Jump to content

Vordermann Filmt Mich Per Handy...


Recommended Posts

Guest Mace

@Goose: Dann müsste die Überwachung aber vom Staat vorgenommen werden.. Ich kann mir kaum vorstellen, dass (bei realitätsnaher Betrachtung) eine Tankstelle oder ein Kaufhaus die Überwachung zum Zwecke der Sicherung des Strafverfolgungsinteresse des Staates durchführt.

 

Außerdem ist das Strafverfolgungsinteresse des Staates in meinen Augen ein Rechtsgut, dass im Rang dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I i.V.m. 1 I GG erheblich nachsteht. Zumindest bei Straftaten im Vergehensbereich; erst recht im sog. Bagatellbereich. Bei schweren Straftaten kann u.U. etwas anderes gelten.

 

Dies wird ja auch bei Entscheidungen zu Schweigepflichtsbrüchen interessant. Herrschende Meinung ist dort, dass das Strafverfolgungsinteresse des Staates das Recht des Betroffenen auf Schutz der Privat- und Intimsphäre nicht überwiegt.

Link to post
Share on other sites

Wenn du jedoch eine Einschränkung des APR von etlichen Kunden bejahst, um im Einzelfall kleinere Antragsdelikte (Diebstahl geringwertiger Sachen beim LaDi) abzuwehren, so, denke ich nicht, daß es bei Offizialdelikten (auch im Vergehensbereich, also beispielsweise einer Straßenverkehrsgefährdung) zu verneinen ist.

 

Im Einzelfall muss der Richter entscheiden.

 

Es gibt eine Einschränkung, die ich in dieser Form noch nicht kannte, jedoch erscheint sie mir nicht so absolut, daß sie im vorliegenden Sachverhalt ein Filmen zwingend verbietet.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Guest Mace
Wenn du jedoch eine Einschränkung des APR von etlichen Kunden bejahst, um im Einzelfall kleinere Antragsdelikte (Diebstahl geringwertiger Sachen beim LaDi) abzuwehren, so, denke ich nicht, daß es bei Offizialdelikten (auch im Vergehensbereich, also beispielsweise einer Straßenverkehrsgefährdung) zu verneinen ist.

Du denkst hier zu sehr in der Kategorie des Strafrechts.

 

Bei der vorliegend anzustellenden Rechtsgüterabwägung wägst du nicht verletzte Strafvorschriften und deren Schwere gegeneinander ab, sondern Rechtsgüter von Verfassungsrang.

Die Rechtsgüter aus Art. 14 GG sind extrem hochrangige Rechtsgüter und sind im Zweifel wesentlich höher zu bewerten als einfache, in der Verfassung nicht mal explizit erwähnte, Rechtsgüter, die dem Staat den Strafverfolgungsanspruch sichern. Grundstäzlich setzen sich Grundrechte im Zweifel eher durch als funktionelle Rechte des Staates.

Link to post
Share on other sites
Also ein bisschen am Boden der Realität bleiben.

@a_v_s: vergiß es bei @goose ;) . Er ist ein fallschirmtragender VT mangels Reaktionszeit, mangels zügiger Pedaleriebedienung, mangels vorausschauendem Fahren. Er propagiert hier unerläßlich Theoriewerte als einzigst wahre Religion.

:D

Link to post
Share on other sites
Guest Henning
@Henning: Nun, ich kenne etliche Kaufhäuser und Tankstellen, an denen eben nicht oder nur schwer erkennbar darauf hingewisen wird.

 

Gruß

Goose

 

Schwer erkennbar reicht aber! An den meisten Zapfsäulen sind mittlerweile ohnehin solche Hinweisaufkleber, aber selbst wenn dem nicht so ist, so wird man entweder eine konkludente Zustimmung mit Betreten der Tankstelle / des Kaufhauses annehmen müssen. Im übrigen besteht auch ein grundlegender Unterschied zu dem isolierten Fotografieren einer einzelnen Person, denn die Videoüberwachung dient, wie man ja bereits am Namen unschwer erkennen kann, der Überwachung, und zwar meist der Überwachung von Geschäftsträumen etc. Diese Vorgehensweise ist durch das Bundesdatenschutzgesetz dem Grundsatz nach legitimiert.

 

§ 6b

Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

 

http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html

 

 

 

@ goose:

Du schreibst:

"Es gibt eine Einschränkung, die ich in dieser Form noch nicht kannte, jedoch erscheint sie mir nicht so absolut, daß sie im vorliegenden Sachverhalt ein Filmen zwingend verbietet."

 

Wo ist Dein Problem? Wie genau kann man Dir denn noch deutlicher machen, dass das Filmen bzw. Fotografieren von Personen ohne deren Einverständnis sogar strafbar ist (§33 KUG). Reicht es Dir nicht, wenn wir auf Entscheidungen des BGH verweisen? Was erscheint Dir denn daran nicht so absolut??? Bist Du auch in der Lage, Deine Meinung zu begründen?

Link to post
Share on other sites

Das APR ist nicht bedingungslos gegeben, es kann eingeschränkt werden.

Und hier ist eben fraglich, ob eine solche Einschränkung gegeben ist.

 

Begründet habe ich meine Meinung bereits.

 

Zum Kaufhaus / Tankstelle: Eine Einwilligung durch konkludentes Verhalten ist meines Erachtens nur dann anzunehmen, wenn einem bewusst ist, daß man durch sein Verhalten einwilligt. Und dazu muss man zwingend informiert sein, in was man einwilligt.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Guest Henning
Das APR ist nicht bedingungslos gegeben, es kann eingeschränkt werden.

Und hier ist eben fraglich, ob eine solche Einschränkung gegeben ist.

 

Begründet habe ich meine Meinung bereits.

 

Zum Kaufhaus / Tankstelle: Eine Einwilligung durch konkludentes Verhalten ist meines Erachtens nur dann anzunehmen, wenn einem bewusst ist, daß man durch sein Verhalten einwilligt. Und dazu muss man zwingend informiert sein, in was man einwilligt.

