Jump to content

Strafverfügung Erhalten - Was Tun?


Recommended Posts

Habe heute eine Strafverfügung erhalten. Was kann ich tun?

 

Ich bin mir nicht mehr sicher wer das Fahrzeug gelengt hat und hab zwei mögliche Personen angegeben.

Desweiteren hab ich in dem anderen Thread (kann nicht mehr darin antworten weiss nicht wieso).

das die Uhrzeit nicht passt und auch die Fahrtrichtung nicht. Habe zeugen, das ich um die Uhrzeit

noch in einer Gaststätte beim essen war.

 

Welche chancen hab ich?

 

Bericht ist im Anhang

Edited by hartmut
Anhang gelöscht
Link to post
Share on other sites

Offensichtlich hast du auf eine Lenkererhebung nicht reagiert oder zuvor der BH geschrieben, daß du den Lenker ohne Frontfoto nicht ermitteln kannst.

 

Vermutlich wurde das Verfahren wegen dem ursprünglichen Verkehrsverstoß bereits eingestellt.

 

Als Deutscher hast du nun schon fast gewonnen, da Strafen nach § 103 KFG trotz Abkommen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken

in Deutschland nicht vollstreckt werden.

 

Was ich dir nicht beantworten kann: Wie lange bleibt das in Österreich gespeichert. Wann tritt die Verjährung ein?

 

 

Steht dein Name nun auf der Fahndungsliste oder im Polizeicomputer? Wenn ja, wie lange.

 

Allerdings muß ich auch sagen, dass Personenüberprüfungen in Österreich äußerst selten sind.

 

Für den Fall der Widereinreise solltest du in den nächsten Jahren den geforderten Betrag parat halten, auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass du bei einer Kontrolle entdeckt wirst, äußerst gering ist.

 

Gruß

der Dr. Stein

Link to post
Share on other sites

Du kannst ja noch Einspruch erheben und lustige Briefwechsel über die Rechtmäßigkeit dieser Strafe führen.

Im Endeffekt hast du aber schon gewonnen, weil Deutschland diese Strafe wegen Verstoß gegen das Grundgesetz nicht vollstreckt.

Link to post
Share on other sites
Also in dem Fall einfach gar nichts mehr machen und gut?

 

Mit Einschränkung: ja

 

aber ließ dir zuvor das ganze hier mal durch, da haben einige Österreichexperten gute Beiträge gepostet.

 

 

 

ließ hier

 

Was ich in den obigen Link nicht verstehe:

 

Der User "verdi" schreibt, daß der Trick mit der Lenkererhebung immer seltener klappt. Hier hat er wohl unbeabsichtigt funktioniert.

 

Wie verläuft den so ein Fall, wenn der Fahrer unbekannt ist und der deutsche Halter darauf besteht nicht gefahren zu sein?

 

Gruß

der Dr. Stein

Link to post
Share on other sites

Danke für eure Hilfe, das hilft mir wirklich weiter. Weil ich seh das einfach nicht ein, hier was zu zahlen. Hab auch mit dem Sachbearbeiter telefoniert und hat gemeint das alles passen würde und Sie keine fehler machen, aber wie gesagt es passt gar nichts weder Zeit noch Fahrtrichtung :whistling:

 

Hatte erst schon Panik das es über Deutschland verstreckt werden könnte weil 296 € bzw 148 Stunden ist schon ne Menge!

 

Hoffe nur das se mich dann nicht kontrollieren, den bin relativ oft in österreich, allerdings kontrolliert wurde ich noch nie!

 

@Dr.Stein kann den Link nicht öffnen!

Link to post
Share on other sites

Jetzt ging es auf einmal. Ich werde jetzt Einspruch erheben und schreiben das ich den Fahrer nicht weis, da mehrer an Board des Autos waren und dazuschreiben das es von der Uhrzeit und Fahrtrichtung nicht sein kann. Denke das dürfte ausreichen oder?

Link to post
Share on other sites

Nun, wenn der Halter eine Lenkeranfrage nicht beantwortet, kann die Behörde lt Rechtsprechung annehmen, daß der Halter gefahren sei (er ist seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen). Gegen den wird dann das Verfahren wegen des Grunddeliktes (Geschwindigkeitsübertertung....) geführt. Was dann mit solchen Straferkenntnissen in D passiert, weiß ich allerdings nicht.

Link to post
Share on other sites
Ich werde jetzt Einspruch erheben und schreiben das ich den Fahrer nicht weis, da mehrer an Board des Autos waren und dazuschreiben das es von der Uhrzeit und Fahrtrichtung nicht sein kann. Denke das dürfte ausreichen oder?

