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Mace's Tagebuch


Guest Mace

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Da hast dus aber gut :100:

 

Bevor die Lady während der Fahrt einschläft, fällt uns der Himmel auf den Kopf.

Nur in der Bahn, da klappt es überraschend gut. Ob das wieder ein Indiz für den "unruhigen" Fahrstil ist? :whistling:

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Aber in Hamburg schon oder wie? :)

Stimmt, da war ja noch was :P

Nö, da auch nicht. :D

 

Bevor die Lady während der Fahrt einschläft, fällt uns der Himmel auf den Kopf.

Auf Langstrecken auf der BAB sind mir die Damen schon des öfteren trotz Höchstgeschwindigkeit eingeschlafen. :nick:

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  • 4 weeks later...

Dienstag, 2. Dezember 2008

 

In Sachen Starenkasten bei Potsdam (vgl. auch Beitrag Nr. 81 oben) ist am heutigen Tage Verfolgungsverjährung eingetreten. Sollte die Verjährung nicht bereits unterbrochen worden sein, wäre das bereits der zweite (von zwei) Blitzer in diesem Jahr, bei dem ich mir die Zahlung sparen kann (und das dieses Mal sogar ohne etwas dafür zu tun).

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  • 3 weeks later...

Mittwoch, 17. Dezember 2008

 

Vier Sachen gibt es zu vermelden.

 

1. Es schneit. Mal wieder. Und bleibt mal wieder liegen. Ich muss aber heute Abend noch ins Kneipchen fahren, naja mal sehen, wie groß die Unfähigkeit mancher VT heute wieder ist! Letztes Mal musste ich 2 30-Fahrer außerorts überholen..

 

2. Jedes Mal wenn ich in unserem Café esse, die Fleischspeisen mir nicht passen und ich deshalb vegetarisch esse, muss ich an den Begriff "vegetarischer Zufallstreffer" denken, den (ich glaube) Bonsai-Brummi gezeitigt hat :lol: Unser Café-Chef musste herzhaft drüber lachen :lol:

 

3. In Sachen Blitzer Potsdam-Michendorf herrscht Ruhe. Schade, da hat die Behörde wohl den Fahrer nicht erkannt, weil er seinen Kopf im letzten Moment nach hinten gedreht hatte :think:

 

4. Ich parke grundsätzlich nur selten gebührenpflichtig. Wenn ich absolut keinen Ausweg sehe, kann es passieren, dass ich mal ins Parkhaus (ganz selten) oder in Parkscheinbereiche fahre. Ansonsten verfahren ich nach dem "Billig-Nach-Teuer-Prinzip". Ich suche zunächst kostenfreie Parkplätze und - sofern nicht vorhanden - nach Parkschein-, Parkuhr- oder Parkscheibenparkplätzen, dann je nach Sanktion aufwärts.

 

Normal parke ich in Saarbrücken, wenn ich in die Fußgängerzone gehe, auf dem Q-Park-Parkplatz neben der Kongresshalle. Da muss man zwar was zahlen, jedoch bekommt man nur so lustige Aufforderungen, wenn man nichts zahlt, denen nie nachgegangen wird (habe schon an die 15 bis 20). Der war allerdings von der eventim-Vorverkaufsstelle, zu der ich wollte, zu weit weg. Also suchte ich in unmittelbarer Nähe.

Kostenlos gab es nicht, Parkschein usw. auch nicht, also nahm ich eingeschränktes Haltverbot mit Bewohner-Frei-Zusatzzeichen (15 €).

Glücklicherweise ging ich zügig zu eventim und auch sehr zügig zurück (es regnete und drohte in Schnee umzuschlagen). Am Auto angekommen, sah ich gerade den städtischen Politeur (:wand:) beim Strafzettelschreiben. An meiner Ecke war er noch nicht, ich wollte also losfahren, da stellte ich fest, zugeparkt. Ein Idiot ist hinter mir so dermaßen dicht aufgefahren, dass nach hinten keine Luft mehr war und nach vorne nur wenig. Nach einigem Rangieren gelang es mir dann doch, bevor der städtische Mitarbeiter kam. Glück gehabt :70:

 

 

So, in der Hoffnung, dass es bald mal wieder was Spannenderes zu berichten gibt,

viele Grüße

Mace

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Samstag, 20. Dezember 2008

 

Heute wieder ein Thema für die Kategorie "Das fehlte gerade noch":

 

Bevor ich gleich Richtung Berlin starte, noch kurz ein Blick in die Zeitung:

 

"Bis zu zehn Jahre Haft für Terrorcamp-Besuch"

und darunter Laut Zypries ist der Entwurf 'verfassungsrechtlich auf der Kante genäht'".

Das fehlte wirklich gerade noch. Nicht genug, dass das BVerfG im Moment nahezu alles beanstandet, was an strittigen Gesetzen erlassen wird, nein die Regierung will es einfach nicht kapieren. Mit verfassungsrechtlich grenzwertigen Gesetzen hat man nun eigentlich - so sollte man meinen - zur Genüge Erfahrung gemacht und das gebrannte Kind scheut das Feuer. Mitnichten! Munter stochern die Gesetzgeber weiter in den unergründlichen Tiefen des Grundgesetzes herum. Und wird das Gesetz aufgehoben - macht ja nichts. Erlassen wir halt eines, das gerade noch haarscharf den vom BVerfG vorgegebenen Anforderungen entspricht.

 

Es wäre mal an der Zeit, Abgeordnetengehälter zu kürzen. Für jedes verfassungswidrige Gesetz wird ein gewisser Prozentsatz des Jahresgehaltes gestrichen. Wie schnell wir da wieder verfassungskonforme Gesetze hätten ;)

 

 

In diesem Sinne viele Grüße

Mace

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Es wäre mal an der Zeit, Abgeordnetengehälter zu kürzen. Für jedes verfassungswidrige Gesetz wird ein gewisser Prozentsatz des Jahresgehaltes gestrichen. Wie schnell wir da wieder verfassungskonforme Gesetze hätten ;)

Die Frage ist manchmal blos was ist Verfassungskonform?

 

In Bundestag sitzen soviel Juristen, im Bundesverfassungsgericht sitzen nur Juristen. Und oft genug kommte es mir wie ein Juristenkleinkrieg vor. Nicht mal die Rotkittel sind sich idR. einig was Recht ist und Gesetz sein soll.

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut

 

So ist es halt wenn "Gestörte" etwas ausdiskutieren. :sneaky:

 

Im Übrigen sind viele Entscheidungen sicherlich einstimmig, genau wie im Bundestag. Nur trifft dies eben auf Sachen zu die eben nicht durch die Presse gehen.

 

@Mace

 

Jep und im Zusammenhang mit dem Angriff auf den OB von Passau kommt dann auch die aberwitzigsten Forderunge.

 

Da will man einer Partei den Geldhahn zudrehen, da diese radikal ist und man sie bisher nicht verboten bekommen hat.

So will man diese Partei zu Boden zwingen.

Dies wäre gesetzlich auch möglich. :sneaky::lol::70:

 

Man mag zu dieser Partei ja stehen wie man will, aber noch ist diese nicht von BVerfG verboten worden. Eine Ungleichbehandlung zu anderen Parteien hat da nie und nimmer eine Chance.

Aber immerhin hat man mal wieder was in der Öffentlichkeit gegen diese Partei gesagt. ;)

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  • 1 month later...

