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Nach Radarblitz Stark Abgebremst Und Unfall Verursacht


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m3_, on 15 Jan 2015 - 04:26, said:

 

 

@rth: Du denkst in die verkehrte Richtung! Richtig wäre die schon seit Ewigkeiten geforderte transparente, offene Geschwindigkeitsmessung, sprich Gerätschaft nicht in Tarn- sondern Signalfarben; entsprechende Warn-/Gefahren-/Hinweisschilder davor und für den Aufstellcop noch eine Blinkleuchte auf der Mütze. Dann kann man auch nicht mehr von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sprechen.

:nolimit:

 

Und selbst das bringt bei einigen nichts, wie man immer wieder bei meinen Aufnahmensessions mitbekommt.

 

Da steht man offen mit Kamera, teilweise mit der Polizei selber, fast direkt an den Geräten und dennoch blitzt es immer wieder.

 

Gerade auf Straßen außerorts gibt es dies recht häufig, wo dies noch wesentlich mehr auffallen sollte, da so eine Menschenansammlung ja sicherlich nicht üblich ist.

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Ein selten dämlicher Kommentar, wie ich meine.

uns allen diese Seite zu ersparen - insbesondere den Angehörigen des getöteten Polizisten. Vor allem der Text (der ja wohl kaum aus einer journalistischen Quelle stammen kann, allein schon wegen der Ü

@m3_   Ich weiß, warum ich immer wieder an Deinem Verstand zweifeln muß. Du stellst es immer und immer wieder unter Beweis.

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Hallo, Bill,

Wenn ein Blitzer neu aufgestellt wird und es in Folge Staus und Unfälle gibt, dann liegt es nie am Umstand, dass da ein Blitzer steht, denn der VT hätte ja anders handeln können. Genauso kann ich sagen: Man braucht nie und nirgends ein Tempolimit, denn das Abkommen von der Fahrbahn, das Auffahren auf ein Fahrzeug, das Überfahren von Fußgängern etc

mit dieser Begründung müsste man jeden Fußgängerüberweg entfernen, denn dadurch, dass viele Fahrzeuglenker erst im letzten Moment abbremsen, gibt es sehr viele Auffahrunfälle vor solchen Fußgängerüberwegen.

 

Auf der Autobahn müsste man jede Unfallstelle großräumig tarnen oder am besten den Verkehr in beiden Richtungen komplett anhalten, denn diese Unfallstellen sind ja schuld für die vielen Gafferunfälle.

 

Es ist doch letztendlich egal, wodurch ein Verkehrsteilnehmer abgelenkt wird: Ist er nicht in der Lage, sein Fahrzeug auch dann vorschriftsmäßig zu beherrschen, wenn er kurz abgelenkt wird, macht er etwas falsch.

 

Fährt diesem dann ein anderer auf, weil er ebenfalls abgelenkt ist, weil er zu dicht aufgefahren ist oder mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit unterwegs war, hat dieser Fahrer etwas falsch gemacht und ggf. sein Vordermann und sonst niemand.

 

Hallo, m3,

 

wie schon geschrieben: Natürlich gibt es Unfälle, weil manche VT sich durch den Blitzer ablenken oder zu falschen Reaktionen hinreißen lassen, aber das ist schlicht und ergreifend deren Problem.

 

Vor vielen Jahren hat sich in meinem ehemaligen Wohnort mal eine junge Frau oben ohne im Vorgarten gesonnt und war von der Straße aus zu sehen.

 

Es gab daraufhin ein paar Unfälle, weil die Fahrzeuglenker in die falsche Richtung geschaut haben.

 

Wäre dieser Dame nun ein Vorwurf in Bezug auf die Unfälle zu machen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Vor vielen Jahren hat sich in meinem ehemaligen Wohnort mal eine junge Frau oben ohne im Vorgarten gesonnt und war von der Straße aus zu sehen.

 

Es gab daraufhin ein paar Unfälle, weil die Fahrzeuglenker in die falsche Richtung geschaut haben.

 

Wäre dieser Dame nun ein Vorwurf in Bezug auf die Unfälle zu machen?

 

Eine Ortschaft mit derartig hohem Unfallrisiko hätte ich wohl auch zeitnah verlassen ...

Die Frau ist sog Zweckveranlasserin und damit Adressatin eines Vorwurfs der mittelbaren "Beteiligung" an den Verkehrsunfällen.

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Fährt diesem dann ein anderer auf, weil er ebenfalls abgelenkt ist, weil er zu dicht aufgefahren ist oder mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit unterwegs war, hat dieser Fahrer etwas falsch gemacht und ggf. sein Vordermann und sonst niemand.

 

Wenn dich (stellvertretend für die Cops) Prinzipienreiterei mehr interessiert als Verkehrssicherheit, dann wäre das bitter. Es ist nämlich vollkommen egal, wer Schuld ist, es ist schlicht die Frage, wie man die Verkehrssicherheit optimieren kann, ohne zu starke Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Fußgänger müssen halt irgendwo die Straße überqueren, da hilft nichts und Autobahnen zu sperren bei jedem Unfall wäre ebenso übertrieben. Einen Blitzer schlicht nicht aufzustellen, wenn er die Gefährlichkeit erhöht, tut niemandem weh, außer eben den Kassen der Kommunen und den Leuten mit Überwachungsfetisch.

Und wie ich bereits sagte: Es ist in der Verkehrspolitik gängiger Konsens, dass genau das getan wird, was die Verkehrssicherheit in der Summe erhöht, unabhängig von Verschulden. Dass hier dann plötzlich Leute aufschlagen und sich auf den Standpunkt stellen "Blitzerunfälle sind mir egal, schließlich ist der Auffahrende ja schuld", empfinde ich als reichlich peinlich.

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Einen Blitzer schlicht nicht aufzustellen, wenn er die Gefährlichkeit erhöht, tut niemandem weh, außer eben den Kassen der Kommunen und den Leuten mit Überwachungsfetisch.

