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Alberto Auch Mit Polnischer Freundin Möglich?


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Hallo,

 

folgendes ist leider passiert. Auf der Fahrt ein Pferd weg zu bringen wurde Nachts in einer für den Fahrer unbekannten Stadt eine rote Ampel übersehen. Leider eine Ampel mit blitzer. Der Zeugenbefragungsbogen ist beim Halter bereits eingegangen. Halter ist aber nicht Fahrer. Fahrer aber verwandt. Jetzt fährt ab und an auch eine Freundin der Familie das Auto, sie ist allerdings Polin mit Wohnsitz in Polen, Urlaub in Deutschland. Hat normalen Führerschein aber keinen Hängerschein.

 

Kann es sein das sie gefahren ist? Was ist wegen dem Anhänger leichte Hänger dürfen doch gezogen werden.

 

Was passiert wenn die polnische Freundin die im Urlaub da war den Bogen ausfüllt. Hört sie in Polen überhaupt davon?

 

Hoffe ihr könnt mit tips geben.

 

grüße

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möglich wohl schon...

 

Aber mal so in den Raum gestellt. Was würdest du denn als Sachbearbeiter machen wenn du die polnische Adresse liest? Also ich würde einen genaueren Blick aufs Foto werfen und was würde ich feststellen? Männliche Person auf Foto und weiblliche Person mit ausländischer Adresse will die Tat zugeben...

 

Kannst du dir wohl selbst denken, was dann passiert.

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Hallo,

 

selbst bei gleichem Geschlecht dürfte der SB genauer auf's Foto sehen.

Da das mit Bildabgleich aber schlecht geht, würde ich mich doch mal auf netten

Besuch einstellen.

 

Wenn das ein normaler PKW mit normalem Pferdehänger (1 Achse bzw. Doppelachse)

war, darf das Gespann jeder mit PKW-Führerschein fahren.

(Es sei denn Polen hätte da abweichende Regeln)

 

Gruß,

AnReRa

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Wenn das ein normaler PKW mit normalem Pferdehänger (1 Achse bzw. Doppelachse)

war, darf das Gespann jeder mit PKW-Führerschein fahren.

 

Ist das bei Euch nicht so wie bei uns..? Dachte sei überall in der EU so:

 

Hänger schwerer als 750kg HzGG: Führerschein E1 (kleiner "E") erforderlich..

 

Würde mich echt wundern,wenn das bei Euch nicht so wäre..

 

Gruss gery41

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@gery41

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

o Anhänger bis 750 kg zG

o Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Abweichend davon darf man mit der alten Klasse 3 (bis 1.1.1999):
... alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) ...
ziehen.

(Natürlich nur im Rahmen der lt. Fahrzeugpapieren erlaubten Massen und Gewichte)

 

Gruß,

AnReRa

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Ist dann eh gleich wie bei uns..

 

Bin nur davon ausgegangen (weil ich das so gewöhnt bin) Jeep als Zugfahrzeug (Zuglast 3,5 Tonnen),mein Anhänger auf 3,5 Tonnen typisiert...Gesamtgewicht fast 6 t.

Wie sich das bei einem Pferdeanhänger ausgeht weiss ich nicht..

 

Annahme 2 Pferde geschätzt (weiss nicht was ein Pferd wiegt <_< ) a`700kg +Eigengewicht Anhänger..dürfte eher knapp mit den 3,5 Tonnen werden.

 

Gruss gery41

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Hallo, Hawethie,

 

Die würde einen AB bekommen und später auch einen BG mit doppelter Geldbuße, da ein FV nicht vollstreckbar ist.

die Verdoppelung des Bußgeldes bei einem Fahrzeugführer, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird zwar immer wieder durchgeführt, ist aber rechtlich nicht haltbar.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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