 

Gruß

Goose

 

Worin soll denn Deiner Meinung nach die gerechtfertigte Einschränkung des APR liegen? Etwa in der Möglichkeit, den Betroffenen den Verfolgungsbehörden zuzuführen? Schonmal auf die Idee gekommen, dass das APR ein aus dem Grundrecht folgendes Rechtsgut ist, was meist dann zur Stützung der Ansprüche herangezogen wird, wenn es keine spezialgesetzlichen Grundlagen gibt? Genau das ist hier aber der Fall, es gibt spezialgesetzliche Grundlagen, und zwar die aus dem KUG. Der Berufung auf das APR bedarf es demzufolge hier gar nicht mehr und somit auch nicht der Frage, ob das APR möglicherweise eingeschränkt werden kann. Kann es vorliegend nämlich nicht, auch wenn es für Dich schwer einzusehen ist.

 

Was die Videoüberwachung von Kaufhäusern, Tankstellen etc angeht. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass mittlerweile überall auf Videoüberwachung hingewiesen wird. Ist das allerdings dich nicht der Fall, dann wäre die Videoüberwachung sicherlich mit genau den gleichen Argumenten strafbar, wie das Fotografieren anderer Leute ohne deren Einwilligung strafbar ist, mit einer Ausnahme, und zwar dann, wenn wie Videoüberwachung offenkundig ist. Wenn also an jeder Zapfsäule eine Kamera hängt, dann brauche ich nicht extra darauf hingewiesen zu werden!

Link to post
Share on other sites
@Henning: Goose meinte (soweit ich das beurteilen kann) eher die andere Perspektive; nämlich die Frage, ob man von Messbeamten Fotos erstellen darf (darüber hatten wir glaube ich schon kontroverse Diskussionen im Forum).

Gabs da schon eine Antwort drauf?

Link to post
Share on other sites
Guest Henning

§ 201a StGB ist die Implementierung des bereits seit Jahrzehnten gesprochenen Richterrechtes in Bezug auf § 33 KUG, den es schon seit 1907 gibt und der, wie wir ja bereits festgestellt haben, vom reinen Wortlaut her das "Herstellen" nicht als tatbestandmäßig erfasst. Das Hineinlesens des "Herstellens" des Abbildes in 33 KUG wurde sogar von gewichtigen Stimmen der juristischen Literatur bis zuletzt immer wieder kritisch betrachtet, die Rechtsprechung, nicht zuletzt der BGH, hat gleichwohl ein Bedürfnis dafür gesehen und auch das Herstellen und die Schutzvorschrift des KUG subsumiert. Mit 201a StGB wurde dieses Richterrecht nun auch in das Strafrecht übernommen, nicht zuletzt übrigens durch enormen Druck der Medien, die noch nie verstanden haben, dass zwar im Strafgesetzbuch das eigene Wort geschützt ist (201 StGB), nicht aber das eigene Bild. Das jedenfalls kann man der Gesetzesbegründung entnehmen.

Link to post
Share on other sites

Hallo, Henning,

 

Zwar ist in § 22 KUG lediglich davon die Rede, dass das „Verbreiten“ oder das „öffentlich zur Schau stellen“ eines Bildnisses nur mit Einwilligung des Abgebildeten geschehen darf, mittlerweile ist in der Rechtssprechung aber einhellig entschieden, dass der Schutzbereich des § 22 KUG sich auch bereits auf das Herstellen des Bildnisses als logische Vorfolge des „Verbreitens“ oder „zur Schau stellens“ erstreckt [bGHZ 24, 200, 208; BGH. NJW 1966, 2353, 2354].

ich habe hier das Interessanteste an Deinem Kommentar hervorgehoben, denn wenn du mit mittlerweile ein Urteil meinst, das im Jahr 1966 in der NJW veröffentlicht wurde, und auf das man sich 1995 in einem weiteren Urteil bezogen hat, dann bist Du sehr aktuell.

 

... dass der Schutzbereich des § 22 KUG sich auch bereits auf das Herstellen des Bildnisses als logische Vorfolge des „Verbreitens“ oder „zur Schau stellens“ erstreckt [bGHZ 24, 200, 208; BGH. NJW 1966, 2353, 2354].

Hast Du Dir dieses Urteil einmal durchgelesen und es auch verstanden?

 

Hier geht es nicht darum, dass jemand irgendwo in der Stadt herumläuft, ein Bild vom Rathaus macht und dabei zufälligerweise ein paar Personen fotografiert, und es geht hier auch nicht um jemanden, der eine hübsche Frau sieht und für sein privates Sammelalbum ein Bild macht, denn das ist auch weiterhin erlaubt.

 

Hier geht es um Bilder, bzw. Videofilme, die in einem schutzwürdigen Bereich gemacht wurden, wozu z. B. auch die Wohnung gehört.

 

Um auf den vorliegenden Fall zurückzukommen:

 

Wenn es erforderlich ist, das Handy während der Fahrt zu bedienen, um eine bedeutende Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat zu bei der Polizei zu melden oder dieses zu dokumentieren, ist dieses nicht strafbar.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites
Hier geht es um Bilder, bzw. Videofilme, die in einem schutzwürdigen Bereich gemacht wurden, wozu z. B. auch die Wohnung gehört.

Dann darf ich also Messbeamte die kein Beiwerk sind, für mein privates Fotoalbum fotografieren, wenn sie sich nicht in einem privatem geschütztem Bereich aufhalten :D

Link to post
Share on other sites
Guest Mace
Hier geht es nicht darum, dass jemand irgendwo in der Stadt herumläuft, ein Bild vom Rathaus macht und dabei zufälligerweise ein paar Personen fotografiert, und es geht hier auch nicht um jemanden, der eine hübsche Frau sieht und für sein privates Sammelalbum ein Bild macht, denn das ist auch weiterhin erlaubt.

Nein! Ist es nicht.

Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung das Recht am eigenen Bild als "sonstiges Recht" i.S.d. §823 I BGB deklariert.

Sofern nicht höherrangige Rechtsgüter dies rechtfertigen ist jede Herstellung von Bildnissen anderer Menschen ein rechtswidriger Eingriff in das APR in Ausprägung des Rechts am eigenen Bild aus Art. 2 I, 1 I GG und somit rechtswidrig.