 

Hier solltest du vielleicht einmal versuchen zu erklaeren, wie denn ein Blitzer die Gefaehrlichkeit erhoehen koennte.......

 

 

Und wie ich bereits sagte: Es ist in der Verkehrspolitik gängiger Konsens, dass genau das getan wird, was die Verkehrssicherheit in der Summe erhöht, unabhängig von Verschulden. Dass hier dann plötzlich Leute aufschlagen und sich auf den Standpunkt stellen "Blitzerunfälle sind mir egal, schließlich ist der Auffahrende ja schuld", empfinde ich als reichlich peinlich.

 

Ich finde die Leute viel peinlicher, die da sagen, der Blitzer ist Schuld, wenn sie jemandem drauf gefahren sind - oder aber wegen einer unnoetigen Vollbremsung beim Auffahrunfall vorne stehen - anstatt den Fehler bei sich selbst zu suchen. Es ist halt einfacher, andere - in diesem Fall sogar Sachen - zu beschuldigen, als das eigene Verhalten selbstkritisch zu reflektieren, gelle?

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Hier solltest du vielleicht einmal versuchen zu erklaeren, wie denn ein Blitzer die Gefaehrlichkeit erhoehen koennte.......

 

Er stand vorher nicht da, es passieren nie Unfälle, nach seinem Aufstellen passieren plötzlich welche. Dann korreliert der Blitzer mit der Unfallhäufigkeit.

 

[...] ist Schuld [...] bei sich selbst zu suchen [...] beschuldigen [...] selbstkritisch zu reflektieren

 

Diese Denkweise ist komisch. Wenn man das konsequent zu Ende denkt, dürfte man beispielsweise keinerlei Brückengeländer mehr bauen. Denn wer zu nahe an den Rand geht und runterfällt ist schließlich selbst schuld! Warum sollte die Allgemeinheit dafür blechen? Ich sehe keinerlei Grund, sich hier an Schuld aufzuhängen, das Ergebnis zählt. Was HarryB hingegen sagt ist: Wenn sich einer beim Auffahrunfall den Hals bricht ist das egal solange er wenigstens selbst Schuld hat. Ich finde diese Denkweise befremdlich.

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Hier solltest du vielleicht einmal versuchen zu erklaeren, wie denn ein Blitzer die Gefaehrlichkeit erhoehen koennte.......

Das ist das Thema in den letzten 606 Beiträgen. Nicht gemerkt? :licht:

 

 

Ich finde die Leute viel peinlicher, die da sagen, der Blitzer ist Schuld, ... - anstatt den Fehler bei sich selbst zu suchen.

So hätten es Bürokraten wohl gerne. Sie machen jeden erdenklichen Mist - und die Bürger suchen den Fehler immer nur bei sich selbst. :geil:

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Hi,

 

so einen "Experten" hatte ich vorhin gerade vor mir.

Erst fährt er bei erlaubten 80 knappe 85 nach Tacho auf der linken Spur, lässt sich dann bis auf 90 "schieben", wechselt aber, da sein Hintermann weiter gedrängelt hat, kurz vor mir (in meinen Sicherheitsabstand) auf die rechte Spur, sieht im selben Moment den Blitzer und geht voll in die Eisen bis auf ca. 40 runter!

Meine Herren, da hätte keine Zeitung mehr zwischen gepasst.......

Am liebsten wäre ich ausgestiegen und hätte ihm die Meinung gegeigt. Aber ging nicht, er fuhr ja weiter. Mein Hintermann hatte auch große Augen.

So ein *Selbstzensur*.

 

Grüße

Wolle

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Er stand vorher nicht da, es passieren nie Unfälle, nach seinem Aufstellen passieren plötzlich welche.

Das war bitte genau wo der Fall?

 

Diese Denkweise ist komisch.

Nö. Komisch ist es, zu dicht aufzufahren oder nicht aufmerksam zu sein und sich dann über den Schaden zu beklagen.

 

Wenn man das konsequent zu Ende denkt, dürfte man beispielsweise keinerlei Brückengeländer mehr bauen. Denn wer zu nahe an den Rand geht und runterfällt ist schließlich selbst schuld! Warum sollte die Allgemeinheit dafür blechen?

Du weißt doch: nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

 

Ich sehe keinerlei Grund, sich hier an Schuld aufzuhängen, das Ergebnis zählt.

Die Schuld wird in diesem Thread von interessierter Seite nun schon seit Anbeginn eindeutig zugewiesen. Das Ergebnis spielt da nur eine Nebenrolle.

 

Was HarryB hingegen sagt ist: Wenn sich einer beim Auffahrunfall den Hals bricht ist das egal solange er wenigstens selbst Schuld hat. Ich finde diese Denkweise befremdlich.

Befremdlich ist Dein Versuch, anderen Menschen irgendwas unterjubeln zu wollen, was sie nicht mal ansatzweise von sich gegeben haben.

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Hier solltest du vielleicht einmal versuchen zu erklaeren, wie denn ein Blitzer die Gefaehrlichkeit erhoehen koennte.......

Das ist das Thema in den letzten 606 Beiträgen. Nicht gemerkt? :licht:

 

 

Das ist mir schon klar, jedoch frage ich dich: Hast Du bemerkt, dass auch in Beitrag #607 noch kein Nachweis, dass dem so ist, geführt wurde?

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Von Beitrag #1 bis #584 wurde über mehrere Unfälle berichtet, die offensichtlich durch Geschwindigkeitsmessungen ausgelöst worden sind.

Nö, nicht durch die Messung - sondern durch Leute die entweder überraschend gebremst haben oder die (in dem Fall) den Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben.

Wer bei Anblick einer Messung in die Eisen steigt, war wahrscheinlich vorher zu schnell.

