Jump to content

35+ A.g.o., Aber Viele Joker - Wie Nutzen?


Recommended Posts

Hallo,

 

ich bin nachts aus einem Auto am Fahrbahnrand heraus geblitzt worden. Es dürften etwa 35 km/h zuviel gewesen sein, es gibt aber wohl viele Joker. Da ich nun nichts falsch machen möchte, bitte ein kurzer Hinweis wie zu verfahren ist.

 

- Ich fuhr einen Firmenwagen

- Sowohl der Wagen, als auch ich, sind die nächsten Monate ziemlich selten an dieser Adresse anzutreffen, sondern an einer nicht bekannten im Ausland

- Ich bin den Nachbarn an der Adresse nicht namentlich bekannt

- Es besteht bezüglich der Personen, die an der Firmenadresse sind, mir gegenüber ein Zeugnisverweigerungsrecht

- Ich trug eine Baseball-Cap und hob, als ich den Blitzer als solchen erkannte, den Arm, so dass vom Gesicht recht wenig zu erkennen sein dürfte

- Der Wagen wird innerhalb der nächsten Wochen verkauft

 

Weiterhin stand der Blitzer nachts an einer Notfallbucht einer vielbefahrenen Bundesstrasse. Diese macht dort einen Bogen und ist zudem zweispurig; ich bin als ich geblitzt wurde gerade von der rechten auf die linke (Blitzer stand ganz rechts), weil ich zunächst ein Pannenfahrzeug vermutete und da nicht so knapp vorbeifahren wollte.

Ich denke nicht dass der Wagen dort sauber "eingemessen" wurde, sprich 100% parallel zur Fahrbahn stand.

 

Ich hab alle FAQs gelesen, aber immer noch ein paar Fragen:

Vermutlich wird zuerst ein Zeugenbefragungsbogen kommen. Ist die Fahrtenbuchsorge schon obsolet, wenn dieser erst später als 2 Wochen nach dem Blitzen kommt, oder muss man sich als Firma auch noch länger an den Fahrer erinnern, um kein Fahrtenbuch zu bekommen? Käme das Fahrtenbuch dann nur für dieses Fahrzeug oder für alle Firmenfahrzeuge?

 

Diesen Bogen füllen wir - wahrheitsgemäss - aus, dass wir gern behilflich sind, zur Tatzeit aber mehrere Fahrer in Frage kommen und wir bitte ein Foto brauchen, richtig?

 

Sollte dann ein Foto kommen, was dann? Jemand Falsches angeben wohl nicht. Also sagen, dass man trotz des Fotos niemand erkennt? Und wenn sie dann persönlich aufkreuzen, sollen die Anwesenden von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Und das Ganze dann möglichst 3 Monate + 2 Wochen durchhalten?

 

Ab wann kann man die Joker der unsauberen Messung ausspielen? Sinnvollerweise erst dann, wenn sie einen Fahrer haben innerhalb der Frist, oder? Kann man das selbst, oder brauchts da zwingend einen Anwalt für, der Akteneinsicht beantragen muss?

 

Soweit schonmal, vielen Dank!

Link to post
Share on other sites
Ich hab alle FAQs gelesen, aber immer noch ein paar Fragen:

Vermutlich wird zuerst ein Zeugenbefragungsbogen kommen. Ist die Fahrtenbuchsorge schon obsolet, wenn dieser erst später als 2 Wochen nach dem Blitzen kommt, oder muss man sich als Firma auch noch länger an den Fahrer erinnern, um kein Fahrtenbuch zu bekommen? Käme das Fahrtenbuch dann nur für dieses Fahrzeug oder für alle Firmenfahrzeuge?

Nein, sofern ein brauchbares Bild vorliegt, kommt es nicht mehr auf das Erinnern an (nur dafür gelten die 14 Tage, sondern auf das Erkennen und das ist ja an keine Zeit gebunden.

 

Diesen Bogen füllen wir - wahrheitsgemäss - aus, dass wir gern behilflich sind, zur Tatzeit aber mehrere Fahrer in Frage kommen und wir bitte ein Foto brauchen, richtig?

Kann man machen

Sollte dann ein Foto kommen, was dann? Jemand Falsches angeben wohl nicht.

Wäre ja auch eine Straftat.

Also sagen, dass man trotz des Fotos niemand erkennt? Und wenn sie dann persönlich aufkreuzen, sollen die Anwesenden von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Und das Ganze dann möglichst 3 Monate + 2 Wochen durchhalten?

Kann man so machen, allerdings grenzt ein ZWR immer den Personenkreis ein, da das Recht nur gegenüber bestimmten Personen zusteht.

 

 

Ab wann kann man die Joker der unsauberen Messung ausspielen? Sinnvollerweise erst dann, wenn sie einen Fahrer haben innerhalb der Frist, oder? Kann man das selbst, oder brauchts da zwingend einen Anwalt für, der Akteneinsicht beantragen muss?

 

Soweit schonmal, vielen Dank!

Ich denke nicht, das beim Messaufbau Fehler gemacht worden sind. Akteneinsicht idR nur über Anwalt.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Hi,

gibt es noch bessere Alternativen als "kann man so machen"? Was wäre denn das sinnvollste?

 

Eine ausführliche Rechtsberatung ist in diesem Forum verboten.

 

Abgesehen davon kann man das Vorgehen des Sachbearbeiters nicht vorhersagen , daher kann es keine "beste" Möglichkeit geben. Ein Patentrezeot kann ich Dir nur für die nächsten Male geben: Halte Dich an die Beschränkungen, dann brauchst Du keine Kniffe.

Link to post
Share on other sites
  • 3 months later...

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...