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32 Kmh Zu Schnell Mit Motorrad - Fahrer?


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Hallo,

ich wurde vor paar wochen unglücklicherweise mit 32 km/h zu schnell in einer 50er zone geblitzt. ich erspare euch zu sagen wie "abzockerisch" die standen (fast genau vor der 100er zone wo wohl jeder beschleunigt...)

 

also: Brief bekommen (haben sich anscheinend das nr. schild notiert), da das Motorrad aber auf eine Dame zugelassen ist und ein Herr gefahren ist, bekommt die Dame (Fahrzeughalterin) nicht die Strafe, sondern soll lediglich eine Zeugenaussage machen (möglichkeit vom zeugnisverweigerungsrecht gebrauch zu machen besteht).

 

Meine Frage: Wie würde die klügste Vorgehensweise aussehen? Aussage im Brief verweigern?

 

Hinzukommt, dass der Herr der gefahren ist, 2 Geschwister hat, die ihm sehr ähnlich sehen, die beiden jedoch keinen Motorrad Führerschein haben. Für einen Aussenstehenden (unter dem Helm) kaum eine Chance zu erkennen, welcher der 3 gefahren ist.

 

Ist es ratsam, dass jeder einfach sagt er ist nicht gefahren oder wie könnte man sich vorteilhaft verhalten? (Außer, dass man das nächste mal etwas zivilisierter fährt).

 

Ist es erlaubt/möglich, dass die Polizei einfach 1 + 1 zusammenzählt (Ein befugter in der Familie der das Motorrad überhaupt fahren darf) und in Folge dessen die Strafe verhängt?

 

Für Rat wäre ich überaus dankbar.

 

ps. Strafe würde in etwa wie Folgt aussehen: 100€ Strafe, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

 

MFG

itsme

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Motorradfleppen? <_< Sie hat keinen Motorradführerschein wenn du das meinst. :lol:

 

Das Foto war nicht dabei, das werde ich aber anfordern. Jedoch steht in dem Brief gleich sinngemäß geschrieben, dass sie das nicht sein kann und soll deswegen eine Zeugenaussage machen. Es steht nich dabei, warum sie das nicht sein kann, aber die Polizei wird ja nicht ganz blöd sein und so vermute ich, dass die eben sehen, dass eine männliche Person gefahren ist.

 

MFG

itsme

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Erstmal Foto anfordern!!! Wenn das Foto nicht verwertbar ist, wird das Ding eh eingestellt. Oftmals sind die auf Dummenfang aus. Hat bei mir schon mehrfach geklappt, hab Foto bzw besseres Foto angefordert und nie wieder was von denen gehört. Die müssen ja nachweisen wer der Fahrer war. Unter dem Helm ist man ja eh schwer zu erkennen.

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@itsme

vergiß das Bild, es ist Humbug. Habe das hier schon öfter gepostet, die herkömmlichen Blitzer kommen da nicht durch. Bei Infrarot würde ich jetzt nicht meine Hand ins Feuer legen, aber diverse Polizisten sagten mit angesichts meines (getönten) Helmes, daß es per Naßfilmkamera nicht geht. Ebenso ein 'Privater' Geräteaufsteller für's O-Amt.

Beim klaren Visier wird man allerdings mehr erkennen, als dir lieb ist. Vom offenen Jethelm mal ganz zu schweigen.

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wann ist es denn verjährt? ich weiß, dass es nach 3 monaten ab dem Verstoß in denen nicht ermittelt wurde verjährt ist. Und ein Fahrtenbuch wäre auch nicht schlecht (besser als die Strafe). Da gibts auch so kleine Tricks um das Fahrtenbuch ungültig zu machen...

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  • 2 weeks later...

hmm hab jetzt die beweisfotos vorliegen.

 

wie soll ich jetzt am besten vorgehen? um zeit zu schinden nochmal schreiben, dass man nichts erkennen kann und ein schärferes bild anfordern? oder sagen dass man nicht genau erkennen kann wer darauf zu sehen ist?

 

und wann soll ich eigentlich antworten? da steht immer innerhalb einer woche, nach welchem zeitraum wenn ich nicht antworte kann ich davon ausgehen, dass die direkt bei mir vor der tür stehen? oder bekomm ich nochmal paar briefe vorher?