 

Irgendetwas zu schreiben kannst du dir sparen. Vermutlich hast du das System und deren Rechtsfolgen noch nicht ganz verstanden.

 

Du hast den Weg gewählt, "nicht zu wissen, wer gefahren ist" somit.

 

 

1. Konnte der Fahrer nicht ermittelt werden ---> also keine Strafe wegen einem Verkehrsdelikt

 

2. Du wurdest deiner Verantwortung als Halter nicht gerecht, immer zu Wissen, wer mit deinem KFZ unterwegs ist und wolltest/konntest

den Fahrer nicht benennen.

DAMIT hast du dich in Österreich strafbar gemacht, was man auch am Tatort auf deinem Bild sieht. Der Tatort ist nicht die Straße sondern der Sitz der BH.

Und diese Strafe kann in D nicht eingetrieben werden, wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.

 

Ein Einspruch macht keinen Sinn, die Rechtslage ist eindeutig. Du wirst einige Mahnschreiben erhalten und irgendwann verläuft die Sache im Sand. In D bist du sicher.

 

 

Nun, wenn der Halter eine Lenkeranfrage nicht beantwortet, kann die Behörde lt Rechtsprechung annehmen, daß der Halter gefahren sei (er ist seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen). Gegen den wird dann das Verfahren wegen des Grunddeliktes (Geschwindigkeitsübertertung....) geführt. Was dann mit solchen Straferkenntnissen in D passiert, weiß ich allerdings nicht.

 

 

Das würde mich auch interessieren. Vielleicht weiß jemand was dazu.

 

@ Verdi, nehmen wir mal genau diesen Fall des TE an. Er bezahlt nicht, bekommt ein paar Mahnschreiben und reagiert nicht.

 

Wer in Österreich weiß davon. Wo und wie wird das gespeichert?

 

Weiß das der Polizist bei der Grenzkontrolle (z.B von der Schweiz kommend), der Polizist bei einer Verkehrskontrolle oder bei einem Unfall?

 

Gruß der Dr. Stein

Link to post
Share on other sites

Der Polizist weiß das nicht. Es muß schon ein dummer Zufall sein, daß man zweimal kurz hintereinander vom gleichen Polizisten kontrolliert wird, der sich auch noch daran erinnert. Bei einem Radar schließe ich das sowieso aus.

Link to post
Share on other sites
Dass sich die Österreicher mit den Menschenrechten immer noch so schwer tun... kopfschuettel.gif

 

Tja, aber was ist dieser kleiner Mangel an Rechtstaatlichkeit gegen die unten aufgeführte Sauerei.

 

Jeder hier möge selber rechnen.

 

Viewiel hat er seit 1990 durch die deutsche Möglichkeit der Alberto/Ersafa Methode gespart und viewiel hat ihm in der selben Zeit die Steuerlüge der Union gekostet.

 

Was ist unterm Strich wohl besser?

 

 

 

Die Steuerlüge 1 (1990)

 

Im November dieses Jahres versprach Kohl: „Wir machen keine Steuererhöhung im Zusammenhang mit der deutschen Einheit.“ Natürlich musste er dieses Versprechen schon wenige Wochen nach seiner Wiederwahl brechen. Seine Regierung beschloss einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommensteuer. Selbst die „Bild“-Zeitung erklärt Kohl zum „Steuerlügner“ und „Umfaller“.

 

Die Soli-Lüge (1996)

 

„Der Solidaritätszuschlag ist bis En de 1999 endgültig weg“, sagt schon wieder Kohl. Am 1. Juli 1991 hatte er den Soli eingeführt - und wir zah len ihn heute noch.

 

gesamter Bericht

Link to post
Share on other sites
Willst Du jetzt in jedem Thread deinen Unmut gegen die Steuergesetze unterbringen? kopfschuettel.gif

 

Nö, keine Sorge, ich werde mir bei Gelegenheit eine Signatur einrichten.

 

 

Der Polizist weiß das nicht. Es muß schon ein dummer Zufall sein, daß man zweimal kurz hintereinander vom gleichen Polizisten kontrolliert wird, der sich auch noch daran erinnert. Bei einem Radar schließe ich das sowieso aus.

 

 

@ Verdi, bist du dir da wirklich sicher? Das steht nicht im Polizeicomputer? Bei einer Personenabfrage kommt es nicht ans Licht, dass da noch eine Rechnung offen ist?

 

Ich frage ja nur. Wäre ja schön. Aus der Schweiz hört man ja diesbezüglich üble Geschichten.

