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Und Es Hat *zoom* Gemacht


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Aber offenbar wissen sie (Forenmitglieder mit polizeilichem Hintergrund) nicht was sie ahnden (wollen).

Ohne im Detail auf die ganzen Fragen einzugehen: wenn ich etwas zur Anzeige bringen will, mache ich das. Insbesondere, um durch die Bußgeldstelle bzw. letztlich eher durch das AG klären zu lassen, ob und in welchem Maße ein Verstoß vorliegt oder ggf. auch nicht. Aus dem Grund muß oder mache ich mir auch nicht ständig soooo viele Gedanken um all diese oder solche Fragen, die Du da in den Raum gestellt hast.
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Du meinst es wäre ein Fotoapparat?   Wie wenig "digital" ist dieser denn?   Soviel, daß er nicht unter §23 (1a) subsummiert werden kann?   Nun, du kannst sicher in ein paar Monaten berichten warum

oh man!!!

Hey, da hab ich Dir was voraus. Denn ich muß mir ständig an den Kopf fassen bei dem, was Du hier regelmäßig losläßt.   Ah, ok. Dann kann es soetwas natürlich auch nicht geben.  Ich weiß ja nicht,

Posted Images

Du hast also keine Fortbildung oder Weiterbildung, oder Artikel, insbesondere Handreichungen auch NfD oder Kommentare, oder Erklärung, Meinung oder Urteil oder Entscheidung...

(uh soviel oder und insbesondere, dazu noch die Kommata Setzung und :D )

 

 

Aber du zeigst das

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1.

hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2.

entweder a)

nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b)

zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.

mit den ganzen "oder" usw. einfach mal pauschal an.

Die Probleme hat dann der gemeine Bürger und die Gerichte. Haben auch sonst nix zu tun.

Oder der Bürger kann einfach zahlen. Du machst dir da nicht soooviele Gedanken.

 

 

Wo ist denn das Bild mit dem toten Tier, der Markierungsmaschine und "not my Job" wenn mans mal braucht...

 

 

 

Ich frag mal ganz nett und lieb:

Würdest du dir den § bzw. den Absatz bzw. den Teilabsatz mal durchlesen und dann deine Meinung dazu sagen?

Für das Forum?

Für mich?

Bitte.

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Ok.

 

1. galt meine Aussage völlig pauschal. Und ja, ich sehe es als völlig legitim und auch zweckmäßig an, die ein oder andere Anzeige zu schreiben, obwohl man sich ob eines Verstoßes ja/nein nicht sicher ist. Da ist die Aussage "die haben ja sonst nichts zu tun" aus meiner Sicht auch völlig daneben. Denn das ist AUCH ihre Aufgabe.

2. wenn Du mir höflicherweise jetzt nochmal kurz darlegen würdest, welchen Absatz und/oder Teilabsatz Du meinst und was genau Du dazu wissen möchtest, werde ich mir das auch durchlesen und schauen, eine Antwort zu finden.

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Nun im Prinzip das zitierte. Außer du wolltest auch noch auf StartStop? Aber das ist relativ geklärt?

 

Dröseln wir das mal einzeln auf.

Hier im Thema geht es - relativ OT - ja um den Fotoapparat.

 

Und worunter der fällt.

Und wann.

Vielleicht geht es auch noch um Sextanten. Sehen wir mal.

Du warst der Meinung es wäre ein Handy - siehe dein Beitrag #60

 

 

Der Gesetzestext ist in #102 zitiert.

In #85 hast du den Gesetzestext als Auflistung mit

Markierungen der oder Kommata insbesondere.

 

Fragen:

1. Fällt ein Fotoapparat unter den §?

2. Falls ja worunter wird dieser subsummiert?

3. Falls ja wie "elektronisch" muß dieser sein?

Reicht ein Display?

Oder eine elektrische Auslösung?

Oder eine elektrische Filmweiterschiebung?