 

Wenn jemand eine hübsche Frau sieht und für sein Sammelalbum Aufnahmen macht, so setzt er sich, sofern er nicht in der Lage ist, die Wiederholungsgefahr glaubwürdig zu widerlegen, der Gefahr eines Unterlassungsanspruchs aus §1004 I BGB i.V.m. §97 I BGB analog aus.

 

Und dann wäre da noch die Frage, ob der Fotografierten ggf. noch weitere Rechte nach §§33ff KUG zustehen.

 

Eine Strafbarkeit scheidet hingegen, wenn man es mit dem strafrechtlichen Analogieverbot ernst meint, zunächst noch aus. Mit der Veröffentlichung kann sich das ggfs. aber ändern.

 

Wenn es erforderlich ist, das Handy während der Fahrt zu bedienen, um eine bedeutende Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat zu bei der Polizei zu melden oder dieses zu dokumentieren, ist dieses nicht strafbar.

Auch diese Aussage begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

Nach Aussage des hiesigen AG-Richters, hiesiger Staatsanwälte und schon aus dem logischen Rechtsverständnis heraus.

Die Anforderungen an den rechtfertigenden Notstand im Ordnungswidrigkeitenecht werden zurecht sehr hoch gesetzt. Es kann sein, dass eine solche Vorgehensweise im Einzelfall durch Notstand gerechtfertigt sein kann, jedoch hier pauschal die Zulässigkeit zu behaupten ist rechtlich in höchstem Maße bedenklich!

Link to post
Share on other sites
Sofern nicht höherrangige Rechtsgüter dies rechtfertigen ist jede Herstellung von Bildnissen anderer Menschen ein rechtswidriger Eingriff in das APR in Ausprägung des Rechts am eigenen Bild aus Art. 2 I, 1 I GG und somit rechtswidrig.

Danke. Das höherwertige Rechtsgut sehe ich hier in dem Bemühen, mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit - auch vorbeugend für andere Verkehrsteilnehmer - zu wahren. Deshalb liegt, wenn ich mit Freunden unterwegs bin, immer eine Kamera bereit, um ggf. den Tatbestand der Nötigung und Verkehrsgefährdung auch nachweisen zu können. Wenn so ein unverantwortlicher Drängler dann sein Recht am eigenen Bild wahrnehmen will, kann er einen Abzug davon haben.

 

Nein, das tue ich bisher nicht. Durch eine dermaßen pervertierte Rechtsauslegung würde ich mich davon jedoch nicht abhalten lassen. Es kann ja wohl nicht sein, dass dieses Recht am eigenen Bild dazu führt, dass Straftäter nicht verfolgt werden können, nur weil die potenziellen Opfer keine Beweismittel sichern dürfen. Das war vom Gesetzgeber mit Sicherheit so nicht beabsichtigt.

 

Aber das ist der Grund, warum in Deutschland alles, aber auch wirklich alles, bis ins kleinste Detail gesetzlich geregelt werden muss: Weil in jede kleine Formulierungslücke irgendwelche findigen Winkeladvokaten hineinspringen und für ihre Mandanten einen Vorteil herausschlagen, den ihnen nie jemand zugestehen wollte.

.

Link to post
Share on other sites
Aber das ist der Grund, warum in Deutschland alles, aber auch wirklich alles, bis ins kleinste Detail gesetzlich geregelt werden muss: Weil in jede kleine Formulierungslücke irgendwelche findigen Winkeladvokaten hineinspringen und für ihre Mandanten einen Vorteil herausschlagen, den ihnen nie jemand zugestehen wollte.

 

 

Nein das ist mit Sicherheit nur eine Folgeerscheinung. Der wirkliche Ursache liegt in der Bevölkerung. Solange es Personen gibt für die es scheinbar ein Volkssport ist Andere anzuschwärzen und anzuzeigen ...

 

Verdammt ... ein bisschen mehr Gelassenheit und Toleranz bzw. Gleichgütligkeit täte scheinbar Einigen nicht schaden. Solange kein Schaden entsteht ist doch alles in Ordnung!

 

Das fängt bei Ruhstörung an, geht weiter über Autowaschen am Sonntag, grillen in der Nachbarschaft und endet natürlich nicht unbedingt bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr.

 

Was aber durchaus toleriert wird und sogar als Grundrecht angesehen wird ist die Falschaussage bei Lenkererhebungen! Da endet dann scheinbar die Regeltreue :D

 

Eigentlich müsstest du ja dann auch dafür eintreten, dass in Deutschland - nach österreichischem Vorbild - die Halterhaftung eingeführt wird. Damit wäre zumindestens im Strassenverkehr eine ganz große Formulierungslücke geschlossen mit deren Hilfe sich Schuldige herauswinden können.

 

Wenn man so mitliest sind ja manche Personen scheinbar beim Autofahren - vor lauter Angst ums eigene Leben - einem Herzinfarkt nahe :rofl: Wenn man gewisse Dinge nicht gelassen nehmen kann ist der einzig sinnvolle Tip einfach den Führerschein abzugeben und auf die Teilnahme am motorisierten Leben zu verzichten.

 

Kleine Anekdote: Heute früh war ich mit ca. 65 innerstädtisch unterwegs (50er Limit). Hinter mir einer - der fast als Anhänger durchgegangen wäre - und hat seltsame Handzeichen und Verrenkungen gemacht ;) Nein ich habe keine Fotos gemacht, kein Kennzeichen notiert und habe Ihn auch nicht niedergeschossen. Was solls ... einfach von 65 auf 55 runtergebremst und gemütlich mit einem leicht amüsierten Lächeln weitergefahren. :heul: Irgendwann war er dann weg und hatte vermutlich einen leicht überhöhten Blutdruck.

Link to post
Share on other sites
Der wirkliche Ursache liegt in der Bevölkerung. Solange es Personen gibt für die es scheinbar ein Volkssport ist Andere anzuschwärzen und anzuzeigen ...

