RudiRatlos 0 Posted April 12, 2008 Report Share Posted April 12, 2008 Einen wunderschönen guten Abend, ich habe mal eine Frage meiner derzeitigen Situation, die mich etwas "unruhig" werden lässt. Zuerst die Vorgeschichte:- Führerschein im August 2004 bestanden- im September 2004 mit 23 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt worden- Probezeitverlängerung um 2 Jahre / Seminar gemacht- im Juni 2006 erneut geblitzt worden mit 21 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell- Verwarnschreiben erhalten! (an keinem weiteren Seminar/Kurs teilgenommen)- im März 2008 mit 9 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt worden- im April 2008 meinen Wagen auf Grund schlechter Sichtverhältnisse, ortunkundigkeit und schlechter Straßenführung im Gleisbett "geschrottet" Die Polizei sagte mir, dass ich wohl ein Bußgeld in Höhe von 35 EUR erhalten werden Jetzt eigentlich meine simple Frage:Das Ereignis im März+April stellen doch beide einen B Verstoß da und damit sollte ich doch langsam mir nen Jahresticket für die S-Bahn holen oder? persönliche Anmerkung:Die beiden Verstöße aus 2004+2006 waren idiotisch. Ich bin übermütig gewesen und habe erst nach dem letzten Verwarnschreiben meine Fahr- und Denkweise angepasst. Seit dem bin ich über 250.000 km gefahren ohne geblitzt zu werden (ich bin beruflich im Außendienst tätig). Gruß und schönen Abend Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted April 12, 2008 Report Share Posted April 12, 2008 Das Ereignis im März+April stellen doch beide einen B Verstoß da und damit sollte ich doch langsam mir nen Jahresticket für die S-Bahn holen oder?Das mit dem Ticket ist eine gute Idee, aber wenn es bei den 35€ bleibt sind beides keine B-Verstöße. In dem Fall darfst Du deinen Führerscheinbehalten. Wenn es allerdings mehr als 39,99€ werden, ist der Schein für3Monate weg. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted April 13, 2008 Report Share Posted April 13, 2008 - im April 2008 meinen Wagen auf Grund schlechter Sichtverhältnisse, ortunkundigkeit und schlechter Straßenführung im Gleisbett "geschrottet" Die Polizei sagte mir, dass ich wohl ein Bußgeld in Höhe von 35 EUR erhalten werden persönliche Anmerkung:Die beiden Verstöße aus 2004+2006 waren idiotisch. Ich bin übermütig gewesen und bei dem Unfall war keine Übermütigkeit, Selbstüberschätzung oder sonstige Idiotie beteiligt ? Das einzige, was Du Dir persönlich vorwirfst ist Ortsunkundigkeit ? Naja ... ansonsten gilt das von hartmut gesagte ... noch ist Ruhe Quote Link to post Share on other sites
RudiRatlos 0 Posted April 13, 2008 Author Report Share Posted April 13, 2008 - im April 2008 meinen Wagen auf Grund schlechter Sichtverhältnisse, ortunkundigkeit und schlechter Straßenführung im Gleisbett "geschrottet" Die Polizei sagte mir, dass ich wohl ein Bußgeld in Höhe von 35 EUR erhalten werden persönliche Anmerkung:Die beiden Verstöße aus 2004+2006 waren idiotisch. Ich bin übermütig gewesen und bei dem Unfall war keine Übermütigkeit, Selbstüberschätzung oder sonstige Idiotie beteiligt ? Das einzige, was Du Dir persönlich vorwirfst ist Ortsunkundigkeit ? Naja ... ansonsten gilt das von hartmut gesagte ... noch ist Ruhe Klar hört sich das an, als ob ich zu schnell unterwegs gewesen wäre. Aber nein, ich werfe mir nichts direkt vor. Nach dem Unfall kamen auch Anwohner auf die Straße um mit der Polizei über die Baustellenabsicherung bzw. die Verkehrsführung zudiskutieren, weil zwischen Novemer 2007 und Februar 2008 bereits mehrere anderer Fahrer das große "Glück" hatten den Wagen ins Gleisbett zu katapultieren. Zum besseren Verständnis: An dieser Stelle sind je 2 Fahrbahnen in jede Fahrtrichtung, wobei eine Fahrbahn immer von den Anwohnern als Parkfläche benutzt werden. In der Mitte der Straße sind Gleise eingelassen. Die regionale S-Bahn und die Autos müssen sich also auf dem Teilstück die Straße teilen. Vor der Kreuzung ist jedoch eine Baustelle gewesen, dass man erst hätte nach links lenken müssen und dann wieder scharf nach rechts. Danach beginnt das Gleisbett. Wenn man nun ortunkundig ist und direkt in der Mitte der Fahrbahn bleibt, landet man direkt auf den Gleisen....keine Warnschilder, keine Absperrungen, nur gelbe Verkehrsführungszeichen auf der Straße, die aber bereits ziemlich abgenutzt sind und bei Dunkelheit nicht mehr zu erkennen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted April 14, 2008 Report Share Posted April 14, 2008 Zum besseren Verständnis: An dieser Stelle sind je 2 Fahrbahnen in jede Fahrtrichtung, wobei eine Fahrbahn immer von den Anwohnern als Parkfläche benutzt werden. In der Mitte der Straße sind Gleise eingelassen. Die regionale S-Bahn und die Autos müssen sich also auf dem Teilstück die Straße teilen. Ganz verstehe ich es zwar noch immer nicht, für mich sind in der Strasse eingelassene Schienen immer noch befahrbar, ein Foto könnte wahrscheinlich weiterhelfen. Wenn es so ist, wie Du beschreibst und wie ich denke (aber nicht glauben kann), dann müsste ja wenigstens die Stadt für Deinen Schaden aufkommen und Du keine 35 EUR zahlen, oder ? Quote Link to post Share on other sites
RudiRatlos 0 Posted April 15, 2008 Author Report Share Posted April 15, 2008 Naja, die ganze Geschichte ist jetzt schon 6 Wochen her und bisher habe ich keinen Bußgeldbescheid oder ähnliches erhalten. Aber früher oder späterwerden die sich schon melden. Und zu dem bezweifele ich, dass ich die Stadt Laatzen freiwillig sich bei mir melden wird "...tut uns leid wg ihrem Unfall, bitte nennen Sie uns Ihre Bankverbindung, damit wir Ihnen den entstandenen Schaden sowie Auslagen erstatten können..." Quote Link to post Share on other sites
Joker 0 Posted April 15, 2008 Report Share Posted April 15, 2008 Kleiner Tipp: Such dir einen fähigen und kompetenten Rechtsanwalt,der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.Der kann die Sache für dich prüfen lassen. Quote Link to post Share on other sites
Pepsi 0 Posted April 23, 2008 Report Share Posted April 23, 2008 9km/h mehr ist kein B-Verstoß! Probezeitrelevant wirds erst ab 21, dann aber als A-V. Quote Link to post Share on other sites
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