährt...

 

Nö, aber wenn dir ein Kind mit seinem Spielzeugauto eine Dalle in dein Auto fabriziert.

dann trägt ja auch jemand anderes schuld, was man hier zumindest nicht mit sicherheit behaupten kann.

 

Du bist mein Sohn, also bist Du auch schuldig. Irgendeine Unschuldsvermutung gibt es da nicht.

das ist unsinn. aber ich bilde mir ein, dass ich noch ein wenig realitätssinn an den tag legen kann und nicht so werde, wie viele eltern heutzutage, wo die eigenen kinder erst mal für nichts was können

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dann trägt ja auch jemand anderes schuld, was man hier zumindest nicht mit sicherheit behaupten kann.

Dann mal konstruiert,

 

ein Auto parkt zumindest teilweise auf dem Gehweg wo es nicht stehen darf!

 

Ein Kind 13 beschädigt das Auto mit seinem Spielzeug, ist auch für die Schäden die es verursacht verantwortlich.

 

Muss das Kind jetzt für den Schaden haften?

 

das ist unsinn. aber ich bilde mir ein, dass ich noch ein wenig realitätssinn an den tag legen kann und nicht so werde, wie viele eltern heutzutage, wo die eigenen kinder erst mal für nichts was können

Warte mal ab bis Du kinder hast, dann schminkst Du dir deinen Realitätssinn, so wie er jetzt ist, ganz schnell ab. :)

 

Wenn Kinder was verbocken sollen sie auch dafür geradestehen. Nur hier gibst Du dem Kind alleine die Schuld, und das ist Unsinn wenn die Umstände nicht bekannt sind.

 

MfG.

 

hartmut

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Es ist erst mal völlig unergeblich, ob der PKW-Farher Unfallverursacher ist. Für die Unfallflucht reicht es, wenn er Unfallbeteiligter ist (und das ist er völlig ohne Zweifel)

 

Ich habe den Eindruck, hier wird dem einen oder anderen plötzlich bewusst, wie weit seine Verantwortung als Fahrzeugführer gehen kann. Vorher nie drüber nachgedacht?

 

Gruß

Goose

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dann trägt ja auch jemand anderes schuld, was man hier zumindest nicht mit sicherheit behaupten kann.

Dann mal konstruiert,

 

ein Auto parkt zumindest teilweise auf dem Gehweg wo es nicht stehen darf!

 

Ein Kind 13 beschädigt das Auto mit seinem Spielzeug, ist auch für die Schäden die es verursacht verantwortlich.

 

Muss das Kind jetzt für den Schaden haften?

 

Siehe den § weiter oben. Und dazu dann die Antwort. Kommt darauf an. Eine pauschale Antwort ist dazu nicht möglich.

In den FAQ sind dazu auch Urteile des BGH zu finden.

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Hallo, Willi,

 

, denn dadurch, dass der PKW - Lenker einen Schaden verursacht hat und einfach davongefahren ist, bestand der Verdacht des unerlaubten Entfernen von der Unfallstelle.
Das ist aber nicht korrekt. Für das unerlaubt Entfernen von der Unfallstelle spielt keine Rolle, wer der Unfallverursacher ist. Unerlaubt entfernen kann sich jeder Unfallbeteiligte.

ich stehe im Moment etwas auf dem Schlauch, denn was ist an meiner Aussage nicht korrekt?

 

Klar, ich hätte darauf hinweisen können, dass z. B. auch ein Geschädigter Unfallverursacher sein kann, wenn er einfach stiften geht, aber das war im vorliegenden Fall doch gar nicht das Thema.

 

Hallo, Bad Karma,

 

Grenzen, ab wann es sich um eine Unfallflucht handelt, gibt es.

 

Der Aufwand, den die Polizei und die Staatsanwaltschaft in diesem Fall betreibt, dürfte erfahrungsgemäß äußerst gering sein, im Gegensatz zu dem, was in der Presse daraus gemacht wurde.

 

Letztendlich ist es aber so:

 

Die Polizeibeamten sehen, dass jemand einen Schaden verursacht und weiterfährt.

 

Sie sind somit von Amts wegen verpflichtet, Ermittlungen anzustellen, dürfen aber, von Rechts wegen, den Fall nicht einstellen, wenn es sich doch um eine Lappalie handelt, denn Einstellen darf es nur die Staatsanwaltschaft.

 

Erfahrungsgemäß wird deshalb in solchen Fällen ein kleiner Bericht an die Staatsanwaltschaft geschrieben, in dem der Vorfall kurz geschildert und um weitere Anweisungen gebeten wird.

 

Diese Berichte haben fast immer zur Folge, dass das Verfahren umgehend von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

 

Möglicherweise wird noch ein kleiner Bericht an die Kollegen geschickt, die für die Erfassung der Unfälle zuständig sind, damit diese Steckerlessetzer wieder ein Fähnchen setzen können, und gut ist es.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Siehe den § weiter oben. Und dazu dann die Antwort. Kommt darauf an. Eine pauschale Antwort ist dazu nicht möglich.

In den FAQ sind dazu auch Urteile des BGH zu finden.

Mir ist die rechtliche Lage schon bekannt.

 

Es geht hier nur um die Argumentation von WBB.

 

Das Spielzeugauto hat auf der Straße nichts verloren, ergo kann es ohne Folgen für den Autofahrer zerstört werden, analog dazu steht das Auto auf dem Gehweg, darf es ohne Folgen beschädigt werden.

 

Geht nicht. :)

 

MfG.

 

hartmut

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wer da bei verkehr mit dem spielzeugauto auf der straße rumspielt, ist selbst schuld. der junge ist 13 und somit kein kleinkind mehr

Also, entschuldige mal, aber imho ist es ganz normal das Kinder auf der Straße spielen wenn es der Verkehr zuläßt.

 

Naja, und hier hat es der Verkehr offensichtlich nicht zugelassen ...

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