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Und Es Hat *zoom* Gemacht


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Du meinst es wäre ein Fotoapparat?   Wie wenig "digital" ist dieser denn?   Soviel, daß er nicht unter §23 (1a) subsummiert werden kann?   Nun, du kannst sicher in ein paar Monaten berichten warum

oh man!!!

Hey, da hab ich Dir was voraus. Denn ich muß mir ständig an den Kopf fassen bei dem, was Du hier regelmäßig losläßt.   Ah, ok. Dann kann es soetwas natürlich auch nicht geben.  Ich weiß ja nicht,

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  • 6 years later...

Ich mache nun schon seit 13 Jahren Bilder von Messstellen, aber sowas ist mir bis jetzt noch nicht passiert. Extrem motivierter Angestellter vom LK Ammerland. Verfahren läuft noch. Demnächst mehr Infos. :victory:

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Nunja, Du hast ja offenkundig das Handy in die Hand genommen. Und gefahren bist Du auch. Spitzzüngig könnte man auch fragen, "wie dösig man eigentlich sein muß, um solches in unmittelbarer Nähe der Meßstelle zu tun"?! Ich kann daher auch nicht nachvollziehen, warum der Angestellte "extrem motiviert" gewesen sein soll(t)e.

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Nunja, Du hast ja offenkundig das Handy in die Hand genommen. Und gefahren bist Du auch. Spitzzüngig könnte man auch fragen, "wie dösig man eigentlich sein muß, um solches in unmittelbarer Nähe der Meßstelle zu tun"?! Ich kann daher auch nicht nachvollziehen, warum der Angestellte "extrem motiviert" gewesen sein soll(t)e.

Sehr interessant. Dann sieht also nicht nur der Messkontrolleur vom LK Ammerland ein "Mobiltelefon". :think:

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Sehr interessant. Dann sieht also nicht nur der Messkontrolleur vom LK Ammerland ein "Mobiltelefon". :think:

Ja, für mich sieht es nach einem Handy aus. Allerdings - davon ausgehend, daß es eine Digitalaufnahme ist - gehe ich auch davon aus, daß das Originalbild um einiges besser ist als das, was Du hier eingestellt hast. Da wird man das sicher recht gut erkennen können. Vor allem, wo Du es so deutlich vor Dir hältst.

 

Was siehst Du denn auf dem Foto? Bzw.: was soll es denn gewesen sein?

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Du meinst es wäre ein Fotoapparat?

 

Wie wenig "digital" ist dieser denn?

 

Soviel, daß er nicht unter §23 (1a) subsummiert werden kann?

 

Nun, du kannst sicher in ein paar Monaten berichten warum der Richter das (nicht) meint.

Gut erkannt.

Kurioserweise kam nach Stellungsnahme vom RA ein Zeugenfragebogen. Erst wird man angehört und dann als Zeuge befragt. Wie geht dass denn. :think:

Hausbesuch von örtlichen Straßenverkehrsbehörde auch schon vor Ort mit Androhung von Fahrtenbuch. :lol:

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Sehr interessant. Dann sieht also nicht nur der Messkontrolleur vom LK Ammerland ein "Mobiltelefon". :think:

Ja, für mich sieht es nach einem Handy aus. Allerdings - davon ausgehend, daß es eine Digitalaufnahme ist - gehe ich auch davon aus, daß das Originalbild um einiges besser ist als das, was Du hier eingestellt hast. Da wird man das sicher recht gut erkennen können. Vor allem, wo Du es so deutlich vor Dir hältst.

 

Was siehst Du denn auf dem Foto? Bzw.: was soll es denn gewesen sein?

 

So viel kann ich sagen: Es ist kein Mobiltelefon. ;)

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@bluey: Ich muß mich bei Dir immer wieder an den Kopf fassen, was für Aussagen Du manchmal bringst. So ein merkwürdiges "Handy-Format" habe ich noch nicht gesehen. Es ist doch viel zu schmal. Außerdem hängt doch ein Bändel über die Hand, typisch für ein Fotogerät!

@das jann: Ich würde sagen, voll Kanne drauf auf den Meßkontrolleur! Amtsanmaßung, Falschbeschuldigung, Falschaussage, falsche Verdächtigung (Straftat!) und was sonst noch so die Paragraphen hergeben.

:nolimit:

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Ja, klassisch sich genervt fühlender Messkontrolleur, Gegen-gegen-Blitz, Angsteinjager, Verscheucher, Absicherung durch Auf-Kohlen-im-Wald-Alleinsitzer, Retourkutsche, usw.