 

Gruß

 

der Dr. Stein

Link to post
Share on other sites

Naja, die Schweiz ist die Schweiz. Von Verfahren weiß nur die Behörde, die Polizei nicht. Die Polizei fragt auch nicht nach. Wäre ein viel zu großer Aufwand.

Link to post
Share on other sites
…….
Der Polizist weiß das nicht. Es muß schon ein dummer Zufall sein, daß man zweimal kurz hintereinander vom gleichen Polizisten kontrolliert wird, der sich auch noch daran erinnert. Bei einem Radar schließe ich das sowieso aus.

 

 

@ Verdi, bist du dir da wirklich sicher? Das steht nicht im Polizeicomputer? Bei einer Personenabfrage kommt es nicht ans Licht, dass da noch eine Rechnung offen ist?

 

Ich frage ja nur. Wäre ja schön. Aus der Schweiz hört man ja diesbezüglich üble Geschichten.

 

Gruß

 

der Dr. Stein

 

Verjährung: http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=473587

 

Fahndung: http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=475266

 

Offizielle Fahndungsseite: http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=484970

 

Hatten wir alles schon mal. :lol2:

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf :whistling:

Link to post
Share on other sites
Möchte wissen, wo das Gerücht mit der Fahndung für Verwaltungsübertretungen herkommt.

 

Weil es in anderen Ländern u.u so gehandhabt wird.

 

Wenn beispielsweise die Daten einer Person bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden, nimmt der Polizist den Ausweis mit in sein Fahrzeug und setzt einen Funkpruch ab, der wie folgt lauten könnte:

 

Isar für Isar 19

kommen Sie

eine Person

kommen

Kohl, Helmut, 3.04.1930 hat der ´nen Bestand, Fahrverbot? Fahrzeug LU-xy, 1234

angekommen

Bestand: Wahl und Steuerbetrug, das war 1990 und eine KV, nichts aktuelles

Danke

Ende mit Isar

 

Beim Fahrzeug könnte dann rasch die Gegenfrage kommen z.b ein schwarzer Mercedes?,was dann bestätigt oder verneint wird.

 

 

Da auch ein Fahrverbot abgefragt wird, dem ja oft auch nur eine OWI zu Grunde liegt, könnte es ja auch ans Licht kommen, wenn Strafen nicht bezahlt wurden.

 

@ Verdi, läuft das in Östereich nicht so ab?

 

An die Polizisten hier:

 

Werden in Deutschland nicht bezahlte Strafen aus Verkehrssachen gespeichert und sind im Rahmen einer Verkehrskontrolle abfragbar?

 

 

 

Gruß

der Dr. Stein

Link to post
Share on other sites
Möchte wissen, wo das Gerücht mit der Fahndung für Verwaltungsübertretungen herkommt.

 

……..

@ Verdi, läuft das in Östereich nicht so ab?

 

……..

 

Gruß

der Dr. Stein

Bin zwar nicht Verdi, aber bei uns läuft das nicht so ab. Bestenfalls eine Nachfrage ob etwas nach dem Strafgesetz vorliegt.

Verwaltungsstrafen kommen nur bei einem Strafregisterauszug zu Tage – üblicherweise bei der Gerichtsverhandlung. Daher auch in meinen früheren Beiträgen, nicht die Exekutive beschimpfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

 

PS: ein "r" zur Verwendung ausschließlich in Öster®eich. :kopfschuettel:

A-W.

Link to post
Share on other sites
Möchte wissen, wo das Gerücht mit der Fahndung für Verwaltungsübertretungen herkommt.

 

Weil es in anderen Ländern u.u so gehandhabt wird.

 

Wenn beispielsweise die Daten einer Person bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden, nimmt der Polizist den Ausweis mit in sein Fahrzeug und setzt einen Funkpruch ab, der wie folgt lauten könnte:

 

Isar für Isar 19

kommen Sie

eine Person

kommen

Kohl, Helmut, 3.04.1930 hat der ´nen Bestand, Fahrverbot? Fahrzeug LU-xy, 1234

angekommen

Bestand: Wahl und Steuerbetrug, das war 1990 und eine KV, nichts aktuelles

Danke

Ende mit Isar

 

also ein fahrverbot mag ja noch abgefragt werden. aber bei führerscheindaten wirds schon schwieriger da es NOCH keine zentrale stelle dafür gibt.

aber dass hier straftaten die im BZR stehen so einfach per funk von der polizei abgefragt werden können, halte ich ehrlich gesagt für ein märchen.

ich als betroffener bekomme nichtmal einen auszug aus dem BZR zugeschickt, sondern kann den nur auf dem gericht einsehen und der wird

danach vernichtet. da glaubst du hoffentlich nicht ernsthaft dass ein cop da einfach mal auskunft daraus bekommt? NIEMALS

Link to post
Share on other sites
da glaubst du hoffentlich nicht ernsthaft dass ein cop da einfach mal auskunft daraus bekommt? NIEMALS

Ich glaube es nicht, ich weiß es. :licht:

 

Mein Führerschein weist eine Besonderheit aus.

