Sachse 0 Posted August 13, 2003 Report Share Posted August 13, 2003 Hallo, begeistert hab ich letztes Wochenende erlebt wie ein Freund von mich mit Hilfe eines Funkscanners eine Zivilstreife auf der Autobahn verfolgte!!! Meine Frage ist jetzt, sind Funkscanner die Polzeifrequenzen Scannen erlaubt und ist das Abhören verboten? Er erzählte mir es gäbe 2 Funkfrequenzen bei der Polizei und er könnte beide mithören!So ein Gerät wäre dann ja bald mehr wert als so macher Radarwarner Quote Link to post Share on other sites
Matthias 0 Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 sind Funkscanner die Polzeifrequenzen Scannen erlaubt und ist das Abhören verboten? Ja. Er erzählte mir es gäbe 2 Funkfrequenzen bei der Polizei und er könnte beide mithören!Huch? Nur zwei? Dann hat er ein paar übersehen. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 Hier nur die Frequenzen für BaWü Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 Hier nur die Frequenzen für BaWü Das ist aber Feuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutz Oder haben die aus Kostengründen jetzt auch den Polizeidienst übernommen - "Johaniter Hilfsdienst? Wir haben da eine tumultartige Massenschlägerei im Bahnhofsviertel, könnt ihr da mal mit dem NEF vorbei?" Quote Link to post Share on other sites
Sachse 0 Posted August 14, 2003 Author Report Share Posted August 14, 2003 Hey, wieso ist das abhören verboten? Quote Link to post Share on other sites
Zivilstreife 1 Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 ... ja der Erwerb ist laut Gesetz erlaubt jedoch Nicht der Betrieb um Polizeifrequenzen abzuhören. NATÜRLICH ist es verboten den Polizeifunk abzuhören den hier werden (eigene Erfahrung) ziemlich brisante Sachen durchgegeben und das darf nun mal niemand! Gruß Zivilstreife Quote Link to post Share on other sites
Guest Helpflicht Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 Ist aber manchmal spannender als das TV Abendprogramm! Dauert aber nicht mehr lange, dann wird das Netz auch digitalisiert und dann geht nix mehr. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 Hier nur die Frequenzen für BaWü Das ist aber Feuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutz Ups. Hier der Rest @Helpflicht Dauert aber nicht mehr lange, dann wird das Netz auch digitalisiert und dann geht nix mehr. Mit welchen Geldern denn ? Quote Link to post Share on other sites
Zivilstreife 1 Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 Dauert aber nicht mehr lange, dann wird das Netz auch digitalisiert und dann geht nix mehr. .. ich hab Glück bei uns wird das schon noch ein paar Jährchen dauern bis hier Digitales Funknetz eingeführt wird! Gruß Zivilstreife Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 Dauert aber nicht mehr lange, dann wird das Netz auch digitalisiert und dann geht nix mehr. Dem ist mitnichten so. Quote Link to post Share on other sites
Guest blauer bmw Posted August 15, 2003 Report Share Posted August 15, 2003 @Zivilstreife "Natürlich" ist allerdings keine ausreichende Begründung für ein Verbot und auch nicht die Brisanz der Inhalte. Soweit mir bekannt, begründet sich das Verbot des Abhörens auf das Fernmeldegesetz und betrifft nicht nur den Polizeifunk sondern allgemein den "Nicht öffentlichen Funkverkehr". In Funkerkreisen und in den einschlägigen Fachgeschäften gibt es umfangreiche Kataloge über die benutzten Frequenzen der einzelnen Organisationen, differenziert nach Bundesländern und auch kleineren Regionen. Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 16, 2003 Report Share Posted August 16, 2003 Der Link von NetGhost sagt eigentlich alles aus aber ich wiederhol es hier gerne nochmal: Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden (§ 86 Telekommunikationsgesetz - TKG). Wer dem zuwiderhandelt kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach § 95 TKG belegt werden. Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören. Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99) Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.Oder um es mit Michaels Worten zu sagen: Leutz, eure Probleme möchte ich haben... für 100e T€ irgendwelches Scannerzeugs kaufen, nur um BOS-Funk abzuhören?! Was versprecht ihr euch denn davon? Na Radarkontrolle wird man nicht wirklich so oft damit erkennen und auch kaum eine Zivilstreife aber wenn ihr die Einzelhändler mit dem Kauf unterstützt so kann es ja wohl kaum einen schlecht gehen, der dafür ordentlich Geld ausgibt.Und diese Geräte sind wahrhaftig nicht gerade billig! mfg matze Quote Link to post Share on other sites
Zivilstreife 1 Posted August 16, 2003 Report Share Posted August 16, 2003 Na Radarkontrolle wird man nicht wirklich so oft damit erkennendoch hab immerhin schon eine Abgehört Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 16, 2003 Report Share Posted August 16, 2003 @ Zivilstreife: Und was hat es dir gebracht? Wenn die Kollegen halt mit Klarnamen reden hast du vielleicht Glück, dass du erkennst, wo sie stehen ansonsten würde es dir auch nix nützen. Hat aber auch den Vorteil das du vielleicht langsamer fährst und sowas kann man natürlich nur begrüßen. Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted August 18, 2003 Report Share Posted August 18, 2003 Hat aber auch den Vorteil das du vielleicht langsamer fährst und sowas kann man natürlich nur begrüßen. Diesen Zweck erfüllt ein Radarwarner aber auch.(Schon wegen dem dauernden Gepiepe)Trotzdem verboten!Wenn alle langsam fahren, gibt es halt kein Geld mehr... GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 18, 2003 Report Share Posted August 18, 2003 @ Daniel: Ähm...ja!Allerdings haben Radarwarner meist Leute, die zügig unterwegs sind und meinen ihr Auto jederzeit 110%ig im Griff zu haben. Die bremsen beim piepen ihres Radarwarners vielleicht ab um danach weiter zügig zu fahren. Ob das nun ne feste Einnahmequelle für die Gemeinden ist, sei mal eben dahin gestellt. Fakt ist doch, dass man dadurch diese, ich nenn sie mal Raser, nie oder sehr selten bekommt. Das tut der Verkehrssicherheit natürlich keinen Dienst. Funkscanner sind da jedoch anders. Polizisten funken gerne und viel. Und das nicht nur bei Verkehrskontrollen. Alleine bei mir in der Stadt gibt es wenigstens 10 Kanäle (2m) und mind.3 Kanäle (4m) und auf all denen wird gefunkt. Da erkennt man sehr sehr selten ne Geschwindigkeitskontrolle. Zudem machen diese Kontrolle ja doch meist die Gemeinden und die funken eher selten. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted August 18, 2003 Report Share Posted August 18, 2003 Die bremsen beim piepen ihres Radarwarners vielleicht ab um danach weiter zügig zu fahren.Ist das nicht der Sinn von Geschwindigkeitskontrollen ?? Dass an Gefahrenstellen langsamer gefahren wird ? Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 19, 2003 Report Share Posted August 19, 2003 Ist das nicht der Sinn von Geschwindigkeitskontrollen ?? Nicht nur. Natürlich auch, dass an dieser Stelle bei der Kontrolle langsamer gefahren wird. Aber wer gewährleistet, dass die Fz-Führer nach der Kontrolle weiterhin langsam fahren?Mit einer Geschwindigkeitskontrolle will man aber auch die Fahrer bekommen, die immer schnell fahren! Oder nicht? Aber ich merk schon, dass diese Diskussion wieder in einem hin- und her über Sinn und Unsinn von Geschwindigkeitskontrollen enden wird.Und davon haben wir eigentlich schon genug geführt auch wenn ich weiß, dass du dich da gern engagierst! Quote Link to post Share on other sites
