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Wo Liegt Die Mahngrenze?parkscheinverstoß Wird Zum Bußgeld!?


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Hallo Leute,

wo liegt bei Euch die Erfahrung mit Mahngrenzen bei Ordnungswidrigkeiten und wie erfolgt die Handhabung in diesen Fälle bei den Behörden!?

 

Beispiel: Ich Überweise bei der KFZ-Steuer versehentlich 4 eur weniger und es passiert Jahre nichts, also liegt die Mahngrenze über 4 Eur oder werden Forderungen über Jahre gesammelt und dann zugeschlagen oder mit der Lohnsteuer verrechnet, soll es ja auch geben!?

 

Mein Fall: Ich überweise bei einem Strafzettel über 5 eur versehentlich 4eur. Monate passiert nichts, heute habe ich einen Beleg über eine Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen mangelder Feststellung des Führeres. Vom Tatzeitpunkt bis zur Austellung liegen 3Monate und 2 Tage. Die Überweisung erfolgte ohne Stellungnahme oder Anfechtung vor 2Monaten und 20Tagen. Jetzt ist aus der Sache ein Bußgeld mit einer "Anzahlung" von 4 Eur mit einer Einstellung des verfahrens mit Kosten über 18,50Eur worden (Halterhaftung)!

 

Was soll das, ist das üblich, rechtlich zulässig oder wollten die mich ärgern, weil ich nicht den Betrag überwiesen habe und die Mahngrenze prüfen wollte, ab wann ausgebucht wird? Welcher Mehaufwand fällt in der Regel bei Überzahlung an? Was habt Ihr für Erfahrungen?

 

Gruß

Chris

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Beispiel: Ich Überweise bei der KFZ-Steuer versehentlich 4 eur weniger und es passiert Jahre nichts, also liegt die Mahngrenze über 4 Eur oder werden Forderungen über Jahre gesammelt und dann zugeschlagen oder mit der Lohnsteuer verrechnet, soll es ja auch geben!?

Nun, beim Finanzamt habe ich mal über Jahre 1Pfennig Schulden gehabt. Wurde jedes Jahr bei der Einkommenssteuererklärung handschriftlich von Beamten eingetragen. :rolleyes:

 

Mein Fall: Ich überweise bei einem Strafzettel über 5 eur versehentlich 4eur. Monate passiert nichts,

Natürlich nicht, die haben auf den Euro gewartet.

 

heute habe ich einen Beleg über eine Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen mangelder Feststellung des Führeres. Vom Tatzeitpunkt bis zur Austellung liegen 3Monate und 2 Tage.

Es wurde das Verwarnungsangebot nicht angenommen, sprich bezahlt, jetzt ist eben der Halter dran.

 

Die Überweisung erfolgte ohne Stellungnahme oder Anfechtung vor 2Monaten und 20Tagen. Jetzt ist aus der Sache ein Bußgeld mit einer "Anzahlung" von 4 Eur mit einer Einstellung des verfahrens mit Kosten über 18,50Eur worden (Halterhaftung)!

Und wo ist das Problem?

Wie schon geschrieben, wurde das Verwarnungsangebot nicht angenommen.

 

Was soll das, ist das üblich, rechtlich zulässig oder wollten die mich ärgern, weil ich nicht den Betrag überwiesen habe und die Mahngrenze prüfen wollte, ab wann ausgebucht wird? Welcher Mehaufwand fällt in der Regel bei Überzahlung an? Was habt Ihr für Erfahrungen?

Warum sollen sie dich ärgern wollen? :sneaky:

Du wolltest sie doch ärgern, oder? :rolleyes:

Es gibt da keine Mahngrenze. :whistling:

Entweder wird die Verwarnung dur vollständiges bezahlen angenommen oder nicht. Du hast sie nicht angenommen.

 

Ist wie schwanger sein, bischen schwanger geht nicht. Und hier bischen zahlen geht nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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komisch ist nur, dass das in anderen städten anders gehandelt wurde. in meiner kleinstadt z.bsp. wurde tatsächlich bei 1 eur eine mahnung und aufforderung zur zahlung rausgeschickt und da frage ich mich wo das verhältnis steht.......

 

o.k. das mit der halterhaftung leuchtet zwar ein, aber wo steht der zusammenhang? einspruch wurde ja keiner eingelgt also habe ich das vergehen stillschweigend zugegeben und es muss nicht ermittelt werden. wo steht das mit der zahlungsfrist!? mahnkosten wären ja o.k., aber sowas!?

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wurde tatsächlich bei 1 eur eine mahnung und aufforderung zur zahlung rausgeschickt und da frage ich mich wo das verhältnis steht.......

In keinem, macht aber nichts wenn die Mahngebühren recht hoch sind. Dann kommen die Kosten wieder rein. :whistling:

 

also habe ich das vergehen stillschweigend zugegeben und es muss nicht ermittelt werden.

Wenn es so ist, dann wird es ein Bußgeldbescheid, kostet die 5€ + 23,50€ Verwaltung, Porto :rolleyes:

 

wo steht das mit der zahlungsfrist!?

 

Schon mal das Verwarnungsangebot durchgelesen?

 

mahnkosten wären ja o.k., aber sowas!?

Sei sicher, wenn Du nicht die 18,50€ bezahlst, bekommst Du eine Mahnung. Denn jetzt ist es kein Angebot mehr sondern eine Forderung.

 

Wenn Du es weit genug treibst, bekommst Du sogar eine Einladung zur Erzwingungshaft. :rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

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