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Mit 21km/h Zuviel Gelasert ...


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@jamal: es geht hier um keine Klamotte, sondern um Lasermessungen im Tunnel. Wir sind hier in einem Spezialforum mit einem Spezialthema. Wenn Dir das zu peniblel / zu extrem vorkommt, dann steht es Dir frei, Dich in einem Wald- und Wiesenpolitikforum über die große Politik zu unterhalten.

Ich bin in der Tat einer der wenigen Einzelkämpfer.

Wir haben in D in vielen Bereichen durchaus schon eine Bananenrepublik.

Ich bin nicht für eine Anarchie im Straßenverkehr, sondern für ein nachvollziehbares, solides Grundsatzregelrahmengerüst, wie es die StVO hergibt.

Ich weiß nicht, was mit Du mit "es geht um Kohle" meinst?

Und natürlich geht es mir um allgemeine Verbesserungen.

Ich habe ich schon etliche Wohnorte gehabt und bin mit der Nachbarschaft immer bestens ausgekommen.

 

@bluey: nö. Du liegst bezüglich Medienpräsenz vollkommen daneben. Zumindest in einem Punkt liegt @jamal richtig, in Brisant war ich nicht.

:nolimit:

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  • 2 months later...
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So eine Messung hat meine Meinung zum Lasern nicht gerade verbessert.

Es gibt tatsächlich manche Kollegen, die mit dem Gerät nicht jede Messung hinbekommen. Spricht aber auch eher FÜR als gegen das Gerät. Geübtes Personal erreicht idR beim ersten "Schuß" eine verwertbare Messung.

@bluey: wie schon offensichtlich, war es nun tatsächlich kein geübtes Personal. Die Meßreihe hat sich als heiße Luft nachweislich bestätigt. Sogar Doppelfehler.

:vogelzeig:

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Ich glaube da den beeideten Gutachtern vor Gericht, die meine Messungen beurteilen müssen, deutlich mehr. Und da hat noch keiner (auch ein Dr. Löhle) irgendwelche Angriffspunke gefunden.

 

Lebe du ruhig weiter in deiner "wie-ungerecht-ist-doch-die-Geschwindigkeitsmessung"-Welt, Fakt ist, du hast keine Ahnung wovon du schreibst - aber davon sehr viel.

@papemark: ich lebe in einer realen Welt. Dagegen ist deine allgegenwärtige heile Handlasermeßgeräte-Welt auf meinem Schreibtisch gutachterlich und beeidet zerbrochen :unsure::blink: . Wie schon von mir geschrieben, es nützen auch keine eigenmächtig erstellte Schnellbedienungsanleitungen für Dorfsheriffs in Hintertupfingen etwas. Das Land mit Laserpistolen bis zum letzten Polizeiposten zu überfluten ist noch das fehlerhafte i-Tüpfelchen. Die Laserpistolen und deren Meßverfahren sind einfach äußerst kritisch zu sehen. Und der Skandal ist, daß etliche Fehler unentdeckt bleiben (hohe Dunkelziffer!) und selbst bei fehlerhaften Meßreihen trotzdem massig VT zu unrechtmäßig abkassiert werden.

 

Es wird auch nicht besser, wenn @bluey und Du hier als sichere und gerichtsfeste Schützenkönige auftreten, dazu noch dein Duett mit @goose über die unsägliche und mit einem Handwisch vermeintlich alles abweisende Parole "gerichtlich anerkanntes standardisiertes Meßverfahren".

:vogelzeig:

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Hallole

 

@m3_

für mich hört sich das mal wieder wie heiße Luft an ...

 

Grüße

 

papemark

 

PS: Ich habe übrigens nirgends behauptet, dass ich es sinnvoll finde jeden "Dorfpolizisten" mit einem Lasermessgerät auszustatten. Ich bin ein Freund von spezialisierter Verkehrsüberwachung.

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Hallole

Und der Skandal ist, daß etliche Fehler unentdeckt bleiben (hohe Dunkelziffer!) und selbst bei fehlerhaften Meßreihen trotzdem massig VT zu unrechtmäßig abkassiert werden.

Kannst du mir mal erklären, woher du deine Weisheit über die hohe Dunkelziffer nimmst? Hast du dich schon einmal mit (richtigen) wissenschaftlichen Methoden der Dunkelfeldforschung gewidmet?

Das einfach so daher zu sagen, so nach dem Motto: "Das sind bestimmt ganz viele", ist nicht gerade das, was ich von einem Doktorand erwarten würde.

 

Warten wir halt noch ein paar Jährchen ...

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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@m3_

für mich hört sich das mal wieder wie heiße Luft an ...

@papemark: nö. Knallharte Fakten. Ich kann doch nix dafür, daß die Cops mich lasern und dann gerade bei mir sogar zwei Fehler gemacht haben und somit das bestätigt haben, was ich immer sage: die Laserpistole ist ein unzureichendes Meßgerät und hätte so nie in D eine Zulassung bekommen dürfen.

 

PS: Ich habe übrigens nirgends behauptet, dass ich es sinnvoll finde jeden "Dorfpolizisten" mit einem Lasermessgerät auszustatten. Ich bin ein Freund von spezialisierter Verkehrsüberwachung.

Warst nicht Du es, der mit einer handgestrickten Schnellbedienungsanleitung den ausführenen Beamten auf die Sprünge helfen wollte? Ein spezialisierter Lasercop darf keine Bedienungsanleitung mehr benötigen!

 

Kannst du mir mal erklären, woher du deine Weisheit über die hohe Dunkelziffer nimmst?

Die hohe Dunkelziffer kommt daher, daß nicht jede Lasermessreihe gutachterlich gecheckt wird. Bei mir ist nun ein Fall aufgeflogen. Der Skandal ist halt, daß diese Meßserie nicht gerichtsfest war und trotzdem alle anderen gemessenen VT abgezockt worden sind. Es war ein systematischer Cop-Fehler dabei. Es ist davon auszugehen, daß diese Meßtruppe immer unrechtmäßig gemessen hat. Und dies bleibt im Dunkeln, wenn niemand diese Messungen durchleuchtet.

Ich möchte nicht wissen, wieviel Lasermeßreihen in D unrechtmäßig waren und nie aufgedeckt worden sind.

 

@harryb: nö. Ich spreche hier von 2008.

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Warst nicht Du es, der mit einer handgestrickten Schnellbedienungsanleitung den ausführenen Beamten auf die Sprünge helfen wollte? Ein spezialisierter Lasercop darf keine Bedienungsanleitung mehr benötigen!

Tja... lesen und ggf. auch erinnern. Ich war es, der eine solche Kurzfassung zusammenstellte. Aber nicht für die spezialisierten Kollegen, die das ohnehin nicht brauchen, sondern für die, die mit dem Gerät eher selten zu tun haben und sich nicht jedesmal durch die gesamte Bedienungsanleitung hangeln sollen. Folglich habe ich die wesentlichen Punkte komprimiert zusammengefaßt.

 

Ich möchte nicht wissen, wieviel Lasermeßreihen in D unrechtmäßig waren und nie aufgedeckt worden sind.

Ich möchte nicht wissen, wie viele OWien in D regelmäßig begangen wurden und werden, aber nie aufgedeckt worden sind oder werden.

 

 

Nochmal kurz zum Fotobeweis beim Lasern: solches würde nur und ausschließlich bei Tageslicht sinnvoll sein. Bei Nacht könnte man kaum ein Fahrzeug erkennen, lediglich die Scheinwerfer, oder auch gar nichts, weil durch die Blendwirkung der Scheinwerfer das Bild quasi überbelichtet wäre. Und selbst wenn man das durch irgendwelche Filter mildern könnte, so könnte man kaum Fahrzeugtyp, Farbe und Kennzeichen erkennen. Denn solches ist beim Radar ohne Blitz auch nicht möglich. Ein Blitz aber reicht wohl kaum auch nur annähernd mehrere hundert Meter weit.

Es reicht, wenn man das Fahrzeug im Auge behält und es direkt, nach Möglichkeit unmittelbar an der Meßstelle, anhält. So auch die Aussage und Bestätigung eines Richters anläßlich eines Termins, den ich heute morgen gerade hatte.

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Es reicht, wenn man das Fahrzeug im Auge behält

Was ja - theoretisch - auch durch den Sucher des Meßgerätes erfolgen und(!) somit dokumentiert werden könnte !

Und - unterhalb einer gewissen Enfernung - dürfte auch die Blendwirkung der Scheinwerfer auf der Optik soweit nachlassen, dass zumindest das Nummernschild lesbar sein wird. Infrarotbeleuchtung ist ja nicht wirklich ein Problem ...

Im übrigen war zumindest ICH der Meinung, dass das 'Zielfoto' lediglich die Umgebungssituation festhalten soll. Also z.B. ob noch andere Fahrzeuge (ebenfalls an den Scheinwerfern erkennbar) im möglichen Zielumkreis

unterwegs waren (um Zuordnungsfehler zu vermeiden) oder ob es u.U. stark spiegelnde Objekte gab, die ein 'um-die-Ecke' messen möglich erscheinen lassen.

 

weil durch die Blendwirkung der Scheinwerfer das Bild quasi überbelichtet wäre.

Da ich noch nicht das Vergnügen hatte, durch 'ne Laserpistole schauen zu durfen, stellt sich mir die Frage, wie den dann der Cop im Gegenlicht das Nummernschild 'treffen' will. Einfach nur ins Licht halten ?

 

Gruß,

AnReRa

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Was ja - theoretisch - auch durch den Sucher des Meßgerätes erfolgen und(!) somit dokumentiert werden könnte !

Was willst Du damit dokumentieren? Glaubst Du allen Ernstes, daß Du auf dem Foto bei einer Entfernung von z.B. 500m großartig etwas erkennen könntest? So z.B. das Kennzeichen? Wohl kaum. Vor allem bei Nacht absolut unmöglich.

 

Und - unterhalb einer gewissen Enfernung - dürfte auch die Blendwirkung der Scheinwerfer auf der Optik soweit nachlassen, dass zumindest das Nummernschild lesbar sein wird. Infrarotbeleuchtung ist ja nicht wirklich ein Problem ...

Ich habe zwar davon gehört, daß es für das FG21 eine Fotoeinheit geben soll, aber in welchem Umfang es denn auch Tag und Nacht einsetzbar wäre, ist mir leider nicht bekannt. Und was nutzt es mir, wenn zB ein Max.-Abstand von sagen wir mal 50m notwendig wäre, wenn ich anschließend das Fahrzeug ohne eine Vollbremsung nicht mehr zum Stehen bekomme?!

 

Im übrigen war zumindest ICH der Meinung, dass das 'Zielfoto' lediglich die Umgebungssituation festhalten soll.

Das aber wäre auch letztlich nur ein halber Beweis, wenn das Zielfahrzeug selbst nicht eindeutig zu erkennen wäre und der Betroffene anschließend den Sachbeweis einfordern würde, daß ER und kein anderer zum fraglichen Zeitpunkt gemessen wurde. In diesem Fall nutzt einem die Umgebungssituation rein gar nichts. Und das war auch nicht Kernpunkt des Verfahrens in Herford.

