Jump to content

Was War Die Vorstellung Des Schilderaufstellers


Recommended Posts

  • Replies 103
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

1 ist die Kombination von Gefahrenzeichen und Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Limit endet dort wo die Staugefahr nicht mehr besteht. Das bedeutet aber nicht das wenn kein Stau gesehen wird, auch kein

Wieso Besserwisser? Die Beschilderung ist doch glasklar. Männer verboten, Frauen mit Kind erlaubt. Hier ist ein Frauenhaus. Wo ist das Problem?

Ging ja schnell mit der Rückantwort Es dürfen also auch wieder Männer durch die Gasse.

Posted Images

Die Geschwindigkeitsbegrenzung oben und das 2. Zeichen unten drunter.

Bei ersteren dürfte die Kombi Blödsinn sein, da das Warnzeichen eigentlich darüber stehen sollte.

 

Bei ersteren müsstest du 60 fahren, da der Bereich als Gefahrenstelle gekennzeichnet ist.

 

Bei dem zweiten Beispiel würde ich bei freier Strecke von keiner 60er Begrenzung ausgehen, da die Begrenzung der zHv ja durch das Zusatzzeichen auf bestimmte Situationen eingeschränkt ist.

Allerdings stellt sich dann die Frage was Staugefahr ist. Mal davon abgesehen, ob es dieses Schild überhaupt gibt und ob diese Kombi überhaupt zulässig ist.

Link to post
Share on other sites

Hallo, Handysammler,

 

unter ausreizen verstehe ich eine etwas höhere Geschwindigkeit. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Das mit dem ausreizen war auch eher ironisch gemeint. Außerdem halten wir uns doch alle an Tempolimits, oder nicht? :whistle:

Und im Sinne des regelkonformen fahrens kann man ja mal versuchen auf den 10 Metern von :70: auf :100: zu beschleunigen. Aber dann gleich wieder abbremsen, da dann ja schon das Ortseingangs-Schild kommt.

Link to post
Share on other sites

Könnt Ihr mir bitte sagen wie schnell ich jeweils bei beiden Kombinationen auf der BAB fahren darf, wenn diese bis zum Horizont frei ist und auch Nichts den Anschein eines Staus erweckt.

 

1. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/40/40_124.gif

 

 

 

2. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1006-38.gif

 

 

Danke.

und wie ist Eure Meinung?
Link to post
Share on other sites

1 ist die Kombination von Gefahrenzeichen und Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Limit endet dort wo die Staugefahr nicht mehr besteht. Das bedeutet aber nicht das wenn kein Stau gesehen wird, auch kein Limit gilt.

Mal angenommen, vor einer Kreuzung staut sich öfters der Verkehr, dann gilt die :60: bis zur Kreuzung ( Gefahrenstelle ), oder bis sicher ist das es keinen Stau gibt. Imho sollte diese Kombination vermieden werden, Ortsfremde können nicht wissen was der Grund ist das es öfters dort Stau gibt.

 

2 da ist das allgemeine Zusatzzeichen Staugefahr nur eine Begründung, sprich Hinweis warum das Limit vorhanden ist. Die :60: gelten immer.

 

MfG.

 

hartmut

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
  • 2 months later...

In Jena scheinen sie auch ein wenig verwirrt zu sein oder warum bringt man eine solche Kombination von Schildern an?

 

post-904-0-59878600-1388768907_thumb.jpg

 

Vielleicht dürfen aber auch Einzelpersonen nicht hier lang, sondern nur Frauen mit Kind. Wer weiß?

 

Edit: Ich bitte um Entschuldigung für das verwackelte Bild aber zwei Kurven so nah zusammen und freie Straße vertragen sich nicht mit dem fotografieren.

Sonst ist dort immer Stau, nur wenn man ihn mal braucht nicht.

Edited by Gast225
Link to post
Share on other sites

In Jena scheinen sie auch ein wenig verwirrt zu sein oder warum bringt man eine solche Kombination von Schildern an?

Besserwisser. :smack:

Wir haben schließlich Fachleute die wir gut bezahlen und wissen was sie tun. Da kann doch nicht jeder Besserwisser daher kommen und uns kritisieren.