 

Klasse1 ist durchgestrichen, war ein Versehen der Führerscheinstelle.

Da steht jetzt und Klasse Eins mit Stempel daneben. Einmal kam das einen :kopfschuettel: merkwürdig vor, und innerhalb weniger Minuten hatte er die Auskunft ob mein Führerschein gültig ist oder nicht.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
ich als betroffener bekomme nichtmal einen auszug aus dem BZR zugeschickt, sondern kann den nur auf dem gericht einsehen und der wird

danach vernichtet. da glaubst du hoffentlich nicht ernsthaft dass ein cop da einfach mal auskunft daraus bekommt? NIEMALS

 

Wenn du auf deiner Wohnsitzgemeinde ein Führungszeugnis beantragst, müßte deine Vorgeschichte drin stehen.

Bei mir steht drin " kein Eintrag" folglich wird etwas anderes drin stehen, wenn du mal etwas ausgefressen hast.

Das Führungszeugnis ist allerdings gebührenpflichtig.

 

Ich glaube das nicht nur ernsthaft sondern ich bin mir da sicher.

 

Kennst du das nicht, wenn der Cop mit deinem FS zum Fahrzeug geht, kurz wegbleibt, dir dann die Papiere wieder gibt und eine gute Fahrt wünscht?

 

Wäre die Auskunft am Funk, dass du mal einen Einbruch begangen hast, dann würde der Cop wohl mal in deinen Kofferraum schauen

Wäre die Auskunft "BTM" Konsument, würde er dir in deinen Aschenbecher gucken und dich zum Drogenschnelltest bitten.

 

 

Wenn du das nicht glaubst, hole Opas Volksempfänger vom Dachboden und horch mal, ob jenseits von 87 noch etwas zu hören ist.

Erst wenn der Digitalfunk eingeführt ist, sind diese Daten vor unberechtigtem Mithören (vermutlich) sicher.

 

Gruß

 

der Dr. Stein

Link to post
Share on other sites
da glaubst du hoffentlich nicht ernsthaft dass ein cop da einfach mal auskunft daraus bekommt? NIEMALS

Ich glaube es nicht, ich weiß es. :licht:

 

Mein Führerschein weist eine Besonderheit aus.

 

Klasse1 ist durchgestrichen, war ein Versehen der Führerscheinstelle.

Da steht jetzt und Klasse Eins mit Stempel daneben. Einmal kam das einen :kopfschuettel: merkwürdig vor, und innerhalb weniger Minuten hatte er die Auskunft ob mein Führerschein gültig ist oder nicht.

 

MfG.

 

hartmut

 

öhm, ich rede von dem BZR. die führerscheinstelle muss sonst in so einem fall erst angerufen werden. ich habe schon erlebt dass sowas teilweise bis zu

ner halben stunde dauern kann, bis die ne auskunft bekommen. aber das ist auch schon 3 oder 4 jahre her. aber aus dem BZR (bundeszentraregister)

gibts bestimmt keine auskunft

Link to post
Share on other sites
ich als betroffener bekomme nichtmal einen auszug aus dem BZR zugeschickt, sondern kann den nur auf dem gericht einsehen und der wird

danach vernichtet. da glaubst du hoffentlich nicht ernsthaft dass ein cop da einfach mal auskunft daraus bekommt? NIEMALS

 

Wenn du auf deiner Wohnsitzgemeinde ein Führungszeugnis beantragst, müßte deine Vorgeschichte drin stehen.

Bei mir steht drin " kein Eintrag" folglich wird etwas anderes drin stehen, wenn du mal etwas ausgefressen hast.

Das Führungszeugnis ist allerdings gebührenpflichtig.

 

Ich glaube das nicht nur ernsthaft sondern ich bin mir da sicher.

