Jump to content

Rechte Und Pflichten Bei Hausbesuchen Behördlicher Natur


Recommended Posts

Hallo zusammen,

 

nehmen wir mal an, die lieben Beamten klingeln an der Tür, da man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat, mit der Begründung nicht der Fahrer gewesen zu sein. Stellen wir uns folgendes vor:

 

Fall 1. Der Beschuldigte öffnet selber die Tür und die Beamten stellen eine Reihe von Fragen

Als Beschuldigter muss man keine Angaben zur Sache machen. ABER was sind Angaben zur Sache?

Der Beamte fragt z.B.

Wer fährt den noch mit dem besagten Fahrzeug?

Wer wohnt den noch in dieser Wohnung?

Könnte ich mal die anderen Bewohner des Hauses sehen?

Müsste der Beschuldigte eine Frage dieser Art beantworten?

 

Fall 2: Ein Angehöriger öffnet die Tür und bekommt die selben Fragen gestellt:

Wie sieht es in diesem Fall aus?

 

 

Danke an alle die sachdienliche Hinweisre liefern können :rolleyes:

 

Gute Nacht!

Link to post
Share on other sites

Fall 3: die Tür ist immer für Hausierer, Drücker, GEZ, Wachturm-Vertreter, :120: , ... geschlossen. Es gibt nie einen Grund, an der Tür ein "Geschäft" oder Sonstiges abzuschließen bzw. zu bereden.

:rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Das hilft dem Fragesteller aber so gut wie überhaupt nicht weiter... :rolleyes: Meist kommt es doch zu Überraschungsbesuchen und die Angehörigen sind nicht annähernd ausreichend gebrieft und verplappern sich schnell. Darauf sollte man vorbereitet sein.

 

@TE

 

Hier beißt sich die Katze doch in den Schwanz. Wenn der Beschuldigte aufmacht und sich auf seine Rechte beruft, ist die Sache doch eh schon meist gelaufen. Zumindest wenn ein Zielfoto vorhanden ist, ist das die denkbar dusseligste Lösung. Ansonsten braucht man keinerlei Angaben machen, die über die Feststellung der persönlichen Daten (Name, Geburtstag etc.) hinausgehen. Ob es sinnvoll ist, die Aussage zu verweigern, oder vielleicht besser, sich nicht zu erinnern, ist sicherlich abhängig vom Einzelfall. Auch kann es sehr gut sein, ein paar Freunde nennen zu können oder einen Zwillingsbruder (die müssen eingeweiht und belastbar sein), die natürlich alle dann und wann mal das besagte Fahrzeug benutzen. Wer denn nun im konkreten Fall, nun, das ist doch schon so lange her...

 

Macht ein Angehöriger auf, sollte dieser am besten unter temporärer Amnesie leiden, sprich er weiß nicht, worum es geht, kennt auch niemanden, erkennt auch Leute auf Fotos allgemein sehr schlecht etc. Ist immer besser, man mischt sich in nichts ein. :120:

 

Details zum Vorfall wären für speziellere Tips sicher nicht schlecht.

Link to post
Share on other sites

@m3_

 

Prinzipiell richtig, aber leider kann man sich ja nicht für die nächsten paar Wochen einbunkern. Oder anders, wenn die einen sehen wollen, dann schaffen die das auch. Die kommen auch mal bei der Arbeit vorbei.

 

@ Pferdestehler

 

In diesem Fall ist der Beschuldigte nicht der Fahrer :rolleyes:

 

Sprich, im ersten Fall sollte der Beschuldigte die Fragen zu seiner Person beantworten ggf. den Abgleich mit dem Bild über sich ergehen lassen und dann freundlich aber bestimmt auf sein Aussageverweigerungsrecht hinweisen und die Herren bitten zu gehen. Das wäre sein gutes Recht, habe ich das richtig verstanden? Er muss keine einzige Frage beantworten?

 

Im zweiten Fall sollte der Angehörige ersteinmal die schlechte Bildqualität hervorheben und dann bedauern, dass er LEIDER nicht weiterhelfen kann, schrecklich. Auf Fragen wie:

"Wer fährt denn normalerweise mit dem Fahrzeug?"

wäre eine Antwort durchaus zulässig wie

"Ach mit dem Auto sind schon alle möglichen Leute gefahren"

"Wer denn hauptsächlich"

"Ach wissen Sie, das kann ich gar nicht so genau sagen"

"Ja aber sie müssen das doch wissen?"

"Ach wissen Sie, ich bin doch so viel beim arbeiten, da bekommt man gar nicht so viel mit"

 

Sprich man gibt eine Antwort ohne was zu sagen.

 

Bei einer Überschreitung von 23km/h in einer 50er-Zone, wie wahrscheinlich ist da ein Fahrtenbuch?

Link to post
Share on other sites
Bei einer Überschreitung von 23km/h in einer 50er-Zone, wie wahrscheinlich ist da ein Fahrtenbuch?

Je nach Region des Landes nicht gerade unwahrscheinlich.

 

Ansonsten kann ich mich der Antwort von Pferdestehler anschließen. Je weniger man sagt, um so besser.

Link to post
Share on other sites

Da muss ich nochmal genauer nachfragen.

 

Muss der Angehörige Fragen beantworten, ja oder nein?

 

Oder könnte der Angehörige von Anfang an sagen "Ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen" und gut ist?

 

Mir ist einfach nicht ganz klar wo da die Grenze liegt. Das man so wenig wie möglich sagen soll ist mir bewußt, aber die Herren könnten sich als relativ hartnäckig erweisen. Wie beendet man das Gespräch also am Besten?

Link to post
Share on other sites
Muss der Angehörige Fragen beantworten, ja oder nein?

Kommt auf die Fragen an.

 

Persönliches im Rahmen des § 111 OWiG ja, ansonsten kann man sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht oder darauf berufen sich nicht selber belasten zu müssen. Ob es stimmt ist ja erst einmal egal.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...