Daniel83 0 Posted May 9, 2008 Report Share Posted May 9, 2008 Hallo Angeblich habe ich ein Auto riskant überholt. Situation war folgende:Auf einer Landstraße, die kurvig ist, habe ich zu erst einen Kleinbus überholt, kein Problem. Später habe ich dann noch einen ziemlich langsam fahrenden Fiat überholt, der ca. 40 fuhr. Daraufhin hat der vorher überholte Kleinbus den Fiat ziemlich riskant überholt, und danach mich überholt und zum anhalten gezwungen. Er kam dann an mein Fenster, und meinte, dass mein Überholmanöver gegen den Fiat extrem gefährlich gewesen wäre, und falls ein Motorradfahren entgegengekommen wäre, es gefährlich hätte sein können. Er meint er wolle mich jetzt deswegen anzeigen. Zum Glück hatte ich einen Beifahrer, der auch der Meinung ist, dass ich nicht gefährlich überholt hatte. Zu schnell war ich auf keinen Fall, an der Stelle sind 100 erlaubt und ich hatte circa 60-70 drauf. Habe auch einen Fahrtenschreiber um das im Notfall nachweisen zu können. Meine Frage: Was kann passieren wenn er mich anzeigt? Steht ja eigentlich Aussage gegen Aussage oder? Er hatte auch einen Beifahrer. Der Fiat ist übrigens weiter gefahren als er uns beide am Straßenrand gesehen hat... Quote Link to post Share on other sites
Huri-Kane 0 Posted May 9, 2008 Report Share Posted May 9, 2008 Steht ja eigentlich Aussage gegen Aussage oder? Er hatte auch einen Beifahrer. sowas gibts nicht und tut auch nix zur sache. im zweifel entscheidet der richter, welche geschichte sich wahrscheinlicher zugetragen hat. des weiteren - sofern deine angaben stimmen - hat dein "gegenüber" eine astreine nötigung gegen dich begangen, wenn er dich zum anhalten gezwungen hat; und die dürfte schwerwiegender sein als ein "riskantes überholen", bei dem dieses und jenes hätte passieren können wenn nachbars schwarze katze vorgestern von links die straße gequert hätte. solange du alle verkehrsregeln befolgt hast, keine unklare verkehrslage bestand usw. hast du nix zu befürchten - zumal ich ehh denke, dass der freundliche denunziant es nicht auf ne anzeige ankommen lässt. und wenn doch, gegenanzeige wegen zuvor genanntem sachverhalt ... nicht einschüchtern lassen Quote Link to post Share on other sites
Daniel83 0 Posted May 9, 2008 Author Report Share Posted May 9, 2008 Danke für die schnelle Antwort. Also Überholverbot gab es definitiv keins, Geschwindigkeitslimit auch nicht. Das einzige was möglich ist, dass eine unklare Verkehrslage bestand, da ich keine Ahnung habe, was darunter zu verstehen ist. Also es hat nicht geregnet, kein Schnee oder Eis. Aber grundsätzlich dürfte es doch schwierig sein, mir ein riskantes Überholmanöver ohne Bilder oder Video nachzuweisen? Und wie gut die Sicht zum überholen war konnte er ja gar nicht sehen, da er hinter mir war, und mein Auto ein recht hoher Sprinter ist.Inzwischen ärgert es mich bereits, dass ich mir nicht sein Kennzeichen aufgeschrieben habe, denn eine Anzeige wegen Nötigung könnte ich auf jeden Fall stellen. Erst ist er mir extrem dicht hinten aufgefahren, hat mich huppend überholt, und danach immer weiter abgebremst bis zum Stillstand. Die Fahrbahn hatte keinen Seitenstreifen. Theoretisch hätte ich ihn natürlich auf der Gegenfahrbahn überholen können. Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted May 9, 2008 Report Share Posted May 9, 2008 Man ist wahrscheinlich so geschockt und verwundert, dass einen da jemand gerade bis zum Stillstand abbremsen lässt. Wie kann man sonst da anhalten? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted May 9, 2008 Report Share Posted May 9, 2008 im zweifel entscheidet der richter, welche geschichte sich wahrscheinlicher zugetragen hat.Wahrscheinlicher gibts nicht.Will der Richter den Angeklagten oder Betroffenen verurteilen, so muss er sich von dessen Schuld überzeugt und evtl. bleibende Restzweifel überwunden haben. Ist er nicht restlos von dessen Schuld überzeugt, sondern hält er nur die Aussage des Zeugen für wahrscheinlicher, muss er freisprechen. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted May 9, 2008 Report Share Posted May 9, 2008 Also persönlich würde ich nichts drauf geben was der Gegenüber behauptet.Allerdings - du hast einen Fahrtenschreiber - solltest uns vielleicht erstmal verraten was du für ein Fahrzeug fährst... Quote Link to post Share on other sites
Saturn 0 Posted May 9, 2008 Report Share Posted May 9, 2008 und mein Auto ein recht hoher Sprinter ist. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted May 9, 2008 Report Share Posted May 9, 2008 Na gut ... diese Textpassage war etwas versteckt Also wenn der andere ihn dann anstandslos überholen konnte ist wohl seine Anschuldigung jedenfalls für mich nicht sehr glaubwürdig Quote Link to post Share on other sites
fibu 0 Posted May 10, 2008 Report Share Posted May 10, 2008 Naja, aus eigener Erfahrung weiss ich, dass solche erbärmliche Denunzianten, welche einem falsches Fahrverhalten vorwerfen und anzeigen wollen, manchmal nicht mal in der Lage sind, Geschwindigkeiten auch nur annähernd richtig einzuschätzen. Oder sie bleiben nicht immer ganz bei den Wahrheit und übertreiben ein bisschen "zu ihren Gunsten". Das könntest du dann mal sofort mit dem Fahrtenschreiber widerlegen. Ich würde mir, solange du keine Post erhälst, keine grossen Gedanken machen. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 13, 2008 Report Share Posted May 13, 2008 Verstehe ich das richtig, dass der Kleinbus nicht von der Polizei war sondern eine Privatperson drin saß? Dann liegt hier durch den Fahrer auf jeden Fall Nötigung und Amtsanmaßung vor. Er sollte sich daher hüten, eine Owi anzuzeigen. Quote Link to post Share on other sites
Daniel83 0 Posted May 14, 2008 Author Report Share Posted May 14, 2008 Verstehe ich das richtig, dass der Kleinbus nicht von der Polizei war sondern eine Privatperson drin saß? Dann liegt hier durch den Fahrer auf jeden Fall Nötigung und Amtsanmaßung vor. Er sollte sich daher hüten, eine Owi anzuzeigen.Jup, das war definitiv kein Polizist...Hatte auch keine freundliche Umgangssprache..sollte er mich wirklich anzeigen, werde ich ihn auch anzeigen. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 14, 2008 Report Share Posted May 14, 2008 Jupp, mach das. Ich find das nämlich nicht lustig, wenn Spinner einen ausbremsen und zum Anhalten zwingen. Damit ist der Straftatbestand der Nötigung auf jeden Fall erfüllt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 14, 2008 Report Share Posted May 14, 2008 Diese Anzeige wegen Noetigung waere generell ueberlegenswert, unabhaengig davon, ob der andere nun Anzeige erstattet oder nicht..... Quote Link to post Share on other sites
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