 

Also z.B. ob noch andere Fahrzeuge (ebenfalls an den Scheinwerfern erkennbar) im möglichen Zielumkreis unterwegs waren (um Zuordnungsfehler zu vermeiden) oder ob es u.U. stark spiegelnde Objekte gab, die ein 'um-die-Ecke' messen möglich erscheinen lassen.

1. mittels der 6fach-Vergrößerung und des Zielerfassungskreises sollte das auch ohne Foto möglich sein.

2. ein "um-die-Ecke-Messen" ist nicht möglich.

 

Da ich noch nicht das Vergnügen hatte, durch 'ne Laserpistole schauen zu durfen, stellt sich mir die Frage, wie den dann der Cop im Gegenlicht das Nummernschild 'treffen' will. Einfach nur ins Licht halten ?

Nahezu korrekt. Man visiert entweder zwischen oder leicht unterhalb der gedachten Linie zwischen den beiden Scheinwerfern an. Bei geringeren Meßentfernungen kann man das Kennzeichen als solches auch erkennen und direkt anvisieren.

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Hallole

 

Bei mir ist nun ein Fall aufgeflogen. Der Skandal ist halt, daß diese Meßserie nicht gerichtsfest war und trotzdem alle anderen gemessenen VT abgezockt worden sind. Es war ein systematischer Cop-Fehler dabei. Es ist davon auszugehen, daß diese Meßtruppe immer unrechtmäßig gemessen hat.

 

Also komm, dann lass doch mal die Fakten hören, bisher bleibe ich dabei: "heiße Luft ..."

Und: Viellicht solltest du erst mal das Gerichtsverfahren abwarten.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - dann hätte ich nicht mehr so viel Arbeit -

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Und: Viellicht solltest du erst mal das Gerichtsverfahren abwarten.

Da gibt es nichts mehr abzuwarten. Das Gericht macht sich doch bei erdrückender Beweislage nicht lächerlich. Abladung. Verfahren eingestellt. Außerdem gibt es ein Interesse, solche Fälle erst gar nicht mit einem Urteil öffentlich werden zu lassen.

 

Also komm, dann lass doch mal die Fakten hören, bisher bleibe ich dabei: "heiße Luft ..."

Die Fakten waren ein Abweichen von der Bedienungsanleitung und zusätzlich ein Sichtfehler. Wie früher erwähnt, war ich vor Ort schon erschüttert von den jungen Provinzlasercops, was sich im nachhinein bestätigt hat.

 

@bluey schrieb:

Ich war es, der eine solche Kurzfassung zusammenstellte.

Dann ist alles genauso prima. Du gehörst ja zum gerichtsfesten Schützenkönig-Duo.

 

Aber nicht für die spezialisierten Kollegen, die das ohnehin nicht brauchen, sondern für die, die mit dem Gerät eher selten zu tun haben und sich nicht jedesmal durch die gesamte Bedienungsanleitung hangeln sollen.

Und da seid Ihr euch nicht einig :whistling: .

:think:

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@bluey schrieb:

Ich möchte nicht wissen, wie viele OWien in D regelmäßig begangen wurden und werden, aber nie aufgedeckt worden sind oder werden.

Das war eine netter Versuch derWortspielerei, @bluey, ist aber vollkommen mißlungen. Geschwindigkeitsüberwachung ist amtlich und muß immer korrekt sein.

 

Nochmal kurz zum Fotobeweis beim Lasern: solches würde nur und ausschließlich bei Tageslicht sinnvoll sein. Bei Nacht könnte man kaum ein Fahrzeug erkennen, lediglich die Scheinwerfer, oder auch gar nichts, weil durch die Blendwirkung der Scheinwerfer das Bild quasi überbelichtet wäre.

So soll es dann ja auch sein: Lasern nur bei Tageslicht :think: .

:whistling:

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Hallole

 

@m3

Muss man dir alles aus der Nase ziehen? Wo haben denn die Beamten gegen die Bedienungsanleitung verstoßen? Und was zum Geier war das für ein "Sichtfehler"?

 

Grüße

 

papemark

 

- tortzdem immer noch schön langsam fahren -

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@papemark:

1.) Beim Funktionstest der Visiereinrichtung ein ungeeignetes Objekt genommen.

2.) Keine freie Sicht auf die Meßstrecke.

 

@bluey: abwarten :think: . Und anstatt über deine ewig heile Laserpistolenwelt zu träumen, solltest Du ganz wach nachdenken, wie Du deine handgeschnitzte Bedienungsanleitung verbessern könntest :kotz: . Hast Du schon mit @papemark über eure Laserdifferenzen geplauscht?

:whistling:

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1.) Beim Funktionstest der Visiereinrichtung ein ungeeignetes Objekt genommen.

2.) Keine freie Sicht auf die Meßstrecke.

Geht's auch etwas genauer?

1. welches (ungeeignete) Objekt wurde denn genommen?

2. was bedeutet "keine freie Sicht auf die Meßstrecke"? Wen man nicht sieht, kann man auch nicht messen. Oder wie soll man das verstehen?

 

abwarten :think: . Und anstatt über deine ewig heile Laserpistolenwelt zu träumen, solltest Du ganz wach nachdenken, wie Du deine handgeschnitzte Bedienungsanleitung verbessern könntest :rolleyes: . Hast Du schon mit @papemark über eure Laserdifferenzen geplauscht?

Jap. Ich weiß. Bei Dir muß man sehr viel Geduld aufbringen und sehr lange warten können. An meiner Kurzfassung der BA gibt's nichts zu verbessern. Und ich wüßte auch nicht, worüber ich mit @papemark plauschen sollte oder wo es zwischen uns beiden "Laserdifferenzen" geben sollte.

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Hallole

 

... also ich kann mich dem Eindruck nicht erwehren, dass der Fall des guten m3_ doch nicht so klar war, wie er getan hat. Mit Informationen hält er sich nämlich vornehm zurück. Sonst immer gleich dabei mit Schelte, aber Details sind offensichtlich nicht seine Stärke ...

 

Aber - was solls. Ich habe auch mit nichts anderem gerechnet.

 

Grüße

 

papemark

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1. welches (ungeeignete) Objekt wurde denn genommen?

Statt einem Mast, einer Gebäudekante oder reflektierende Anzeigetafel ein rundes Verkehrsschild.

 

2. was bedeutet "keine freie Sicht auf die Meßstrecke"? Wen man nicht sieht, kann man auch nicht messen. Oder wie soll man das verstehen

Du verstehst Bahnhof. Wenn Provinz-Lasercops nachts ihre Laserfalle aufbauen, dann kann im Meßbereich schon etwas wie ein Leitpfosten im Weg sein. Ich darf Dich daran erinnern, daß vor meinen Augen die jungdynamischen Lasercops eines Provinzpolizeipostens auch mit hektischen Schiessen keine Messung hinbekommen haben. Leider sieht das der "technikgläubige" @papemark sogar als Unfehlbarkeitsnachweis an :rolleyes: .

 

An meiner Kurzfassung der BA gibt's nichts zu verbessern.

Ich erkenne da eine gewisse Überheblichkeit. Wie ist bei deiner Kurzfassung das Objekt beim Visiertest definiert? Welche Maßnahmen schreibt deine selbstgestrickte Anleitung bei Nachtmessungen vor?

 

Und ich wüßte auch nicht, worüber ich mit @papemark plauschen sollte oder wo es zwischen uns beiden "Laserdifferenzen" geben sollte.

@papemark wie auch Kammerer möchte nur "Laserspezialisten" mit 200-Prozent-Messungen im Einsatz sehen, also nicht noch mit hinter den Ohren feuchte Jungcops eines Polizeipostens in einem 9000-Seelen-Nest mit einer 15-Stunden-Laserschulung. Und somit wie erwartet und bestätigt den Ruf von Handlasermessgeräten ramponieren.

:think:

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Aber - was solls. Ich habe auch mit nichts anderem gerechnet.

@papemark: ich habe auch mit nichts anderem gerechnet, daß Ihr beide mit 'nem allergischen Anfall reagiert, wenn ausgerechnet @m3 die von euch propagierte gerichtsfeste Unfehlbarkeit nachweislich zertrümmert. Ich kann nix dafür, daß die Cops ausgerechnet mich gelasert haben und dabei nicht gerichtsfest agiert haben. Der Radargott hat mich wohl mit Absicht in diese Laserfalle tappen lassen, damit ich für immer und ewig ein fettes Grinsen auf dem Gesicht habe :lol: , wenn ich auch nur an den Fall denke :rolleyes::lol: .

:think:

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Statt einem Mast, einer Gebäudekante oder reflektierende Anzeigetafel ein rundes Verkehrsschild.

Tja, da muß und darf ich Dir aber mitteilen, daß genau so ein VZ durchaus zulässig ist und regelmäßig benutzt wird.

 

Du verstehst Bahnhof.

Wen wundert's. Du drückst Dich ja auch dauernd bahnhofmäßig aus. :cop01: :cop01:

 

Wenn Provinz-Lasercops nachts ihre Laserfalle aufbauen, dann kann im Meßbereich schon etwas wie ein Leitpfosten im Weg sein. Ich darf Dich daran erinnern, daß vor meinen Augen die jungdynamischen Lasercops eines Provinzpolizeipostens auch mit hektischen Schiessen keine Messung hinbekommen haben. Leider sieht das der "technikgläubige" @papemark sogar als Unfehlbarkeitsnachweis an

Du weißt ja: wenn keine Ahnung, dann besser den Babbel halten. Wir reden hier von Lasermessungen. Und sollte sich doch tatsächlich des nachts ein Leitpfosten genau zwischen dem anvisierten Fahrzeug und dem Lasergerät befinden, na, was meinst Du wohl, was das Gerät dann anzeigen wird? Rrrrrrrrrrrrrichtig. NULL. Weil: man hat mal eben den Leitpfosten abgeschossen. Ist aber kein Problem. Wartet man einfach zwei drei Sekündchen und startet einen neuen Versuch. Im Regelfall liegt der Leitpfosten dann neben dem Laserstrahl. Auf gar keinen Fall aber beeinträchtigt der Leitpfosten die Messung dergestalt, daß ein falscher Meßwert angezeigt wird.

@Papemark hat also völlig Recht. Entweder, der Laser trifft auf das Fahrzeug und zeigt einen Meßwert an. Oder aber er trifft auf den Leitpfosten und man hat mal eben eine Nullmessung durchgeführt. Wo ist das Problem?!

 

Ich erkenne da eine gewisse Überheblichkeit. Wie ist bei deiner Kurzfassung das Objekt beim Visiertest definiert? Welche Maßnahmen schreibt deine selbstgestrickte Anleitung bei Nachtmessungen vor?

Und ich erkenne hier so langsam eine verdammt auffällige Ignoranz und Dummheit auf Deiner Seite.

Bzgl. der Objekte beim Visiertest habe ich bereits oben geschrieben, daß Du da mit Deiner MEINUNG völlig daneben liegst. Ich habe aber einen kleinen Vermerk in meiner Kurzfassung, was z.B. Entfernung zum Objekt und Geeignetheit angeht. Und dieser Vermerkt reicht.

Bzgl. Nachtmessungen muß ich nichts näher erläutern. Aber Du darfst mir gerne mitteilen, was Du erwarten würdest. Mal schauen, was da wieder für ein Unsinn bei rauskommt.

