cyrano 28 Posted June 4, 2008 Report Share Posted June 4, 2008 Hi, habe die Suchfunktion schon strapaziert, aber nix gefunden.Es gibt doch die Möglichkeit als blütenweisse Ersttäterin einem 1 monatigen Fahrverbot wg. Geschw. Verstoß (+33km/h innerorts) durch eine erhöhtes oder doppeltes Bußgeld zu entgehen ?!Aber wie nennt sich dieser Vorgang korrekt und wie bekommt man die Behörden dahin? merci Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 4, 2008 Report Share Posted June 4, 2008 Aber wie nennt sich dieser Vorgang korrekt und wie bekommt man die Behörden dahin?Formlos und höflich nachfragen ob es möglich wäre, wegen Arbeit/Existenz gegen höheres Bußgeld auf das Fahrverbot zu verzichten. Anrufen oder persönlich hingehen. Ob es gemacht wird oder nicht ist regional verschieden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 5, 2008 Report Share Posted June 5, 2008 Es gibt doch die Möglichkeit als blütenweisse Ersttäterin einem 1 monatigen Fahrverbot wg. Geschw. Verstoß (+33km/h innerorts) durch eine erhöhtes oder doppeltes Bußgeld zu entgehen ?!Diese Möglichkeit gibt es theoretisch, es wird von den Richtern aber nur wenig Gebrauch davon gemacht. Die Strafe soll wehtun, und ein FV tut den meisten mehr weh als eine Geldbuße. Selbst wenn der FS beruflich gebraucht wird ist das meistens kein stichhaltiges Argument. Da wird argumentiert, dass wenn Du dadurch arbeitslos wirst, kriegt jemand anders wieder einen Job... Wenn Du es versuchen willst, solltest Du gegen den BGB, der das FV anordnet, Einspruch einlegen und in der HV versuchen den Richter zu überzeugen Dir das FV zu erlassen. btw. Als Ersttäter hast Du vier Monate Zeit das FV anzutreten, leg es doch in Deinen Urlaub... Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted June 5, 2008 Report Share Posted June 5, 2008 Die Strafe soll wehtunSicher, aber sie darf und soll nicht existenzbedrohend sein.Wenn bspw. der Haupternährer einer Familie - als einziger FS Inhaber der Familie - dadurch zum Hartz-IV'ler wird oder er eine pflegebedürftige Person im Haushalt hat,die auf ein passendes Transportmittel angewiesen ist, kann man vom FV absehen.Aber das muß natürlich der Ausnahmefall bleiben. Deshalb kann es dafür garkein Standard-Vorgehen geben. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
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