4. Gibt es also Fotoapparate die nicht unter den § fallen?

(nach Sobbel ja)

 

Jetzt die semantischen Fragen:

5. Warum gibt es soviele oder?

6. Warum sind die Kommata wie sie sind?

7. Gehört "Berührungsbildschirme" noch zu Ortsbestimmung?

8. Was genau gehört also zu Ortsbestimmung?

9. Insbesondere ist normal nicht abschließend, hier aber schon?

Nur wann genau?

 

 

Fragen von Sobbel:

10. Was ist mit Sextanten und Kompassen? Erlaubt?

11. Gehören die nicht auch zur Ortsbestimmung denn

Navi ist extra gennant, also kein Gerät zur Ortsbestimmung?

 

 

 

 

Meiner Meinung nach hätte man das einfach hübscher lösen können.

Ich meine die Leute kriegen Geld dafür, wenn ich sowas abliefern

würde...

Das hat mich schon bei der Umweltplakette gestört, deren Gesetze

und Verweisungen mindestens 3x verschlimmbessert wurden um das

einigermaßen - gut ist das immer noch nicht - hinzubiegen was

gemeint sein soll.

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Heute ist schon wieder Post gekommen :whistling:

 

Da wird man fast 4 Jahre nicht erwischt und jetzt gleich zweimal hintereinander :( Das muss jetzt aber auch erstmal für die nächste Zeit reichen :P

Wenn ihr im Landkreis Peine einen weißen Opel Astra Caravan mit getönter Heckscheibe am Straßenrand stehen seht, dann ist im Heck ein Blitzer drin ;)

 

attachicon.gifLandkrei...ust_2008.jpg

Nu hab ich eben das erste Mal in diesen Thread geschaut, da er oben stand und mich schon arg gewundert, in welchem Steinzeitdorf noch ein Astra Caravan als Blitzerwagen steht.

Danach erst aufs Datum geschaut :D

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Nun im Prinzip das zitierte. Außer du wolltest auch noch auf StartStop? Aber das ist relativ geklärt?

Ich hatte keine Lust, lange zu suchen oder nachzulesen. Da erschien es mir in der Annahme, Du seiest nah am Thema, zielführender, entsprechend nachzufragen. Von StartStop hatte ich nichts geschrieben, oder?! Und für mich ist das auch geklärt. Für Dich hoffentlich auch.

 

 

 

Dröseln wir das mal einzeln auf.

Hier im Thema geht es - relativ OT - ja um den Fotoapparat.

 

Ich kann's denke ich kurz machen: unter Aufdröseln verstehe ich zwar etwas gänzlich anderes und mit Deinen Fragen kann ich auch verdammt wenig anfangen (kann sie leider nicht wirklich ernst nehmen), aber bzgl. des Fotoapparats kann ich Dich beruhigen: ich hab noch nie eine Anzeige geschrieben, weil jemand einen solchen in der Hand hielt. Muß allerdings auch eingestehen, daß ich soetwas ohnehin noch nie gesehen habe. Wenn, dann hatte der Fahrer tatsächlich ein Handy in der Hand.

Insofern meine ich auch, daß ich mir ein Eingehen auf Deine Fragen ersparen kann. Ich sehe keinerlei Sinn darin bzw. in einer Diskussion in dieser Richtung.

 

Kleine Anmerkung noch:

Du warst der Meinung es wäre ein Handy - siehe dein Beitrag #60

Nein, das hatte ich in #60 so nicht geschrieben, sondern ein paar Beiträge später. Allerdings mit der Einschränkung, daß das Foto leider zu klein war und es damit leider auch nicht wirklich zuließ, verläßlich sagen zu können, um was für ein Gerät es sich tatsächlich handelt.
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Beantworte doch einfach die Fragen.

 

Gern auch mit deiner Meinung.

 

Wenn dir die semantischen Fragen zu hoch sind kannst du sie auch weglassen.

 

 

 

 

Wie ich schon geschrieben habe, die Änderung beruht teilweise auf dem OLG Urteil

zu Start Stop und so wie das Gesetz (um)geschrieben ist (oderinsbesondereKommata)

werden wir vermutlich noch weitere OLG Urteile erleben.

