lukulli 0 Posted June 29, 2008 Report Share Posted June 29, 2008 Hallo,hab diese Woche per Einschreiben eine Verfügung des Stadtrichters von Zürich bekommen. Bin in Zürich wohl am 10.02. geblitzt worden, kann hinkommen, zumindest war ich dort, hab aber keinen Blitzer mitbekommen. Sie wollen nun von mir 120 Fr. Busse, 140 Fr. Spruchgebühr und 30 Fr. Schreib-/Zustellgebühr für 8 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung (58 km/h statt 50 km/h inkl. Abzug). Ist das rechtens, mir dünkt das sehr viel. Und warum gleich eine Spruchgebühr, geht das dort gleich vor Gericht? Hab ich Chancen, gegen diese hohe Gebühr was zu tun? Normal sind doch, wie ich hier gelesen habe, 120 Fr. - obwohl das schon heftig ist. Bitte um baldige Antworten, da ich möglichst heute an das Stadtgericht zurückschreiben bzw. Einspruch erheben möchte. Vielen Dank und bis denne die Ulli. Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted June 29, 2008 Report Share Posted June 29, 2008 spruchgebühr gibts dann, wenn du die frist der ordnungsbusse ungeachtet hast verstreichen lassen. im prinzip das selbe, wie wenn du in deutschland ein verwarngeld nicht bezahlst. dann kommt das selbe bussgeld nochmals, einfach noch mit 25,xx€ gebühren. ich hab aber keine ahnung, was du machen kannst/sollst, wenn du die ordnungsbusse nie erhalten hast. Quote Link to post Share on other sites
Axel77 0 Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Hallo Miteinander Wollte nicht ein neues Thema eröffnen und stelle deshalb meine Frage gleich hier. Ich wurde in einer 30er Zone abzüglich Sicherheitsmarge mt 32km/h geblitzt. Hatte vor ca. 1.5 Jahre schon mal eine Buse wegen 155km/h auf Autobahn und wurde da verwarnt. (Fahrzeuglenker war ich aber nicht, aber da ich ein Deal mit meiner Versicherung gemacht hatte, habe ich die Buse auf mich genommen und meine Rechtschutzversicherung hat meine Strafe beglichen) Muss jetzt zu der Strafe von 40 Franken nochmals 70 CHF Spruchgebühren und 25 Franken Schreibgebühren bezahlen. Versteh nicht ganz warum zu der Buse von CHF 40 noch obige Kosten kommen? Hab doch keine Zahlungsaufforderung davor bekommen. Der Strafbefehl hab ich heute aber per Einschreiben erhalten. Wenn meine Post entwendet/verloren gegangen ist kann ich nicht dafür belangt werden. Besonders wenn die Zahlungsaufforderung nie per Einschreiben eingereicht worden ist. Besten Dank für eure HilfeGruss und schönen Abend Axel aus Zürich Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Les ich das jetzt richtig oder bist du mit 2km/h drüber dran? oder sind das 32km/drüber?Drückt euch doch mal ein wenig verständlicher aus bitte. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Wieso sollte in CH 32 drüber nur 40CHF kosten? @AxelWas hast du denn genau gekriegt? Wenn die Gebühren drauf sind muss es ein ausgefertigtes Urteil sein. Wie lange ist die Tat her, Übertretungsanzeigen sind ja normal recht schnell da. Quote Link to post Share on other sites
Axel77 0 Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Hallo Es war eine 30er Zone und ich wurde mit 35km/h geblitzt und davon wurde 3km/h Toleranz abgezogen. Als 2 km/h war ich zu schnell. Geblitzt wurde ich am 22.12.2010 und hab erst jetzt ein Strafbefehl bekommen. Aber warum Strafbefehl und keine Ordnungswidrigkeit? Ein Zahlungsaufforderung habe ich nie bekommen Gruss Quote Link to post Share on other sites
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