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Hilfe! Unfallflucht Mit Personenschaden, Was Nun?


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Heute Morgen brachte ich meine Tochter in den Kindergarten, der Weg führt mich an einer Baustelle vorbei, ich fuhr aus unerklärlichen Gründen(hatte starke Kopfschmerzen, vielleicht darum...) an eine rot-weiß gestreifte Barke und verlor meinen Aussenspiegel.

Ich fuhr ein paar Meter weiter und sah mir da den Schaden an... Scheisse... Aussenspiegel abgerissen und ein schöner Kratzer... auf dem Rückweg(5Min später), fuhr ich an der Unfallstelle wieder vorbei konnte aber an der Barke(und auch sonst) sonst keinen Schaden sehen. Daheim angekommen beichtete ich meinem Mann, das Auto geschrottet zu haben. gerade hatte ich mich wieder einigermassen beruhigt, stand die Polizei ´vor der Tür... angebblich hätte ich auch noch einen Bauarbeiter gerammt, den ich aber absolut nicht gesehen hatte! Ich kann mir das bis jetzt gar nicht vorstellen, aber es muß wohl so sein. Die Polizei meinte er würde Schmerzen haben und am Nachmittag wohl zum Arzt gehen.... meinen Führerschein haben sie mitgenommen und was von MPU und ein Jahr weg und Geldstrafe geredet... war wie in einem Rausch(vor lauter Schock), weil ich es bis jetzt einfach nicht glauben kann, daß ich da jemanden angefahren haben soll!!!

Jetzt im Nachhinein, weiß ich, ich hätte auch stehen bleiben sollen, auch wenn ich nur das Schild angefahren hab, war aber in diesem Moment so geschockt, daß ich weiter fuhr.

Was passiert mir nun? Bin total ausser mir, fahre knapp 20 Jahre Auto...... Hatte noch nicht einmal in meinem Leben einen Unfall oder Punkte...

 

Hab ich denn eine Chance aus der Fahrerfluchtsache raus zu kommen, da ich mir da echt absolut keiner Schuld bewusst bin... der Polizei hab ich auch gesagt, daß ich es nicht glauben kann, daß ich jemanden angefahren hab, aber wenn es wohl so ist, daß es mir fürchterlich leid tut!Und ob ich mich bei dem Bauarbeiter entschuldigen könne. Die meinten, ich solle es lieber sein, lassen, weil er sauer wäre...

 

Was blüt mir denn im schlimmsten Fall? Sehe ich meinen Lappen überhaupt mal wieder? Welche Geldstrafe hat mich zu erwarten? Ich verdiene kein Geld- bin in Elternzeit- und das was mein Mann hat reicht gerade für uns vier zu leben.

Danke schon mal...

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Hallo,

 

tja was soll man dazu schon sagen.

Ob Du da noch 'nen Bauarbeiter mitgenommen hast oder nicht kann Dir hier keiner sagen.

Wobei '..Bauarbeiter angefahren..' und ' ..geht später vielleicht zu Arzt..' in meinen Augen nicht ganz zusammen passen.

Ist die Bake möglicherweise umgekippt ud hat den Bauarbeiter getroffen ?

Ansonsten ist Fahrerflucht eben Fahrerflucht, egal ob man jetzt am gerammten Objekt was sieht oder nicht.

(Wobei die Kollison schon recht heftig ausgefallen seien muß, wenn der Außenspiegel abreißt und nicht einklappt.

 

Die Folgen der Fahrerflucht legt i.d.R. das Gericht in Abhängigkeit des Schadens fest. Wenn sich das mit dem Personenschaden bewahrheiten sollte,

kann das verdammt böse ausgehen. Und Deine Haftpflicht könnte sich auch querstellen (hoffen wir mal nocht)

Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. ... und 5 bzw. 7 Punkte in Flensburg

 

Nach dem Gesetz (§ 142 StGB) verwirklicht derjenige die Tat, der sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er entweder zugunsten sämtlicher Berechtigter Feststellungen (seiner Person, seines Fahrzeuges und über die Art seiner Beteiligung) ermöglicht oder zwar eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, Feststellungen zu treffen, die Feststellungen aber auch nachträglich nicht unverzüglich ermöglicht hat.

 

Sofern kein völlig belangloser Schaden (bis etwa 20 €) vorliegt und sich keine feststellungsbereiten Personen am Unfallort befinden, ist zunächst der Wartepflicht nachzukommen.

 

Ich denke es ist das beste für Dich, Dich sofort mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und gegenüber den Aufnehmenden :whistling: keinerlei Aussage zum Hergang zu machen.

Unter Umständen reitest Du dich nur noch weiter in die Sch*****

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Schließe mich an und empfehle umgehend den Gang zum einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, also gleich morgen früh.

Und ohne Rücksprache mit einem Anwalt keinerlei Einlassungen zur Sache machen.

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.... meinen Führerschein haben sie mitgenommen und was von MPU und ein Jahr weg und Geldstrafe geredet...

 

was die cops manchmal für einen schwachsinn erzählen...man man

also als ersttäter hast du keine MPU zu erwarten.

 

Was blüt mir denn im schlimmsten Fall? Sehe ich meinen Lappen überhaupt mal wieder? Welche Geldstrafe hat mich zu erwarten? Ich verdiene kein Geld- bin in Elternzeit- und das was mein Mann hat reicht gerade für uns vier zu leben.

Danke schon mal...

 

hier gibts einen link mit regelstrafen für ersttäter, allerdings sind das nur grobe richtlinien

 

http://www.krautz.de/verkehrsstrafrecht/strafzumessung.htm

 

für dich trifft folgendes zu:

 

mit §§ 223, 229 StGB 40-90 TS FE 06-12 Mo

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hier gibts einen link mit regelstrafen für ersttäter, allerdings sind das nur grobe richtlinien

Stimmt, nur hast Du übersehen das nicht der Richter entscheidet ob eine MPU fällig ist, sondern die Führerscheinstelle.

 

Es kommt jetzt darauf an was sie gesagt hat. Werden körperliche oder geistige Mängel als Ursache festgestellt, kann es eine MPU geben.

 

MfG.

 

hartmut

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hier gibts einen link mit regelstrafen für ersttäter, allerdings sind das nur grobe richtlinien

Stimmt, nur hast Du übersehen das nicht der Richter entscheidet ob eine MPU fällig ist, sondern die Führerscheinstelle.

 

der link sollte nur als info für die strafen dienen, aber er sagt natürlich nichts darüber aus was die verwaltungsbehörde anordnen kann.

 

Es kommt jetzt darauf an was sie gesagt hat. Werden körperliche oder geistige Mängel als Ursache festgestellt, kann es eine MPU geben.

 

natürlich kommt es darauf an was sie gesagt hat. aber die feststellung der körperlichen oder geistigen mängel soll ja gerade durch die MPU festgestellt

werden. aber im normalfall sollte hier keine mpu kommen, ausser sie hat irgendwas ganz merkwürdiges bei den cops erzählt. aber selbst dies

kann man immer noch auf den schock schieben. also ich glaube nicht wirklich an eine mpu

 

VG Tom

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Ich danke euch schon mal, habe heut mit einer Freundin telefoniert, die Polizistin ist, ihr Mann Anwalt für Verkehrsrecht.... Den Lappen werde ich wohl schon ne Zeit verzichten müssen....... MPU ist Unsinn meinte sie....(zumal ich mir noch nie was zu Schulden kommen hab lassen... hab noch nicht mal einen einzigen Punkt(was sich jetzt dann auch ändern wird :-( )

Alles andere wird sich zeigen...

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Hallo

 

MPU ist Unsinn meinte sie

 

Das Polizisten bzw. Polizistinnen mit der MPU in der Regel überhaupt nichts zu tun haben, wird sie das schwerlich beurteilen können.

 

Wenn jemand für einen Unfall Krankheitsgründe vorschiebt und es ist wie bei dir ersichtlich, das er auf Grund derer eigentlich gar nicht hätte fahren dürfen, kann die Führerscheinstelle durchaus eine MPU veranlassen, um zukünftig solches Fehlverhalten ausschließen zu können.

 

Es geht also dabei nicht um die Krankheit, sondern darum das trotz der Krankheit und der damit verbundenen Einschränkungen gefahren wurde. Mit starken Kopfschmerzen gehört man mit Sicherheit nicht hinters Steuer.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Wenn jemand für einen Unfall Krankheitsgründe vorschiebt und es ist wie bei dir ersichtlich, das er auf Grund derer eigentlich gar nicht hätte fahren dürfen, kann die Führerscheinstelle durchaus eine MPU veranlassen, um zukünftig solches Fehlverhalten ausschließen zu können.
In einem solchen Fall würde ein ärztliches Gutachten über die vorgebrachte Krankheit und ihre Auswirkungen im STraßenverkehr gefordert. Das ist jedoch etwas anderes als die medizinisch-psychologische Untersuchung.

 

Gruß

Goose

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Nun haltet mal die Pferde ruhig. Der Sachschaden ist ja sehr gering, die Verursacherin hat die Bake überprüft.

Normalerweise sollte sowas eingestellt werden.

 

Das Problem könnte der Bauarbeiter sein. Nähere Infos vom TE wären gut: Standen denn dort Bauarbeiter? Kam nach dem Unfall einer?

