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Brauche Rat - Deftige 80 Zu Schnell


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Hallo,

 

ich brauche euren Rat.

 

Ich will abends vom Büro nach Hause, Auto springt nicht an, ADAC Starthilfe kurz vor 22 Uhr. "Fahren Sie halt 30 Minuten, dann geht er wieder".

Ich also nicht den direkten Weg, sondern kurz noch auf die nahe BAB, bis zur nächsten Ausfahrt, wenden und zurück.

 

Ergebnis:

 

An sich unbeschränkte Strecke außerorts, aber 80 max zwischen 22 und 6 Uhr (Lärmschutz, keine Ahnung seit wann, da sind nur Felder links und rechts),

ich völlig vergessen, dass schon um halb elf nachts ist, und rausche mit fast 160 in die Messung.

 

Min. 375 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot drohen.

 

Das ist eine vollkommen blöde Sache, die mir, falls es so kommt, ernsthaft Probleme bereiten wird (selbstständig, Frau hat keinen Schein, zwei Haushalte 250 km auseinander usw.). Ich hab' halt übersehen, dass schon halb elf war. Ausser mir auch kein anderes Auto auf der Bahn, kein Termindruck, keine Eile, nur wegen der Warterei auf die Starthilfe die Zeit nicht mehr im Kopf gehabt und leider auch das passende Auto dazu. Hätts so nicht gebraucht.

 

Hat jemand eine Idee wie man sinnvoll Schadensbegrenzung betreiben könnte? Kann man überhaupt?

 

Wäre nett, wenn ein paar Kommentare kommen. Und ja, ihr dürft mich ob meiner Blondheit hauen, nur feste drauf!

 

Grüße

 

Schleicher (seit neuestem)

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Moin, schleicher39,

und erstmal "willkommen an Bord" http://cosgan.de/images/midi/froehlich/a010.gif

Hat jemand eine Idee wie man sinnvoll Schadensbegrenzung betreiben könnte?

 

Bezogen auf Deine "ernsthaften Probleme" sollte da imho einiges gehen - immerhin lebst Du ja scheint's nicht vom Fahren... :100:

Die 250km Wochenendpendelei sind wohl per Bahn oder auch Mitfahrzentrale zu bewältigen -

und Fahrten im Umkreis des Büros ebenso wie der WE-Großeinkauf per Taxi oder Minicar;

es sei denn freilich, Du kannst einen Fahrer engagieren, und sei es stundenweise.

 

Für anfallende Transportaufgaben gibt's nette Menschen, die diese gegen ein geringes Entgelt gerne übernehmen;

bei Bedarf auch mit Mitfahrgelegenheit - "Kuriere" heißen die :D:nolimit:

 

Zu möglicher juristischer Schadensbegrenzung werden sich wohl gleich noch unsere Fachleute zu Wort melden :Dhttp://cosgan.de/images/midi/figuren/c050.gif

 

lg

c.s.

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Mensch, dein Wagen war doch neulich beim Batteriewechseln in der Werkstatt und die haben die Uhr nicht wieder richtig eingestellt. Auf deiner Uhr war es definitiv 21:17 Uhr, stimmt's? Das geben die dir doch bestimmt auch schriftlich und dein Anwalt schickt es dann raus. :kopfschuettel:

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Mensch, dein Wagen war doch neulich beim Batteriewechseln in der Werkstatt und die haben die Uhr nicht wieder richtig eingestellt. Auf deiner Uhr war es definitiv 21:17 Uhr, stimmt's? Das geben die dir doch bestimmt auch schriftlich und dein Anwalt schickt es dann raus. :kopfschuettel:

Sehr gute Idee.

 

Ein kluger Reparaturbetrieb wird das sicher machen und dann Schadensersatzansprüchen gegen sich selbst Tür und Tor öffnen.. :kopfschuettel:

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Mensch, dein Wagen war doch neulich beim Batteriewechseln in der Werkstatt und die haben die Uhr nicht wieder richtig eingestellt. Auf deiner Uhr war es definitiv 21:17 Uhr, stimmt's? Das geben die dir doch bestimmt auch schriftlich und dein Anwalt schickt es dann raus

 

Wenn der Antwalt sagt, dass das funktioniert, dann wird es wohl so sein, wenn der Batteriewechsel wirklich stattgefunden hat.

Probleme sehe ich, wenn ein Werkstattmitarbeiter als Zeuge geladen wird und dieser nichts davon weiß.

 

Grundsätzlich geht der Gesetzgeber von einer fahrlässigen Begehung eines Verstoßes aus, nicht vom Vorsatz.

Bei Vorsatz können die Bußgelder verdoppelt werden.

 

Du hast diesen Verstoß fahrlässig begangen, da du eben nicht auf die Uhr gesehen hast.

 

Wenn du ein unbeschriebenes Blatt bist, sind die Aussichten gegen Erhöhung des Bußgeldes um ein Fahrberbot zu kommen nicht schlecht.

 

Bevor es soweit kommt, würde ich zunächst mal die Forensuche nutzen und die Begriffe

E safa und alber o (jeweils ohne leer) eingeben.

 

 

Mach dich dort mal schlau.

 

 

 

Gruß

 

Dr. Stein

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