Samstag, 31. Januar 2008

 

Lange war nicht klar, ob ich gesundheitlich so fit sein würde, die von mir lange Zeit vorher geplante und letztendlich auch organisierte Fahrt am 31.1. nach Fribourg in der französischen Schweiz tatsächlich durchführen zu können. Dort fand das Eishockeyspiel zwischen dem HC Fribourg-Gottéron und dem SC Bern statt. Nicht zuletzt wegen der Verfeindung beider Mannschaften, aber auch wegen der Spielstärke der schweizerischen NLA versprach das Spiel interessant zu werden, sodass ich mich frühzeitig entschied, einige Mannheimer Eishockeyfans nach Fribourg zu mobilisieren. Sicherheitshalber hatte ich in der Woche zuvor bereits Ersatzfahrer ausgesucht, für den Fall, dass ich selbst nicht teilnehmen könnte.

 

Am Freitag Abend dann entschied ich mich aufgrund meiner Allgemeinverfassung, es zumindest zu versuchen. Zwei Neunsitzer standen bei Hertz bereit, beide auf meinen Namen reserviert, die Karten für das Spiel hatte ich schon im Dezember vorliegen.

Am Samstag um 9 Uhr ging es dann also los in Richtung der Vermietstationen.

 

Statt der reservierten "Ford Transit" standen dort zwei Mercedes Vito bereit, beide wären regulär über 10 € pro Stück teurer gewesen. Das Upgrade war also schonmal umsonst. Ruck zuck noch den Selbstbehalt auf 0 € reduziert, es konnte also nicht viel passieren.

Kaum hatte ich die 17 Mitfahrer eingesammelt, kam auch schon einer auf die Idee, dass jeder einen Lottoschein ausfüllen solle, sollte dann ein Gewinn dabei rumkommen, würde der Gewinn durch die Mitfahrer geteilt bzw. auf die Fahrtkosten angerechnet.

 

Der Fahrer des zweiten Neunsitzers und ich standen per Funkgerät im Kontakt. Es wurde vereinbart, dass ein Warnton gefunkt würde, sobald mein oder sein Navigationssystem oder GPS-Reminder Alarm vor stationären Geräten auswerfe. Ebenso, wenn einem von uns eine mobile Messung auffallen sollte. Es war auch vereinbart, dass wir mit einer Grundgeschwindigkeit von etwa 120 fahren würden, weil wir ohnehin einen riesigen Zeitpuffer zum offiziellen Einlass hatten.

 

Kaum auf der Autobahn dann schon die erste Begegnung der dritten Art. Im Radio war ein Blitzer gemeldet auf der A6 Höhe Schwetzingen. Als wir dann schon deutlich hinter Schwetzingen waren, fiel mir ein auf dem Parkplatz irgendwie schief geparkter weinroter Mercedes Vito auf, Blickrichtung Fahrbahn. Ich schaute genauer hin und sah eine kleine Armee übertrieben auffällig platzierter Geräte über der Leitplanke. Fuß vom Gas, wollte gerade das Alarmgeräusch absetzen, da kam es bereits. Also auch der Fahrer hinter mir hatte bereits alles erspäht. Bei näherer Betrachtung entpuppte sich die Anlage dann als überhaupt nicht getarntes mobiles PoliScan mit einer Kamera und 2 Blitzen. 7 Meilen gegen den Wind zu sehen, selbst wenn der Vito nicht gewesen wäre. Eine Schwachsinnsstelle, aber dank des positiven Aufbaus, insgesamt eine autofahrerfreundliche Messung. Keinerlei Gefahr also.

 

Weiter bemerkenswert: Kurz vor der schweizerischen Grenze befindet sich eine wohlbekannte stationäre Anlage. Noch bis vor kurzem hatten Navi und Remider dort noch Alarm geschlagen (der Reminder allerdings mit falschen Koordinaten erst etwa 150m davor). Dieser Alarm ist bei beiden Geräten mittlerweile vollständig entfallen. Daher gehe ich davon aus, dass die Anlage nicht mehr arbeitet und daher aus der Datenbank rausgenommen wurde.

 

Über die Grenze ging es kontrollfrei. Leider hatten wir keine Vignetten, also habe ich eben 2 gekauft. Trotz meines Abratens hat der zweite Fahrer sie mit Labello abgerieben und aufgeklebt. Endlos stümperhaft, man sah an allen Rändern Fettspuren. Ich wies ihn auf diesen Umstand hin und auch darauf, dass er die Strafe alleine zahlt, wenn er auffliegt. Daraufhin war er hektisch damit beschäftigt, Fettspuren zu entfernen. Am Ende ist er nicht aufgeflogen, also hat es sich dann doch gelohnt.

 

Dann irgendwo auf der schweizerischen Autobahn: wieder eine Begegnung dritter Art. Unter einer Baumgruppe recht geschickt auf die Leitplanke aufgebaut ein Multanova (vmtl. VR 6F) mit eckigem Blitz. Sofort nach Sichtung Vollbremsung hingelegt zum Leidwesen der gerade neben mir trinkenden Beifahrerin. Sie hat es aber mit Humor genommen. Es gelang mir sogar noch, dem hinteren Vito den Warnton abzusetzen. Die Auslösung blieb in beiden Fällen aus. So blieben wir blitzfrei. Was dort galt, weiß ich nicht, da ich nicht darauf achtete. Auch der zweite Fahrer wusste es nicht.

 

Wir kamen dann sehr zeitig am Stadion an, Parkplatz umsonst, das Spiel wurde sehr gut, auch die Randerlebnisse, wegen derer man ja z.T. auch auf solche Derbys fährt. Es blieb die Erkenntnis hängen, dass die deutsche Eishockeyliga der schweizerischen leider nicht das Wasser reichen kann. Man wird also doch öfter die Schweiz ansteuern müssen, will man attraktives Eishockey sehen.

 

Die Rückfahrt gestaltete sich dann (zumindest mobil) kontrollfrei (sofern ich nichts übersehen habe), Stationäre wurden allesamt von Navi und Reminder erkannt. Die Grenze ist offen, kontrolliert wurden wir nicht.

 

Leider hat der Fahrer des zweiten Autos an einem Rasthof wieder mal etwas übertrieben und meine Beifahrerin mit Pfeffer beschossen, sodass dieser die komplette Schminke verlief und sie eine halbe Stunde damit beschäftigt war, mein Wasser dafür aufzubrauchen, den Pfeffer aus den Augen zu entfernen. Offenbar ist das schmerzhafter als man sich das vorstellt, selbstgebasteltes Pfefferspray eben. Unnötige Sache, sonst aber alles in allem sehr angenehm und reibungslos gelaufen.

 

So, dann noch die Vitos zuzrückgegeben (natürlich ohne Schaden, denn wenn man den Selbstbehalt auf 0 reduziert, gibt es gemäß Murphys Gesetz natürlich keine Schäden am Fahrzeug). Um halb 6 Uhr morgens war ich dann endlich zu Hause, fand einen Zettel auf dem Schreibtisch vor, dass Verwandte am Vormittag kommen und Möbel vom Dach abholen für ihre neue Wohnung und damit die Trepper herunterzupoltern beabsichtigen. In Anbetracht der Tatsache, dass ich nicht vor 6 Uhr in den Schlaf kommen würde, habe ich sehr deutlich darauf hingewiesen, dass das besser unterbleiben solle. Es unterblieb. Sie kamen erst um 16 Uhr nachmittags.

 

Die Gesundheit hatte gehalten (mit Ausnahme der Tatsache, dass ich im Stadion bösen Hustenreiz bekam, weil sich der Geruch konsumierter Betäubungsmittel in meinem Hals festsetzte, was nur durch Dauerkaugummikauen überdeckt werden konnte und letztendlich auch das Übergebenmüssen glücklicherweise verhinderte) , auch heute fühle ich mich noch fit. Gott sei dank. Aber für diese Fahrt hätte ich durchaus noch eine Woche Krankheit drangehängt.