 

du verwechselst hier was. es gibt das BZR, also das bundeszentralregister, in dem alles drin steht was du jemals ausgefressen

hast. also veruteilungen nach straftaten natürlich. das führungszeugnis ist ein auszug aus dem BZR, was aber nicht alle

straftaten enthält. z.b. bei ersttätern keine veruteilungen kleiner 90 TS. diese stehen zwar im BZR aber nicht im führungszeugnis.

auch gelten kürzere tilgungsfristen für das führungszeugnis als für das BZR.

das BZR kann nur auf dem amtsgericht eingesehen werden.

 

aus dem BZR bekommen die cops definitiv keine auskunft.

ich zitiere mal wieder wikipedia...wie immer :kopfschuettel:

 

Den obersten Bundes- und Landesbehörden, den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, den Justizvollzugsbehörden, den deutschen Nachrichtendiensten, den Finanzbehörden, den Einbürgerungsbehörden, den Ausländerbehörden, den Gnadenbehörden, den waffenrechtlich zuständigen Behörden, den Rechtsanwaltskammern und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind unbeschränkte Auskünfte nur auf ausdrückliches Ersuchen hin zu erteilen, wenn der Zweck der Verwendung der Daten angegeben wird.

 

Kennst du das nicht, wenn der Cop mit deinem FS zum Fahrzeug geht, kurz wegbleibt, dir dann die Papiere wieder gibt und eine gute Fahrt wünscht?

 

Wäre die Auskunft am Funk, dass du mal einen Einbruch begangen hast, dann würde der Cop wohl mal in deinen Kofferraum schauen

Wäre die Auskunft "BTM" Konsument, würde er dir in deinen Aschenbecher gucken und dich zum Drogenschnelltest bitten.

 

dies sind alles keine auskünfte aus dem BZR. es gibt polizeiakten, die teilweise diese dinge noch enthalten können. da kenn ich mich

nicht hinreichend genug aus.aber auch hier gibt es datenschutzrechtliche bestimmungen. ich kann dir jetzt schon sagen, wenn du einen

einbruch irgendwo in bayern begangen hast und die sache ist mit urteil und strafverbüssung abgeschlossen , wird dies kein cop aus hessen

per funk abfragen können. alles andere ist ein irrglaube

 

VG Tom

Link to post
Share on other sites
öhm, ich rede von dem BZR. die führerscheinstelle muss sonst in so einem fall erst angerufen werden. ich habe schon erlebt dass sowas teilweise bis zu

ner halben stunde dauern kann, bis die ne auskunft bekommen. aber das ist auch schon 3 oder 4 jahre her. aber aus dem BZR (bundeszentraregister)

gibts bestimmt keine auskunft

 

Doch gibt es, aber nicht für dich und mich und auch nicht für jede Behörde, sondern nur für die Polizei.

 

Ein normales "Streifenhörnchen" kann bei der Verkehrskontrolle sogar noch mehr abfragen, als im BZR steht.

 

z.B. wann und wo du mal erkennungsdienstlich behandelt wurdest, selbst dann, wenn sich dann die Ermittllungen gegen dich als haltlos erwiesen haben und/oder der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hat.

 

Somit kann ein Cop einen Anfangsverdacht begründen, weil dir mal etwas vielleicht nur nicht bewiesen werden konnte oder aber auch nur, weil du einfach mal nur verdächtigt wurdest.

 

Das du die Daten vom BRZ nicht per Post bekommst sondern vor Gericht einsehen musst, dass mag sein.

Es dient dem Datenschutz, es soll sichergestellt werden, dass wirklich nur DU und sonst niemand Einsicht nehmen kann.

 

Gruß

 

der Dr. Stein

 

 

 

 

 

An das Moderatorenteam,

 

könnt ihr das, ab Tom´s ersten Beitrag nicht in einen neuen Theard auslagern, da es mit dem ursprünglichen Thema nun wirklich nichts mehr zu tun hat.

 

Danke

Link to post
Share on other sites
öhm, ich rede von dem BZR. die führerscheinstelle muss sonst in so einem fall erst angerufen werden. ich habe schon erlebt dass sowas teilweise bis zu

ner halben stunde dauern kann, bis die ne auskunft bekommen. aber das ist auch schon 3 oder 4 jahre her. aber aus dem BZR (bundeszentraregister)

gibts bestimmt keine auskunft

 

Doch gibt es, aber nicht für dich und mich und auch nicht für jede Behörde, sondern nur für die Polizei.

 

öhm: NEIN, das ist echt falsch. das kann die polizei nicht.

 

Ein normales "Streifenhörnchen" kann bei der Verkehrskontrolle sogar noch mehr abfragen, als im BZR steht.

