BM243 0 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 Hallo zusammen, ich wurde heute in einer Tempo 30 Zone geblitzt. Zu dieser gibt es 2 alte Zufahrtsstraßen mit Tempo 30 Schild und seit ca. 2 Wochen eine 3. ohne Tempo 30 Schild. Kann ich mich darauf berufen, dass ich über diese Neue Straße gekommen bin und somit zu unrecht geblitzt wurde? Das Problem dabei ist, dass ich in dieser Siedlung wohne und eigentlich weiß, dass es Temo 30 ist. mfG Markus Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 Berufen kannst du dich schon. Jedoch verrät mir meine Kristallkugel das es nichts bringen wird (falls du nicht auf einer Vorfahrtsstrasse geblitzt wurdest) weil: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_39.phpStVO §39 Verkehrszeichen ...(1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 Berufen kannst du dich schon. Jedoch verrät mir meine Kristallkugel das es nichts bringen wird (falls du nicht auf einer Vorfahrtsstrasse geblitzt wurdest) weil: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_39.phpStVO §39 Verkehrszeichen ...(1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen mal langsam. wenn er die gegend nicht kennt, kann er auch nicht wissen dass dort eine tempo 30 zone ist, wenn an der einfahrt kein schild aufgestelltist. hellsehen kann der normale verkehrsteilnehmer leider noch nicht. dabei hat er zwar die ganze zeit damit gerechnet dass ein tempo 30 zonen schild kommen würde, aber es kam leider keins. tja, pech für dasordnungsamt Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 dabei hat er zwar die ganze zeit damit gerechnet dass ein tempo 30 zonen schild kommen würde, aber es kam leider keins. tja, pech für dasordnungsamt Das sieht die hiesige Bussgeldstelle anders. also ...--> keine Vorfahrtsstr = 30 Zone Quote Link to post Share on other sites
Marius84 0 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 Aber da er ja in der Nähe wohnt und bestimmt schon öfter da lang gefahren ist, wird er schlechte Karte haben. Außer er kann plausible erklären das er Alzheimer hat. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 12, 2008 Report Share Posted September 12, 2008 @BM243Die Behörde wird diesen Einwand sicher prüfen. Und dann natürlich drauf kommen, daß du ortskundig bist. Somit hast du imho verdammt schlechte Karten. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 dabei hat er zwar die ganze zeit damit gerechnet dass ein tempo 30 zonen schild kommen würde, aber es kam leider keins. tja, pech für dasordnungsamt Das sieht die hiesige Bussgeldstelle anders. also ...--> keine Vorfahrtsstr = 30 Zone solange ich nicht ortskundig bin, kann die bussgeldstelle das sehen wie sie will, das wird vor gericht keinen bestand haben Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Hallo zusammen, Das Problem dabei ist, dass ich in dieser Siedlung wohne und eigentlich weiß, dass es Temo 30 ist. mfG Markus Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Servus, selbst wenn ich ortskundig bin, heißt das eigentlich noch lange nicht, dass ich mich an Regeln halten muss, die da beispielsweise gestern noch galten. Wenn da kein Schild steht, fahr ich auch nicht 30km/h. Könnte doch sein, dass die gekippt wurde. Eure Logik würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ich mich an ein neuaufgestelltes Schild auch nicht halten muss. Mit der Begründung: Da gilt seit 50 Jahren . MfG Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Das ist nicht "eure Logik" sondern das ist §39 Abs. 1a StVO Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Das ist nicht "eure Logik" sondern das ist §39 Abs. 1a StVO Servus, mein Posting war auf die Ortskundigkeit bezogen und diese kann meines Erachtens niemals herangezogen werden, da sich ja auch Limits ändern können. Muss §39 Abs. 1a StVO so ausgelegt werden, dass theoretisch i.g.O. abseits der Vorfahrtsstrassen keine Schilder mehr nötig sind? Es kann trotzdem ein angeordnet sein, ohne dass der VT darauf explizit darauf hingewiesen wird. Das heißt ich muss i.g.O. abseits der Vorfahrtsstrassen immer 30 fahren, da ich ja nicht sicher sein kann, dass kein angeordnet ist. MfG Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted September 15, 2008 Report Share Posted September 15, 2008 Wenn da plötzlich kein Schild mehr hängt, wo vorher eins hängt, kann man vielleicht vorsichtigerweise davon ausgehen, dass das abmontiert wurde. Wobei es durchaus auch sein kann, dass es geklaut wurde und eine Woche später wieder hängt. Komme ich nun über eine Straße rein, über die ich sonst selten fahre, werde ich wohl eher davon ausgehen, das Schild übersehen zu haben, da ich ja weiß, dass ich in einer 30 Zone wohne. Ansonsten werde ich dies gründlicher untersuchen. Im Übrigen lassen mittlerweile alleine die Vorfahrtsregeln (rechts vor links) auf eine 30 Zone schließen. Rechts vor links ist zwar generell überall möglich, aber extrem selten geworden. In einer 30 Zone hingegen ist es generell so vorgeschrieben (mit Ausnahmen, die jetzt zu weit führen würden) Quote Link to post Share on other sites
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