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Beantworte doch einfach die Fragen.

Wenn Du aufmerksam gelesen hast, weißt Du, was ich von diesen Fragen halte.

 

Gern auch mit deiner Meinung.

Meine Meinung zu Deinen Fragen möchtest Du nicht wissen. Ansatzweise schrieb ich auch dazu schon etwas.

 

Wenn dir die semantischen Fragen zu hoch sind kannst du sie auch weglassen.

Ja, sorry, wenn ich Dein geistiges Niveau nicht zu erreichen vermag.

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Es ist eben schade, daß sich ein Polizeibeamter nicht das Gesetz ansehen möchte und

kurz überlegen möchte was dort was bedeutet oder bedeuten könnte.

 

Problem bei "ich zeig mal an" ist, das kostet den Polizeibeamten nix, das ist Arbeitszeit.

Wird jedoch nur eingestellt vom Gericht, dann zahlt der Bürger seine Ausgaben selber.

 

Und wenn er sich nicht traut oder den Aufwand scheut, dann zahlt er für etwas was

fehlerhaft ist.

 

 

Ich verlange gar nicht, daß man 100% juristisch fit ist, aber sich den "Murks" (meiner Meinung nach)

mal anzusehen schadet doch nicht.

 

Das mit dem zu hoch, sorry, das war nicht so gemeint, meine Arbeit ist es unter anderem

aus Praxissicht Verträge auf genau solche "Kommata" durchzusehen und mit dem Syndikus

abzusegnen.

Die kriegen ihr Geld, ich krieg mein Geld, aber wenn ich sowas durchgehen lassen würde... :D

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Tja wir warten alle.

Wann war der Verstoß genau? Hast du unkenntlich gemacht.

Rechne da einfach 3 Monate drauf, vorher gibt es normal kein Fahrtenbuch.

 

 

 

Ich warte auch noch auf Antwort auf meine Frage.

 

Aber offenbar wissen sie (Forenmitglieder mit polizeilichem Hintergrund) nicht was sie ahnden (wollen).

Tattag war der 18.02.2018.

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Es ist eben schade, daß sich ein Polizeibeamter nicht das Gesetz ansehen möchte und

kurz überlegen möchte was dort was bedeutet oder bedeuten könnte.

Ich kenne den Gesetzestext. Nur kommen mir all diese Deine Fragen nicht in den Sinn. Und abgesehen davon: auf spinnerte Fragen antworte ich nicht.

 

Problem bei "ich zeig mal an" ist, das kostet den Polizeibeamten nix, das ist Arbeitszeit.

Wird jedoch nur eingestellt vom Gericht, dann zahlt der Bürger seine Ausgaben selber.

1. "ich zeig das mal an", wenn ich mir ziemlich sicher bin, daß es auch ein Verstoß ist. "Ziemlich" ist aber nicht 100%ig.

2. einstellen kann auch die Bußgeldstelle. Macht sie sogar recht häufig. Im Einzelfall geht die Sache allerdings auch vor Gericht. So schafft man einen Präzedenzfall. Und natürlich kann das in diesem Einzelfall auch mal bedeuten, daß es im Falle einer Einstellung Kosten für den Betroffenen verursacht. Solches habe ich allerdings bislang noch nicht erlebt.

 

Und wenn er sich nicht traut oder den Aufwand scheut, dann zahlt er für etwas was fehlerhaft ist.

Meine Erfahrungen sind: heutzutage traut sich jeder und niemand scheut den Aufwand. Bevor auch nur einer einen einzigen Penni für etwas zahlt, geht er damit vor Gericht. Selbst dann, wenn die Sache lupenrein ist.

 

Ich verlange gar nicht, daß man 100% juristisch fit ist, aber sich den "Murks" (meiner Meinung nach) mal anzusehen schadet doch nicht.

Ich sehe da aber grundsätzlich keinen Murks.