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Dann schreib denen das so zurück.

 

Aufgrund der verstrichenen Zeit von x Wochen seit dem Tag der Messung und der Qualität des vorliegenden Bildes kann ich Ihnen leider keinen Fahrer benennen ohne mich der Gefahr einer Straftat der falschen Verdächtigung auszusetzen.

 

Um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, nenne ich ich Ihnen die in Frage kommenden Nutzer des Fahrzeugs.

 

Als Fahrer kommen folgende Personen in Frage

 

Person 1 (Name, Adresse)

Person 2 (Name, Adresse)

Person...

 

Zur Not kommen halt noch ein paar weitere Namen in die Auswahl die nicht in Frage kommen. Blöd ist es nur, wenn die Behörde einen Fahrer erkennt der nicht gefahren ist. :rolleyes:

 

Der Text soll nur eine Anregung sein.

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ok danke für die Anregung

 

Was passiert denn dann mit den Personen, die ich angebe und nich gefahren sind? Ich mein ich will da niemanden in die Scheisse ziehen.......Bekommen die "nur" Post (was steht da drin?) oder steht dann plötzlich die Polizei bei denen vor der Türe?

 

Und noch ne Frage, wenn es wirklich so ist, dass nach ca 3 Monaten alles verjährt ist sofern kein Name gefallen ist bzw. sie denjenigen nicht ermitteln konnten....Was würde passieren wenn ich ab morgen 3 Monate im Ausland wäre? Rein theoretisch.....?

 

gruss itsme

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Guest Simineon
Was passiert denn dann mit den Personen, die ich angebe und nich gefahren sind? Ich mein ich will da niemanden in die Scheisse ziehen.......Bekommen die "nur" Post (was steht da drin?) oder steht dann plötzlich die Polizei bei denen vor der Türe?

 

Die müssen schon damit rechnen, dass Besuch nach Hause kommt, vielleicht wird auch auf den jeweiligen Arbeitsstellen ermittelt und Besuch kommt dorthin.

 

Du musst nicht unbedingt davon etwas erfahren, dass gegen Dich ermittelt wird, die 3 Monate Ausland bringen gar nichts.

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Guest Simineon
mh alles doch nicht so einfach.......

 

und was wenn von den angegebenen personen nur einer den motorrad-führerschein hat. dürfen die dann 1 und 1 zusammenzählen oder nicht?

klar ... warum denn nicht ?

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Guest Simineon
weil sie dann nur vermuten können dass es derjenige war, aber immernoch keinen handfesten beweis haben.

 

ich meine, theoretisch wärs möglich, dass jmd fährt der kein motorrad führerschein hat....

 

Ja und ... dann werden halt alle in Frage kommenden abgeklappert, die Nachbarschaft wird befragt, die Firma wird befragt, man sollte sich nicht wundern, wenn auf einmal die Polizei bei der Sekretärin nachfragt, ob dieser oder jener erkennbar ist.

 

Lies Dich etwas hier ein, dann weisst Du recht schnell, was alles möglich ist.

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hallo,

du widersprichst dir in meinen augen auch ein wenig. wenn sie 1und1 zusammenzählen dürfen (laut deiner aussage) wozu dann noch die nachbarschaft abklappern?

 

ich habe schon mehrfach geschrieben dass es für einen aussenstehenden UNMÖGLICH ist zu erkennen, wer der drei Geschwister gefahren ist, weil sich alle so ähnlich sehen. Im normalen leben werden die reihenweise verwechselt und dann noch mit dem helm auf! da könenn die zum chef zur sekretärin, zur freundin oder sogar zur eigenen mutter gehn, man sieht nicht wer der 3 das war! aber nur einer hat halt den führerschein

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Guest Simineon
hallo,

du widersprichst dir in meinen augen auch ein wenig. wenn sie 1und1 zusammenzählen dürfen (laut deiner aussage) wozu dann noch die nachbarschaft abklappern?

 

Da ich keine Kristallkugel mein eigen nenne kann ich Dir nicht sagen was tatsächlich gemacht wird, Du fragtest lediglich, ob dieses oder jenes getan werden darf.

 

Du wirst schon selber sehen, was in Deinem Fall tatsächlich gemacht wird.

