Karlo 0 Posted February 27, 2008 Report Share Posted February 27, 2008 Folgender Fall wurde geblitzt mit mehr als 1 sek... akzeptier die Strafe (1 Monat Fahrverbot + bußgeld) auch, aber mir wird die "4-Monats-Regelung" verweigert,da ich in den letzten " 2 Jahren ein FAHRVERBOT hatte " (laut Text) dies stimmt aber so nicht,hatte einen Führerscheinentzug (1,65%) bringt es was dagegen Einspruch einzulegen?Oder hab ich da wenig hoffnung auf Erfolg Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted February 27, 2008 Report Share Posted February 27, 2008 Fahrverbot (2a) Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Werden gegen den Betroffenen weitere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft der Bußgeldentscheidungen zu berechnen.Normal solltest du nach dem Wortlaut die 4-Monatsfrist bekommen. Ein Einspruch hätte zumindest zur Folge, dass es nicht sofort wirksam wird und würde dir auch ein paar Wochen oder Monate Luft verschaffen. Dann hast du auch Zeit, das mit der 4-Monatsfrist definitiv zu klären. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted February 27, 2008 Report Share Posted February 27, 2008 Gemäß dem OLG Dresden (zu finden in DAR 99, 222) schließt nur ein Fahrverbot, nicht hingegen eine Entziehung der ´Fahrerlaubnis die Privilegierung des § 25(2a) StVG aus. Demnach steht dir die Vier-Monats-Frist zu. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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