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Erhöhtes / Doppeltes Bußgeld ?


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Hi,

 

habe die Suchfunktion schon strapaziert, aber nix gefunden.

Es gibt doch die Möglichkeit als blütenweisse Ersttäterin einem 1 monatigen Fahrverbot wg. Geschw. Verstoß (+33km/h innerorts) durch eine erhöhtes oder doppeltes Bußgeld zu entgehen ?!

Aber wie nennt sich dieser Vorgang korrekt und wie bekommt man die Behörden dahin?

 

merci

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Aber wie nennt sich dieser Vorgang korrekt und wie bekommt man die Behörden dahin?

Formlos und höflich nachfragen ob es möglich wäre, wegen Arbeit/Existenz gegen höheres Bußgeld auf das Fahrverbot zu verzichten.

 

Anrufen oder persönlich hingehen.

 

Ob es gemacht wird oder nicht ist regional verschieden.

 

MfG.

 

hartmut

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Es gibt doch die Möglichkeit als blütenweisse Ersttäterin einem 1 monatigen Fahrverbot wg. Geschw. Verstoß (+33km/h innerorts) durch eine erhöhtes oder doppeltes Bußgeld zu entgehen ?!

Diese Möglichkeit gibt es theoretisch, es wird von den Richtern aber nur wenig Gebrauch davon gemacht. Die Strafe soll wehtun, und ein FV tut den meisten mehr weh als eine Geldbuße. Selbst wenn der FS beruflich gebraucht wird ist das meistens kein stichhaltiges Argument. Da wird argumentiert, dass wenn Du dadurch arbeitslos wirst, kriegt jemand anders wieder einen Job...

 

Wenn Du es versuchen willst, solltest Du gegen den BGB, der das FV anordnet, Einspruch einlegen und in der HV versuchen den Richter zu überzeugen Dir das FV zu erlassen.

 

btw. Als Ersttäter hast Du vier Monate Zeit das FV anzutreten, leg es doch in Deinen Urlaub...

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Die Strafe soll wehtun

Sicher, aber sie darf und soll nicht existenzbedrohend sein.

Wenn bspw. der Haupternährer einer Familie - als einziger FS Inhaber der Familie -

dadurch zum Hartz-IV'ler wird oder er eine pflegebedürftige Person im Haushalt hat,

die auf ein passendes Transportmittel angewiesen ist, kann man vom FV absehen.

Aber das muß natürlich der Ausnahmefall bleiben. Deshalb kann es dafür gar

kein Standard-Vorgehen geben.

 

Gruß,

AnReRa

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