Was glaubst Du, wie hoch der Anteil derer ist, die schon einmal jemanden wegen einer Straftat (z.B. Nötigung, Verkehrsgefährdung), durch die sie selbst gefährdet wurden, angezeigt haben? Ich würde sagen, er ist verschwindend gering. Für Dich ist das also ein Volkssport. Falls Du mehr als einmal angezeigt worden bist, solltest Du mal Deinen Fahrstil überdenken.

Solange kein Schaden entsteht ist doch alles in Ordnung!

Jo. Diesmal ist nix passiert, vielleicht klappt's morgen. Nimm zur Kenntnis, dass andere das anders sehen.

Was aber durchaus toleriert wird und sogar als Grundrecht angesehen wird ist die Falschaussage bei Lenkererhebungen! Da endet dann scheinbar die Regeltreue

Was ist jetzt das für eine Baustelle? Erklär mal genauer, und vor allem, was das mit dem hier behandelten Thema zu tun hat.

Eigentlich müsstest du ja dann auch dafür eintreten, dass in Deutschland - nach österreichischem Vorbild - die Halterhaftung eingeführt wird. Damit wäre zumindestens im Strassenverkehr eine ganz große Formulierungslücke geschlossen mit deren Hilfe sich Schuldige herauswinden können.

Korrekt, soweit es sich um Buß- und Verwarnungsgelder und Punkte handelt. Wer sein Auto verleiht, kann sich die Kohle ja vom Verursacher zurückgeben lassen, und wenn er die Punkte nicht haben will, soll der Kumpel dafür geradestehen. Muss man sich halt überlegen, an wen man die Kiste ausleiht. Dass wir es aber hinnehmen, dass Besondersschlaue sich mit Tricks in die Verjährung retten, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun und kostet den Steuerzahler Unsummen.

Wenn man so mitliest sind ja manche Personen scheinbar beim Autofahren - vor lauter Angst ums eigene Leben - einem Herzinfarkt nahe :D Wenn man gewisse Dinge nicht gelassen nehmen kann ist der einzig sinnvolle Tip einfach den Führerschein abzugeben und auf die Teilnahme am motorisierten Leben zu verzichten.

Zum Glück bestimmen noch immer nicht die Möchtegern-Schumis, wer hierzulande am Straßenverkehr teilnehmen darf.

.

Link to post
Share on other sites
Was glaubst Du, wie hoch der Anteil derer ist, die schon einmal jemanden wegen einer Straftat (z.B. Nötigung, Verkehrsgefährdung), durch die sie selbst gefährdet wurden, angezeigt haben? Ich würde sagen, er ist verschwindend gering. Für Dich ist das also ein Volkssport. Falls Du mehr als einmal angezeigt worden bist, solltest Du mal Deinen Fahrstil überdenken.

 

Hmm ... lass mich mal überlegen: Da ich Dir ja noch nicht begegnet bin noch keine :D Meinen Fahrstil habe ich meiner Meinung nach nicht zu überdenken. In 10 Jahren ein Blechschaden, ein Ticket wegen speeding, eines wegen telefonieren und eines wegen einer dunkelgrünen Ampel ... + eines wegen falsch Parken. Damit komme ich auf eine jährliche Strafzahlungen von durchschnittlich 10€.

 

Was ist jetzt das für eine Baustelle? Erklär mal genauer, und vor allem, was das mit dem hier behandelten Thema zu tun hat.

 

Es geht um das scheinbar etwas verschwommene Rechtsempfinden mancher Mitbürger. Einerseits ständig aufmucken und Ärger provozieren (was anderes ist eine Anzeige wegen knapp auffahren nicht) sich aber auf der anderen Seite einer gerechtfertigten Strafe mit allen Mitteln entziehen wollen. Ich möchte nur zu bedenken geben: Wie man in den Wald hineinruft so schallt es zurück.

Falls Du jemals auf Idee kommst wirklich jemanden wegen so einer Lapalie anzuzeigen dann wünsch ich Dir postwenden eine Retouranzeig wegen Falschaussage und Verleumdnung. Wird zwar vermutlich auch eingestellt aber macht doch Spass ... oder ;)

 

Zum Glück bestimmen noch immer nicht die Möchtegern-Schumis, wer hierzulande am Straßenverkehr teilnehmen darf.

 

Nein gottseiddank nicht. Aber teilweise denke ich mir sollte bereits bei Erteilung des Führerscheins eine MPU vorausgesetzt werden. Würde die Strassen vermutlich massiv entlasten und den öffentlichen ein Umsatzplus bringen.

Link to post
Share on other sites
Hmm ... lass mich mal überlegen: ... noch keine ... Einerseits ständig aufmucken und Ärger provozieren (was anderes ist eine Anzeige wegen knapp auffahren nicht)

Und wie kommst Du noch gleich auf die Begriffe "Volkssport" und "ständig"? Und wieso ist es "aufmucken", wenn man das einzige rechtsstaatliche Mittel gegen Nötigung und Verkehrsgefährdung nutzen möchte? Dann leben wir wohl in einer Art PS-Diktatur, wo die Langsameren von den Schnelleren bedrängt werden, aber nicht aufmucken dürfen? Sorry, aber Dein Rechtsverständnis braucht mal ein größeres Update. Vielleicht schafft's mal ein Richter...

.

Link to post
Share on other sites
Wenn jemand eine hübsche Frau sieht und für sein Sammelalbum Aufnahmen macht, so setzt er sich, sofern er nicht in der Lage ist, die Wiederholungsgefahr glaubwürdig zu widerlegen, der Gefahr eines Unterlassungsanspruchs aus §1004 I BGB i.V.m. §97 I BGB analog aus.

Hmm, noch ein Argument für ein gutes Tele :D

Link to post
Share on other sites
Guest Mace
Danke. Das höherwertige Rechtsgut sehe ich hier in dem Bemühen, mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit - auch vorbeugend für andere Verkehrsteilnehmer - zu wahren.

Da hier aber ein konkreter Eingriff in Art. 1 I, 2 I GG auf jeden Fall gegeben ist, der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit aber noch nicht stattgefunden hat bzw. auch in concreto nicht bevor steht (Stichwort: abstrakte Gefahr), wirst du mit dieser Argumentation im Zweifel nicht durchdringen.