 

Das mit dem zu hoch, sorry, das war nicht so gemeint, meine Arbeit ist es unter anderem aus Praxissicht Verträge auf genau solche "Kommata" durchzusehen und mit dem Syndikus abzusegnen.

Dann mach das doch auch in diesem Fall und schreib Deine Fragen/Bedenken ans Verkehrsministerium. Das ist die richtige Adresse.
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2. einstellen kann auch die Bußgeldstelle. Macht sie sogar recht häufig. Im Einzelfall geht die Sache allerdings auch vor Gericht. So schafft man einen Präzedenzfall. Und natürlich kann das in diesem Einzelfall auch mal bedeuten, daß es im Falle einer Einstellung Kosten für den Betroffenen verursacht. Solches habe ich allerdings bislang noch nicht erlebt.

Tragen nicht bei einer Einstellung (Gericht) alle Beteiligten ihre Kosten selbst?

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Bei einer Einstellung meines Wissens nach ja. Meine Abschlußbemerkung zielt darauf ab, daß ich eine Einstellung bislang noch nicht erleben durfte. Bis jetzt gingen die Anzeigen immer durch. ;)

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Ich verlange gar nicht, daß man 100% juristisch fit ist, aber sich den "Murks" (meiner Meinung nach) mal anzusehen schadet doch nicht.

Ich gehe mal wohlwollend davon aus, daß Polizeibeamte bei sie unmittelbar betreffenden (wesentlichen) Gesetzesänderungen durch ihren Dienstherrn informiert werden und im Zweifel auch entsprechende Handlungsanweisungen mitbekommen. Ganz unabhängig davon ist es ganz sicher nicht ihre Aufgabe, zu entscheiden, ob ein Gesetz Murks ist oder nicht. Sie haben die Gesetze zunächst mal anzuwenden. Entscheiden müssen im Zweifel die Gerichte.

 

meine Arbeit ist es unter anderem aus Praxissicht Verträge auf genau solche "Kommata" durchzusehen und mit dem Syndikus abzusegnen.

Schreibst bzw. sprichst Du da genauso wie hier?

 

aber wenn ich sowas durchgehen lassen würde...

Zum einen: für das durchgehen lassen war der Gesetzgeber zuständig, da ist Bluey definitiv der falsche Ansprechpartner. Zum anderen: natürlcih würden Juristen niemalsnicht irgendwelche fragwürdigen oder gar ungültigen Verträge aufsetzen und in den Verkehr bringen. Deshalb hat es ja auch praktisch noch nie irgendwelche Verfahren z.B. um AGB gegeben, in denen ihnen diese Verträge um die Ohren gehauen wurden.

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Wir können es auch ganz einfach halten.

Eigentlich würden da 8 Alternativen stehen, aber nehmen wir mal nur 4.

 

Nur eines muß sein:

Es geht nur darum was nach §23 Absatz 1a angezeigt werden würde.

 

 

Das Jann wird von dir angehalten. Du vermutest ein Mobiltelefon.

Aber es ist keines - das akzeptierst du auch - es ist ein Fotoapparat.

 

Zeigst du Jann an wenn es

 

a) sich um eine Digitalkamera mit Bildschirm handelt

b) sich um eine ältere Kamera ohne Bildschirm handelt, aber mit elektrischem Auslöser

und auch der Film elektrisch weiter befördert wird

c) sich um eine sehr alte Kamera ohne Elektrik oder gar Elektronik handelt. Alles mechanisch.

 

Oder Tor Nummer 4:

"d") Ich würde Jann bei allen 3 Möglichkeiten anzeigen.

 

 

 

Dann mach das doch auch in diesem Fall und schreib Deine Fragen/Bedenken ans Verkehrsministerium. Das ist die richtige Adresse.

Hab ich schon öfter mal gemacht.

Bayern ist meist sehr schnell mit den Antworten auch wenn die nicht immer gefallen.

Der Bund ist eher langsam und je nach Ministerium auch einfach lernresistent.