 

Die Lottotipps ergaben übrigens einen "Dreier" und noch irgend einem Treffer in irgend so einem Zusatzspiel. Wir werten diese Woche aus, was dabei rumkommt und verrechnen es mit den Spieleinsätzen bzw. den Fahrtkosten.

 

In näherer Zukunft wird es wohl wieder in die Schweiz gehen.

 

 

In diesem Sinne grüße ich das Forum und wünsche allzeit freie Fahrt :sneaky:

Mace

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Montag, 9. Februar 2009

 

oder

 

"Die Bahn denkt mit"

 

 

 

Dass die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen gerne und umfangreich alle sich auftuenden Geldquellen ausmelken, ist nicht erst seit der leidigen Abschlepp-Geschichte bekannt.

Nun sollte man aber meinen, wenn man schon nach allen Einnahme-Strohhalmen greift, die sich bieten, könnte man dafür etwas Qualität und passable Planung erwarten. Das Gegenteil ist der Fall.

 

Gestern wollte ich von Neustadt an der Weinstraße nach Saarbrücken fahren. Da die ICE-Verbindung auf dieser Strecke zusammengestrichen wurde und nur noch selten ICs fahren, fahre ich neuerdings die ganze Strecke mit Nahverkehrszügen.

Die Verbindung, die bereitgestellt wird, ist im Grunde auch durchaus brauchbar, die Umstiegzeiten sind gering.

 

Gestern wollte ich fahren:

Neustadt(Weinstraße) ab: 17:32, Kaiserslautern Hbf an 17:59, Kaiserslautern Hbf ab 18:03, Saarbrücken Hbf an 18:55.

 

Nun hatte die S-Bahn schon in Neustadt etwa 5 Minuten Verspätung. Demgemäß kan sie erst um 18:04 in Kaiserslautern Hbf an. Nun könnte man meinen, dass der RE die eine Minute hätte warten können, aber nein, er war natürlich weg. Der nächste durchgehende RE fuhr um 19:03 Uhr.

 

Damit ich nicht so lange warten muss, hab ich eben die nach Homburg(Saar) durchfahrende S-Bahn um 18:33 Uhr genommen. Ankunft in Homburg(Saar) 19:04. Sinnvollerweise ist die Regionalbahn nach Saarbrücken bereits 4 Minuten vorher um 19:00 Uhr abgefahren. So musste ich dort auch noch eine halbe Stunde warten, bis der Regionalexpress dann endlich um 19:31 Uhr Richtung Saarbrücken (Ankunftszeit 19:57 Uhr) fuhr. Ankunftszeit also statt 18:55 war 19:57 Uhr.

 

Hätte man in KL die eine Minute auf die S-Bahn gewartet, wäre ich eine Stunde vorher dort gewesen.

Würde in Homburg(Saar) der Regionalexpress erst nach Eintreffen der S-Bahn abfahren (nicht unsinnigerweise 4min vorher), wäre ich wenigstens noch eine halbe Stunde vorher da gewesen. Es ist ja nicht unbedingt so abwegig, dass in Homburg Anschlussreisende nach Saarbrücken umsteigen..

 

Aber dazu muss man ja mitdenken. Das ist offenbar ein Fremdwort.

 

Wer so eine Scheixxe verzapft, hat auf dem Arbeitsplatz nichts verloren!

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@Mace

Seit wann werden die da für's denken bezahlt? <_< Vor Jahren wollte ich von Schwerin nach Verden/Aller fahren. In Bad Kleinen (bei Schwerin) war umsteigen angesagt. Also rein in den Zug am betreffenden Gleis. Pünktlich auf die Minute ruckte der Zug an. Nur blieb der Waggon dann doch stehen ... :mad: Der nächste draußen vorbeilaufende Schaffner wurde dann gefragt, wann denn der Zug in Richtung HH abfahre :blink: Der guckte uns an, und meinte "Der ist schon weg". Ich nur: "Nö, kann ja nicht sein - wir sind ja noch hier." Schaffner: "Ups ... tja ... normalerweise hätte hier ein Schild "Zugtrennung" stehen müssen. Wenn sie nicht gleich aussteigen, sind sie Richtung Rostock unterwegs." :blink:

Das Ende vom Lied - mit 4 Mann haben wir ein Taxi genommen, und sind zurück nach SN. Von dort aus mit dem Auto des einen dann nach HH ...

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Ach was das ist ein neues Geschäftsmodell. In der Zeit zwischen dern Ankunft des Zuges und der ABfahrt des anderen kannst du dich auf den Bahnhöfen verköstigen lassen oder einkaufen.

 

PS:

Das war auch schon vor 15 Jahren so. Der Zug fuhr in den Bahnhof und der Anschlusszug war gerade weg. <_<

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  • 2 weeks later...

Donnerstag, 19. Februar 2009

 

Vor wenigen Stunden hat eine sehr gute Freundin von mir erfahren, dass ihr Vater, der vor wenigen Tagen mit einer Lungenembolie und Herzversagen ins Krankenhaus eingeliefert wurde, an Krebs erkrankt ist.

 

Für sie und ihre Familie ist das ein harter Schlag. Sie hat noch Geschwister im Alter von 7 und 11 Jahren.

 

Es trifft immer die Falschen. Mein Mitgefühl liegt bei der Familie, obschon ich außer mit seelischen Beistand leider nicht helfen kann.

Ich hoffe inständig, dass der Mann die Kraft hat, erfolgreich gegen die Krankheit anzukämpfen und dass die Familie die Kraft hat, mit der Situation umzugehen.

 

:kopfschuettel:

 

 

Fassungslos

Mace

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Welche wären die Richtigen?

 

Es gibt keine Richtigen oder Falschen. Es gibt aber - sorry, das Thema betrifft ja wohl auch Dich persönlich - Fälle, wo sich so etwas schlimmer auswirkt und dramatischerer Folgen hat, als andere.

 

Mein Schwiegervater ist auch akut betroffen, eine weitere Behandlung ist nicht mehr erfolgsversprechend. Aber er hat seine Lebensleistung erbracht, das Leben gestaltet und genossen, ein Alter erreicht, das - wenn auch nicht stattlich - so doch weit über dem Durchschnitt vergangener Jahrhunderte, die Kinder sind groß und aus dem Haus, das Vermögen ist aufgebaut, die Ehefrau gut versorgt.

 

Hier ist der Verlust sicherlich auch schmerzlich, keine Frage. Es endet aber nicht in einer Katastrophe, wie es in der Regel bei minderjähringen Hinterbliebenen mit möglicherweise unzureichender Absicherung der Fall sein kann.

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Welche wären die Richtigen?

Wenn ich dir die Frage ehrlich beantworten würde, würdest du mich vermutlich steinigen.

 

Mal eine Frage an den Threaderoeffner, die mir sicherlich seinen Zorn zuziehen wird, aber die ich mir trotzdem nicht verkneifen kann: Solltest Du nicht vielleicht ueber ein eigenes Blog nach denken?

Nö, warum? Ich teile hier und da mal mit, wenn mir was einfällt. Ursprünglich wollte ich eigentlich hauptsächlich über Verkehrsüberwachung berichten, jedoch gibt es davon fast nichts zu berichten im Moment. Daher berichte ich hier und da mal, wenn irgendwelche alltäglichen Situationen mir berichtenswert erscheinen. Dafür steht es ja im Off Topic :kopfschuettel:

 

Außerdem: Es geht mir nicht darum, möglichst viele Geschichten von der Seele zu schreiben, die möglichst viele Leute lesen können. Hier im Forum kenne ich etliche User recht gut und die können hier und da mal erfahren, wenn es was zu erzählen gibt. Daher steht es auch hier im Forum und außerdem im OT-Bereich. Fremde brauchen davon nicht Kenntnis zu nehmen, wenn sie es dennoch tun, weil sie durch Zufall über den OT-Bereich stolpern, so ist das aber auch nicht schlimm.

