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TÜv Abgelaufen-was Passiert Jetzt?


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Hallo erst mal...

Also ich hab da mal ne komplizierte Frage:

 

Mein Motorroller hätte letzten September zum TÜV gemusst. Da aber die Vordergabel defekt ist und ich schon länger weder Zeit zum Fahren noch zum Reparieren habe, steht das Teil schon ewig in der Garage. Demnächst bekomme ich einen anderen Roller, von dem ich die Gabel verwenden kann und dann könnte ich auch zum TÜV fahren.

 

Jetzt das Problem: Ich bin ja nun fast ein Jahr "drüber". Wenn ich mir jetzt beim TÜV einen Termin hole und dann vorfahre, krieg ich dann eins auf die Mütze, oder halt nur Plakette für ein Jahr? Bzw. was droht mir, wenn ich auf dem Weg zum TÜV von der Rennleitung angehalten werde? Wohlgemerkt MIT Termin auf direktem Weg zum TÜV!

 

Ich habe auch irgendwo in einem Forum gelesen es sei besser, das Fzg. abzumelden und bei der Wiederzulassung könnte man dann quasi neuen TÜV mit zwei Jahren Gültigkeit bekommen.

 

Bitte keine Belehrungen wegen Fahren ohne TÜV usw. Ich bin bisher nicht ohne TÜV gefahren und werde auch erst wieder fahren, wenn der Roller TÜV hat (außer mit Termin zum TÜV- vielleicht aber das auch auf dem Anhänger).

 

@ Mods. Sorry, gehört wohl eher in sonstiges. Bitte verschieben. Danke.

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Hi,

 

wenn dich die Rennleitung erwischt - egal ob du einen Termin beim TÜV hast - gibt es ein Bußgeld im Punktebereich (ab 8 Monaten überzogen). Das gäbe es aber auch, wenn das Fahrzeug auf einem privaten Stellplatz gesichtet würde ohne zu fahren.

 

Insofern könnte abmelden natürlich besser sein - sofern dich die Zulassungsstelle nicht verpfeift, was aber - glaube ich - nicht üblich ist.

 

Solltest du es schaffen, "unerwischt" zum TÜV zu kommen, dann kannst du normal davon ausgehen, dass die dich auch nicht verpfeifen, du bekommst eben zwei Jahre ab eigentlich fälligem Termin.

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Na gut, gegen das "erwischt werden" bei der Fahrt zum TÜV könnte ich einen Anhänger verwenden.

Gesehen werden kann der Roller so nicht, da er in einer verschlossenen Garage vor sich hin staubt :whistle:

 

Steht nur noch das Risiko bei den Herren vom TÜV bzw. der Zulassungsstelle, wenn ich den Roller jetzt ohne TÜV abmelde.

 

Steht nur noch die Frage offen, wie die Plakette bei der Wiederzulassung ausgestellt wird. Zwei Jahre ab Zulassung oder ab letztem TÜV?

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Steht nur noch das Risiko bei den Herren vom TÜV bzw. der Zulassungsstelle, wenn ich den Roller jetzt ohne TÜV abmelde.
Ich glaube, ich würde lieber zum TÜV gehen: ist wenigstens keine Behörde.

 

Steht nur noch die Frage offen, wie die Plakette bei der Wiederzulassung ausgestellt wird. Zwei Jahre ab Zulassung oder ab letztem TÜV?
Die Plakette wird ausgestellt entsprechend dem TÜV-Bericht, und der erlaubt per Gesetz eben nur zwei Jahre seit letzter Fälligkeit.
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Betrifft mich jetzt nicht direkt, aber als Gedankenexperiment:

 

Was wäre, wenn wie im geschilderten Fall der TÜV um z.B. 2 Jahre und 1 Woche überzogen wäre? Muss ich dann doppelt TÜV machen und bezahlen ? :think: Denn wenn ich nur 1x mache, dann wäre er ja schon wieder um 1 Woche abgelaufen oder gibt´s da andere Sonderregelungen?

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Muss ich dann doppelt TÜV machen und bezahlen ? :think:
Nein, dann bekommst Du zwei Jahre.

 

Das sagst du so einfach - woher weißt du das?

 

Ich habe gelesen (Auskunft eines TÜV-Prüfers), dass man bei mehr als 23 Monaten Überschreitung nur einen Monat TÜV bekommt. Will man zwei Jahre, dann zahlt man tatsächlich doppelt.

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Ich habe gelesen (Auskunft eines TÜV-Prüfers), dass man bei mehr als 23 Monaten Überschreitung nur einen Monat TÜV bekommt. Will man zwei Jahre, dann zahlt man tatsächlich doppelt.

Stimmt, theoretsch ;)

 

hier geht es aber um eine Überziehung von 24Monate und 1 Woche. :think:

 

MfG.

