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Nach Radarblitz Stark Abgebremst Und Unfall Verursacht


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Was ich mir vorstellen könnte (und m3 vielleicht meint): nicht jede (vermeintliche?) Gefahrenstelle limitieren sondern mit einer Empfehlung versehen, ähnlich der Richtgeschwindigkeit. Ich habe damit u.a. in Spanien und USA gute Erfahrungen gemacht.

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Ein selten dämlicher Kommentar, wie ich meine.

uns allen diese Seite zu ersparen - insbesondere den Angehörigen des getöteten Polizisten. Vor allem der Text (der ja wohl kaum aus einer journalistischen Quelle stammen kann, allein schon wegen der Ü

@m3_   Ich weiß, warum ich immer wieder an Deinem Verstand zweifeln muß. Du stellst es immer und immer wieder unter Beweis.

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Was ich mir vorstellen könnte (und m3 vielleicht meint): nicht jede (vermeintliche?) Gefahrenstelle limitieren sondern mit einer Empfehlung versehen, ähnlich der Richtgeschwindigkeit. Ich habe damit u.a. in Spanien und USA gute Erfahrungen gemacht.

Würde bedeuten, daß so manche auf Bundes- und/oder Landesstraßen 180 km/h fahren würden. Halte ich für wenig sinnvoll.

In D gilt Richtgeschwindigkeit 130. Ich habe die Erfahrung gemacht, interessiert kein Mensch. Mich auch nicht.

Ja, aber auf der Autobahn. Und da kommt Dir im Regelfall niemand mit 180 km/h oder noch mehr entgegen (ohne Abtrennung durch eine doppelte Leitplanke).

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Vielleicht ist unser m3_ ja zu jung, um das wissen zu können, aber:

Wir hatten genau das, was er fordert (freie Wahl der Geschwindigkeit) lange in D. Eine Zeit lang sogar innerhalb geschlossener Ortschaften.

das Experiment wurde (erst innerorts - später auch außerorts) aufgegeben, da die Unfallzahlen exorbitant hoch waren.

 

(und komm mir bitte keiner mit "heute sind die Bremsen/Autos/... besser" - fahren tun immer noch Menschen)

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Genau wie bei Geschwindigkeitsbeschränkungen sind auch bei Richtgeschwindigkeiten generelle wie auch örtliche Regelungen, letztere mit Verkehrszeichen, möglich. Versuchsweise Regelungen greifen naturgemäß bevorzugt auf Verkehrszeichenregelungen zurück. Solche Versuche gab es ab 1965 auf schweizer Autobahnen:

. Später gab es Versuche nach schweizer Vorbild auch in Hessen: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45317814.html , die dann auch zur Einführung entsprechender Verkehrszeichen in die StVO 1970 führten. Diese Verkehrszeichen zeigten zunächst Intervalle an, etwa 70-100, 80-110 oder 90-120. Bevor ein gewisser Herr Fischer 1985 hessischer Umweltminister wurde und die A 66 zwischen Frankfurt und Wiesbaden auf 100 setzen ließ, waren dort solche Schilder angebracht. Teilweise erfolgte ihr Einsatz auch in Wohngebieten: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40859184.html . Auch ich kann mich daran noch erinnern. Mit der Verkehrszeichennovelle 1992 (bei der u. a. die ohnehin falsche Einheitenangabe "km" entfiel) wurden diese Zeichen durch Zeichen mit einem Wert ersetzt. Allerdings gab es sie nur in zwei Ausführungen, "80" und "100". Auch mit einer vorgegebenen Kantenlänge von 1000 mm (VwV-StVO zu Zeichen 380) wird deutlich, daß man dabei ausschließlich an einen Einsatz an Autobahnen und vergleichbaren Straßen dachte. Damit vertat man sich eine Chance zu Einsatz an anderen Stellen, inbesondere Landstraßen, welche die USA und einige europäische Staaten wie z. B. Spanien genutzt haben. Charmant ist ihr Einsatz vor allem dort, wo

 

- es vorrangig um die Verhütung von Fahrunfällen (Typ 1) mit einem Beteiligten geht und

- die Überwachung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich wäre.

 

Ich könnte mir vorstellen, daß auch dem hier aktiven Überwachungspersonal solche Stellen bekannt sind. Klassischer Einsatzfall sind Kurven. Dort dient die RG als Orientierungswert, und allzu heftige Überschreitungen bestraft die Physik auf der Stelle.

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Wir hatten genau das, was er fordert (freie Wahl der Geschwindigkeit) lange in D. Eine Zeit lang sogar innerhalb geschlossener Ortschaften.

das Experiment wurde (erst innerorts - später auch außerorts) aufgegeben, da die Unfallzahlen exorbitant hoch waren.

