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Nach Radarblitz Stark Abgebremst Und Unfall Verursacht


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Na, und @m3_ ist noch nicht zur Stelle gewesen, hier einen erneuten Skandal zu proklamieren und die Aufgabe von mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu fordern? Tze..... naja, lange wird er wohl nicht auf sich warten lassen.

 

 

 

Zum Thema bzw. Geschehen selbst:

 

- offensichtlich (näheres wird man ja wie beschrieben noch gutachterlich untersuchen lassen) waren BEIDE DEUTLICH zu schnell.

- offensichtlich, daß auch oder insbes. agO, wo :lol: gelten und möglicherweise deutlich mehr grundsätzlich möglich erscheinen, eine Überschreitung der Vmax in letzter Konsequenz tödliche Folgen haben kann, wenn unvorhergesehene Dinge geschehen. Hier hätte auch ein Tier das Bremsmanöver der Vorausfahrenden auslösen können.

-- wäre die Fahrerin nicht zu schnell gewesen, hätte sie nicht bremsen müssen, um dem Blitzer zu entgehen

-- wäre der Nachfolgende nicht zu schnell gewesen, hätte er die Situation wahrscheinlich meistern können.

 

 

Na, wer will der Erste sein, der hier dem Blitzer die Schuld in die Schuhe schiebt?

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Ein selten dämlicher Kommentar, wie ich meine.

uns allen diese Seite zu ersparen - insbesondere den Angehörigen des getöteten Polizisten. Vor allem der Text (der ja wohl kaum aus einer journalistischen Quelle stammen kann, allein schon wegen der Ü

@m3_   Ich weiß, warum ich immer wieder an Deinem Verstand zweifeln muß. Du stellst es immer und immer wieder unter Beweis.

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@harryb: :unsure: .

 

Na, und @m3_ ist noch nicht zur Stelle gewesen, hier einen erneuten Skandal zu proklamieren und die Aufgabe von mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu fordern? Tze..... naja, lange wird er wohl nicht auf sich warten lassen.

@bluey: bin schon zur Stelle. Es ist kein Skandal, sondern leider kontinuierliche Realität, diesmal leider mit tragischen Ausgang.

 

- offensichtlich (näheres wird man ja wie beschrieben noch gutachterlich untersuchen lassen) waren BEIDE DEUTLICH zu schnell.

Der polizeilich eingefärbte Bericht wirkt wie geplant auch auf Dich :rolleyes: . "deutlich zu schnell" ist das Wunschdenken und eine Rechtfertigung der Cops, damit man mit einer überhöhten Geschwindigkeit sich die Hände reinwaschen kann.

Wenn ich schon höre, "die Polizei geht davon aus". ;)

 

Du und Kollegen blendet bewußt aus, daß es auch mit eingehaltener zHG und drunter diese Bremsungen gibt. U. a. wurde ein Beispiel wurde auch in den Kommentaren bei www.shz.de, "Notbremsung wegen Radarfalle - Fahrer stirbt"

 

Hier hätte auch ein Tier das Bremsmanöver der Vorausfahrenden auslösen können.

Richtig, nur werden Wildunfälle in der Unfallstatisik aufgeführt.

 

-- wäre die Fahrerin nicht zu schnell gewesen, hätte sie nicht bremsen müssen, um dem Blitzer zu entgehen
Das ist der Schwachsinn des Tages!

 

-- wäre der Nachfolgende nicht zu schnell gewesen, hätte er die Situation wahrscheinlich meistern können.

Das ist nächste Schwachsinn des Tages!

 

Setzt mal deine Polizeibrille ab!

 

Die Erkenntnisse des Gutachtens würden mich dann brennend interessieren, auch wie hier die "mobile Meßstelle" eingebettet ist.

 

Mein Beileid an die Familie und Freundeskreis! Und daß das Mädel psychisch wieder auf die Beine kommt. Kopf hoch!

:100:

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@bluey: bin schon zur Stelle. Es ist kein Skandal, sondern leider kontinuierliche Realität, diesmal leider mit tragischen Ausgang.

Quatsch! Solche Vorkommnisse mit eben diesem tragischen Ausgang sind eher die Ausnahme.

 

"deutlich zu schnell" ist das Wunschdenken und eine Rechtfertigung der Cops, damit man mit einer überhöhten Geschwindigkeit sich die Hände reinwaschen kann.

Schon klar, daß Du das nicht wahrhaben und nicht hören willst. Ist aber kontinuierliche Realität, daß die Leute bei solchen Manövern zuvor deutlich zu schnell waren. Welchen Grund gäbe es sonst, so abrupt und scharf abzubremsen?!

 

Wenn ich schon höre, "die Polizei geht davon aus".

Tja, mein Guter, Erfahrungswerte halt. ;)

 

Du und Kollegen blendet bewußt aus, daß es auch mit eingehaltener zHG und drunter diese Bremsungen gibt.

Du und Deinesgleichen wollen einfach nicht begreifen, daß solche Fälle im Promillebereich liegen. Die Masse (für sich genommen auch relativ gering, gemessen an der Gesamtzahl der Geschwindigkeitsmessungen) derer, die so panisch reagiert, ist/war zu schnell und erhofft/e sich durch diese Reaktion, der Messung und insbesondere der drohenden Strafe zu entgehen.

 

U. a. wurde ein Beispiel wurde auch in den Kommentaren bei www.shz.de, "Notbremsung wegen Radarfalle - Fahrer stirbt"

Wie? Nur EIN Beispiel? Etwa ein Einzelfall? :rolleyes:

 

Richtig, nur werden Wildunfälle in der Unfallstatisik aufgeführt.

Joh. Und dabei sollte man durchaus die Unterschiede zwischen einer Radarmessung und einem vor das Auto laufende Wild erkennen und beachten. Das Radargerät hüpft nicht mal eben so vor den Kühler und bescherrt dem heiligen Blechle einen mitunter enormen Schaden. Hier ist es einzig und allein die Angst vor der drohenden Strafe.

 

-- wäre die Fahrerin nicht zu schnell gewesen, hätte sie nicht bremsen müssen, um dem Blitzer zu entgehen
Das ist der Schwachsinn des Tages!

Ich weiß. Die Wahrheit schmerzt manchmal. :P

 

-- wäre der Nachfolgende nicht zu schnell gewesen, hätte er die Situation wahrscheinlich meistern können.
Das ist nächste Schwachsinn des Tages!