 

hartmut

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Ich habe gelesen (Auskunft eines TÜV-Prüfers), dass man bei mehr als 23 Monaten Überschreitung nur einen Monat TÜV bekommt. Will man zwei Jahre, dann zahlt man tatsächlich doppelt.

Stimmt, theoretsch ;)

 

hier geht es aber um eine Überziehung von 24Monate und 1 Woche. :think:

Und? Da "24 Monate und 1 Woche" eben "mehr als 23 Monate" sind bekommt er genau den einen Monat.

 

Bei dem Fall, den ich gelesen habe, waren 30 Monate drüber. Um neue zwei Jahre zu bekommen mußte doppelte Gebühr abgedrückt werden.

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Bei dem Fall, den ich gelesen habe, waren 30 Monate drüber. Um neue zwei Jahre zu bekommen mußte doppelte Gebühr abgedrückt werden.

Um es mal etwas zu umschreiben, da hat kürzlich einer ein Fahrzeug zum TÜV ( Werkstatt ) gebracht wo der TÜV fast 2Jahre abgelaufen war, der Glückliche war selbst erstaunt zwei Jahre TÜV zu bekommen. Könnte aber auch daran gelegen haben das der Fahrzeugschein unauffindbar war.

 

MfG.

 

hartmut

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Dass er abgelaufen ist, ist mir klar. :nolimit:

Deshalb steht der Roller ja auch in der Garage, damit die lieben Mitmenschen vom O-Amt nicht auf die Idee kommen, mir eine Mängelkarte dran zu hängen.

 

Meine Ausgangsfrage ist ja nun:

 

Wie umgehe ich ein Ticket wegen abgelaufenem TÜV? Und wie hole ich die längst mögliche Plakettenzeit heraus?

 

Vorübergehend Stilllegen und vor der Wiederzulassung zum TÜV und dann wieder zwei Jahre?

 

Einfach warten, bis mehr als zwei Jahres seit Fälligkeit rum sind und dann quasi wieder entsprechend dem Monat auf der alten Plakette zwei Jahre TÜV?

 

Transport zum TÜV auf dem geschlossenen Anhänger, damit mir keiner die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ankreiden kann.

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Einfach warten, bis mehr als zwei Jahres seit Fälligkeit rum sind und dann quasi wieder entsprechend dem Monat auf der alten Plakette zwei Jahre TÜV?

Wie gesagt: Das klappt nicht. Du bekommst in dem Fall einen Monat.

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Hi

ich hatte vor nicht allzulanger Zeit einen ähnlichen Fall!

 

Legales Vorgehen: Tageszulassung holen .. zum TÜV .. die Hauptuntersuchung machen lassen und eine Prüfplakette bekommen die vom letzten durchgeführten Prüftermin zwei Jahre weiter datiert wird.

Wenn das dann immer noch in der Vergangenheit liegt .. wieder Hauptuntersuchung machen lassen und das selbe mit dem Datum so lange bis die HU vom Datum her gültig wird.

Bei mir war das dann so das ich DREI HU bezahlt habe .. jetzt aber auch vom Prüftermin aus zwei Jahre weiter bin was sicherlich SEHR großmütig vom Prüfer war ;-)

Das mit dem PRIVATEN Parkplatz ist falsch .. da interessiert sich keiner führ .. selbst mit abgemeldetem Fahrzeug kein Problem! Auf öffentlichen Parkplatz musst Du ne Versicherung und Steuerplakette haben ..

 

@GM

Das mit dem einen Monat habe ich noch nie gehört! Woher kommt die Info?

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So, jetzt mal beim Tüv nachgefragt.

 

Das Rückdatieren ist begrenzt auf 23Monate ab dann gibt es 2 Jahre TÜV

Weiteres überschreiten, da wird auf den Monat zurückdatiert, wer also um 26 Monate überzieht bekommt praktisch 1Jahr und 10 Monate TÜV. Der Zweijahresrhythmus bleibt erhalten.

 

Um ein Bußgeld auf der Fahrt zum TÜV zu vermeiden, ist es erforderlich einen Termin beim TÜV zu machen und auch auf dem direkten Weg dort hin fahren. Das gilt für die hiesige Region, wie es andere Bußgeldstellen handhaben?

 

Im Zweifel einfach mal beim dortigen TÜV anrufen, die geben freundlich Auskunft, wie schon öfters gemerkt habe.

 

MfG.

 

hartmut

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Um ein Bußgeld auf der Fahrt zum TÜV zu vermeiden, ist es erforderlich einen Termin beim TÜV zu machen und auch auf dem direkten Weg dort hin fahren. Das gilt für die hiesige Region, wie es andere Bußgeldstellen handhaben?

Hier gibt es keine Termine dafür-nur die Festen also z.Bsp. Dienstags und Donnerstags. Man fährt dann einfach bei der jeweiligen Werkstatt vor.