@klaus k: Kompetenzüberschreitung eines Amtsträgers...

:nolimit:

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@bluey: Ich muß mich bei Dir immer wieder an den Kopf fassen, was für Aussagen Du manchmal bringst.

Hey, da hab ich Dir was voraus. Denn ich muß mir ständig an den Kopf fassen bei dem, was Du hier regelmäßig losläßt. :D

 

So ein merkwürdiges "Handy-Format" habe ich noch nicht gesehen.

Ah, ok. Dann kann es soetwas natürlich auch nicht geben.

 

Es ist doch viel zu schmal. Außerdem hängt doch ein Bändel über die Hand, typisch für ein Fotogerät!

Ich weiß ja nicht, was für ein Foto Dir zur Verfügung steht, aber meins ist dermaßen schlecht, daß ich da kein Bändel, welches über der Hand hängt, erkennen möchte. Und ja, es soll sogar recht schmale Smartphones geben. Aber egal. Du kennst sowas nicht, also existiert es nicht.

 

Ich würde sagen, voll Kanne drauf auf den Meßkontrolleur! Amtsanmaßung, Falschbeschuldigung, Falschaussage, falsche Verdächtigung (Straftat!) und was sonst noch so die Paragraphen hergeben.

Oh weia. Ich kann bei all dem Blödsinn meinen Kopf schon gar nicht mehr loslassen.
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Du meinst es wäre ein Fotoapparat?

 

Wie wenig "digital" ist dieser denn?

 

Soviel, daß er nicht unter §23 (1a) subsummiert werden kann?

 

Da moderne Fotoapparate über eine Abspielfunktion verfügen, halte ich den Tatbestand nach § 23 StVO für erfüllt.

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Moin Moin

 

 

Wie wenig "digital" ist dieser denn?

Du denkst also, das Gerät braucht nur irgendwie "analog" zu sein, um den Tatbestand nicht zu erfüllen?

 

 

 

... was für Aussagen Du manchmal bringst...

Ganz ehrlich - der Spruch ist richtig gut. Aus deiner Feder zumindest.

Mußt du für sowas eigentlich üben oder schüttelst du das freihändig aus dem Ärmel?

 

 

Gruß

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Nicht "irgendwie" sondern "genug" analog.

 

Der Wortlaut wurde ja unter anderem wegen dem Start Stop geändert bei dem der

Motor eben nicht wirklich AUS ist sondernaus zig (ja wirklich zig) Gründen sich selber

wieder einschalten kann.

War aber nicht "genug" definiert im Gesetz.

 

 

Ich bin schon auf Urteile zu relativ / genug analogen Fotoapparaten gespannt.

 

Vielleicht muß man das Gesetz nochmal ändern. :D

 

 

Geh es doch mal durch:

Kommunikation,

Information oder

Organisation

 

?

 

auch Geräte

der Unterhaltungselektronik oder Geräte

zur Ortsbestimmung,

insbesondere

Mobiltelefone oder

Autotelefone,

Berührungsbildschirme,

tragbare Flachrechner,

Navigationsgeräte,

Fernseher oder

Abspielgeräte mit Videofunktion oder

Audiorekorder.

 

"insbesondere" sagt zwar, das ist nicht abschließend, aber ob man

Fotoapparate darunter subsummieren kann würde ich gerne von einem

Richter klären lassen.

Bezieht sich das "insbesondere" außerdem nur auf "Ortsbestimmung"? :D

Da ist sehr oft ein "oder" drin...

semantisch und auch juristisch sehr fragwürdig.

 

 

 

Und vor allem eben noch was für Fotoapparate. ;)

Gibt auch komplett analog.

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Guest harem

http://www.rp-online.de/leben/auto/urteile/handy-im-auto-das-ist-erlaubt-oder-verboten-bid-1.571192

 

Zu einer Digitalkamera sind keine Urteile zu finden, eine Analoge oder Polaroid sollte nun wirklich keine Relevanz fürs Handyverbot haben.

Vielleicht kann ja der TE jetzt eines dazu bauen :D

Die Tatwaffe wird ein Sachverständiger ja problemlos mit dem Foto vergleichen können falls es hier noch Zweifel gäbe

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Da moderne Fotoapparate über eine Abspielfunktion verfügen, halte ich den Tatbestand nach § 23 StVO für erfüllt.