 

 

Deshalb liegt, wenn ich mit Freunden unterwegs bin, immer eine Kamera bereit, um ggf. den Tatbestand der Nötigung und Verkehrsgefährdung auch nachweisen zu können. Wenn so ein unverantwortlicher Drängler dann sein Recht am eigenen Bild wahrnehmen will, kann er einen Abzug davon haben.

Wenn so ein "unverantworlicher Drängler" sein Recht am eigenen Bild wahrnehmen will, dann gibt es für ihn andere Wege und Möglichkeiten, dies zu tun.

Deine "Gnade", ihm einen Abzug zuzusenden, reicht da im Zweifel jedoch nicht aus.

Link to post
Share on other sites
Und wieso ist es "aufmucken", wenn man das einzige rechtsstaatliche Mittel gegen Nötigung und Verkehrsgefährdung nutzen möchte?

 

Gilt das auch für die etwas nervöse ältere Dame an der Supermarktkasse die einen bedrängt ... am besten anzeigen oder!!!

 

Dir ist hoffentlich klar dass man sein Recht nicht immer und überall durchsetzen kann. Wenn nicht wirst Du es vielleicht noch einmal lernen. Zum Leben gehört eine gewisse Toleranz und die Gabe eigene Fehler selbst einzugestehen und die Fehler Anderer zu tolerieren.

 

Der einzige Effekt den eine Handlung - so wie sie Dir vorschwebt - bringt ist eine Anzeige + einer möglichen "Gegenanzeige" und einer damit verbunden Beschäftigung der damit beauftragten Beamten.

 

Verschwendung von Steuergeldern ... mehr ist an so einem Unfug nicht dran.

 

In allen anderen Ländern würde man vermutlich bei Anzeigeerstattung mal blöd angeschnauzt werden und wenn man trotzdem drauf besteht wird man den jenigen mal sehr lange warten lassen und danach die Anzeige in die Rundablage werfen. Ich denke die Polizei ist nicht auf selbst ernannte Rächer des Gesetzes angewiesen.

 

Manche Personen denken aber sie verkörpern die 4. Säule der Demokratie. Uuups ... sowas hat es doch schon mal gegeben ... ich glaub Blockwart war die richtige Bezeichnung. Danach wurde es denke ich auf Abschnittsbevollmächtigter umbenannt ... scheinbar noch immer nicht abgeschafft und jetzt freiberuflich tätig.

 

Ich hätte noch eine ganz gute Idee: Du könntest bei geparkten Autos die Profiltiefe nachmessen und wenn unter Limit eine vorsorgliche Anzeige erstatten. Ich würde mal sagen es handelt sich um mutwillige Gefährdung da er Dir ja mal auf der Strasse begegnen könnte!

 

Denk mal drüber nach wie sinnvoll so etwas wäre ...

Link to post
Share on other sites
Gilt das auch für die etwas nervöse ältere Dame an der Supermarktkasse die einen bedrängt ... am besten anzeigen oder!!!

Wenn sie einen damit in Lebensgefahr bringt, ja. Sonst nicht. Wann wird Dir der Unterschied eigentlich mal klar.

Dir ist hoffentlich klar dass man sein Recht nicht immer und überall durchsetzen kann.

Oh immerhin, habe ich also doch ein Recht, dass man mir nicht so dicht auffährt. Ich soll es nur nicht durchsetzen dürfen.

Zum Leben gehört eine gewisse ... Gabe eigene Fehler selbst einzugestehen

Dann gilt das sicher auch für den Drängler, oder nicht?

Der einzige Effekt den eine Handlung - so wie sie Dir vorschwebt - bringt ist eine Anzeige + einer möglichen "Gegenanzeige" und einer damit verbunden Beschäftigung der damit beauftragten Beamten.

Damit können wir jetzt auf jegliche Strafen verzichten, denn die Sache mit der Generalprävention scheint ja überhaupt sinnlos zu sein.

Ich denke die Polizei ist nicht auf selbst ernannte Rächer des Gesetzes angewiesen.

Stimmt. Was wir aber brauchen, ist mehr Zivilcourage gegen Leute, die offenbar meinen, die Regeln der Gesellschaft gelten für sie nicht. Dazu gehört auch der Verzicht auf Nötigung und vorsätzliche Gefährdung anderer.

... Blockwart ...

Das hatten wir doch schon hier

Ich hätte noch eine ganz gute Idee: Du könntest bei geparkten Autos die Profiltiefe nachmessen und wenn unter Limit eine vorsorgliche Anzeige erstatten. Ich würde mal sagen es handelt sich um mutwillige Gefährdung da er Dir ja mal auf der Strasse begegnen könnte!

 

Denk mal drüber nach wie sinnvoll so etwas wäre ...

Ja. Fertig. Nicht sinnvoll. Ist zu unwahrscheinlich und zu wenig konkret. Kannst also ruhig weiter auf den dünnen Schlappen fahren. Bin ja schließlich kein Blockwart.

Link to post
Share on other sites

Um nicht noch mehr Speicherplatz am Server zu verschwenden sollten wir die Diskussion denke ich beenden!

 

Es wurde nie abgestritten, dass Drängeln nicht rechtens ist aber es gibt eben verschiedene Reaktionsmöglichkeiten darauf.

 

Die Variante das ganze gelassen hinzunehmen erfordert einfach eine gewisse Selbstbeherrschung und Ruhe im Strassenverkehr - scheinbar nicht bei allen Teilnehmern vorhanden :D

 

Die Variante Anzeigen zu verteilen und den Rächer der Schutzlosen bzw. Gefährdeten zu spielen zeugt von einer leichten Fehleinschätzung der persönlichen Kompetenzen. Klar kann man viel reden und die Behörden damit beschäftigen ... beweisen kann man aber im Grunde nichts ...