Siehe oben. ;)

 

Setzt mal deine Polizeibrille ab!

Tja, ich weiß ja nicht, was bei Dir so alles den Blick für die Realität trübt. Mir würde da aber spontan einiges einfallen.... Scheuklappen, Augen öffnen, rosarote Brille absetzen, sich schlicht und ergreifend nicht ständig der Wahrheit und Realität verschließen uvm.

 

Die Erkenntnisse des Gutachtens würden mich dann brennend interessieren, auch wie hier die "mobile Meßstelle" eingebettet ist.

Blablabla.... "eingebettet".... klar, daß Du mal wieder die Schuld für den Vorfall bei der Messung suchst. Naja, man wird sehen.... der Gutachter wird sich unschwer anhand der Blechverformungen ein Urteil bilden können.... soll ich es schon mal vorweg nehmen? :rolleyes:

 

Mein Beileid an die Familie und Freundeskreis! Und daß das Mädel psychisch wieder auf die Beine kommt. Kopf hoch!

Der ersten Aussage kann ich mich vorbehaltslos anschließen! Bei dem Rest kommt mir eher die Galle hoch..... so nach dem Motto: "Mädel, was soll's. Du warst zwar zu schnell und hast einen Menschen ins Jenseits befördert, aber macht ja nichts. Das Leben geht (für Dich!!) weiter. Das gehört halt zum Autofahren dazu". :D

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@bluey

so nach dem Motto: "Mädel, was soll's. Du warst zwar zu schnell und hast einen Menschen ins Jenseits befördert, aber macht ja nichts. Das Leben geht (für Dich!!) weiter. Das gehört halt zum Autofahren dazu".

 

Weshalb hat das Mädel jemanden ins jenseits befördert? Der Hintermann ist entweder zu dicht aufgefahren oder hat einfach geschlafen. Noch dazu wird sie kaum eine Vollbremsung bis Stillstand gemacht haben.

Sie war zu schnell? Wie schnell war er, etwa langsamer?

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Welchen Grund gäbe es sonst, so abrupt und scharf abzubremsen?!

@bluey: ich wiederhole mich. Manche VT bremsen beim überraschenden Anblick einer Meßstelle. Als Reflex. Aus "Sicherheit", weil man nicht weiß was gerade erlaubt ist. Aufgrund der repressiven Überwachung. Schiß vor Fahrverbot, Wegezoll, Entdeckung auf "Geheimfahrt", ....

 

Tja, mein Guter, Erfahrungswerte halt. :)

Meine Erfahrungswerte sprechen dagegen dafür, daß die Polizei in diesem Fall wieder als absolutes Unschuldslamm dastehen möchte und die Geschwindigkeit als "Schwarzer Peter" sich wie immer anbietet. Wenn sie nicht überhöht war, dann war sie halt "ungepasst". Das Gutachter ermittelt ja nicht als Gefälligkeit nur passende Dinge für die Polizei, sondern bei tödlich Unfällen heißt es so: "Auf Antrag der Staatsanwaltschaft XY wurde ein Gutachter zur Ermittlung der Unfallursache hinzugezogen."

 

Du und Deinesgleichen wollen einfach nicht begreifen, daß solche Fälle im Promillebereich liegen. Die Masse (für sich genommen auch relativ gering, gemessen an der Gesamtzahl der Geschwindigkeitsmessungen) derer, die so panisch reagiert, ist/war zu schnell und erhofft/e sich durch diese Reaktion, der Messung und insbesondere der drohenden Strafe zu entgehen.

Nix Promillebereich. Je nach Auffälligkeitsgrad, VT-Kollektiv, Meßstellenbekanntheitsgrad gibt es eine ganze Bandbreite von Bremsmanövern, von der Notbremsung mit Kontrollverlust über die kontrollierte Bremsung bis zum leichten Bremsen durch vorausschauendes Fahren.

 

Joh. Und dabei sollte man durchaus die Unterschiede zwischen einer Radarmessung und einem vor das Auto laufende Wild erkennen und beachten. Das Radargerät hüpft nicht mal eben so vor den Kühler und bescherrt dem heiligen Blechle einen mitunter enormen Schaden. Hier ist es einzig und allein die Angst vor der drohenden Strafe.

Siehe oben. Du kapierst es leider auch nicht. Guck, jetzt geht hier ein tödlicher Unfall in die Statistik ein, und zwar ohne jeglichen Hinweis auf die Meßstelle. Irgendwann wird dieser künstliche Unfallschwerpunkt statistisch bearbeitet und man findet zum Glück die Ursache "Geschwindigkeit", was die Polizei hier ja schon hellseherisch im Kaffeesatz rausgelesen hat. Als Maßnahme kommt man dann auf die Lösung ;) statt :P . Und der Meßtrupp stellt sich wieder auf.

Merkst Du den sich selbstbefruchtenden Kreislauf?

 

Ich weiß. Die Wahrheit schmerzt manchmal. ;)

...

Siehe oben. ;)

Aber wenn ich mal mit "wäre" und "hätte" anfange....Du und @harryb stellt leider das übliche Problem dar, nämlich Unfallursachen auf die meßtechnisch "einfach" bestimmbaren bösen Buben "Geschwindigkeit+Abstand" zu reduzieren. Gut, ich kann es mir nicht verkneifen: wäre die Meßstelle nicht gewesen...Wahrheit schmerzt, gelle.

 

Blablabla.... "eingebettet".... klar, daß Du mal wieder die Schuld für den Vorfall bei der Messung suchst. Naja, man wird sehen.... der Gutachter wird sich unschwer anhand der Blechverformungen ein Urteil bilden können.... soll ich es schon mal vorweg nehmen? :rolleyes:

Siehe oben. Natürlich wird der Gutachter aus Spurenlage und Blechverformungen eine Geschwindigkeit ermitteln, welche jedoch nur ein Aspekt ist.

 

Bei dem Rest kommt mir eher die Galle hoch..... so nach dem Motto: "Mädel, was soll's. Du warst zwar zu schnell und hast einen Menschen ins Jenseits befördert, aber macht ja nichts. Das Leben geht (für Dich!!) weiter. Das gehört halt zum Autofahren dazu". :D

Jetzt habe ich erneut Kragenweite 80. Du interpretierst falsch und viel Schrott, kann ich jetzt nicht kommentieren.

 

@hartmut: eine Meßstelle ist immer eine Gefahrenstelle.

