Jump to content

150 Euro + 1 Punkt Wegen Rotlicht Mit Fahrrad?


Recommended Posts

--------------------------------------------------------------------------------

 

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage. Ich bin eines Morgens aus sportlichen Gründen in einem Waldgebiet mit einem Fahrrad über eine rote Fußgänger(!)-Ampel gefahren (länger als 1 Sekunde) und wurde prompt von einer Streife angehalten, die hinter mir war. Pech denkt man, allerdings war es in München, da ist ein Polizeiwagen pro Straße normal. Die Ampel dient den Besuchern des Münchner Zoo's und führt vom Besucherparkplatz eben zum Zoo hinüber. Morgens gibt es keine Besucher und es waren weit und breit keine Passanten zu sehen, dennoch bekam ich das volle Programm: 150 Euro und 1 Punkt Strafe. Und das mit einem Fahrrad bei einer Fußgängerampel. Das die Polizei in München sich nicht mit mündlichen Verwarungen begnügen kann, ist bekannt, aber ist diese hohe Strafe anfechtbar? Das hohe Bußgeld wurde begründet, da ich einige Punkte zusammen habe (übrigens erst seit ich in München lebe:-) Ein paar Tage später sah ich im TV eine Dokumentation über Polizisten, welche Radfahrer in der Innenstadt wegen Rotlichverstöße bei Verkehrsampeln mit Autos angehalten haben. Sie bekamen alle mündl. Verwarnungen, einer zahlte 25 Euro. Mehr nicht. Hab ich also die Chance auf Einspruch? Ein Polizist sagte zu mir, so etwas habe er noch nie gehört und ich solle mich wehren...

Link to post
Share on other sites

Das mit den 25 Euro war sicherlich unter einer Sekunde.

 

Normaltarif für Radfahrer über eine Sekunde sind 60 Euro.

Bei dir wegen der Voreintragungen sicherlich eine Verdopplung zuzüglich der Verwaltungskosten und Auslagen.

 

Da ist nichts zu machen.

Link to post
Share on other sites
  • 1 year later...

Hi,

 

mit Rad bis 1 Sekunde kostet 45,-- EUR Bußgeld, mit Gefährdung 100,-- EUR,

über eine Sekunde 100,-- EUR Bußgeld, mit Gefährdung 160,--,

plus je 23,50 EUR Gebühren + 1 Punkt.

 

Gefährdung liegt z.B. vor, wenn ein Fußgänger zur Seite springen oder ein Auto bremsen musste.

Link to post
Share on other sites

Vielen Dank für deine Antwort.

 

1. Ob der :licht: eine Gefährdung notiert hat, muss also abgewartet werden, oder hätte dieser das explizit erwähnt?

2. Wenn man noch innerhalb der Probezeit war, muss man ja zusätzlich an einer Nachschulung teilnehmen (oder ersatzweise für 3 Monate den Führerschein abgeben), ändert diese Nachschulung etwas an der Länge der Probezeit und dem Punktestand, oder hat man danach eine gesamte Probezeit von 4 Jahren und 1 Punkt in Flensburg?

Link to post
Share on other sites
1. Ob der :licht: eine Gefährdung notiert hat, muss also abgewartet werden, oder hätte dieser das explizit erwähnt?

Wenn da was mit Gefährdung gewesen wäre, hätte der Cop das sicherlich gesagt.

 

2

. Wenn man noch innerhalb der Probezeit war, muss man ja zusätzlich an einer Nachschulung teilnehmen (oder ersatzweise für 3 Monate den Führerschein abgeben), ändert diese Nachschulung etwas an der Länge der Probezeit und dem Punktestand, oder hat man danach eine gesamte Probezeit von 4 Jahren und 1 Punkt in Flensburg?
Wenn das dein erster A-Verstoß ist, musst du ein Aufbauseminar machen und deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.

Den FS ersatzweise 3 Monate abgeben geht nicht.

Du hast dann also insgesamt 4 Jahre Probezeit und einen Punkt. Punkte werden normalerweise nach 2 Jahren gelöscht, wenn kein neuer Verstoß hinzukommt. Allerdings werden sie nicht in der Probezeit gelöscht.