Interessanter Ansatz. Selbst wenn die Digitalkamera eine 'Abspielfunktion' hat (was nicht zwingend der Fall ist) - wo sähest Du da den Tatbestand der Kommunikation, Information oder Organisation erfüllt?

 

Du denkst also, das Gerät braucht nur irgendwie "analog" zu sein, um den Tatbestand nicht zu erfüllen?

Nö. Das Gerät muß ein elektronisches Gerät sein, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist. Ich bezweifle, daß ein stinknormaler digitaler Fotoapparat diese Anforderungen erfüllt.

 

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Moin Moin

 

 

 

Nicht "irgendwie" sondern "genug" analog.

Du setzt elektronisch mit digital gleich.

Ein digitales Gerät ist gar nicht gefordert.

 

 

 

Das Gerät muß ein elektronisches Gerät sein...

Genau.

Aber nicht digital. Das Wort "Digital" steht gar nicht im §

Rein theoretisch reichen ein alter, nicht digitaler, relaisgesteuerter Flipperautomat oder alter Röhrenfernseher aus, um als elektronische Unterhaltungsgeräte den Tatbestand zu erfüllen (wenn wir mal die Unhandlichkeit ausser Acht lassen).

Alte Fotoapparate hingegen nicht. Die funktionieren mechanisch.

"Geräte im Sinne von Satz 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik..."

 

"...Gerät zur Ortsbestimmung....

Streng genommen ist damit der alte Sextant verboten oder Kompass - das moderne Navi ist extra genannt.

 

Die Aussage, es muß nur "analog" genug sein, ist also genauso unzutreffend wie der immer öfter zu hörende Begriff "analoger" Käse.

 

 

Gruß

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@harem:

Das sind aber alles alte Urteile.

 

WalkieTalkie war lange umstritten und nach Start Stop hat man jetzt eben mal schnell verschlimmbessert.

Es sind also nur Urteile nach der Änderung interessant.

 

 

@BamBam:

Wir werden sehen.

Uhrzeit und Messaufbau als Information... :D

Hättest Amtsrichter werden sollen. ;)

 

 

Dann fehlt es aber teils an elektronisch. Zumindest bei einigen Fotoapparaten.

 

 

@sobbel:

Klaub doch mal die ganzen "oder" aus dem § raus.

Wenn du definieren möchtest.

Warum sind die drin wie sie drin sind und nicht einfach nur eine Aufzählung?

Mit dem "insbesondere" wäre die Aufzählung nicht abschließend und man könnte einiges subsummieren.

Warum sind die "oder" da?

 

Und in diese elektronische... Aufzählung willst du einen Sextanten reinsubsummieren?

 

 

Aber wir werden sehen was die Richter sagen.

 

Ich denke nichtmal elektrisch wird reichen. Also Batterien. Man braucht schon etwas mehr.

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(...)

(...)

Interessante Ansichten. Sagt einfach Bescheid, wenn sie durch (obergerichtliche) Urteile gestützt werden.

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Wir werden sehen.

 

StartStop hat es auch zum OLG geschafft.

 

Und ausnahmsweise haben die Hammer entschieden, daß diesmal...

Unklarheiten des Gesetzgebers nicht zu Lasten des Bürgers gehen.

 

Ich persönlich war in dem Fall der Meinung, daß der Motor ganz klar

nicht aus ist (eben wegen den zig Möglichkeiten wie er selber wieder

läuft) und das "alte" Gesetz gereicht hätte. ;)

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Moin Moin

 

 

Und in diese elektronische... Aufzählung willst du einen Sextanten reinsubsummieren?

Natürlich nicht.

Aber als "Gerät zur Ortsbestimmung" ohne weitere Spezifizierung.

Das (elektronisch digitale) Navi ist ja extra genannt. Ein "Gerät zur Ortsbestimmung" muß also etwas anderes sein als ein Navi.

 

 

Gruß

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Da stellt sich mir bzw. ich dir:

1. die Frage ob Geräte im Sinne des Satzes 1

jetzt elektronische Geräte sind?

 

und 2. wenn du eben mal die "oder" zählst und interpretierst...

 

Warum sind da so viele "oder"? :D

Hätten es Kommata nicht auch getan?

Vor allem wäre dann das "insbesondere" viel besser zu interpretieren.