:rolleyes:

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@bluey: ich wiederhole mich. Manche VT bremsen beim überraschenden Anblick einer Meßstelle. Als Reflex. Aus "Sicherheit", weil man nicht weiß was gerade erlaubt ist. Aufgrund der repressiven Überwachung. Schiß vor Fahrverbot, Wegezoll, Entdeckung auf "Geheimfahrt", ....

Na, da beißt sich die Katze jetzt aber selbst in den Schwanz! Es wird doch immer verkauft, daß der/die Schnellfahrer immer wissen, wie schnell sie unterwegs sind..... WEIL: sie sind ja soooooooooooo konzentriert bei ihrer Schnellfahrt. Und jetzt sagst Du, daß man nicht weiß, was gerade erlaubt ist? Wer aufmerksam und konzentriert ist, der weiß das. Der muß das wissen.

 

Aus Sicherheit bremsen.... und nicht nur leicht/normal, sondern gleich in den Anker gehen..... ja nee, is klar! So'n Quark!!!!

 

Zu dem restlichen Oberquark des Zitats fällt mir nur eines ein: :D *plonk*

 

Meine Erfahrungswerte sprechen dagegen dafür, daß die Polizei in diesem Fall wieder als absolutes Unschuldslamm dastehen möchte und die Geschwindigkeit als "Schwarzer Peter" sich wie immer anbietet. Wenn sie nicht überhöht war, dann war sie halt "ungepasst". Das Gutachter ermittelt ja nicht als Gefälligkeit nur passende Dinge für die Polizei, sondern bei tödlich Unfällen heißt es so: "Auf Antrag der Staatsanwaltschaft XY wurde ein Gutachter zur Ermittlung der Unfallursache hinzugezogen."

Deine angeblichen Erfahrungswerte sind nicht repräsentativ, dafür um so mehr subjektiv und Deinem Weltbild angepaßt. Egal, ob die Gute nun zu schnell war (und deshalb bremste) oder bei Anblick des Radargerätes überreagierte (aus welchen Gründen auch immer), so liegt das Fehlverhalten doch eindeutig bei ihr. Mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen muß man grundsätzlich rechnen. Das weiß auch jeder. Deshalb ist es auch nicht nachvollziehbar, wenn jemand wie in diesem Fall völlig überreagiert.

 

Was oder wie der Gutachter letztlich argumentiert, wird sich sicherlich zeigen. Ganz sicher wird er nicht ENTWEDER "überhöhte Geschwindigkeit" ODER "unangepaßte Geschwindigkeit" schreiben, wenn dafür keinerlei Gründe bzw. Belege vorliegen.

 

Nix Promillebereich. Je nach Auffälligkeitsgrad, VT-Kollektiv, Meßstellenbekanntheitsgrad gibt es eine ganze Bandbreite von Bremsmanövern, von der Notbremsung mit Kontrollverlust über die kontrollierte Bremsung bis zum leichten Bremsen durch vorausschauendes Fahren.

Mein Guter.... ich mache diesen Job nicht erst seit gestern. Und die Leute - ob nun im Süden, Westen, Osten oder Norden unserer Republik - unterscheiden sich auch nicht so wesentlich in ihrem Verhalten, als daß ich meine Aussage und Erfahrungswerte ausschließlich auf meinen Tätigkeitsbereich beschränken müßte. Ich weiß sehr wohl, was es gibt und wie die Leute reagieren. Vor allem auch wie oft so etwas vorkommt. Mit Sicherheit weiß ich das sogar besser als Du. Wenn ich also sage, daß solche Panikreaktionen im Promillebereich liegen, dann darfst Du mir das ruhig glauben. Auch ohne dafür eine Statistik zu präsentieren, die es übrigens - meines Wissens - nicht gibt.

 

Ich habe in mittlerweile gut 10 Jahren VD-Zeit zigtausende von Messungen mit Radar und Laser durchgeführt. Solche Reaktionen wie hier - also Vollbremsungen bis fast zum Stillstand - habe ich lediglich in einer Häufigkeit beobachten dürfen, die ich an max zwei Händen abzählen könnte. Gemessen an der Gesamtzahl aller Messungen liegt das also sehr wohl im Promillebereich.

 

Siehe oben. Du kapierst es leider auch nicht. Guck, jetzt geht hier ein tödlicher Unfall in die Statistik ein, und zwar ohne jeglichen Hinweis auf die Meßstelle. Irgendwann wird dieser künstliche Unfallschwerpunkt statistisch bearbeitet und man findet zum Glück die Ursache "Geschwindigkeit", was die Polizei hier ja schon hellseherisch im Kaffeesatz rausgelesen hat. Als Maßnahme kommt man dann auf die Lösung :rolleyes: statt :rolleyes: . Und der Meßtrupp stellt sich wieder auf.

Merkst Du den sich selbstbefruchtenden Kreislauf?

Nein, DU kapierst es nicht. Ein Wild läuft auf/über die Fahrbahn. Bremst man nicht oder weicht man nicht aus, macht es im Regelfall BUMS und verursacht mächtig Schaden. Ab und an auch mehr. Das Radargerät steht am Straßenrand und macht rein gar nichts (bis auf gelegentlich mal BLITZ, WENN jemand zu schnell war). Ansonsten beeinträchtigt es den VT in keinster Weise! Und wer sagt, daß das in keine Statistik eingeht? Fraglich ist nur, in welche Rubrik.

 

Ich könnte mir vorstellen, daß Unfälle wie im vorliegenden Fall z.B. unter dem Punkt "Hindernisse und sonstige Ursachen" aufgeführt werden.

 

Radarmessung als Unfallursache..... ehrlich, das ist totaler Blödsinn!

 

Aber wenn ich mal mit "wäre" und "hätte" anfange....Du und @harryb stellt leider das übliche Problem dar, nämlich Unfallursachen auf die meßtechnisch "einfach" bestimmbaren bösen Buben "Geschwindigkeit+Abstand" zu reduzieren. Gut, ich kann es mir nicht verkneifen: wäre die Meßstelle nicht gewesen...Wahrheit schmerzt, gelle.

Nö, gar nicht. Fehler beim Überholen etc. gibt es auch mehr als genug. Du solltest Dir mal die verschiedenen Unfallursachen, die eben auch statistisch erfaßt werden, anschauen.

 

Siehe oben. Natürlich wird der Gutachter aus Spurenlage und Blechverformungen eine Geschwindigkeit ermitteln, welche jedoch nur ein Aspekt ist.

