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Von Der Polizei Aufgrund Von Privaten Anruf Kontrolliert


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Hallo hier ist Andrew,

 

entschuldigt bitte das ich auf antworten geklickt habe aber ich habe noch keine Kenntnisse im Form.

Vielleicht erklärt mir dies mir mal Jemand.

 

 

Habe eine Frage zu alkohol am ,, Steuer"!

Also, ich bin mit meinem Auto ins Bauhaus gefahren und dort wurde von einer Angestellten eine Fahne gerochen, da ich kurz davor eine Dose Bier getrunken habe. Nach einer Stunde später bin ich dann nach Hause gefahren und habe mit meinem Freund ca. eine halbe Std. lang Bier,0,14l Jägermeister getrunken. Habe uns verabschiedet und dann kam die Polizei, es hätte eine Zeugin gegeben, das ich alkoholisiert Auto gefahren bin. Musste pusten und das Ergebniss war natürlich höher als im Bauhaus nämlich 0,7 Promille. Ab zur Wache zur Blutentnahme. Habe Den Beamten gesagt das ich erst danach getrunken habe. Wenn ich vorher ca.03-04 Promille gehabt habe und dann natürlich später höher ist, ist dann Zweifelsfrei möglich, das ich schon mehr als 0,5 Promille hatte? Welche Blutwerte nimmt die Polizei (Alle relev. Werte wie Leberwerte e.t.c) bei 0,7 Promille.Habe ein Rechtsanwalt eingeschaltet, der auf die Akteneinsicht wartet.

Was könnte auf mich zu kommen, da meine zuletzt gemessenen Leberwerte nicht so gut ausgesehen haben. Habe mein Führerschein 28 Jahre lang und noch nie Punkte, geschweige denn für Alkohol bekommen.

Edited by Gast225
Thema abgetrennt
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Sie haben mir 2 Proben in einem Abstand von 20 min abgenommen und Sie haben mich zu Hause besucht und nicht auf frischer Tat. Ich habe ein Gerichtsurteil gefunden und habe meine Daten in Klammern gesetzt. Was haltet Ihr davon und wie sehen solche Berechnungen aus, und sind diese hundertprozentig. Im Zweifel für den Angeklaten!

 

Wird ein im Straßenverkehr auffällig gewordener Autofahrer erst mehrere Stunden später zu Hause von der Polizei aufgesucht(bei mir eine 3/4 Std.) und dort ein Promillegehalt von 1,37 im Blut festgestellt(bei mir 0,7), so darf ihm nicht der Führerschein entzogen werden, wenn er behauptet, noch zu Hause mehrere Bier getrunken zu haben und Berechnungen ergeben, dass zur "Tatzeit" der Promillegehalt unter 1,1(bei mir 0,5 Promille) gelegen haben muss.

(Amtsgericht Bad Säckingen, 13 Gs 194/02)

 

Viele Grüße an Euch Andrew

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Das mit den zwei Blutproben ist schon mal gut, denn dann kann ein Nachtrunk nachgewiesen oder eben ausgeschlossen werden. Schwierig wird es für die Behörde sowieso, da bei der Berechnung die sehr kompliziert ist, hohe Toleranzen (je nach verstrichenen Zeitraum zwischen Nachtrunk und Blutprobe) einbezogen werden.

 

Sofern die 0,7 Promille der Höchstwert waren, sollte ein Wert unter 0,5 Promille allemal drin sein.

 

Wieviel Zeit lag denn zwischen dem Pusten und der Blutabnahme?

 

Zum Urteil

Das kannst du nicht vergleichen, da hier schon die Zeiten viel zu weit auseinander liegen.

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Jetzt eine ganz dumme Frage eines "Ausländers" der nicht mit den deutschen Sitten vertraut ist:

 

Vor einem Gericht hält so etwas ja sowieso nicht stand?! Zeugenaussage ist doch nix wert wenn sie nicht von einem Beamten kommt! Saufen darf ich doch zuhause so viel wie ich will! Theoretisch dürft ich mir beim Autofahren ein Bier reinstellen wenn ich unter 0.5 bleib!?

 

Ich glaub nicht d. eine Alkokontrolle ZUHAUSE überhaupt rechtmässig ist. Die Blutabnahme ja sowieso nicht!?!? Hallo wo sind wir denn?

 

Abgesehen davon auch wenn deutsche Gesetze vielleicht schon ein bissi Richtung Überwachungsstaat gehen: 0,5 sind erlaubt. Von 0,5 auf 0,7 kommst in einer halben Stunde locker :rolleyes: Bei den Fläträtpartys schaffen die Jugendlichen mit sicherheit 1°° in einer halben Stunde :whistling:

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Das mit den zwei Blutproben ist schon mal gut, denn dann kann ein Nachtrunk nachgewiesen oder eben ausgeschlossen werden.

wenn die polizisten aber erst eine halbe stunde nach trinkschluss vorbeikommt aber auch nicht mehr

 

also im prinzip können ihm die polizisten gar nichts belastendes mehr nachweisen. entweder der nachtrunk wird durch die proben bestätigt, dann ist er eh fein raus, aber auch sonst dürfte nach einer halben stunde nicht mehr nachweisbar sein, ob er kurz nach dem heimkommen sich den alk reingeleert hat.