 

Und du siehst ja an den Zeitspannen zwischen den Beiträgen, dass ich nicht jedes Ereignis hier aufnehmen, sondern nur solche, die mir erzählenswert erscheinen.

 

Das Ereignis gestern hat mich einigermaßen von den Füßen geholt, auch die Reaktion der betroffenen Personen, sodass ich auch ernstlich erwogen habe, lieber zu helfen, die Kinder zu betreuen als nach Österreich zu fahren. Jedoch wäre diese Reaktion überzogen und auch unfair gegenüber den Teilnehmern. Außerdem freue ich mich schon seit Wochen auf den Ösi-Stammtisch. Daher fahre ich hin. Helfen kann ich auch am Sonntag noch.

 

Aber ich kann in Zukunft versuchen, mich wieder etwas mehr auf das Thema Straßenverkehr zu beschränken.

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Raus mit der Sprache, und wenn ich zu den Richtigen gehöre gebe ich dir recht.

Ich glaube, wir verstehen uns. :kopfschuettel:

 

Es gibt eben Menschen, die aufgrund ihres Lebenswandels die Krankheit eher provozieren als andere. Ich finde, dass es solche Leute, die in dem Wissen, diese Krankheit durch ihr Verhalten zu fördern, eher verdient haben als Leute, die alles tun, um nicht krank zu werden.

 

Das soll aber weiß Gott nicht heißen, dass ich dir eine solche Erkrankung gönnen würde.

Es würde mich im Gegenteil tief betroffen machen und das meine ich ernst. So sehr wir hier auch im Forum ab und an mal kollidieren mit unseren Meinungen, so sehr schätze ich dich auch. Ich wünsche grundsätzlich niemandem den Tod, dafür habe ich zu viel Achtung vor dem Leben. Aber wenn das Schicksal konsequent wäre, dann müsste es eben manche eher treffen als andere.

 

So war das gemeint.

 

 

Gruß

Mace

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Guest Simineon
Es gibt eben Menschen, die aufgrund ihres Lebenswandels die Krankheit eher provozieren als andere. Ich finde, dass es solche Leute, die in dem Wissen, diese Krankheit durch ihr Verhalten zu fördern, eher verdient haben als Leute, die alles tun, um nicht krank zu werden.

 

Verdient hat es keiner ...

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Es gibt eben Menschen, die aufgrund ihres Lebenswandels die Krankheit eher provozieren als andere. Ich finde, dass es solche Leute, die in dem Wissen, diese Krankheit durch ihr Verhalten zu fördern, eher verdient haben als Leute, die alles tun, um nicht krank zu werden.

Die Rechnung ist nicht so ganz einfach. Natürlich, wer seinen Lebenswandel allgemein ungesund gestaltet hat ein höheres Risiko, wer gesund lebt, hat ein kleineres Risiko, aber auch ein Risiko.

Das Risiko wird gerne ausgeblendet, auch noch durch die verschiedensten Informanten, fast geleugnet indem nur noch die Gefahren von Rauchen, Alkohol, Fleisch, Chemie, Feinstaub, und was sonst noch dargestellt werden, idR. nur um "gesunde Produkte" absetzen zu können.

 

In meinem Augen macht der ungesunde Lebenswandel erst wirklich etwas aus wenn die Psyche reagiert. Dann kommt es dazu, das Negative wird erwartet und trifft dann selbstverständlich als selbst erfüllende Prophezeiung ein.

 

Hinzu kommt noch, wer wirklich gesundheitsbewusst lebt, der ist auch schneller bereit Krankheiten schon im Anfangsstadium zu behandeln. Der wird auch älter.

 

Vielleicht noch was zur Lebensdauer. Angestrebt wird von den meisten möglichst alt zu werden. Imho ist das nicht der Sinn des Lebens.Für mich ist das Leben einfach nur ein Reifeprozess, nicht mehr. Und wenn der abgeschlossen ist stirbt der Mensch. Egal wie alt er ist, egal wie sein Lebenswandel war.

 

MfG.

 

hartmut

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Es gibt eben Menschen, die aufgrund ihres Lebenswandels die Krankheit eher provozieren als andere. Ich finde, dass es solche Leute, die in dem Wissen, diese Krankheit durch ihr Verhalten zu fördern, eher verdient haben als Leute, die alles tun, um nicht krank zu werden.

 

Verdient hat es keiner ...

 

Manche haben es sich allerdings Tag für Tag erarbeitet... :kopfschuettel:

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  • 3 weeks later...

§ 23 Abs. 1a StVO - Das Handyverbot

 

In letzter Zeit erwische ich mich zunehmends dabei, immer häufiger und immer exzessiver gegen § 23 Abs. 1a StVO zu verstoßen.

 

Am Mittwoch habe ich eine Strecke von etwa 15km (weitgehend über Landstraßen) zurückgelegt, ohne auch nur während einer Sekunde der Fahrt nicht gegen § 23 Abs. 1a StVO verstoßen zu haben. Telefoniert habe ich schon beim Einsteigen in das und immer noch beim Aussteigen aus dem Auto.

 

Am Donnerstag dann bin ich zum Tanken nach Luxemburg gefahren, habe auf dem Weg dorthin noch einen Bekannten abgeholt, der auch tanken wollte (;)).

Auf dem gesamten Weg zu dem Kollegen (gut 25 km, davon ein bedeutendes Stück Autobahn) gilt oben Gesagtes. Keine Sekunde ohne Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO. Auf der Fahrt nach Luxemburg (rund 100 km) waren die ersten etwa 50-100 Meter und etwa die letzten 15 Kilometer (eben jenseits der Bundesgrenze, weil es dort unnötig teuer wird) verstoßfrei (zumindest im Hinblick auf § 23 Abs. 1a StVO).

 

Am Freitag wurde ich auf der Fahrt von Saarbrücken Richtung Mannheim viermal angerufen. Die Gespräche waren vergleichsweise kurz.

 

Nun soll das keine Selbstbeweihräucherung werden oder irgend eine unnütze Angeberei, sondern eine Ursachenforschung.

Warum ist das der Fall? Wie kann es sein, dass ganze Fahrten getätigt werden, in der nicht auf einer Sekunde der Fahrt keine OWi begangen wird.

 

Nun, man könnte sagen, aus einfacher Ignoranz gegenüber dem Gesetz. Aber so leicht ist es nicht.

Fakt ist: Ich musste in diesem Zeitraum telefonieren und ich musste auch fahren, also musste ich beides verbinden. Eine Freisprecheinrichtung habe ich nicht. Warum nicht, dazu sogleich.

Das Gesetz verlangt jetzt von mir, dass ich entweder das eine oder das andere mache, oder beides kombiniert, dann aber ohne das Handy aufzunehmen oder zu halten. Telefonieren konnte ich mit der Person nur in diesem Zeitraum, wann anders wäre sie nicht zu erreichen gewesen. Fahren musste ich auch um diese Uhrzeit, da ich vorher beschäftigt war und einige Zeit später bereits wieder im Saarland sein musste. Also hat das Gesetz mir eine Entscheidung abverlangt, die ich nicht treffen konnte / wollte. Also habe ich es eben ignoriert.

 

Allerdings muss ich auch zugeben, dass mir das nicht so recht gefällt. Lieber würde ich mich voll und ganz auf die Straße (und die Ränder ;)) konzentrieren wenn ich fahre, anstatt ständig mit dem Halten des Telefons beschäftigt zu sein. Zumindest bei längeren Telefonaten wäre also auch eine Freisprechanlage sinnvoll.