Natürlich ist das nur EIN Aspekt. Aber eben auch ein wesentlicher!

 

Jetzt habe ich erneut Kragenweite 80. Du interpretierst falsch und viel Schrott, kann ich jetzt nicht kommentieren.

Selbst Schuld. So habe ich es nunmal verstanden. Wenn Du es anders verstanden wissen möchtest, dann solltest Du ggf. eine andere Formulierung wählen.

 

@hartmut: eine Meßstelle ist immer eine Gefahrenstelle.

Das ist Quatsch.

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@hartmut

Hat sie jetzt ohne das es eine gefährliche Situation war gebremst oder nicht.

Sie hat nicht grundlos gebremst und auch nicht um anderen absichtlich schaden zuzufügen.

Der Hintermann muss immer damit rechnen dass der Vordermann unvorhersehbar bremsen kann.

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Sie hat nicht grundlos gebremst

Und, war vor einer Radarkontrolle bremsen wirklich ein wichtiger Grund?

 

und auch nicht um anderen absichtlich schaden zuzufügen.

Das hat ja niemand unterstellt.

 

Der Hintermann muss immer damit rechnen dass der Vordermann unvorhersehbar bremsen kann.

Das ist richtig, nur darf der Hintermann davon ausgehen, gebremst wird nur wenn Gefahr besteht, und eine Gefahr bestand hier nicht. Das der Hintere auch einen großen Teil der Schuld trifft leugnet niemand.

 

Wäre etwas auf der Fahrbahn gewesen das eine Notbremsung rechtfertigt, wäre es ganz anders.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo, m3,

 

Das Gutachter ermittelt ja nicht als Gefälligkeit nur passende Dinge für die Polizei, sondern bei tödlich Unfällen heißt es so: "Auf Antrag der Staatsanwaltschaft XY wurde ein Gutachter zur Ermittlung der Unfallursache hinzugezogen."

kleine Korrektur:

 

In der Presse mag es zwar so dargestellt werden, aber es ist doch etwas anders.

 

Die Staatsanwaltschaft beantragt bei tödlichen Unfällen keinen Gutachter, sondern sie ordnet auf Antrag der Polizei an, dass ein Gutachter hinzugezogen wird.

 

Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Die Staatsanwaltschaft beantragt bei tödlichen Unfällen keinen Gutachter, sondern sie ordnet auf Antrag der Polizei an, dass ein Gutachter hinzugezogen wird.

Bringen wir da nicht ein bißchen die Kompetenzen durcheinander.

 

Ich dachte immer die Polizei sind die Hilfsbeamten Ermittlungsbeamten der StA und nicht die StA ist der Ermittlungsbeamte der Polizei.

 

Allenfalls würde ich darin eine Empfehlung sehen, das man einen Gutachter hinzuziehen sollte. Ich denke allerdings das weiß die StA auch von allein, wenn sie keine brauchbaren Resultate aus den bisherigen Ermittlungen bekommt.

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In der Presse mag es zwar so dargestellt werden, aber es ist doch etwas anders.

@nachteule: dieser von mir wortwörtlich zitierte Satz ist aus der bayerischen Polizeipresse :o und dort so standardisiert.

 

@bluey&harryb: eine Meßstelle ist immer eine Gefahrenstelle. An dieser Stelle besteht eine dem allgemeinen Straßenverkehrrisiko übersteigende Gefahr, wie in diesem Thread leider die Fälle aufzeigen. Nicht umsonst warnen Behörden mit sogar offiziellen Verkehrszeichen vor diesen Stellen. Ihr beide müßte schon blind in der Praxis als auch hier im Forum rumlaufen, wenn dies nicht bekannt sein sollte.

Die Juristerei hat sogar eine allgemeine Betriebsgefahr beim Bewegen von Fahrzeugen deklariert. Diese allgemeine Betriebsgefahr geht auch von der Wegelagerei aus.

@harryb: die Meßdiener dürften sich im obigen Fall nicht wohl in ihrer Haut fühlen. Unser grobschlächtiger :) -Psychologe @bluey kann diese Herren mental sicher wieder auf die richtige Bahn bringen :) .

:sneaky:

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Die Juristerei hat sogar eine allgemeine Betriebsgefahr beim Bewegen von Fahrzeugen deklariert. Diese allgemeine Betriebsgefahr geht auch von der Wegelagerei aus.

Ich bin wirklich gespannt auf deine Doktorarbeit. Wenn Du so argumentierst, dann sehe ich schwarz fuer den Erfolg, du wirst dann ein MG-Dr. erhalten (=> Moechtegern-Doktor)... :)

Gibt es denn eine Deklaration der allgemeinen Betriebsgefahr von stehenden Fahrzeugen - frage ich mal so ganz unbedarft? :):sneaky:

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Na, da beißt sich die Katze jetzt aber selbst in den Schwanz! Es wird doch immer verkauft, daß der/die Schnellfahrer immer wissen, wie schnell sie unterwegs sind..... WEIL: sie sind ja soooooooooooo konzentriert bei ihrer Schnellfahrt. Und jetzt sagst Du, daß man nicht weiß, was gerade erlaubt ist? Wer aufmerksam und konzentriert ist, der weiß das. Der muß das wissen.

Ist ja recht. Nur befinden sich im VT-Kollektiv auch unaufmerksame und nicht-ideale VT. Und es gibt nunmal Schreckbremsungen, Kontrollverluste, Lenkradverreißen, etc. , auch von Langsamfahrer...

Und ich hatte es neulich mit @dagegen im Gespräch: es gibt viele VT, die nicht in jeder Sekunde wissen was gerade die zHG ist. Somit kommt dann das pauschale Sicherheitsbremsen beim Anblicken von Abzockgeraffel zustande.

Und bei deinen zig Verkehrskontrolltätigkeiten hast Du lediglich die Front-/Seitenperspektive (außer deine Hinterrückslaserschießerei, welche aber unbemerkt abläuft). Ich empfehle Dir mal aus Heckansicht das VT-Verhalten zu studieren. Kann man auch eine Kamera mitlaufen lassen. Auszüge hieraus von Beinahe-Auffahrunfälle wegen Vordermannbremsung findest Du u. a. in der Bildergalerie "A3 Heumar".

 

Aus Sicherheit bremsen.... und nicht nur leicht/normal, sondern gleich in den Anker gehen..... ja nee, is klar! So'n Quark!!!!

Selbst Quark, siehe oben.