 

(und komm mir bitte keiner mit "heute sind die Bremsen/Autos/... besser" - fahren tun immer noch Menschen)

Das waren keine Experimente. Die Aufhebung der (kriegsbedingten) Geschwindigkeitsbeschränkungen erfolgte sogar durch Gesetz, d. h. Beschluß einer Mehrheit des Bundestags. Das erste "Experiment" war erst der Großversuch zur Einführung von Tempo 100 auf der Landstraße, versuchsweise verordnet ab 1.10.1972. Wegen der ölpreiskrisenbedingten und energiepolitisch begründeten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h und des politischen Mainstreams konnte dieser Versuch nicht ordnungsgemäß zu Ende geführt werden, und so wurde 1976 Tempo 100 auf Landstraßen in die StVO übernommen. Die Verkürzung des Unfallgeschehens der fünfziger bis siebziger Jahre auf die Geschwindigkeitsregelungen ist nicht sachgerecht und suggeriert, daß wir wieder ähnliche Verhältnisse bekämen, würde die Landstraßen-100 aufgehoben. Das ist nicht ansatzweise zu befürchten. Die wesentlichen Sicherheitsgewinne wurden nicht durch diese Geschwindigkeitsregelungen erzielt, sondern durch Verbesserung der aktiven und passiven Fahrzeugsicherheit, der Einführung der Gurtpflicht (man betrachte die Getötetenzahlen im Jahr vor und nach Einführung der Bußgeldbewehrung!), den sicherer gestalteten Straßen (Knotenpunkte, Fahrzeug-Rückhaltesysteme usw.) und dem um Welten verbesserten Rettungswesen. Befürchtungen, nach der Aufhebung örtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen würde Sodom und Gomorrha ausbrechen, haben sich zumindest in meinem bescheidenen Erfahrungshorizont nicht bewahrheitet.

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Was ich mir vorstellen könnte (und m3 vielleicht meint): nicht jede (vermeintliche?) Gefahrenstelle limitieren sondern mit einer Empfehlung versehen, ähnlich der Richtgeschwindigkeit. Ich habe damit u.a. in Spanien und USA gute Erfahrungen gemacht.

Würde bedeuten, daß so manche auf Bundes- und/oder Landesstraßen 180 km/h fahren würden. Halte ich für wenig sinnvoll.

In D gilt Richtgeschwindigkeit 130. Ich habe die Erfahrung gemacht, interessiert kein Mensch. Mich auch nicht.

Ja, aber auf der Autobahn. Und da kommt Dir im Regelfall niemand mit 180 km/h oder noch mehr entgegen (ohne Abtrennung durch eine doppelte Leitplanke).

 

Du weißt aber schon, daß es für RG 130 keiner baulichen Mitteltrennung bedarf, sondern zwei markierte FS je FR ausreichen? Tempo 100 auf der Landstraße dient im wesentlichen der Berechenbarkeit von Überholvorgängen.

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Du weißt aber schon, daß es für RG 130 keiner baulichen Mitteltrennung bedarf, sondern zwei markierte FS je FR ausreichen? Tempo 100 auf der Landstraße dient im wesentlichen der Berechenbarkeit von Überholvorgängen.

1. Du kramst gerade in mehreren Themen Sachen aus den 60er und 70er Jahren hervor. Ist Dir vielleicht schon aufgefallen, daß wir mittlerweile in der Zukunft und damit ein paar Jahrzehnte später leben?

 

2. Es bedarf mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295) oder durch Leitlinien (VZ 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung. So, und nun überlege einmal, wo wir diese Voraussetzungen vorfinden. In meiner Region fällt mir gerade keine Strecke ein. Hier weisen die entsprechenden Strecken durch Mittelstreifen bzw. bauliche Einrichtungen getrennte Fahrbahnen auf, also ähnlich wie bei den Autobahnen. Und selbst die sind sehr sehr oft limitiert.

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https://www.ivst.de/fahrbahnmarkierung/

 

Müßte auf der B 6 irgendwo im Harz sein.

 

Wer solche Strecken "nur" wegen "fehlender" Mitteltrennung limitiert, verkennt die Absicht des Verordnungsgebers und handelt rechtswidrig.

 

P. S.: Trotz wiederholter Versuche ist es mir immer noch nicht nicht gelungen, in der Zukunft zu leben. Ich lebe leider immer noch ständig in der Gegenwart. Für Tips wäre ich dankbar.

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Müßte auf der B 6 irgendwo im Harz sein.

Möglich, den Streckenabschnitt bin ich dort noch nie gefahren.

 

Wer solche Strecken "nur" wegen "fehlender" Mitteltrennung limitiert, verkennt die Absicht des Verordnungsgebers und handelt rechtswidrig.

Letzteres ist Unsinn. Und die Absicht der Verordnungsgebers steht im § 3 StVO nicht. Dort steht nur, daß die Geschwindigkeitsbeschränkungen in diesem Fall (grundsätzlich) nicht gelten. Dort steht aber weder etwas über irgendeine Absicht noch was darüber, daß dort keine Limits verhängt werden dürfen. Woher Du also Deine Schlußbemerkung nimmst, ist mir schleierhaft.

 

P. S.: Trotz wiederholter Versuche ist es mir immer noch nicht nicht gelungen, in der Zukunft zu leben. Ich lebe leider immer noch ständig in der Gegenwart. Für Tips wäre ich dankbar.

Ok. Dann lebe Du in Deiner Gegenwart der 60er und 70er Jahre und offensichtlich alle anderen im Jetzt, also 2020.
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Du kennst selbst den richtigen Ansatz, den ich hier schon seit Dekaden predige: Außerorts sollte es nur Richtgeschwindigkeiten geben (gibt es teilweise in anderen Länder: USA, Holland, Tschechien....). Mit §3 StVO würde dies prächtig funktioneren.

Seit wann gibt es in den USA eine Richtgeschwindigkeit? Bzw. in Holland? Soweit mir bekannt haben die ganz genau definierte Obergrenzen.

 

Ich finde es zwar ausgesprochen erstaunlich, aber trotzdem gut, daß m3_ sich jetzt auch für ein generelles Tempolimit einsetzt. Vom Saulus zum Paulus, sozusagen. Ich verstehe nur nicht, wo da dann noch Platz ist für Richtgeschwindigkeiten und wofür er die dann braucht.