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Von Beitrag #1 bis #584 wurde über mehrere Unfälle berichtet, die offensichtlich durch Geschwindigkeitsmessungen ausgelöst worden sind.

Nö, nicht durch die Messung - sondern durch Leute die entweder überraschend gebremst haben oder die (in dem Fall) den Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben.

Wer bei Anblick einer Messung in die Eisen steigt, war wahrscheinlich vorher zu schnell.

 

 

 

Ist halt meistens ne Kette und der erste Auslöser war eben die Messung und sonst nichts.

 

Ja wahrscheinlich, wahrscheinlich aber oft eher nicht. Grundloses runterbremsen sieht man wohl eher häufig als selten.

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Man könnte auch sagen: an erster Stelle der Kette steht der, der zu schissig ist, der gern mal überreagiert, der bei jedem anderen Anlaß auch in die Eisen gestiegen wäre...... Erstmal an die eigene Nase fassen, bevor man jemand Anderem die Schuld für irgendwas in die Schuhe schiebt.

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  • 1 month later...

Stationär ist hier übrigens falsch - ist ne klassische mobile Abzockstelle, speziell am Wochenende (sehr breit und bis zu 5km Sicht).

Und wenn Du bist zum Horizont schauen könntest.... was gibt einem das Recht, entgegen der zul Vmax (deutlich) zu schnell zufahren? Was ist daran Abzocke, wenn dort die Einhaltung der zul Vmax überwacht wird? Zumal dort ja noch nicht einmal ein Limit galt, sondern die allgemein a.g.O. zulässigen 100 km/h gelten.
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Stationär ist hier übrigens falsch - ist ne klassische mobile Abzockstelle, speziell am Wochenende (sehr breit und bis zu 5km Sicht).

Und wenn Du bist zum Horizont schauen könntest.... was gibt einem das Recht, entgegen der zul Vmax (deutlich) zu schnell zufahren? Was ist daran Abzocke, wenn dort die Einhaltung der zul Vmax überwacht wird? Zumal dort ja noch nicht einmal ein Limit galt, sondern die allgemein a.g.O. zulässigen 100 km/h gelten.

 

 

Selbst wenn wir die gezielte Abzocke zur Quotenmaximierung außen vor lassen, bleibt dennoch die mal wieder falsche Prioritätensetzung.

 

Ich moniere übrigens nicht aus persönlichen Gründen, im Gegenteil: Wenn man sich etwas mit der Wegelagerei beschäftigt bringt einem diese Art der Kontrolle mit regelmäßigen und immer wiederkehrenden gleichen Stellen und einer Vernachlässigung weniger lukrativer Punkte, zumindest auf den Hausstrecken die man so hat, sogar deutlich mehr Freiraum beim kultivierten Schnellfahren :whistling:

 

 

Jap. Der eine sagt, 120 seien ok. Der Nächste mein, 140 gingen auch. Alles theoretisch möglich, aber für normale Bundestraßen nicht vorgesehen.

 

Ist natürlich ein genereller Blödsinn. Idiotisches Limitieren jederzeit - Hochsetzen nie. Wobei, was heißt nicht vorgesehen, rechtlich wäre es kein Problem.

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Selbst wenn wir die gezielte Abzocke zur Quotenmaximierung außen vor lassen, bleibt dennoch die mal wieder falsche Prioritätensetzung.

Warum ist es eine falsche Prioritätensetzung, wenn man auch auf solchen Strecken mißt? Offenkundig wird dort ja auch deutlich zu schnell gefahren.

 

Wenn man sich etwas mit der Wegelagerei beschäftigt bringt einem diese Art der Kontrolle mit regelmäßigen und immer wiederkehrenden gleichen Stellen und einer Vernachlässigung weniger lukrativer Punkte, zumindest auf den Hausstrecken die man so hat, sogar deutlich mehr Freiraum beim kultivierten Schnellfahren.

Na, dann gibt's ja eigentlich nichts zu beklagen, oder?

 

Im übrigen: warum soll man an (weniger lukrativen) Stellen stehen? Wenn an anderen (möglichen) Stellen weniger schnell gefahren wird, muß man dort auch weniger stehen. Und wenn dort nur mal ein oder zwei zu schnell fahren, ggf. auch gar nicht. Was verstehst Du denn unter "lukrativ"? Wann ist eine Stelle "lukrativ"?

 

 

Ist natürlich ein genereller Blödsinn. Idiotisches Limitieren jederzeit - Hochsetzen nie. Wobei, was heißt nicht vorgesehen, rechtlich wäre es kein Problem.

Was ist genereller Blödsinn? Daß der eine so, der andere so faselt? Korrekt.

"Hochsetzen nie" stimmt nicht. Hier im Bereich wurde zurückliegend auch das ein oder andere Limit wieder hochgesetzt.

Rechtlich wäre es kein Problem, WENN man das entsprechende Recht ändern würde. Bis dahin aber ist und bleibt es so, nämlich daß es nicht vorgesehen ist.

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Warum ist es eine falsche Prioritätensetzung, wenn man auch auf solchen Strecken mißt? Offenkundig wird dort ja auch deutlich zu schnell gefahren.

 

"Auch" kann man in diesem Bereich problemlos durch NUR ersetzen.

 

 

 

Na, dann gibt's ja eigentlich nichts zu beklagen, oder?

 

:drive:

 

 

 

Im übrigen: warum soll man an (weniger lukrativen) Stellen stehen? Wenn an anderen (möglichen) Stellen weniger schnell gefahren wird, muß man dort auch weniger stehen. Und wenn dort nur mal ein oder zwei zu schnell fahren, ggf. auch gar nicht. Was verstehst Du denn unter "lukrativ"? Wann ist eine Stelle "lukrativ"?

 

Die weniger bis gar nicht lukrativen sind im Umkehrschluss meist immer die an denen die (tödlichen) Unfallklassiker, "Kurve nicht gekriegt" oder "Übersehen" passieren.