 

Die Variante des ausbremsens wäre die mit dem größten Lerneffekt. Damit kriegt der Drängler seine Lektion, wenns knallt in weitere Folge eine Anzeige von der Polizei (die ist dann hieb und stichfest) und man streift noch ein Taschengeld ein wenn man die KFZ Rep. geschickt anstellt. (hoppla ... fast vergessen: eine Rep. ohne Rechnung ist vermutlich schwer mit dem Rechtsempfinden zu vereinbaren)

 

Das ganze Leben ist ein Miteinander (oder sollte es zumindestens sein) und wird natürlich regelmässig durch Fehlverhalten einiger Personen gestört. NA UND!?!? Muß man sich deshalb auf das selbe Level (oder noch tiefer) hinab begeben? Es wird sich am Fehlverhalten des Anderen nichts ändern. Die ganze Sache führt u.U. nur zu einer Eskalation.

 

Und nein wir sollen nicht auf Strafen verzichten: Ich weiß nicht was Du arbeitest aber falls Du nicht grad Richter, Staatsanwalt oder Polizist bist hast Du mit Strafverfolgung nur passiv zu tun. Das ist der Vorteil der Gewaltentrennung. Jeder hat im Staat seine Aufgabe ...

 

Nimm es einfach zur Kenntnis: Ein Anzeige eines Dränglers befriedigt vielleicht das Rechtsempfinden mancher VT hat aber NULL Auswirkung und NULL Folgen für den Drängler. Welchen Zweck hat dann eine Anzeige noch?

 

Es gibt einfach Dinge die man hinnehmen muß wie sie sind. Auch bei mir entsprechen gewisse Fakten nicht meinem persönlichen Rechtsempfinden (z.B. Abschleppen aus Kurzparkzonen usw. :heul: ) dagegen anzukämpfen wäre aber vermutlich ein Kampf gegen Windmühlen! Natürlich könnte man Terror machen und Anzeigen erstatten, hin und her klagen, beschuldigen, ... ich versucht einfach im Leben nicht mehr als notwendig anzuecken und lebt dadurch wesentlich entspannter.

 

Soviel nur nebenbei zum eingestehen eigener Fehler oder Fehleinschätzungen ;)

Link to post
Share on other sites
... zeugt von einer leichten Fehleinschätzung der persönlichen Kompetenzen. Klar kann man viel reden und die Behörden damit beschäftigen ... beweisen kann man aber im Grunde nichts ...

Was für eine Fehleinschätzung? Es ist mein Recht, jemanden anzuzeigen, der mich gefährdet hat, und die Behörden sind verpflichtet, der Anzeige nachzugehen. So ist hier die Gesetzeslage.

 

Welche Kompetenz schätze ich hier falsch ein? Was meinst Du mit "beweisen kann man aber im Grunde nichts"?

 

Wenn es mein Recht ist, jemanden anzuzeigen, dann muss ich auch die erforderlichen Beweismittel beibringen dürfen - insofern halte ich die Sache mit dem "Recht am eigenen Bild" in diesem Zusammenhang für vollkommen absurd und es kann so vom Gesetzgeber nicht gewollt sein. Wenn es doch so sein sollte, hat sich die Rechtsprechung hoffnungslos in ihren Paragraphen verheddert und den Sinn der Gesetze völlig aus den Augen verloren. Womit wir mal wieder beim Thema wären.

 

Im übrigen glaube ich nicht, dass Anzeigen nichts bringen. Ich bin sicher, dass es Leute gibt, die zwar nichts von Verkehrsregeln halten und sich gern ihre eigenen Regeln schnitzen (z.B. "wenn ich komme, haben die anderen zu verschwinden"), die sich aber wegen der Möglichkeit, von privater Seite mit einer Anzeige bedacht zu werden, immerhin ein wenig zurückhalten. Damit dies wirkt, muss es aber auch gelegentlich passieren. Sonst bekommen wir auf der Autobahn einen völlig rechtsfreien Raum, sobald erkennbar ist, dass die Obrigkeit gerade nicht zusieht.

.

Link to post
Share on other sites
die sich aber wegen der Möglichkeit, von privater Seite mit einer Anzeige bedacht zu werden, immerhin ein wenig zurückhalten. Damit dies wirkt, muss es aber auch gelegentlich passieren. Sonst bekommen wir auf der Autobahn einen völlig rechtsfreien Raum, sobald erkennbar ist, dass die Obrigkeit gerade nicht zusieht.

Ist doch Quatsch, dazu ist schließlich die Polizei da (u.a. auch in zivil).

Die gewisse Gelassenheit "wenn der immer so fährt, erwischt ihn früher oder später eh die Streife" finde ich da wesentlich hilfreicher.

Link to post
Share on other sites
Im übrigen glaube ich nicht, dass Anzeigen nichts bringen. Ich bin sicher, dass es Leute gibt, die zwar nichts von Verkehrsregeln halten und sich gern ihre eigenen Regeln schnitzen (z.B. "wenn ich komme, haben die anderen zu verschwinden"), die sich aber wegen der Möglichkeit, von privater Seite mit einer Anzeige bedacht zu werden, immerhin ein wenig zurückhalten. Damit dies wirkt, muss es aber auch gelegentlich passieren. Sonst bekommen wir auf der Autobahn einen völlig rechtsfreien Raum, sobald erkennbar ist, dass die Obrigkeit gerade nicht zusieht.

.

 

Im Grund gebe ich Dir ja recht aber die Überwachung des Strassenverkehrs liegt in der Hand der Exekutive. Natürlich kann man jeden Anzeigen wenn man Lust dazu hat. Aber der Fakt ist es gibt keine Beweise dafür. Die Beweise kann und darf nur die Polizei mittels z.B. Abstandsmessung erbringen.

 

Eine reine Aussage von Dir - auch wenn sie 100mal stimmt - ist genau wertlos. Der Andere wird dann vermutlich befragt und gibt als Antwort "häää - keine Ahnung ... kann nicht sein" --> was dann? Wort gegen Wort und damit eingestellt. Stress, Zeit und Aufwand für alle aber kein Effekt :unsure:

 

Das es genug Personen gibt die sich "zurückhalten" ist schon klar. Auch ich halte mich zurück (Tempolimit + max 20 Tacho) aber warum? Nicht weil ich Angst vor Hilfssheriffs habe oder sonstigen Mitbürgern die mir nicht wohl gesonnen sind ... alles irgendwie zu lösen (wozu gibts eine Rechtsschutz) ... aber gegen ein Foto mit deinem Konterfei kann man schlecht was entgegensetzen. Genauso zählt die Aussage eines Beamten mehr als die von Privatpersonen. Die Kontrollen der Exekutive zwingen die Leute zu einem entsprechenden Verhalten falls das eigene Hirn dies nicht erledigen kann, aber nicht die Angst vor anderen VT.