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Dazu sage ich nur, Schreiben ist Silber, schweigen ist Gold ! Lass es laufen. So wie ích das hier verstehe läuft die Verjährungsfrist gegen dich, und läuft und läuft. Hektik ist wohl erst angesagt wenn du selbst eine Anhörung als Betroffener bekommst. Dann lieber statt 1 Monat zu Fuss ein Fahrtenbuch riskieren. Spätestens dem zuständigen Richter kannst du ja anbieten dass dann zur Hauptverhandlung drei Leute in Kombi und mit Helm kommen, von denen sich der Beamte den richtigen aussuchen soll. (bitte auf ähnlich aussehende Kombis und Helme achten :mecker: )

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Diese Posse möchte ich dann aber bei einer ev. möglichen Verhandlung sehen, wenn 3 Personen in der gleichen Kluft auftauchen

(von denen 2 keinen Führerschein besitzen) und behaupten, sie kämen alle 3 als potenzielle Fahrer in Betracht. Wer stellt sich denn

gerne freiwillig....

 

Indirekt werden die beiden anderen sich ja damit der Fahrerei ohne FE bezichtigen oder sehe ich das falsch? Oder werden die beiden

anderen als Zeugen geladen? Dann könne sie zwar schweigen (Zeugnissverweigerungsrecht), aber wenn sie was sagen muss es die

Wahrheit sein. Und wie schnell sogenannte Gefälligkeitsaussagen zurückgenommen werden sehe ich oft genug, wenn der Richter

erst einmal über die Folgen einer Falschaussage belehrt hat...

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  • 2 weeks later...

Hi,

Leute ich muss euch was mitteilen :rolleyes:

 

ich hab jetzt mal ein schärferes bild angefordert, da man ja "nicht erkennen kann wer gefahren ist". ich hab kein neues bild erhalten, dafür folgendes:

 

Es hat jetzt jmd aus meinem Bekanntenkreis einen Brief von denen bekommen, und der war definitiv NICHT der Fahrer! Wo die auch immer die Personalien herhaben....würde mich mal interessieren. naja im Brief steht, dass ihm die Straftat zur last gelegt wird, er halt Angaben dazu machen soll, Aussage verweigern kann etc.......

 

Wie soll man jetzt vorgehen? Schreiben dass er definitiv nicht gefahren ist und denen mit einem Anwalt "drohen"(nur um eindruck zu schinden) wegen falscher verdächtigung oder einfach aussage verweigern oder sonst was?

 

jetzt brauch ich wirklich hilfe :angry:

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Guest Simineon
naja im Brief steht, dass ihm die Straftat zur last gelegt wird,

 

Wie soll man jetzt vorgehen? Schreiben dass er definitiv nicht gefahren ist und denen mit einem Anwalt "drohen"(nur um eindruck zu schinden) wegen falscher verdächtigung oder einfach aussage verweigern oder sonst was?

 

Welche Straftat ? Ich dachte es geht um eine Ordnungswidrigkeit ?

 

Hattest Du diesen Fahrer genannt ? War das einer Deiner Geschwister/ Cousins ? Dann wäre ja nichts mit falscher Verdächtigung, oder ?

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Hi,

es war eine Ordnungswiedrigkeit - sorry hab mich falsch ausgedrückt. Und nein ich hab diesen Fahrer nicht genannt, ich hab niemanden angegeben - wie gesagt ich weiß auch nicht wie die an den Namen gekommen sind....Und derjenige der jetzt den Brief bekommen hat ist aus meinem Verwandtenkreis, ja - er ist aber zu 100% nicht gefahren. (ich halt mich hier immer sehr zurück mit meiner Ausdrucksweise, man weiß ja nie wer mitliest!)

 

@Traffic:

was genau heißt bußgeldbescheid? Einfach, dass man irgendwann einen Brief bekommt in dem steht dass derjenige ein Bußgeld zahlen muss? hier geht es ja aber um mehr (Punkte,Fahrverbot)

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@itsme: Das steht alles in dem Bußgeldbescheid drin, der per Postzustellungsurkunde übermittelt wird. Die Punkte fehlen zwar manchmal, aber werden trotzdem vergeben. Lediglich auf eine eventuelle Nachschulung wird von der örtlichen Führerscheinstelle separat und meist wesentlich später hingewiesen.

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  • 1 month later...
  • 7 months later...

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