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Rotlicht Missachtet: Ab Wann Führerausweisentzug (ch)?


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Hallo zusammen

 

Hab mal eine Frage. Komme aus der Schweiz und habe in der Stadt Zürich schon zweimal ein Rotlicht bei jeweils 0,5-06 sek überfahren. War mir zwar jedes Mal sicher, dass es noch Gelb war, hab mich da aber vermutlich ein bisschen verschätzt.

Nun zur meiner Frage. Weiss jemand, ab wann man mit einem Führerausweisentzug rechnen muss? Habe nie eine Verwarnung erhalten oder so und sonst auch nie eine Busse gehabt. Und beide Bussen waren 250.–.

 

 

Vielen herzlichen Dank schon im Voraus!

 

 

Gruss

 

Fatrix

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Rotlicht überfahren ist eine Ordnungsbusse, und damit anonym. Der Fahrzeuglenker wird nicht registriert. Du kannst also jeden Tag 5 Rotlichter überfahren, solange du brav bezahlst, passiert nichts. Erst wenn man nicht mehr bezahlt, beginnt die Suche nach dem Verantwortlichen und die Busse ist nicht mehr anonym.

 

Soweit ich weiss, ist auch die Zeit nach der Rotschaltung irrelevant. Einen Kumpel hats schon bei 2,3 Sekunden erwischt, kostete immernoch Fr. 250.-.

 

Gruss fiNal

 

PS: In ZH City lohnt es sich echt nicht, bei dunkelorange noch drüber zu fahren :lol: ausser, man weiss, dass an der Kreuzung kein Kasten steht. Aber im Schnitt ist wohl jede 3. Ampel verseucht.

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Danke für die Info! Darf ich fragen, woher du diese hast?

Hab mal gehört, dass alle Bussen ab 100.– oder so registriert werden. Und die Zeit spiel anscheinend doch eine Rolle, hat zumindest mir mal ein pensionierter Polizist gesagt. Der konnte aber dies auch nicht genau sagen, da jeder Fall anscheinend anders gewertet wird.

Aber bin sowieso vorsichtiger in Zürich. :-) Nur manchmal muss man halt doch genau überlegen, ob man noch schnell eine Notbremsung machen möchte und dabei riskiert, dass der Fahrer hinten in das Auto rast oder ob man doch noch bei Orange durchfährt. ;-)

 

Aber danke für die Info!

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Sorry, aber das mit der Notbremse ist quatsch :D Die Ampel ist 6 Sekunden auf Gelb. Wer sich in der Zeit nicht entscheiden konnte, zu bremsen oder noch durch zu fahren, der sollte nochmals in die Fahrschule :blink: Wer sich richtig verhalten will, der kann das problemlos. Wer ab und zu noch durchhuscht, ohne die Verkehrsüberwachung der Ampel zu kennen, der bekommt halt hin und wieder nen Einzahlungsschein :cop01:

 

Alle Vergehen der Ordnungsbussenliste (http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html) sind anonym. Ziffer 309.1 ist "Nichtbeachten eines Lichtsignals", von einer Zeitangabe fehlt jede Spur. Ordnungsbussenverfahren werden von der Behörde nach deren Erledigung sogar gelöscht. Eine Ermittlung des fehlbaren Lenkers ist nicht erforderlich.

 

Hier ein Auszug des "Begleitbriefes" zur Busse (Kapo ZH), welche immer an den Halter verschickt wird:

 

"Wir haben festgestellt, dass die Lenkerin oder der Lenker des untenstehenden Fahrzeuges gemäss Bussenliste der Verordnung über Ordnungsbussen im Strassenverkehr (OBV) folgende Übertretung(en) begangen hat:

[...]

Erfolgt die Zahlung der Busse innert 30 Tagen ab Empfang dieser Anzeige, wird die Übertretung ohne weitere Kosten im anonymen Ordnungsbussenverfahren (keine Registrierung der fahrzeuglenkenden Person) rechtskräftig erledigt."

Also: solange die Kohle brav rüberwächst, interessiert sich die Polizei nicht die Bohne, wer denn gefahren ist.

 

Es gab mal einen Fall auf einer :lol: Strecke, wo das Radar falsch eingestellt war. Die Strecke war ausserorts, die Polizei hat jedoch Bussen nach dem innerorts-Tarif verschickt. Als ein Gebüsster desswegen Einsprache einreichte und Recht bekam, sagte die Polizei, dass jeder, der eine Quittung / Bussenzettel vorweisen kann, die Differenz zurück bekommt. Ihr war es jedoch nicht möglich, die Gebüssten selbst zu kontaktieren, da die bereits bezahlten Bussen schon gelöscht worden sind.

 

Grüsse

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Die Ampeln sind so eingestellt, dass erst geblitzt wird wenn man bei rot darüber fährt.

 

Es wäre ja auch noch schöner, wenn es schon bei gelb blitzen würde :lol: .

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Soviel ich weiss gibt es erst ab 0,8s eine Verzeigung. Die Ampeln sind so eingestellt, dass erst geblitzt wird wenn man bei rot darüber fährt.