Zivilstreife 1 Posted August 19, 2003 Report Share Posted August 19, 2003 Alleine bei mir in der Stadt gibt es wenigstens 10 Kanäle (2m) und mind.3 Kanäle (4m) und auf all denen wird gefunkt. bei mir sage und schreibe 75! Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 19, 2003 Report Share Posted August 19, 2003 @ zivilstreife: Respekt. Werden die denn auch alle genutzt? Ich kann auf meinem 2m Handfunkgerät auch 99 Kanäle einstelle. Abzügl. der gesperrten für Flugfunkt etc... Allerdings ist nicht auf allen ein Relais geschalten. Die 10 hatte ich jetzt so über den Daumen geschätzt! Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted August 19, 2003 Report Share Posted August 19, 2003 @LTI etwas wahres ist an deiner Aussage zu RW zwar dran,aber das trifft sicher nicht für alle zu ! Es gibt auch Menschen, die beruflich sehr viel unterwegs sind,zwar zügig fahren, sich aber in aller Regel an die Limits halten. Allerdings rutscht einem schon mal was durch.Wenn dann der RW an einer Tanke piept, geht der Blick auf denTacho und führt zu regelkonformer Fahrweise.(Ja, das gibt es wirklich!) GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
Guest blauer bmw Posted August 19, 2003 Report Share Posted August 19, 2003 Ich kann Daniel da nur Recht geben. Einige Radarblitze, die mir in letzter Zeit bekannt geworden sind, betrafen Radarblitze im Ortsausgangsbereich nach Ende der Bebauung mit etwa +10kmh. Das war keine Raserei, das war reine Unachtsamkeit. Unachtsamkeit nicht, weil der gut sichtbare Radarwagen übersehen wurde, sondern weil bei dem landstraßenähnlichen Umfeld vergessen wurden, daß noch "innerorts" gilt. Da wäre ein Piepton als "Erinnerung" sicher hilfreich gewesen. Quote Link to post Share on other sites
Zivilstreife 1 Posted August 20, 2003 Report Share Posted August 20, 2003 Respekt. Werden die denn auch alle genutzt? naja ich denke mal nicht das sie zum Spaß erfunden wurden auf allen Kanälen aber hab ich noch nichts empfangen weil es In Berlin in Himmelsrichtungen eingeteilt ist und jede ca. 5 -10 Frequenzen hat! Gruß Zivilstreife Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 20, 2003 Report Share Posted August 20, 2003 Na jut,wa! Ick denke ma, Berlin is och en bissgen größer als meine sächsische Landeshauptstadt! Passt schon! Quote Link to post Share on other sites
Guest Lumpi Posted August 29, 2003 Report Share Posted August 29, 2003 Das abhören der Frequenzen ist nicht verboten, aber das festhalten, sprich einspeichern der Frequenzen in den Scanner ist verboten !!! Gruß Lumpi Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted August 29, 2003 Report Share Posted August 29, 2003 @Lumpi: Nein, andersrum. Speichern darfst du, soviel du willst. Du darfst die Speicherplätze bloß nicht abrufen und mithören. Anderes Beispiel: Du kannst die Zielwahltasten meines Telefons auch bunt gemischt nach Lust und Laune mit den Notrufnummern 110, 112 und 19222 belegen, da tut dir keiner was. Anrufen darfst du die Nummern aber nur im Notfall. (Und schon wieder so ein nicht-registrierter Gast, der einfach reinkommt und seinen unqualifizierten Senf dazugibt) Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Michael Posted September 7, 2003 Report Share Posted September 7, 2003 Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99) @Michael Hab mich früher mal (wegen Interesse fürs Fliegen) intensiv mit der ganzen Scanner-Welt befasst. siehe obiges Quote von Matze / LTI: Mit "Fixieren auf dem Scanner" ist nicht primär die aktuelle Frequenz gemeint, die ist weg man abschaltet. Vielmehr geht es um das Hinterlegen unerlaubter Frequenzen in Speicherplätze. Grade dafür kann er in der Praxis verknackt werden. Einem Funkpiraten ist es deshalb immer wichtig, dass er schnell noch den Speicher gelöscht bekommt, bevor der ihm das Gerät wegnimmt. In der Praxis werden Scanner allerdings weniger von "Rasern" benutzt, zu gering ist die Chance, dadurch per Zufall von einem Blitzer zu erfahren, der auch noch zufälligt am geplanten Weg liegt. (Das erfährt man doch 100 Mal schneller und besser im normalen Radio nach den Verkehrsdurchsagen.) Vielmehr sind Scanner bei den "Gaffern" verbreitet, die seltsamerweise immer da auftauchen, wo ein Unfall passiert ist, oder bei Journalisten. Wenn an Unfallorten immer das selbe Auto auftaucht, dann vermutet ein aufmerksamer einen Funkscanner mit unerlaubten Frequenzen. Ansonsten ist das bloße Herumfahren mit einem Funkscanner glaub in der Praxis ein ziemlich harmloser Schwachsinn. Selbst wenn man vertrauliche Dinge hören würde, dann kann man sie doch real keinen bekannten Personen zuordnen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted September 8, 2003 Report Share Posted September 8, 2003 @Gast_Michael: nicht primär die aktuelle Frequenz gemeint, die ist weg man abschaltetIch hatte aber mal so ein Ding in den Fingern, da war beim Einschalten die zuletzt gehörte Frequenz wieder "da" (ähnlich wie beim Autoradio; das stellt sich ja beim Aus- und Wiedereinschalten auch nicht auf 87,5 MHz {*} zurück). Selbst wenn man vertrauliche Dinge hören würde, dann kann man sie doch real keinen bekannten Personen zuordnen. "Vertrauliche Dinge" werden auch besser per Handy abgewickelt - da nutzt dir heutzutage {**} ein Scanner gar nüscht Stichwort Datenschutz - es geht Außenstehende halt schlichtweg nix an, ob im Hause der Familie Müller mal wieder der besoffene Ehemann auf seine Frau einprügelt oder ob Herr Mustermann bei einer Verkehrskontrolle schon zum fünften Mal ohne Lappen angetroffen wurde...Oder wärst du begeistert, wenn Hinz und Kunz alles über dich erfahren würde - vielleicht nicht gerade Vorstrafen etc., aber schon dein Geburtsdatum bindest du ja nicht jedem auf die Nase. Oder? {*} Bevor jetzt einer wunderwas denkt: 87,5 MHz ist die in Europa übliche Untergrenze für UKW-Radio {**} Das B- und C-Netz war ja maximal verschleiert, aber nicht verschlüsselt. Da es beide Netze aber nicht mehr gibt (und es auch unsere Jungspunde wohl nicht mehr kennen), ist es ohne Belang Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted September 8, 2003 Report Share Posted September 8, 2003 ich will ja das abhören von BOS-Funk nicht verteidigen. ich stimme dir ja auch zu, dass es keinen was angeht, was bei familie müller abgeht, nur der, der das zufällig abhört, kennt zu 99,7% die familie müller nicht und kann mit der info etwa so viel anfangen wie mit dem inhalt der bild-zeitung, außer er ist journalist oder er hat gezielte kriminelle absichten oder sowas, was man natürlich nie ausschließen kann. im allgemeinen steckt aber wohl eine art "gaffer-psyche" dahinter, wenn man so ein gerät regelmäßig betreibt. mich selber hat früher mal der flugfunk interessiert, weil ich die theorie davon gelernt habe und einen schein machen wollte. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted September 8, 2003 Report Share Posted September 8, 2003 ...aber wehe, die Polizei würde sensible Daten in Papierform offen, für jedermann zugänglich, auslegen - ich mag mir gar nicht vorstellen, wie groß das Geschrei von wegen Datenschutz da wäre Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted September 8, 2003 Report Share Posted September 8, 2003 In der Praxis werden Scanner allerdings weniger von "Rasern" benutzt, zu gering ist die Chance, dadurch per Zufall von einem Blitzer zu erfahren, der auch noch zufälligt am geplanten Weg liegt. Nachtrag: Die Kollegen der allermeisten Ordnungsämter benutzen sowieso keinen BOS- oder Bündelfunk, sondern schlichtweg das schnucklige und vor allem abhörsichere GSM-Handy! Quote Link to post Share on other sites
Guest wb25 Posted October 20, 2003 Report Share Posted October 20, 2003 womit ich bitte, kurz abschweifen zu dürfen ... abhörsichere GSM-Handy sind denn nun handys abhörsicher oder nich ??? wenn ja warum und wenn nich warum nich Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 20, 2003 Report Share Posted October 20, 2003 Meine Aussage "abhörsicher" bezog sich auf die Scannerbenutzung; mit einem normalen, handelsüblichen Funkscanner für ein paar Dutzend € kann man aufgrund der Verschlüsselung keine GSM-Handies abhören. Rein technisch ist - entsprechendes Equipment vorausgesetzt - das Abhören der GSM-Netze selbstverständlich möglich und wird ggf. auch durchgeführt (Stichwort: "Großer Lauschangriff"). Quote Link to post Share on other sites
