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Österreicher In Deutschland Geblitzt ! --> Folgen ?


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Hallo Leute

 

War heute in Deutschland unterwegs und bin jedoch einmal geblitzt worden. War irgendwo nähe Stuttgart... Es war rund 9 Uhr, Autobahn leer....

 

Will nicht rumlabbern - habe einfach das Temposchild übersehen und wurde von so einem mobilen Fahrzeug Fotografiert Ich dachte wieso ich geblitz werde und sehe erst danach die Aufhebung der km/h Beschränkung....

 

Also wie sieht das nun aus ? Ich weiß das wir Österreicher Geld Strafen zahlen müssen ! Sehe ich auch ein... Aber wie sieht es mit einem Fahrverbot aus ?

 

Kann es sein das ICH ein Fahrverbot für ÖSTERREICH bekomme weil ich in Deutschland auf der Autobahn viel zu schnell war ?

Wie sieht es mit dem Abstand aus ?

 

Geldstrafe sehe ich ein, aber ein Fahrverbot für Österreich wäre katastrophal !

 

Danke im Voraus Leute

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Geldstrafe sehe ich ein, aber ein Fahrverbot für Österreich wäre katastrophal !

 

Möglicherweise wirst Du da rauskommen: Du wirst ja nach deutschen Recht behandelt, nur eine von den deutschen Behörden verhängte Geld-Strafe wird auch in Österreich kassiert.

 

Aber: Die deutsche Behörde kann zwar mittels Amtshilfeverfahren den Halter ermitteln, aber nicht den Fahrer.Einen Bildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt (wie in D üblich) gibt es bei uns nicht, d.h. es liegt dort kein Foto auf! Und ob unsere Polizisten mit einem von den D-Behörden geschickten Bild einen Hausbesuch machen, glaube ich nicht. Ist bei uns auch nicht nötig, da Halterhaftung.

 

Und ohne Ermittlung des Täters gibt es aus D keine Strafe.

 

Fahrverbot: selbst wenn Du als Täter feststehst (du kannst es ja zugeben), das Fahrverbot gilt nur in D. Allerdings muß dazu der FS den D-Behörden übermittelt werden, die darauf das Fahrverbot eintragen. Anschließend müßte er Dir wieder zurückgegeben werden.

 

In A und allen anderen Ländern darfst Du daher weiterfahren, nur halt nicht in D.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Geldstrafe sehe ich ein, aber ein Fahrverbot für Österreich wäre katastrophal !

 

Möglicherweise wirst Du da rauskommen: Du wirst ja nach deutschen Recht behandelt, nur eine von den deutschen Behörden verhängte Geld-Strafe wird auch in Österreich kassiert.

 

Aber: Die deutsche Behörde kann zwar mittels Amtshilfeverfahren den Halter ermitteln, aber nicht den Fahrer.Einen Bildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt (wie in D üblich) gibt es bei uns nicht, d.h. es liegt dort kein Foto auf! Und ob unsere Polizisten mit einem von den D-Behörden geschickten Bild einen Hausbesuch machen, glaube ich nicht. Ist bei uns auch nicht nötig, da Halterhaftung.

 

Und ohne Ermittlung des Täters gibt es aus D keine Strafe.

 

Fahrverbot: selbst wenn Du als Täter feststehst (du kannst es ja zugeben), das Fahrverbot gilt nur in D. Allerdings muß dazu der FS den D-Behörden übermittelt werden, die darauf das Fahrverbot eintragen. Anschließend müßte er Dir wieder zurückgegeben werden.

 

In A und allen anderen Ländern darfst Du daher weiterfahren, nur halt nicht in D.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

 

Ich wäre mir da nicht so sicher, ob nicht die Auskunftspflicht (Lenkererhebung) nach österreichischem Recht durchgeführt wird, da ab 1. März ist das Vollstreckungsabkommen in A gültig. Daher sollte (wird?) die Strafe über Österreich eingehoben (bleibt auch in A), wenn der Verstoß in A verfolgungswürdig ist, kommt zur ausländischer Strafe noch der einheimische Zuschlag (ev. auch der Verlust des FS :rolleyes: ).