 

....und Deinem Weltbild angepaßt. Egal, ob die Gute nun zu schnell war (und deshalb bremste) oder bei Anblick des Radargerätes überreagierte (aus welchen Gründen auch immer), so liegt das Fehlverhalten doch eindeutig bei ihr. Mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen muß man grundsätzlich rechnen. Das weiß auch jeder. Deshalb ist es auch nicht nachvollziehbar, wenn jemand wie in diesem Fall völlig überreagiert.

Doch, ist nachvollziehbar, leider. Siehe oben. Desweiteren überprüfe mal dein Weltbild.

 

Ganz sicher wird er nicht ENTWEDER "überhöhte Geschwindigkeit" ODER "unangepaßte Geschwindigkeit" schreiben, wenn dafür keinerlei Gründe bzw. Belege vorliegen.

Hast Du dich überhaupt schonmal mit solchen Gutachten beschäftigt? Der Gutachter u. a. wird die "Vermeidbarkeit" überprüfen, und zwar die "räumliche" und die "zeitliche" Vermeidbarkeit. Dabei spielt auch die "situationsabhängige zulässige Geschwindigkeit", welcher unterhalb der zHG liegen kann, eine Rolle.

 

Mein Guter.... ich mache diesen Job nicht erst seit gestern. Und die Leute - ob nun im Süden, Westen, Osten oder Norden unserer Republik - unterscheiden sich auch nicht so wesentlich in ihrem Verhalten, ...

Mein Guter...ich bin fast ein Jahrzehnt in diesem "Geschäft". Dabei sind u. a. auch Videobeobachtungen vom Verhalten der VT im Bereich von Meßstellen. Es geht nicht um regionale Unterschiede, sondern um grundsätzliches Verhalten im Bereich von Meßstellen. Und wenn ungünstige Verhaltensweisen an einer Meßstelle zusammenkommen, dann kann es knallen.

 

Ansonsten beeinträchtigt es den VT in keinster Weise! Und wer sagt, daß das in keine Statistik eingeht? Fraglich ist nur, in welche Rubrik.
Lies nochmal den Thread. Diskos springen auch nicht auf die Straße. Radarfallenunfälle gehen als solche nicht namentlich in die Statistik ein.

 

Ich könnte mir vorstellen, daß Unfälle wie im vorliegenden Fall z.B. unter dem Punkt "Hindernisse und sonstige Ursachen" aufgeführt werden.

Richtig. Gute Vorstellungskraft. Es gibt das große Feld "Sonstige Ursachen/Fehler".

 

Du solltest Dir mal die verschiedenen Unfallursachen, die eben auch statistisch erfaßt werden,

Danke für diese Statistik, die in anderen Themen interessant ist. Jedoch sind mir detailliertere Unfallstatistiken/Datenbankabfragen sowie Fachliteratur seit über 5 Jahren mehr als bekannt.

 

Selbst Schuld. So habe ich es nunmal verstanden. Wenn Du es anders verstanden wissen möchtest, dann solltest Du ggf. eine andere Formulierung wählen.
Machen wir es anders. Du bist Richter. Es gibt drei Beteiligte: der Verunglückte, das Mädel, der Meßtrupp. Wie würdest Du die Unfallursache prozentual gewichten?

:sneaky:

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Machen wir es anders. Du bist Richter. Es gibt drei Beteiligte: der Verunglückte, das Mädel, der Meßtrupp. Wie würdest Du die Unfallursache prozentual gewichten?

Darf ich auch mal? :sneaky: Also, wenn der Messtrupp nicht dem Maedel vors Auto gesprungen ist, dann 60 zu 40 (Verunglueckter/Maedel) - einfach mal so von der Ferne und nur mit den Erkenntnissen aus diesem Thread behaftet. Das Verhaeltnis koennte sich aufgrund groesserer Detailkenntnisse verschieben, der Messtrupp jedoch bleibt bei 0 (es sei denn, es stellt sich heraus, er ist dem Maedel tatsaechlich vors Auto gesprungen).

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Darf ich auch mal? :sneaky: Also, wenn der Messtrupp nicht dem Maedel vors Auto gesprungen ist, dann 60 zu 40 (Verunglueckter/Maedel) - einfach mal so von der Ferne und nur mit den Erkenntnissen aus diesem Thread behaftet. Das Verhaeltnis koennte sich aufgrund groesserer Detailkenntnisse verschieben, der Messtrupp jedoch bleibt bei 0 (es sei denn, es stellt sich heraus, er ist dem Maedel tatsaechlich vors Auto gesprungen).

Und wie sähe es aus, wenn statt dem Messtrupp ein Bürger mit rotem Blitzlicht Verkehrserziehung übt?

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eine Meßstelle ist immer eine Gefahrenstelle. An dieser Stelle besteht eine dem allgemeinen Straßenverkehrrisiko übersteigende Gefahr, wie in diesem Thread leider die Fälle aufzeigen. Nicht umsonst warnen Behörden mit sogar offiziellen Verkehrszeichen vor diesen Stellen.

Sag mal: tut's ab und an nicht irgendwie und irgendwo (im Dachstübchen) ein wenig weh bei solchen Gedankengängen??

 

Zum letzten Satz: offenkundig hast Du da etwas völlig mißverstanden bzw. immer noch nicht begriffen. :sneaky:

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Es ist müßig, auf den ganzen vorherigen Salmon einzugehen.... unsere Ansichten gehen da eh meilenweit auseinander und werden sich niemals annähern oder gar decken.

 

Machen wir es anders. Du bist Richter. Es gibt drei Beteiligte: der Verunglückte, das Mädel, der Meßtrupp. Wie würdest Du die Unfallursache prozentual gewichten?

der Verunglückte: Teilschuld, sagen wir mal zu 20-30%, da scheinbar zu schnell und/oder zu wenig Abstand.

das Mädel: 70-80%, da total überreagiert und möglicherweise auch noch zu schnell (egal, ob nun oberhalb der zHG oder gemessen an den zeitlichen/örtlichen Verhältnissen).

der Meßtrupp: 0%, da man mit solchen Messungen rechnen muß (der Straßenverkehr wird nunmal überwacht, das weiß jeder), die Anlage kein Hindernis darstellte oder den Verkehr in sonst irgendeiner Art und Weise unmittelbar beeinträchtigte und man beim Anblick einer Radarkeule so nicht reagieren darf.