Da du dir sowas wohl wirklich nicht vorstellen kannst, hier ein eindeutiges Beispiel für "unlukrativ" (allerdings natürlich nicht aus D) bei erlaubten :90: : http://goo.gl/maps/5lFAz

 

Was ist genereller Blödsinn? Daß der eine so, der andere so faselt? Korrekt.

"Hochsetzen nie" stimmt nicht. Hier im Bereich wurde zurückliegend auch das ein oder andere Limit wieder hochgesetzt.

Rechtlich wäre es kein Problem, WENN man das entsprechende Recht ändern würde. Bis dahin aber ist und bleibt es so, nämlich daß es nicht vorgesehen ist.

 

 

Das haste wohl nicht ganz Kapiert. Hochsetzen über die allgemeinen :100: ist gemeint. Das mit der allgemeinen Schwachsinnsflut an :70: & Co. ist eh hoffnungslos.

Du suchst bestimmt das entsprechende "Recht" raus welches eine Anordnung von :120: (oder höher) a. g. O. (ohne bauliche Trennung) verbietet? Gabs diese Beschilderung nicht mal irgendwo bei Schweinfurt?

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"Auch" kann man in diesem Bereich problemlos durch NUR ersetzen.

Ist aber keine Antwort auf meine Frage.

 

Die weniger bis gar nicht lukrativen sind im Umkehrschluss meist immer die an denen die (tödlichen) Unfallklassiker, "Kurve nicht gekriegt" oder "Übersehen" passieren.

Da du dir sowas wohl wirklich nicht vorstellen kannst, hier ein eindeutiges Beispiel für "unlukrativ" (allerdings natürlich nicht aus D) bei erlaubten :90:

Ah, ok. Ich dachte, wir reden hier über D. Aus fernen Ländern kann man natürlich immer irgendwelche passenden Beispiele benennen.... ist aber der Diskussion wenig hilfreich.

 

Auch solltest Du Dir vllt mal überlegen, ob es nicht ein wenig übertrieben ist zu behaupten, daß die weniger lukrativen Stellen "meist immer" (eine interessante Wortwahl) die sind, an denen die schwer(st)en Unfälle passieren. Denn: dem ist nämlich nicht so. Im Gegenteil: die meisten schweren Unfälle passieren genau dort, wo wir eher selten messen, die Geschwindigkeiten aber deutlich über der örtlich erlaubten liegen. Zumindest kann ich das für den Bereich sagen, den ich recht gut im Blick habe, insbesondere dienstlich.

 

Das haste wohl nicht ganz Kapiert. Hochsetzen über die allgemeinen :100: ist gemeint. Das mit der allgemeinen Schwachsinnsflut an :70: & Co. ist eh hoffnungslos.

Du suchst bestimmt das entsprechende "Recht" raus welches eine Anordnung von :120: (oder höher) a. g. O. (ohne bauliche Trennung) verbietet? Gabs diese Beschilderung nicht mal irgendwo bei Schweinfurt?

Stimmt, ich hatte es nicht ganz verstanden. Mag daran liegen, daß Du Dich nicht deutlich ausgedrückt hattest. Ein Hochsetzen über die allgemein :100: ist allgemein bzw. grundsätzlich nicht vorgesehen, wie ich bereits schrieb. Dafür bedarf es gewisser Voraussetzungen. Liegen die nicht vor, ist bei :100: agO im Allgemeinen schluß.

 

Ich suche mir nicht ein "Recht" raus, ich sage Dir lediglich, wie es verkehrsrechtlich ausschaut. Ich persönlich habe oder hätte nichts gegen höhere zul. Geschwindigkeiten. Ich würde auch gern schneller fahren. Ändert aber nichts daran, daß es nur in gewissen Grenzen und Rahmen möglich bzw. erlaubt ist.

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Ist aber keine Antwort auf meine Frage.

 

 

Nachdem NUR dort gemessen wird hat sich die Frage auch erübrigt.

 

 

 

 

Ah, ok. Ich dachte, wir reden hier über D. Aus fernen Ländern kann man natürlich immer irgendwelche passenden Beispiele benennen.... ist aber der Diskussion wenig hilfreich.

 

Na denkst du ich finde was vergleichbares in D? Vor einer Kurve + Bahnübergang mit normalem Limit. Eventuell sogar vom kommunalen Abzockdienst oder einer Privatfirma betrieben :lol2:

 

 

 

 

Auch solltest Du Dir vllt mal überlegen, ob es nicht ein wenig übertrieben ist zu behaupten, daß die weniger lukrativen Stellen "meist immer" (eine interessante Wortwahl) die schwer(st)en Unfälle passieren. Denn: dem ist nämlich nicht so. Im Gegenteil: die meisten schweren Unfälle passieren genau dort, wo wir eher selten messen, die Geschwindigkeiten aber deutlich über der örtlich erlaubten liegen. Zumindest kann ich das für den Bereich sagen, den ich recht gut im Blick habe, insbesondere dienstlich.

 

Einem Teil kann ich natürlich zustimmen: Die meisten schweren Unfälle passieren dort wo selten gemessen wird, eine Überschreitung aber eben auch weitreichendere Folgen haben kann.

 

 

 

Ein Hochsetzen über die allgemein :100: ist allgemein bzw. grundsätzlich nicht vorgesehen, wie ich bereits schrieb. Dafür bedarf es gewisser Voraussetzungen. Liegen die nicht vor, ist bei :100: agO im Allgemeinen schluß.

 

Na also, es gibt kein absolutes Oberlimit :100:. Das Zusammenschwurbeln von Voraussetzungen für hoch könnte dann auch wie beim ständigen Vorgehen nach unten funktionieren.

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Tja, das ist das Problem mit der Meinungsfreiheit ....

 

Die B 16 ist natürlich alles andere als eine normale Bundesstraße, auch wenn das bei der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit nicht berücksichtigt wurde.