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Auch hier scheint es wieder etwas an Verständigkeit einiger Forenteilnehmer zu fehlen. Ich dachte, es sei klar, daß essentiell für das Verständnis der aktuellen Situation (egal auf welchem Gebiet) ist zu wissen und möglichst auch zu verstehen, wie sich diese Situation entwickelt hat, wie diese Situation entstanden ist, und welche Mechanismen letztlich zum Entstehen der heutigen Situation beigetragen haben. Gemeinhin nennt man das Geschichtswissenschaft. Natürlich liegt es mir fern, in einem Forum wie diesen einen wissenschaftlichen Anspruch zu stellen. Doch auch historische Medienbeiträge, die insoweit eher anekdotischen Wert haben, können trotz des zwangsläufigen Niveaus von auf Medienbeiträgen fußenden Diskussionen dazu beitragen, dieses Verständnis zu schärfen. Das Verständnis für die Historie schärft das Verständnis für das Hier und Jetzt. A propos: Mir fehlt es am Verständnis für den Unterschied zwischen "Gegenwart" und "Jetzt". Folgt man den Ausführungen eines Forenteilnehmers, scheint es einen zu geben. Aber dieser Forenteilnehmer kann ja auch in der Zukunft leben, wie er schreibt. Tut mir leid, da komme ich nicht mehr mit, diese Logik geht über meine bescheidenen Möglichkeiten hinaus.

 

Allerdings möchte ich jedem empfehlen, der meine, einer Vorschrift könne man keine Absicht des Urhebers entnehmen, sich einmal eingehender mit den Methoden der Rechtsauslegung vertraut zu machen. Das hier wäre mal ein Anfang. Insbesondere die teleologische Auslegung fragt nach dem Ziel einer Vorschrift, mithin nach der Absicht des Urhebers. Eigentlich sollte man meinen, daß das zum Ausbildungsinhalt von Rechtsanwendern wie z. B. Polizisten gehört, aber wir sind ja alle nur Menschen, die auch mal nicht aufpassen oder mal was vergessen. Also nochmal zum Mitsingen: § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO ist im Hinblick auf örtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen selbstverständlich im Lichte von § 3 StVO zu sehen sowie der Absicht, die der Verordnungsgeber mit diesen Vorschriften verfolgt. Keinesfalls dürfen örtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen dazu mißbraucht werden, vermeintliche Lücken in den allgemeinen Vorschriften zu schließen. Demnach löst eine "fehlende" Mitteltrennung eben keine erheblich über das allgemeine Risiko hinausgehende Gefahrenlage im Sinne von § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO aus. Findet jemand ein gegenläufiges obergerichtliches Urteil, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Rückschlüsse von der geübten Praxis auf die Rechtmäßigkeit dieser Praxis verbieten sich insbesondere auf dem Feld der StVO.

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Nachtrag: Auch die historische(!) Auslegung ist eine wesentliche Auslegungsmethode; sie beleuchtet das gesellschaftliche und politische Umfeld, aus der heraus eine Vorschrift entstanden ist. Um beim Beispiel von Tempo 100 auf der Landstraße zu bleiben, geht es eben dann darum, wie die seinerzeitige Verkehrssicherheitssituation und -diskussion war, und daß zum Beispiel Umwelt- und Energieverbrauchsaspekte vor allem am Anfang, d. h. vor der Ölpreiskrise kaum eine Rolle gespielt haben.

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Es gibt sehr wohl Platz für örtlich durch Verkehrszeichen angeordnete Richtgeschwindigkeiten, auch wenn ansonsten generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. Z. B. Speed Limit 55 oder 65 auf allen einbahnigen Landstraßen eines US-Bundesstaates, advisory speed 35 vor der nächsten Kurve. In Spanien: Generell maximal 90 auf Landstraßen, Richtgeschwindigkeit 60 vor der nächsten Kurve.

 

Aber den Unterschied zwischen örtlichen Einzelfallregelungen und generellen Regelungen zu verstehen, ist nicht jedem gegeben.

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Tut mir leid, da komme ich nicht mehr mit, diese Logik geht über meine bescheidenen Möglichkeiten hinaus.

Nicht schlimm, es sei Dir verziehen. Wenngleich auch gerade eben dort wohl Dein Problem liegt.

 

Zum Thema "Tempolimit" bzw. "Richtgeschwindigkeit": was ist so schwer daran zu verstehen, daß es in den besagten Ländern eine Obergrenze gibt? Also keine Richtgeschwindigkeit wie auf unseren Autobahnen, sondern ein generelles Geschwindigkeitslimit?! Es ist doch völlig egal, ob - wie Du schreibst - zB ein Speed Limit 55 oder 65 auf .... Landstraßen existiert, man aber vor der nächsten Kurve ein advisory speed 35 vorgibt. Denn einzig und allein entscheidend ist: die Obergrenze bleibt existent und wird durch das advisory speed 35 weder aufgehoben noch überschritten. Richtgeschwindigkeit - so wie bei uns - bedeutet, man soll sich an die Vorgabe von zB 130 km/h halten, kann/darf aber auch schneller. Und genau das existiert in den von Dir beschriebenen Fällen/Ländern ja wohl nicht.

 

Insofern mag ich Dir zustimmen, daß es offenkundig tatsächlich nicht jedem gegeben ist, Unterschiede zwischen den Regelungen verschiedener Länder zu erkennen und zu verstehen.