Die Kopfschmerzen würde ich den Cops gegenüber auch nicht erwähnen - du warst einfach unkonzentriert.

 

Grobi

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Der Sachschaden ist ja sehr gering, die Verursacherin hat die Bake überprüft.

Ja, aber ob das dieselbe Bake war wie die, die sie mitgenommen hat, wissen wir nicht.

Immerhin hat sie die Bake erst auf dem Rückweg überprüft und

konnte aber an der Barke(und auch sonst) sonst keinen Schaden
sehen.

 

Standen denn dort Bauarbeiter? Kam nach dem Unfall einer?

Wer hat wohl das Kennzeichen notiert und die :kopfschuettel: geholt ?

Ich glaube zumindest nicht, dass die z.B. während der Frühstückspause aus dem Fenster starren

um die Baken zu beobachten.

 

Ich hatte zwar noch nicht das 'Vergnügen' mir 'nen Aussenspiegel an 'ner Bake abzufahren,

aber zumindest mit 'ner Stoßstange (war auch nicht ich) kann man diesogar recht leicht umschmeissen

insbesondere sogar ohne Spuren an der (nicht lackierten) Stoßstange und wenn die beim Umfallen 'nen

Bauarbeiter trifft ....

 

Wie gesagt, 'eh man sich auf Fisimatenten einläßt -> Beratungstermin beim Anwalt

 

Allein schon wegen des vermuteten Personenschadens wird das wohl kaum so mir-nichts-Dir-nichts eingestellt.

Die Bauarbeiter hätten wohl kaum die :kopfschuettel: geholt um nur die Bake wieder aufstellen zu lassen.

Aber ohne Anwalt wird die TE wahrscheinlich nicht erfahren ob und wie der Bauarbeiter zu Schaden

gekommen ist. Mit Anwalt hätte man zumindest die Chance das Verfahren zu beschleunigen,

bzw. die Unmöglichkeit eines Personenschadens (ggf. durch andere Zeugen) belegen lassen.

Ich wiederhole: Hier steht eine Körperverletzung im Raum !

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo

 

MPU ist Unsinn meinte sie

 

Das Polizisten bzw. Polizistinnen mit der MPU in der Regel überhaupt nichts zu tun haben, wird sie das schwerlich beurteilen können.

 

dann fragt man sich allerdings wieso die beiden cops gleich behauptet haben es gäbe ne mpu :kopfschuettel:

 

Mit starken Kopfschmerzen gehört man mit Sicherheit nicht hinters Steuer.

 

das ist wieder so ne ausage, die meilenweit von jeder gelebten praxis entfernt ist. ich stelle mir gerade vor ich hätte ein meeting auswärts,

und hätte danach starke kopfschmerzen. jetzt wäre es 21 uhr, ich müsste aber morgen früh wieder im büro sein. soll ich jetzt das auto

stehen lassen und dort übernachten, in der hoffnung dass es morgen besser ist? und wenns morgens dann auch nicht besser ist, lass ich

das auto stehen oder was, und nehm den zug. und fahr dann am WE wieder dorthin um mein auto zu holen. macht doch kein mensch.

oder wenn das kind zum kindergarten gebracht werden muss?

es gibt nunmal situationen da fährt man auch auto, selbst wenn man schmerzen hat. ich möchte gerne mal diese ganzen moralapostel

erleben, wenn sie in so einer situation sind.

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es gibt nunmal situationen da fährt man auch auto, selbst wenn man schmerzen hat.

 

das ist wieder so ne ausage, die meilenweit von jeder gelebten praxis entfernt ist.

Wenn man seinen Gesundheitszustand nicht einschätzen kann und das ursächlich für einen Unfall war (hier

vielleicht sogar mit Personenschaden - hoffen wir mal nicht das Schlimmste) ...

Offenbar war man ja nicht in der Lage die Situation realistisch einzuschätzen ...

Wieviel Leute setzen sich betrunken ins Auto und halten sich noch für vollkommen fahrtauglich ?

Der Unterschied ist nur dass man den Alkoholgehalt im Blut messsen und ahnden kann, während man

Kopfschmerzen und deren Einfluß nicht mal messen kann !

 

ich stelle mir gerade vor ich hätte ein meeting auswärts,

und hätte danach starke kopfschmerzen. jetzt wäre es 21 uhr, ich müsste aber morgen früh wieder im büro sein.

Also für einen Geschäftstermin würde ich mein Leben nicht auf der AB riskieren.

Im Gegenteil - mein Chef hat uns ganz klar die Entscheidung überlassen, nach einem späten Meeting nach Hause zu kommen

oder vorsichtshalber zu übernachten. Warum ?

Weil er - im Fall des Falles - auf den Mitarbeiter nicht nur 'ne halben Tag sondern u.U. viel länger verzichten muß.

Ganz abgesehen davon zeugt es von schlechter Zeitplanung - oder hohem Arbeitsdruck - wenn man Termine so legen muß.

 

Wenn ich mich nicht in der Lage sehe die notwendige Konzentration aufzubringen, sollte ich mich nicht hinters Steuer setzen !

Diese Entscheidung ist indivduell zu treffen (und eben nicht an irgendetwas zu Messen)

Wobei es jetzt im Prinzip egal ist, ob das jetzt Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindelgefühle oder auch Folgen von

Medikamenten, Alkohol- oder Drogengenuß ist. In dem Moment wo die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigt ist,

sollte man erst mal über Ersatzlösungen nachdenken.

Und 'ne Entschuldigung für irgendeinen Fahrfehler ist das bestimmt nicht (eher im Gegenteil).

Von daher würde ich das - ohne Absprache mit einem Anwalt - nicht als Begründung anführen.

 

Natürlich kann man mit Kopfschmerzen Auto fahren. Aber je nach Stärke (oder wenn die Schmerzen anfallartig kommen) sollte man doch - zugunsten der eigenen und der Gesundheit von anderen VT - übernachten, auf's Taxi umsteigen oder den Nachbar um Hilfe

bitte.

Ich kenne zwar die aktuelle Situation im Moment der Kollision nicht (Gegenverkehr kam zu nahe oder Kind hat geschrien oder Sonne im Gesicht ...) und der Bake hat es ja auch nicht wirklich geschadet, aber was wäre, wenn die TE 'nen Radfahrer angefahren hätte.

An einem 'normalen' Tag wäre der TE das bestimmt nicht passiert ...

 

Gruß,

AnReRa

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es gibt nunmal situationen da fährt man auch auto, selbst wenn man schmerzen hat.

 

das ist wieder so ne ausage, die meilenweit von jeder gelebten praxis entfernt ist.

Wenn man seinen Gesundheitszustand nicht einschätzen kann und das ursächlich für einen Unfall war (hier

vielleicht sogar mit Personenschaden - hoffen wir mal nicht das Schlimmste) ...

 

da die threadstellerin sich selbst nicht sicher ist ob dieser ursächlich für den unfall war, kann ich deine

schlussfolgerung so nicht akzeptieren. im weiteren kann auch unkonzentriertheit zu unfällen führen. und nun?

 

Offenbar war man ja nicht in der Lage die Situation realistisch einzuschätzen ...

Wieviel Leute setzen sich betrunken ins Auto und halten sich noch für vollkommen fahrtauglich ?

Der Unterschied ist nur dass man den Alkoholgehalt im Blut messsen und ahnden kann, während man

Kopfschmerzen und deren Einfluß nicht mal messen kann !

 

zum glück. wenn es möglichkeiten gäbe auch diesen zu messen, und dazu noch die aufmerksamkeit zu messen,

würde bald keiner mehr auto fahren. vielleicht sollte man menschen gar nicht mehr autofahren lassen, denn sie

machen fehler, und sind ab und zu zusätzlich noch krank.

das system wird langsam krank

 

Also für einen Geschäftstermin würde ich mein Leben nicht auf der AB riskieren.

 

du riskierst dein leben täglich

 

Im Gegenteil - mein Chef hat uns ganz klar die Entscheidung überlassen, nach einem späten Meeting nach Hause zu kommen

oder vorsichtshalber zu übernachten. Warum ?

Weil er - im Fall des Falles - auf den Mitarbeiter nicht nur 'ne halben Tag sondern u.U. viel länger verzichten muß.

Ganz abgesehen davon zeugt es von schlechter Zeitplanung - oder hohem Arbeitsdruck - wenn man Termine so legen muß.

 

die realität ist nun ab und zu mal so. das hat nichts mit schlechter zeitplanung zu tun. und selbst wenn, ich nehme mir das recht

raus auch mal eine schlechte zeitplanung zu haben. und ich nehme mir das recht raus, auch auto zu fahren wenn ich mich nicht

ganz fit fühle. bin doch keine maschine.

 

Wenn ich mich nicht in der Lage sehe die notwendige Konzentration aufzubringen, sollte ich mich nicht hinters Steuer setzen !

Diese Entscheidung ist indivduell zu treffen (und eben nicht an irgendetwas zu Messen)

 

ganz genau. und diese entscheidung treffe ICH und kein anderer. nur darum ging es mir. und wenn ich mich bei dieser entscheidung irre,

dann steht mir das auch zu.

 

Wobei es jetzt im Prinzip egal ist, ob das jetzt Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindelgefühle oder auch Folgen von

Medikamenten, Alkohol- oder Drogengenuß ist. In dem Moment wo die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigt ist,

sollte man erst mal über Ersatzlösungen nachdenken.