 

@papemark wie auch Kammerer möchte nur "Laserspezialisten" mit 200-Prozent-Messungen im Einsatz sehen, also nicht noch mit hinter den Ohren feuchte Jungcops eines Polizeipostens in einem 9000-Seelen-Nest mit einer 15-Stunden-Laserschulung. Und somit wie erwartet und bestätigt den Ruf von Handlasermessgeräten ramponieren.

Joh.... wäre sicherlich sinnvoll, aber auch "Laserspezialisten" sind einmal klein angefangen. Allerdings: man kann im Prinzip beim Lasern nichts falsch machen. Von daher sehe ich auch kein Problem darin, wenn man Kollegen an das Gerät läßt, die nicht regelmäßig damit arbeiten.

 

.... wenn ausgerechnet @m3 die von euch propagierte gerichtsfeste Unfehlbarkeit nachweislich zertrümmert.

Fragt sich nur, WO Du sie zertrümmerst. Deine offenkundige Unwissenheit kam ja gerade eben mal wieder deutlich hervor. Allenfalls Dein klappriges Kartenhaus wurde mal eben wieder zertrümmert. Und das sogar von Dir höchst persönlich. :rolleyes:

 

Ich kann nix dafür, daß die Cops ausgerechnet mich gelasert haben und dabei nicht gerichtsfest agiert haben. Der Radargott hat mich wohl mit Absicht in diese Laserfalle tappen lassen, damit ich für immer und ewig ein fettes Grinsen auf dem Gesicht habe :rolleyes: , wenn ich auch nur an den Fall denke

Na, ich denke eher, daß Dein Glück darin bestand, an Cops zu geraten, die sich theoretisch nicht sonderlich gut mit dem Gerät bzw. mit der Bedienungsanleitung und sonstigen Vorschriften auskannten bzw. diese nicht auswendig zitieren konnten. Ansonsten: mein Angebot steht immer noch. Komm mal vorbei, ich laser Dich, verpaß Dir ein schönes fettes FV und Du darfst anschließend strampelnd versuchen, Dich da herauszuwinden. :sneaky: Na, wie wär's? :rolleyes:

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....Provinz-Lasercops...

 

 

In der Psychologie spricht man auch von den vier Seiten einer Nachricht:

 

- Selbstauskunft

- Beziehungsaspekt

- Sachinhalt

- Appellfunktion

 

 

Fett markiert ist das, was bei m3 überwiegt. Eine echte Handlungsaufforderung (Appellfunktion) geht in der triefenden Arroganz unter und die Sachebene muss nur noch als Prostituierte herhalten, den verkappten Rachegelüsten einen sachlichen Anstrich zu verpassen.

 

Merke: Frustration führt zu Agression:

 

Ich kann nix dafür, daß die Cops ausgerechnet mich gelasert haben...

 

 

Peinlich. Und eines Doktoranden unwürdig.

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Guest Simineon
1.) Beim Funktionstest der Visiereinrichtung ein ungeeignetes Objekt genommen.

2.) Keine freie Sicht auf die Meßstrecke.

 

Wunderbar präzise :rolleyes:

 

Ich freue mich schon auf die Veröffentlichung Deiner Studie innerhalb der nächsten 14 Tage :cop01:

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@jamal: Danke für deine tiefenpsychologische Darstellung :cop01: . Ich rege mich ja heute noch auf, daß ich nicht zwei Semester bei den Psychologie-Studenten/-Studentinen reingehört habe :cop01: .

Jedoch würde ich jedem dringend empfehlen, den Couch-Doktor zu wechseln, wenn er hier Rachegelüste klassifiziert. Es ist doch eine ganz andere Geschichte. Dazu solltest Du die langjährigen Statements von unseren Lasercops wie @bluey&papemark&goose hier kennen. Desweiteren sind meine Handlungsaufforderungen zu Handlasermeßgeräten hier im Forum mehrfach dargestellt.

 

Merke: Frustration führt zu Agression:

Erstes Semester? Ansonsten eine weitere Bestätigung für den Wechsel des Couch-Doktors.

 

Und was heißt peinlich? Eine weitere Fehleinschätzung. Es war wohl der Radargott, der gesagt hatte, werter @m3, wenn Du heute mal diese Route wählst, dann fährst Du in eine vom geforderten Standard abweichende Laserfalle. Damit hast dann DU persönlich den Nachweis schwarz auf weiß.

:rolleyes:

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Tja, da muß und darf ich Dir aber mitteilen, daß genau so ein VZ durchaus zulässig ist und regelmäßig benutzt wird.

Warum verwendest Du dann das Wort "durchaus"? Ist es nun zulässig oder nicht, bzw. unter welchen Bedingungen?

Wenn etwas regelmäßig benutzt wird, wird es nicht automatisch richtiger. Auch der Provinzlasercop kann mit falschen Wissen all seine bisherigen Visiertests falsch ausgeführt haben, obwohl er meint, er liege richtig. Im schlimmsten Fall ist er sogar ein Multiplikator und gibt sein falsches Wissen anderen Cops so weiter.

 

Und sollte sich doch tatsächlich des nachts ein Leitpfosten genau zwischen dem anvisierten Fahrzeug und dem Lasergerät befinden, na, was meinst Du wohl, was das Gerät dann anzeigen wird? Rrrrrrrrrrrrrichtig. NULL.

Faaaaaalschhhhh. Ich wiederhole mich, die Cops haben bei einem zügigen Kandidaten keinen Meßwert erzielen können. Das Gerät zeigte waagrechte Striche!

 

Weil: man hat mal eben den Leitpfosten abgeschossen. Ist aber kein Problem. Wartet man einfach zwei drei Sekündchen und startet einen neuen Versuch.

Diese Hektik hatte ich live gesehen. Das Problem blieb.

 

 

Auf gar keinen Fall aber beeinträchtigt der Leitpfosten die Messung dergestalt, daß ein falscher Meßwert angezeigt wird.

Schmarrn. "Du weißt ja: wenn man keine Ahnung, dann besser den Babbel halten" :cop01: oder sich in einschlägiger Literatur schlau machen.

 

Entweder, der Laser trifft auf das Fahrzeug und zeigt einen Meßwert an. Oder aber er trifft auf den Leitpfosten und man hat mal eben eine Nullmessung durchgeführt. Wo ist das Problem?!

Wenn Du das Problem nicht siehst, dann ist dies der erstklassige Nachweis für deine Betriebsblindheit.

 

Bzgl. der Objekte beim Visiertest habe ich bereits oben geschrieben, daß Du da mit Deiner MEINUNG völlig daneben liegst.

Ich sehe, Du hast es noch nicht geschnallt. Du befindest dich auf Glatteis. Und dazu noch auf ganz dünnem.

 

Ich habe aber einen kleinen Vermerk in meiner Kurzfassung, was z.B. Entfernung zum Objekt und Geeignetheit angeht. Und dieser Vermerkt reicht.

Wie ist die Geeignetheit denn nun konkret beschrieben? Ich hoffe ja nicht für Euch, daß bei Euch auch systematisch falsche Visiertests durchgeführt werden. Da sind wir wieder beim Multiplikator.

 

Bzgl. Nachtmessungen muß ich nichts näher erläutern. Aber Du darfst mir gerne mitteilen, was Du erwarten würdest.

Daß z. B. im Eifer des Gefechts nicht Leitpfosten übersehen werden.

 

Allerdings: man kann im Prinzip beim Lasern nichts falsch machen.

Auweia. Technikgläubigkeit und Betriebsblindheit.

 

Von daher sehe ich auch kein Problem darin, wenn man Kollegen an das Gerät läßt, die nicht regelmäßig damit arbeiten.

Ja, wenn alles richtig aufgebaut ist, dann kann auch ein Kleinkind abdrücken.

 

Na, ich denke eher, daß Dein Glück darin bestand, an Cops zu geraten, die sich theoretisch nicht sonderlich gut mit dem Gerät bzw. mit der Bedienungsanleitung und sonstigen Vorschriften auskannten bzw. diese nicht auswendig zitieren konnten.

Um Gotteswillen @bluey, was schreibst Du da! Attestierst Du somit Lasern zum Glücksspiel?

 

Ansonsten: mein Angebot steht immer noch. Komm mal vorbei, ich laser Dich und verpaß Dir ein schönes fettes FV und Du darfst anschließend strampelnd versuchen, Dich da herauszuwinden.

Können wir machen. Tunnelmessung, 1000 Meter :cop01: .

:rolleyes:

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...

@goose: Es ist oftmals aus mehrfacher Hinsicht nicht ratsam, gewisse Dokumente/Bilder/Schriftstücke/Nachweise - auch anonymisiert - hier reinzustellen. Im persönlichen Gespräch kann ich auch Cops Einsicht gewähren.

:rolleyes:

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Warum verwendest Du dann das Wort "durchaus"? Ist es nun zulässig oder nicht, bzw. unter welchen Bedingungen?

Wenn etwas regelmäßig benutzt wird, wird es nicht automatisch richtiger. Auch der Provinzlasercop kann mit falschen Wissen all seine bisherigen Visiertests falsch ausgeführt haben, obwohl er meint, er liege richtig. Im schlimmsten Fall ist er sogar ein Multiplikator und gibt sein falsches Wissen anderen Cops so weiter.

Och, ich bitte Dich. Betreiben wir jetzt Wortklauberei? Ist ja mittlerweile schon nicht nur peinlich, sondern auch albern.

 

Es ist zulässig. Bedingungen dazu werden in der Bedienungsanleitung nicht benannt. Allenfalls in der Richtung, daß gewisse Entfernungen einzuhalten sind. Die Verwendbarkeit des VZ 274 (auch das ist ein rundes Schild) wurde u.a. in unzähligen Gerichtsverfahren durch amtl. anerkannte Sachverständige bestätigt.

 

Faaaaaalschhhhh. Ich wiederhole mich, die Cops haben bei einem zügigen Kandidaten keinen Meßwert erzielen können. Das Gerät zeigte waagrechte Striche!

Auch das ist normal. Entweder, es zeigt "+/- 0" an (=Nullmessung) oder eben "---" oder "???". Im letzteren Fall hat mein keine Messung hinbekommen. Daran ist rein gar nichts falsch oder auffällig. Das ist völlig korrekt so.

 

Diese Hektik hatte ich live gesehen. Das Problem blieb.

Hektisch wirst offenbar nur Du hier. Nämlich in Deinen albernen Versuchen, etwas zu retten, was schon hoffnungslos verloren ist. Und das ist vor allem Deine Glaubwürdigkeit. Du redest/schreibst Dich um Kopf und Kragen. Null Ahnung, aber große Backe.

 

Schmarrn. "Du weißt ja: wenn man keine Ahnung, dann besser den Babbel halten" :sneaky: oder sich in einschlägiger Literatur schlau machen.

Aha.... soso.... der Leitpfosten beeinträchtigt also die Messung. In welcher Form denn? Was bewirkt er denn? Was besagt denn die einschlägige Literatur? Oder finden sich Werke, die solches angeblich beschreiben, nur in Deiner Privatbibliothek? Womöglich auch noch von Dir selbst verfaßt, was?! :cop01:

 

Wenn Du das Problem nicht siehst, dann ist dies der erstklassige Nachweis für deine Betriebsblindheit.

