Sabinus0 20 Posted April 8, 2008 Report Share Posted April 8, 2008 Hallo, ich bin kürzlich morgens in der Schweiz rausgewunken worden und mußte blasen Beim ersten Versuch ergab sich 0,7nochwas Promille, beim zweiten Mal 0,6nochwas. Es war wohl ein wenig Restalkohol von der vergangenen Nacht vorhanden... Nun habe ich eine Art Anhörung bekommen. Könnt Ihr mir empfehlen, was ich tun soll? Womit muß ich denn rechnen? Liebe Grüße, Sabinus Quote Link to post Share on other sites
Guest Tim002 Posted April 8, 2008 Report Share Posted April 8, 2008 "Glück gehabt" in diesem Sinne, da es unter 0,8%o war. Bei keinen weiteren Vergehen kein Ausweisentzug und nur eine Verwarnung, aber Busse oder Gefängnis gibts trotzdem. ASTRAlink Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted April 8, 2008 Report Share Posted April 8, 2008 Eine Angetrunkenheit im Bereich von 0,5 Promille und mehr, aber weniger als 0,8 stellt eine Übertretung dar. Der Lenker wird mit Haft oder Busse oder mit Haft und Busse bestraft. Die Busse beträgt höchstens 5'000 Franken, und die Haft kann von einem Tag bis drei Monate dauern. Da geht es aber heftig zu in der Schweiz. Die Frage wäre: lassen sich die Kraftfahrer davon einschüchtern und fahren tatsächlich weniger in leicht erheitertem Zustand ? Quote Link to post Share on other sites
Sabinus0 20 Posted April 8, 2008 Author Report Share Posted April 8, 2008 "Glück gehabt" in diesem Sinne, da es unter 0,8%o war. Bei keinen weiteren Vergehen kein Ausweisentzug und nur eine Verwarnung, aber Busse oder Gefängnis gibts trotzdem. ASTRAlink Ähem, das mit dem "Gefängnis" betrachte ich jetzt mal als Scherz. Im Ernst: mit welche Busse muß ich rechnen? Hat ein Rechtsmittel irgend einen Zweck? Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted April 8, 2008 Report Share Posted April 8, 2008 ja, ein guter anwalt wird (wie auch bei geschwindigkeiten) den wert magisch und mit reiner argumentationskraft unter die 0,5 promille grenzen drücken können. genau wie er die ungeliebten 41km/h verstösse in D jeweils runterbringt... Im Ernst: Du wurdest angehalten, es wurde festgehalten dass du das Fahrzeug gelenkt hast und dass dein Alkoholwert 0,6 Promille waren. Die Anklage ist idiotensicher. Allerdings ist das wohl der einzige Verstoss, in dem man in der CH etwas glimpfliger davon kommt als in D. Nicht punkto Bussgeld, aber immerhin gibts kein Fahrverbot, lediglich eine "Verwarnung". Bussgeld wird um die 700 Franken sein, dazu nochmals 300-500 für Richerspruch- und Strassenverkehrsamtgebühren. Zahlen muss man als Deutscher Staatsbürger, der auch in D wohnhaft ist, ansich nicht, von einer Einreise in die Schweiz in den nächsten paar Jahren ist dann allerdings abzusehen. Grüsse Quote Link to post Share on other sites
Sabinus0 20 Posted April 8, 2008 Author Report Share Posted April 8, 2008 Mit anderen Worten, ein Anwalt nützt da auch nichts? um die 700 Franken Warum "um die"? Gibt es in CH keine festen Sätze? Viele Grüße, Sabinus Quote Link to post Share on other sites
Guest Tim002 Posted April 9, 2008 Report Share Posted April 9, 2008 Im Ernst: mit welche Busse muß ich rechnen? Hat ein Rechtsmittel irgend einen Zweck?Das hat gar keinen Zweck. Wenn du erwischt wirst, wurdest du sowieso vor Ort vernommen. Dann späterkommt nochmal eine Einladung und man wird nochmal das gleiche gefragt. Danach entscheidet der Richterüber die Höhe der Strafe und dies kann Busse oder Haft sein! Die Busse wirst du auch garantiert bezahlen müssen,ansonsten hätten sie gleich ein Bussendepositum abgenommen. Quote Link to post Share on other sites
alwaysultra 5 Posted April 9, 2008 Report Share Posted April 9, 2008 wegen 0,6 Promille in den Knast? ! Quote Link to post Share on other sites
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