Bereits vor einiger Zeit habe ich mich informiert, am Preis und an der Leistungsfähigkeit der Freisprecheinrichtungen wäre es sicher nicht gescheitert. Ich hatte auch schon eine gute in der Hand, Bluetooth-basiert, knapp über 100 €, also schon was Anständiges. Ich musste sie leider wieder zurücklegen. Denn meine Überzeugung verbietet es mir, mich staatlicher Schikane zu beugen. In diesem Staat ist alles gnadenlos überreguliert. Hätte der Staat nicht den § 23 Abs. 1a StVO erlassen - ich hätte mit Sicherheit schon 2 oder 3 Freisprechsysteme, ebenso wie ich auch 2 (mit dem neuen Handy im Mai dann 3) verschiedene portable Navis habe. Glücklicherweise sind die noch nicht vorgeschrieben, sonst müsste ich sie wieder abschaffen und Landkarten kaufen. Aber POI-Warner sind verboten. Also haben konsequenterweise alle Geräte welche.

 

Ich kann es einfach nicht akzeptieren, dass dieser Staat jedes Fürzchen, das ich lasse, reglementiert. Und je mehr er reglementiert, desto unsinniger reglementiert er. Und Unsinn mache ich nicht mit. Und offenbar ist der Kontrollapparat nicht in der Lage, das zu unterbinden. Noch nie (!) - man lasse sich das auf der Zunge zergehen - noch nie wurde ich wegen Telefonieren am Steuer zur Kasse gebeten. Und ich telefoniere nicht eben wenig, wie man an obigen Beispielen schön sehen kann. Bis ich wirklich aufhören würde damit, müsste man mich binnen 2 Jahren schon 3 oder 4 Mal erwischen. Reine Utopie bislang. Und wenn man nicht erwischt wird, wird man eben übermütig. Aber irgend etwas kann doch nicht stimmen, wenn der Staat ein Verhalten als verboten einstuft und man dann nach Herzenslust dagegen verstoßen kann wie man will ohne einmal erwischt zu werden. Was soll das?

 

Und daher wird sich leider auch nach dieser Woche des Exzessivverstoßens gegen § 23 Abs. 1a StVO nichts ändern. Leider. Vielleicht ist nächste Woche ja eine andere Vorschrift der StVO dran. Man wird sehen. So lange man eben nicht erwischt wird, sind die schönsten Vorschriften wertlos. Vielleicht sind sie aber auch sinnlos? Denn wenn das Telefonieren wirklich so gefährlich wäre, wie immer behauptet wird, könnte es eigentlich nicht der Fall sein, dass ich mit Handy noch nicht eine einzige wirklich kritische Situation erlebt habe, bei einer sehr hohen Anzahl an Verstößen. Irgendwo stimmt da was nicht im System. Irgendwo hakt es.

 

In diesem Sinne

Viele Grüße

Mace

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Bin da genau das Gegenteil. ;)

 

Ob Gesetz oder nicht ist mir relativ wurscht..

 

Bin das mit der Freisprech (habe in einigen Fahrzeugen eine original Handyvorbereitung,ansonsten nachgerüstete Perrot)so gewohnt, das ich nicht mehr anders möchte.

Ist mir sogar zuwider,zuhause längere Gespräche direkt mit dem Handy führen zu müssen.

 

Habe schon soviel über Strahlenbelastung dadurch (ob wahr oder nicht) gelesen,bilde mir ein ein "Glühohr" nach dem Telefonat zu haben.

Und warum soll ich mir absichtlich wenn die Vermutungen stimmen sollten die Birne verbraten lassen?

 

Würde einfach an Deiner Stelle so eine Freisprech (nur eine gute natürlich) ausprobieren - traue ich mir um einiges wetten das Du diese nicht mehr missen möchtest.

War bei mir ja nicht anders - habe immer ohne telefoniert,bis ich eben ein Auto mit Handyvorbereitung bekommen habe.

Wusste ja gar nichts davon - nur bei der Übergabe hat mich der Verkäufer darauf hingewiesen.

 

Ja und seither bin ich fanatischer "Freisprechtelefonierer",das Gesetz dazu scherrt mich einen Dreck - allein der zusätzliche Komfort ist unvergleichbar.

 

Gruss gery41

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Schau und da sind wir beim zweiten Problem.

Wenn ich nicht alleine im Auto sitze, können meine Gespräche dann mitgehört werden. Das ist allerdings nicht immer unbedingt von Vorteil, weil nicht alles, was ich mit anderen Personen telefoniere, auch einen Mitfahrer etwas angeht.

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Aber irgend etwas kann doch nicht stimmen, wenn der Staat ein Verhalten als verboten einstuft und man dann nach Herzenslust dagegen verstoßen kann wie man will ohne einmal erwischt zu werden. Was soll das?

"Es gibt nämlich für das Ansehen des Staates und des Gesetzes nichts Gefährlicheres, als wenn er Gesetze erlässt, deren Durchführung er nicht zu erzwingen vermag." (A. Einstein)

 

Der Mann war nicht dumm.

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Wenn ich nicht alleine im Auto sitze, können meine Gespräche dann mitgehört werden. Das ist allerdings nicht immer unbedingt von Vorteil, weil nicht alles, was ich mit anderen Personen telefoniere, auch einen Mitfahrer etwas angeht

 

Bei meiner "Holden" würde es auch ohne Freisprech genügen,wenn ich ein verbotenes Gespräch führen würde. ;);)

 

Also am besten gar nicht versuchen.. ;)

 

Gruss gery41

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Schau und da sind wir beim zweiten Problem.

Wenn ich nicht alleine im Auto sitze, können meine Gespräche dann mitgehört werden. Das ist allerdings nicht immer unbedingt von Vorteil, weil nicht alles, was ich mit anderen Personen telefoniere, auch einen Mitfahrer etwas angeht.

 

Der neben dir wird aus deinem Gesprächsanteil sowieso den Rest halbwegs zuverlässig rekonstruieren können. Vielleicht solltest du deine Beifahrer bitten, für die Zeit des Gespräches auszusteigen.

 

Meinen Kommentar zu dem Rest deiner Aktion verkneife ich mir lieber.

 

/.

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  • 4 weeks later...

Sonntag, 5. April 2009

 

Eben bin ich auf der A6 Richtung Saarbrücken gefahren, als ich plötzlich zwischen Enkenbach-Alsenborn und Kaiserslautern-Ost ungewöhnlich viele Warnblinklichter sehe. Je näher ich komme, desto klarer wird, dass dort gerade ein schwerer Unfall passiert ist.

 

Als ich die Stelle erreiche, merke ich, warum keiner weiter fährt. Die Straße ist übersät mit Trümmerteilen und Glassplittern. Inmitten der Trümmer rennen hektisch Menschen. Dann sehe ich einen Golf V auf dem Dach liegen, total zerstört. Beim ersten Anblick konnte der Fahrer nicht überlebt haben, das Wrack war total zusammengedrückt. Ich erkundige mich kurz, ob schon mit der Rettung telefoniert worden sei, dies wurde bejaht. Ersthelfer waren zu Hauf zur Stelle. Ich bin medizinisch nicht gut gebildet, also bleibe ich fern.