Da die „moderne Christenverfolgung“ erst ab € 70,- zum Tragen kommt, ist die Frage wie viel warst du drüber? :whistling:

 

http://www.oeamtc.at/index.php?type=articl...enu_active=0327

http://www.oeamtc.at/index.php?type=articl...&id=1122849

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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I.........nicht so sicher, ob nicht die Auskunftspflicht (Lenkererhebung) nach österreichischem Recht durchgeführt wird,

 

 

Das wäre denkbar, aber bei unserem System wird ja gar kein Bild gefordert, bzw. verglichen. Die fragliche Strafe kann aber nur von den D-Behörden ausgesprochen werden! und natürlich nur nach deutschem Recht. Und wenn von unseren Behörden der Fahrer nicht feststellen lässt , kann´s max. ein Fahrtenbuch geben. Aber eben nicht - wie bei uns - eine Strafe wg. Nichterteilung der Lenkerauskunft.

 

Und von unseren Behörden kann ja im Zuge des Vollstreckungsabkommens nur eine von der ausländischen Behörde rechtskräftig verhängte Geldstrafe einkassiert werden. Und eine solche ist wegen der nicht feststehenden Lenkereigenschaft gar nicht möglich.

 

Zusätzliche Strafen im Heimatland (FS-Entzug) sollte es eigentlich nur bei besonders gravierenden Missetaten geben, z.B. Alkohol .

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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So viele nette antworten aber irgendwie alles andere :yawn:

Naja war wenn dann über 100km/h drüber... Es war ja :rolleyes: und

ich habe keine begrenzung gesehen :whistling:

 

 

Mensch Leute helft mir doch weiter bitte.... Wie lange dauert es bis die Anzeige eintrudelt ?!

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I.........nicht so sicher, ob nicht die Auskunftspflicht (Lenkererhebung) nach österreichischem Recht durchgeführt wird,

 

…………..Und wenn von unseren Behörden der Fahrer nicht feststellen lässt , kann´s max. ein Fahrtenbuch geben. Aber eben nicht - wie bei uns - eine Strafe wg. Nichterteilung der Lenkerauskunft.

 

Und von unseren Behörden kann ja im Zuge des Vollstreckungsabkommens nur eine von der ausländischen Behörde rechtskräftig verhängte Geldstrafe einkassiert werden. Und eine solche ist wegen der nicht feststehenden Lenkereigenschaft gar nicht möglich.

 

Zusätzliche Strafen im Heimatland (FS-Entzug) sollte es eigentlich nur bei besonders gravierenden Missetaten geben, z.B. Alkohol .

 

lg aus Wien

 

Weinberg

 

Um die Auskunftspflicht nach § 103 Abs. 2 KFG auszulösen, genügt, dass die Behörde an den Zulassungsbesitzer ein den inhaltlichen Kriterien dieser Gesetzesstelle entsprechendes Auskunftsverlangen richtet.

BH (PolDion, od. ä.) fragt beim Halter nach. --> Fahrer steht fest --> D stellt die Rechnung --> A kassiert ein. :rolleyes:

 

Zu den Strafen im Heimatland schreibst du richtig „sollte“ wird aber auch bei >40 km/h bzw. >50 km/h angewandt. Ich weis allerdings nicht, ob, da ja die Geldstrafe in A bleibt, auch „ein Fahrverbot in A bleibt“, das würde ich unseren Gesetzgebung :whistling: (EU-Treue) durchaus zutrauen.

Vlt. kann das ein Jurist aus dem Forum beantworten.

z. B wie schaut es mit Psychotest, Nachschulung, verlängerte Probezeit, usw. aus? :yawn:

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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Da die „moderne Christenverfolgung“ erst ab € 70,- zum Tragen kommt, ist die Frage wie viel warst du drüber? :rolleyes:

Das bilaterale Vollstreckungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland bleibt trotz des neuen EU Gesetzes weiterhin bestehen. Alles über 25 Euro wird also auch eingetrieben.

 

Außerdem hat Deutschland das EU Vollstreckungsgesetz noch gar nicht umgesetzt und für eine EU weite Vollstreckung muss das Gesetz in beiden Ländern gültig sein. In D wird es wohl noch bis Anfang 2009 dauern.