 

Wir werden es jetzt eine Weile beobachten, und wenn es sich nicht bewährt können wir es immer noch ändern. Jawoll :P

 

Besserwisserei bringt uns nicht weiter. <_<

 

In Anlehnung eines Presseartikel eines Fraktionsvorsitzenden, an mich gerichtet. Ausgerechnet die Partei die jetzt bei der Haushaltsrede ( Vorwahlkampf ) am meisten bei mir Ideen geklaut hat. :rofl:

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
In Jena scheinen sie auch ein wenig verwirrt zu sein oder warum bringt man eine solche Kombination von Schildern an?
Es handelt sich um einen gemeinsamen Rad- und Fußweg. Fußgänger dürfen hier nicht durch. Fahrradfahrer dürften es und müssen mit Fußgängern rechnen, z.B. wenn Anlieger eine Ausnahmegenehmigung haben oder das Fußgänger einen anderen -nicht durch VZ 259 beschilderten- Weg genommen haben.

 

Der Sinn könnte darin liegen das da zu einer bestimmten Uhrzeit sehr viele Fahrradfahrer fahren (z.B. Schule oder Universität).

Link to post
Share on other sites

In Jena scheinen sie auch ein wenig verwirrt zu sein oder warum bringt man eine solche Kombination von Schildern an?

 

post-904-0-59878600-1388768907_thumb.jpg

 

Vielleicht dürfen aber auch Einzelpersonen nicht hier lang, sondern nur Frauen mit Kind. Wer weiß?

 

Edit: Ich bitte um Entschuldigung für das verwackelte Bild aber zwei Kurven so nah zusammen und freie Straße vertragen sich nicht mit dem fotografieren.

Sonst ist dort immer Stau, nur wenn man ihn mal braucht nicht.

Da dürfen nur Radlinge durch - ist doch ganz einfach. :shutup:

Link to post
Share on other sites

So ich habe denen mal eine E-Mail geschickt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als ich am Freitag durch ihre schöne Stadt fuhr, viel mir eine ziemlich verwirrende Verkehrsschilderkombination auf.

 

Diese können Sie im Anhang finden. Die Schilderkombination befindet sich an der Zuwegung zum Gartenhaus von Goethe (Theater, kommend von der Post).

 

Das obere Schild verbietet ja offensichtlich Fußgänger den Durchgang, während das unteres Schild diesen den Durchgang erlaubt und zusätzlich daneben die Nutzung durch Radfahrer.

 

In meinen Augen widersprechen sich die Schilder doch zumindest, oder wie soll diese Kombination aus Verkehrsschildern richtig gedeutet werden.

 

Die mögliche (lustige) Interpretation Männer verboten und Frauen mit Kind erlaubt, düfte wohl nicht die richtige Lösung sein.

 

Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich freuen und dafür im voraus vielen Dank.

Soweit eine andere Abteilung zuständig sein sollt, bitte ich um Weiterleitung der E-Mail an die zuständige Stelle.

------------------------------------------------------------------------
mfg gast225

 

 

Link to post
Share on other sites

Bei uns würde zurück kommen.

Nach Rücksprache mit der Polizei möchte ich ihnen mitteilen, die Beschilderung ist so zulässig und richtig.

@ Helmut: Diese Aussage ist in NRW zumindestens falsch. Für die Innerstädtische Beschilderung ist die Stadtverwaltung zuständig. Verkehrsbehörde, Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt. Polizei kann beraten, die Stadtverwaltung entscheidet.

Edited by HarryB
Quote tags korrigiert
Link to post
Share on other sites

@ Helmut: Diese Aussage ist in NRW zumindestens falsch. Für die Innerstädtische Beschilderung ist die Stadtverwaltung zuständig. Verkehrsbehörde, Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt. Polizei kann beraten, die Stadtverwaltung entscheidet.

Einmal heiße ich hartmut*, und ich habe da inzwischen etwas Erfahrung gesammelt wie es bei uns abläuft.

 

MfG.

 

hartmut

 

*soviel ich weiß war der Name Helmut bei meiner Namensgebung in der engeren Auswahl. Es gab aber schon einen Helmut in der Verwandtschaft. Der Name holt mich immer wieder ein. :lol:

Link to post
Share on other sites

Hallo Hartmut, tut mir leid, mein Fehler.

Zur Sache: Die Polizei ordnet nicht an, wie Schilder aufgestellt werden. Wenn die "Stadt" in dieser Art antwortet leugnet sie ihre eigene Verantwortung;

oder verarscht den fragenden Bürger.

