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Mit 122kmh In 60er Zone Geblitzt


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Hallo Leute,

 

vor ca. 1 Monat hats mich Sonntags morgens in NRW erwischt.

Wir kamen von der Autobahn und fuhren mehrspurig in Richtung Ortseingang.

Dabei habe ich irgendwie das Ortsschild übersehen und bin nach Abzug der Toleranz mit 122kmh in die 60er Zone rein gerollt.

 

Was habe ich da denn jetzt ca. zu erwarten? 300Euro? reicht 1 Monat Fahrverbot? ect

 

Punkte habe ich noch keine. bin nur vor einigen Jahren 2mal mit ca 15kmh geblitzt worden.

 

Vielen Dank schonmal im voaus für eure Antworten

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Hallo,

 

danke schonmal für den Link Der Friese.

 

Das mit der Existenzbedrohung müßte eigentlich klappen.

Wir wohnen in einer sehr ländlichen Gegend wo es gar keine Bahnverbindungen gibt und Busse auch nur in die nächste stadt fahren. Da ich aber 35km zur Arbeit habe und diese auch noch im Ausland liegt, bestünde überhaupt keine Möglichkeit irgendwie auf die Arbeit zu kommen.

Hilft es wenn mein Arbeitgeber mir noch zusätzlich ein Schreiben aufsetzt, wo er bestätigt das ich den Führerschein unbedingt für meine Tätigkeit benötige?!

 

Wie hoch würde denn eine Erhöhung der Strafe ca. liegen wenn es kein Fahrverbot gibt?

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122 km/h in der 60er Zone? Ohauerhauerhauerha! Da musst Du ja nicht nur das Schild mit der zHg übersehen haben. I.d.R. resultiert die zHg auch aus Fahrbahnbreite und -zustand sowie angrenzender Bebauung. Das hast Du ja dann auch übersehen...

Teuer wird´s in jedem Fall, s. FAQ.

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Ich glaube, dass mit dem Tacho würde nichts bringen. Denn für die Funktionsfähigkeit des Tachos bist Du als Fahrer/Halter verantwortlich. Und die zHg musst Du immer einhalten, egal ob der Tacho geht oder nicht. Was glaubst Du, wieviele Leute sonst ohne Tacho herumfahren würden?

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Guest Der Friese

ehrlich gesagt, so etwas habe ich noch nicht gehört, denke aber, dass das nix bringen wird....

und jeder verständige fahrer wird zwischen 120 km/h und 60 km/h ungefähr unterscheiden können, da nützt es nichts, sich auf einen defekten tacho zu berufen...

 

bist du fahrer und halter gleichzeitig oder gibts da irgendwie spielraum, in punkto verjährung was zu schaffen....

hast du schon post bekommen...??

 

gruß

der friese

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Halter ist meine Mutter und sie hat heute Post bekommen das sie sich dazu äußern soll wer dort gefahren ist.

Ich kann auf jeden Fall nicht sagen wenn shart auf hart kommt ic hwäre nicht der fahrer gewesen, das erkennt man ziemlich gut.

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was macht das denn für ein Unterschied ob man selbst der Fahrzeugehalter ist oder nicht?!

Also auf dem Bild ist mein Gesicht teils durch den Rückspiegel verdeckt, aber falls ein Gutachter später hinzu gezogen wird, wird es wahrscheinlich eng werden würd ich sagen.

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Welche Möglichkeit sollte ich in betracht ziehen?

 

auf dem Photo erkenne ich mich zwar selbst schon, is klar. Aber mein Gesicht, d.h. die Augen,Nase,ect. sind vom Rückspiegel verdeckt. Zudem hatte ich am gleichen Tag einen Kumpel im Auto der den selben Körperbau hat.

Die Versicherung des Autos läuft auf mich und meine Mutter is der Halter.