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Außerdem hat Deutschland das EU Vollstreckungsgesetz noch gar nicht umgesetzt und für eine EU weite Vollstreckung muss das Gesetz in beiden Ländern gültig sein. In D wird es wohl noch bis Anfang 2009 dauern.

 

Was heißt das nun ?

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Hallo Leute !

Nochmal danke für die Antworten ! Habe nun einfach mit der undespolizeidirektion telefoniert (Führerscheinstelle) ! Habe ihm erklärt was wie und wo etc. !

 

Er meinte zu mir das einen FS Entzug in Österreich noch NICHT möglich ist wenn man in Deutschland zu schnell etc. ist! Das ganze kommt jedoch schon sehr bald ! Es kommt sicher eine hohe Geldstrafe auf mich zu und ein Fahrverbot in Deutschland jedoch meinte er kann ich den FS in Österreich behalten. Es könnte nur sein das ich den FS nach D schicken muss und das Fahrverbot eintragen lassen muss.

 

Hoffe das passt nun so wie ich es gesagt bekommen habe! War ja ein Mag. und anscheinend der Leiter oder dergleichen...

 

War auf alle Fälle sehr freundlich und er merkte wie mir ein Stein vom "Herzen" fiel....

 

Was meint ihr dazu ?

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Außerdem hat Deutschland das EU Vollstreckungsgesetz noch gar nicht umgesetzt und für eine EU weite Vollstreckung muss das Gesetz in beiden Ländern gültig sein. In D wird es wohl noch bis Anfang 2009 dauern.

Was heißt das nun ?

In deinem Fall hätte das keine Auswirkungen!

 

Er meinte zu mir das einen FS Entzug in Österreich noch NICHT möglich ist wenn man in Deutschland zu schnell etc. ist! Das ganze kommt jedoch schon sehr bald ! Es kommt sicher eine hohe Geldstrafe auf mich zu und ein Fahrverbot in Deutschland jedoch meinte er kann ich den FS in Österreich behalten. Es könnte nur sein das ich den FS nach D schicken muss und das Fahrverbot eintragen lassen muss.

Ist irgendwie das Gegenteil was auf der ÖAMTC Seite steht:

Fall 2: Delikt weist auf "fehlende Verkehrszuverlässigkeit" hin

* Die österreichische Behörde stellt keine Verlustbestätigung aus; es darf also auch nicht gefahren werden.

* Einleitung eines Führerschein-Entziehungsverfahrens durch die österreichische Führerscheinbehörde. Der Führerschein wird gegebenenfalls nach den in Österreich geltenden Bestimmungen entzogen.

* Wer trotz Entziehung der Lenkberechtigung ein Fahrzeug lenkt, muss u.a. mit einer Mindeststrafe von 726 Euro rechnen.

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So nachdem mir das alles irgendwie zu eifnach ging hab ich beim ÖAMTC angerufen. Die meinen schon wieder etwas anderes. Nachdem mir noch nie der Führerschein entzogen wurde und ich nicht in der Probezeit bin könnte es sein - das durch diese hohe Übertretung der Führerschein auch in Österreich abgenommen werden kann. Irgendwie kam mir vor weiß er nicht genau wovon er redet. Recht komisch das ganze. Irgendwie weiß keiner Bescheid.

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Wirklich arges Thema ! Es kennt sich keiner aus ! Wahrscheinlich kommt es dann auch auf Glück an wie man bei der Strafe behandelt wird... Einmal so... dann einmal so... ARG ! :rolleyes:

 

Wen meint ihr könnte ich nachfragen um 100%ig sicher zu sein :whistling:

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Um etwas Klarheit in die Sache zu bringen:

 

Wurdest Du angehalten, und somit der Fahrer festgestellt?

 

Wenn ja, dann wird dir wohl die Strafe nicht erspart bleiben.

 

Wenn nein: Auf Grund des Kennzeichens wird mittels Amtshilfeverfahrens von den österr. Behörden der Halter des fraglichen Fahrzeuges an die D-Behörde bekanntgegeben.

 

Nachdem die D-Behörden das event. Radar-Bild mit einem anderen Foto(EMA) nicht abgleichen können, und somit den Fahrer nicht identifizieren können, werden sie - den D-Gesetzen entsprechend - an den Halter einen Anhörungsbogen schicken.