Link to post
Share on other sites

Ging ja schnell mit der Rückantwort

Sehr geehrter Herr Gast225

vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Beschilderung ist selbstverständlich
völlig sinnfrei. Im Schillergässchen fanden im letzten und vorletzten
Jahr Bauarbeiten statt, bei denen der Durchgang für Fußgänger gesperrt
war. Das Zeichen gemeinsamer Fuß- und Radweg war damals deaktiviert. Nun
nach Beendigung der Arbeiten haben die verantwortlichen Bauleiter das
ursprüngliche Schild zwar wieder aktiviert, aber die Beschilderung für
die Zeit der Baumaßnahme nicht deaktiviert. Nur so kann der Fehler
zustande kommen. Ich werde mich darum kümmern, dass die Beschilderung
ordnungsgemäß wieder hergestellt wird und danke Ihnen nochmals für Ihre
Aufmerksamkeit.

--
Mit freundlichen Grüßen

Name

Es dürfen also auch wieder Männer durch die Gasse.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Hallo Hartmut, tut mir leid, mein Fehler.

Kein Problem, passiert häufig. Ich find es nur eben lustig.

 

Zur Sache: Die Polizei ordnet nicht an,

Natürlich nicht. Nur wenn die Qualifikation der Behördenmitarbeiter eine vor vielen Jahren mal gemachten Fahrerlaubnis ist, kannst Du Dir vorstellen wie die Planung aussieht. Deshalb wird die Beschilderung immer mit der Polizei gemacht.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

Anfang Februar hing das Schild noch immer.

 

Auf Nachfrage bei der SV Jena sagte man mir, es sei unverzüglich eine verkehrsrechtliche Anordnung zumersatzlosen Entfernen des Zeichens 259 StVO erlassen worden. Die Firma sei sodann beauftragt, habe es jedoch noch nicht abgebaut.

 

Man und ich dachte der Bauhof der Stadt Jena fährt mal da vorbei und löst die zwei Schrauben und nimmt das Schild mit.

 

Aber in D geht diese unbürokratische Weise wohl nicht.

Da sind erst tausend Leute damit beschäftigt ein mehr als überflüssiges Schild zu entfernen.

Link to post
Share on other sites
  • 3 years later...

Was haben die Verkehrsplaner in Hamburg denn getrunken.

 

Tempolimits von 25 km/h und Zebrastreifen ohne blaue Schilder.

 

Bin irgendwie verwirrt und dann noch ein Blitz, wobei ich gespannt bin, welcher der drei Fahrzeuge nebeneinander der Betroffene ist. Ich war zumindest nur der zweitschnellste, aber vom Gefühl her war ich gemeint. Aber so schnell bekommt man dies nicht mit. Wird aber wieder ein kleiniger Verstoß von um die 6 km/h zu schnell.

 

Der Tacho geht zu genau und dabei fühlte ich mich als Fahrer mit 60 km/h immer als Hinterniss, weil man ständig überholt wird.

Link to post
Share on other sites

Nun, rein nach StVO ist dir hoffentlich klar, was einen "Zebrastreifen" ausmacht?

 

Daß das so nicht aufgestellt werden dürfte geht dich als gemeinen Autofahrer nix an.

 

 

Interessiert das überhaupt? Wenn es einen Radfahrer trifft ist es einem doch normal

auch sowas von egal...

Link to post
Share on other sites

Man sollte "Zebrastreifen" aber dennoch mit Zeichen 350 kennzeichnen.

Verwaltungsvorschrift 14 Auf Fußgängerüberwege wird mit Zeichen 350 hingewiesen. In wartepflichtigen Zufahrten ist dies in der Regel entbehrlich.

 

Das Blaue Täfelchen ist nur ein Hinweis.

 

Die Straßenmalerei ist Zeichen 293 Fußgängerüberweg und damit ausschlaggebend.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Wie sage ich es meinem Kinde, oder warum blicke ich da nicht so ganz durch.

Mal kurz beschrieben. Es führt ein Steg über einen Fluss der mit Gemeinsamer Rad und Gehweg ausgeschildert ist. Endet an einem Gehweg/Fahrbahn mit einem abgesenkten Bordstein. Auf der anderen Seite der Fahrbahn kommt ein Bahnübergang, anschließen ein Place de Partnerstadt. Nach links geht dann wieder ein Rad und Gehweg weg, leicht rechts geht ein Gehweg weg. Würde bedeuten, der Geh und Radweg würde erst mal enden. Es wäre in reiner Fußgängerbereich.

