domdi 0 Posted March 10, 2008 Report Share Posted March 10, 2008 Hallo, vorhin überholte ich mit meinem Auto in der http://www.fahrschule-schartmann.de/images/vorschriftszeichen/ueberholverbot.gif-Zone einen Roller (so weit doch legal, oder?), dann kam mir ein Polizei Auto entgegen, sodass praktisch Polizeiauto, mein Auto und der Roller parallel zueinander standen.Ich musste also bisschen Richtung Rollerfahrer fahren und hab dabei keine 1,5m Abstand gehalten. Ich mache mir jetzt eigentlich keine großen Sorgen dass die Aktion Folgen hat, aber es würd mich doch mal interessieren was es für Strafen bei zu geringem Abstand beim Überholen gibt. gruß Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 10, 2008 Report Share Posted March 10, 2008 Ein zu geringer Seitenabstand kostet 30 Euro (TBNR 105112). GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 153 Posted March 10, 2008 Report Share Posted March 10, 2008 Ich mache mir jetzt eigentlich keine großen Sorgen dass die Aktion Folgen hat, aber es würd mich doch mal interessieren was es für Strafen bei zu geringem Abstand beim Überholen gibt. Kann auch hin und wieder mit dem Verlust von Spiegeln an der Beifahrerseite geahndet werden, wenn der Kradfahrer sehr erzürnt ist Quote Link to post Share on other sites
domdi 0 Posted March 10, 2008 Author Report Share Posted March 10, 2008 Naaaja, so dicht bin ich dem armen Rollerfahrer auch nicht auf die Pelle gerückt.Es waren keine 1,5m, aber es war noch im Bereich des Menschlichen. gruß Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 10, 2008 Report Share Posted March 10, 2008 Da die Polizei nichts unternommen hat, war es wohl noch im Rahmen des Erträglichen. Quote Link to post Share on other sites
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