 

Wenn dieser angibt, sich nicht erinnern zu können, oder sich an sein Zeugenverweigerungsrecht beruft, müssen die D-Behörden aktiv versuchen, den Fahrer zu ermitteln. Nicht vergessen: Es gilt D-Recht!!

 

Da aber kaum ein deutscher Polizist nach Österreich fahren wird, um den Halter, bzw. der Nachbarschaft das Radarfoto unter die Nase zu halten, ist auf diesem Weg die Identifizierung des Fahrers nicht möglich.

 

Ob die österr. Behörden im Zuge eines Amtshilfe-Verfahrens bei der Fahrer-Identifizierung mitwirken, wage ich zu bezweifeln. Selbst wenn von den D-Behörden ein Radarfoto geschickt wird. Dies ist ja in unserem System nicht vorgesehen (Halterhalftung). Vorgesehen ist nur die Bekanntgabe des Halters (auf Grund der Zulassungsnummer) und die Eintreibung einer Busse.

 

Hast Du eigentlich von den deutschen Behörden was bekommen?

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Solange die A-Behörde nichts von dem „Missgeschick“ erfährt, wird sie auch nicht aktiv. Im Klartext versuchen, dass die BH nichts mitbekommt – Strafe aus D akzeptieren (auch wenn es schwer fällt) – FS nach D schicken (einschreiben!!) In A einen Neuen beantragen (verloren :rolleyes: = Kosten – gestohlen :whistling: = kostenfrei, aber risikoreich).

Das ist das, was ICH versuchen würde.

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

 

PS: Wenn die Behörde davon Wind bekommt, dass du mit >+100 km/h geblitzt worden bist wird es eng. Bei >230 km/h auf unseren AB's werden auch die Dauerschläfer munter. :yawn:

A-W.

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Solange die A-Behörde nichts von dem „Missgeschick“ erfährt, wird sie auch nicht aktiv. Im Klartext versuchen, dass die BH nichts mitbekommt – Strafe aus D akzeptieren (auch wenn es schwer fällt) – FS nach D schicken (einschreiben!!) In A einen Neuen beantragen (verloren :whistling: = Kosten – gestohlen :yawn: = kostenfrei, aber risikoreich).

Das ist das, was ICH versuchen würde.

Das ist genau das, was ich auch machen würde bzw. ich würde erst gar keine Verlustanzeige machen und dann einfach die 21 Euro zahlen (und sagen ich habe den FS zu Hause liegen lassen) wenn ich ohne FS erwischt werde.

 

Einfach die nächste Zeit StVO-konform fahren und die Sache ist erledigt. :rolleyes:

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……

Das ist genau das, was ich auch machen würde bzw. ich würde erst gar keine Verlustanzeige machen und dann einfach die 21 Euro zahlen (und sagen ich habe den FS zu Hause liegen lassen) wenn ich ohne FS erwischt werde.

 

Einfach die nächste Zeit StVO-konform fahren und die Sache ist erledigt. :rolleyes:

:yawn:

Und mit ein bisschen Freundlichkeit kannst du dir die 21,- auch noch sparen.

Habe aber auch nur alle 1-2 Jahre direkten Kontakt mit unserer Exekutive. Das letzte Mal: http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=467362

Sonst schicken sie mir immer nur Bettelbriefe. :whistling:

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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.........Es muss doch einer wissen was passiert oder was nicht passiert :rolleyes:

 

Nicht die Nerven verlieren!

 

Erst einmal abwarten, was von D an Dich (Halter?) geschickt wird. Erst wenn was Konkretes vorliegt, kann man - so oder so - reagieren.

 

Aber 230 bei 130 erlaubt ist schon heftig. Wenn da die Ö-Polizei miteinbezogen wird (abgesehen von der Bekanntgabe des Halters), kanns auch bei uns Konsequenzen geben.