Jetzt mal den Weg in der anderen Richtung. Der Weg trifft auf den Place de Partnerstadt, ohne das ein Ende Rad Gehweg kommt ( Schild wurde abmontiert ). Geht über den Bahnübergang und kommt mit einem abgesenkten Bordstein an die Fahrbahn.

Jetzt mal die Regel, wer über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fährt, hat die Vorfahrt zu beachten.

Wo ich jetzt nicht so ganz sicher bin. Wer aus einem Fußgängerbereich kommt, muss die Vorfahrt beachten. Gilt die Regel auch bei einem gemeinsamen Rad Gehweg?

Die Fahrbahn kreuzt den Rad Gehweg, und ist mit einen Vorfahrt achten mit Zusatzzeichen Radverkehr von rechts und links versehen.

So gesehen ist das jetzt eine Kreuzung die viermal negativ beschildert ist. Sprich Vorfahrt hat keiner. Einzig, Fußgänger müssen warten.

 

post-3630-0-83863000-1505995468_thumb.jpgpost-3630-0-84204700-1505995487_thumb.jpgpost-3630-0-75479400-1505995508_thumb.jpg

 

Wer hat jetzt Vorfahrt?

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Also...
A) Ein gemeinsamer Geh-Rad-Weg der eigenständig ist gilt quasi nicht
als "Nebenfahrbahn" sondern wie eine normale Fahrbahn. :schreck:
Das ist also erstmal eine stinknormale Kreuzung oder Einmündung. :schreck:
Urteil erwünscht? ;)


B) Ist das denn ein abgesenkter Bordstein?
Schwer zu definieren.
Also vielleicht sogar ein Fall für Rechts-Vor-Links nach §8. :abwarten:


C) Aber egal da ist ein Schild.
Und damit

Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.


ist der Bordstein oder was auch immer tot. :farewell:

Kein §10 Bordstein und kein §8 Rechts vor Links.



D?) Blöd beschildert trotzdem. :doofwinkt:
Weil nur Zeichen 205 für die eine Fahrbahn.
Die Radfahrenden/Zufußgehenden Fahrbahn hat nix positives.
Könnte denken wäre §8 und Rechts vor Links oder vielleicht sogar §10.

Wäre Zeichen 301 angebracht.



Wenn das mit der Faktion ein eigenständiger Geh-Rad-Weg ist eine Fahrbahn
und damit eine Kreuzung oder Einmündung nicht gefällt, stellt
euch vor, da würde ein Kraftfahrzeug z. B. Motorrad durchfahren... :P
Und Urteil gibt es.

Link to post
Share on other sites

Zu A hatte ich nichts gefunden.

 

Bleibt in erster Linie noch der abgesenkte Bordstein. Es wurde erst dort der Bereich neu gemacht. Siehe Bild.

 

Zu C. Vorfahrt achten ist eine negative Beschilderung wie auch ein abgesenkter Bordstein. 2 mal negativ. Ortsfremde können das nicht wissen.

post-3630-0-25445400-1506013495_thumb.jpg

Für mich ginge der Rad/Gehweg weiter wenn auf der anderen Straßenseite das Blauschild wäre, es kommt aber erst bei einem anderen Weg. Müsste dort ein Fußgängerbereich sein.

 

Bei Zeichen 301 müsste ein Bordstein beim Gehweg sein, so führt der Rad/Gehweg über den Gehweg.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

A:

Der Geh-Rad-Weg muß natürlich eigenständig sein. Aber wenn:

 

Treffen ein gemeinsamer Geh- und Radweg und eine ohne Beschränkung dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße aufeinander handelt es sich um eine Kreuzung im Sinn des § 8 Abs. 1 StVO, an der "rechts vor links" gilt.


https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Karlsruhe&Datum=30.05.2012&Aktenzeichen=1%20U%20193%2F11

Rest:

Wo ist da ein Gehweg?

Das neue da links ist für mich mehr eine Art Verkehrsinsel incl. darauf befindlichen Verkehrszeichen.

 

 

 

Aber egal, ein abgesenkter Bordstein ist kein Verkehrszeichen.

 

Und Verkehrszeichen gehen der allgemeinen Regel des §10 oder auch §8 vor.