 

Guck mal in die Faq's Probezeit + Punkte

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Ich bin eines Morgens aus sportlichen Gründen in einem Waldgebiet mit einem Fahrrad über eine rote Fußgänger(!)-Ampel gefahren (länger als 1 Sekunde)

 

ähm, wieso fährt man aus sportlichen Gründen über eine rote Ampel ?

Link to post
Share on other sites
Man muss sich halt nur Absichern, dass .... noch dass da eine Streife in der Nähe ist.

Och, ich hab auch schon den ein oder anderen "in Zivil" (insbes. Provida) zur Strecke gebracht. Da hatte die Absicherung wohl nicht sooo gut funktioniert.

Link to post
Share on other sites
Ich bin eines Morgens aus sportlichen Gründen in einem Waldgebiet mit einem Fahrrad über eine rote Fußgänger(!)-Ampel gefahren (länger als 1 Sekunde)

 

ähm, wieso fährt man aus sportlichen Gründen über eine rote Ampel ?

 

Damit man mehr Zeit hat, Thread-Leichen hochzuholen?

*SCNR*

Link to post
Share on other sites
Och, ich hab auch schon den ein oder anderen "in Zivil" (insbes. Provida) zur Strecke gebracht. Da hatte die Absicherung wohl nicht sooo gut funktioniert.

Es verbleibt immer ein gewisses (kleines) Restrisiko.

Wenn ich mich ins Flugzeug setze, verbleibt auch ein kleines Restrisiko, dass ich abstürze. Trotzdem setze ich mich immer wieder in Flugzeuge. :licht:

Link to post
Share on other sites
Man muss sich halt nur Absichern, dass .... noch dass da eine Streife in der Nähe ist.

Och, ich hab auch schon den ein oder anderen "in Zivil" (insbes. Provida) zur Strecke gebracht. Da hatte die Absicherung wohl nicht sooo gut funktioniert.

Das mag sein. Unfähige Leute gibts immer. Mit dem Motorrad könnteste mich natürlich auch anhalten. Aber versuch das mal im Zivilwagen. Da müsstest du mich schon rammen, damit ich anhalte und ich denke mal bei sowas gäbe es sicherlich Stress mit dem Vorgesetzten.

Mache sowas auch nur wo es auch ausreichend Ausweichrouten gibt. Nächsten Fußgängerweg rein und ich bin weg...Ob das schon geklappt hat, möchte ich jetzt nicht näher drauf eingehen. :licht:

 

Und nein, ich rase über keine Riesenkreuzungen bei Rot. Ich überfahre nur rote Ampeln bei denen ich mit Sicherheit niemanden gefährde. Und deshalb wüsste ich auch nicht warum ich dafür Punkte kassieren sollte...

Interessiert viele deiner Kollegen ja leider eh nicht, Bluey. Und die Schwerpunktkontrollen finden bei uns so gut wie nur in der Fußgängerzone statt. Radfahrerstaffeln habe ich hier auch noch nicht gesehen. Von daher denke ich eher nicht, dass ich meinen Fahrstil in naher Zukunft anpassen werde.

Aber der neue Bußgeldkatalog ist sicherlich schonmal ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn das jetzt noch konsequenter verfolgt wird, wäre die Narrenfreiheit der Fahrradfahrer wenigstens etwas eingeschränkter.

Link to post
Share on other sites

Falls die Frage ernst gemeint ist:

Rote Ampel als Fußgänger überquert: 5 Euro - mit Vorsatz 10 Euro

Erst ab einem Betrag von über 35 Euro sind Punkte fällig. Von daher kannst du über so viele rote Ampeln laufen wie du willst.

 

Wenn du mit dem Fahrrad unterwegs bist, kannst du allerdings auch einen Trick anwenden, um als Fußgänger zu gelten. Näheres dazu auch hier: Verstöße Mit Dem Fahrrad

Link to post
Share on other sites
Nein, das gibt um die 10 Euro, sofern es sich nicht um Gefährdung handelt.

5 Euro, mit Gefährdung 10 Euro.

 

Bei Vorsatz wird i.d.R. verdoppelt.

 

Da es für's Radfahren mittlerweile immer einen Punkt gibt, hier mein Tipp: Rad über die rote Ampel schieben!

Link to post
Share on other sites

Aha, deine Frage klang ja zunächst recht allgemein.