Obwohl sie nachweislich falsche Dinge auf die HP schreiben. Auf Wunsch mit VP Link.

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Wir können es auch ganz einfach halten.

"Kindlich" würde es wohl besser treffen, aber bitte schön, wenn Du's so haben möchtest.....

 

Das Jann wird von dir angehalten. Du vermutest ein Mobiltelefon.

Aber es ist keines - das akzeptierst du auch - es ist ein Fotoapparat.

 

Zeigst du Jann an wenn es [...]

Um bei dem "Kindlichen" zu bleiben: ich wähle Tor Nummer 5 => keine Anzeige.

 

 

Hab ich schon öfter mal gemacht.

Bayern ist meist sehr schnell mit den Antworten auch wenn die nicht immer gefallen.

Der Bund ist eher langsam und je nach Ministerium auch einfach lernresistent.

Obwohl sie nachweislich falsche Dinge auf die HP schreiben. Auf Wunsch mit VP Link.

Schön. Und was haben sie Dir geantwortet?
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Du würdest auch bei a) keine Anzeige schreiben. Und das nichtmal gerichtlich überprüfen lassen?

Irgendwie bist du inkonsequent. Da ist Blaulicht stringenter.

 

 

Antworten z. B. mal ein Fall:

 

Sehr geehrter Herr andicorsa,

 

mit Bezug zu Ihrer Anfrage vom --- 2012 wird folgendes ausgeführt:

 

Wie von Ihnen zutreffend ausgeführt wurde in § 10 Abs. 4 FZV die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Fahrten

bereits ohne eine Zulassung durchführen zu können.

 

Voraussetzungen:

 

- Kennzeichen wurde vorab von der Zulassungsbehörde zugeteilt

- Anbringung des/der ungestempelten Kennzeichenschilder

- Fahrten sind von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst.

 

 

Als Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren gelten:

- Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette

- Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette

- Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung.

Auch Fahrten in und von der Kfz-Werkstatt, in der ein Fahrzeug in

einen Zustand versetzt wird, der die erfolgreiche Hauptuntersuchung

oder Sicherheitsprüfung ermöglicht, sind Fahrten im Zusammenhang

mit dem Zulassungsverfahren.

- Als vorab zugeteilt gelten auch Kennzeichen, die zum Zwecke der

Wiederzulassung (für das gegenständliche Fahrzeug) reserviert

worden sind (Verbleibskennzeichenreservierung gem. § 14 Abs. 1

Satz 3 FZV).

- Der Umkreis der Fahrt ist beschränkt auf den Zulassungsbezirk und

eines angrenzenden Bezirkes (§ 10 Abs. 4 FZV).

- Fahrten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung

sind nicht mit umfasst. Siehe hierzu § 19 Abs. 5 StVZO.

- Der Begriff „Zulassungsbezirk“ ist hier auf den Bezirk zu beziehen,

der die Kennzeichenzuteilung bzw. die Außerbetriebsetzung durchführt.

Rückfahrten bei Außerbetriebsetzungen, die bei nicht kennzeichenführenden

Zulassungsbehörden durchgeführt werden (erweiterte Zuständigkeit oder externe Außerbetriebsetzung) sind im dortigen

Zulassungsbezirk und eines angrenzenden Bezirkes am Tag der Außerbetriebsetzung

ebenfalls möglich (Grundsatz der Amtshilferegelung nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz).

 

Achtung:

In diesem Punkt sind abweichende Regelungen nach den jeweiligen Vorgaben des Verwaltungsrechts in den Ländern möglich.

Die Spannweite der Aufgabenübertragungskompetenz im Rahmen der Amtshilfe bei externen Außerbetriebsetzungen in Baden-Württemberg

klären Sie bitte im Einzelfall mit den dortigen zuständigen Zulassungsbehörden.

 

- Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei

Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung

des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen nach § 10 Abs. 4

FZV (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 8 FZV).