 

Auf den zweiten Blick konnte man dann sehen, dass offenbar nicht der ganze Golf eingedrückt war. Auf der Fahrerseite war noch ein Hohlraum etwa in der Größe eine Kopfes. Rein theoretisch könnte es für den Fahrer also gereicht haben. Derweil wirbeln Fahrzeuge in der Gegenrichtung Trümmerteile auf, die durch die Luft fliegen. Ich rufe nochmal 110 an und weise darauf hin, dass in der Gegenrichtung Trümmerteile aufgewirbelt werden und durch die Luft fliegen. Man wüsste bescheid und kümmere sich darum, war die Antwort.

 

Etwa 10 Minuten später trafen die ersten Rettungskräfte ein. Einige Zeit später konnte man von den Rettungskräften erfahren, dass der Fahrer lebt, aber schwer verletzt ist. Ob er durchkommt, stand bis zuletzt nicht fest. Äußerlich war er recht stabil, ob er innerlich auch so viel Glück hatte, wird man der Presse entnehmen müssen. Sollte er es geschafft haben, grenzt das in Anbetracht des Wracks an ein Wunder, er könnte einen zweiten Geburtstag feiern.

 

Nach etwa 1 1/2 Stunden wurden die Fahrzeuge, die vor der Vollsperrung (also quasi im Unfallgeschehen) standen, darunter auch ich, dann über die notdürftig leergefegte Standspur abgeleitet. Die Autobahn war bis zuletzt voll gesperrt. Eben wurde im Radio durchgesagt, dass sie immer noch voll gesperrt ist.

 

Ich rechne in den Morgenstunden mit entsprechenden Presseartikeln. Sobald ich einen finde, verlinke ich ihn hier.

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Guest Simineon
dass offenbar nicht der ganze Golf eingedrückt war. Auf der Fahrerseite war noch ein Hohlraum etwa in der Größe eine Kopfes. Rein theoretisch könnte es für den Fahrer also gereicht haben.

 

An der Stelle stirbt es sich nicht so leicht.

 

Ich bin vor langen Jahren mit dem RTW dorthin gerufen worden, ein Passat hat mit ca. 180 km/h die Autobahn irregulär verlassen. Das Auto ist über einen Graben geflogen, in einen Fangzaun, hat diesen aus der Verankerung gerissen, hat sich an einer Eiche aufgestellt, und ist von dieser wieder zurück über den Graben auf die Autobahn geschleudert worden.

 

Das Dach lag (damals noch ohne Kopfstützen) auf den Vordersitzen auf, beide Türen waren ca. 50cm eingedrückt, die Motorhaube stark deformiert.

 

Der Fahrer stand unverletzt neben seinem Fahrzeug und hat erst im Rettungswagen einen massiven Schock erlitten, der schliesslich einen NAW-Einsatz nötig machte.

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Mittlerweile sind Artikel im Internet. Sogar mit Bild. Klick.

 

Ich finde, die Front sieht schon ziemlich grenzwertig aus. Der Notarzt meinte auch, ein Beifahrer hätte es nicht überlebt, vmtl. schon nicht den Einschlag in den LKW. Auf der Beifahrerseite war auch kein Kopf breit mehr Platz.

 

Richtiges Glück hatte der Mann auch, weil die Ersthelfer so extrem gut reagierten. Sie bockten das Wrack an der Stelle, an der sein Kopf eingeklemmt war, mit einem Wagenheber hoch und schnitten ihn aus dem Gurt. Wer weiß, wie die Sache ausgegangen wäre, wenn die Feuerwehr ihn erstmal hätte rausschneiden müssen..

 

Hier nochmal in Kurzfassung.

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Naja, von der Beschädigung des Fz. kann man i.d.R. nicht auf den Zustand der Insassen schließen.

 

Es gibt Unfälle, die sind unspektakulär, Blechschaden - aber der Fahrer liegt zugedeckt am Straßenrand und wartet auf die Gnadenlosen 2 ( Bestattungsunternehmer ). Umgekehrt gibt es Unfälle, bei denen nur noch der Fachmann erkennen kann, welches Auto das vor dem Ereignis gewesen sein muss - und der Fahrer steht putzmunter nebendran.

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  • 2 months later...

Freitag, 12. Juni 2009

 

Es wird garantiert das Wort des Jahres. Vielleicht auch Wort und Unwort zugleich. Von vielen gelobt, von vielen kritisiert. Die Abwrackprämie.

 

Nun hat sie mich also auch eingeholt.

Der alte Mazda 323 GLX. Knallrot (unmögliche Farbe für ein Auto), rund 88 PS, Automatikgetriebe, Baujahr 94. Er war einfach nicht mehr zeitgemäß und hat jetzt ausgedient.

Ich meine, im Vertrauen gesagt, so einen Mist hätte sich bei uns keiner gekauft (ein Japaner, noch dazu in rot und mit Automatik :)). Aber die Oma hat halt viel Wert drauf gelegt. Und als sie wegen ihrem Sehvermögen nicht mehr fahren konnte, hat sie ihn mir stolz vermacht. Da das nun nicht meine Art von Auto war, man aber die Oma auch nicht enttäuschen wollte, war eine Lösung zu finden. Ich habe ihn ins Saarland gestellt, an die Uni. Dort blieb er auch; den Weg nach Hause überbrückte ich dann eben mit der Bahn. Dort wartete ohnehin der A6. Nun, man könnte nicht sagen, er hätte keine guten Dienste geleistet, es war auch nicht der Fehler des Autos, dass der Marder 2x die Zündkabel durchgefressen hatte. Aber irgendwann geht einem diese Karre dann eben doch auf den Sender. Und es zeichnete sich ab, dass ein neues her musste.. und dann kam die Abwrackprämie.

 

Nur welches Auto sollte her?

In die engere Auswahl gerieten relativ schnell der Passat, der A4 oder die C-Klasse. Bis zuletzt eigentlich ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Passat (neu) und Mercedes C (Jahreswagen).

Zwei Monate lang habe ich Preise verglichen, Ausstattungen, Steuern, Motoren, Farben usw usw. bis zum Vergasen. Auch heute war ich nochmal beim Mercedes-Händler und beim VW-Händler. Den Ausschlag gab dann letzten Endes, dass kein C in entsprechender Ausstattung da stand und alle Kriterien erfüllte, zumeist scheiterte es am Xenon-Licht.

 

Also ab zum VW-Händler. Mittlerweile lagen rund ein Dutzend Angebote von einem Dutzend Händlern vor. Zuletzt drei gleich niedrige. Also bin ich zu demjenigen Händler gegangen, der das Angebot zuerst gemacht hatte, das erschien mir am fairsten. Dort angekommen, wieder typisch für mich, durfte ich feststellen, dass ich die Angebote nicht dabei (vergessen) hatte und also aus dem Kopf ausstatten musste.

 

Es wurde ein Passat Variant 2.0 TDI (Comfortline, schwarz Perleffekt) mit 103 kW (140 PS) mit allerlei Zubehör (Bi-Xenon-Scheinwerfer, park-distance-control, Tempomat, Business-Paket, Alufelgen, 8-Lautsprecher-Soundsystem, Navigationssystem, Multifunktions-Lederlenkrad, Klimatronic (dual), Sitzheizung...)

 

Alles in allem lag der Listenpreis dann knapp unter 40.000 €. Der Händler gewährte einen sehr großzügigen Nachlass (noch günstiger als ein anderer Händler mit Vitamin B :rolleyes:). Hat sich unterm Strich wirklich gelohnt.

 

Geliefert wird voraussichtlich im Oktober, ich hole ihn in der Autostadt ab, da gibts gleich noch den Rundgang dazu.

 

Der Mazda wird jetzt noch bis zur Ausleferung gedroschen und geht dann in die ewigen Jagdgründe ein (leider mit nur etwa 125.000 km)

Der A6 kommt dann an die Uni und der Passat ersetzt den Audi.