 

Falls die D-Strafe wirklich unabwendbar ist, wäre es fast sinnvoll, ohne irgendwelche Tricks die Strafe zu bezahlen, den Führerschein nach D zu schicken (zwecks vermerk des Fahrverbotes in D) und hoffen, daß der FS direkt an dich zurückgeschickt wird. Vielleicht kann einer der deutschen Kollegen dazu was sagen, ob das überhaupt möglich ist. Also Rücksendung mit Vermerk Fahrverbot in D, ohne daß die A-Behörde davon was mitkriegt. Vielleicht kann man das sogar persönlich erledigen, also nach D fahren. Aber dann brauchst Du jedenfalls einen Schofför von D zurück bis A-Grenze.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

 

Noch was, eine Verlustanzeige würde ich nicht machen, denn wenn die D-Behörden deinen FS doch an die A-Behörden schicken, dann hast den Scherm auf.

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Aber 230 bei 130 erlaubt ist schon heftig

 

Das kann schon passieren wenn man es einmal etwas eiliger hat. :whistling:

 

Wenn Sie mich in den letzten 30 Jahren jedesmal wegen so etwas erwischt hätten.. :rolleyes:

 

Gruss gery41

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Aber 230 bei 130 erlaubt ist schon heftig

 

Das kann schon passieren wenn man es einmal etwas eiliger hat. :whistling:

 

Wenn Sie mich in den letzten 30 Jahren jedesmal wegen so etwas erwischt hätten.. :rolleyes:

 

Gruss gery41

 

Na ja, ich sehe das ja von der Ösi-Perspektive. Da man bei uns ja max. 130 fahren darf, praxisgerecht halt 150, 160 Tacho fährt (wenn´s der Verkehr erlaubt), kann 200 oder noch schneller nicht mehr versehentlich passieren. Das muß bewußt - und bei uns immer unerlaubt und strafbar - geschehen.

 

Ich muß auch zugeben, ich fühle mich auf euren Autobahnen nicht sehr wohl. Ich fahr gott sei dank nicht sehr oft dort, so 1,2 x pro jahr in den Ruhrpott. Nicht, daß dort sooo gerast wird. Oder sooo viele Kontrollen sind. Davon habe ich eigentlich nicht viel gemerkt. Aber die bei euch übliche Beschilderung der Geschwindigtkeitsbegrenzungen sind für unsereins nicht wirklich logisch ausgeschildert. Mir ist bei diesen Fahrten nicht nur 1 x passiert, daß ich nicht gewußt habe, wie schnell ich wirklich fahren darf. 100, 130, oder o.L. ? Ich bin halt auf der sicheren Seite geblieben und 120 Tacho gefahren, bis ich wieder klar gesehen habe.

 

Das nur nebenbei.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Danke :80: !!!! Laut der Webseite ist dort jedoch :120:

 

:blink::100::sneaky:

Aber was macht dann so ein schöner Radarwagen dort ?

Wieso war dann ein 80er Schild aus dort ? Vielleicht von der Auffahrt oder Abfahrt...

 

Aber de Behörden können ja Schilder aufstellen wann sie wollen :nolimit:

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Aber de Behörden können ja Schilder aufstellen wann sie wollen :nolimit:

 

Das aber eher nicht. Also irgendwo ein Schild :100: oder :120: hinstellen und dann blitzen/lasern geht ganz sicher nicht. Um Verkehrsschilder aufzustellen, ist der Amtsschimmel ziemlich gefordert. Anträge,Kommisionen, Lokalaugenschein, Bewilligung etc. Auch bei Baustellenschilder. Das dauert Wochen, ev. sogar Monate.

 

Was anderes ist es bei verkehrsabhängigen Anlagen. Da wird - je nach Verkehrsbelastung - die bisher gültige Gschwindigkeit, meist mit Überkopftafeln, abgeändert.

 

Nicht nur in D, auch bei uns.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Naja mal sehen ! Muss dieses Wochenende wieder dort raus :100: Werde mal das Stück abfahren wo ich gefahren bin und nachsehen ! also komisch ist das schon irgendwie.... :sneaky: Wieso sollte ein Blitzer bei einer :nolimit: Strecke sein :120: Abstandmessung wird es ja wohl nicht gewsen sein oder ? Dann wäre der PKW von den grünen ja oben auf der Brücke gestanden und nicht darunter bzw. dahinter oder ? Kabel ging eines raus.... Aber wohin... :80::blink:

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