 

 

Ich weiß, daß Du das anders siehst. Mich würde aber mal Deine Begründung für eine Teil-/Schuld seitens des Meßtrupps interessieren. Vor allem mit solchen Argumenten garniert, daß das auch vor einem Gericht Bestand haben würde/könnte.

Ich glaube, daß das sehr schwer wird........ bin gespannt.

 

und warum? eine verkehrsgefährdung geht davon ja nicht aus

Die Intention ist eine gänzlich andere. Der Bürger will ja, daß sich der angeblitzte VT erschreckt, abbremst und langsam(er) weiterfährt.

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Anders.

und warum? eine verkehrsgefährdung geht davon ja nicht aus

Sehe ich genauso wie 'Bluey', die Intention ist eine ganz andere. Ausserdem ist davon auszugehen, dass dieser Stoerer nicht nur die anblitzt, die tatsaechlich zu schnell sind, sondern alle, die seiner Meinung nach zu schnell sind.....

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Anders.

und warum? eine verkehrsgefährdung geht davon ja nicht aus

Sehe ich genauso wie 'Bluey', die Intention ist eine ganz andere.

 

Moment mal...

 

Ihr mein also, die Gefährdung/Nichgefährdung durch einen Roten Blitz ist von der Intention der Maßnahme abhängig?

 

Entschuldigung.. aber das müßt Ihr mir jetzt mal etwas genauer erklären.

Der Gefährdete/Nichtgefährdete hat doch keinen blassen Schimmer von der Intention desjenigen, der blitzt.

 

 

Ausserdem ist davon auszugehen, dass dieser Stoerer nicht nur die anblitzt, die tatsaechlich zu schnell sind, sondern alle, die seiner Meinung nach zu schnell sind.....

 

Hm... ist dann die Gefährdung durch den Privatblitz nur bei denen gegeben, die NICHT zu schnell sind?

Also obwohl sie langsamer fahren sind sie mehr gefährdet?

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Ist es nicht schoen, wenn man sich so hinsetzen und alles verdrehen kann? :sneaky:

 

Entschuldigung.. aber das müßt Ihr mir jetzt mal etwas genauer erklären.

Der Gefährdete/Nichtgefährdete hat doch keinen blassen Schimmer von der Intention desjenigen, der blitzt.

Faehrt jemand an einer Radarfalle vorbei und ist zu schnell, dann kann er damit rechnen, dass er geblitzt wird, sieht er die Radarfalle vorher und ist zu schnell, dann bremst er. Der eine mehr, der andere weniger, je nachdem. Bremst er volles Rohr und macht dabei den Abflug, eben weil er viel zu schnell war, ist die Radarfalle daran jedenfalls nicht Schuld.

Faehrt er an Opa Boris vorbei und der loest dabei 'nen roten Blitz aus, dann rechnet der Fahrer nicht damit, dass er geblitzt wird, weil Opa Boris nicht wie 'ne Radarfalle aussieht. Folglich erschrickt er, wenn da ploetzlich der Blitz aufleuchtet. Das ist ja auch Opa Boris' Intention - und dafuer muss er was auf die Fresse Finger bekommen....

 

Zum Rest: siehe oben.... :)

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@HarryB

Was hat denn das mit "verdrehen" zu tun!?

Nen Muelleimer (oder andere kunstvoll verpackte Blitzomaten) sieht auch nich aus, wie Opa Boris...kann mich aber auch anblitzen. Klingt komisch, is aber so...

 

Egal wer blitzt, das gewuenschte Ziel ist doch bei allen zumindest aehnlich -> bremsen und langsam weiter

 

Lasse mich lieber von Opa Boris blitzen, da muss ich wenigstens keinen Brief erwarten. :sneaky:

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Und, was können wir den :sneaky::) als Ratschlag geben?

 

Tarnen, tarnen, und nochmals tarnen.

 

Blitzlose Geräte wie die Laica, oder Infrarotblitzer einsetzen, damit die eigenverantwortlichen Kfz-Führer nicht aus der Spur kommen.

 

MfG.

 

hartmut

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Oder ueberall Blitzer verbauen. In Baeumen, Schildern, Tonnen, Autos......alles was man so am Strassenrand finden kann.

Da es dann durchgehend blitzt, wird man sich auch nich mehr erschrecken. Und da quasi jeder Gegenstand ein Blitzer sein kann, wird sich die Geschwindigkeit aller recht fix auf ein gesetzeskonformes Level einpendeln. :sneaky:

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Faehrt er an Opa Boris vorbei und der loest dabei 'nen roten Blitz aus, dann rechnet der Fahrer nicht damit, dass er geblitzt wird, weil Opa Boris nicht wie 'ne Radarfalle aussieht. Folglich erschrickt er, wenn da ploetzlich der Blitz aufleuchtet. Das ist ja auch Opa Boris' Intention - und dafuer muss er was auf die Fresse Finger bekommen....

und was, wenn die überwacher am anfang oder ende ihr testbild machen und der fahrer grad vorbeifährt? darf der dann dem polizisten eine zentrieren? :)

 

Die Intention ist eine gänzlich andere. Der Bürger will ja, daß sich der angeblitzte VT erschreckt, abbremst und langsam(er) weiterfährt.

 

 

was ist die intention der polizei etc? eben nämlich, dass der VT "erschreckt", abbremst und langsamer weiterfährt und dass geld in die staats/stadtkasse kommt.

im grunde fehlt hier also nur die intention des geldkassierens... ansonsten nimmt sich die polizei und erziehender bürger nicht viel :sneaky:

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@hartmut

Das ist richtig, nur darf der Hintermann davon ausgehen, gebremst wird nur wenn Gefahr besteht, und eine Gefahr bestand hier nicht. Das der Hintere auch einen großen Teil der Schuld trifft leugnet niemand.

 

Wäre etwas auf der Fahrbahn gewesen das eine Notbremsung rechtfertigt, wäre es ganz anders.

Schon klar, es bestand keine Lebensgefahr. Aber man wird öfter mal bremsungen hinlegen, teilweise aus Reflex, die sich im Nachhinein als sinnlos herausstellen werden. Trotzdem muss man bremsen, man kann es ja nicht vorhersagen.

Für mich trägt sie moralisch keine Schuld auch wenn es rechtlich vielleicht anders aussieht.