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Ein letzter Versuch der Fallunterscheidung:

 

A. Generelle Regelungen (in D der StVO und der Autobahn-RichtgeschwindigkeitsV)

A1. Generelle Geschwindigkeitsbeschränkung

A2. Generelle Richtgeschwindigkeit

 

B. Regelung durch Verkehrszeichen für den örtlichen Einzelfall (in D auf Grundlage § 45 StVO)

B1. Örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung

B2. Örtliche Richtgeschwindigkeit (in D mit der StVO 2013 abgeschafft)

 

Eine Kombination von B2 mit A1 kann durchaus sinnvoll sein und ist in einigen Ländern geübte Praxis. Ein Befahren der so ausgewiesenen Stellen unter Ausschöpfung von A1 wird in der Regel nur unter Verstoß gegen die § 3 Absatz 1 StVO entsprechenden nationalen Vorschriften (Sichtfahrgebot, Beherrschung des Fahrzeugs usw.) möglich sein. Eine Kombination von A1 und A2 (bezogen auf denselben Straßentyp und dieselbe Fahrzeugart) kommt in der derzeitigen Rechtspraxis nicht vor; über Sinn und Zweck ließe sich trefflich streiten.

 

Im übrigen sollten wir es auch hier dabei belassen, alles andere bringt niemanden weiter.

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Die BAB ist eine Sache und im Vergleich bzw. Gegensatz zu Straßen igO und Land-/Bundesstraßen agO ziemlich gut gesichert. Sie ist für höhere und hohe Geschwindigkeiten ausgelegt. Die anderen Straßen hingegen nicht. Und wozu ein frei die richtige Geschwindigkeit zu wählen, ..., ohne Tachoblick/-Zwang führt, erkennt man an den Rennen und den Folgen dieser Rennen. Nein, ein Großversuch würde aus meiner Sicht keinen Sinn machen und mich auch nicht überzeugen. Es gibt leider viel zu viele Honks, die dann noch mehr hirnlos durch die Gegend ballern würden.

 

Soweit mir bekannt gibt es im Ami-Land eine generelle Höchstgeschwindigkeit. Mag ja sein, daß man sich zwischen 0 und dieser Vmax in bestimmten Gebieten frei entscheiden darf, aber darüber hinaus meine ich darf man nicht fahren.

 

Und hier in Europa, mit Ausnahme von D, gibt es meines Wissens auch nicht die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden. Du nanntest Holland. Wo bitte darf man da selbst entscheiden? Im Gegenteil: Holland hat ja das Limit erst vor relativ kurzer Zeit nochmals herabgesetzt.

@bluey: Ich mache die Großversuche immer kleiner, bist Du überzeugt bist :rolleyes: . Wie wäre für Dich ein Kleinversuch, außerorts alle Überreglementierungen mit :60::70::80::90: durch :R70::R80::R90: zu ersetzen?

 

Wenn jemand einen Tacho braucht sowie Schilder benötigt, dann kann er nicht gescheit und nicht sicher fahren. Beim freien Fahren sprich der freien Geschwindigkeitswahl braucht man doch keinen Tacho. Denk doch mal dran, wie Du als Kleinkind das Fahren gelernt hast! Bobby-Car? Bei uns waren es ein Dreirad, Kettcar, Tretroller, dann Rollschuhe, Fahrrad, Skateboard, Schlitten, Ski, Bob, auf der Kirmes Auto-Scooter und Karts, usw. Nachwuchsgeschwindigkeitswahlprofis sind als Kleinkinder im Fahrerlager schon motorisiert mit Kindercrossmopeds rumgefahren.

 

Zu Holland: Das Autobahnlimit wurde wegen Stickoxide reduziert, dazu auch nur am Tag. Es sollte inzwischen auch für Dich abschließend geklärt sein, daß es in etlichen europäischen Ländern wie auch in Holland Richtgeschwindigkeitsschilder gibt, logischerweise unterhalb der generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen, wobei mir für Italien gerade :R130: auf Autobahn bei Tunnels einfällt...ist aber schon eine Weile her.

:nolimit:

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Vielleicht ist unser m3_ ja zu jung, um das wissen zu können, aber:

Wir hatten genau das, was er fordert (freie Wahl der Geschwindigkeit) lange in D. Eine Zeit lang sogar innerhalb geschlossener Ortschaften.

das Experiment wurde (erst innerorts - später auch außerorts) aufgegeben, da die Unfallzahlen exorbitant hoch waren.

Ach @hawethie :heul: ! Du bist doch schon ewig hier im Forum und solltest doch abgespeichert haben, daß ich eine nette Bibliothek besitze, und zwar auch zum Thema "Tempolimits". Ich hatte doch schon öfters hier über eine goldene VT-Zeit geschrieben und mich auf "Die Sache mit der Geschwindigkeit" von H. Praxenthaler bezogen: "alle Hemmungen... durch kleinliche Reglementierung..." wurden abgeschafft, sowie galt "...die Förderung des Kraftfahrzeugs ist das vom Reichskanzler und Führer gewiesene Ziel,..."), es also im Deutschen Reich mal eine Zeit gab, wo dem freien Kraftfahrer nichts in den Weg gelegt werden sollte, sprich keine Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Wegelagerei wurde verboten.

