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Angaben Zum Verkehrsverstoß?


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Hallo

Meine Mutter hat einen Brief zur Fahrerfestellung bekommen und sie soll angaben zu einem Verkehrsverstoß machen sie hat von dem verweigerungsgesetz gebrauch gemacht.Ich bin zur besagten Zeit zur Arbeit gefahren und das einzigste was da war ist das mir jemand fast hinten ins Auto gefahren ist.Also ich war auf der Autobahn unterwegs hinter einem Lkw dann bin ich auf die mittlere Spur um den Lkw zu überholen die mittlere Spur war frei es war nurnoch ein Auto etwas weiter hintermir auf der selben Spur also Spiegel geguckt geblinkt dann rüber ca. 1-2 sekunden später nach meinen wechsel ist mir das Auto was vorher noch hintermir war auf der anderen Spur fast in den Kofferraum gefahren er ist dann bis ganz auf die Linke Spur durchgezogen und hat gehupt dann bin ich ganz normal weitergefahren zur arbeit der andere Wagen war auchnoch ca.400 meter nebenmir danach hab ich nichmehr draufgeachtet da er ja weitergefahren ist.Ich bin mir keiner schuld bewust da die Spur frei war und ich geblinkt hab und niemnand sonst auf der spur war und der andere Wagen keine anzeichnen gemacht hat das er auch die Spur wechseln wollte.

 

Ich weiss nicht wie man jetzt vorgehen soll weiss auch nich was ich gemacht haben soll.

 

Ich wäre dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte da ich nich lust habe für etwas bestraft zuwerden was ich nicht getan habe und falls es weiterhilft der Lkw vormir hatte ca.5 gelbe rundumleuchte an die sehr hell waren vllt hat deswegen der hinterman das blinken nicht gesehen?

 

mfg manfred

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Guest Simineon
Meine Mutter hat einen Brief zur Fahrerfestellung bekommen und sie soll angaben zu einem Verkehrsverstoß machen sie hat von dem verweigerungsgesetz gebrauch gemacht.

 

Ich vermute mal, Du meinst kein Gesetz, sondern ein Recht und zwar das Recht auf Aussageverweigerung.

 

Schwierig zu sagen. Am Besten sollte dein Name nicht aktenkundig werden.

 

Auch ein Abwarten wäre sicherlich hilfreich, ansonsten verplappert man sich vielleicht.

 

Damit wäre der Drops wohl gelutscht ... Wenn die Mutter von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch macht, dann kann der Täter nur in der sehr nahen Verwandtschaft zu finden sein. Der Weg zu den Söhnen ist dann nicht mehr weit und der BGB wird wohl demnächst eintreffen.

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