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Fakt: Ein Toter durch Überwachung

Der Beweis, dass auch nur ein einziger Mensch durch die Überwachung gerettet wurde, dürfte deutlich schwieriger fallen :sneaky:

Dem Mädel kann man moralisch ja wohl keine Schuld an der Sache geben. Kein Mensch wird freiwillig mit überhöhter Geschwindigkeit an einer entdeckten Messstelle vorbeifahren (zumindest solange das Nummernschild vorne erkennbar ist).

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Gibt es denn eine Deklaration der allgemeinen Betriebsgefahr von stehenden Fahrzeugen - frage ich mal so ganz unbedarft? :):sneaky:

 

Ja, denn es kommt nur auf den BETRIEB an und der kann auch bei stehenden Fahrzeugen gegeben sein. :)

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Überspitzt gesagt: Dass dieses Auto überhaupt existiert und öffentlich rumsteht, reicht bereits dafür, dass eine "allgemeine Betriebsgefahr" von ihm ausgeht.

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Nein nur ein Herumstehen reicht nicht aus.

 

Es muss in Betrieb sein, da auch nur dann sich die erhöhte Betriebsgefahr verwirklicht wird.

Das sieht zumindest ein Gericht anders.

 

Faehrt jemand an einer Radarfalle vorbei und ist zu schnell, dann kann er damit rechnen, dass er geblitzt wird..

Wenn er den weiß, dass er zuschnell ist. Gibt ja verschiedene Gründe, warum das Kurzzeitgedächtnis das letzte Limit nicht mehr sicher benennen kann. Zudem ruft das rechtzeitige erkennen bei unbekannten Messstellen bei den meisten Autofahrern einen Bremsreflex aus, unabhängig davon ob sie sich im Limit befinden oder nicht.

 

 

Des weiteren gab es schon genügend Urteil, wo z.B. gute Nachbauten der Blitzanlagen (teilweise auch ohne Blitz) aus dem Vorgarten und selbst lebensgroße Polizistennachbauten mit Laserpistole aus dem Vorgarten entfernt werden mussten. Imho wird hier je nach Ausführenden mit zweierlei Maß gemessen und die passive Gefährdung (weil eine Reaktion seitens des Autofahrers hervorgerufen wird)alleine durch das vorhandensein eines "Meßgerätes" zur Geschwindigkeitsüberwachung unterschiedlich bewertet.

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Nein nur ein Herumstehen reicht nicht aus.

 

Das sieht zumindest ein Gericht anders.

 

Ein Gericht ist gut, das ist immerhin der BGH. Der Sachverhalt ist ja der Hammer.

Aber inhaltlich ist es so, wie ich das auch im Hinterkopf habe. Die Anwesenheit des Autos reicht ja schon für eine Betriebsgefahr, z.B. wegen Öl und Benzin.

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Hä, habt ihr das Urteil überhaupt bis zum Ende durchgelesen? :)

 

Es sagt doch genau das aus was ich gesagt habe. :o

 

Allein durch das vorsätzliche Inbrandsetzen eines ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellten Kraftfahrzeuges verwirklicht sich nicht dessen Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG bei einem Übergreifen des Brandes auf ein anderes Kraftfahrzeug. Hinzukommen muss vielmehr, dass der Brand oder dessen Übergreifen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht.

...

Die Beurteilung des Berufungsgerichts hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand.

 

Nach den bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts hat sich in dem Schadensfall allein durch das vorsätzliche Inbrandsetzen des ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellten PKW nicht dessen Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG verwirklicht.

...

In diesem Fall fehlt es an dem im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang, weil die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. OVG Münster NZV 1995, 125, OLG Karlsruhe VRS 83, 34; OLG Saarbrücken NZV 1998, 327; Grüneberg NZV 2001, 109, 112; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 Rn. 10, Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 7 StVG Rn. 13).

 

Allein der Umstand, dass Kraftfahrzeuge wegen der mitgeführten Betriebsstoffe oder der verwendeten Materialien leicht brennen, reicht nicht aus, um eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG zu begründen. Hinzukommen muss vielmehr, dass der Brand als solcher in irgendeinem ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des KFZ steht (z. B. In-Brand-geraten durch Betätigen von Fahrzeugeinrichtungen: OLG Saarbrücken VRS 99, 104 oder Selbstentzündung infolge vorausgegangener Fahrt: OVG Koblenz NVwZ-RR 2001, 382). Dies gilt auch dann, wenn der Brand eines Kraftfahrzeuges zu einem Kurzschluss in einem Kabel zum Anlasser führt, der dadurch in Gang gesetzte Anlasser das Kraftfahrzeug fortbewegt und dadurch das Feuer auf andere Gegenstände übergreift (OLG Saarbrücken NZV 1998, 327; OLG Düsseldorf NZV 1996, 113).

...

 

Das Berufungsgericht sah dies noch anders. Der BGH ist aber meiner Ansicht, das hier KEINE Haftung aus Betriebsgefahr vorliegt.

 

Urteile sind halt manchmal schwer zu verstehen :sneaky: , aber umsonst muss man nicht ein paar Jahre studieren um die teilweise wirre Sprache zu verstehen. :)

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@hartmut: eine Meßstelle ist immer eine Gefahrenstelle.

Joh - und ein Messdiener ist ein Gefahrendiener..... :o:sneaky:

 

ssssssssssS T I K E ! :D

 

Ich bin wirklich gespannt auf deine Doktorarbeit. Wenn Du so argumentierst, dann sehe ich schwarz fuer den Erfolg, du wirst dann ein MG-Dr. erhalten (=> Moechtegern-Doktor)... ^_^

 

Oder Dr. DC (Debilis Causae) ? :)

 

@m3: :) Willst du es nicht verstehen? :blink:

 

:ph34t: Grüße

 

DoH

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Bringen wir da nicht ein bißchen die Kompetenzen durcheinander.

:sneaky:

 

Bei einem schweren und erst recht bei einem tödlichen Verkehrsunfall ruft der sachbearbeitende Polizeibeamte beim zuständigen Staatsanwalt, bzw. beim Bereitschaftsstaatsanwalt an, teilt ihm den Sachverhalt mit, und regt an (beantragt :) ), dass ein Gutachter hinzugezogen wird, der direkt an die Unfallstelle kommt.

 

Solange der Polizeibeamte nicht selber bei der Staatsanwaltschaft anruft, erfährt diese im Normalfall nichts von dem Unfall und kann von sich aus gar keinen Gutachter anordnen.

 

Das, was Du vermutlich meinst, ist die Anordnung eines Gutachters, wenn der Staatsanwalt den Fall auf dem Tisch hat und hier noch Unklarheiten feststellt, die ein Gutachter ausräumen oder klären kann.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Bringen wir da nicht ein bißchen die Kompetenzen durcheinander.