:nolimit:

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Ich mache die Großversuche immer kleiner, bist Du überzeugt bist :rolleyes: . Wie wäre für Dich ein Kleinversuch, außerorts alle Überreglementierungen mit :60::70::80::90: durch :R70::R80::R90: zu ersetzen?

 

Wenn jemand einen Tacho braucht sowie Schilder benötigt, dann kann er nicht gescheit und nicht sicher fahren. Beim freien Fahren sprich der freien Geschwindigkeitswahl braucht man doch keinen Tacho. Denk doch mal dran, wie Du als Kleinkind das Fahren gelernt hast! Bobby-Car? Bei uns waren es ein Dreirad, Kettcar, Tretroller, dann Rollschuhe, Fahrrad, Skateboard, Schlitten, Ski, Bob, auf der Kirmes Auto-Scooter und Karts, usw. Nachwuchsgeschwindigkeitswahlprofis sind als Kleinkinder im Fahrerlager schon motorisiert mit Kindercrossmopeds rumgefahren.

 

Zu Holland: Das Autobahnlimit wurde wegen Stickoxide reduziert, dazu auch nur am Tag. Es sollte inzwischen auch für Dich abschließend geklärt sein, daß es in etlichen europäischen Ländern wie auch in Holland Richtgeschwindigkeitsschilder gibt, logischerweise unterhalb der generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen, wobei mir für Italien gerade :R130: auf Autobahn bei Tunnels einfällt...ist aber schon eine Weile her.

Dann mach mal Großversuche und vergiß nicht, darüber zu berichten.

 

Offenkundig benötigen verdammt viele Schilder, sonst würden sich die Leute nicht ständig an Stellen, wo eben keine stehen, völlig verschätzen und in die Botanik abfliegen.

 

BTW: nein, ein Bobbycar gab's zu meiner Zeit noch nicht. Dreirad, Bonanza-Fahrrad, Rollschuhe, Kettcar (aber richtig schwer und massiv, fast unkaputtbar :lol: ), Schlitten und natürlich Autoscooter auf der Kirmes waren angesagt.

 

Zu Holland: das ist doch genau das, was ich sagte. Es gibt ein generelles Oberlimit. Wozu braucht man denn dann noch Richtgeschwindigkeitsschilder, die (logischerweise) unterhalb der Obergrenze gelten?!

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  • 2 months later...

@bluey: Bezüglich Großversuche bzw. deren Initiierung kann ich selbst nur Denkanstöße für "Experten" und Politiker geben.

Wenn sich nach gleichem Muster viele VT "verschätzen", logisch, dann kann mit der Aufstellung von Gefahrenschilder und Leitbaken doch korrekt agiert werden, ggf.mit Geschwindigkeitsempfehlungen für "dumme" VT per Richtgeschwindigkeitsschilder auch unterhalb der "Obergrenzen", siehe die genannten Länder.

 

Auch hier hätten Gefahrenschilder vor der Gefahr "Radarfalle" wieder einmal geholfen:

...einen schweren Unfall gegeben.
...
Nach eigener Aussage hat sie sich erschrocken, weil der Blitzer auslöste. Daraufhin habe sie das Lenkrad verrissen. Der VW Golf kam nach rechts von der Fahrbahn ab, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen.
...
Inwiefern wirklich die Frau geblitzt wurde – oder ein Auto vor ihr – muss noch geklärt werden.

Aus "Gifhorn: Frau erschreckt sich vor Blitzer – und macht einen folgenschweren Fehler", www.news38.de, 21.08.20, https://www.news38.de/gifhorn/article230227332/Gifhorn-Frau-erschreckt-sich-vor-Blitzer-und-macht-einen-folgenschweren-Fehler.html , Hervorhebungen von mir.

 

@sobbel: Ist dein Nervenkostüm inzwischen wieder geflickt und kann ich Dich jetzt wieder persönlich ansprechen? Ich verlinke extra wegen Dir diesen Bericht nicht im Lenkradverreissen-Thread. Es liegen auch keine Infos über die Berufstätigkeit dieser jungen Frau vor, noch über die Tageszeit und ob die Strecke schnurgerade ist.

Welche Unfallursachen siehst Du hier? Wer ist der Unfallverursacher?

:nolimit:

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@bluey: Bezüglich Großversuche bzw. deren Initiierung kann ich selbst nur Denkanstöße für "Experten" und Politiker geben.

Jup. Und es ist an den "Experten" bzw. Politikern, inwieweit Sie Deinen Denkanstößen nachgehen möchten oder eben nicht.

 

... ggf.mit Geschwindigkeitsempfehlungen für "dumme" VT per Richtgeschwindigkeitsschilder auch unterhalb der "Obergrenzen", siehe die genannten Länder.

Das scheitert wahrscheinlich schon daran, daß kaum jemand von sich behaupten wollen wird, er gehöre zu diesen "dummen" VT. Folglich wird er sich auch nicht an die für diese "Gruppe" gedachten Empfehlungen halten wollen.

 

Auch hier hätten Gefahrenschilder vor der Gefahr "Radarfalle" wieder einmal geholfen:

Wohl kaum. Wer so schreckhaft ist, den halte ich auch grundsätzlich für unfähig, sicher ein Kfz. zu führen. Vielleicht auch für unfähig, entsprechende Gefahrenschilder zu registrieren.
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...Wohl kaum. Wer so schreckhaft ist, den halte ich auch grundsätzlich für unfähig, sicher ein Kfz. zu führen. Vielleicht auch für unfähig, entsprechende Gefahrenschilder zu registrieren.