Zur Frage, ob ein Kennzeichen am selben Tag für zwei Fahrzeuge zugeteilt

werden darf, wird folgendes ausgeführt: Grundsätzlich bestehen aus hiesiger

Sicht keine Bedenken gegen die Zuteilung eines Kennzeichens am selben

Tag für zwei Fahrzeuge. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das

Kennzeichen (gesiegelt bzw. entstempelt) von den Zeiträumen her exakt einem Fahrzeug zuordnen

lässt und es keine zeitlichen Überschneidungen gibt.

 

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung des bisherigen Fahrzeugs sind nach Maßgabe der oben genannten Voraussetzungen in Bayern möglich.

Ein Kennzeichenmissbrauch gem. § 22 StVG liegt nicht vor.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

****************************************

Bayerisches Staatsministerium

für Wirtschaft, Infrastruktur

Verkehr und Technologie

Prinzregentenstraße 28, 80538 München

Tel.: 089/

E-Mail: @stmwivt.bayern.de

*****************************************

 

 

 

 

BaWü ist da kürzer und hält es - wie würdest du sagen "kindlich"

 

Ich würde es "unbrachbar" nennen.

 

Und das Bundesministerium hatte gar keine Lust.

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Blaulicht wollte "eine" Antwort haben.

 

 

Ihr erwartet doch nicht, daß die Ministerien jetzt schon auf die Fragestellung hier im Thema antworten? :D

Ok, Bayern vielleicht.

Abgesehen davon, es ist nicht meine Frage, also warum sollte ich eine Anfrage stellen?

So oft bin ich hier auch nicht mehr im Forum.

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Du würdest auch bei a) keine Anzeige schreiben. Und das nichtmal gerichtlich überprüfen lassen?

Irgendwie bist du inkonsequent. Da ist Blaulicht stringenter.

Nein, würde ich nicht schreiben. Und nein, würde ich auch nicht gerichtlich überprüfen lassen.

Doch, in der Sache bin ich sogar sehr konsequent.

Blaulicht ist eben sehr ähnlich, nur kalkulierbarer.

1. ähm, nein. Eine Ähnlichkeit lehne ich strikt ab!

2. kalkulierbar bedeutet berechenbar. Das möchte ich allerdings gar nicht sein.

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Du wolltest erst nichts entscheiden, jetzt zeigst du nicht an.

 

Das ist aber auch eine Entscheidung. ;)

 

 

Die ist zwar nett - für den gemeinen Bürger - beruht aber eben wohl nicht auf dem Gesetz

und legst du - im Gegensatz zu deinen vorigen Aussagen - auch nicht der Bußgeldstelle

respektive einem Richter zur Entscheidung vor.

 

Das ist inkonsequent.

 

 

 

Blaulicht wäre da konsequenter.

Vor allem da es sich um einen potentiellen Verstoß über 55 € handelt der nicht mehr verwarnt werden kann.

Das hat er im "atypischer Handy Verstoß, parkendes Fahrzeug mit laufendem Motor"

Thema sehr deutlich gemacht.

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Du wolltest erst nichts entscheiden....

Das ist Deine doch recht eigenwillige Auslegung meiner Wort. Gesagt oder geschrieben habe ich das so allerdings nirgends.

 

Die ist zwar nett - für den gemeinen Bürger - beruht aber eben wohl nicht auf dem Gesetz

Ach nein? Und steht genau wo bitte?

 

und legst du - im Gegensatz zu deinen vorigen Aussagen - auch nicht der Bußgeldstelle

respektive einem Richter zur Entscheidung vor.

1. stimmt, das lege ich nicht der Bußgeldstelle oder einem Gericht zur Entscheidung vor. Das muß ich auch nicht.

2. das steht auch nicht im Gegensatz meiner vorherigen Aussagen, so man sie denn auch verstanden hat.

 

Das ist inkonsequent.

Das kann man so sehen. Richtig wird es dadurch allerdings nicht.

 

Blaulicht wäre da konsequenter.

Das darf er, wie auch immer....