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Solche Dekra, TüV etc. Stationen gibt es hier in der Region allerdings nicht.

Der TÜV & Co prüfen auch in den Werkstätten der Autohäuser, wichtig ist ja das ein Termin vorhanden ist der belegt, die Fahrt wurde gemacht zur HU.

 

MfG.

 

hartmut

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@Gast225: In jeder Kleinstadt nicht, aber im Umkreis von 20-30km sollte man überall eine finden (Ausser in MeckPomm vieleicht :nolimit: )

Hier an der Küste weiß ich es nicht. Allerdings ist mir auch keine in Jena bekannt und von Halle und Leipzig wei0 ich es nicht, die liegen allerdings auch 50 km weg.

 

Solche Dekra, TüV etc. Stationen gibt es hier in der Region allerdings nicht.

Der TÜV & Co prüfen auch in den Werkstätten der Autohäuser, wichtig ist ja das ein Termin vorhanden ist der belegt, die Fahrt wurde gemacht zur HU.

Ja und wie gesagt einen Termin braucht man dafür nicht. Einfach den Tag dort hinfahren, ein paar Minuten warten und wieder weg sofern kein Mangel.

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@Gast225:

Tüv: 07745 Jena, Rudolstädter Str. 41

Wo soll das denn sein?

http://maps.google.de/maps?hl=de&q=Jen...=1&ct=title

Laut dem Link kann es eigentlich nicht dort sein, da dort ein Kraftwerk und ein Freizeitbad steht.

 

Auch auf dem Satfoto ist nicht zu erkennen

http://maps.google.de/maps?hl=de&q=Jen...=1&ct=title

Dekra: 07747 Jena, Brüsseler Str. 5

:rolleyes:

laut Google könnte das sein, aber wer fährt dort auch lang und kennt daher diese Straße. Ich war dort noch nicht. :blink:

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  • 4 weeks later...

Sorry, aber ich habe mal eine Frage zur aktuellen Diskussion:

 

Kann es sein, dass es hier gerade ein kleines Bißchen - ich sage mal "kleinkariert" zugeht? Ich habe das Gefühl, dass hier einige versuchen, diese Situation krampfhaft in eine ausweglose Situation zu drücken. Nun hat Hartmut schon beim TÜV angerufen, nachgefragt und Antwort bekommen. Diese Antwort ist doch sehr angenehm und positiv. Einfach mal auf den Einzelfall anwenden.

 

Und ich bin nicht der Meinung, dass ein Fahrzeug, welches auf einem Anhänger verladen wird, eine gültige TÜV-Untersuchung haben muss. Denn wie würde man sonst Fahrzeuge, die eben nicht am Strassenverkehr teilnehmen sollen (ich denke zum Beispiel mal an Showcars oder Dragster) sonst bewegen können?

 

So, und ohne dass ich jemals in Jena war: fahrt doch einfach - nach dem man einen Termin ONLINE erfragt hat - zu den Fahrzeugprüfanlagen des TÜV in der Mühlenstrasse 1, der Brückenstrasse 6 oder der Unterdorfstrasse 29. So schwer kann das Problem doch nun wirklich nicht sein - schon gar nicht zu Zeiten des Internets...

 

My two cents.

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wichtig ist ja das ein Termin vorhanden ist der belegt, die Fahrt wurde gemacht zur HU.

Ja und wie gesagt einen Termin braucht man dafür nicht. Einfach den Tag dort hinfahren, ein paar Minuten warten und wieder weg sofern kein Mangel.

Er hats noch nicht verstanden. Aber egal.

 

Gruß Hawk

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Und ich bin nicht der Meinung, dass ein Fahrzeug, welches auf einem Anhänger verladen wird, eine gültige TÜV-Untersuchung haben muss. Denn wie würde man sonst Fahrzeuge, die eben nicht am Strassenverkehr teilnehmen sollen (ich denke zum Beispiel mal an Showcars oder Dragster) sonst bewegen können?

 

Leider falsch, bei uns gabs sogar mal 2 Punkte + 75 DM (können aber auch schon EUR gewesen sein, weiß nicht mehr genau) :rolleyes: für einen Wohnanhänger, der mit 8 Monaten HU überzogen im Privatgarten stand. Blöderweise so, dass das Kennzeichen durch den Lattenzaun hindurch einsehbar war. Gestandene langjährige Polizisten haben hinter vorgehaltener Hand den :rolleyes: hier gemacht und auf die "Frischlinge von der Polizeischule" getippt.

Also entweder nicht überziehen,

oder so abstellen / transportieren (für den vorliegenden Fall) dass kleinkarierte Uniformierte keine Chance haben

oder beste Lösung, wenn nicht benötigt (also nicht im öffentlichen Straßenraum befindlich bzw. auf einem Anhänger) Kennzeichen abnehmen.

Gruß

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