Nee, eher Deiner totalen Unkenntnis.

 

Ich sehe, Du hast es noch nicht geschnallt. Du befindest dich auf Glatteis. Und dazu noch auf ganz dünnem.

Sagt der, der schon längst eingebrochen ist. :cop01:

 

Wie ist die Geeignetheit denn nun konkret beschrieben? Ich hoffe ja nicht für Euch, daß bei Euch auch systematisch falsche Visiertests durchgeführt werden. Da sind wir wieder beim Multiplikator.

:rolleyes: Nee, nee, so funktioniert das nicht. DU hast behauptet, daß das VZ nicht geeignet sei. Also ist es an Dir, diese Behauptung auch zu belegen.

Ich hingegen habe die Hoffnung bei Dir schon längst aufgegeben, daß ich wenigstens ein einziges Mal etwas zu lesen bekomme, was auch wirklich stimmt. Bislang aber nur wilde Behauptungen und wirrer Blödsinn.

 

Daß z. B. im Eifer des Gefechts nicht Leitpfosten übersehen werden.

Das ist aber egal. Für Dich nochmal zum Mitschreiben: entweder, der Leitpfosten verhindert eine Messung (zugunsten des VT) oder aber eben nicht. Dann bekomme ich im Regelfall (so ich denn das Fahrzeug auch erwischt habe) einen gültigen Meßwert.

 

Auweia. Technikgläubigkeit und Betriebsblindheit.

Wenn Dummheit weh täte, müßtest Du in der Tat den ganzen lieben langen Tag nur noch schreien.

 

Ja, wenn alles richtig aufgebaut ist, dann kann auch ein Kleinkind abdrücken.

Jetzt wird's ja noch lustiger. Was soll man denn beim Laser nicht richtig aufbauen? Ich hoffe doch sehr, daß jetzt nicht der Joke "Das Gerät ist nicht waagerecht aufgestellt! Sie dürfen so nicht messen!" kommt. :rolleyes:

 

Um Gotteswillen @bluey, was schreibst Du da! Attestierst Du somit Lasern zum Glücksspiel?

Du bist offensichtlich nicht nur dumm (diesbezüglich), sondern auch noch völlig unfähig, Aussagen zu verstehen. Setzen, sechs!

 

Können wir machen. Tunnelmessung, 1000 Meter

Feigling! :lol:

 

@goose: Es ist oftmals aus mehrfacher Hinsicht nicht ratsam, gewisse Dokumente/Bilder/Schriftstücke/Nachweise - auch anonymisiert - hier reinzustellen. Im persönlichen Gespräch kann ich auch Cops Einsicht gewähren.

@Goose: dieses Angebot sollten wir nicht ausschlagen. Laß uns mit @Dete treffen und @m3_ gemeinsam aufsuchen. :lol::rolleyes:

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...

@goose: Es ist oftmals aus mehrfacher Hinsicht nicht ratsam, gewisse Dokumente/Bilder/Schriftstücke/Nachweise - auch anonymisiert - hier reinzustellen. Im persönlichen Gespräch kann ich auch Cops Einsicht gewähren.

:rolleyes:

Nun, wenn man sich hierfür entscheidet (was durchaus legitim ist) dann sllte man aber nicht davon sprechen, daß man Beweise gebracht hätte.

 

Wie Bluey schon sagte, die Argumente, die du hier anbringst, sind falsch, diese machen eine Messung nicht unrechtmäßig.

 

Gruß

Goose

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@jamal: Danke für deine tiefenpsychologische Darstellung :cop01: .

 

Wenn man schon den Begriff "Tiefenpsychologie" in den Mund nimmt, sollte man wissen, was das denn bedeutet.... :rolleyes:

 

 

 

Und was heißt peinlich?

 

 

Damit mein ich so ein wortreiches - aber inhaltlich nichtssagendes - Geschreibsel wie Deine Antwort gerade.

Selbstoffenbarungsaspekt, sage ich ja (der Volksmund sagt in diesem Fall auch "getroffene Hunde bellen" dazu, wenn man allein Deine dümmlichen Angriffe wie "erstes Semester?" und dergleichen bedenkt)...

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Allenfalls in der Richtung, daß gewisse Entfernungen einzuhalten sind.

Aha! Um was geht es denn beim wirklich kritischen Visiertest? Welche physikalische Gegebenheit ist erforderlich?

 

Du redest/schreibst Dich um Kopf und Kragen.

Und das sagst ausgerechnet Du! DU redest dich doch hier um Kopf und Kragen!

 

Aha.... soso.... der Leitpfosten beeinträchtigt also die Messung. In welcher Form denn? Was bewirkt er denn?

Dir als Cop sollte nicht entgangen sein, daß ein Leitpfosten ein "Dreikant" ist :cop01: .

 

Was besagt denn die einschlägige Literatur? Oder finden sich Werke, die solches angeblich beschreiben, nur in Deiner Privatbibliothek? Womöglich auch noch von Dir selbst verfaßt, was?! :rolleyes:

Schmarrn. Aber was soll ich Dir sagen, wenn Du nicht pvt kennst und Gutachter-Büros verschmähst.

 

Wenn Du das Problem nicht siehst, dann ist dies der erstklassige Nachweis für deine Betriebsblindheit.

Nee, eher Deiner totalen Unkenntnis.

Jetzt mal Tacheles: Du als Spezialist kennst ja die Betriebsanleitung der FG21-P in- und auswendig. Dann führe doch mal den ersten Satz im Absatz "Messort" und den dritten Satz im Absatz "Anvisieren von Fahrzeugen" hier dem werten Leser auf. Und dann mach mal einen Abgleich mit deinen bisherigen Aussagen. Dann muß bei Dir eine Erleuchtung kommen :rolleyes: .

 

Ich sehe, Du hast es noch nicht geschnallt. Du befindest dich auf Glatteis. Und dazu noch auf ganz dünnem.

Sagt der, der schon längst eingebrochen ist. :cop01:

Du hast noch die Chance, schnell vom Eis runterzukommen. Siehe oben.

 

Daß z. B. im Eifer des Gefechts nicht Leitpfosten übersehen werden.

Das ist aber egal.

Eben nicht. Siehe oben. Einen Meßwerterhaltung bedeutet nicht automatisch daß Du im "standardisierten Meßverfahren" bist. Dieser Zahn muß Dir endlich mal gezogen werden.

 

Jetzt wird's ja noch lustiger. Was soll man denn beim Laser nicht richtig aufbauen?

Damit meinte ich auch alle Vortests. Wenn Du dann am Stativ ein Kleinkind abdrücken läßt und durch zum Boden fallender Vogelschiss ein Meßwert ausgespuckt wird, dann klatscht Du technikgläubig in die Hände.

 

Du bist offensichtlich nicht nur dumm (diesbezüglich), sondern auch noch völlig unfähig, Aussagen zu verstehen. Setzen, sechs!

Ich sehe es ja nicht als Glück an, sondern sehe es als Bestätigung und Spitze eines Eisberges an. In deinem "Glückspiel" haben alle VT "Pech", die ihr Geld aus dieser Meßreihe nicht zurückbekommen.

 

Feigling! :sneaky:

Was jetzt? Wer war einer der Tunnelschützenkönige? Selber Feigling :lol: .

:rolleyes:

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@jamal: Naja, wer hat "angegriffen"? Natürlich bellt ein getroffener Hund. Und ist ja schön, wenn Du ein Psycho-Experte bist. Ich erwarte gerne weiterhin von Dir fundierte Psycho-Analysen. Letztes Posting von Dir war aber nix.

:rolleyes:

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Aha! Um was geht es denn beim wirklich kritischen Visiertest? Welche physikalische Gegebenheit ist erforderlich?

Sag Du es mir. Du weißt doch alles besser. Was ist denn der "wirklich kritische" Visiertest? Gibt es auch einen unkritischen? :cop01:

 

Und das sagst ausgerechnet Du! DU redest dich doch hier um Kopf und Kragen!

Gott Agathe......... :cop01:

 

Dir als Cop sollte nicht entgangen sein, daß ein Leitpfosten ein "Dreikant" ist

Dir als hoffentlich aufmerksamer VT sollte aber auch nicht entgangen sein, daß die beiden Seiten, an denen sich die Reflektoren befinden, eine ebene Fläche aufweisen. Des weiteren haben wir unlängst schriftlich (auf Betreiben des hiesigen AGs) die Bestätigung erhalten, daß Leitpfosten für die Überprüfung der Visiereinrichtung und die Durchführung der Nullmessung tauglich sind.

 

Schmarrn. Aber was soll ich Dir sagen, wenn Du nicht pvt kennst und Gutachter-Büros verschmähst.

Jajaja.... wenn man keine Antwort parat hat, kommt nichtssagendes Geblubbere.

 

Jetzt mal Tacheles: Du als Spezialist kennst ja die Betriebsanleitung der FG21-P in- und auswendig. Dann führe doch mal den ersten Satz im Absatz "Messort" und den dritten Satz im Absatz "Anvisieren von Fahrzeugen" hier dem werten Leser auf. Und dann mach mal einen Abgleich mit deinen bisherigen Aussagen. Dann muß bei Dir eine Erleuchtung kommen

Ok. Reden wir man Tacheles. DU schreibst hier zunächst einmal auf, was denn dort geschrieben stehen soll und anschließend schreibe ich auf, was tatsächlich in der Bedienungsanleitung geschrieben steht. So werden wir (hoffentlich und endlich einmal) erfahren, was und wieviel Du wirklich weißt. :rolleyes:

 

Du hast noch die Chance, schnell vom Eis runterzukommen. Siehe oben.

Dito.

 

Eben nicht. Siehe oben. Einen Meßwerterhaltung bedeutet nicht automatisch daß Du im "standardisierten Meßverfahren" bist. Dieser Zahn muß Dir endlich mal gezogen werden.

Mit dieser Aussage kann man rein gar nichts anfangen. Bitte um genaue Erläuterung, inwiefern der Leitpfosten ein Problem darstellen soll.

 

Damit meinte ich auch alle Vortests. Wenn Du dann am Stativ ein Kleinkind abdrücken läßt und durch zum Boden fallender Vogelschiss ein Meßwert ausgespuckt wird, dann klatscht Du technikgläubig in die Hände.

Sag mal: bist Du jetzt im Kleinkinderhort angelangt mit Deinem Niveau? Was sabbelst Du hier für einen Dummfug?!

 

Ich sehe es ja nicht als Glück an, sondern sehe es als Bestätigung und Spitze eines Eisberges an. In deinem "Glückspiel" haben alle VT "Pech", die ihr Geld aus dieser Meßreihe nicht zurückbekommen.

Jaja... die kleine "heile" Welt des kleinen @m3_..... *gagaga*

 

Was jetzt? Wer war einer der Tunnelschützenkönige? Selber Feigling

Von Tunnelmessungen war hier überhaupt nicht die Rede. Wir können gern eine Messung durchführen, bei der ein Leitpfosten "im Weg" ist. Leider gibt es hier weit und breit keinen Tunnel, der 1.000 m lang und zudem auch noch schnurgerade ist. Alberner Versuch, Deinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

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Hab ja schon 'ne Weile nichts mehr hier geschrieben, aber

Von Tunnelmessungen war hier überhaupt nicht die Rede.

auf die Idee ist @m3 wohl erst durch meinen Einwurf bezüglich Reflektion gekommen :cop01:

 

@m3_

Reden wir von Fehlern die durch Unkenntnis der Physik des Meßverfahrens (s.u.) entstehen oder von wirklichen 'Bedienerfehlern' ?