 

z.B. wann und wo du mal erkennungsdienstlich behandelt wurdest, selbst dann, wenn sich dann die Ermittllungen gegen dich als haltlos erwiesen haben und/oder der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hat.

 

er kenn ANDERE dinge abfragen. aber das ist keine obermenge aus den BZR-Einträgen und polizeiakten.

letzteres kann er abfragen, aber dinge aus dem BZR kann er nicht abfragen. dazu gibt es ganz klare gesetzliche regelungen.

 

VG Tom

Link to post
Share on other sites

Nun, bei meiner ersten Kontrolle kriegte ich die Papiere wieder mit der Bemerkung "Gegen Sie lag ja noch nie was vor, daher belassen wir es mal bei einer mündlichen Verwarnung". Also was konkret sie da nachgeforscht haben, weiß ich nicht, aber ich finde diese Aussage sehr interessant.

Link to post
Share on other sites
PS: ein "r" zur Verwendung ausschließlich in Öster®eich. biggrin.gif

 

Das zweite "r" haben euch doch die Preußen in Königgrätz genommen :rolleyes: :rolleyes: :sneaky:

 

Da komme ich nicht mit, denn in Hradec Králové sind 2 r. Auch in Ostarrîchii sind 2 r, aber was soll’s, man (frau) kann ja nicht alles wissen. :cool:

 

Mit freundlichen Grüßen

 

A-Wolf

 

PS ein paar r – (rrrrrrrrrrr) zum persönlichen Gebrauch (geh bitte sparsam um damit) – sollten sie dir ausgehen ich habe noch welche auf Lager. :whistling:

 

A-W. :rofl:

Link to post
Share on other sites
An die Polizisten hier:

 

Werden in Deutschland nicht bezahlte Strafen aus Verkehrssachen gespeichert und sind im Rahmen einer Verkehrskontrolle abfragbar?

 

 

Gruß

der Dr. Stein

 

Hallo nochmal an die Cop´s hier. vielleicht kann jemand von Euch zu den in diesem Thread gemachten Äüßerungen Stellung nehmen.

 

Danke

 

vielleicht ließt es jetzt mal ein :mecker:

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
An die Polizisten hier:

 

Werden in Deutschland nicht bezahlte Strafen aus Verkehrssachen gespeichert und sind im Rahmen einer Verkehrskontrolle abfragbar?

 

 

Gruß

der Dr. Stein

 

Hallo nochmal an die Cop´s hier. vielleicht kann jemand von Euch zu den in diesem Thread gemachten Äüßerungen Stellung nehmen.

 

Danke

 

vielleicht ließt es jetzt mal ein :rofl:

 

 

Hallo Dr. Stein!

 

Daten die aus Bußgeldbescheiden rechtskräftig vollstreckt werden können, werden bei Nichtbezahlung sowohl in Österreich als auch in Deutschland ins Fahndungsregister aufgenommen. Sollte bei einer Verkehrskontrolle der Beamte in den Computer schauen bzw. abfragen, wird darüber erschöpfend Auskunft erteilt.

 

Aus der BRD weiß ich es deshalb so genau, weil ich 1962 zu einer Geldstrafe von DM 780,--, aus einem Verkehrsvergehen verurteilt wurde. 1964 wurde ich an der Grenze angehalten und da fand ich mich im Fahndungsbuch wieder. Es gelang mir zwar unter Zurücklassung meines Reisepasses den Grenzübergang nach Österreich zu überschreiten. Das Ergebnis aus dieser Geschichte: nach 2 od. 3 Monaten konnte ich mir meinen Pass vom Heimat Kommissariat, mit einem Stempel im Pass " DFB " wieder abholen.

 

Genau so ist es auch in Österreich. Nicht bezahlte, rechtskräftige Verkehrsstrafen scheinen im Fahndungsregister auf und sind damit dem amtshandelndem Polizisten zugänglich.

 

Ach ja damit ich nicht vergesse, sowohl in Österreich als auch in Deutschland besteht eine 3 jährige Verjährungsfrist.

 

adimb260E

Link to post
Share on other sites

@Tom:

also ein fahrverbot mag ja noch abgefragt werden. aber bei führerscheindaten wirds schon schwieriger da es NOCH keine zentrale stelle dafür gibt.
Seit dem 01.01.1999 werden alle erteilten FE zentral beim KBA gespeichert, ein Zugriff hierauf ist über ZEVIS möglich. FE, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden, sind dezentral bei der jeweiligen FE-Behörde gespeichert, hier muss man dann bei einer Kontrolle anrufen lassen, wobei es auch mal vorkommen kann, daß eine sofortige Auskunft nicht erfolgen kann. (siehe auch www.kba.de, dort Fahrerlaubnisregister)

 

Über die Person bekomme ich über POLAS (einfach mal bei Wikipedia suchen) das eine oder andere heraus.