 

 

Ich hab dir hier mal was vorbereitet: ;)

 

 

sind auch

1. ? Geräte der Unterhaltungselektronik

ODER

2. ? Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere 2a.? Mobiltelefone ODER 2b.? Autotelefone,

3. ? Berührungsbildschirme,

(SPÄTESTENS Berührungsbildschirme - vermutlich auch schon Autotelefone... kann ja nicht mehr zu Ortsbestimmung gehören - damit wäre aber "insbesondere" ab sofort tot und die restliche Aufzählung ABSCHLIESSEND! Und wenn schon ab Autotelefone macht das ODER so überhaupt keinen Sinn...)

4. ? tragbare Flachrechner,

5. ? Navigationsgeräte,

6.a. ? Fernseher ODER 6.b.? Abspielgeräte mit Videofunktion

ODER 7.? Audiorekorder.

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Als ob alle interessanten Ansichten Zeit genug haben, um vor das OLG kommen.

Och, Zeit ist genug da. In Fällen wie diesen ist es allerdings hochgradig wahrscheinlich, daß es an fehlender Grundlage mangelt: wo kein OWI-Verfahren, da kein Gerichtsverfahren.

 

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  • 2 weeks later...

 

@klaus k: Kompetenzüberschreitung eines Amtsträgers...

:wand: oh man!!!

@bluey: Das haben wir schon als kleine Kinder weit vor dem Internetzeitalter gewußt, daß es Amtsanmaßung nicht nur durch Polizeispielen gibt, sondern gerade auch von Beamte selbst gibt, sprich wenn sie über die Stränge schlagen, sie sich zu weit aus dem Fenster lehnen, sie über sich hinauswachsen, usw. und damit "ihre Kompetenz überschreiten". Warst Du bei deiner Ausbildung beim Thema Amtsanmaßung nur körperlich anwesend :lol: ?

Ich weiß ja nicht, was für ein Foto Dir zur Verfügung steht, aber meins ist dermaßen schlecht, daß ich da kein Bändel, welches über der Hand hängt, erkennen möchte. Und ja, es soll sogar recht schmale Smartphones geben. Aber egal. Du kennst sowas nicht, also existiert es nicht.

@bluey: Dann vergrößere das Bild doch oder gehe mal zum Optiker. Dann zeig uns doch so ein schmales Smartphone. Dazu noch mit einer bergigen Kontur wie die Alpen. Dazu noch ein Blitz an einem Ende.

:nolimit:

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Als ob alle interessanten Ansichten Zeit genug haben, um vor das OLG kommen.

@bambam: Es wird wieder viel AG-Murks geben bzw. gibt es schon: http://blog.burhoff.de/2018/05/47640/

Die Thematik ist eine schöne Spielwiese für Nachwuchsrichter, um sich dann mit "Initiator für gefestigte Rechtsprechung" zu rühmen, wenn etwas ans OLG kommt.

 

@sobbel: Ich könnte noch mehr ohne Übung aus der Hüfte schießen, was alles im Fall von @das jann angesetzt werden könnte. Natürlich müsste das noch ein Jurist auf Paragraphen abklopfen.

:nolimit:

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@bluey: Das haben wir schon als kleine Kinder weit vor dem Internetzeitalter gewußt, daß es Amtsanmaßung nicht nur durch Polizeispielen gibt, sondern gerade auch von Beamte selbst gibt, sprich wenn sie über die Stränge schlagen, sie sich zu weit aus dem Fenster lehnen, sie über sich hinauswachsen, usw. und damit "ihre Kompetenz überschreiten". Warst Du bei deiner Ausbildung beim Thema Amtsanmaßung nur körperlich anwesend?

Na, Du Meister des geschwurbelten Wortes, dann erkläre mir doch einmal genau (bitte auch verifizierbar), was "Amtsanmaßung" bedeutet, wann eine solche vorliegt. Mal schauen, wieviel Blödsinn Du so aus irgendwelchen Kinderspielen, TV-Sendungen, BLÖD-Artikeln etc. verinnerlicht hast.

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Als ob alle interessanten Ansichten Zeit genug haben, um vor das OLG kommen.

@bambam: Es wird wieder viel AG-Murks geben bzw. gibt es schon: http://blog.burhoff.de/2018/05/47640/

Die Thematik ist eine schöne Spielwiese für Nachwuchsrichter, um sich dann mit "Initiator für gefestigte Rechtsprechung" zu rühmen, wenn etwas ans OLG kommt.