 

keine frage dass man darüber nachdenken sollte. nur wenn es keine alternative gibt, muss man eben in den sauren apfel beissen.

aber die frage nach alternativen und deren zumutbarkeit hängt natürlich auch von dem individuellen zustand ab.

aber diese pauschale ausage:

Mit starken Kopfschmerzen gehört man mit Sicherheit nicht hinters Steuer

ist in der praxis quatsch.

 

Und 'ne Entschuldigung für irgendeinen Fahrfehler ist das bestimmt nicht (eher im Gegenteil).

Von daher würde ich das - ohne Absprache mit einem Anwalt - nicht als Begründung anführen.

 

keine frage

 

Natürlich kann man mit Kopfschmerzen Auto fahren. Aber je nach Stärke (oder wenn die Schmerzen anfallartig kommen) sollte man doch - zugunsten der eigenen und der Gesundheit von anderen VT - übernachten, auf's Taxi umsteigen oder den Nachbar um Hilfe

bitte.

 

da kommen wir doch langsam zu einem konsens

 

Ich kenne zwar die aktuelle Situation im Moment der Kollision nicht (Gegenverkehr kam zu nahe oder Kind hat geschrien oder Sonne im Gesicht ...) und der Bake hat es ja auch nicht wirklich geschadet, aber was wäre, wenn die TE 'nen Radfahrer angefahren hätte.

An einem 'normalen' Tag wäre der TE das bestimmt nicht passiert ...

 

ich sags nochmal, menschen machen fehler. und diese situationen können jedem widerfahren. deswegen ist dieses was-wäre-wenn wenig

hilfreich. wir alle können fehler machen und schreckliche dinge dadurch verursachen. nur soll man sich das jedesmal vorm autofahren

vergegenwärtigen? ich möchte für mich gerne noch ein bischen mein leben leben, und ich möchte dabei eben nicht perfekt sein.

wenn es der zufall will, dass ich durch einen fehler was schlimmes verursache, dann ist das tragisch. aber wenn ich zu verhinderung

dieses, mein ganzes leben darauf ausrichte, kann ich mich gleich umbringen.

das war jetzt absichtlich etwas überspitzt formuliert. aber ich denke du weisst worauf ich hinaus will.

 

VG Tom

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Diskutieren kann man wochenlang darüber, in welchem Zustand man Auto fahren kann/darf/sollte und wann nicht. Aber denjenigen möchte ich sehen, der nicht hinters Steuer steigt, wenn morgens das Kind in den Kindergarten oder in die Schule muss und man selbst "einfach nur" Kopfschmerzen hat. Butter bei die Fische: wer bitte, wäre nicht gefahren?

 

Mal abgesehen von dermaßen starken Schmerzen, die einen wirklich von allem abhalten.

 

MfG,

goodoldiri

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Ich weiß ja nicht was ihr unter starken Kopfschmerzen versteht, aber bei mir fängt das etwa in dem Bereich an,

wo man nicht mehr geradeaus laufen kann und am Liebsten im dunklen Zimmer bei Totenstille liegt.

Ich rede nicht von Kopfschmerzen aufgrund eines Katers.

 

@Tom_

Irgendwie hört mein Deine Argumentation häufiger von Leuten, die in 'ner Alk.kontrolle auffällig geworden sind.

Mit Deiner Argumentation könnte man ja theoretisch auch mit 2 Promille noch Autofahren wenn man sich selbst dazu in der Lage fühlt.

und ich nehme mir das recht raus, auch auto zu fahren wenn ich mich nicht ganz fit fühle
und diese entscheidung treffe ICH und kein anderer. nur darum ging es mir. und wenn ich mich bei dieser entscheidung irre,

dann steht mir das auch zu.

Natürlich kannst Du diese Entscheidung treffen, mußt dann aber auch die Konsequenzen tragen.

Wenn daraus ein Schaden entsteht haftest Du mit Deinem Privatvermögen (die Haftpflicht hält sich schadlos) und bist

schlimmstenfalls vorbestraft oder RIP.

Ne, ne, da denke ich lieber an meine Frau und meine Tochter. Lieber das Geld einmalig in 'ne Taxifahrt investieren,

als das jemand durch meine Unfähigkeit zu Schaden kommt.

Das Taxi wäre im Fall der TE garantiert günstiger gekommen als der Aussenspiegel.

(Vom möglichen Personenschaden und der Unfallflucht reden wir lieber gar nicht)

 

da die threadstellerin sich selbst nicht sicher ist ob dieser ursächlich für den unfall war

Das hat der Verursacher i.d.R. auch nicht zu entscheiden. (Genauso wie der ertappte Alkohlsünder sicher

auch nicht der Meinung ist, dass der Alkohol an sich für seinen Zustand verantwortlich ist sondern 'eher das

letzte Bier das schlecht war ..)

Dafür hat man die Zeugen die das Verhalten beschreiben.

Ich weiß ja nicht was Du machst, wenn es neben Dir kracht und plötzlich der Aussenspiegel weg ist, aber

ein kundiger Richter hat hier sicher 'ne Vorstellung von der Reaktion eines 'normalen' VT.

(Brauchen wir nicht zu Diskutieren)

 

Und jetzt eine - in meinen Augen - mögliche Interpretation eines Richters:

Die Bauarbeiter können das Verhalten der VT beschreiben.

Wenn da was von "...scheinbar die Kollision gar nicht bemerkt ..." oder " .. unkonzentrierte Fahrweise ..." auf's Parkett

kommt dürfte die Interpretation schon 'ne Richtung haben.

Das Abreißen des Aussenspiegel kann - im Gegensatz zum kleinen Auspark-Rempler - ja nicht unbemerkt gebleiben sein.

Die VT ist beobachtet worden (das Nummernschild wurde aufgeschrieben). Da ein Bauarbeiter wohl im

Umfeld war - sonst hätte es wohl keine Anzeige gegeben - müsste die Aussage der VT "... keine Bauarbeiter gesehen ..."

in Zweifel gezogen werden (Personenschaden liegt möglicherweise auch vor).

Dann sollte der Normal-VT wissen, dass jedes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kritisch ist.

Hinzukam noch, dass die VT offensichtlich auf dem Rückweg - diesmal wohl ohne Kind - die Lage sondiert hat, aber wiederum

nicht vorstellig geworden ist. (Wenn z.B. die Bake wirklich umgefallen war und von einem Arbeiter wieder aufgestellt wurde)

Außerdem hätte man ja durchaus den abgerissenen Aussenspiegel - so er den auf der Gasse lag - entsorgen sollen/müssen !

Also scheint der VT die Situation nicht(!) wirklich im Griff gehabt zu haben, was wohl auf irgendeine Beeinträchtigung der Fähigkeiten

schließen lassen könnte. (Also entweder ist der VT pauschal nicht in der Lage ein Auto zu lenken => MPU,

oder war eben anderweitig in seinen Reaktionen beschränkt -> ärztliches Gutachten und ggf. Auflagen).

 

Ob das einfach nur Unachtsamkeit war, muß der Richter entscheiden. Von daher gehe ich auch nicht davon aus, dass das so einfach

eingestellt wird selbst wenn der Bauarbeiter keinen Schaden hatte. Die Fahrerflucht also solches steht fest. Bestenfalls das

neuerliche Untersuchen des Unfallortes durch den VT - soweit es nachgewiesen werden kann - könnte strafmildern wirken.

Aber aufgrund dieser - vielleicht waagen Interpretation - würde ich nicht auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft warten

sondern - über Anwalt - aktiv werden.

 

 

aber ich denke du weisst worauf ich hinaus will.

Klar. Aber man muß dieser Extremsituationen nicht provozieren in dem man den eigenen Zustand verniedlicht.

Weil wenn was passiert ist, wird man sich u.U. das Leben lang fragen, ob der Unfall hätte vermieden hätte werden können,

wenn man nicht mit den starken Kopfschmerzen oder sonsigen Einschränkungen gefahren wäre.

Ich glaube nicht, das viele Leute so abgebrüht sind und das einfach so verdrängen können ..

 

@goodoldiri

Mal abgesehen von dermaßen starken Schmerzen, die einen wirklich von allem abhalten.

Siehe oben !

 

Gruß,

AnReRa

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Ich weiß ja nicht was ihr unter starken Kopfschmerzen versteht, aber bei mir fängt das etwa in dem Bereich an,

wo man nicht mehr geradeaus laufen kann und am Liebsten im dunklen Zimmer bei Totenstille liegt.

Ich rede nicht von Kopfschmerzen aufgrund eines Katers.

 

Wenn ich Kater-Kopfschmerzen habe, würde ich ohnehin vom Fahren abraten, da ich die Wahrscheinlichkeit recht hoch einschätze, noch entsprechend Restalkohol zu haben.

 

Von so starken (Migräne-)Schmerzen, die einen quasi zeitweise aus dem Leben nehmen sprechen wir hier ja eigtl. nicht. Hätte die TE solche gehabt, wäre sie bestimmt nicht Auto gefahren, aus dem einfachen Grund, dass sie das einfach nicht geschafft hätte.