Richtig. Je nachdem kann man da eigentlich nicht überholen weil dermaßen viel LKW Verkehr herrscht.

 

Von daher braucht man über ein höheres Limit kaum diskutieren.

Vor allem da >100 ohne bauliche Trennung eher Exoten sind, ähnlich selten wie Linksabbiegerspuren auf Autobahnen.

 

 

Bei der nahen B2 dagegen ist die Frage warum das nicht zumindest teilweise als "unbegrenzte gelbe Autobahn" gemacht wird erlaubt.

 

 

Dann noch zum Auto - ein Totalschaden von 1.000 € spricht für Qualität - evtl. ein Bremsenproblem?

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Tja, das ist das Problem mit der Meinungsfreiheit ....

 

Die B 16 ist natürlich alles andere als eine normale Bundesstraße, auch wenn das bei der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit nicht berücksichtigt wurde.

Richtig. Je nachdem kann man da eigentlich nicht überholen weil dermaßen viel LKW Verkehr herrscht.

 

Es gibt natürlich auch immer Zeiten, zu denen keine bzw. kaum LKW unterwegs sind.

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Das haste wohl nicht ganz Kapiert. Hochsetzen über die allgemeinen :100: ist gemeint. Das mit der allgemeinen Schwachsinnsflut an :70: & Co. ist eh hoffnungslos.

Du suchst bestimmt das entsprechende "Recht" raus welches eine Anordnung von :120: (oder höher) a. g. O. (ohne bauliche Trennung) verbietet? Gabs diese Beschilderung nicht mal irgendwo bei Schweinfurt?

 

Ich glaube, m3_ hatte von der Strecke (Teil der Bundesstraße 286 zw. Gerolzhofen und Schweinfurt) auch mal ein Bild hier im RF gepostet gehabt; dort ist's dann auch nur zweispurig, Kraftfahrstraße, abseits der Ortschaften.

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Es gibt natürlich auch immer Zeiten, zu denen keine bzw. kaum LKW unterwegs sind.

 

Ziemlich selten.

Dann bleiben noch

die vielen Einmündungen,

die nicht immer gegebene Übersichtlichkeit (so gut ist die bei der B16 jetzt nicht),

die nur 1 markierte Spur je Richtung...

 

Das ist eben keine gelbe Autobahn wie die B2 (teilweise), die aber auf 120 beschränkt ist.

 

 

 

Worüber man durchaus nachdenken könnte wäre bei 2+1 die 2 mit 120 zu beschildern. Das würde mehr Überholmanöver ermöglichen.

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Das ist eben keine gelbe Autobahn wie die B2 (teilweise), die aber auf 120 beschränkt ist.

 

Worüber man durchaus nachdenken könnte wäre bei 2+1 die 2 mit 120 zu beschildern. Das würde mehr Überholmanöver ermöglichen.

 

Was aus den gelben Autobahnen gemacht wird, ist ja eh uferlos (B 4, B 8, B 173, B 303, ...)

 

Entscheidend ist auf den Überholabschnitten mMn eher, ob die LKW sich halbwegs an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten; der gewöhnliche 0815-Fahrer wird wohl bei einem Sattelzug vor ihm eher überholen, wenn dieser nur 60 km/h fährt, als wenn er zwar 80 km/h, man aber beim Überholen 120 km/h (statt sonst 100) fahren dürfte. Jeweils 40 km/h Differenz, aber von psychologischen Effekt denk ich schon gut erklärbar.

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Man könnte auch sagen:

... daß die Erde eine Scheibe ist. :lol:

 

an erster Stelle der Kette steht der, der zu schissig ist, der gern mal überreagiert, der bei jedem anderen Anlaß auch in die Eisen gestiegen wäre......

An erster Stelle der Kette darf natürlich auf keinen der Anlaß stehen, der einen VT zu einer Schreckreaktion veranlaßt. Denn damit stünde ja die Radarfalle an erster Stelle der Kette - und was nicht sein darf, das kann auch nicht sein. :kopfschuettel:

 

Erstmal an die eigene Nase fassen, bevor man jemand Anderem die Schuld für irgendwas in die Schuhe schiebt.

Die Anderen sollen sich an die eigenen Nase fassen, damit wir selbst Recht behalten. So paßts für Verkehrsteilnehmer und Verkehrsüberwacher.

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Und wenn Du bist zum Horizont schauen könntest.... was gibt einem das Recht, entgegen der zul Vmax (deutlich) zu schnell zufahren? Was ist daran Abzocke, wenn dort die Einhaltung der zul Vmax überwacht wird? Zumal dort ja noch nicht einmal ein Limit galt, sondern die allgemein a.g.O. zulässigen 100 km/h gelten.

Wozu ein Limit auf einer Strecke ohne Verkehrsunfälle überwachen? Ist das ein Selbstzweck, oder dient das Limit mit seiner Überwachung selbst einem Zweck, z.B. der Verhinderung von Unfällen?

Die saarländische Polizei kündigt einen Teil ihrer Radarfallen an und betont dabei jedesmal, daß die Messung an einer Unfallhäufungsstelle durchgeführt wird.

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Es gibt natürlich auch immer Zeiten, zu denen keine bzw. kaum LKW unterwegs sind.

 

Ziemlich selten.

Dann bleiben noch

die vielen Einmündungen,

die nicht immer gegebene Übersichtlichkeit (so gut ist die bei der B16 jetzt nicht),

die nur 1 markierte Spur je Richtung...

 

Das ist eben keine gelbe Autobahn wie die B2 (teilweise), die aber auf 120 beschränkt ist.

 

 

 

Worüber man durchaus nachdenken könnte wäre bei 2+1 die 2 mit 120 zu beschildern. Das würde mehr Überholmanöver ermöglichen.

 

 

Eben, wegen den LKWs, Abzockstelle speziell fürs Wochenende und verkehrsarme Zeiten.