 

Vor allem da es sich um einen potentiellen Verstoß über 55 € handelt der nicht mehr verwarnt werden kann.

Ach ja? Nunja..... da bin ich denn doch anderer Ansicht. Und nicht nur ich.

 

Das hat er im "atypischer Handy Verstoß, parkendes Fahrzeug mit laufendem Motor" Thema sehr deutlich gemacht.

Ähm... ja.... hat er.... Er hat halt seine Marschroute, und ich die meine.
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.... meines Wissens nach ja. Meine Abschlußbemerkung zielt darauf ab, daß ich eine Einstellung bislang noch nicht erleben durfte. Bis jetzt gingen die Anzeigen immer durch. ;)

@klausk: Bei Einstellung bleibt man auf den Kosten sitzen. Es gibt auch kein Urteil. Es ist im Prinzip ein Kuhhandel. Ein Urteil ist dagegen ein echter Freispruch, die Verliererseite hat die Kostenübernahme.

 

@bluey: Auweia. Das Thema hat wir doch schon früher, Deine nicht repräsentative Einzelstatistiken. Erstens kriegst Du nicht zwingend alle Einstellungen mit und zweitens hast Du bisher ein Schweineglück gehabt, daß Du noch nicht an die richtigen Leute (VT, RA & Gutachter) geraten bist.

 

@das jann: Zur Abrundung wäre noch interessant, welches Modell es war und ob da ein Bändel hing....

:nolimit:

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@bluey: Auweia. Das Thema hat wir doch schon früher, Deine nicht repräsentative Einzelstatistiken. Erstens kriegst Du nicht zwingend alle Einstellungen mit und zweitens hast Du bisher ein Schweineglück gehabt, daß Du noch nicht an die richtigen Leute (VT, RA & Gutachter) geraten bist.

Stimmt, hatten wir. Und an den Fakten hat sich auch nichts geändert. :D

 

Im Gegensatz zu Deinen sehr eigenwilligen Schwurbeleien sind meine Erfahrungswerte (über die Du ja nunmal nicht verfügst) durchaus repräsentativ. Aber Du darfst gern versuchen, mir das Gegenteil zu beweisen..... ach, sorry, mit dem Beweisen hast Du's ja nicht so. Ok, geschenkt.

 

Ich bekomme vllt nicht ALLE Einstellungen mit, aber da bei uns am AG die Regel ist, daß wir als Zeuge geladen werden, wenn eine Sache vor Gericht geht, sollte ich eine Einstellung in 99% aller Fälle sehr wohl mitbekommen. Ich bleibe nämlich immer bis zum Schluß.

Zweitens: nunja, dann hab ich halt ca. 26 Jahre echt großes Glück gehabt. Und das bei all den vielen vielen RAs und auch etlichen Gutachtern, die meinen Weg bislang kreuzten. Schon komisch, daß da nicht ein einziger fähiger dabei gewesen sein soll. Nee, Kleiner, auch wenn's Dir nicht gefällt, aber es gibt durchaus verdammt viele Fälle, die einfach lupendicht sind, wenn man richtig und gut arbeitet und aus vielen Begegnungen mit RAs deren Versuche, Zeugen aufs Glatteis zu führen, kennt.

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Blaulicht wäre da konsequenter.

Was Du so weißt - beeindruckend. In Anbetracht der Tatsache, daß Blaulicht in seiner dientslichen Tätigkeit überhaupt nicht in die Verlegenheit kommen kann, diesbezügllich irgendeine Konsequenz zeigen zu können, frage ich mich allerdings schon, welche Glaskugel Du benutzt.

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Der Burhoff wird gern, auch insbesondere von RAs bei Gericht, als die Rechtsinstitution schlechthin zitiert. Nun, ich erlebe es immer öfter, daß das die jungen Richter überhaupt nicht interessiert oder gar beeindruckt. Und das halte ich auch für richtig. Denn Burhoff ist nicht das Maß aller Dinge! Egal, wieviel er wo und wie oft veröffentlicht.

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