 

Auch wenn die Oma geflucht hat. Gegen die 2,5k konnte sie am Ende auch nichts sagen :)

 

So sind alle zufrieden und ich hab mein Nutzfahrzeug, mit dem ich zügig und komfortabel kurze und lange Strecken fahren und auch mal etwas transportieren kann (gut fürs Eishockey).

 

Insgesamt rundum zufrieden grüßt euch

Mace

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Ja dann Glückwunsch zum neuen Auto! :rolleyes:

 

Meinst du denn, es reicht für die Abwrackprämie, dass das neue Auto erst im Oktober geliefert wird? :)

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Die Abwrackprämie wird ja reserviert. Der Händler nimmt das dieser Tage vor, er hat bereits den Kaufvertrag und den Fahrzeugschein des alten Fahrzeugs kopiert.

Maßgeblich für den Anspruch auf die Umweltprämie ist meines Wissens das Datum der Reservierung, sofern die Auslieferung und Verschrottung bis zu einem bestimmten Stichtag im Januar erfolgt. Ich hoffe, dass VW da nicht extrem schlampt und es bis Jahresende auf die Reihe kriegt.

 

So wurde mir das zumindest erklärt.

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Aha. Kann sein, weil man ja jetzt online reservieren kann. Ich habe es so in Erinnerung, dass man die Prämie erst beantragen konnte, wenn man alle Unterlagen incl. Anmeldepapiere des neuen Autos beisammen hatte.

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Guest Simineon
Es wurde ein Passat Variant 2.0 TDI (Comfortline, schwarz Perleffekt) mit 103 kW (140 PS) mit allerlei Zubehör (Bi-Xenon-Scheinwerfer, park-distance-control, Tempomat, Business-Paket, Alufelgen, 8-Lautsprecher-Soundsystem, Navigationssystem, Multifunktions-Lederlenkrad, Klimatronic (dual), Sitzheizung...)

 

Glückwunsch, schönes Auto :)

 

und danach geht der zum Gegengift nach Wiesbaden ? Falls Du ne Möglichkeit findest das Navi mit POIs auszustatten, dann sag mir Bescheid :rolleyes:

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und danach geht der zum Gegengift nach Wiesbaden ? Falls Du ne Möglichkeit findest das Navi mit POIs auszustatten, dann sag mir Bescheid :)

Ich sage bescheid, wenn ich POIs drauf kriege. So lange tut es der Reminder.

 

Erst mal werde ich vermutlich noch keine Laserabwehr einbauen. In unserer Region gibt es sowas faktisch nicht, daher besteht noch keine Notwendigkeit.

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Mittwoch, 17. Juni 2009

 

Hat der Verkäufer einer Sache ein Prüfungsrecht, wenn der Käufer wegen eines Sachmangels Nacherfüllung nach § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 1 BGB (hier: Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangt?

 

Diese Frage beschäftigt derzeit die saarländische Justiz. Auslöser war der Kauf eines neuen Handys bei einer großen Supermarktkette. Dieses Handy ließ sich innerhalb der Gewährleistungszeit (auch innerhalb der Zeit der dem Verbraucher günstigen Beweislastumkehr nach § 476 BGB) plötzlich nicht mehr einschalten. Aus diesem Grund wurde von der Supermarktkette eine neues Handy verlangt (§ 437 Nr. 1, § 439 Abs. 1 BGB). Diese wollte jedoch zunächst kein neues Gerät herausgeben, sondern dies von einer Prüfung des Lieferanten abhängig machen. Zu diesem Zweck wollte sie das Handy an den Lieferanten einschicken. Die Käuferin verweigerte dies und bestand auf sofortige Lieferung einer mangelfreien Sache. Dies wurde von der Supermarktkette endgültig verweigert.

 

Käuferin ist die Mutter eines Kommilitonen von mir. Auf sein Anraten wurde der Rechtsweg beschritten.

 

Nun klingt diese Frage relativ einfach und man sollte meinen, dass es schon ausführliche Auseinandersetzungen zu dieser Sache in Literatur und Rechtsprechung gibt, weil solche Sachverhalte durchaus öfter auftreten könnten. Aber weit gefehlt! Dort findet sich zwar eine überschaubare Auseinandersetzung zu der Frage, ob der Verkäufer die Pflicht hat, eine Sache zu prüfen, wenn der Käufer dies verlangt, jedoch nicht dazu, ob er auch das Recht dazu hat, wenn der Käufer dies nicht möchte.

 

Daher befasste sich heute das Amtsgericht Saarlouis mit dieser Rechtsfrage - und zeigte sich ratlos.

Der Richter meinte, er habe zwar überall recherchiert, jedoch bestünde zu dieser Thematik so weit ersichtlich tatsächlich noch kein Material. Es handele sich also offenbar tatsächlich noch um eine ungeklärte Rechtsfrage.

 

In einer Ergänzung zur Klageschrift beantragt der Rechtsanwalt der Klägerin die Zulassung der Berufung zur Fortbildung des Rechts und hilfsweise, wenn diese nicht erfolge, die Vorlage an den EuGH (weil den Vorschriften der §§ 437, 439 BGB eine EG-Richtlinie zugrunde liegt), da das Amtsgericht dann letzte Instanz sei.

 

Der Richter brachte nun zum Ausdruck, dass er gewillt sei, die Klage abzuweisen. Jedoch wäre eine Vorlage zum EuGH sehr kompliziert (der EuGH hat dazu Anleitungen entwickelt, die einen größeren Karton füllen). Er werde daher die Berufung zulassen, dann sei er nicht mehr letzte Instanz und zur Vorlage nicht verpflichtet, versicherte er. Das Landgericht in Saarbrücken solle sich dann mit der Sache befassen und dann ggfs. seinerseits dem EuGH vorlegen oder ein Urteil fällen und dann die Revision zum BGH zulassen. Die Klägerin ist zur Beschreitung des Instanzenzuges bereit. Der Rechtsanwalt rechnet jedoch mglw. damit, dass der Supermarkt noch einen Vergleich anbietet, wenn die Sache droht, an die Obergerichte zu gelangen. Ein Präzedenzfall und ggfs. eine Entscheidung des EuGH (der i.d.R. sehr verbraucherfreundlich auslegt) könne für den Supermarkt nicht nur einen größeren Imageschaden, sondern auch einen ungünstigen Präzedenzfall zur Folge haben. Ein Vergleich würde aber nur angenommen, wenn er sehr günstig sei, meinte die Klägerin; sie wolle hier Rechtssicherheit schaffen.

 

Nun geht die Sache also scheinbar in die nächste Runde, sofern die zugelassene Berufung tatsächlich erhoben wird. Dann könnte sich aus einem kleinen 100 €-Fall vor einem provinzialen Amtsgericht ein Präzedenzfall mit Verfahrensgang bis zum EuGH entwickeln.

 

Man darf gespannt sein, die Sache verspricht noch richtig interessant zu werden.

 

 

In diesem Sinne

beste Grüße

Mace

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Man darf gespannt sein, die Sache verspricht noch richtig interessant zu werden.

 

Sehe ich das richtig, dass sich dein Sachverhalt mit einigen meiner Erlebnisse deckt? Da wird für viel Geld, jenseits der zweitausend Euro, ein Notebook oder eine Kamera gekauft und schon nach ein paar Tagen treten Mängel auf. Es liegt also nahe, dass das Gerät bereits von vornherein defekt war, doch der Fachhändler lässt mir trotz Gezeters keine andere Wahl, als das Ding erstmal für ein paar Wochen zur Analyse oder Reparatur zu schicken (2005 hatte ich den absoluten Härtefall, da mochte sich eine teurere Spiegelreflexkamera fünf Tage nach dem Kauf nicht mehr Einschalten lassen, danach verblieb sie erst mal zweieinhalb Monate in der Werkstatt). Wäre das auch so ein Fall? Denn ein akzeptabler Zustand ist das nicht.