Der Abschnitt im Bericht hat auf über 10km kaum Einmündungen.

 

Deine B2 ist dort absoluter Billigbau und garantiert nichts für :nolimit: - wenn man flexibler wäre könnte man natürlich auch mal 140 o. Ä. testen bzw. generell einführen, das hat sich ja aber noch nirgendwo jemand getraut.

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Nachdem NUR dort gemessen wird hat sich die Frage auch erübrigt.

Ich kann kaum glauben, daß NUR dort gemessen wird. Aber gut, wenn Du's sagst....

 

Na denkst du ich finde was vergleichbares in D? Vor einer Kurve + Bahnübergang mit normalem Limit. Eventuell sogar vom kommunalen Abzockdienst oder einer Privatfirma betrieben

Na, da hätte ich doch jetzt irgendwie mit gerechnet. Was nutzt einem denn hier in D in einem überwiegend deutschen Forum eine Geschichte aus Hinteranatolien?!

 

Na also, es gibt kein absolutes Oberlimit :100:. Das Zusammenschwurbeln von Voraussetzungen für hoch könnte dann auch wie beim ständigen Vorgehen nach unten funktionieren.

Doch. Auf normalen Bundes- und Landstraßen agO gilt grundsätzlich :100: . Für ein höheres Limit bedarf wie gesagt es gewisser Voraussetzungen (z.B. zwei Fahrstreifen pro Richtung mit baulicher Trennung).
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Wozu ein Limit auf einer Strecke ohne Verkehrsunfälle überwachen? Ist das ein Selbstzweck, oder dient das Limit mit seiner Überwachung selbst einem Zweck, z.B. der Verhinderung von Unfällen?

Die saarländische Polizei kündigt einen Teil ihrer Radarfallen an und betont dabei jedesmal, daß die Messung an einer Unfallhäufungsstelle durchgeführt wird.

Falls es auch Dir entgangen sein sollte: dort gelten - wie agO im Allgemeinen üblich - :100: . Wenn bekannt wird, daß dort die zul. Vmax ständig und vermehrt überschritten wird, reicht das völlig, um auch dort zu messen. Es muß nicht immer ein Unfallschwerpunkt sein. Und damit sich dort erst gar keiner entwickelt, wird quasi prophylatktisch gemessen. :D;)

 

Es ist schön, wenn die saarländische Polizei zumind. einen Teil ihrer Meßstellen vorab ankündigt. Wir hier mittlerweile auch gemacht.... schade nur, daß wir uns trotzdem und egal, was so angekündigt wird, unsere Meßstellen spontan und immer noch selbst aussuchen. :D Aber es ist ebenso schön, daß sich wenigstens einige Leute, in diesem Fall nicht selten sogar die "Richtigen", genau dort, wo es angekündigt wurde, an das Limit halten. Und dort, wo sie es nicht erwarten, stehen evtl. wir. :D :D Würde sagen: Ziel erreicht.

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Deine B2 ist dort absoluter Billigbau und garantiert nichts für :nolimit: - wenn man flexibler wäre könnte man natürlich auch mal 140 o. Ä. testen bzw. generell einführen, das hat sich ja aber noch nirgendwo jemand getraut.

Wie oder warum soll man sich etwas einzuführen trauen, was rechtlich nicht zulässig ist?!
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Nachdem NUR dort gemessen wird hat sich die Frage auch erübrigt.

Ich kann kaum glauben, daß NUR dort gemessen wird. Aber gut, wenn Du's sagst....

 

Na denkst du ich finde was vergleichbares in D? Vor einer Kurve + Bahnübergang mit normalem Limit. Eventuell sogar vom kommunalen Abzockdienst oder einer Privatfirma betrieben

Na, da hätte ich doch jetzt irgendwie mit gerechnet. Was nutzt einem denn hier in D in einem überwiegend deutschen Forum eine Geschichte aus Hinteranatolien?!

 

Na also, es gibt kein absolutes Oberlimit :100:. Das Zusammenschwurbeln von Voraussetzungen für hoch könnte dann auch wie beim ständigen Vorgehen nach unten funktionieren.

Doch. Auf normalen Bundes- und Landstraßen agO gilt grundsätzlich :100: . Für ein höheres Limit bedarf wie gesagt es gewisser Voraussetzungen (z.B. zwei Fahrstreifen pro Richtung mit baulicher Trennung).

 

 

Wie oft willste jetzt noch mit dem Blödsinn der generellen und fixen Obergrenze :100: kommen? Dieses natürlich allgemein bekannte Limit kann sehr wohl auch nach oben angepasst werden.

Auch :30: generell und ein ordentlicher Schilderwald wäre ja wohl möglich.

 

post-34-1114570215.jpg

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Bluey sagt doch, unter gewissen Umständen (da kann man immer streiten wie die auszusehen haben weil die Formulierungen nicht gar so eindeutig sind) ist mehr als 100 möglich.

 

Grundsätzlich aber gilt das mit den 100 außerorts.

 

Und sowas wie im Bild ist so selten wie Linksabbiegerspuren auf Autobahnen.

 

 

 

Deine B2 ist dort absoluter Billigbau und garantiert nichts für :nolimit: - wenn man flexibler wäre könnte man natürlich auch mal 140 o. Ä. testen bzw. generell einführen, das hat sich ja aber noch nirgendwo jemand getraut.

Wie oder warum soll man sich etwas einzuführen trauen, was rechtlich nicht zulässig ist?!

 

 

Die B2 ist auf jeden Fall besser (wir reden hier von der gelben Autobahn B2 zwischen etwa Donauwörth und Augsburg) als die alte A8 zwischen Augsburg und Ulm.

 

Im Gegensatz zur A8 hat die B2 einen Seitenstreifen.

 

Die A8 hat keinen Seitenstreifen, sehr viele hügelige Abschnitte und trotzdem gilt da nachts! unbegrenzt. Und der Zustand...