 

Das die Autobahn zu einem rechtsfreien Raum mutiert sobald die Obrigkeit nicht zusieht ist ganz klar. Aber mal ehrlich: Bremst Du nicht auch vor einem Radar und beschleunigst danach wieder. Also ich mache das. Die Polizei kann natürlich nur stichprobenartig überwachen (bzw. Tempo wäre mit einer Sektion-Control auch flächendeckend möglich) und daher gibt es eben genug Personen die Ihr "Glück" auf die Probe stellen. Ändern kann das aber nichts und niemand.

 

Ich bin mir nicht sicher in wie weit eine Sektion-Control in Deutschland durchsetzbar wäre, aber in Österreich zeigt es Wirkung. Die Leute fahren das vorgegebene Limit aber strichgenau. Gut drängeln wird nicht erkannt aber das verliert ja auch den Reiz und die Sinnhaftigkeit wenn das Tempo limitiert ist.

Link to post
Share on other sites

@henning

Da wundere ich mich doch sehr. Da gab es vor Jahren einen gewissen Ernst August

aus Hannover, der sich gegen die Nachstellungen der Reporter, die ihn und seine Frau

nicht nur einmal belästigten, dann handgreiflich zur Wehr setzte und dafür eine

sehr hohe Geldstrafe aufgebrummt bekam.

War es nicht sein gutes Recht, sich zu wehren ? Gab es für ihn kein Persönlichkeitsrecht,

weil die Regenbogenpresse meinte, sie dürfe quasi als vierte Kraft im Lande ihr eigenes

Recht durchsetzen ?

Tja, das sind Fragen über Fragen....

KUG hin oder her, hier hat sich doch tatsächlich der Staat in seinen eigenen Rechtsvorschriften

verheddert.

Das erlebe ich fast täglich in meinem Beruf.

Link to post
Share on other sites
Natürlich kann man jeden Anzeigen wenn man Lust dazu hat. Aber der Fakt ist es gibt keine Beweise dafür. Die Beweise kann und darf nur die Polizei mittels z.B. Abstandsmessung erbringen.

 

Eine reine Aussage von Dir - auch wenn sie 100mal stimmt - ist genau wertlos. Der Andere wird dann vermutlich befragt und gibt als Antwort "häää - keine Ahnung ... kann nicht sein" --> was dann? Wort gegen Wort und damit eingestellt. Stress, Zeit und Aufwand für alle aber kein Effekt :unsure:

Und genau das stimmt einfach nicht.

Eine Zeugenaussage ist ebenfalls (sofern als glaubwürdig eingestuft) ein Beweis. Ein Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung und weiß ganz genau, dass ein Zeuge nicht lügen darf, ein Angeklagter oder Betroffener aber straffrei lügen darf. Wem wird er wohl glauben?

 

--

 

Ich z.B. habe überhaupt kein Problem damit, wenn mein Nachbar sonntags grillt und mir die Bude vollqualmt (tue ich auch gerne), wenn XYZ bei kirschgrün über die Ampel fährt oder bei zHg 70 mit 90 fährt. Aber womit ich verdammt noch mal ein Problem habe ist, wenn jemand mein Eigentum und mein Leben massiv gefährdet, indem er mir bei 120 km/h auf 10 m auffährt. Sollte ich bremsen müssen, hängt er mir schon im Kreuz, bevor er auch nur daran gedacht hat, zu bremsen.

Das Recht, sowas anzuzeigen, lass ich mir von keinem ansprechen!

Link to post
Share on other sites
Guest Mace
Eine Zeugenaussage ist ebenfalls (sofern als glaubwürdig eingestuft) ein Beweis. Ein Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung und weiß ganz genau, dass ein Zeuge nicht lügen darf, ein Angeklagter oder Betroffener aber straffrei lügen darf. Wem wird er wohl glauben?

Naja, jetzt halt mal den Ball flach.

Du stellst das jetzt so dar, als würden die Amtsrichter in aller Regel den Anzeigeerstattern glauben. Das mag vielleicht auf :unsure: zutreffen, die generell erhöhte Glaubwürdigkeit genießen...

 

Aber der Regelfall ist, dass bereits die StA das Verfahren bei den klassischen "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellationen mangels Tatnachweises einstellt bzw. dass die Richter sich nicht vollständig von der Schuld der Angeklagten überzeugen können. Nur im Ausnahmefall wird mal bei der o.g. Konstellation ein Schuldspruch bei der ganzen Sache rauskommen.

Link to post
Share on other sites

*Ball flach halt* :cop01:

 

Tatsache ist, dass ich meine Meinung nicht mit "Verurteilungs-Statistiken" belegen kann. Gibts sowas überhaupt? :unsure:

 

Ich denke aber schon, dass bei einer in sich konsistenten, widerspruchsfreien und übertreibungsfreien Darstellung des Zeugen mit sachlich guten Beschreibungen nicht viel Raum dafür ist, diesen nicht für hinreichend glaubwürdig zu halten.

 

Ist meine persönliche Meinung, gestützt durch diverse Darstellungen diverser Sachverhalte in diversen Foren. Habe natürlich keinen Absolutheits- oder Allwissenheitsanspruch.

 

Einigen wir uns darauf, dass man sich nicht allein darauf verlassen sollte, dass ein Amtsrichter bei zwei sich widersprechenden Aussagen so mir nichts dir nichts einstellt. :whistling:

Link to post
Share on other sites
Guest Mace

Dann lass dir sagen von jemand, der durchaus schon ein paar Verkehrssachen vor den Amtsgerichten gesehen hat, dass die meisten Fälle gar nicht erst dort landen, sondern von der StA eingestellt werden und dass eine Verurteilung bei Privatanzeigen mit nur dem Anzeigeerstatter als Zeugen eher Seltenheitswert haben.