 

Eine Auskunft über den Inhalt des BZR bekomme ich tatsächlich nicht im Rahmen einer normalen Abfrage.

 

Jedoch ist die Aussage, daß die Polizei generell keinen Zugriff aufs BZR hat, so auch nicht richtig, denn, wie du ja selber sagtest, bekommen die waffenrechtlich zuständigen Behörden bei entsprechender Begründung, sofern erforderlich, Auskunft. Und, wer ist in NRW die waffenrechtlich zuständige Behörde?

 

De Kreispolizeibehörde :rofl:

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Bin zwar nicht Verdi, aber bei uns läuft das nicht so ab. Bestenfalls eine Nachfrage ob etwas nach dem Strafgesetz vorliegt.

Verwaltungsstrafen kommen nur bei einem Strafregisterauszug zu Tage – üblicherweise bei der Gerichtsverhandlung. Daher auch in meinen früheren Beiträgen, nicht die Exekutive beschimpfen.

 

Die Zuletzt gemachten Aussagen würden denen von Verdi und A-Wolf widersprechen.

 

 

Genau so ist es auch in Österreich. Nicht bezahlte, rechtskräftige Verkehrsstrafen scheinen im Fahndungsregister auf und sind damit dem amtshandelndem Polizisten zugänglich.

 

Ach ja damit ich nicht vergesse, sowohl in Österreich als auch in Deutschland besteht eine 3 jährige Verjährungsfrist.

 

adimb260E

 

 

Was stimmt den nun?

 

 

Seit dem 01.01.1999 werden alle erteilten FE zentral beim KBA gespeichert, ein Zugriff hierauf ist über ZEVIS möglich. FE, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden, sind dezentral bei der jeweiligen FE-Behörde gespeichert, hier muss man dann bei einer Kontrolle anrufen lassen, wobei es auch mal vorkommen kann, daß eine sofortige Auskunft nicht erfolgen kann. (siehe auch www.kba.de, dort Fahrerlaubnisregister)

 

Über die Person bekomme ich über POLAS (einfach mal bei Wikipedia suchen) das eine oder andere heraus.

 

@ Goose,

 

danke für deine Antwort. Der Blick in Wikipedia bestätigt genau meine oben gemachte Aussage.

 

Diebstahl aus Wohnung

am 02.07.2004 in Berlin-Kreuzberg

Das Verfahren wurde bei der Staatsanwaltschaft in Berlin-Kreuzberg, Az. 14 Js 747/02, anhängig

Das Verfahren wurde gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO eingestellt.

Zitat aus Wikipedia

 

Das heißt im Rahmen einer Fahzeugkontrolle begründet das einen Anfangsverdacht um mal zu schauen, was der Verkehrsteilnehmer alles mit sich führt.

 

 

Was du aber nicht beantwortet hast, ob diePolizei es im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle feststellen kann,

ob der VT (vielleicht ein Ausländer) mal ein Bußgeld (mal ohne FV) nicht bezahlt hat.

 

Aus Österreich haben wir jetzt widersprüchliche Aussagen.

 

Wie sieht es in Deutschland damit aus?

 

Gruß

 

Dr. Stein.

Link to post
Share on other sites
Das heißt im Rahmen einer Fahzeugkontrolle begründet das einen Anfangsverdacht um mal zu schauen, was der Verkehrsteilnehmer alles mit sich führt.
Das alleine begründet sicher noch nicht den Anfangsverdacht einer Straftat und somit einer Durchsuchung nach § 102 StPO.

 

Was du aber nicht beantwortet hast, ob diePolizei es im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle feststellen kann,

ob der VT (vielleicht ein Ausländer) mal ein Bußgeld (mal ohne FV) nicht bezahlt hat.

Wenn die zuständige Stelle die Ausschreibung veranlasst, so ist die Person im Fahndungsbestand.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Ein österr Polizist fragt bei einer Kontrolle nix ab. Geschwindigkeitsübertretung ist kein Vormerkdelikt (nur solche werden - wie der Name sagt - vorgemerkt) und bei einem Fahrverbot (zwei Vormerkdelikte innerhalb 2 Jahren), darf man eh nicht fahren.