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Auf normalen Bundes- und Landstraßen agO gilt grundsätzlich :100: . Für ein höheres Limit bedarf wie gesagt es gewisser Voraussetzungen (z.B. zwei Fahrstreifen pro Richtung mit baulicher Trennung).

 

Eine bauliche Trennung ist bei mindestens zwei Markierten Fahrspuren pro Richtung freilich nicht erforderlich, um die Autobahnrichtgeschwindigkeit auszulösen ...

 

Und bei der B 286 gibt's wie gesagt auch keine bauliche Trennung und auch nur eine Fahrspur pro Richtung ...

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Bluey sagt doch, unter gewissen Umständen (da kann man immer streiten wie die auszusehen haben weil die Formulierungen nicht gar so eindeutig sind) ist mehr als 100 möglich.

Grundsätzlich aber gilt das mit den 100 außerorts.

 

Ich behaupte die Umstände sind genauso möglich wie sie ständig schon beim Runterlimitieren praktiziert werden. Er faselt von "baulicher Trennung" und "nicht vorgesehen".

 

Stell dir vor "Grundsätzlich 100" außerorts, davon hab ich sogar mal gehört.

 

 

 

Und sowas wie im Bild ist so selten wie Linksabbiegerspuren auf Autobahnen

 

Das ist ja eben der Witz

 

 

Die B2 ist auf jeden Fall besser (wir reden hier von der gelben Autobahn B2 zwischen etwa Donauwörth und Augsburg) als die alte A8 zwischen Augsburg und Ulm.

Im Gegensatz zur A8 hat die B2 einen Seitenstreifen.

Die A8 hat keinen Seitenstreifen, sehr viele hügelige Abschnitte und trotzdem gilt da nachts! unbegrenzt. Und der Zustand...

 

Äh nö, vllt. mal die Augen öffnen beim Fahren? Mehr 2/3 haben keinen, den Rest limitieren sie dann logischerweise zum "Lückenschluss"

1/3 davon hat übrigens einen extrem schmalen, fast einmaligen Querschnitt (Umfahrung Meitingen).

 

Häää? Würde dir mal empfehlen nur über Stecken zu berichten die du auch tatsächlich kennst. Die A8 ist seit 5 Jahren eine Baustelle und künftig (teilweise jetzt schon) :nolimit: mit Seitenstreifen, begradigt und allem.

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post-34-1114570215.jpg

 

:120: gab es früher auf 2-spurigen Bundesstraßen, z.B. auf der B9 nördlich von Germersheim und der B37 im Neckartal nahe Mosbach. Offensichtlich war nach der Einführung von :100: agO die Möglichkeit vorgesehen, 2-spurige Straßen auch mit Geschwindigkeiten >100 limitieren. Wenn diese Möglichkeit jetzt nicht mehr existiert muß sie irgendwann in der Zwischenzeit gestrichen worden sein.

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Was nutzt einem denn hier in D in einem überwiegend deutschen Forum eine Geschichte aus Hinteranatolien?!

Wenn Du schon unser Nachbarland Frankreich, in dem der Verkehr in vieler Hinsicht besser geregelt ist als hier, mit Hinteranatolien gleichsetzt, welchem Staat entspricht dann Deutschland? Dem Nordirak? Nordkorea? Oder einem vordemokratischen Untertanenstaat altpreußischer Prägung?

 

@muniX089

Da du dir sowas wohl wirklich nicht vorstellen kannst, hier ein eindeutiges Beispiel für "unlukrativ" (allerdings natürlich nicht aus D) bei erlaubten :90: : http://goo.gl/maps/5lFAz

Typisch französische Radarfalle: Steht am Ende einer längeren Geraden vor der ersten Kurve. Geblitzt wird, wer seine Geschwindigkeit nicht an die Gefahrenstelle angepaßt hat und aus Unaufmerksamkeit das Warnschild nicht beachtet hat. Und nicht, wer auf einer freien Geraden über :90: fuhr.

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Ach so schlecht ist die B2 nicht - wenn man sie mit A8 (alter Zustand, aber nachts! unbegrenzt) und anderen gelben Autobahnen vergleicht - sofern diese noch unbegrenzt haben oder nehmen wir auch die, die aus politischen Gründen (neu) limitiert sind?

 

Und um Meitingen reichen dann eben 120... :D

 

@gerre:

Naja die Geschwindigkeitsaussagen des Gesetzgebers sind ein Thema für sich. Ob das wirklich alles so gemeint war/ist?

z. B.

Innerorts gilt die Höchstgeschwindigkeit per [Ortsschild] nicht für Fahrzeuge (die nicht zur Gruppe der Kraftfahrzeuge gehören)

Also für Kutschen oder Fahrräder...

Innerorts gelten per (Limit) ausgeschilderte Geschwindigkeiten aber für alle Fahrzeuge.

Auch wenn höher...

Auch für die, die eigentlich eine maximale Geschwindigkeit vorgegeben haben.

Siehe Erläuterungen zu Zeichen 274.

Damit darf ein großer LKW innerorts z. B. 70 per Schild fahren und am Ortsausgangsschild bremst er auf 60 ab.

Genauso wird ein großer LKW wenn er ans Ortsschild kommt und 70 dahinter sieht von 60 außerorts auf 70 innerorts beschleunigen.

Theoretisch darf innerorts nach VwV allerdings nur maximal (70) aufgestellt werden. Praktisch dagegen ist (80) durchaus anzutreffen.

Ein Kraftfahrstraßenschild sagt innerorts nichts über Geschwindigkeit aus - für niemand. Außerorts dagegen ist es das Maß der Dinge für große LKW und nicht unbedingt die Ausgestaltung der Strecke oder ein (120) Schild.

Sehr theoretisch müßte man ein (30) innerorts eigentlich durch ein (30) aufheben.

