mouquai 0 Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Bei Göttigen hats mich auf der AB erwischt und statt zu Bremsen als ich den Blitzer sah hab ich refelexartig meine Hand vor das Gesicht. Nun kam innerhalb von 2 Wochen schon die Anhörung gegen meinen Bruder (Fahrzeug auf endlich wieder auf ihn angemeldet). Ich habe dies geändert da Sie immer zum Amt sind und dort mein Foto kontrolliert haben. Das wird nun schwieriger. Ich habe gerade von meinem Bruder ne Mail bekommen das der Brief da ist - ich nehme an ohne Foto. Wie kann ich sicherstellen das ich das Foto bekomme bzw dann Einspruch gegen das Foto einlege. Mfg Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Du brauchst doch gar nichts machen ... Dein Bruder ist doch im Spiel, er hat doch den Anhörungsbogen bekommen. Sollte er ein besseres Foto haben wollen bzw. überhaupt erstmal ein Foto sehen wollen, dann wird er sich höchstwahrscheinlich bei dem Sachbearbeiter melden und um ein (besseres) Foto bitten. Halt Du Dich da erstmal raus Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Wie kann ich sicherstellen das ich das Foto bekomme bzw dann Einspruch gegen das Foto einlege.Sicherstellen nur über einen Anwalt. Du selbst musst das Bild nicht gezeigt bekommen, wenn sie das nicht für sinnvoll halten. Ich habe selbst den Fall erlebt, dass ich das Bild mit Hand vor dem Gesicht erst vor dem Verwaltungsgericht zu sehen bekommen habe, als ich versucht habe, gegen die Fahrtenbuchverhängung vorzugehen. Vorher wurde es mir konsequent vorenthalten. Hätte ich rechtzeitig einen Anwalt konsultiert, noch während des Bußgeldverfahrens, hätte dieser das Bild per Akteneinsicht anfordern können. Ab zwei Wochen Abstand zwischen Überschreitung und Zugang des Schreibens der Behörde muss man sich nach geltenden Urteilen nicht mehr erinnern können, wer das Auto konkret benutzt hat. Aber hier wird ja Dein Bruder ungerechtfertigt beschuldigt. Bitte beachten: sofern Dein Bruder nur behauptet, er wisse nicht mehr, wer gefahren sei, droht ein Fahrtenbucherlass gegen Deinen Bruder! Seiner Verpflichtung zur Teilnahme an der Ermittlung des Fahrers wird er nur gerecht, wenn er zusätzlich noch einen Personenkreis benennt, der gefahren sein könnte. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Man will doch das Foto gar nicht sehen. Dein Bruder sollte erstmal gar nicht auf den AB antworten. Sollten die Behörden trotz dem kaum erkennbaren Fahrer einen Bussgeldbescheid erlassen, muss er gegen diesen Einspruch einlegen. Z.B. mit: "Ich bin nicht gefahren" Dann ist die Behörde wieder unter zugzwang. Eventuell habt ihr bis zur nächsten Aktion der Behörde schon die Verjährung erreicht, und dein Bruder kann die Wahrheit auftischen. Oder noch etwas auf Zeit spielen, bis es wirklich verjährt ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 @Simineon Wäre vorsichtig mit solchem Verhalten. Damit steuert der Bruder geradewegs auf einen Bußgeldbescheid gegen sich selbst zu. Flosse vor dem Gesicht ist hier etwas diffizil. Es könnte strategisch günstiger sein, wenn beide meinen, sie könnten gefahren sein. Dann hätte die Behörde das Problem, das Bild nicht zuordnen zu können. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 @PS Solange der Bruder ein brauchbares Alibi hat, ist der BuGeBe doch das gewünschte Ziel! Zur Not kann man es ja auf ein (teures) Gutachten ankommen lassen... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Bei einem knackfesten Alibi -> korrekt. Dennoch bleibt die Gefahr des Fahrtenbuches erhalten. Eine Liste möglichst ähnlich aussehender Personen als potentielle Fahrer wäre sinnvoll. Auf den Bruder Threaderöffner kommen sie notfalls auch so sehr schnell. Quote Link to post Share on other sites