 

Die Beschreibung "starke Schmerzen" ist ohnehin sehr subjektiv und sollte nicht soo viel Beachtung bekommen. Im Gegensatz zu Gerüchen, Lautstärken, Lichtintensitäten etc. gewöhnt man sich nicht daran. Ein objektiv konstanter Schmerz wird mit der Zeit nicht als geringer sondern als stärker empfunden - im Gegensatz zu den anderen Phänomenen, die ich gerade beschrieben habe.

 

MfG,

goodoldiri

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Ich weiß ja nicht was ihr unter starken Kopfschmerzen versteht, aber bei mir fängt das etwa in dem Bereich an,

wo man nicht mehr geradeaus laufen kann und am Liebsten im dunklen Zimmer bei Totenstille liegt.

Ich rede nicht von Kopfschmerzen aufgrund eines Katers.

 

naja, also ich hatte das glück bis jetzt noch nie kopfschmerzen zu haben. aber dafür hatte ich schon andere schmerzen.

 

@Tom_

Irgendwie hört mein Deine Argumentation häufiger von Leuten, die in 'ner Alk.kontrolle auffällig geworden sind.

Mit Deiner Argumentation könnte man ja theoretisch auch mit 2 Promille noch Autofahren wenn man sich selbst dazu in der Lage fühlt.

 

aber natürlich könnte man das. es gibt sicher menschen die mit 2 promille besser fahren als andere nüchtern.

es ist eben verboten. das ist wie mit den tempolimits. man kann ne menge auch überschreiten ohne jemanden zu gefährden.

umgekehrt gibt es genug fahrer die trotz einhaltung des limits andere gefährden.

die realität lässt sich eben nicht in so pauschale ausagen pressen.

 

und ich nehme mir das recht raus, auch auto zu fahren wenn ich mich nicht ganz fit fühle
und diese entscheidung treffe ICH und kein anderer. nur darum ging es mir. und wenn ich mich bei dieser entscheidung irre,

dann steht mir das auch zu.

Natürlich kannst Du diese Entscheidung treffen, mußt dann aber auch die Konsequenzen tragen.

Wenn daraus ein Schaden entsteht haftest Du mit Deinem Privatvermögen (die Haftpflicht hält sich schadlos) und bist

schlimmstenfalls vorbestraft oder RIP.

 

naja, mir kann auch heute ein metereoit auf den kopf fallen. solange man lebt besteht immer ein risiko für dies und jenes.

 

Ne, ne, da denke ich lieber an meine Frau und meine Tochter. Lieber das Geld einmalig in 'ne Taxifahrt investieren,

als das jemand durch meine Unfähigkeit zu Schaden kommt.

Das Taxi wäre im Fall der TE garantiert günstiger gekommen als der Aussenspiegel.

(Vom möglichen Personenschaden und der Unfallflucht reden wir lieber gar nicht)

 

jeder muss diese risikoabschätzung für sich selbst vornehmen. genauso gut gibt es menschen die gänzlich auf das autofahren

verzichten, weil ihnen das risiko zu hoch erscheint. auch dies muss man respektieren.

 

da die threadstellerin sich selbst nicht sicher ist ob dieser ursächlich für den unfall war

Das hat der Verursacher i.d.R. auch nicht zu entscheiden.

 

du aber noch viel weniger :kopfschuettel:

 

(Genauso wie der ertappte Alkohlsünder sicher

auch nicht der Meinung ist, dass der Alkohol an sich für seinen Zustand verantwortlich ist sondern 'eher das

letzte Bier das schlecht war ..)

 

wenns doch so ist <_<

 

Dafür hat man die Zeugen die das Verhalten beschreiben.

Ich weiß ja nicht was Du machst, wenn es neben Dir kracht und plötzlich der Aussenspiegel weg ist, aber

ein kundiger Richter hat hier sicher 'ne Vorstellung von der Reaktion eines 'normalen' VT.

(Brauchen wir nicht zu Diskutieren)

 

die bandbreite der reaktionen nach einem unfall ist sehr groß. und trotz abgefahrenen verkehrsspiegels weiterzufahren,

ist sicher noch im bereich der normalen autofahrer. dass diese dafür dann bestraft werden steht ausser frage. aber mir

ist nicht klar was du aus dem verhalten einer fahrerflucht ableiten willst? dass hier jemand körperlich nicht in der lage ist

ein auto zu führen? das wäre ja nun eine sehr abenteuerliche schlussfolgerung, der auch kein kundiger richter folgen dürfte.

 

Und jetzt eine - in meinen Augen - mögliche Interpretation eines Richters:

Die Bauarbeiter können das Verhalten der VT beschreiben.

Wenn da was von "...scheinbar die Kollision gar nicht bemerkt ..." oder " .. unkonzentrierte Fahrweise ..." auf's Parkett

kommt dürfte die Interpretation schon 'ne Richtung haben.

 

richtig: schutzbehauptung. sozusagen der klassiker.

 

Das Abreißen des Aussenspiegel kann - im Gegensatz zum kleinen Auspark-Rempler - ja nicht unbemerkt gebleiben sein.

Die VT ist beobachtet worden (das Nummernschild wurde aufgeschrieben). Da ein Bauarbeiter wohl im

Umfeld war - sonst hätte es wohl keine Anzeige gegeben - müsste die Aussage der VT "... keine Bauarbeiter gesehen ..."

in Zweifel gezogen werden (Personenschaden liegt möglicherweise auch vor).

Dann sollte der Normal-VT wissen, dass jedes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kritisch ist.

Hinzukam noch, dass die VT offensichtlich auf dem Rückweg - diesmal wohl ohne Kind - die Lage sondiert hat, aber wiederum

nicht vorstellig geworden ist. (Wenn z.B. die Bake wirklich umgefallen war und von einem Arbeiter wieder aufgestellt wurde)

Außerdem hätte man ja durchaus den abgerissenen Aussenspiegel - so er den auf der Gasse lag - entsorgen sollen/müssen !

Also scheint der VT die Situation nicht(!) wirklich im Griff gehabt zu haben, was wohl auf irgendeine Beeinträchtigung der Fähigkeiten

schließen lassen könnte. (Also entweder ist der VT pauschal nicht in der Lage ein Auto zu lenken => MPU,

oder war eben anderweitig in seinen Reaktionen beschränkt -> ärztliches Gutachten und ggf. Auflagen).

 

sorry das ist schwachsinn. deiner argumentation wird kein richter folgen. denn im prinzip ist dies die häufigste verhaltensweise

von unfallflüchtigen. auch sich an der unfallstelle nochmal zu vergewissern was passiert ist.

mir ist ein rätsel wie du daraus eine gesundheitliche einschränkung ableiten willst.

vor allem wie du dies abgrenzen willst, gegen die schutzbehauptung und gegen das verhalten von 'gesunden' autofahren

die ebenfalls unfallflucht begehen. bin gespannt :sneaky:

 

Ob das einfach nur Unachtsamkeit war, muß der Richter entscheiden. Von daher gehe ich auch nicht davon aus, dass das so einfach

eingestellt wird selbst wenn der Bauarbeiter keinen Schaden hatte. Die Fahrerflucht also solches steht fest.

 

das wird ganz sicher nicht eingestellt. die unfallflucht ist zweifelsfrei gegeben.

 

Bestenfalls das

neuerliche Untersuchen des Unfallortes durch den VT - soweit es nachgewiesen werden kann - könnte strafmildern wirken.

 

da sehe ich keine große strafmilderung.

 

Aber aufgrund dieser - vielleicht waagen Interpretation - würde ich nicht auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft warten

sondern - über Anwalt - aktiv werden.

 

ja das sehe ich auch so

 

 

aber ich denke du weisst worauf ich hinaus will.

Klar. Aber man muß dieser Extremsituationen nicht provozieren in dem man den eigenen Zustand verniedlicht.

 

nein, aber man muss sie auch nicht überdramatisieren.

 

Weil wenn was passiert ist, wird man sich u.U. das Leben lang fragen, ob der Unfall hätte vermieden hätte werden können,

wenn man nicht mit den starken Kopfschmerzen oder sonsigen Einschränkungen gefahren wäre.

Ich glaube nicht, das viele Leute so abgebrüht sind und das einfach so verdrängen können ..

 

ich will doch hoffen dass man sich das auch sein leben lang fragt, wenn man ohne kopfschmerzen gefahren ist.

denn letztendlich gehört zu einem unfall nunmal ein fehler von einem beteiligten. also so oder so, es wird immer jemanden

geben der sich vorwürfe macht. ich sags einfach nochmal, das leben hat viele risiken. man kann einige minimieren, andere aber auch

gar nicht.

aber wenn du dich ab sofort einschliesst und kein schritt mehr vor die tür machst, gefährdest du zumindest keinen anderen menschen mehr.

dies wäre auch eine minimierung. dies würde aber keiner tun, weil dies seine persönliche freiheit zu sehr einschränkt.

dies war nur ein extrembeispiel. ich will damit nur sagen, dass diese grenze jeder an anderer stelle zieht.

dies ist alles eine frage der prioritäten. für mich ist die persönliche freiheit sehr wichtig. ich kann mich mit diesem in meinen augen

übertriebenen sicherheitsbedürfnis unsere heutigen gesellschaft einfach nicht anschliessen.

darüber kann man diskutieren. aber es wird kein ergebnis geben, was in irgendeiner absolutheit richtig ist.

auch wenn es in diskussionen oft so hingestellt wird, als dürfte man dies oder jenes nicht machen, weil man es eben einfach

nicht macht. aber argumentativ wird man das eben genauso gut oder schlecht begründen können, wie den wunsch nach

persönlicher freiheit.