 

1. Verjährung

Geblitzt wurde ich am 04.05.08 - zugestellt wurde der Zeugenbefragungsbogen gestern am 29.05.08

 

2. Existenzgefährdung

Wie schon erwähnt sollte ich das schon durch bekommen, auf Grund der Gegebenheiten.

In welcher Höhe würde dann die Strafe ausfallen? Verdoppelung?

 

3. E R S A F A

Wenn mein Bekannter sagen würde er sei gefahren, bekäm er dann wirklich nur die 3 Punkte und die Geldstrafe - keine Fahrverbot?

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wenn das so ist, käme für mich fast nur die 2. Möglickeit in Frage.

300 Euro mehr Strafe aber dafür nicht 3 Monate den Führerschein abgeben klingt doch akzeptabel.

und wie schon gesagt sehe ich keine probleme das mit der Existenzgefährdung durch zu bekommen

 

Sollte ich denn evtl. noch auf die Verjährung spekulieren und erst auf Existnzgefährdung überspringen wenn die Schlinge enger wird oder eher direkt sagen ds ich es war?

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und wie schon gesagt sehe ich keine probleme das mit der Existenzgefährdung durch zu bekommen

Mach Dir nicht zuviel Hoffnung... :sneaky:

Nur wenige Richter sehen bei einer solchen überhöhten Geschwindigkeit von einem FV ab.

 

Auch Existenzgefährdungen sind nicht grundsätzlich ein Argument für ein Absehen vom FV, denn wenn Du den Job nicht mehr machst, macht ihn halt ein anderer.

 

Sorry, aber das ist meistens die Realität.

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Guest Der Friese

so siehts aus, ein spekulieren auf aussetzen des FV zu gunsten eines doppelten Bußgeldes birgt immer unsicherheiten...

ich an deiner stelle hätte es mit verjährung versucht...ER SAFA und AL BERTO...

 

gruß

der friese

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Ich habe mich nach langen Lesestunden hier im Forum dazu entschlossen die E R S A F A Methode anzuwenden!

Die Sache mit der Existenzgefährdung kann ich immer noch anwenden, wenn diese nicht geklappt hat, oder?

Es ist ja immerhin schon 3,5 Wochen her (04.05.08) seit dem ich geblitzt wurde bis die ZB gestern (29.05.08) ankam.

 

Jetzt werde ich für meine Mutter nächste Woche ein Schreiben aufsetzen in dem ich um ein besseres Photo bitte, da mehrere Personen in Frage kämen und man es auf diesem Bild nicht erkennen könnte. Schreiben geht dann Ende der Woche raus - d.H. 5 Wochen sind schon um.

 

Welche Möglichkeiten gibt es wie die Behörden auf den Brief bezgl. anderem Photo reagieren können?

 

Dann werden wir weiter sehen, ich halte euch natürlich auf dem laufenden.

 

Wenn irgendetwas nicht OK ist was ich geschrieben habe, bitte verbessern!

 

LG

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1. Verjährung

Geblitzt wurde ich am 04.05.08 - zugestellt wurde der Zeugenbefragungsbogen gestern am 29.05.08

 

2. Existenzgefährdung

Wie schon erwähnt sollte ich das schon durch bekommen, auf Grund der Gegebenheiten.

In welcher Höhe würde dann die Strafe ausfallen? Verdoppelung?

 

 

1.) Verjährung üblicherweise 3 Monate und 14 Tage Postlaufzeit.

2.) Ja, i.d.R. Verdoppelung,

Habe mal das zweite Zitat angepasst.

 

Ich glaube nicht, das man die kompletten drei Monate FV weg bekommt. Allenfalls eine Reduzierung um ein oder zwei Monate ist wohl möglich.

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so Leute,

 

ich mache gerade das Schreiben fertig für meine Mutter (Fahrzeughalterin) mit der Bitte um ein besseres Foto; da ja mehrere Fahrzeugfüher für den Tag in Frage kommen.