 

Ansonsten kann man nur sagen, dass keine Technik fehlerfrei ist.

Da muß ich @m3 zustimmen. Und auch der beste Selbsttest und die akribischstete Wartung wird das nicht ändern können. Von daher muß eine Aussage 'Ich erhalte einen Wert, also habe ich richtig messen ' aus rein technischer Sicht durchaus mit Vorsicht bewertet werden. Wenn es wirklich so wäre, bräuchte man nämlich gar keine Toleranzen in dieser Höhe. Rein technische bedingte Toleranzen würden im Bruchteil eines Prozentes liegen.

 

Bleibt also der 'menschliche' Faktor. Dazu ist zu sagen, dass man wohl durchaus fehlerhafte Messungen provozieren kann. Womit sich natürlich die Frage nach dem Warum ergibt. Ich denke diesen Komplex können wir aber getrost ausblenden. Dann bleibt aber immer noch ein Teil der Messungen, die unabsichtlich falsch durchgeführt werden. (Wobei 'falsch' jetzt eher als 'unter unzureichenden Bedingungen' zu verstehen ist.) Einen (Groß-)Teil dieser Messung kann die Elektronik erkennen (daher ja die Anzeige '???'). Das die Elektronik alle fehlerhaft durchgeführten Messungen verwirft, halte ich bei der momentanen Technik für 'technisch' unwahrscheinlich. Ein Teil dieser - für die Elektronik- gültigen Messungen führen zu Meßwerten die im Toleranzbereich untergehen. (Aber trotzdem im Sinne des Wortes 'ungültig' sein sollten, da sie nicht dem zu erwartenden Wert entsprechen) Von der Gesetzeslage her sind diese Messungen aber verwertbar ! Nur, es bleibt ein Promillesatz von 'falschen' Messungen, die nicht im Toleranzbereich liegen und nicht von der Geräteelektronik erkannt werden können.

Hier ist in meinen Augen zunächst der Meßbeamte mit Fachwissen und entsprechenden Plausibilitätskriterien gefragt. (Nur mal so als Beispiel: Wenn in einer Kolonne der erste mit 60 der zweite aber mit 100 gemessen wurde, sollte durch entsprechende Beobachtung geprüfgt werden, ob das möglich sein kann, ohne das der zweite dem ersten innerhalb von Sekunden ins Heck rauscht. Das wird keine Elektronik erkennen können).

 

Wenn der :cop01: der @m3 gemessen haben soll, tatsächlich nur mit sehr pauschalen Wissen aufgetreten ist, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass den ein versierter Anwalt auseinander nehmen kann. Aleine dadurch, indem er beim Richter den Eindruck erweckt, der :rolleyes: hätte wirlich nur auf ein Knöpfchen gedrückt ohne zu wissen, was er da wirklich für eine Maschinerie in Gang setzt. Unabhängig davon, ob die Messung nun korrekt war oder nicht. Natürlich reden wir hier von theoretischen Aspekten. Aber genau deshalb sollte der :rolleyes: sauber und sicher arbeiten. Wenn er das nicht beweisen kann, könnte er also - theoretisch - einen Fehler gemacht haben - und sei es nur aus Unerfahrenheit - der die Messung zu Ungunsten von @m3 hätte ausfallen lassen können. Insbesondere muß - in meinen Augen - jeder der sich mit Meßtechnik umgibt in der Lage sein, eine offensichtliche Fehlfunktionen des Gerätes zu erkennen, die Meßreihe abzubrechen und das Gerät in die Wartung zu schicken. Und das nicht erst nach Kalender oder fehlerhaftem Selbsttest ...

Das Windows-like: " ... System reagiert nicht wie gewünscht => Machen wir einfach alle Fenster zu und starten wir neu ..." ist absolut fehl am Platz.

 

Wie ein Schild zur Visierprobe beschaffen sein muß halte ich für technisch eher uninteressant, sofern @m3 alleine auf weiter Flur war. Wenn aufgrund der Entfernung und der - möglichwerweise - verstellten Visireinrichtung ein nachfolgendes Fahrzeug theoretsich hätte gemessen werden können, könnte das hingegen interessant werden. Das hängt aber zu 100% von der Umgebungsbedingung und damit von der Kompetenz - und natürlich dem Auftreten - des :sneaky: ab.

 

2.) Keine freie Sicht auf die Meßstrecke.

:lol:

Was wäre, wenn - natürlich völlig zufällig :rolleyes: - _m3 erst im für die :lol: nicht einsehbaren Bereich zugestiegen wäre ? Oder - noch unwahrscheinlicher - mit einem dort wartenden Fahrzeug Fahrerwechsel gemacht hat ? Nur mal so als nicht ganz ernstgemeinten Einwurf.

 

@papemark

Ich halte eine Art "Knickstrahlreflexion", wie sie bei Radar aufgrund der aufgeweiteten Radarkeule passieren kann bei Lasermessungen für unmöglich.

Unmöglich ist es sicher nicht.

Die Infrarot-fernbedinung eines Fernsehers funktioniert bspw auch mit einer normalen hellen Wand als Reflektor. Und hier sind mangels Leistung und Bündelung die Pulse viel schwächer als beim Laser. Gerade die Bündelung erlaubt 'theoretisch' diese Messungen 'um die Ecke'. Man kann mit Licht unter Laborbedindungen sehr interessante Effekte erziehlen.

 

"irgendwo im Reflexionsbereich" ist nichts anderes unterwegs, als das Auto, dass ich gerade messe. Du weißt ja sicher, dass für eine gültige Messung keine anderes in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug im Zielerfassungsbereich des gemessenen Fahrzeugs sein darf.

Der Zeilerfassungsbereich erfaßt aber nur den Öffnungsbereich des direkten Laserstrahls.

 

von dir phantasierten Messungen, durch die Hersteller von Softwareseite her ausgeschlossen werden

Wen du schon selbst solche 'Plausibilitätstest'-Software geschrieben hast, könnte ich das akzeptieren. Aber meine Erfahrung aus dem Bereich 'Messtechnik' ganz allgemein sieht anders aus. Der Spruch "Wer misst, misst Mist" kommt nicht von ungefähr.

 

Im übrigen, wieso sollten die Hersteller in der Software etwas auschließen sollen, was von Deiner praktischer Sicht her ja erst gar nicht auftreten können soll. Der Hersteller kann doch nur auf Fehler reagieren die in der Praxis bereits aufgetreten sind Wie z.B. die sich bewegenden Hauswand von früher. Sicher ein urururur..alter Hut, aber offenbar hatten die Entwicklungsingenieure nicht über diese Art der Fehlbedienung nachgedacht. Klar wurde der Lapsus behoben, aber wer sagt Dir, das nicht doch noch ein Fehler im System steckt. Ich habe im Studium ein interessantes Schaubild gesehen, das den Weg von der Idee des Anwenders über das Verständnis des Entwicklungsbüros bis zum einzelnen Ingenieur über die Produktentwicklung und letztlich den Einsatzzweck des fertigen Gerätes durch den Anwender selbst skiziert. Damals haben wir darüber gelacht. Heute muß ich feststellen, dass es in der Realität häufig so läuft.

 

Mir ist auch kein Fall bekannt, wo irgendeine "Fremdreflexion" von einem Gutachter festgestellt werden konnte.

Hmmm .... Ob das jetzt ein Argument dafür ist, dass es noch nie passiert ist ?

 

wie sie bei Radar aufgrund der aufgeweiteten Radarkeule passieren

Das hat wohl eher was damit zu tun, dass man z.B. von einem Maschendrahtzäunen im praktischen Leben eben keine derartigen Reflektionseigenschaften erwartet. Hier hat es eindeutig am technischen Wissen der zugrundeliegenden Physik gefehlt. Da kann in der Anleitung 3 mal stehen, dass keine metallischen Objekte im Meßkegel stehen dürfen, wenn der aufstellende Beamte den Zaun (das 'Obkjekt' nicht als kritsch einschätzt. Im Gegensatz zum Laser sieht man das Corpus delikti aber in jedem Bild. Beim Laser muß man sich auf den Cop verlassen, weil hier jede Möglichkeit der Rekonstrution fehlt ! In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wann die erste 'Radar'-Messung zur Verkehrsüberwachnung stattgefunden hat, und wann das erste Verfahren wegen der Reflektionsmessung tatsäcjhlich eingestellt werden mußte.

 

Gruß,

AnReRa

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Dir fundierte Psycho-Analysen.

 

 

Psychoanalyse ungleich Psychologie! Aber wie war das doch noch mit dem Halbwissen...

 

Letztes Posting von Dir war aber nix.

 

 

.....Bring doch mal was Überraschendes. Meinst Du, ich hätte erwartet, dass etwas anderes kommt?

Ich werde hier wohl kaum in den Genuss kommen dass Du zugibst, dass ich den Nagel auf den Kopf getroffen habe...

.....was natürlich nicht heißt, dass das deswegen so ist, weil ich daneben gelegen habe... :cop01::rolleyes:

 

 

....naja, jedenfalls habe ich innerhalb eines Tages den Karrieresprung vom 1.-Semester zum Psycho-Experten in Deinen

Augen hingekriegt. Wie mir scheint, habe ich Dich ja doch beeindruckt. :cop01:

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Aha! Um was geht es denn beim wirklich kritischen Visiertest? Welche physikalische Gegebenheit ist erforderlich?

Sag Du es mir. Du weißt doch alles besser. Was ist denn der "wirklich kritische" Visiertest? Gibt es auch einen unkritischen? :rolleyes:

Relativ unkritisch sind rein maschinelle Selbsttests. Kritisch ist, wenn ein Mensch, hier der Cop maßgeblich involviert ist und Entscheidungen treffen muß. Die Problematik beim Visiertest kannst Du z. B. in Gutachterliteratur nachlesen. @papemark wird Dir sicherlich auf die Sprünge helfen können.

 

Gott Agathe......... :cop01:

Du hast leider den Wink mit dem Zaunpfahl nicht mitbekommen. Dein Eis wird nun gleich einbrechen.

 

Dir als Cop sollte nicht entgangen sein, daß ein Leitpfosten ein "Dreikant" ist

Dir als hoffentlich aufmerksamer VT sollte aber auch nicht entgangen sein, daß die beiden Seiten, an denen sich die Reflektoren befinden, eine ebene Fläche aufweisen. Des weiteren haben wir unlängst schriftlich (auf Betreiben des hiesigen AGs) die Bestätigung erhalten, daß Leitpfosten für die Überprüfung der Visiereinrichtung und die Durchführung der Nullmessung tauglich sind.

Jetzt vermischt Du alles. Es ging hier bei den Leitpfosten nicht um die Vortests (Nullmessung/Visiereinrichtung).

 

Jajaja.... wenn man keine Antwort parat hat, kommt nichtssagendes Geblubbere.

Natürlich habe ich Antworten parat. Aber vorher kann Dir Kollege @papemark sicherlich aushelfen.