 

VG Tom

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WICHTIG BITTE NOCH LESEN, ich bin´s nochmal

:kopfschuettel:<_<:sneaky:

 

Ist ja witzig wie hier das Thema Kopfschmerzen breitgetreten wird... hätte ich solche Kopfschmerzen gehabt, daß ich nicht mal gerade aus sehen konnte, hätte ich mich nicht mit meinen Kindern (die mein Heiligstes sind) in mein Auto gesetzt wissentlich, ich würde sie in Gefahr damit bringen!

 

Hab es auch nicht bei der Polizei angegeben auch nicht hier als einzigen grund angegeben, warum das passiert ist, daß ich zu weit rechts fuhr...

Es war wohl eine Unkonzentriertheit verursacht, teilweise von Kopfweh, Müdigkeit, (hab noch ein Baby, das Nachts nicht durchschläft), und meiner 3-jährigen Tochter die mich während des Fahrens oft nervt, und das tat sie auch in diesem Moment (soll ich dann meine 3 jährige Tochter auf die Strasse stellen und sagen, ich kann sie nicht weiter mitnehmen, weil sie meine Konzentration stört?).

 

Aussederm hat der Bauarbeiter, den ich erwischt hab (hab zwischenzeitlich mit ihm telefoniert, es geht ihm soweit wieder ganz gut, er hat "nur" ein paar Kratzer und ein paar blaue Flecken abbekommen) wohl zu Protokoll gegeben, daß er glaubt, daß ich ihn nicht gesehen hab, weil er kniete und die Sonne tief stand und ich durch das irritiert sein konnte...

Was meint ihr, wenn er das so angegeben hat... komme ich aus der Sache "Unfallflucht mit Personenschaden" raus, so daß es nur "Unfallflucht" wegen dem Schild gibt (dem übrigens wirklich nichts passiert ist) und "fahrlässige Körperverletzung" gibt? Ist schlimm genug, aber ich würde meinen Lappen wieder früher sehen, oder? Wohne auf dem Land... Kindergarten ist 6 km weg... Einkaufmöglichkeit 10... hab wie gesagt noch ein Baby, das ich nun überall bei jedem Wetter zu Fuß mitschleifen muß, weiß gar nicht, wie ich das bewältigen soll, darum wäre das mir schon nicht ganz unwichtig!)

 

So steht es übrigens lt Zeitung in der das nun auch stand im Polizeibericht:

Der Führerschein der Dame wurde vor Ort gleich vorläufig sichergestellt, sie erwartet nun eine Anzeige wegen Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle und Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.

-Wie versteht ihr das?

 

Der Polizist meinte gestern am Telefon, wo er übrigens plötzlich sehr nett war und meinte ich solle mich jetzt nicht fertig machen, das passiere halt einfach wenn man am Strassenverkehr teilnimmt... ) ob ich schon was von meinem Führerschein gehört hätte? Was meint er damit? Das dauert doch ne ganze Zeit bis ich was erfahre, und dann vom Staatsanwalt oder nicht? Oder wie läuft das denn ab?

 

Danke euch schon mal...

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Ist ja witzig wie hier das Thema Kopfschmerzen breitgetreten wird... hätte ich solche Kopfschmerzen gehabt, daß ich nicht mal gerade aus sehen konnte, hätte ich mich nicht mit meinen Kindern (die mein Heiligstes sind) in mein Auto gesetzt wissentlich, ich würde sie in Gefahr damit bringen!

Die Gefahr das körperliche oder geistige Mängel als Ursache angegeben werden ist groß. Das solltest Du wissen bevor Du eine Aussage machst was dann die Folgen sein könnten.

 

Nur mal so als Hinweis warum das hier breitgetreten wird. :kopfschuettel:

 

Was meint ihr, wenn er das so angegeben hat... komme ich aus der Sache "Unfallflucht mit Personenschaden" raus, so daß es nur "Unfallflucht" wegen dem Schild gibt (dem übrigens wirklich nichts passiert ist) und "fahrlässige Körperverletzung" gibt?

Wird bei einem Unfall jemand verletzt, geht das an die Staatsanwaltschaft. Die entscheidet ob in dieser Richtung ein öffentliches Interesse besteht an einer Bestrafung. Dürfte hier wohl nicht der Fall sein bei einer geringfügigen Verletzung.

 

 

Der Führerschein der Dame wurde vor Ort gleich vorläufig sichergestellt, sie erwartet nun eine Anzeige wegen Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle und Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.

Das was da steht. Du wirst angezeigt wegen Fahrerflucht. Was dann kommt, wahrscheinlich ein Strafbefehl. Wegen der Körperverletzung hoffe ich kommt nichts.

 

Der Polizist meinte gestern am Telefon, wo er übrigens plötzlich sehr nett war und meinte ich solle mich jetzt nicht fertig machen,

damit hat er recht.

 

ob ich schon was von meinem Führerschein gehört hätte?

Bis jetzt ist der Führerschein nur sichergestellt, jetzt muss ein Richter entscheiden was mit dem Führerschein gemacht wird. Wird er einbehalten, oder bekommst Du ihn vorerst wieder. Dazu wird sicher Gast225 noch was dazu schreiben.

 

MfG.

 

hartmut

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@ Hartmut... wg Unfallflucht, dem Schild ist nichts passiert...

unter was fällt das dann? das ist ja immer gestaffelt, nach Sachschaden... aber es ist ja kein Sachschaden wirklich entstanden

das hat mir auch der Arbeiter bestätigt....

Wegen Körperverletzung kommt schon was denke ich.... der Arbeiter hat ja ne Anzeige aufgegeben. Das hat er mir erzählt, als ich mit ihm telefoniert habe, was ihm aber schon wieder leid tut, wie er sagt...

das dumme ist halt, daß ich einen 59 jährigen Arbeiter erwischt hab... der leidet an einem blauen Fleck bestimmt länger und mehr als einer mit 20... :kopfschuettel:

mir tut das so leid! Und der war so nett als wir telefoniert hatten... haben bestimmt ne Stunde geredet....

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@ Hartmut... wg Unfallflucht, dem Schild ist nichts passiert...

unter was fällt das dann? das ist ja immer gestaffelt, nach Sachschaden... aber es ist ja kein Sachschaden wirklich entstanden

das hat mir auch der Arbeiter bestätigt....

Vom Ansatz her ist das richtig, kein Schaden, keine Unfallflucht.

Aber, die Körperverletzung darfst Du nicht vergessen.

 

das dumme ist halt, daß ich einen 59 jährigen Arbeiter erwischt hab... der leidet an einem blauen Fleck bestimmt länger und mehr als einer mit 20... :kopfschuettel:

Alte Knochen können schon was ab, und der war zurecht sauer.

 

Wenn Du Glück hast, wird das Ganze gegen eine Auflage eingestellt. Nur will ich dir da nicht allzuviel Hoffnung machen. Das überlasse ich gerne anderen. <_<

 

MfG.

 

hartmut

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Wodurch hat denn der Bauarbeiter die blauen Flecke und die Kratzer bekommen? Ist ihm die Bake auf den Rücken gefallen? Oder der Außenspiegel?

Hat er knapp hinter der Bake vielleicht in einer Baugrube gearbeitet, so daß man ihn tatsächlich beim Vorbeifahren nicht sehen konnte?

 

Aber auch ich verstehe nicht, wie durch das Umwerfen einer Bake (da Baustelle, fährt man ja entsprechend achtsam) gleich ein Außenspiegel abreißen kann...

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Es war Innerorts und es war keine Geschwindigkeitsbegrenzung... bin trotzdem nicht mit 50 sondern eher 40 durchgefahren das hat aber gereicht den Spiegel abzuschlagen. Der Bauarebiter muß wohl neben der Bake am Boden gekniet oder gehockt haben, hat irgendwas vermessen und ist dann durch mich umgeworfen worden und in den Graben gerollt....

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Ich bin ja mal in einer Autobahnbaustelle mit 100 Sachen links mit so einem Fähnchen auf der provisorischen Mittelleitplanke aneinandergeraten. Ein lauter Knall, der Außenspiegel klappte ein, das Glas fiel raus. Hatte die Autovermietung mit ~ 100 Euro in Rechnung gestellt.

 

Das Außenspiegelgehäuse und die Elektronik waren noch intakt, daher habe ich noch so meine Zweifel, wie der Außenspiegel abreißt. Was für ein Fahrzeug war es denn?

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Ich bin ja mal in einer Autobahnbaustelle mit 100 Sachen links mit so einem Fähnchen auf der provisorischen Mittelleitplanke aneinandergeraten. Ein lauter Knall, der Außenspiegel klappte ein, das Glas fiel raus. Hatte die Autovermietung mit ~ 100 Euro in Rechnung gestellt.

 

Das Außenspiegelgehäuse und die Elektronik waren noch intakt, daher habe ich noch so meine Zweifel, wie der Außenspiegel abreißt. Was für ein Fahrzeug war es denn?