mouquai 0 Posted March 17, 2008 Author Report Share Posted March 17, 2008 Sicherstellen nur über einen Anwalt. Du selbst musst das Bild nicht gezeigt bekommen, wenn sie das nicht für sinnvoll halten. Oh ja das hatte ich früher schon - sind einfach zur Gemeinde gefahren und haben es mit meinem Passbild verglichen. Ok dann mache ich + Bruder erstmal nichts und warten auf den Bescheid P.S. Habe vor 2 Wochen einen AB bekommen sofort incl. 3 Fotos - sowas hatte ich noch nie! Bei einem knackfesten Alibi -> korrekt. Mein Bruder darf rein rechtlich gesehen den Wagen nicht fahren - muss Automatik fahren. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Wäre vorsichtig mit solchem Verhalten. Damit steuert der Bruder geradewegs auf einen Bußgeldbescheid gegen sich selbst zu. Flosse vor dem Gesicht ist hier etwas diffizil. Es könnte strategisch günstiger sein, wenn beide meinen, sie könnten gefahren sein. Dann hätte die Behörde das Problem, das Bild nicht zuordnen zu können. kam vielleicht falsch rüber, der @TE darf momentan noch nichts machen, der Bruder muss etwas machen Quote Link to post Share on other sites
hawethie 285 Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Ab zwei Wochen Abstand zwischen Überschreitung und Zugang des Schreibens der Behörde muss man sich nach geltenden Urteilen nicht mehr erinnern können, wer das Auto konkret benutzt hat.Gilt nicht bei (erkennbarem) Foto. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 a) er hat noch kein Foto bekommen, braucht sich daher nicht erinnern können b) da er die Hand vor dem Gesicht hatte, braucht er sich auch zukünftig nicht mehr erinnern können, da er sich nicht erkennen wird Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Hätte ich rechtzeitig einen Anwalt konsultiert, noch während des Bußgeldverfahrens, hätte dieser das Bild per Akteneinsicht anfordern können. Da liegt der Fehler..........gespart am falschen Platz . Quote Link to post Share on other sites
mouquai 0 Posted March 17, 2008 Author Report Share Posted March 17, 2008 (edited) Hier mal das Bild - was meint ihr - muss das mein Bruder erkennen können? (Das bei der Polizei scharfe Bilder vorliegen ist mir bewußt) Ein bißchen verkleinern dann wird es deutlicher Edited March 17, 2008 by Landy Foto gelöscht, da laufendes Verfahren. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 285 Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 ME: glasklares Foto. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Hand vorm Gesicht hab ich mir irgendwie anders vorgestellt.Da ist ja alles zu sehen. Quote Link to post Share on other sites
mouquai 0 Posted March 17, 2008 Author Report Share Posted March 17, 2008 Hand vorm Gesicht hab ich mir irgendwie anders vorgestellt. Ich mir auch - naja dann schau mer mal weiter Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Puh, da wird's schwierg. Dein Bruder sollte weiterhin nicht antworten. Er könnte ja auch seine Aussage verweigern, da du sein Bruder bist. Also: nicht antworten und hoffen, dass ein BuGeBe kommt. Quote Link to post Share on other sites
Überwachter 0 Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Erlaube mir die Zwischenfrage, wie hält man die Hand eigentlich richtig vors Gesicht? Finger spreizen wäre klar. Nur besser Augen zuhalten oder besser Mund oder Halsbereich? Quote Link to post Share on other sites
Grobi 7 Posted March 17, 2008 Report Share Posted March 17, 2008 Hand vorm Gesicht hab ich mir irgendwie anders vorgestellt. Naja, es hat nicht jeder so eine Pranke wie Kaimann... Grobi Quote Link to post Share on other sites
AlBundy001 0 Posted March 22, 2008 Report Share Posted March 22, 2008 Es gibt verdammt gute Gutachter! Ich habe diesen Fall selbst erlebt! Der Gutachter schaut sich spezifisch 16 Stellen eines Gesichtes an. Sobald 8 davon eindeutig zugeordnet werden können, ist der Verkehrsteilnehmer überführt! Es muss also längst nicht das ganze Gesicht sichtbar sein! Das läuft über digitale Fotos, die bei der Polizei vom Verdächtigen angefertigt werden. Ich hatte nie gedacht, dass die so eine Ausstattung besitzen Naja, es soll selbst Fälle gegeben haben, wo Motorradfahrer mit Helm (Integralhelm) so identifiziert wurden. Also ich würde ein Gutachten auf jeden Fall vermeiden, soweit Du der Verdächtige sein wirst! Die Jungs sind echt gut, bei mir war es ein Professor von der Uni Leipzig, der für das FBI mehrere Jahre gearbeitet hatte Trotzdem viel Glück bei Deinen Maßnahmen! Quote Link to post Share on other sites
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