 

Ok. Reden wir man Tacheles. DU schreibst hier zunächst einmal auf, was denn dort geschrieben stehen soll und anschließend schreibe ich auf, was tatsächlich in der Bedienungsanleitung geschrieben steht. So werden wir (hoffentlich und endlich einmal) erfahren, was und wieviel Du wirklich weißt. :cop01:
Du hast noch die Chance, schnell vom Eis runterzukommen. Siehe oben.

Dito.

Jetzt bist Du ausgerutscht und zugleich eingebrochen, also voll abgesoffen. Die Schlüsselsätze sind (Auszug aus Handbuch Riegl FG21-P, Seite 20):

Der Messort ist so zu wählen, dass freie Sicht auf das zu überwachende Straßenstück besteht.

...

Die gesamte Fläche von Front bzw. Heck des zu messenden Fahrzeuges muss unverdeckt im Visier sein.

 

Eben nicht. Siehe oben. Einen Meßwerterhaltung bedeutet nicht automatisch daß Du im "standardisierten Meßverfahren" bist. Dieser Zahn muß Dir endlich mal gezogen werden.

Mit dieser Aussage kann man rein gar nichts anfangen. Bitte um genaue Erläuterung, inwiefern der Leitpfosten ein Problem darstellen soll.

Es kann meßtechnische Probleme geben. Um diese Diskussionsproblematik auszuschließen und jedesmal keine Grundsatzforschung betreiben zu müssen, wie z. B. ein abgeleiteter Laserstrahl - womöglich auf ein anderes Fahrzeug - auf das Meßergebnis wirken kann, darf einfach nichts im Weg stehen.

 

Damit meinte ich auch alle Vortests. Wenn Du dann am Stativ ein Kleinkind abdrücken läßt und durch zum Boden fallender Vogelschiss ein Meßwert ausgespuckt wird, dann klatscht Du technikgläubig in die Hände.

Sag mal: bist Du jetzt im Kleinkinderhort angelangt mit Deinem Niveau? Was sabbelst Du hier für einen Dummfug?!

Das war überzeichnet, damit Du endlich mal drauf kommst, daß ein ausgespuckter Meßwert noch gar nichts aussagt. Siehe auch Posting von @anrera.

 

Von Tunnelmessungen war hier überhaupt nicht die Rede. Wir können gern eine Messung durchführen, bei der ein Leitpfosten "im Weg" ist.

Wirklich? Auch in einem neutralen Bezirk, wo die Richter dich nicht kennen?

 

Leider gibt es hier weit und breit keinen Tunnel, der 1.000 m lang und zudem auch noch schnurgerade ist.

Ja hoppla, das relativiert aber deine hier gepriesene Tunnellasermessfertigkeit erheblich.

:rolleyes:

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Ich werde hier wohl kaum in den Genuss kommen dass Du zugibst, dass ich den Nagel auf den Kopf getroffen habe...

@jamal: Richtig, denn Du hast zweimal den Nagel verfehlt. "Rachelust" und "getroffene Hunde bellen" haben hier leider nicht gepasst. Es waren andere Thematiken, es gibt dafür auch andere Wörter. Somit entfällt in der Tat dein Genuss :rolleyes: .

 

.....was natürlich nicht heißt, dass das deswegen so ist, weil ich daneben gelegen habe... :cop01: :cop01:

Grandios hintersinnig.

 

Wie mir scheint, habe ich Dich ja doch beeindruckt.

Du würdest mich noch mehr beeindrucken, wenn Du etwas zum Thema beitragen könntest.

:rolleyes:

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@jamal: Richtig, denn Du hast zweimal den Nagel verfehlt.

 

Würde ich an Deiner Stelle auch behaupten.

 

Du würdest mich noch mehr beeindrucken, wenn Du etwas zum Thema beitragen könntest.

 

Wo wir g'rad beim Thema sind: Wo bleibt eigentlich Deine Doktorarbeit?

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Hab ja schon 'ne Weile nichts mehr hier geschrieben, aber
Von Tunnelmessungen war hier überhaupt nicht die Rede.

auf die Idee ist @m3 wohl erst durch meinen Einwurf bezüglich Reflektion gekommen :rolleyes:

Das mag durchaus sein. Allerdings - und damit möchte ich Dir weder Unkenntnis noch sonstwas unterstellen - glaube und vertraue ich doch eher den Stellen, die damit primär betraut sind und IMHO ganz sicher nicht über weniger Sach- und Fachkenntnisse verfügen. Sollte bei der Prüfung des Gerätes in irgendeiner Art Bedenken bestehen oder bestanden haben, so würde oder wäre das Gerät nicht zugelassen worden.

 

Ich selbst habe keine Ausbildung in diesem Bereich und verfüge daher auch nicht über ein entsprechendes Wissen, um mit Dir hier eine Fachdiskussion führen zu können. Das muß ich aber auch gar nicht. Ich muß und kann mich auf die PTB-Verfahren und -Zulassungen verlassen und werde dementsprechend mit Geräten arbeiten, die diese Verfahren durchlaufen haben und für den Dienstgebrauch zugelassen sind (das wird @m3_ natürlich nicht schmecken. Ist mir aber völlig egal).

 

Darüber hinaus haben Diskussionen hier in der Vergangenheit gezeigt, daß es durchaus auch andere fachlich versierte Menschen gibt, die gegensätzliche Aussage tätigen.

 

Deshalb werde ich auf das, was Du im weiteren Verlauf Deines Beitrages geschrieben hast, auch nicht näher eingehen. Allerdings - und das sage ich durchaus aus meinem nur laienhaften Sachverstand - bezweifle ich einige Deiner Aussagen ob ihrer Richtigkeit bzw. (wesentlichen) Bedeutung für den täglichen Gebrauch der Geräte.

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Wie immer. Nie konkret, nur hohles Geblubbere!

 

Relativ unkritisch sind rein maschinelle Selbsttests. Kritisch ist, wenn ein Mensch, hier der Cop maßgeblich involviert ist und Entscheidungen treffen muß. Die Problematik beim Visiertest kannst Du z. B. in Gutachterliteratur nachlesen. @papemark wird Dir sicherlich auf die Sprünge helfen können.

Warum sagst Du mir nicht, welche Problematiken es denn angeblich geben soll? Warum schiebst Du ständig andere vor? Hast Du etwa gar keine Ahnung? Alles nur Hirngespinste und Wunschdenken? :rolleyes:

 

Du hast leider den Wink mit dem Zaunpfahl nicht mitbekommen. Dein Eis wird nun gleich einbrechen.

Bla bla bla.......

 

Jetzt vermischt Du alles. Es ging hier bei den Leitpfosten nicht um die Vortests (Nullmessung/Visiereinrichtung).

Tja, hier hast Du mich wohl nicht verstanden.

 

Natürlich habe ich Antworten parat. Aber vorher kann Dir Kollege @papemark sicherlich aushelfen.

Erneutes Bla bla bla..... sag doch einfach, was Sache ist. Ansonsten: siehe oben.

 

Jetzt bist Du ausgerutscht und zugleich eingebrochen, also voll abgesoffen. Die Schlüsselsätze sind (Auszug aus Handbuch Riegl FG21-P, Seite 20):
Der Messort ist so zu wählen, dass freie Sicht auf das zu überwachende Straßenstück besteht.

...

Die gesamte Fläche von Front bzw. Heck des zu messenden Fahrzeuges muss unverdeckt im Visier sein.

Diese beiden Aussagen sind korrekt.

 

Nur: jetzt erkläre mir mal bitte, wo ein Leitpfosten die freie Sicht auf ein zu messendes Fahrzeug einschränkt bzw. wo das Problem sein soll, wenn ich ein Fahrzeug anvisiere, welches sich alleine im Zielerfassungsbereich befindet, der Leitpfosten also daneben liegt? Und wo ist weiterhin das Problem, wenn sich beide Objekte (also Fahrzeug und Leitpfosten) im Zielerfassungsbereich befinden, das Gerät aber entweder keinen Meßwert ausspuckt oder aber, weil eben der Leitpfosten voll erwischt wurde, eine Nullmessung auswirft? In beiden Fällen hat das Gerät korrekt gearbeitet. Fehlerhaft wäre es, wenn das Gerät trotz des Leitpfostens (ebenfalls im Erfassungsbereich es Lasers!!) das Fahrzeug gemessen hätte. Dem ist aber nunmal nicht so.

 

Es kann meßtechnische Probleme geben. Um diese Diskussionsproblematik auszuschließen und jedesmal keine Grundsatzforschung betreiben zu müssen, wie z. B. ein abgeleiteter Laserstrahl - womöglich auf ein anderes Fahrzeug - auf das Meßergebnis wirken kann, darf einfach nichts im Weg stehen.

Wo schreibe ich denn, daß etwas im Wege stehen kann oder darf? Fakt ist halt (s.o.), daß ein Objekt, welches sich im Wege befindet, dazu führt, daß keine Messung erfolgt. Punkt. Und damit ist jedweder Zweifelei ob der Richtigkeit der Messung der Wind aus den Segeln genommen.

 

BTW: Morgen kann Dein Auto auch vom Himmel fallen.........

 

Das war überzeichnet, damit Du endlich mal drauf kommst, daß ein ausgespuckter Meßwert noch gar nichts aussagt. Siehe auch Posting von @anrera.

Nichtsdestotrotz war es Dummfug! Zu @andreras Posting habe ich direkt etwas geschrieben. Liest sich gut, muß aber noch lange nicht gänzlich den Tatsachen entsprechen. Es gibt auch andere Fachleute. Daß gerade DU aber seine Aussagen sofort begierig und sabbernd aufsaugst, war mir schon bei der ersten Silbe klar. Alles, was in Dein kleines eingeschränktes Weltbild paßt und Deiner verschrobenen Argumentation dienlich ist, wird sofort und ungeprüft akzeptiert.

 

Wirklich? Auch in einem neutralen Bezirk, wo die Richter dich nicht kennen?

Das ist mir völlig egal, wo es wäre. Ich kann Dir aber versichern, daß WENN ich eine gültige Messung erhielte, der (ganz sicher) vorhandene Leitpfosten nicht gestört hat. Denn er befand sich zum Zeitpunkt der Messung ganz sicher nicht im Erfassungsbereich des Lasers. :cop01:

 

BTW: ist Dir schonmal aufgefallen, daß nahezu jede (insbesondere außerörtliche) Straße mit Leitpfosten geradezu gepflaster ist?!

 

Ja hoppla, das relativiert aber deine hier gepriesene Tunnellasermessfertigkeit erheblich.

Ich habe hier gar nichts gepriesen. Und es wurde (bis auf hier, wenn ich mich recht entsinne) auch nie über einen 1.000 m langen Tunnel gesprochen. Du ziehst aber offenkundig die Dinge gern ins Irreale, wohl in dem Wissen, daß Du ansonsten mächtig auf die Schn....ze fliegen würdest mit Deiner albernen "Argumentation".

 

 

BTW: auch immer wieder auffällig, daß Du Einwände und Kritiken mancher User (so z.B. seitens @PS in anderen Threads) gerne ignorierst....... entsprechen sie etwa der Wahrheit?? Sind sie unbequem?? :cop01:

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Ich muß und kann mich auf die PTB-Verfahren und -Zulassungen verlassen und werde dementsprechend mit Geräten arbeiten, die diese Verfahren durchlaufen haben und für den Dienstgebrauch zugelassen sind

Würde ich an Deiner Stelle auch so machen.