Ich hatte einmal ein fast identisches Ereignis: Ich bin in einer Autobahnbaustelle mit 100 km/h mit dem linken Außenspiegel an eine Leitbake gestoßen, weil mir von rechts ein LKW-Anhänger bedrohlich nahe kam. Der Außenspiegel klappte ein und die Spiegelplatte samt Antrieb wurde aus der Halterung geschlagen. Die Spiegelplatte hing dann an dem Kabelbaum (für Stellantrieb, automatisches Abblenden und Heizung) herunter. Sie ließ sich später problemlos wieder in die Halterung einklipsen. Bei der Fahrt ohne Spiegel bis zum nächsten Parkplatz fiel mir aber deutlich auf, wie oft man unbewusst in diesen Spiel sieht - auch wenn man gerade nicht überholen will.

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Es war Innerorts und es war keine Geschwindigkeitsbegrenzung... bin trotzdem nicht mit 50 sondern eher 40 durchgefahren das hat aber gereicht den Spiegel abzuschlagen. Der Bauarebiter muß wohl neben der Bake am Boden gekniet oder gehockt haben, hat irgendwas vermessen und ist dann durch mich umgeworfen worden und in den Graben gerollt....

 

Da wird dann vom Gericht auch noch zu prüfen sein, in wie weit die Baustelle denn korrekt abgesichert war.

Ob die Auflagen der verkehrsrechtlichen Anordnung bezüglich der Baustellenkennzeichnung und Verkehrsführung eingehalten wurden.

Ob das Aufstellen einiger Baken ausreichend war, ob man die Baustelle rechtzeitig mittels Verkehrszeichen angekündigt hat.

Ob die Bauarbeiter Sicherheitswesten trugen.

usw usf.

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Genau, das sind nur Richtlinien.

 

Die Richtlinien selbst (RSA) haben empfehlenden Charakter. Aber auf der Grundlage dieser Richtlinien ist vor der Einrichtung einer Straßenbaustelle eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Straßenverkehrsamt einzuholen. Und diese ist dann verbindlich und ist mit den jeweiligen Auflagen bei der Ausschilderung der Baustelle einzuhalten und auszuführen.

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Da wird dann vom Gericht auch noch zu prüfen sein, in wie weit die Baustelle denn korrekt abgesichert war.

Ob die Auflagen der verkehrsrechtlichen Anordnung bezüglich der Baustellenkennzeichnung und Verkehrsführung eingehalten wurden.

Ob das Aufstellen einiger Baken ausreichend war, ob man die Baustelle rechtzeitig mittels Verkehrszeichen angekündigt hat.

Ob die Bauarbeiter Sicherheitswesten trugen.

usw usf.

Die Richtlinien selbst (RSA) haben empfehlenden Charakter. Aber auf der Grundlage dieser Richtlinien ist vor der Einrichtung einer Straßenbaustelle eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Straßenverkehrsamt einzuholen. Und diese ist dann verbindlich und ist mit den jeweiligen Auflagen bei der Ausschilderung der Baustelle einzuhalten und auszuführen.

Das ist ja alles gut und schön; an dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ändert es aber nichts.

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Bei sowas ist man mit einem Anwalt immer gut beraten.

 

Ich war schonmal in einer ähnlichen Situation: Verkehrsunfall mit Körperverletzung und unerlaubtem Enfernen vom Unfallort.

Mein Anwalt hats geschafft, daß das ganze gegen Zahlung von 150€ eingestellt wurde.

Ohne Punkte, FE-Entzug, Aktenvermerk oder sonst irgendwas.

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  • 1 month later...

Hallo,

ich bin es nochmal....

an alle die es interessiert:

Heute kam mein Strafbefehl:

Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate +die zwei Monate, die ich den Lappen nun schon lt §111a abgeben musste (also insgesammt 8 Monate) und 30+50 Tagessätze! 2000 Euro, die ich nicht bezahlen kann, als Hausfrau und Mama hab ich nämlich wirklich nichts auf der Seite, wie auch? (War ja schon seit 5 Jahren nicht mehr beim Frisör, weil das nicht für mich übrig ist)

 

Einfach hammerhart, dafür, daß ich WIRKLICH (!!!!) nichts von dem Personenschaden mitbekommen hab!

Aber keiner hat mir geglaubt... hab die volle Ladung abbekommen!

 

Ich bin ein Beispiel dafür, daß es nicht immer glimpflich abbläuft :-( wie bei vielen anderen hier....

Mein Anwalt hat nun Einspruch eingelegt, aber ehrlich gesagt, allzuviel verspreche ich mir davon nicht :-(

 

Besonders toll auch, wenn man mit 2 kleinen Kindern auf dem land wohnt, wo selbst der nächste Kindergharten mehrere Kilometer weg ist und kein Fussweg, sondern nur Landttrasse hinführt... das macht Spaß! Soll ich nun meine Tochter jeden Tag mit dem Taxi schicken, oder sie bis März nicht gehen lassen?!

 

Danke euch allen....

den Glauben an Gerechtigkeit hab ich hiermit verloren :-(

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Aber keiner hat mir geglaubt... hab die volle Ladung abbekommen!

 

Danke euch allen....

den Glauben an Gerechtigkeit hab ich hiermit verloren :-(

 

Hallo,

wenn ich mich hier im Forum umsehe stellt sich für mich eine Frage: Warum soll ein Staatsanwalt / SB des Ordnungsamtes noch etwas "Glauben". Lügen und Abstreiten ist "Volkssport".

Misstrauen ist hier nicht verwunderlich.

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2.000 Euro Geldstrafe entsprechen bei 80 Tagessätzen einen Ansatz von 25 Euro Tagessatz also einem Nettoeinkommen von 750 Euro.

 

Ob dies hinkommt, musst du bzw. dein Anwalt selber wissen. Da dieser ja bereits Einspruch eingelegt hat, geht es nun ja vor Gericht.

 

Ob dies an der Strafe was ändern wird, kann man natürlich nicht sagen, allerdings wird es bis zur Verhandlung sicherlich noch ein paar Monate dauern.

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30+50 Tagessätze sind insagesamt dann 65... meine Anwalt hat mir erklärt, das dann von der weniger wenigers schlimmenStraftat die Hälfte dann nur genommen wird (oder war es anders rum oder irgendwie so ähnlich... bin kein Jurist und ich war so aufgeregt) jedenfalls letztendlich addiert 65 Tagessätze zu je 30 Euro.... wie soll ich denn am Tag 30 Euro verdienen (das wären ja 900Euro pro monat)? Das hjab ich ja gerade mal verdient bevor meine Kinder auf die Welt kamen und ich noch voll gearbeitet hab.

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30+50 Tagessätze sind insagesamt dann 65... meine Anwalt hat mir erklärt, das dann von der weniger wenigers schlimmenStraftat die Hälfte dann nur genommen wird (oder war es anders rum oder irgendwie so ähnlich... bin kein Jurist und ich war so aufgeregt) jedenfalls letztendlich addiert 65 Tagessätze zu je 30 Euro.... wie soll ich denn am Tag 30 Euro verdienen (das wären ja 900Euro pro monat)? Das hjab ich ja gerade mal verdient bevor meine Kinder auf die Welt kamen und ich noch voll gearbeitet hab.

 

ich frage mich wieso dein anwalt nicht an die staatsanwaltschaft schon vorab angaben zu deinem nettoeinkommen geschickt hat? das gericht muss

nämlich sonst schätzen.

dein anwalt hätte auch nur einspruch gegen das strafmaß einlegen können.

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@Fledermaus

mal Hand auf's Herz und nicht immer den Finger auf die anderen richten. DU warst es die Fahrerflucht begangen hat. DU hast nicht angehalten, obwohl du den "Streifschuss" bemerkt hast. Und DU würdest genauso umgekehrt handeln, wenn da eines deiner Kinder gespielt hätte und von einem Auto gestreift worden wäre, das anschließend geflüchtet wäre.

 

Natürlich trifft dich das alles recht hart, aber das ist auch Zweck der Übung. Die Strafe soll dafür sorgen, daß es NIE WIEDER dazu kommt. Mit ihr im Hinterkopf wirst du zukünftig aufmerksamer fahren und falls etwas ähnliches passiert, sofort anhalten. Also Zeil erreicht.

 

@all

Besteht hier bei der Verfolgung der Sache eine Art öffentliches Interesse oder hätte der Rückzug der Anzeige des Bauarbeiters vielleicht etwas an der Sachlage geändert ?

 

leo

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Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate +die zwei Monate, die ich den Lappen nun schon lt §111a abgeben musste (also insgesammt 8 Monate) und 30+50 Tagessätze! 2000 Euro, die ich nicht bezahlen kann

Mir tut es leid für dich, deiner Schilderung nach hast du diese Strafe nicht verdient. Ein alkoholisierter Schlägertyp kann auf einem Volksfest mutwillig schwere Körperverletzung begehen und kommt wegen vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit mit einem blauen Auge davon. Hier wird eine unbescholtene Mutter voll verknackt, weil sie in einer unübersichtlichen und leicht falsch einzuschätzenden Unfallsituation im Stress unbewusst nicht absolut perfekt reagiert hat.