Du hast ein Zeichen 205.

Wie gesagt, blöd, daß kein Zeichen 301 für die Radfahrer da ist.

Aber wie es der Aufsteller gemeint hat ist eigentlich klar.

Und im Falle eines Falles hast du - ein Schild.

Und als Gegner einen schwächeren Verkehrsteilnehmer.

Ok, du könntest auch mit dem Fahrrad fahren.

Trotzdem 70:30 für dich würde ich sagen.

Link to post
Share on other sites
Guest EinfachDieter

 

Was haben die Verkehrsplaner in Hamburg denn getrunken.

Tempolimits von 25 km/h und Zebrastreifen ohne blaue Schilder.

 

Da hätt ich ja jetzt auf nen Scherz getippt, hab aber tatsächlich was gefunden: https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article208889825/Schueler-sollen-Raser-belehren.html

 

Steht selbiges Schild überhaupt im Verkehrszeichenkatalog? So etwas vermutet man eher bei den Geburtstagskarten

Link to post
Share on other sites

Oh Zone - das war mir nicht bewußt.

Gast hatte kein Bild...

Es gibt (25) rund aber nicht eckig.

 

 

Die StVO gibt es grundsätzlich her nach dem Wortlaut.

 

Genau wie die [10].

Die ich übrigens nicht schlecht finde. Man kann immer noch Parken erlauben. Es kann Gehwege geben.

Und das ganz legal...

 

Aber der neue Katalog hat weder die 10 noch die 25. Nur die 30 und die 20.

 

Von daher müßte das abgebaut werden.

 

Machen einige Städte mit dem [10] inzwischen.

Wenn nicht freiwillig - es darf gern derjenige klagen der es weghaben will.

Verwaltungsrecht. Vorleistung.

... :D

Link to post
Share on other sites

In Bayern nicht abzockbar.

 

Beispielhaft als Quelle (die hoffentlich gut genug ist, die taz berichtet darüber nicht)

http://www.sueddeutsche.de/bayern/strassenverkehrsordnung-aus-fuer-tempo-schilder-1.3591210

 

Wie gesagt, theoretisch gibt die StVO das her.

 

Zwar der Verkehrszeichenkatalog nicht, aber wenn wir uns an den Verwaltungsrichter aus Stuttgart

erinnern, der gesagt hat für ein Dieselfahrverbot darf die Stadt oder das Bundesland selbst

Zusatzzeichen entwickeln, dann ist das ganze noch nicht gegessen.

 

Also klagen wenn man will.

Kostet Vorleistung. So um die 500 € :D

Weil Verwaltungsrecht.

Wie jeden Radfahrer der ein nicht rechtmäßig angeordnetes Geh-Rad-Weg Schild weghaben will.

Link to post
Share on other sites

 

Man sollte "Zebrastreifen" aber dennoch mit Zeichen 350 kennzeichnen.

Verwaltungsvorschrift 14 Auf Fußgängerüberwege wird mit Zeichen 350 hingewiesen. In wartepflichtigen Zufahrten ist dies in der Regel entbehrlich.

 

Das Blaue Täfelchen ist nur ein Hinweis.

 

Die Straßenmalerei ist Zeichen 293 Fußgängerüberweg und damit ausschlaggebend.

 

MfG.

 

hartmut

 

Wie gesagt, der Großteil der Verkehrsteilnehmer bringt einen Fußgängerüberweg mit dem Zebrastreifen UND dem blauen Schild in Verbindung.

 

Ich glaube nicht, dass mehr als 5 Prozent wissen, dass allein die Malerei auf der Straße ausreichend ist.

 

 

 

Was haben die Verkehrsplaner in Hamburg denn getrunken.

Tempolimits von 25 km/h und Zebrastreifen ohne blaue Schilder.

 

Da hätt ich ja jetzt auf nen Scherz getippt, hab aber tatsächlich was gefunden: https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article208889825/Schueler-sollen-Raser-belehren.html

 

Steht selbiges Schild überhaupt im Verkehrszeichenkatalog? So etwas vermutet man eher bei den Geburtstagskarten

 

Nein es war einzig das runde Schild.

Habe natürlich ein Foto gemacht, war ja zu Fuß durch Hamburg unterwegs.