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also im prinzip können ihm die polizisten gar nichts belastendes mehr nachweisen. entweder der nachtrunk wird durch die proben bestätigt, dann ist er eh fein raus, aber auch sonst dürfte nach einer halben stunde nicht mehr nachweisbar sein, ob er kurz nach dem heimkommen sich den alk reingeleert hat.

Ich bin ja relativ unbedarft auf dem Gebiete, aber ist es nicht so, dass man, wenn zwei Blutproben innerhalb eines gewissen Zeitraumes gezogen werden, relativ sicher nachrechnen kann, wann wieviel Promille da durch die Blutbahnen geisterten? :lol:

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..., es hätte eine Zeugin gegeben, das ich alkoholisiert Auto gefahren bin.

 

War das deine Ex-Frau oder wie kommt die dazu, sowas zu tun?

Lebt verdammt gefährlich, die Frau. Wenn sie da nicht mal an den Falschen gerät. :lol:

 

Das kommt darauf an. Wenn jemand wirklich richtig was drin hat, würde ich auch erstmal versuchen, ihm den Schlüssel abzunehmen. Das merkt man, aber evtl. wollte die Frau hier dem TE eins reindrücken?!

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also im prinzip können ihm die polizisten gar nichts belastendes mehr nachweisen. entweder der nachtrunk wird durch die proben bestätigt, dann ist er eh fein raus, aber auch sonst dürfte nach einer halben stunde nicht mehr nachweisbar sein, ob er kurz nach dem heimkommen sich den alk reingeleert hat.

Ich bin ja relativ unbedarft auf dem Gebiete, aber ist es nicht so, dass man, wenn zwei Blutproben innerhalb eines gewissen Zeitraumes gezogen werden, relativ sicher nachrechnen kann, wann wieviel Promille da durch die Blutbahnen geisterten? :lol:

ich habe das so in erinnerung, dass der alkoholspiegel noch 15-20 minuten nach dem letzten schluck ansteigt, dann aber auf dem höhepunkt angekommen ist. wird also nach diesen 20 minuten die erste blutprobe genommen, fällt der pegel des angezapften bereits wieder.

 

bin mir aber zugegebenermaßen nicht 100% sicher

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Nein die Resorptionsphase ist wesentlich länger. Man geht von etwa 2 Stunden aus (kleinere Mengen etwas kürzer).

 

Daher kann anhand der Anflutung der Nachtrunk nachgewiesen werden. Die Berechnung ist allerding sehr kompliziert und ich bin bei der Darstellung des Gerichtsmediziners irgendwann ausgestiegen.

Irgendwo habe ich dazu auch noch die Unterlagen, komme da aber jetzt von hier aus nicht hin.

 

Zwar beginnt mit der Einnahme auch sofort der Abbau des Alkohols, jedoch geschieht dieser während der Einnahme langsamer als die Resorpion des Alkohols, so dass der BAK ansteigt (eben die angesprochene Anflutung).

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Zwar beginnt mit der Einnahme auch sofort der Abbau des Alkohols, jedoch geschieht dieser während der Einnahme langsamer als die Resorpion des Alkohols, so dass der BAK ansteigt (eben die angesprochene Anflutung).

Kann ich bestaetigen, spaetestens nach dem 7. Bier habe ich immer so ein komisches Gefuehl der Anflutung..... :lol:

 

@WBB: Ich melde mich dann via PN bei Dir.... ^_^

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Hallo hier ist Andrew,

 

danke für die viele Statements bzgl. meiner Anfrage!!!

 

Habe noch etwas wegen dem Nachtrunk gefunden.

 

Berechnung des Blutalkoholgehalts zur Tatzeit auf Grund einer später genommenen Blutprobe:

 

1. Höchstmögliche Blutalkoholkonzentration

Zugunsten des Angeklagten ist von abgeschlossener Resorption auszugehen. Abbau je Std. 0.2 Promille, Sicherheitszuschlag einmalig 0,2 Promille von der ersten Std.an.

 

2. Niederstmögliche Blutalkoholkonzentration

Abbau je Std. 0,1 Promille nach beendeter Resorption. Diese kann bis zu 2 Stunden dauern.

Deshalb bleiben zwei Stunden außer Betracht.

 

 

Bei mir war es, das ich eine 3/4 Std. nach dem nach Hause kommend zum Pusten und zwei Blutproben(wegen dem Nachtrunk) gebeten wurde. Pusten ergab 0,7 Promille wegen dem Nachtrunk.