 

Stimme ich uneingeschränkt zu. Wer so schreckhaft ist sollte dringend auf seine Fahrtüchtigkeit geprüft werden.

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  • 2 weeks later...

@sobbel: Mist, ich habe eine Wette verloren. Du hattest nicht den eventuellen Schnellfahrer, welcher den Blitz ausgelöst haben könnte, als eventuellen Verursacher genannt :P:lol: .

 

Solange der antike Unfallursachenkatalog nicht reformiert wird, mit dabei u. a. auch die Einführung der Unfallursache "Radarfalle" bzw. Unfalltyp "Im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsmeßstelle", habe ich immer Diskussionsbedarf :popcorn: .

 

@bluey&@rth: Geht doch nicht so hart mit "schlecht fahrenden" VT ins Gericht. Die Dame hätte auch tot sein können, wir können ihr hiermit die besten Genesungswünsche übermitteln. Jeder fängt mal an.Jeder VT wird irgendwann erstmalig mit 'nem Blitz konfrontiert. Jeder VT hat normalerweise eine Lernkurve.

Vielleicht könnte man ja wenigstens ein Display nach der Geschwindigkeitskontrollstelle aufstellen "Vielen Dank für das Abdrücken von Wegezoll, wir investieren diesen Zoll direkt in Gratis-Fahrsicherheitstrainings für Lenkrad-Verreiss-Kontrollverlust-Kandidaten (m/w/d)".

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

... den eventuellen Schnellfahrer...

Los - sprechs mal aus:

RASER

Ich halte es nicht für unmöglich, dass die Verunfallte selber den Blitz ausgelöste hat. Der Bericht lässt sich dazu nicht eindeutig aus.

Da hätte man die gleich doppelt am Haken.

 

 

Solange der antike Unfallursachenkatalog nicht reformiert wird

Offensichtlich dringst du mit deinen verschrobenen Unfallursachen nicht durch.

 

 

Vielleicht könnte man ja wenigstens ein Display nach der Geschwindigkeitskontrollstelle aufstellen "Vielen Dank ..."

So ein "Danke" Schild hab ich schon oft gefordert in der Behörde.

Aber da dring ich nicht durch.

Ich geb mich halt damit zufrieden, dass ich einigen "Spendern" (Geld und FS) persönlich auf deren Gerichtsverhandlung meinen Dank aussprechen kann.

 

 

Gruß

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  • 3 weeks later...

@sobbel: Wieso sollte ich etwas aussprechen, was es nicht gibt? Auch wenn ich Cop wäre, würde mich ich so einer Hate-Speech nicht anschliessen, außer ;) natürlich in rein privaten Dienstgruppenchats auf privaten Smartphones in der Privatzeit ;) .

 

Es gibt durchaus andere Leute, die "durchdringen", um das Chaos der oberflächlichen Unfallursachen 12, 13 und 49 mal zu beenden. Desweiteren bin ich in dem Metier weder beruflich noch geschäftlich tätig. Ich wundere mich nur seit Dekaden über so "schwache Experten" in diesem Metier, siehe beispielsweise VGT.

 

Versuche Dich doch mal mit deiner Display-Idee in Goslar, kannst auch gleich eine Display-Anzeige mit :reaper: vorschlagen:

Der Biker hatte Zeugenaussagen zufolge auf Höhe eines stationären Blitzers stark abgebremst und dabei die Kontrolle über seine Honda verloren. Anschließend stürzte der 41-Jährige und prallte gegen das Radargerät.

Aus "Gegen Blitzer geprallt - Saarländer stirbt bei Unfall in Thüringen", www.sol.de, 15.06.20; https://www.sol.de/news/update/News-Update,477430/Thueringen-Toedlicher-Unfall-auf-B249-zwischen-Muehlhausen-und-Eigenrieden-Mann-aus-Saarland-stirbt,477468

 

@bluey&@rth: So ein fataler Ausgang ist dann nicht mehr so lustig.

:nolimit:

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@m3, das ist in mehrerer Hinsicht tragisch.
1. Der Verkehrsteilnehmer fuhr — vermutlich — zu schnell.
2. Der Verkehrsteilnehmer beherrschte leider sein Fahrzeug nicht, er konnte. nicht bremsen.

3. Der Verkehrsteilnehmer war schreckhaft.

 

Erstes, ungeprüftes Urteil, dieser Verkehrsteilnehmer hätte nie einen Führerschein erhalten dürfen.

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@bluey&@rth: So ein fataler Ausgang ist dann nicht mehr so lustig.

Stimmt. Das ist nicht lustig, daß ist arg bedenklich! Wer so grotten dämlich fährt, sollte sofort den Lappen abgeben.
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Moin Moin

 

 

 

Auch wenn ich Cop wäre, würde mich ich so einer Hate-Speech nicht anschliessen, außer ;) natürlich in rein privaten Dienstgruppenchats auf privaten Smartphones in der Privatzeit ;) .

Die Raserdiskussion ist doch kein Hate Speech. Du machst es dazu.

Ich kann und darf ganz öffentlich Raser zu einem Raser sagen, denn die gibt es. Das seh ich jeden Tag.

Dazu brauch ich keinen privaten Dienstgruppenchat.

Allein die Erwähnung dieser Privatchats in Zusammenhang mit mir, zeigt wiedermal, wie armselig du bist.

 

 

 

Desweiteren bin ich in dem Metier weder beruflich noch geschäftlich tätig.

