hartmut 617 Posted September 30, 2017 Report Share Posted September 30, 2017 Leider sieht man die Verkehrszeichen nicht. Die Fußgängerüberwege sehe ich bis auf die Fahrbahnteiler als unproblematisch an. Lustig ist die Radverkehrsführug. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted October 1, 2017 Report Share Posted October 1, 2017 Sie ist nicht lustig, sondern vielleicht die (einzigst) akzeptable Lösung außerhalb der Fahrbahn. Löst auch das "Glauben heißt nichts Wissen Problem" das hier im Forum viele haben,daß Radfahrer keine Rechte auf einem Fußgängerüberweg haben können.(falls das einer geistig nachvollziehen will soll er sich den Fußgängerüberweg breiter markierenund die Radfahrer weiterhin drüberschicken und überlegen ob diese Rechte haben - nicht ausdem Fußgängerüberweg heraus, sondern "aus sich selbst". Fußgängerüberwege gebeneinem Radfahrer keine Rechte - aber sie nehmen ihm auch keine! ) Am sichersten ist natürlich das Fahren auf der Kreisfahrbahn. Da gibt es dann auch keine Diskussionen ob(dieser 1 Auto Abstand vor der Kreisfahrbahn aus Nettigkeit! für die Autofahrer)jetzt ein mehr als 5 Meter im Sinne eines eigenständigen Radwegs wäre... VwV / R-FGÜ:An gemeinsamen Geh-Rad-Wegen dürfen Fußgängerüberwege nicht markiert werden.Siehe oben im ( ) warum. Kapiert selbst hier kaum einer, wie soll das dann der gemeineAutofahrer kapieren. Dann sollen die Fahrzeuge auf dem Radweg - die der Kreisfahrbahn folgen - auch an deren Vorfahrt teilnehmen. Ausgestaltung:Hier vermutlich mit einem getrennten Geh-Rad-Weg, markierten Radfurten - die an der Vorfahrt teilnehmen -,und Fußgängerüberwegen, damit Fußgänger sowohl beim Ein- und Ausfahren beachtet werden müssenausgestaltet.Hoffentlich/Vermutlich ist das Vorfahrt achten Schild vor dem Geh-Rad-Weg aufgestellt.Ungünstig ist wie gesagt evtl. dieser "Aufstellabstand" für PKW aus Nettigkeit/Praktikabilität.btw: wer auf den 5 Meter Abstand plädiert, dem sei gesagt, daß das eine Rechts vor Links Regelauslösen würde und die Radfahrer diesen Radweg nicht mehr benutzen müssen.Rosinenpicken aus der VwV ist nicht. Aber sonst ist sehr gut klar wie das gemeint ist.@gast:warum ein Problem?Genau wegen den Einfahrenden Fahrzeugen sind die Fußgängerüberwege da.Ohne Fußgängerüberweg:Die Ausfahrenden biegen ab und müßten sowieso Fußgänger vorlassen.Aber den Einfahrenden wird ihre Fahrbahn gekreuzt und sie müssen Fußgängernicht vorlassen.Wobei das viele gemeine Autofahrer nicht kapieren.Oftmals sogar "gefühlt" einfach umdrehen.Ist auch etwas problematisch im Kreisverkehr anzuhalten - wer rechnet denndamit. Wenn man einen Fußgängerüberweg sehen kann schon eher.Nur gibt es dann so viel mehr Spielarten von Kreisverkehren, wer soll sich danoch auskennen?Da es keine extra Kreisverkehrsregelungen gibt gelten die ganznormalen § und man muß sie eben auf diese runde unendliche Geradeübertragen.führt manchmal zu kuriosen Ergebnissen und nicht zuletzt dazu, daßmehrspurige Kreisverkehre in Deutschland nicht funktionieren. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 13, 2017 Author Report Share Posted October 13, 2017 Wer von den Verkehrsteilnehmern weiß dies denn? Sicherlich nicht mehr als 1 Prozent. Selbst die Fußgänger wissen von ihren Rechten nicht oder haben Angst, dass der Pkw dennoch fährt.Was ich da schon mit warten verbracht habe, geht bestimmt schon in die Stunden. Mit Lichthupe oder Handzeichen reagieren die Fußgänger dann aber meist. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted October 14, 2017 Report Share Posted October 14, 2017 Beziehst du dich jetzt auf die grundsätzliche Regel? Oder auf die Fußgängerüberwege? Oder darauf, warum man nicht eines "durchzieht"? Teils ja an einem! Kreisverkehr 2x Fußgängerüberweg 2x gesetzliche Regel. Quote Link to post Share on other sites
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