 

Jetzt meine Frage: Welcher Punkt 1 oder 2 wird angewandt und was versteht mann darunter?

 

 

Viele Grüße an Euch

 

Andrew

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Aus den Punkten 1 und 2 wird die minimalste und die maximalste Konzentration des Alkohols im Blut errechnet.

 

Das heißt, der tatsächliche Wert muss dazwischen liegen.

 

Hieraus wird nun der Rückschluß gezogen, welchen BAK man dem Beschuldigten vorhalten kann.

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Vor einiger Zeit war ich mal Zuschauer bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht.

Ein Autofahrer behauptete hier ebenfalls, nur der "Nachtrunk" sei schuld am hohen

Alkoholspiegel.

Die Ehefrau des Autofahrers sagte dann ebenfalls noch aus, und behauptete, ihr Mann

sei nüchtern nach Hause gekommen und habe erst dann angefangen zu trinken.

 

Die hier hinzugezogene wissenschaftliche Expertin konnte in einem etwas längeren Vortrag belegen, dass

dieser Autofahrer aufgrund bestimmter Resorptionen eben kaum einen Nachtrunk hatte.

 

Das Gericht holte sich dann noch einmal die gute Ehefrau ran und trotz vorheriger Ermahnung

blieb diese bei ihrer Aussage. Prompt hat der Staatsanwalt gegen sie ebenfalls ein

Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht eingeleitet.

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Vor einiger Zeit war ich mal Zuschauer bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht.

Ein Autofahrer behauptete hier ebenfalls, nur der "Nachtrunk" sei schuld am hohen

Alkoholspiegel.

Die Ehefrau des Autofahrers sagte dann ebenfalls noch aus, und behauptete, ihr Mann

sei nüchtern nach Hause gekommen und habe erst dann angefangen zu trinken.

 

Die hier hinzugezogene wissenschaftliche Expertin konnte in einem etwas längeren Vortrag belegen, dass

dieser Autofahrer aufgrund bestimmter Resorptionen eben kaum einen Nachtrunk hatte.

 

Das Gericht holte sich dann noch einmal die gute Ehefrau ran und trotz vorheriger Ermahnung

blieb diese bei ihrer Aussage. Prompt hat der Staatsanwalt gegen sie ebenfalls ein

Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht eingeleitet.

 

 

Wie ist denn in diesem Fall das Urteil ausgefallen? Weißt du das noch?

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Für den Autofahrer:(nach meiner Erinnerung) Entzug der Fahrerlaubnis mit der Auflage, dieses nicht vor Ablauf von zwei

Jahren wieder erteilt zu bekommen plus Geldstrafe, Höhe ist mir leider nicht mehr bekannt.

 

Wie das Verfahren gegen die Ehefrau ausging, ist mir leider nicht bekannt.

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Servus,

 

@Andrew

 

die von dir beschriebenen Messmethoden werden immer zu Gunsten des Beschuldigten angewendet. Sie haben nichts mit dem Nachtrunk zu tun.

Bsp. Rechenmethode 1:

 

Du begehst nachts um 0 Uhr eine gefährliche Körperverletzung . Um 5 Uhr hast du eine BAK von 2,0 Promille. Nun wird zu deinen Gunsten zurückgerechnet. Du bekommst einen einmaligen Zuschlag von 0,2 Promille und dann ab der ersten Stunde wird ein Abbau von 0,2 Promille angenommen. Somit wird zu deinem gemessenen Wert 1,2 Promille zugerechnet und du kommst in den Bereich der Schuldunfähigkeit.

 

Bsp. Rechenmethode 2:

 

Nun begehst du um 0 Uhr eine Fahrerflucht und hast um 5 Uhr eine BAK von 0,7 Promille. Nun versucht man für dich den niedriegst möglichen Wert zum Unfallzeitpunkt anzunehmen. Also erst hast du 2 Stunden garnichts abgebaut und danach max. 0,1 Promille. So kommt man auf einen Wert zum Tatzeitpunkt von 1 Promille. Also noch nicht im Straftatbereich. Natürlich stellt die Unfallflucht schon eine Straftat dar, aber mir fiel jetzt kein besseres Beispiel ein. Wollte nur die Rechenmethoden erklären.

 

Also immer: in dubio pro reo.

 

Beim Nachtrunk funktioniert das aber nicht mehr so einfach. Bei dir kommt es erstmal darauf an ob du schon am Abbauen oder noch am Aufbauen warst.

 

 

MfG

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Das Gericht holte sich dann noch einmal die gute Ehefrau ran und trotz vorheriger Ermahnung

blieb diese bei ihrer Aussage. Prompt hat der Staatsanwalt gegen sie ebenfalls ein

Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht eingeleitet.