Link to post
Share on other sites

Wenn ich eine Person vor Ort habe, so überprüfe ich sie idR auch im Fahndungsbestand. Da ist auch bei der normalen, anlassunabhängigen Verkehrskontrolle schon der eine oder andere Haftbefehl aufgefallen...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

@ Verdi und Goose,

 

danke für die aufschlussreichen Antworten.

 

Das was Verdi geschrieben hat, deckt sich mit meinen Erfahrungen in Österreich.

Wobei ich natürlich nicht weiß, was der Polizist mit den Papieren macht, wenn er sie zu seinem Fahrzeug mitnimmt. Ich höre ja dann nicht, ob und was er funkt.

 

Das heißt abschließend:

 

Im Rahmen einer Grenz- Verkehrskontrolle kann eine nicht bezahlte Verwaltungstraße nach § 103 KFG nicht aufgedeckt werden.

 

Richtig?

 

 

Wenn die zuständige Stelle die Ausschreibung veranlasst, so ist die Person im Fahndungsbestand.

 

Gruß

Goose

 

Also, sagen wir mal ein Schweizer hat sein Parkknöllchen in Konstanz nicht bezahlt.

Das dortige Ordnungsamt verannlasst die Ausschreibung.

Der Polizist in NRW (sprich Goose) kann im Rahmen einer Routinekontrolle das festellen und den Betrag ggf. einziehen.

 

 

 

 

Das heißt im Rahmen einer Fahzeugkontrolle begründet das einen Anfangsverdacht um mal zu schauen, was der Verkehrsteilnehmer alles mit sich führt.

 

Das alleine begründet sicher noch nicht den Anfangsverdacht einer Straftat und somit einer Durchsuchung nach § 102 StPO.

 

Was dann. Überhaupt ein schwieriges Thema.

 

Einerseits steht hier der Schutz der Bevölkerung vor Straftätern an.

Das andere ist, dass jemand der einmal Mist gebaut hat, nicht das Leben lang gebranntmarkt sein kann.

 

Das kann irgendwo auch nicht sein.

 

@ Goose

 

wie sieht es mit BTM aus?

Die Abfrage ergibt "BtM-Konsument", ansonsten liegt nichts vor.

Begründet das einen Drogentest oder die Durchsuchung des Fahrzeuges.

 

Wann wird so ein Eintrag denn gelöscht?

Es kann ja nicht angehen, dass jemand, der mit 17 mal beim kiffen erwischt wurde, mit 40 noch als BtM Konsument geführt wird.

 

(keine Angst, ich nicht). Meine Beifahrerin musste sich mal einem Schnelltest unterziehen, wegen einer einschlägigen Jugendsünde. War ihr megapeinlich, da ich bis dato davon nichts wusste.

 

Gruß

 

Dr. Stein

Link to post
Share on other sites
  • 3 months later...

Hallo,

 

habe heute einen weiteren Brief von der BH Bludenz erhalten, alles beim

alten ist halt ne Mahnung. Nur diesesmal steht unten ein kleiner Absatz:

 

Wenn Sie diese Zahlungsaufforderung nicht befolgen, muss entsprechend dem Vertrag zwischen BRD und AT über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen die zuständige Behörde in BRD um Vollstreckung der Geldstrafe ersucht werden. Die dabei anfallenden kosten wären von Ihnen zu tragen.

 

Ich hab gedacht das können se nicht machen.

 

Danke nochmal für eure Hilfe

Link to post
Share on other sites
Wenn Sie diese Zahlungsaufforderung nicht befolgen, muss entsprechend dem Vertrag zwischen BRD und AT über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen die zuständige Behörde in BRD um Vollstreckung der Geldstrafe ersucht werden...... anfallenden kosten wären von Ihnen zu tragen.[/b]

 

Ich hab gedacht das können se nicht machen.

 

Die zuständige Behörde in D ersuchen können sie schon, aber die deutschen Behörden werden das nicht weiterbehandeln, da Strafen aus A wegen Nichterteilung der Auskunftspflicht angeblich gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen. In A bleibt aber die Strafe weiterhin rechtskräftig. Verjährung nach 3 Jahren.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

Link to post
Share on other sites
Wenn Sie diese Zahlungsaufforderung nicht befolgen, muss entsprechend dem Vertrag zwischen BRD und AT über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen die zuständige Behörde in BRD um Vollstreckung der Geldstrafe ersucht werden. Die dabei anfallenden kosten wären von Ihnen zu tragen.

Sollen sie mal ersuchen. Das ist eine Frechheit. Die wissen ganz genau, dass ihrem Gesuch keine Folge gegeben würde.

Aber Hauptsache mal wild rumgedroht. Eine Frechheit hoch zehn.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...