 

PS: Hat schon jemand mal gesagt, dass in HH scheiß Wetter ist. Die ganze Woche lang hat es immer wieder geregnet.

post-904-0-23467400-1506279974_thumb.jpg

Link to post
Share on other sites

Bestand der Zebrastreifen tatsächlich aus 50cm breiten Strichen mit 50cm Abstand?

Wenn dem nicht so gewesen wäre, dürfte man ihn dann ignorieren, ohne ggf. irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen? Oder, ganz konkret: die Striche sind nur 45 cm breit, aber dafür 55 cm auseinander und der das wissende LKW-Fahrer fährt dort einen Fußgänger über den Haufen - würde das irgendwas an den straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen im Vergleich zu einem 50/50-Streifenmuster ändern?

Link to post
Share on other sites

Kannst du dich darauf berufen?

Was sagt die StVO?

Geht dich das (R-FGÜ 2001) als gemeiner Autofahrer eigentlich überhaupt was an? ;) Genau wie die VwV StVO usw...?

 

Was sagt der Richter?

 

Man könnte bei der Behörde anfragen.

Und notfalls klagen. :D

 

Aber sonst würde ich die Existenz dieses Fußgängerüberwegs nicht bestreiten.

Link to post
Share on other sites

 

PS: Hat schon jemand mal gesagt, dass in HH scheiß Wetter ist. Die ganze Woche lang hat es immer wieder geregnet.

Wir haben die letzten Tage bei Sonne auf der Terrasse gesessen... in welchem Hamburg warst Du denn?

 

Behaupten kannst Du ja viel.

 

Am schlimmsten war übrigens die Überfahrt mit dem Katamaran nach Helgoland.

Die Kaffeemaschine musste festgebunden werden und rund ein Drittel der Fahrgäste mussten die Spucktüte benutzen.

 

Bestand der Zebrastreifen tatsächlich aus 50cm breiten Strichen mit 50cm Abstand?

Nachgemessen habe ich natürlich nicht, aber die Breite könnte hinkommen.

 

Die Markierungen waren jedoch direkt in der Innenstadt. In welcher Straße, keine Ahnung.

Link to post
Share on other sites

Nachgemessen habe ich natürlich nicht, aber die Breite könnte hinkommen.

Das ist eine Antwort mit der ich was anfangen kann. Dann war es keine gewollte Verwirrung von Autofahrern wie z.B. in Osnabrück mit dem Schachbrettmuster.

http://epaper.osnabruecker-nachrichten.de/ausgabe/OCM_Mi/2012-08-15#

 

@dieFrager kann ich mich als Fußgänger denn darauf verlassen, dass ich den Schutz des Zebrastreifens habe, auch wenn er, weil Schneebedeckt, nicht erkennbar ist? Und das bitte beim Verkehrsunterricht Grundschülern.

Link to post
Share on other sites

Hamburg, Streetview. Entspricht nicht der R-FGÜ 2001

Verklag sie.

 

Dann war es keine gewollte Verwirrung von Autofahrern wie z.B. in Osnabrück mit dem Schachbrettmuster.

Wenn sich Autofahrer durch die von Dir verlinkten Zebrastreifen verwirren lassen, sollten sie besser nicht mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sein. Und wenn Du schon einen Artikel verlinkst, solltest Du anschließend nicht etwas behaupten, was da gar nicht drinsteht.

 

kann ich mich als Fußgänger denn darauf verlassen, dass ich den Schutz des Zebrastreifens habe, auch wenn er, weil Schneebedeckt, nicht erkennbar ist? Und das bitte beim Verkehrsunterricht Grundschülern.

Gerade und ganz besonders Grundschülern sollte unbedingt beigebracht werden, daß sie sich auf den Schutz des Zebrastreifens erst und nur dann verlassen können, wenn der Straßenverkehr angehalten hat. Wird hier an der Grundschule auch so gehandhabt.

Link to post
Share on other sites

Wenn man aufmerksamer durch die Gegend fährt scheint es doch die Fußgängerüberwege auch wo anders zu geben, wobei die Verkehrsplaner offensichtlich verwirrt sind, denn beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr mag es noch funktionieren, jedoch eben nicht bei der Einfahrt in den Kreisverkehr weil der Fußgänger ja nicht direkt Vorfahrt hat.

Wobei man müsste noch einmal auf die Vorfahrtsbeschilderung bei der Einfahrt achten.

 

https://www.google.de/maps/@54.0836549,13.405601,35m/data=!3m1!1e3

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...