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Rotlichtverstoss..


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Hallo!ich habe eine Frage.ich wurde beim Rotlichtverstoß erwischt, und 1 Monat später über der Bahnübergang, als die Schranke schon zu ging,am Andreaskreuz so zu sagen,war bestimmt dabei rotlicht wieder.

Beim ersten Rotlichtverstoß habe ich schon Straffe bekommen(150 Euro,4 punkte,und 1 monat fahrverbot)

Und meine Frage ist,was kann mir beim zweiten Verstoß passieren??????????????Was kann ich erwarten??

Bitte um die Antwort!!!

Vielen Dank!!!

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Du hattest schon die Antwort von Anrera bekommen

 

@sergio

Wenn das Wenden nicht unter Gefährdung andere VT ablief und das Wenden an dieser

Stelle nicht durch Schilder oder Fahrbahnmarkierungen verboten war,

Eine durch Vorschriftszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt

10 EUR

 

Wendeverbotszeichen nicht beachtet

20 EUR

 

Einen anderen Verkehrsteilnehmer beim Wenden gefährdet

2 Pkt, 50 EUR

ist wohl nur der Rotlichtverstoß interessant.

 

Nicht mit angepasster Geschwindigkeit an einen Bahnübergang herangefahren.

3 Pkt, 50 EUR

 

Überquerung eines Bahnübergangs unter Verstoß gegen die Wartepflicht..

3 Pkt, 150 EUR, 1 Monat FV

 

Schranke umfahren, Blinklicht am Übergang missachtet oder auf Bahnübergang gefahren, obwohl ein Zug kommt

3 Pkt,450 EUR,3 Monate FV

 

Gruß,

AnReRa

 

kommt darauf an.

 

Und wer halt überall in anderen Thread herumgeistert, findet eben die Antwort nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Da wir ja nun nicht 100%ig wissen, was dir genau vorgeworfen wird ... meine Glaskugel wurde nämlich von meinem Kater verschleppt :rolleyes:

Eines ist sicher - wenn du das noch ein paar Mal machst, bekommt DICH der :100:

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Warum denn 3 Monate? Das Fahrverbot wird bei Wiederholungen normalerweise nicht erhöht.

Beim Bahnübergang gelten andere Regeln.

 

Schranken umfahren, also nicht umfahren sondern vorbeifahren, bringen 3 Monate. Waren die Schranken oben ein Monat. Senken sie sich gerade, dann???

 

MfG.

 

hartmut

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die Schranke fing an zu senken, war aber nicht unten. Ich habe die gar nicht gesehen.ich bin so blöd!!!

Aber das läuten hast Du gehört, und das Rotlicht gesehen?

 

Schätze mal das es bei einem Monat bleibt. Das Fahrverbot musst Du sowieso sofort antreten dann solltest Du den Führerschein vor September wieder haben.

 

MfG.

 

hartmut

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Warum denn 3 Monate? Das Fahrverbot wird bei Wiederholungen normalerweise nicht erhöht.

Beim Bahnübergang gelten andere Regeln.

 

Schranken umfahren, also nicht umfahren sondern vorbeifahren, bringen 3 Monate. Waren die Schranken oben ein Monat. Senken sie sich gerade, dann???

 

IMHO gelten die 3 Monate doch nur für das Umfahren von Halbschranken, aber nicht, wenn er die sich senkenden Schranken noch durchschlüpft.

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als ich mein Auto auf einer Kreuzung wendete,stand ich schon unter der Schranke,dann ging die schon gleichzeitig zu,

Und ich habe über den Bahnübergang gefahren,sonst wäre sinnlos rückwertz zu fahren,wenn die autos hinter mir stehen.

Ich weiss nicht mehr,ob ich gehört habe oder nicht.Natürlich muss dabei rotlicht sein,ist egal,ob ich das gesehen habe oder nicht:-(

Hoffentlich hast du recht,wenn mir der Führerschein für einen Monat entnommen wird.

Meinst du immer noch nur 1 Monat fahrverbot?spielt es keine Rolle,dass ich schon Rotlichtverstoß hatte?

Vielen Dank!

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Meinst du immer noch nur 1 Monat fahrverbot?spielt es keine Rolle,dass ich schon Rotlichtverstoß hatte?

Vielen Dank!

Ich glaube es, weiß es aber nicht, und durch den anderen Verstoß dürfte das Bußgeld höher werden, nicht das Fahrverbot.

 

MfG.

 

hartmut

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@sergio

Wenn das Wenden nicht unter Gefährdung andere VT ablief und das Wenden an dieser

Stelle nicht durch Schilder oder Fahrbahnmarkierungen verboten war,

Eine durch Vorschriftszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt

10 EUR

 

Wendeverbotszeichen nicht beachtet

20 EUR

 

Einen anderen Verkehrsteilnehmer beim Wenden gefährdet

2 Pkt, 50 EUR

ist wohl nur der Rotlichtverstoß interessant.

 

Nicht mit angepasster Geschwindigkeit an einen Bahnübergang herangefahren.

3 Pkt, 50 EUR

 

Überquerung eines Bahnübergangs unter Verstoß gegen die Wartepflicht..

3 Pkt, 150 EUR, 1 Monat FV

 

Schranke umfahren, Blinklicht am Übergang missachtet oder auf Bahnübergang gefahren, obwohl ein Zug kommt

3 Pkt,450 EUR,3 Monate FV

 

Gruß,

AnReRa

 

Ist doch alles drin. Wo Problem?

 

DoH

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also,wie ich richtig verstanden habe. Beim zweiten verstoß, wo es den Bahnübergang betrifft, und dass ich das Auto auf der Kreuzung wendete und dann bei sinkenden Schranken runtergehfaren, wurde von Polizei erwischt und von denne vorgeworfen( Kreuzung,Bahnübergang). Dann kann ich 1 Monat Fahrverbot bekommen, nix mehr?

Sorry für meine Grammatik:-) und der erste Rotlichtverstoß zählt nichr?was den zweiten Fahrverbot angeht.

Entschuldigun,ich wiederhole mich hier im Forum.

Danke im Voraus!

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Langsam solltest du aus gesundheitlichen Gründen dich beruhigen.

 

Ändern kannst du vorläufig sowieso nichts mehr. :D

 

Wie die anderen denke ich wird der Bahnübergang wohl 1 Monat FV bringen.

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Langsam solltest du aus gesundheitlichen Gründen dich beruhigen.

 

Ändern kannst du vorläufig sowieso nichts mehr. :D

 

Wie die anderen denke ich wird der Bahnübergang wohl 1 Monat FV bringen.

:-)Und was denkst, wann ich den Brief bekomme? Es ist vor 5 Wochen passiert.

 

Bestimmt 2 Monate!? :rolleyes:

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Keine Ahnung da dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt wird.

 

Maximal drei Monate haben sie Zeit den BGB zu erlassen, da die Anhörung ja wohl schon am Tattag stattgefunden hat.

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  • 3 weeks later...

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