Ganz allgemein sollte man sich auf solche Organisationen ja auch verlassen können, aber die PTB hat ja leider bewiesen, das sie z.T. haarsträubende Fehler gemacht hat - wie z.B. bei der ersten Lasergeneration passiert oder die Sache mit dem Zeilengenerator. Also meine Vertrauen ist - bezgl. der technischen Kompetenz - ein wenig ins Wanken gekommen.

 

Ansonsten wird es bei der PTB wohl nicht anders wie beim TÜV sein. Die PTB/TÜV bescheinigt die Übereinstimmung des Gerätes/Kfz zum Zeitpunkt der Prüfung mit dem Prüfkatalog. Was nicht im Prüfkatalog steht, wird nicht geprüft. Beim Verlassen des Geländes erlischt die Verantwortung.

Beim TÜV z.B. : Plakette bekommen , 100m später Unfall wegen Bremsversagen. TÜV nicht haftbar !

 

(wesentlichen) Bedeutung für den täglichen Gebrauch der Geräte

Das ist genau der Punkt, den ich nicht einschätzen kann. Aber nur weil Du 100.000 korrekte Messung (im Sinne des Messverfahrens, nicht der Gesetzgebung) gemacht hast, heißt das nicht, dass die 100.001 Messung ebenfalls korrekt sein wird. Es besteht nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür.

Wie oft hast Du --- im Display ? Weil jedesmal wenn das passiert hast Du im Prinzip was falsch gemacht und das Gerät hat das gemerkt ! Das Meßverfahren (Laser-Abstandsmessung) an sich ist 99.999%ig. Nur die Umgebung/Bediener wechselt ...

 

Gruß,

AnReRa

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Wo wir g'rad beim Thema sind: Wo bleibt eigentlich Deine Doktorarbeit?

Och, das wird noch dauern...... :rolleyes: ..... er schrieb ja kürzlich, daß das noch mindestens ein paar Jährchen dauern würde..... seien wir also mal realistisch: es wird nie eine geben. Wenn dort nämlich genauso hohles Geblubbere drin enthalten ist wie hier in seinen Beiträgen, dann wird das wohl eher ein Skript für den Rundordner.

 

Ich kann mir mittlerweile auch gut vorstellen, woraus seine "Privatbibliothek" besteht und wie diese bestückt sein muß/wird. :cop01::rolleyes:

 

Ach, sei's drum..... es erheitert mich mittlerweile in ähnlicher Weise wie die wirren Gedanken eines @MaGo, @Dauerguest und auch @Koral..... wer weiß, wahrscheinlich zieren deren Äußerungen insbesondere seine Bibliothek. :rolleyes:

 

Mensch, @m3_, wie wär's: willst Du das Thema "Orangefarbene Starenkästen alle 50 oder 100 m" nicht wieder aufleben lassen? :cop01:

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Wie oft hast Du --- im Display ? Weil jedesmal wenn das passiert hast Du im Prinzip was falsch gemacht und das Gerät hat das gemerkt ! Das Meßverfahren (Laser-Abstandsmessung) an sich ist 99.999%ig. Nur die Umgebung/Bediener wechselt ...

"---" hab ich sehr selten im Display. Und wenn, dann habe ich tatsächlich etwas falsch gemacht. So z.B. mit dem Gerät etwas gewackelt. Oder es befand sich ein Leitpfosten im Meßbereich. :rolleyes::cop01:

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Hallole,

 

also fassen wir mal zusammen:

 

1. Aligntest auf das Verkehrszeichen

... ist nicht zu beanstanden und nach der Bedienungsanleitung erlaubt und zulässig

 

2. freie Sicht auf Messstrecke / gemessenes Objekt

... ergibt sich von selbst, denn keine freie Sicht = keine Messung möglich (Laser messen nicht um die Ecke oder in Kurven)

... und sollte wirklich ein Pfosten das Fahrzeug verdecken, wie soll es dann gemessen werden

... aber Grundsätzlich hat @m3_ Recht: das zu messende Fahrzeug darf nicht verdeckt sein.

 

3. Allgemeines zur "angeblichen Problematik des Visiertests"

... da ist gar nichts problematisch dran

... es müssen die Bedingungen der Bedienungsanleitung eingehalten werden

... und wenn das nicht der Fall ist, ist die Folge lediglich, dass es kein "standardisiertes Verfahren" mehr ist

... (und dann muss eben eine genaue Einzelfallprüfung des Messsystems selbst erfolgen)

... ich glaube nicht, dass ich @bluey da irgendwie "auf die Sprünge" helfen müsste (er kann das schon - ganz sicher!)

 

4. Fehlerhafte Technik

... wird dadurch weitestgehend vermieden, dass die Geräte fortentwickelt und eventl. Schwachstellen verbessert werden

... und außerdem müssen die Geräte ein Zulassungsverfahren hinter sich bringen (sicher "härter" als die HU bei Autos)

... wird außerdem weitestgehend durch die korrekt durchgeführten Tests erkannt

 

5. Offenbar "falsche Messung" durch Anullierung

... ein "----" in der Anzeige heißt lediglich, dass kein gültiger Messwert zustande gekommen ist

... das sagt nichts über den Grund dafür aus (es kann auch ein schlecht reflektierendes Kennzeichen sein)

... eine hohe Anullierungsrate spricht nicht gegen die Zuverlässigkeit eines Gerätes

... es ist eher ein Indiz für möglichst präzise Messwertverifizierung

 

6. Fazit

... nichts wirklich Neues und von demher: abhaken

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Warum sagst Du mir nicht, welche Problematiken es denn angeblich geben soll? Warum schiebst Du ständig andere vor? Hast Du etwa gar keine Ahnung? Alles nur Hirngespinste und Wunschdenken? :lol:

Ich wollte erstmal noch abwarten bis der zweite Laserpapst @papemark aufschlägt, was er weiß bzw. was er dazu beitragen möchte.

 

Diese beiden Aussagen sind korrekt.

Na also. Was bedeutet dies? Bei jeglicher Abweichung bist Du raus der PTB-Zulassung. Da kannst Du hundertmal sagen, ich bin Schützenkönig, kriege Meßergebnisse, schiess auch haarscharf am Leitpfosten vorbei, etc.

 

Nur: jetzt erkläre mir mal bitte, wo ein Leitpfosten die freie Sicht auf ein zu messendes Fahrzeug einschränkt bzw. wo das Problem sein soll, wenn ich ein Fahrzeug anvisiere, welches sich alleine im Zielerfassungsbereich befindet, der Leitpfosten also daneben liegt?

Es gibt halt Aufbaukonstellationen mit Straßenverläufe, bei denen ein Leitpfosten große Meßbereiche abdeckt.

 

Und wo ist weiterhin das Problem, wenn sich beide Objekte (also Fahrzeug und Leitpfosten) im Zielerfassungsbereich befinden, das Gerät aber entweder keinen Meßwert ausspuckt oder aber, weil eben der Leitpfosten voll erwischt wurde, eine Nullmessung auswirft? In beiden Fällen hat das Gerät korrekt gearbeitet.

Das ist dein Zahnproblem. Es interessiert nicht, ob Du im Einzelfall auch bei "exotischen" (performance-grenzwertigen) Messungen außerhalb des geforderten Standards ein Meßergebnis angezeigt bekommst und sogar meßtechnisch richtig sein kann, aber nicht sein muß! Du befindest Dich jedenfalls außerhalb der PTB-Zulassung, außerhalb der gerade von @goose laufend propagierten Rechtssprechung (BGH, "standardisiertes Meßverfahren").

 

....daß ein Objekt, welches sich im Wege befindet, dazu führt, daß keine Messung erfolgt. Punkt. Und damit ist jedweder Zweifelei ob der Richtigkeit der Messung der Wind aus den Segeln genommen.

Ne, ne, ne. Man kann hier nicht wissenschaftlich 100-prozentige Richtigkeit garantieren. Es sind "fehlerhafte Konstellationen" nicht ausschließbar. Wenn Du aber wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Feld hast :wand: , dann melde Dich doch bei Dr. Riegl und bitte um Aufnahme eines Zusatzes in die Bedienungsanleitung: "Leitpfosten können jedoch im Weg stehen" :70: .

 

Alles, was in Dein kleines eingeschränktes Weltbild paßt und Deiner verschrobenen Argumentation dienlich ist, wird sofort und ungeprüft akzeptiert.

Auch hier, nö. Ich beziehe mich wie auch hier auf Quellen, Fakten und Erfahrungen. Und Du weißt selbst, daß nicht nur ich, sondern viele Leute nicht dein heiles Laserweltbild teilen.

 

Ich kann Dir aber versichern, daß WENN ich eine gültige Messung erhielte, der (ganz sicher) vorhandene Leitpfosten nicht gestört hat. Denn er befand sich zum Zeitpunkt der Messung ganz sicher nicht im Erfassungsbereich des Lasers. :P

Eben nicht "ganz sicher"! Da ist wieder die uneingeschränke Technikgläubigkeit. Über den Meßstandort und der Meßentfernung kann man schön das Bild rekonstruieren. Leitpfosten voll im Bild, also im Kreis, das Kennzeichen abdeckend.

 

BTW: ist Dir schonmal aufgefallen, daß nahezu jede (insbesondere außerörtliche) Straße mit Leitpfosten geradezu gepflaster ist?!

Ich kenne viele Leitpfosten sogar persönlich und begrüße sie immer per Handschlag.

 

BTW: auch immer wieder auffällig, daß Du Einwände und Kritiken mancher User (so z.B. seitens @PS in anderen Threads) gerne ignorierst....... entsprechen sie etwa der Wahrheit?? Sind sie unbequem?? :lol:

Hattest Du schonmal gefragt, hatte ich beantwortet.

:think:

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@bluey schrieb:

Ach, sei's drum..... es erheitert mich mittlerweile in ähnlicher Weise wie die wirren Gedanken eines @MaGo, @Dauerguest und auch @Koral..... wer weiß, wahrscheinlich zieren deren Äußerungen insbesondere seine Bibliothek.

Wahrscheinlichkeitslehre ist nicht deine Stärke, gell :lol: ?

 

Mensch, @m3_, wie wär's: willst Du das Thema "Orangefarbene Starenkästen alle 50 oder 100 m" nicht wieder aufleben lassen?

Ich kann mich nur dunkel an diese Diskussion erinnern. Ich bin jedoch auch für eine offene, transparente Verkehrsüberwachung, und dazu gehören signalisierte bzw. gekennzeichnete Starenkästen, siehe z. B. Frankreich.

 

@anrera schreib:

.... aber die PTB hat ja leider bewiesen, das sie z.T. haarsträubende Fehler gemacht hat - wie z.B. bei der ersten Lasergeneration passiert oder die Sache mit dem Zeilengenerator. Also meine Vertrauen ist - bezgl. der technischen Kompetenz - ein wenig ins Wanken gekommen.

Nicht nur "ein wenig"! Die abgelieferten Possen waren unerträglich :think: .