 

 

schon klar, gibt ja auch sonst nichts zu tun. Die sollten sich um wichtigere sachen kümmern.

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Wer sich mit der Rechtspflege anlegt, der muss halt dafür büßen, denn immerhin geht es darum vielleicht Unschuldige aufgrund einer falschen AUssage in den Knast zu schicken oder eben einen Schwerverbrecher frei. :blink:

 

So selten ist dies im Übrigen garnicht.

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  • 3 weeks later...
Guest Simineon
Das Gericht holte sich dann noch einmal die gute Ehefrau ran und trotz vorheriger Ermahnung

blieb diese bei ihrer Aussage. Prompt hat der Staatsanwalt gegen sie ebenfalls ein

Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht eingeleitet.

schon klar, gibt ja auch sonst nichts zu tun. Die sollten sich um wichtigere sachen kümmern.

 

Eine Falschaussage ist schon eine deutliche Strafe wert. Sonst würde es ja vor Gericht nur noch lügende Zeugen geben, z.B. Polizisten, die als Zeuge geladen werden

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  • 2 weeks later...

Hallo

 

habe heute die Nachricht vom Straßenverkehrsamt bekommen.

 

Bei 0,7 Promille 401,- Euro Geldbuße(Gebühren etc.)

1 Monat Fahrverbot

4 Punkte in Flensburg

 

Habe vier Monate Zeit den Führerschein abzugeben! Ist das normal?

Sollte man gegen diesen Bescheid gegen an gehen und wie lange bleiben die Punkte beim ersten Mal unter Alkohol in Flensburg und bei der Polizei bestehen? Werden diese gelöscht?

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Na klappt doch noch.

 

Die Abgabefrist ist beim ersten Fv normal.

 

Ob du gegen den Bescheid Einspruch erhebst, musst du selber wissen, vor allem die Rückrechnung würde mich schon interessieren.

 

Du Punkte werden, da sie aus einer Owi stammen, nach 2 Jahren gelöscht sofern keine neuen dazu kommen.

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Hallo Ihr alle!

 

Habe gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

0,72 Promille

1 Monat Fahrentzug

4 Punkte

 

da die folgenden Punkte aus dem Polizeibericht mir ein wenig suspekt sind.

 

1.Auf und Einnahme in den letzten 24 Std vor dem Vorfall!

Ich hätte keine Angaben gemacht doch habe ich gesagt ob man nicht zu Hause trinken kann.

 

2.Auf und Einnahme nach dem Vorfall!

Nachtrunk wurde von mir behauptet steht dort, doch die Menge nicht klärbar. Warum haben Sie nicht genau gefragt? Ich habe gesagt das ich diese Entsorgt habe und Sie hätten mich auch fragen können wo! Hätte ich Ihnen zeigen können.

 

3.Vorläufige Auswertung( bezogen auf die Angaben im Polizeiprotokoll ) Unterschrieben vom Arzt!

Auf eine vorläufige Auswertung wird verzichtet, da wichtige Angaben im Polizeiprotokoll fehlen (Trinkende vor dem Vorfall)

 

 

Ich finde es doch sehr wichtig das die Beamten sehr genau danach fragen sollten welche Menge und Art ich nach der Tat zu mir genommen habe. Ob Jägermeister oder Bier ist schon ein Unterschied in einem kurzen Abstand von 20 min, denn da kommt man schnell bei 0,2l jägermeister und einer halben Dose Bier von vielleicht von 0,4 auf 0,7 Promille. Ich habe auch gehört,gelesen das die Alkohole z.B nach Tabellen besimmt werden. Es wurde keine Urinprobe oder begleitstoffanalyse.

 

Vorgeschichte: Wurde durch eine Zeugin beobachtet das ich mit einer Fahne gefahren bin und wurde zu Hause von der Polizei angetroffen. Kein Unfall und keine Ausfallerscheinungen zu Hause sowie auf der Wache.

28 Jahre Unfallfrei und keine Punkte in dieser zeit bekommen.

Nicht vorbestraft.

 

 

Ich würde mich sehr freuen auf eine Antwort von Euch und könnt Ihr mir diesbezüglich Hoffnung

machen

 

 

Viele Grüße

 

Anfänger Andrew

 

PS: Besserung ist in Sicht

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Ich denke ohne Anwalt wird dies nichts, da sie dir die Unterlagen nicht zur Verfügung stellen werden.

 

Die Ergebnisse der zwei Blutproben wären interessant und eben wie sie zurückgerechnet haben.

 

Vielleicht fragst du dies erst einmal an, neben deinen Einspruch.

 

28 Jahre Unfallfrei und keine Punkte in dieser zeit bekommen.

Das wurde berücksichtigt. Keine Erhöhung Bußgeld

Nicht vorbestraft.

Dies spielt bei OWi keine Rolle.

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