 

Quatsch! Habe gerade hier einen Zettel, der ein österreichischer Freund mit meinem Auto geholt hat. 1,2 Sekunden, normale Ordnungsbusse. Kann ich bei bedarf gerne scannen.

 

Und wie gesagt, n anderer Kumpel hats schon bei 2,3 Sekunden geschafft. Die Zeit ist irrelevant. Du kannst auch nach 30s drüber fahren und es kostet 250.-. Ansonsten müsste im OBV vermerkt sein, dass man 309.1 nur bis zu einer gewissen Zeit der Rotschaltung anwenden darf. Stattdessen ist 309.1 nur "Nichtbeachten eines Lichtsignals", und damit immer anwendbar.

 

edit: hier der scan: http://final.skilled.ch/rotlicht.jpg

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Tim002 meinte wohl, dass es erst ab 0,8 Sekunden eine Übertretung "sprich Busse" gibt....!

Hatte früher mal was von 0,7 Sekunden gehört und kürzlich was von 0,6 Sekunden (ZH) gelesen.... wird wohl irgendwo da rum sein....

Und nein, die Ampeln innerorts sind nicht sechs, sondern lediglich mindestens drei Sekunden Gelb vor Rot! Fünf Sekunden gelten dann im Ausserortsbereich....

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Guest Tim002
Tim002 meinte wohl, dass es erst ab 0,8 Sekunden eine Übertretung "sprich Busse" gibt....!

 

Die 0,8s nehm ich mal zurück.

 

Adrian Feubli vom Mediendienst der Stadtpolizei Zürich: «In der Stadt Zürich wird jede Kreuzung bezüglich des Gefahrenpotenzials einzeln beurteilt. Aufgrund der Sichtverhältnisse wird errechnet, mit welcher Geschwindigkeit ein Rotlichtfahrer nicht mehr anhalten kann, um mit dem bei Grünlicht fahrenden Querverkehr nicht zu kollidieren. Aufgrund dieser Parameter wird die Grenzgeschwindigkeit in Bezug auf die Rotlicht-Verzugszeit festgelegt. Wird diese Grenzgeschwindigkeit überschritten, liegt eine grobe Verkehrsregelverletzung vor und kann nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. In diesem Fall erfolgt Anzeige an die Staatsanwaltschaft. In der Stadt Zürich sind die Rotlichtkameras im 50 km/h-Bereich 0,5 s nach der Schaltung auf Rot scharf. Das heisst, nach 0,6 s Rot wird geblitzt», verrät Feubli.

 

Natürlich müsse immer jeder Fall einzeln beurteilt werden, meint Gysin; aber ab erhöhter abstrakter Gefährdung werde die Tat höchstwahrscheinlich als schwere Verkehrsregelverletzung beurteilt. Die Konsequenz wäre eine Freiheits- oder Geldstrafe vom Gericht und ein mindestens dreimonatiger Ausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt. Diese Einschätzung bestätigt ein Entscheid der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallens.

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Dass die für jede Kreuzung diese Grenzzeit berechnen glauben die ja selbst nicht :lol: Und wenn ich da mit 50km/h aufs Rotlicht zufahre und es wird grün, dass ich kaum abbremsen muss, dann erwisch ich mit ein bisschen Glück auch noch den, der bei dunkelgelb drüber ist.

 

Und wie gesagt, ich habe schon Ordnungsbusesn bis 2,3 Sekunden gesehen. Bei dieser Zeit dürfte wohl jede dieser Grenzzeiten erreicht gewesen sein.

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Da lob ich mir das Grünblinken der Ampeln bei uns. Da siehst Du schon beizeiten, ob ein Phasenwechsel bevorsteht, kannst weiterfahren, ev. sogar noch beschleunigen, oder halt gemütlich langsamer werden, ohne Vollbremsung. Wenn da einer noch bei Rot erwischt wird, der ist wirklich absichtlich drübergefahren. Bei Rot, nicht bei Gelb.

 

Aber angeblich ist das EU-widrig, das wird man wohl bald bei uns in vorauseilendem Gehorsam abschaffen.

 

Genauso wie euer :lol: !

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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  • 3 weeks later...
Da lob ich mir das Grünblinken der Ampeln bei uns. Da siehst Du schon beizeiten, ob ein Phasenwechsel bevorsteht, kannst weiterfahren, ev. sogar noch beschleunigen, oder halt gemütlich langsamer werden, ohne Vollbremsung. Wenn da einer noch bei Rot erwischt wird, der ist wirklich absichtlich drübergefahren. Bei Rot, nicht bei Gelb.

 

Aber angeblich ist das EU-widrig, das wird man wohl bald bei uns in vorauseilendem Gehorsam abschaffen.

 

Genauso wie euer :think: !

 

lg aus Wien

 

Weinberg

 

 

Hello !

 

Nach Angabe v. BM H. bleibt das Blinken. Angedacht war eine Testphase auf der Erzherzog Karl Str. in der Donaustadt, die wurde aber abgeblasen, somit bleibt Alles beim Alten.

 

M. f. G. adimb260E

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