Guest Tekko Posted October 21, 2003 Report Share Posted October 21, 2003 Obwohl wohl dann in der Regel direkt an der Quelle, sprich dem GSM-Netzbetreiber, angezapft wird. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted October 21, 2003 Report Share Posted October 21, 2003 Obwohl wohl dann in der Regel direkt an der Quelle, sprich dem GSM-Netzbetreiber, angezapft wird.ja, wenn es von Behördenseite gemacht wird. Es gibt aber auch komplexe mobile Geräte, die sich auf Funkbasis zwischen die umgebenden Handys und die nächste Mobilfunkstation einschleifen. Sie gaukeln den Handys quasi eine Mobilfunkstation vor. Sowas ist aber mit Bastlermitteln nicht zu machen, da braucht es schon etwas mehr Aufwand oder "kriminelle Energie". Quote Link to post Share on other sites
Guest Tester Posted October 22, 2003 Report Share Posted October 22, 2003 Hallo. Hier wird die ganze Zeit davon geredet ob es legal oder illegl ist den Polizeifunk abzuhören.Was mich persönlich interessieren würde wie das beim abhören des Funkverkehrs von der Feuerwehr aussieht. Ist das ebenfalls verboten? Auch dann wenn man dieser angehört? Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 22, 2003 Report Share Posted October 22, 2003 Feuerwehrfunk fällt ebenfalls unter BOS-Funk und damit ist die Teilnahme incl. Abhören nur den dort Beschäftigten/Zugehörigen mit entsprechender Genehmigung gestattet. Gegenfrage: Wenn du bei der Fw bist, hast du doch sicher einen FME/DME - wozu dann einen Scanner? Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted October 22, 2003 Report Share Posted October 22, 2003 Meines Wissens ist das Abhören von BOS-Funk insgesamt verboten. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 22, 2003 Report Share Posted October 22, 2003 Ja, wobei - sagen wir so - da dann doch halt bei entsprechenden BOS-Angehörigen ein Auge zugedrückt wird. Daher kam auch meine Frage, was der Fw-Angehörige noch mit einem Scanner will, wenn er eh die für ihn bestimmten Informationen per Funkmeldeempfänger bekommen kann. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tester Posted October 22, 2003 Report Share Posted October 22, 2003 Michael du hast recht. Ich hab einen DME. Da wir bei uns aber mehrere Löschzüge haben, die jeweils abwechselnd an der Reihe sind was das Ausrücken bei Einsätzen angeht, möchte man natürlich wissen was sonst noch so für Einsätze in der Wehr anfallen bei den Kollegen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 22, 2003 Report Share Posted October 22, 2003 Frag doch mal deinen Zugführer oder Kommandant, was er davon hält. Mehr als Nein sagen kann er auch nicht... Quote Link to post Share on other sites
PeaceFighterPK 0 Posted June 14, 2011 Report Share Posted June 14, 2011 Ist aber manchmal spannender als das TV Abendprogramm! Dauert aber nicht mehr lange, dann wird das Netz auch digitalisiert und dann geht nix mehr. Das Netz ist schon lange digitalisiert und es geht trotzdem !!!!!!!!Wenn man einen funkscanner besitzt !Wieso sollte es auch nicht gehen ? Wenn die sprechen (egal ob feuerwehr, polizei oder sonst was) gehen die funkwellen doch so oder so über außen, egal ob digital oder analog.Nur man kann jetzt mit dem digitalfunk auch nachrichten per touchscreen an die leitstelle schicken, dann bekommt man natürlich nischt mir, aber das macht kaum einer. Fazit: Natürlich kann man auch den digitalfunk mit einem Funkscanner abhören !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Quote Link to post Share on other sites
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