 

/.

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Ganz genau um solche Fälle handelt es sich. Voraussetzung natürlich, dass du zur Lieferung einer neuen Sache binnen angemessener Frist aufgefordert hast.

 

Um die diesbezüglich bestehende Rechtsunklarheit aus der Welt zu schaffen wird das AG Saarlouis die Berufung und das LG Saarbrücken hoffentlich die Revision zulassen. Mit etwas Glück wird die Sache dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

 

Gruß

Mace

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Um das zu verstehen muss jemand weltfremd oder Jurist sein. Optimal ist, weltfremder Jurist. :rofl:

 

Du willst also tatsächlich dem Händler das Recht nehmen, zu prüfen ob eine Reklamation zu recht besteht? :rolleyes:

 

Jetzt mal angenommen,

 

der Händler tauscht gegen ein neues Gerät. Schickt das defekte Gerät ein und es wird festgestellt das Gerät hat einen Wasserschaden. Kann er jetzt den Kunden wegen Betrug anzeigen? Oder was soll der Händler machen?

 

MfG.

 

hartmut

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Jetzt mal angenommen,

 

der Händler tauscht gegen ein neues Gerät. Schickt das defekte Gerät ein und es wird festgestellt das Gerät hat einen Wasserschaden. Kann er jetzt den Kunden wegen Betrug anzeigen? Oder was soll der Händler machen?

Das wurde auch vorgetragen heute.

Der Klägeranwalt meinte dazu:

 

Entweder der Händler prüft es selbst vor Ort nach (wenn er das nicht kann: Organisationsverschulden beim Händler geht nicht zu Lasten des Käufers) oder er muss sich verklagen lassen, wenn Zweifel bestehen.

 

Außerdem ist während der Zeit der Einsendung dem Käufer die Möglichkeit genommen zu beobachten, was mit dem Gerät passiert. Auf dem Versandweg kann einiges passieren, bei der Prüfung vor Ort, wo der Käufer nicht dabei ist, aber auch.

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Entweder der Händler prüft es selbst vor Ort nach (wenn er das nicht kann: Organisationsverschulden beim Händler geht nicht zu Lasten des Käufers)

Schon etwas Weltfremd?

 

Wie soll ein ( Eletronik) Markt, der etliche tausend verschiedene Artikel hat, alleine etwa 200 Digitalknipsen, eine Werkstatt vorhalten in der er alle Artikel prüfen kann. Alleine die notwendigen Spezialwerkzeuge sprengen schon den Rahmen. Das Personal müsste mehr Schulungen machen als Zeit zur Verfügung steht.

 

oder er muss sich verklagen lassen, wenn Zweifel bestehen.

Toll, damit Juristen billig Geld verdienen. :rolleyes:

 

Außerdem ist während der Zeit der Einsendung dem Käufer die Möglichkeit genommen zu beobachten, was mit dem Gerät passiert. Auf dem Versandweg kann einiges passieren, bei der Prüfung vor Ort, wo der Käufer nicht dabei ist, aber auch.

Das ist ja noch weltfremder. :rofl:

Wenn das Gerät umgetauscht wird, geht dann auch die Möglichkeit verloren? Oder soll der Kunde dann das alte Gerät behalten?

Das, sollte das Gerät verloren gehen, der Kunde ein anderes Gerät bekommt, sollte wirklich nicht das Problem sein. :100:

 

MfG.

 

hartmut

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Wie soll ein ( Eletronik) Markt, der etliche tausend verschiedene Artikel hat, alleine etwa 200 Digitalknipsen, eine Werkstatt vorhalten in der er alle Artikel prüfen kann. Alleine die notwendigen Spezialwerkzeuge sprengen schon den Rahmen. Das Personal müsste mehr Schulungen machen als Zeit zur Verfügung steht.

Das ist dann aber nicht Aufgabe der Rechtsprechung sondern des Gesetzgebers.

Und diesmal liegt der schwarze Peter dann nicht mal beim nationalen Gesetzgeber, sondern beim EU-Gesetzgeber. Durch die Verbraucherschutzrichtlinie, die möglichst verbraucherfreundlich auszulegen ist, wurde ja erst diese Rechtsunsicherheit geschaffen.

 

Toll, damit Juristen billig Geld verdienen. :rolleyes:

Ob du es glaubst oder nicht, an so einer Klage bei Gegenstandswerten von 100 oder 200 € verdient ein Anwalt kaum etwas. Er macht eigentlich sogar ein Verlustgeschäft. Es geht viel Zeit drauf und abrechnen kann er kaum etwas.

 

Das sieht freilich anders aus bei wertvollen Gegenständen.

 

Wenn das Gerät umgetauscht wird, geht dann auch die Möglichkeit verloren? Oder soll der Kunde dann das alte Gerät behalten?

Dann hat er ja ein neues Gerät; das alte gibt er ja - wie der Begriff "Umtausch" schon sagt, heraus.

 

Das, sollte das Gerät verloren gehen, der Kunde ein anderes Gerät bekommt, sollte wirklich nicht das Problem sein. :rofl:

Darum geht es aber nicht, sondern um die entstehende Beweisnot, wenn auf dem Transport oder bei der Prüfung etwas kaputt geht.

Dann wird es nämlich schwer nachzuweisen, dass man nicht selbst die Beschädigung herbei geführt hat.

 

 

Und jetzt - speziell für dich - wird es noch etwas weltfremder:

 

Nach einem Urteil des BGH (in NJW-RR 08, S. 724 f.) ist der Erfüllungsort für die Nacherfüllung am Belegenheitsort der Sache; in der Regel also an einem Wohnsitz des Käufers.

 

Überträgt man das auf den vorliegenden Fall, hätte der Supermarkt das Gerät sogar abholen bzw. vor Ort austauschen müssen.

Die Käuferin traf keine Verpflichtung es beim Supermarkt vorbeizubringen oder zuzuschicken (auch nicht auf Kosten des Verkäufers).

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Durch die Verbraucherschutzrichtlinie, die möglichst verbraucherfreundlich auszulegen ist, wurde ja erst diese Rechtsunsicherheit geschaffen.

Ich kapituliere,

 

http://www.bundestag.de/mdb/statistik/berufe.html

 

sagt alles.

 

Die schaffen es, dem Verbraucher soviel Rechte zu geben, dass jeder Händler Pleite geht.

Die Händler müssten so kalkulieren das die Preise für die Kunden nicht mehr bezahlbar sind.

 

Früher haben wir bei den Schadensersatzforderungen der Amis den :rolleyes: gemacht,

 

heute sind wir Europäer um Längen besser. :rofl:

 

MfG.

 

hartmut

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Ich habe vor unserem Italien-Urlaub eine neue Digicam gekauft. Am zweiten Urlaubstag gibt das Ding den Geist auf. In Fotofachgeschäften kriegten wir die Auskunft, dass das Gerät zu neu sei. Sowas habe mir hier (in Italien) noch nicht und dementsprechend auch keine Akkus o.ä. zum Testen.

 

Nunja, da ich nicht bereit war, den Urlaub ohne Fotos zu beenden, haben wir im Supermarktangebot eine weitere Digicam für 60 Euro ersteigert. Frei nach dem Motto: Bei gutem Wetter macht jede Kamera gute Fotos.

 

Der Händler hier hat dann die Kamera direkt ausgetauscht. Hätte ich mehr Ansprüche gehabt?

Nunja, nun hab ich gleich zwei neue Kameras. :rolleyes:

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