 

Ansonsten wird es bei der PTB wohl nicht anders wie beim TÜV sein. Die PTB/TÜV bescheinigt die Übereinstimmung des Gerätes/Kfz zum Zeitpunkt der Prüfung mit dem Prüfkatalog. Was nicht im Prüfkatalog steht, wird nicht geprüft.

Im Prinzip wird die Zulassung "um das Gerät geschrieben" . Zudem werden Zugeständnisse :wand: wie bei Einführung der Laserhandmeßgeräte anfang der 90er gemacht.

:lol:

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1. Aligntest auf das Verkehrszeichen

... ist nicht zu beanstanden und nach der Bedienungsanleitung erlaubt und zulässig

@papemark: Dieser Punkt ist mir viel zu dürftig und oberflächlich :lol: . Da hätte ich wesentlich mehr "Fleisch" erwartet.

 

 

2. freie Sicht auf Messstrecke / gemessenes Objekt

... ergibt sich von selbst, denn keine freie Sicht = keine Messung möglich (Laser messen nicht um die Ecke oder in Kurven)

... und sollte wirklich ein Pfosten das Fahrzeug verdecken, wie soll es dann gemessen werden

... aber Grundsätzlich hat @m3_ Recht: das zu messende Fahrzeug darf nicht verdeckt sein.

Siehe meine Posting an @bluey.

 

3. Allgemeines zur "angeblichen Problematik des Visiertests"

... da ist gar nichts problematisch dran

Doch. Siehe mein Fall, entsprechende Literatur / Fallbeispiele.

 

... ich glaube nicht, dass ich @bluey da irgendwie "auf die Sprünge" helfen müsste (er kann das schon - ganz sicher!)

...bzw. auch könntest??? Meinte ich bezüglich Fachartikel.

 

4. Fehlerhafte Technik

... wird außerdem weitestgehend durch die korrekt durchgeführten Tests erkannt

Aha!

 

6. Fazit

... nichts wirklich Neues und von demher: abhaken

Bis auf das Abhaken kann ich dito "nicht wirklich Neues" bestätigen, denn es hat sich nur nachweislich bestätigt, was schon vorher klar und bekannt war:

- die flächendeckende Ausbreitung von Laserpistolen bis in die letzte Polizeistube ist Mist und widerspricht auch der Ursprungsphilosophie.

- ein 15-Stunden-Kurs zur Laserberechtigung reicht nicht aus.

- gefährliche Wiederholgung und Weitergabe von Fehlern, sprich Mulitplikator wie beispielsweise @bluey oder mein Lasercop.

- das Meßverfahren ist ingesamt fehlerträchtig.

- eine Bilddokumentation würde viele Fehler ganz einfach aufdecken.

- es gibt eine hohe Dunkelziffer von rechtswidrigen/fehlerbehafteten Messungen.

- der schlechte Ruf von Laserpistolen-Messungen bleibt bestehen.

 

Aber halt, neu ist für mich, daß mein bisheriges Bild von Euch beiden als technisch versierte, erfahrene und gerichtsfeste Lasercops nun angeknackst ist :wand: . Bei @bluey's Aussagen bin ich z. T. regelrecht entsetzt :think: , bei Dir habe ich im Moment noch kein schlüssiges Bild.

:lol:

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Ich wollte erstmal noch abwarten bis der zweite Laserpapst @papemark aufschlägt, was er weiß bzw. was er dazu beitragen möchte.

Ja, nee, is klar.... sag doch einfach: "ich habe keine Ahnung". Da mußt Du nicht herumdrucksen und noch nicht einmal lügen.

 

Na also. Was bedeutet dies? Bei jeglicher Abweichung bist Du raus der PTB-Zulassung. Da kannst Du hundertmal sagen, ich bin Schützenkönig, kriege Meßergebnisse, schiess auch haarscharf am Leitpfosten vorbei, etc.

Tja, nur leider leider hast Du den wesentlichen Teil meiner Aussage mal wieder ausgeblendet. Und Du unterstellst mir Dinge, die ich nie gesagt habe. Übrigens: sehr schlechter Diskussionsstil!

 

Nur: jetzt erkläre mir mal bitte, wo ein Leitpfosten die freie Sicht auf ein zu messendes Fahrzeug einschränkt bzw. wo das Problem sein soll, wenn ich ein Fahrzeug anvisiere, welches sich alleine im Zielerfassungsbereich befindet, der Leitpfosten also daneben liegt?

Es gibt halt Aufbaukonstellationen mit Straßenverläufe, bei denen ein Leitpfosten große Meßbereiche abdeckt.

Bla bla bla..... es gibt jenes, es gibt solches. So. Da mag ein Leitpfosten stehen, ein Verkehrszeichen, Bäume etc.. Alles kein Problem, solange sich diese Dinge während des Meßvorganges nicht im Erfassungsbereich befinden. Und nun stell Dir mal vor: man kann das anhand des Kreises in der Zieloptik hervorragend sehen, wo sich diese Dinge befinden.

 

Das ist dein Zahnproblem. Es interessiert nicht, ob Du im Einzelfall auch bei "exotischen" (performance-grenzwertigen) Messungen außerhalb des geforderten Standards ein Meßergebnis angezeigt bekommst und sogar meßtechnisch richtig sein kann, aber nicht sein muß! Du befindest Dich jedenfalls außerhalb der PTB-Zulassung, außerhalb der gerade von @goose laufend propagierten Rechtssprechung (BGH, "standardisiertes Meßverfahren").

Was in der Tat nicht interessiert sind Deine merkwürdigen und völlig irrealen Gedankengänge und Vorstellungen. Fakt ist und bleibt, daß das Gerät keinen Meßwert ausgibt, wenn ein Objekt stört. Punkt. Darüber werde ich auch nicht mehr diskutieren. Auf jeden Fall befinde ich mich mit meinen Messungen innerhalb der PTB-Zulassung, da sich bei meinen Messungen KEIN Gegenstand zum Zeitpunkt der Messung im Zielerfassungsbereich befindet. Und sollte dies dennoch einmal so sein (bei widrigen Witterungs-/Lichtverhältnissen), so erhalte ich keinen Meßwert und damit ist gut.

 

Ne, ne, ne. Man kann hier nicht wissenschaftlich 100-prozentige Richtigkeit garantieren. Es sind "fehlerhafte Konstellationen" nicht ausschließbar. Wenn Du aber wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Feld hast, dann melde Dich doch bei Dr. Riegl und bitte um Aufnahme eines Zusatzes in die Bedienungsanleitung: "Leitpfosten können jedoch im Weg stehen"

Was faselst Du da ständig von "Wissenschaft"..... DU, @m3_, Du, da gab es mal einen User hier, Du, nannte sich @MaGo, Du.... der schrieb auch ständig was von "Wissenschaft" und der hielt sich auch für fach- und sachkundig..... irgendwie scheint mir, Du hast Dich bei ihm mächtig angesteckt. :think:

 

Auch hier, nö. Ich beziehe mich wie auch hier auf Quellen, Fakten und Erfahrungen. Und Du weißt selbst, daß nicht nur ich, sondern viele Leute nicht dein heiles Laserweltbild teilen.

:lol: *hust* Quellen? Welche? Bislang bestanden Deine Quellen nur aus Schall und Rauch..... Fakten? Hatte ich bei Dir noch nicht entdecken können und Erfahrungen ..... :lol: ..... der Witz war gut.

 

Eben nicht "ganz sicher"! Da ist wieder die uneingeschränke Technikgläubigkeit. Über den Meßstandort und der Meßentfernung kann man schön das Bild rekonstruieren. Leitpfosten voll im Bild, also im Kreis, das Kennzeichen abdeckend.

Eben doch ganz sicher. Denn ich schaue während der Messung durch die Zieloptik und sehe, was sich im Erfassungsbereich befindet. Funktioniert dank der 6fach-Vergrößerung hervorragend. Sagen sogar die Richter, die da schon einmal durchgeschaut und das Gerät ausprobiert haben.

 

 

Eigene Erfahrungen aus entsprechenden Versuchen: verdeckt der Leitpfosten das Kennzeichen, bekommt man keine Messung. Allenfalls "+/-0" angezeigt. DAS mein Lieber ist ein Fakt. :70:

 

Ich kenne viele Leitpfosten sogar persönlich und begrüße sie immer per Handschlag.

Dachte ich mir. Und sicherlich hast Du ihnen auch jeweils einen Namen gegeben. :wand:

 

Hattest Du schonmal gefragt, hatte ich beantwortet.

Nur geändert hat sich nichts. Unbequemes, nicht in das Weltbild Passendes wird ausgeblendet. Du willst offenkundig nicht diskutieren, sondern nur dumm rumschwafeln und wirre Thesen verbreiten. Ähnlich dem Verhalten von @MaGo und @Dauerguest. Peinlich!

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@papemark: Dieser Punkt ist mir viel zu dürftig und oberflächlich. Da hätte ich wesentlich mehr "Fleisch" erwartet.

:lol: Das glaub ich. Da Du vor Unkenntnis nur so strotzt, möchtest Du gern von unserer Seite das ein oder andere erfahren..... :lol:

 

Doch. Siehe mein Fall, entsprechende Literatur / Fallbeispiele.

Quark, quark, quark. Vor allem: Du sabbelst immer von "entsprechender Literatur / Fallbeispiele", nur führst Du nie konkret welche auf. Und Dein eigener Fall taugt ebenso wenig (s.o. zum Nachlesen, falls Du es schon wieder vergessen haben solltest).

 

Aha!

Oh, da meinst wohl jemand, er habe das Haar in der Suppe gefunden. :wand:

 

- die flächendeckende Ausbreitung von Laserpistolen bis in die letzte Polizeistube .... widerspricht auch der Ursprungsphilosophie.

So? Wie lautet denn die Ursprungsphilosophie?

 

- ein 15-Stunden-Kurs zur Laserberechtigung reicht nicht aus.

Stimmt. Es kann auch kürzer sein. Bei uns hier im Bereich wird sowas auf einen Vor- oder Nachmittag gelegt. Das reicht. Theorie allenfalls (mit vielen Wiederholungen, um die Zeit auszufüllen) ca. 2 Stunden und max. ebenso 2 Std. für den praktischen Teil. Da ist nun wirklich nichts Besonderes dran. Das können sogar Kinder!

 

- gefährliche Wiederholgung und Weitergabe von Fehlern, sprich Mulitplikator wie beispielsweise @bluey oder mein Lasercop.

Quatsch! (s.o.)

 

- das Meßverfahren ist ingesamt fehlerträchtig.

Quatsch!

 

- eine Bilddokumentation würde viele Fehler ganz einfach aufdecken.

Wenn denn welche da wären. Und selbst dann nur sehr eingeschränkt. Wurde aber auch schon erläutert.

 

- es gibt eine hohe Dunkelziffer von rechtswidrigen/fehlerbehafteten Messungen.

In Deiner Fantasie. Ja.

 

- der schlechte Ruf von Laserpistolen-Messungen bleibt bestehen.

Der Laser hat nur bei Dir und Deinesgleichen einen schlechten Ruf. Nicht aufgrund irgendwelcher angeblichen Fehler, sondern aufgrund der Tatsache, daß man sich vor Lasermessungen kaum schützen kann. :think::70:

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