 

:closedeyes: Weiter unten kommt bei Related posts:

2. Mobiltelefon: Uhrablesen kostet 60 €

 

Wird jedoch wie im vorliegenden Fall das Mobiltelefon aufgenommen, um die Uhrzeit abzulesen, liegt eindeutig ein Verstoß gegen § 23 Absatz 1a StVO vor (OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2005, 2 Ss OWi 177/05; Herrmann, NStZ 2011, 65f. mit umfangreichen Nachweisen).

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Ich könnte noch mehr ohne Übung aus der Hüfte schießen, was alles im Fall von @das jann angesetzt werden könnte. Natürlich müsste das noch ein Jurist auf Paragraphen abklopfen.

Übersetzung: ich habe keine Ahnung, kann aber schwallen.

 

(...)

Und was stört Dich jetzt daran, daß die Richter (auch) diese Ausrede gekillt haben?

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  • 2 weeks later...

@bluey: Meine Güte, was hast Du denn jetzt über "Amtsanmaßung von Beamte selbst" gelernt? Guck, heutzutage gibt es sogar wiki:

....Möglich ist in beiden Tatbestandsalternativen, dass ein Amtsträger seine Kompetenzen überschreitet und dadurch selbst eine Amtsanmaßung begeht....

Aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanma%C3%9Fung

 

Und hier eine nette juristische Betrachtung über "Amtsanmaßung": http://zjs-online.com/dat/artikel/2017_4_1139.pdf

Hieraus auf S.7. Pkt. 4:

4. Überschreiten dienstlicher Befugnisse
Abschließend sei noch darauf verwiesen, dass § 132 StGB grundsätzlich auch auf tatsächliche Amtsträger anwendbar ist. Insofern kommt insbesondere eine Strafbarkeit nach der ersten Variante in Betracht.....

 

@biber: Vielleicht könnte man auch noch "niedere Beweggründe" beim Meßkontrolleur irgendwie paragraphenmäßig ansetzen. Du kennst Dich ja aus.

:nolimit:

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Ok. Du kannst lesen und zitieren. Jetzt kommen wir zum Verstehen: bitte auf den hiesigen Fall übertragen und darlegen, warum denn Deiner Meinung nach hier eine "Amtsanmaßung" vorliegen soll. Ich bin gespannt.

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(...)

Liebe Zeit. Du hast ja nun wirklich schon häufig bewiesen, daß Du über Dinge schreibst, von denen Du nicht mal den Schimmer einer angehauchten Ahnung hast. Aber das hier ist wirklich eine Spitzenleistung allererster Güte.

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Ob eine Digitalkamera unter §23 (1a) fällt muss jetzt anderwärtig geklärt werden, denn heute kam der EInstellungsbescheid.

Jetzt heißt es abwarten ob noch etwas bezüglich einer Fahrtenbuchauflage kommt.

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Wozu soll in diesem Fall eine Fahrtenbuchauflage dienlich sein ?

Hat der Halter abgestritten, gefahren zu sein ?

War die Person selbst nach Inaugenscheinnahme durch die Polizei nicht zu identifizieren ?

Oder muss jetzt im Fahrtenbuch eingetragen werden: Während der Fahrt am ... um... Uhr fotografiert ?

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  • 1 month later...

Wozu soll in diesem Fall eine Fahrtenbuchauflage dienlich sein ?

Hat der Halter abgestritten, gefahren zu sein ?

War die Person selbst nach Inaugenscheinnahme durch die Polizei nicht zu identifizieren ?

Oder muss jetzt im Fahrtenbuch eingetragen werden: Während der Fahrt am ... um... Uhr fotografiert ?

 

Kurze Rückmeldung:

 

Bis lang ist bezüglich einer Fahrtenbuchauflage nichts gekommen und ich gehe mal sehr stark davon aus, dass da auch nichts mehr kommen wird.

Ja, der Halter hat abgestritten gefahren zu sein.

Ja, das Frontfoto hat für die Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugsführers nicht ausgereicht.

 

Man muss also nicht immer gleich Angst vor einer Fahrtenbuchauflage haben. Diese Meinung wird ja hier im Forum des öfteren vertreten. Vielleicht lag es aber auch nur an meiner weißen Weste in Flensburg. :P

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Tja wir warten alle.

Wann war der Verstoß genau? Hast du unkenntlich gemacht.

Rechne da einfach 3 Monate drauf, vorher gibt es normal kein Fahrtenbuch.

 

 

 

Ich warte auch noch auf Antwort auf meine Frage.

 

Aber offenbar wissen sie (Forenmitglieder mit polizeilichem Hintergrund) nicht was sie ahnden (wollen).

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