Also nur als hobbymäßiger Privatmann, der sich hier mit larifari Gewäsch als "Experte" versucht und obendrein die Leute in Goslar verunglimpft, die wohl in ihren kleinen Fingern mehr Expertenwissen haben als du.

 

 

Im Übrigen gibt diese Zeitungsmeldung überhaupt nichts her, um auf eine Unfallursache zu schliessen.

rth's Aufzählung ließe sich fast nach belieben fortführen mit Schwarzwild auf der Fahrbahn oder Rehwild oder ne Öllache oder bischen Laub ... oder ... oder ... oder

Vielleicht hatte der Verunglückte wenigstens einen Organspenderausweis. Mit 41 und evtl. dem ein oder anderen unbeschädigten Organ wäre anderen Menschen zu helfen.

Zeigt sich wieder mal, wie wenig Aufprallschutz so ein Menschenleib hat - insbesondere wenn er nicht gerast ist, sondern die zulässige Geschwindigkeit einhielt.

Dann aber müsste den Hinterbliebenen möglicherweise erklärt werden, dass er aus Dummheit starb.

Das in einen Grabstein zu meißeln ist aber auch irgendwie blöd.

Da ist dann ja der Starenkasten ein gern genommener Sündenbock.

Ist ja nicht schlimm, die betreibende Behörde hat nicht nur breite Schultern zum ausheulen, sondern vielleicht auch ein letztes Foto....

 

 

Gruß

  • Sad 1
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...Ist ja nicht schlimm, die betreibende Behörde hat nicht nur breite Schultern zum ausheulen, sondern vielleicht auch ein letztes Foto....

 

Und die Behörde bekommt von der KFZ Versicherung das Geld für einen neuen Blitzer!

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Also nur als hobbymäßiger Privatmann, der sich hier mit larifari Gewäsch als "Experte" versucht und obendrein die Leute in Goslar verunglimpft, die wohl in ihren kleinen Fingern mehr Expertenwissen haben als du.

 

 

Mal keine großen Sprüche. Da darf jeder Teilnehmen sofern er 60€ bzw. 135€ zahlen kann. Qualifikation wird nicht gefordert.

 

https://www.bussgeldkatalog.org/deutscher-verkehrsgerichtstag/#kann_jeder_am_vgt_teilnehmen

 

Auch die wo am Verkehr basteln benötigen keine Qualifikation. Die sind schon bei einem Halteverbot anordnen überfordert, kennen auch nicht mal die Bedeutung der Verkehrszeichen.

 

Ist ja nicht schlimm, die betreibende Behörde hat nicht nur breite Schultern zum ausheulen, sondern vielleicht auch ein letztes Foto....

 

 

Können sich das Bild an als Trophäe an die Wand nageln. Die Schultern sind so breit, da prallt jede Kritik ab, geschweige denn das Verantwortung übernommen wird.

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut, du hast natürlich Recht. Mitarbeiter einer Verkehrsbehörde müssen zwingend dumm, ignorant und inkompetent sein.

 

Sollten sie nicht. Machen wir mal etwas Verkehrsunterricht.

Das Zeichen 260 laut StVO Verbot für mehrspurige Kfz und Motorräder post-3630-0-01315800-1601771715_thumb.jpg sagt der Mann vom Ordnungsamt, sagt nicht aus das hinter dem Verkehrszeichen der Kfz-Verkehr verboten ist. Es bedeutet Einfahrt verboten.

 

Das Zeichen 267 post-3630-0-30491400-1601772427_thumb.jpg bedeutet nicht wie die StVO sagt, Einfahrt verboten. Es bedeutet Einbahnstraße.

 

Und kann mir mal einer erklären, warum gilt ein Parkverbot nur für Leute mit Berechtigungsausweis? post-3630-0-00203200-1601772565_thumb.jpg

 

Was hat hinter einem Zeichen 260 eine Tempo 30 Zone verloren? Wie kann in einer Tempo 30 Zone eine Radverkehrseinrichtung neu eingerichtet werden. post-3630-0-75694000-1601773270_thumb.jpg

 

So sehen diese hübschen Dinger nach wenigen Tagen aus, post-3630-0-06643300-1601773587_thumb.jpg denn wer von dem Parkplatz runter fährt die Dinger nicht sehen kann. Fußgänger können sie sehen,fallen aber dennoch auf die Nase wenn sie stolpern.

 

Könnte noch paar Höchstleistungen von unserem Bastelkreis zeigen.

 

MfG.

 

hartmut

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Gibt es hier auch: sich widersprechende Beschilderung, Schilderplan nicht korrekt, bzw. nicht an den Schilderplan gehalten und völlig falsche Schilder aufgestellt (sehr beliebt ist "Vorrang vor dem Gegenverkehr" und "Vorrang gewähren" zu vertauschen bzw. dem Kopf stehend zu montieren), auf Nachfrage heißt es nur Schilderplan wurde geprüft und die Umsetzung vor Ort ebenso. Allerdings tut sich nach Hinweisen innerhalb einiger Tage auch manchmal was.

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@Zöllner, bitte lies POS.1234.

Die Borniertheit mancher Anordner dürfte mit dem Beitrag von Hartmut hinreichend bewiesen sein. Gibt es nicht nur in Tuttlingen.

 

Stimmt! Und wenn du „sie“ auf ihre Fehler hinweist benötigen ca. 14 Tage um ihre — groben — Fehler zu korrigieren.