 

Zumindest bei den AGs / StAs in mir bekannten Bezirken.

Link to post
Share on other sites
Guest Henning
@henning

Da wundere ich mich doch sehr. Da gab es vor Jahren einen gewissen Ernst August

aus Hannover, der sich gegen die Nachstellungen der Reporter, die ihn und seine Frau

nicht nur einmal belästigten, dann handgreiflich zur Wehr setzte und dafür eine

sehr hohe Geldstrafe aufgebrummt bekam.

War es nicht sein gutes Recht, sich zu wehren ? Gab es für ihn kein Persönlichkeitsrecht,

weil die Regenbogenpresse meinte, sie dürfe quasi als vierte Kraft im Lande ihr eigenes

Recht durchsetzen ?

Tja, das sind Fragen über Fragen....

KUG hin oder her, hier hat sich doch tatsächlich der Staat in seinen eigenen Rechtsvorschriften

verheddert.

Das erlebe ich fast täglich in meinem Beruf.

 

 

@Zöllner:

 

Tja, hast Recht, Du stellst viele Fragen, und keine einzige davon kann ich nachvollziehen. Über was genau wunderst Du Dich denn? E.A. aus Hannover hat natürlich ein Persönlichkeitsrecht, aber als absolute Person der Zeitgeschicht kann er sich halt nicht auf sein Recht am eigenen Bild aus 22 KUG berufen! Pech gehabt, aber so ist das halt! Und NEIN, es war sicher nicht sein gutes Recht, sich tätig gegen Fotografen zu wehren. Über was wollen wir jetzt eigenlich diskutieren? Über das Recht am eigenen Bild oder über die böse Boulevard-Presse? Ich möchte ganz sicher nicht Tag und Nach von Fotografen verfolgt werden, aber ich bin auch keine öffentliche Person der Zeitgeschichte, deshalb wird mir das glücklicherweise nicht passieren. Und was genau erlebst Du eigentlich fast täglich in Deinem Beruf? Prügelnde Adelige?

Link to post
Share on other sites

z.B. dass seit zwei Jahren die möglichst papierlose Verwaltung propagiert wird,

dann aber fast wöchentlich von oben neue Anweisungen mit entsprechenden Listenführungen, die

regelmäßig zu melden sind, angeordnet werden.

Eine PersBB (Personal-Bedarfs-Berechnung), die ständig zu führen ist und bei der mittlerweile

kaum noch einer durchblickt. Daneben die KLR (Kosten-Leistungs-Rechnung) die ebenfalls täglich

anzuschreiben ist.

 

Nur noch für Experten ist das gesamte Präferenz-Recht tauglich. Mit tausenden Vorschriften, die

ständig geändert und ergänzt werden. (Bei Interesse: s. www.zoll.de )

Link to post
Share on other sites
  • 4 weeks later...
Naja, es als Zivilcourage zu bezeichnen, wenn gar nicht konkret passiert ist :whistling:

Da könnte ich auch in Zivilcourage einschreiten, wenn ich einen Verdächtigen mit einem Klappmesser in der Hose in die U-Bahn einsteigen sehe, denn schließlich liegt hier eine erhöhte Gefährdung vor ...

Man kann es ja auch uebertreiben.... Was aber, wenn der Typ mit einem Springmesser, Klinge etwa 12 cm lang, in der U-Bahn sitzt und sich damit demonstrativ die Fingernaegel reinigt? Unwahrscheinlich? Nein - mir selbst so untergekommen.

 

ich würde ihn nicht anzeigen, nichtmal dran denken.

 

erstens, weil ich besseres zu tun habe

 

zweitens, weil er sich -wenn auch mit einer illegalen waffe- die fingernägel reinigt und mich das schlicht und einfach nichtz angeht

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Hallo,

 

ich bin einer von der Sorte der Grundsätzlich jeden Drängler anzeigt. Ich Schnitt mache ich ca. 50-60 Anzeigen im Jahr. Wenn ich geschäftlich auf der Autobahn unterwegs bin filme ich während der ganzen Fahrt mit einer Helmkamera das Verkehrsgeschehen. So habe ich schon manchen zur Strecke gebracht ;)

Link to post
Share on other sites
Guest Mace
Hallo,

 

ich bin einer von der Sorte der Grundsätzlich jeden Drängler anzeigt. Ich Schnitt mache ich ca. 50-60 Anzeigen im Jahr. Wenn ich geschäftlich auf der Autobahn unterwegs bin filme ich während der ganzen Fahrt mit einer Helmkamera das Verkehrsgeschehen. So habe ich schon manchen zur Strecke gebracht :whistling:

 

Und wenn du mal den Falschen erwischst, bringt er dich zur Strecke. Warte nur, bei 50-60 Anzeigen im Jahr (wers glaubt wird selig), kommst du recht schnell mal an den Falschen..

 

Mal davon abgesehen, dass du mit deiner Helmkamera vor den hiesigen Amtsgerichten gar nicht gehört würdest.

 

Ach was, don't feed.....

Link to post
Share on other sites
Man konnte auch nicht wirklich schnell fahren, so ca. 100-120kmh.

Plötzlich ein alter Opel Omega vor mir mit einem älteren Herren. Ich hatte ca. 1 1/2 Autolängen Abstand.

 

Bei 100km/h weniger als 10m Abstand - ist das nicht etwas knapp?

 

 

Das ist seine Sache und die der Behörden/Polizei. Aber mal so am Rande: wenn du bei normalem Verkehr im Ruhrgebiet 1 1/2 Wagenlängen Abstand hast, dann bist du schon beim max. Abstand. Bei nochmehr Abstand fährt dir jeder rein, sodass dein Abstand wieder schrumpft :whistling:

 

 

Zum Thema: Handycam? Der Fahrer? Das sind 40€+Gebühren+1Punkt für den. Für dich wird da nix kommen. Der kann ja mit der Cam nicht sagen, wie schnell du gefahren bist, und wenn du, wie du schreibst, wirklich nicht gedrängelt hast, dann kann auch nix wg. Nötigung kommen. Das sind reine Wichtigtuer.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...