Wann soll ich das Schreiben eurer Meinung nach abschicken? Kam am letzten Donnerstag den 29.05.08 an?! geblitzt am 04.05.08

Hatte da so an Donnerstag gedacht fürs wegschicken

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Ich moechte mal freundlich darauf hinweisen, dass wir hier gefaehrlich dicht an eine Rechtsberatung heran kommen koennten, wenn derart detaillierte Fragen fuer einen speziellen Fall eroertert werden..... :rolleyes:

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Es gibt Neuigkeiten.

Heute kam ein Schreiben an meine Mutter mit der Aufforderung innerhalb 1 Woche den Fahrer bekannt zu geben.

Wenn der Fahrer nicht feststellbar sei, würde die Führung eines Fahrtenbuches bei der Zulassungsstelle beantragt.

Eine Kopie der Zeugen-Anhörung lag bei, aber noch kein besseres Bild

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wollte euch mal wieder auf dem laufenden halten:

heute ist ein Brief gekommen wo ein foto vom ganzen fahrzeug zusätzlich drauf ist.

natürlich ist mein gesicht noch immer vom rückspiegel verdeckt und man erkennt nicht wirklich mehr

nun soll meine mutter innerhalb 1 woche den fahrer bekannt geben

wie gehe ich jetzt weiter vor? 1 Woche abwarten und dann??

wie bekomm ich einen anhörungsbogen den mein kumpel dann ausfüllt?

oder soll er sich auf de´m zeugenbefragungsbogren meiner mutter eintragen?

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schon klar, bei der Ersa.fa - Methode bleibe ich ja auch.

es sind nächsten Freitag ja auch schon dann 2 Monate um.

Allerdings soll meine Mutter diese Woche noch den Fahrer angeben, d.h. 5 Wochen wärens dann noch.

Soll mein Kumel denn sich auf dem Zeugen-Anhörungsbogen als Fahrer outen oder wie geht man da am besten vor?

Oder sollte er vielleicht selbst bei der netten Frau vom Amt anrufen und sagen sie soll ihm einen Anhörungsbescheid zuschicken soll, so wären wieder en paar Tage mehr um. 1 Woche warten zurück schicken. Dann dauerts ja wieder ca. 1 Woche bis der BGB das ist - 1 Woche warten und komentarlos Einspruch. Die Frage ist nur wie lange es dann noch dauert bis ein Termin beim Gericht frei ist?!

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Ich war der Meinung der Fahrer müßte sich selber als jener outen.

Würde man sich nicht strafbar machen, einen flaschen Fahrer anzugeben?!

Nachdem die Zeugenbefragung zurückgeschickt wird, bekommt der Fahrer

ja in jedem Fall einen Anhörungsbogen oder?

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Der Fahrer weiss doch im Zweifel gar nicht, dass der Zeuge einen Zeugenbefragungsbogen erhalten hat. Wie soll er sich dann auf dem Zeugenbefragungsbogen outen?

Ein Zeuge darf übrigens niemanden falsch beschuldigen. Dazu gibt es im Forum schon etliche Postings.

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das ist ja genau das was ich meine.

Wie soll sich denn der E r s a f a bei der Behörde melden, wenn der Fahrzeughalter (Zeuge)

ihn nicht auf dem Anhörungsbogen nennt?

Das Schreiben müßte heute noch raus, wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar!

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Wie soll sich denn der E r s a f a bei der Behörde melden, wenn der Fahrzeughalter (Zeuge)

ihn nicht auf dem Anhörungsbogen nennt?

Tja, das ist die Gretchenfrage.

 

Aber der Halter kann den ZBB ja an den Fahrer weitergegeben haben.

 

Allerdings muß man natürlich damit rechnen, dass die Behörde sich diese Gedanken auch macht

und dann mal eben eine Bild vom Er Sa Fa beim EMA anfordert oder mal netten Besuch beim Halter

vorbeischickt bevor Sie einfach 'nen AB erstellt.