Beispiel: Sperrung einer Hauptstraße in eine Fahrtrichtung. Kein Schild an der letzten Ausweichstelle, vor der Baustelle vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links. Rechts geht es in eine Sackgasse mit Gewerbe, links auf den Parkplatz eines Altersheims. Massive Probleme, massive Beschwerden von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Politikern. Korrektur wie gesagt nach 14 Tagen.

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Stimmt! Und wenn du „sie“ auf ihre Fehler hinweist benötigen ca. 14 Tage um ihre — groben — Fehler zu korrigieren.

 

 

 

Kreuzung mit Zeichen 301 Vorfahrt, fehlendes Zeichen 205 Vorfahrt gewähren. Das Zeichen 205 wurde wegen Baustelle entfernt und nicht durch ein Baustellenschild ersetzt. Vorfahrt war einmal rechts vor links, und durch Beschilderung geregelt. Persönlich im Rathaus gemeldet. Endergebnis war, geht der Stadt nichts an, ist Sache der Baufirma. Erst nach vielen Monate, als die Baustelle fast fertig war, wurde ein Zeichen 205 aufgestellt.

post-3630-0-98659000-1601809235_thumb.jpg

 

Unsere Planer sind in der Hinsicht absolut schmerzbefreit.

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut, mir ist bekannt, dass in Essen bei jeder größeren, geplanten Baumaßnahme ein Ortstermin stattfindet. In der Regel nehmen Teil: Planer des Bauträgers, Verkehrssicherungsfirma, Verkehrsbehörde, Polizei. Selten auch Feuerwehr.

Manche Entscheidungen sind für Außenstehende unverständlich, manches ist nicht vorhersehbar, manche Entscheidungen sind schlich falsch. (Auch das kann passieren)

Warum da die Korrektur so lange dauert ist für mich unverständlich.

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@rth

was bringt es wenn ein Bastelkreis ohne Fachkenntnis etwas plant. Sinnvolle Vorschriften wie überprüfen der Beschilderung vor und nach der Arbeit überhaupt nicht beachtet werden. Wenn Fehler manifestiert statt korrigiert werden?

 

Wenn ein Verantwortlicher in der Presse, auch wenn es nur ein Leserbrief ist, die Fehler nachprüfbar vorgehalten bekommt, dann sollte er doch wenigstens die groben Fehler korrigieren. Auch der Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt1/Ref14/Seiten/default.aspx?fbclid=IwAR1sPQEIWpN8sYBsAb9EoTu-69r56hEZksL1iZBcUReUIp-Xk2nMPaFNDck nichts nutzt. Es wird Zeit das ich mich an die Stelle wende. Es bringt nichts sich über die Planer zu beschweren, der OB trägt die Verantwortung, über den muss sich beschwert werden. Der hat den Laden nicht im Griff. Unser OB setzt viel auf Überwachung, hat auch die :cop01: in die Überwachung eingebunden, so wird er Verständnis dafür haben das auch seine Leistung überwacht wird. Wenn schon 1oder 2 Tage nach aufstellen der Schilder Strafzettel ausgestellt werden finde ich schon unverschämt. Das sich daran die :cop01: beteiligt sorgt nicht gerade dafür das Ansehen zu erhöhen.

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut, nur zur Information. Der OB von Essen hat keinerlei Zugriff auf die Polizei.

 

Die „Fachfirma“ für Verkehrssicherung sollte Fachkenntnisse haben, ebenso die — langjährigen — Mitarbeiter der Verkehrsbehörde.

Allerdings, wenn ich mir die sinnlosen Bemerkungen auf Facebook zu den Baustellen und Kommentare lese, kann ich die Hartleibigkeit auch wieder verstehen.

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Moin Moin

 

 

 

Machen wir mal etwas Verkehrsunterricht.

Mach den doch mal für die Raserfraktion!

 

Wie kann es sein, dass wir nach diesem Schild :80:

 

Blitzerbilder von Rasern mit 201 km/h machen?

 

(entschuldige, dass ich dezentere Bildchen verwende, die nicht soviel hermachen)

 

 

 

Gruß

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@hartmut, ganz allgemein. Wenn ich eine Veränderung im Verwaltungshandeln erreichen will schreibe ich den „Verantwortlichen Beamten“ an. Wenn er mir namentlich nicht bekannt ist den Abteilungsleiter oder den Amtsleiter.
öffentlicher Druck erzeugt „Gegendruck“.

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Mach den doch mal für die Raserfraktion!

 

 

Mache ich doch schon, indem ich den Leuten erkläre wie das Limit gebastelt wurde.

Wie kann es sein, dass wir nach diesem Schild :80:

Blitzerbilder von Rasern mit 201 km/h machen?

 

Wenn 201km/h möglich sind, könnte das :80: falsch sein.

MfG.

hartmut

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@hartmut, ganz allgemein. Wenn ich eine Veränderung im Verwaltungshandeln erreichen will schreibe ich den „Verantwortlichen Beamten“ an. Wenn er mir namentlich nicht bekannt ist den Abteilungsleiter oder den Amtsleiter.

öffentlicher Druck erzeugt „Gegendruck“.

 

Einmal hatte ich Probleme mit einem Amt. Beschwerde über den Sachbearbeiter an den Amtsleiter bringt nichts. Aber die Beschwerde über den Amtsleiter weil er seinen Laden nicht im Griff hat, hat Bewegung in die Sache gebracht. :sneaky:

 

Öffentlich etwas monieren, ist eine Vorstufe davon.

 

MfG.

 

hartmut

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