 

Es gab keinen Unfall mit offensichtlichen Sach- und Personenschäden. @Fledermaus hat sich nicht bewusst der Situation entzogen, um unerkannt zu bleiben und einer Strafe zu entgehen. Die Barke war unbeschädigt, es war niemand zu sehen und niemand machte sich bemerkbar. Da kann man leicht denken, es handele sich um eine temporär unbearbeitete Baustelle. Sie hätte aussteigen, in den abgesperrten Bereich hinein gehen und ggf. noch in eine Baugrube klettern müssen, um festzustellen, ob es vielleicht doch Schäden an scheinbar gar nicht anwesenden Personen gegeben hat. Natürlich wäre das korrekt gewesen, aber muss man dieses unbewusste und durchaus nachvollziehbare Versäumnis derartig abstrafen?

 

Zudem hätte man eine mögliche Mitschuld Anderer (Absperrung, Beschilderung, Sicherheitsabstand der Bauarbeiter zur Absperrung, Bauaufsicht, Verhalten der Bauarbeiter während und nach dem Unfall, durfte der Mann sich überhaupt dort alleine aufhalten ect.) genau beleuchten können.

 

den Glauben an Gerechtigkeit hab ich hiermit verloren :-(

Vielleicht hätte ein besserer Anwalt hier Gerechtigkeit erreichen können.

 

Alles Gute :lol:

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Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate +die zwei Monate, die ich den Lappen nun schon lt §111a abgeben musste (also insgesammt 8 Monate) und 30+50 Tagessätze! 2000 Euro, die ich nicht bezahlen kann

Mir tut es leid für dich, deiner Schilderung nach hast du diese Strafe nicht verdient. Ein alkoholisierter Schlägertyp kann auf einem Volksfest mutwillig schwere Körperverletzung begehen und kommt wegen vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit mit einem blauen Auge davon. Hier wird eine unbescholtene Mutter voll verknackt, weil sie in einer unübersichtlichen und leicht falsch einzuschätzenden Unfallsituation im Stress unbewusst nicht absolut perfekt reagiert hat.

 

sorry, aber das ist typisches stammtischgerede. die meisten verhängten strafen im bereich strassenverkehr bewegen sich am unteren rand.

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sorry, aber das ist typisches stammtischgerede. die meisten verhängten strafen im bereich strassenverkehr bewegen sich am unteren rand.

Wieder eine virtuelle Ohrfeige. Na wenns Spaß macht...

 

Warum gehst du nicht auf meine Anmerkungen im 2. und 3. Abschnitt ein?

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Hier wird eine unbescholtene Mutter voll verknackt, weil sie in einer unübersichtlichen und leicht falsch einzuschätzenden Unfallsituation im Stress unbewusst nicht absolut perfekt reagiert hat.

 

Sorry mav2k aber das kann man immer sagen (Ausrede). Ich fahre an eine Tankstelle, hatte vorher Stress mit meiner Frau und vergesse das ich dort nicht Rauchen darf, zünde mir also eine an und der ganze Block fliegt in die Luft. Nur eine winzige Unachtsamkeit mit großer Wirkung. Oder ich vergesse beim Parken einen Gang einzulegen an einem Berg und der Wagen überrollt eine Schulklasse gegenüber...

 

Sowas darf einfach nicht passieren und passiert es doch, dann darf es nicht wieder passieren. Dazu ist die Strafe da.

 

Das die ausgesprochenen Strafen oft in keinem Verhältnis mit anderen Taten und Strafen stehen ist leider so. Das es hier vielleicht wirklich jemanden überpropotional hart trifft, ist leider auch ab und zu so. Ist es nicht immer die Sicht der Dinge die einen zu der Erkenntnis führt, ob etwas richtig oder falsch ist, ob die Strafe gerecht oder ungerecht ist. Deshalb mein obiger Fall mit dem eigenen Kind das von einem fremden FZ angefahren wird und dieses einfach weiter fährt. So herum geschildert wäre das Urteil des Forums vernichtend gewesen. Alle hätten "hängt den Unfallflüchtigen" geschrien, da bin ich mir sicher.

 

leo

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[sowas darf einfach nicht passieren und passiert es doch, dann darf es nicht wieder passieren. Dazu ist die Strafe da.

Wenn ich mir die Texte der TE anschaue, bin ich mir ziemlich sicher, dass sie im Fall eines für sie erkennbaren Sach- oder Personenschadens pflichtgemäß und korrekt gehandelt hätte. Demnach war ihr Fehlverhalten aus meiner Sicht kein Vorsatz, sondern ein bedauerlicher, versehentlicher Irrtum.

 

Das die ausgesprochenen Strafen oft in keinem Verhältnis mit anderen Taten und Strafen stehen ist leider so. Das es hier vielleicht wirklich jemanden überpropotional hart trifft, ist leider auch ab und zu so.

Ergo keine wirkliche Gerechtigkeit. Was soll den Normalbürger daran hindern, Gewaltverbrechen mit Delikten im Straßenverkehr zu vergleichen? Ist ein Mensch, der im Straßenverkehr verletzt wird mehr Wert, als ein Passant in der U-Bahn? Selbst bei Mord wird immer geradezu fieberhaft nach allen möglichen Entlastungsmomenten für den Täter gesucht. Hier heißt es aber: Fahrerflucht ist Fahrerflucht. Punkt. Umstände bleiben unberücksichtigt, der VT hat sich falsch verhalten und muss empfindlich bestraft werden.

 

Und wieviel Prozent der durchschnittlichen, weiblichen VT hätten wohl ähnlich wie die TE gehandelt?

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Wieder eine virtuelle Ohrfeige. Na wenns Spaß macht...

 

Warum gehst du nicht auf meine Anmerkungen im 2. und 3. Abschnitt ein?

 

dein wunsch sei mir befehl ^_^

 

Es gab keinen Unfall mit offensichtlichen Sach- und Personenschäden. @Fledermaus hat sich nicht bewusst der Situation entzogen, um unerkannt zu bleiben und einer Strafe zu entgehen.

 

zitat von ihr:

 

...ich fuhr aus unerklärlichen Gründen(hatte starke Kopfschmerzen, vielleicht darum...) an eine rot-weiß gestreifte Barke und verlor meinen Aussenspiegel.

Ich fuhr ein paar Meter weiter und sah mir da den Schaden an... Scheisse... Aussenspiegel abgerissen und ein schöner Kratzer... auf dem Rückweg(5Min später), fuhr ich an der Unfallstelle wieder vorbei konnte aber an der Barke(und auch sonst) sonst keinen Schaden sehen.

 

sie hatte sich erst auf dem rückweg vergewissert ob hier ein schaden vorlag oder nicht. damit ist der tatbestand der fahrerflucht schon erfüllt.

 

Die Barke war unbeschädigt, es war niemand zu sehen und niemand machte sich bemerkbar. Da kann man leicht denken, es handele sich um eine temporär unbearbeitete Baustelle. Sie hätte aussteigen, in den abgesperrten Bereich hinein gehen und ggf. noch in eine Baugrube klettern müssen, um festzustellen, ob es vielleicht doch Schäden an scheinbar gar nicht anwesenden Personen gegeben hat. Natürlich wäre das korrekt gewesen, aber muss man dieses unbewusste und durchaus nachvollziehbare Versäumnis derartig abstrafen?

 

das problem war, dass sie dies alles erst auf dem rückweg getan hat. wenn sie es gleich getan hätte, hätte sie eventuell feststellen können dass hier

jemand verletzt wurde. aber das ist natürlich reine spekulation. in jedem fall hat sie ihre fahrt fortgesetzt ohne sich genau zu informieren ob hier

ein größerer schaden vorliegt.

 

Zudem hätte man eine mögliche Mitschuld Anderer (Absperrung, Beschilderung, Sicherheitsabstand der Bauarbeiter zur Absperrung, Bauaufsicht, Verhalten der Bauarbeiter während und nach dem Unfall, durfte der Mann sich überhaupt dort alleine aufhalten ect.) genau beleuchten können.

 

jetzt wirds aber richtig spekulativ. das tut aber auch nichts zu sache, da dies nichts an der fahrerflucht ändert.

 

 

und damit es nicht wieder als virtuelle ohrfeige dargestellt wird, gehe ich auch nochmal auf deinen absatz 1 ein, um den es mir eigentlich ging:

 

Ein alkoholisierter Schlägertyp kann auf einem Volksfest mutwillig schwere Körperverletzung begehen und kommt wegen vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit mit einem blauen Auge davon. Hier wird eine unbescholtene Mutter voll verknackt, weil sie in einer unübersichtlichen und leicht falsch einzuschätzenden Unfallsituation im Stress unbewusst nicht absolut perfekt reagiert hat.

 

erstmal was ist überhaupt ein schlägertyp? gibts da spezielle vorausetzungen zu kategorisierung?

du bist also der meinung dass jeder der alkohlisiert auf einem volksfest jemanden veprügelt wegen vorübergehender unzurechnungsfähigkeit milder

bestraft als die fahrerflucht in dem hier geschilderten fall?

woher beziehst du deine informationen? du kannst mir gerne urteile und ähnliches nennen?

weisst du was mich daran ärgert, ich weiss genau dass du mir hier kaum urteile nennen werden kannst. weil du dir hier einfach ein bild im kopf

zurecht gelegt hast, was mit der realität leider nichts zu tun hat. aber genau diese pauschalen falschausagen werden immer und immer wiederholt.

also ob alle staatsanwälte und richter nur darauf warten würden eine arme unbescholtene mutter, so plakativ hast du das ja formuliert, richtig

schön zu verknacken. wobei es hier um eine geldstrafe geht die am unteren rand angesiedelt ist. während aber die richter so einen bösen schläger

nur zu gerne wegen unzurechnungsfähigkeit nur ganz milde bestrafen.