 

Ich hoffe aber, dass der Er Sa Fa ein gutes Alibi in Petto hat, weil wenn die Behörde das

so tatsächlich schluckt, wird ein einfaches 'Ich war das aber nicht' im BGB oder das

Outen durch den wahren Fahrer (nach der Verjährung) wohl nicht mehr ausreichen.

Dann geht das vor Gericht und ggf. gibt es ein Sachverständigengutachten.

Dann entscheidet der Richter nach freier Beweiswürdigung.

Für Dich wird es dann verjährt sein, aber der Er Sa Fa kann noch großen Ärger bekommen.

Verar***en läßt sich das Gericht sicher nicht.

 

 

Gruß,

AnReRa

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Wie soll sich denn der E r s a f a bei der Behörde melden, wenn der Fahrzeughalter (Zeuge)

ihn nicht auf dem Anhörungsbogen nennt?

Er er dir gegenüber nicht erwähnt er sei mit deinem Auto geblitzt worden, und deshalb hast Du ihm der Einfachheit halber den Schrieb gegeben? :mecker:

 

MfG.

 

hartmut

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die Geschichte von anrera höre ich hier ja zum ersten mal, das der E R S A F A ärger bekommen könnte.

Ich dachte die Sache wäre soweit klar, mehrfach hier im Forum diskutiert und beschrieben?!

Der E R S A F A bekommt den AB, danach ein BGB wo gegen er Einspruch einlegt und dann

sollte die Sache ja vor Gericht gehen, wo der tatsächliche Fahrer dann zugibt gefahren zu sein

(besten Falls dann schon Verjährt). Man kann sich ja doch getäuscht haben wer gefahren ist.

Schließlich ist das foto nicht eindeutig und beide waren zum Zeitpunkt des Blitzens im Fahrzeug.

Oder liege ich da etwa falsch

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@DrGonzo

Wenn das in jedem Fall so einfach wäre, würde das wirklich jeder machen.

(Das würde sich dann auch ganz schnell in der Allgemeinheit rumsprechen,

denn das Forum ist ja nun auch öffentlich)

I.d.R. mag das ja auch gut gehen.

 

Allerdings braucht das Gericht dem Widerspruch des Er Sa Fa natürlcih genauso wenig zu folgen,

wie es das beim Einspruch des wahren Fahrers gegen den BGB tun muß.

Und wenn das Gericht dem Einspruch des Er Sa Fa nicht folgt,

bekommt der u.U. das Verfahren genauso ab, wie es der wahre Fahrer

abbekommen hätte.

Um den aus dem Wege zu gehen, sollte der Er Sa Fa also idealerweise

schon beim Widerspruch den Irrtum belegen können.

Aber trotzdem ist es schon vorgekommen, dass der Er Sa Fa vor Gericht

musste um den Irrtum zu belegen.

(Das meinte ich mit Verar***en).

 

Schließlich ist das foto nicht eindeutig und beide waren zum Zeitpunkt des Blitzens im Fahrzeug.

Eben deshalb kann der Richter ein Gutachten anfordern und solange das Gegenteil nicht bewiesen

ist, kann der Er Sa Fa beschuldigter bleiben.

Natürlich kann der Richter das Verfahren aufgrund des 'schlechten' Bildes auf gleich einstellen.

Aber wie heißt es so schön:

"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand ..."

Wirkliche Folgen für den Er Sa Fa kann das erst haben, in dem sehr unwahrscheinlichen Fall,

das der SV und/oder Richter den Er Sa Fa verknacken will. Die Möglichkeit dazu hätte er jedenfalls.

 

In einem Fall - der durch die Regenbogenpresse ging - wurde die Schwester der Halterin

unfreiwillig zur Er Sa Fa - und wurde mehrfach aus den USA nach D-land zitiert.

(Die Halterin war kurz nach dem Blitz tödlich verunglückt)

Hat zwar im Endeffekt alles bezahlt bekommen aber Ärger hatte sie doch damit ...

 

Gruß,

AnReRa

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