:sneaky:

 

Bei einem schweren und erst recht bei einem tödlichen Verkehrsunfall ruft der sachbearbeitende Polizeibeamte beim zuständigen Staatsanwalt, bzw. beim Bereitschaftsstaatsanwalt an, teilt ihm den Sachverhalt mit, und regt an (beantragt :) ), dass ein Gutachter hinzugezogen wird, der direkt an die Unfallstelle kommt.

:o

 

Zitat leicht geändert. :)

 

So war es auch gemeint.

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Faehrt er an Opa Boris vorbei und der loest dabei 'nen roten Blitz aus, dann rechnet der Fahrer nicht damit, dass er geblitzt wird, weil Opa Boris nicht wie 'ne Radarfalle aussieht. Folglich erschrickt er, wenn da ploetzlich der Blitz aufleuchtet. Das ist ja auch Opa Boris' Intention - und dafuer muss er was auf die Fresse Finger bekommen....

und was, wenn die überwacher am anfang oder ende ihr testbild machen und der fahrer grad vorbeifährt? darf der dann dem polizisten eine zentrieren? :rolleyes:

 

was ist jetzt? darf ich oder nicht? kann er verurteilt werden oder nicht? und warum nicht?

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warum muss/kann dann der opi dafür belangt werden, wenn er nichts gefährliches macht?

Klar macht er was gefährliches.

1. Dem Boris sei Blitzmaschine hat nämlich keine PTB-Zulassung

und

2. Boris selber hat keinen hoheitlichen Auftrag

:rolleyes:

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...unsere Ansichten gehen da eh meilenweit auseinander und werden sich niemals annähern oder gar decken.

Richtig, wir haben unüberbrückbare Ansichten.

Meine Verteilung ist einfach: 100 % Meßtrupp. Und wenn es da etwas abzuknabbern geben sollte, dann leider zu Lasten des Verunglückten. Einen überzogenen Vorwurf an das Mädel, wie Du es macht, kann es nicht sein.

Eine Radarfalle ist eine Gefahr, hier wird gebremst und kann gebremst werden, deswegen gibt es amtliche Warnungen. DU sollst mal lieber deine Dachkämmerchen sortieren. Desweiteren vermisse ich bei Dir ein gewisses Fingerspitzengefühl, eine gewisse Sensibiltät.

:kopfschuettel:

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Eine Radarfalle ist eine Gefahr, hier wird gebremst und kann gebremst werden, deswegen gibt es amtliche Warnungen. DU sollst mal lieber deine Dachkämmerchen sortieren. Desweiteren vermisse ich bei Dir ein gewisses Fingerspitzengefühl, eine gewisse Sensibiltät.

Gemaess dieser Argumentation kann aber jemand, der einem anderen hinten drauf faehrt, weil der wegen einer Gefahr gebremst hat, niemals Schuld haben, weil ja die Gefahr Schuld haette..... :blink::kopfschuettel:

Beispiel: Auf der Autobahn liegt ein Kantholz (ganz klar 'ne Gefahr), ein Autofahrer bremst ab, relativ heftig, weil er die Gefahr erst spaet erkennt. Der hinter ihm Fahrende ballert ihm drein - oder macht halt 'nen Abflug - schuldig ist also einzig und allein das Kantholz.... :D

Analog auf der Landstrasse: Ein Hase huepft auf die Strasse, es spielt sich dasselbe ab, wie beschrieben. Schlussfolgerung: Verhaftet den Hasen... :mecker:

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Beispiel: Auf der Autobahn liegt ein Kantholz (ganz klar 'ne Gefahr), ein Autofahrer bremst ab, relativ heftig, weil er die Gefahr erst spaet erkennt. Der hinter ihm Fahrende ballert ihm drein - oder macht halt 'nen Abflug - schuldig ist also einzig und allein das Kantholz.... :kopfschuettel:

 

Ich bin mir ziemlich sicher, sollte man den herausfinden können, der das Kantholz da 'abgelegt' hat, dürfte der einen Großteil der Schuld bekommen.

 

Oder nicht?

 

Ein Kantholz kann natürlich niemals schuldfähig sein, ein Hase auch nicht denn der weiß ja nicht, was passieren könnte, wenn er einen Autofahrer erschreckt.

Ein Messtrupp weiß das aber schon.

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Ich bin mir ziemlich sicher, sollte man den herausfinden können, der das Kantholz da 'abgelegt' hat, dürfte der einen Großteil der Schuld bekommen.

 

Oder nicht?

Der bekommt eins reingewuergt wegen gefaehrlichen Eingriff in den Strassenverkehr, wenn man ihm nachweisen kann, dass er das Ding dort absichtlich abgelegt hat oder zumindest mitbekommen hat, dass er es verloren hat und nichts zu seiner Beseitigung unternahm. Das entbindet den auffahrenden aber immer noch nicht von der Schuld an seinem Auffahrunfall.

 

...ein Hase auch nicht denn der weiß ja nicht, was passieren könnte, wenn er einen Autofahrer erschreckt.

Ein Messtrupp weiß das aber schon.

Der Messtrupp aber fuehrt eine hoheitliche Aufgabe aus und wird in keinem Fall eine Schuld zugesprochen bekommen, wenn wegen seiner Taetigkeit ein Autofahrer erschrickt - es sei denn, er legt es darauf an, Autofahrer zu erschrecken.

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warum muss/kann dann der opi dafür belangt werden, wenn er nichts gefährliches macht?

Klar macht er was gefährliches.

1. Dem Boris sei Blitzmaschine hat nämlich keine PTB-Zulassung

und

2. Boris selber hat keinen hoheitlichen Auftrag

:mecker:

 

nun ja... das ist mir soweit schon klar... nur sind das alles, sagen wir mal, bürokratische dinge. das gefährdungspotential vom gerät selbst bleibt jedoch das gleiche. kasten ist kasten :kopfschuettel:

 

man kann einem normalen bürger nicht vorwerfen, den verkehr zu gefährden, wenn er nichts anderes macht, wie die polizei, bei der diese aktion definitiv keine gefahr bedeutet.

man kann ihm vorwerfen, dass er es nicht darf, das ja und das ist auch korrekt... aber man kann hier im thread nicht behaupten, dass opi gefährdet, während der polizist nichts für eventuelle folgeschäden kann.

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