 

bevor du wieder solche pauschalen ausagen verbreitest, bitte ich dich dir mal den strafrahmen für schwere körperverletzung anzusehen:

 

http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html

 

da ist eine geldstrafe von 65 TS wahrlich peanuts dagegen.

 

ich hoffe du verstehst jetzt warum man es irgendwann leid ist, diese dinge immer wieder klarstellen zu müssen.

sorry, war ja nicht gegen dich persönlich gerichtet. aber solche ausagen tragen leider immer dazu bei, dass die justiz als absolut

dämlich und ungerecht dargestellt wird.

 

 

...Selbst bei Mord wird immer geradezu fieberhaft nach allen möglichen Entlastungsmomenten für den Täter gesucht. Hier heißt es aber: Fahrerflucht ist Fahrerflucht. Punkt. Umstände bleiben unberücksichtigt, der VT hat sich falsch verhalten und muss empfindlich bestraft werden.....

 

und es wird nicht besser :lol:

 

ich weiss zwar dass es vergebliche mühe ist, aber ich versuchs trotzdem

 

dass bei einem mordprozess sicher mehr aufwand betrieben wird, als bei einem strafbefehl ist sicher einsichtig. in einem fall wird jemandem unter

umständen 20 jahre seine freiheit entzogen, in dem anderen fall geht es nur um eine geringe geldstrafe. aber auch in einem mordprozess ist

es im wesentlichen sache des verteidigers entlastendes im prozess vorzubringen. gleiches gilt für die fahrerflucht.

und NEIN es heisst nicht: Fahrerflucht ist Fahrerflucht.

ich möchte echt mal wissen woher du deine ganzen weisheiten so her hast

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erstmal was ist überhaupt ein schlägertyp?

Gewaltbereite oder gewaltsuchende Mitbürger. Oder Leute, die sich mit Drogen und/oder Alkohol zuknallen und gezielt nach Gelegenheiten suchen, um Gewalt an Unbeteiligten auszuüben.

 

gibts da spezielle vorausetzungen zu kategorisierung?

S.o. Ich hoffe jetzt mal blauäugig, diese Kategorie gibts nicht nur in meiner Fantasie.

 

Ok, zum Rest deiner Ausführungen. Ich wusste nicht, dass man fundiertes, juristisches Fachwissen mitbringen muss, um sich in diesem Forum zu Wort melden zu dürfen. Teile meiner Anmerkungen mögen falsch sein. Ich habe auch nicht die Zeit und die Lust, jetzt nach Urteilen, Belegen oder Beispielen zu suchen. Ich lese ein bis zwei Tageszeitungen (nicht Bild) und schaue Fernsehen (nicht RTL2). Da bekomme ich Dinge mit, aus denen ich mir meine Meinung bilde, die sicher nicht immer richtig sein muss.

 

Ich lese hier einige Threads mit und bilde mir auch darüber meine eigene Meinung, ohne Anspruch auf Korrektheit. Gelegentlich gibts auch Threads, wo Leute verzweifelt und niedergeschlagen um Rat fragen, aber hier zusätzlich abgewatscht und ohne 100%igen Einblick in den Sachverhalt vorverurteilt werden. Ist nicht meine Art, sowas zu unterstützen. Bin in zwei drei anderen Foren unterwegs (Auto, Motorrad, IT) und kenne von dort einen freundlicheren Umgang.

 

Wie auch immer, mich hat das Strafmaß des hier im Thread vorliegenden Falls erschreckt und ich kann es nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen und unter Berücksichtigung der geschilderten Umstände ganz persönlich für mich nicht als gerecht empfinden. Und ich glaube, ein guter, spezialisierter Rechtsanwalt hätte ein für die TE günstigeres Ergebnis erreichen können. Womit ich allerdings auch wieder falsch liegen kann. ^_^

 

Ich versuche, demnächst weniger zu nerven. :lol:

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Ok, zum Rest deiner Ausführungen. Ich wusste nicht, dass man fundiertes, juristisches Fachwissen mitbringen muss, um sich in diesem Forum zu Wort melden zu dürfen. Teile meiner Anmerkungen mögen falsch sein. Ich habe auch nicht die Zeit und die Lust, jetzt nach Urteilen, Belegen oder Beispielen zu suchen. Ich lese ein bis zwei Tageszeitungen (nicht Bild) und schaue Fernsehen (nicht RTL2). Da bekomme ich Dinge mit, aus denen ich mir meine Meinung bilde, die sicher nicht immer richtig sein muss.

 

es geht sicher nicht darum dass man hier fundiertes juristisches fachwissen mitbringen muss. aber wenn man dies nicht hat, dann sollte man auch nicht

vorschnell irgendwelche urteile fällen. es sagt ja auch niemand mav2k macht nur mist, nur weil er irgendwann mal dies oder jenes gehört hat.

vielleicht war ich auch etwas heftig in meiner reaktion. aber gerade in rechtsdingen, insbesondere wenns um irgendwelche urteile geht, fühlt

jeder sich berufen dies gerne zu kritisieren und es besser zu wissen. ich hoffe du verstehst ein wenig was ich meine.

 

Ich lese hier einige Threads mit und bilde mir auch darüber meine eigene Meinung, ohne Anspruch auf Korrektheit. Gelegentlich gibts auch Threads, wo Leute verzweifelt und niedergeschlagen um Rat fragen, aber hier zusätzlich abgewatscht und ohne 100%igen Einblick in den Sachverhalt vorverurteilt werden. Ist nicht meine Art, sowas zu unterstützen. Bin in zwei drei anderen Foren unterwegs (Auto, Motorrad, IT) und kenne von dort einen freundlicheren Umgang.

 

ich glaube nicht dass der umgang hier unfreundlich ist. und die threadstellerin kam jetzt wieder und hat ihr urteil als ungerecht dargestellt. da wurde

eigentlich nicht mehr nach einem rat gefragt.

soll man jetzt entgegen seiner eigenen überzeugung sagen, ja das urteil war ungerecht, obwohl man nicht denkt dass es so ist, nur damit es

der threadstellerin besser geht?

also dafür ist ein forum sicher nicht da.

 

Wie auch immer, mich hat das Strafmaß des hier im Thread vorliegenden Falls erschreckt und ich kann es nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen und unter Berücksichtigung der geschilderten Umstände ganz persönlich für mich nicht als gerecht empfinden.

 

naja, das ist ja das problem. jeder denkt er könnte sich ein urteil darüber bilden, ohne genaue fakten zu kennen. fahrerflucht ist nunmal eine straftat.

wenn dann noch ein personenschaden vorliegt, dann ist das urteil absolut in ordnung. wenn du es nicht als gerecht empfindest, dann steht es dir

frei sachlich zu begründen warum es nicht so ist. auf dieser basis kann man dann auch diskutieren.

 

Und ich glaube, ein guter, spezialisierter Rechtsanwalt hätte ein für die TE günstigeres Ergebnis erreichen können. Womit ich allerdings auch wieder falsch liegen kann. :nick:

 

dass kann ich nicht sagen. dazu liegen mir zu wenig fakten vor. aber wenn ich davon ausgehe dass die schilderungen hier korrekt sind, glaube ich nicht

dass hier viel noch rauszuholen wäre.

obwohl es mich ein wenig wundert wieso hier 2 einzelstrafen verhängt wurden, die dann zu einer gesamtstrafe zusammengefasst wurden.

 

Ich versuche, demnächst weniger zu nerven. :lol:

 

jetzt sein mal kein sensibelchen ^_^

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[sowas darf einfach nicht passieren und passiert es doch, dann darf es nicht wieder passieren. Dazu ist die Strafe da.

 

Nene, es geht nicht darum dass ein Fehler passiert ist. Es geht darum, dass auf den Fehler eine Fahrerflucht folgte, und DIESE DARF NICHT PASSIEREN.

Fahrfehler oder sonstwas dürfen passieren, aber keine Fahrerflucht.

 

Und wieviel Prozent der durchschnittlichen, weiblichen VT hätten wohl ähnlich wie die TE gehandelt?

 

Zu viele. Die gehöhren allerdings alle nicht in den Straßenverkehr. Wer die Konsequenzen seines falschen Handelns am Steuer zu lasten Dritter nicht tragen will, hat keinen Führerschein verdient.

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Und wieviel Prozent der durchschnittlichen, weiblichen VT hätten wohl ähnlich wie die TE gehandelt?

 

Zu viele. Die gehöhren allerdings alle nicht in den Straßenverkehr. Wer die Konsequenzen seines falschen Handelns am Steuer zu lasten Dritter nicht tragen will, hat keinen Führerschein verdient.

Obiger Post stammt übrigens von mir. Deine Aussage ist ohne jede Diskussionsgrundlage richtig! Ich ging allerdings davon aus, die VT hätte sich nicht vom Unfallort entfernt, um möglichen Konsequenzen zu entgehen, sondern weil sie glaubte, keinen Fremdschaden verursacht zu haben. Ist zwar keine Entschuldigung für das Verhalten, hätte aber u.U. angesichts der wahrscheinlich unübersichtlichen Unfallsituation schuldmindernd gewertet werden können.

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