Denn ein (50) das nur die Geschwindigkeits-Regelung von [Ortsschild] wiedergeben soll ist eine unzulässige Einschränkung von bestimmten Verkehrsarten für die [Ortsschild] keine Geschwindigkeits-Bedeutung hat. :D

Das (30) wäre nach Gesetz schon immer zulässig und es wurde inzwischen auch in der VwV gestrichen, daß sowas nicht zulässig wäre.

Nur machen tut es keiner...

Denn das bringt einen zur interessanten Frage ob man innerorts ein (70) mit einem (70) aufheben sollte damit [Ortsschild] = 50 für Kraftfahrzeuge gilt.

Bischen viel verlangt?

 

 

Für die Frage ob mehr als 100 auf "normalen" Straßen möglich ist, kann/muß man sich über den §3 streiten und was mit den Ausnahmen und mit "Mittelstreifen" genau gemeint ist.

Wobei eigentlich nichtmal. Da geht es im Kern doch darum ob/wann "unbegrenzt" gilt. Ein "Limit" von (120) dagegen ist was anders.

Ob das (120) aufgestellt werden sollte oder dürfte kann dem Autofahrer egal sein.

 

Analog zum (80) innerorts.

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Für die großen LKW ist zwar (wie für jeden Kraftfahrer) eine Kraftfahrstraße agO schön, sofern die Richtungsfahrbahnen nicht baulich voneinander getrennt sind, ändert dies allerdings nichts an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

 

Hinsichtlich der Anhebung der Tempolimits innerorts für große LKW bei entsprechender Beschilderung muss man sich natürlich auch vor Augen halten, dafür solch eine Regelung geschaffen wurde bzw. wie die Strecken aussehen. Wenn man - wie heute leider üblich - die Aufstellpositionen der Ortsschilder immer mehr an die Gemeindegrenzen annähert und damit jenseits der Bebauung aufstellt, können natürlich schon innerorts "Landstraßen" entstehen, auf denen dann alle Tempo 70 fahren dürfen. Das ist aber mehr ein Prob des extensiven Verständnis von "innerorts". Wenn die Strecken dann tatsächlich innerörtlich verlaufen (und nicht nur so beschildert sind) muss natürlich erstmal eine allgemeine Anhebung des Limits von 50 auf 60 oder gar 70 erfolgen. Dies wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Wenn ich mir mal die Strecken igO mit mehr als Tempo 50 bei mir in der Region vorstelle, so lässt sich schon sagen, dass es an den Stellen nicht wahnsinnig unvertretbar erscheint, dass die LKW schneller fahren dürfen als agO (gut ausgebaute Strecke, zumeist mehrspurig, Fußgänger und Radfahrer extra geführt). Freilich gibt es auch sehr sicher erscheinende Streckenabschnitte außerorts, in denen dann die regulär geltende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h relativ niedrig erscheint. Das ist dann aber mehr eine Frage der gesetzgeberischen Festlegung auf Tempo 60 agO und nicht so sehr eine Frage der innerörtlichen Limitanhebung für LKW bei entsprechender Anordnung.

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Wie oft willste jetzt noch mit dem Blödsinn der generellen und fixen Obergrenze :100: kommen? Dieses natürlich allgemein bekannte Limit kann sehr wohl auch nach oben angepasst werden.

Auch :30: generell und ein ordentlicher Schilderwald wäre ja wohl möglich.

Nun bleib doch mal geschmeidig und werde nicht bei jedem Deiner Postings pampig. Ob's Dir paßt oder nicht, die generelle Obergrenze ist und bleibt :100: . Punkt. Und für Dich auch gern ein weiteres Mal: unter bestimmten Umständen/Voraussetzungen kann man diese Obergrenze auch aufweichen. Dann darfst Du bspw. 120 fahren. Nur, und da hättest Du Dir Dein Bild vielleicht einmal etwas genauer anschauen sollten, handelt es sich bei Deinem Beispiel um eine Kraftfahrstraße. Das entspr. Verkehrszeichen ist unschwer zu erkennen.

 

Ach, und bevor Du erneut pampig wirst und irgendwas von Blödsinn faselst, ein kleiner Auszug aus dem § 3 StVO:

 

(3)Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

 

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

 

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

a) für

aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,

bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,

cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie

dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,

 

80 km/h,

 

b) für

aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,

bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie

cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

 

60 km/h,

 

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h.

 

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht

- auf Autobahnen (Zeichen 330.1)

- sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

- Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Letzteres trägt auch dem berechtigten Einwand von @Xander Rechnung. Das alles sind aber eben die entsprechenden Voraussetzungen, die insbes. gegeben sein müssen, um von der Obergrenze abweichen zu können.

 

 

 

 

Wenn Du schon unser Nachbarland Frankreich, in dem der Verkehr in vieler Hinsicht besser geregelt ist als hier, mit Hinteranatolien gleichsetzt, welchem Staat entspricht dann Deutschland? Dem Nordirak? Nordkorea? Oder einem vordemokratischen Untertanenstaat altpreußischer Prägung?

Hab ich was übersehen? Wo hattest Du explizit von Frankreich geredet?

Im übrigen ist es wohl mehr eine persönliche Ansichtssache, inwieweit oder ob überhaupt der dortige Verkehr "in vieler Hinsicht besser geregelt" ist.

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Letzteres trägt auch dem berechtigten Einwand von @Xander Rechnung. Das alles sind aber eben die entsprechenden Voraussetzungen, die insbes. gegeben sein müssen, um von der Obergrenze abweichen zu können.

 

Voraussetzung für eine Anhebung von 100 auf 120 sind sicherlich nicht die dort genannten Eigenschaften -->> wenn eine von diesen vorliegt, besteht nicht die Option 120 statt 100 km/h anzuordnen; dann gilt (erstmal) Kraft Gesetzes Richtgeschwindigkeit 130!

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