 

Da werden in Zukunft noch viele große Augen machen, wenn sie jetzt auch für den einfachen Rotlichtverstoß als Radfahrer einen Punkt bekommen und dementsprechend ggf. Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. :cop01:

Link to post
Share on other sites
Aha, deine Frage klang ja zunächst recht allgemein.

 

Da werden in Zukunft noch viele große Augen machen, wenn sie jetzt auch für den einfachen Rotlichtverstoß als Radfahrer einen Punkt bekommen und dementsprechend ggf. Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. :nick:

Ist auch echt blöd...Naja, aber die Überwachung lässt ja sehr zu wünschen übrig. Von daher...

Link to post
Share on other sites

den Gesichtsausdruck des Polizisten will ich sehen, wenn er wg. über Rot fahren mitm Rad das 20-fache seines Gehalts (bzw da älter, ja "nur" 100€, also in meinem fall dann das 4-fache der monatlichen Einkünfte) blechen darf, locker mal 7000 €, je nachdem wieviel er verdient, mir fehlt bei dem Bußgeld irgendwie das schmerzliche für die Reichen, bzw. die Ermäßigung für Geringverdiener

Link to post
Share on other sites
mir fehlt bei dem Bußgeld irgendwie das schmerzliche für die Reichen, bzw. die Ermäßigung für Geringverdiener

Soll es auch geben.

Auszug aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog:

 

7.2 Verfahren beim Abweichen vom Regelsatz

- In den Fällen, in denen von der Regelgeldbuße gem. § 17 OWiG abgewichen wird, ist § 17 OWiG anzugeben. Der

entsprechende Hinweis ist in der Mitteilung an das KBA anzugeben (SDÜ-VZR-MIT: „Feldname: REGRU“).

- In Fällen, in denen anstatt der Regelgeldbuße mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

nur eine Geldbuße in Höhe eines Verwarnungsgeldes verhängt wird, ist § 28a StVG anzugeben. Die entsprechenden

Angaben sind in der Mitteilung an das KBA stets anzugeben (SDÜ-VZR-MIT: „Feldname: REGRU“). Ferner ist in

den Fällen des § 28a StVG lt. SDÜ-VZR-MIT: in „Feldname: BG28A“ der entsprechende Schlüssel aufzunehmen.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Servus,

 

ich wurde auch mitm Fahrrad das erste Mal erwischt. Nur die sagten zu mir 200€ und 1 Punkt sowie 23,50 Gebühren. Bei mir waren es knapp 30 Sekunden :kopfschuettel:

Können die Strafen so variieren???

 

Habe auf einer Einbahnstraße 6 Autos überholt (darunter auch ein Polizeiwagen) und dann an einer roten Ampel bin ich rechts abgefahren. Nur kurz nach der Ampel stand halt eine anderer Polizeiwagen. Bin beim Abbiegen aber eher etwas über den Fussgängerweg gefahren um somit nicht über die rote Ampel zu fahren.

 

Finde 200€ irgendwie etwas viel. Bekannte mussten immer nur 10€ oder mal 25€ bezahlen, wenn die mitm Fahrrad erwischt wurden....

 

Im Bussgeldkatalog hab ich aber auch nicht wirklich die 200€ Strafe gefunden.

 

Gefährung war eigentlich auch nicht vorhanden.

Link to post
Share on other sites

Sollte eigentlich in der Regel 100 Euro kosten. Haben dir eventuell Vorsatz unterstellt, falls du was falsches gesagt hast. Dann ist eine Verdoppelung in der Regel angebracht...Du kassiert übrigens noch einen Punkt in Flensburg und evtl Probezeitverlängerung, falls du sie noch nicht rum hast.

Gefährdung kostet 160 Euro. Dafür reicht es schon, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer bremsen musste.

 

Deine Kumpels haben wahrscheinlich auch keine roten Ampeln überfahren und hatten deshalb niedrige Strafen.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog darf man so ziemlich alles. Der einzige Verstoß, der dich mehr als 35 Euro kostet ist Rotlicht und das wird gleich richtig teuer.

 

Aber wieso überfährst du auch eine rote Ampel, wenn die Grünen hinter dir sind...

Generell gilt: Nur Rotlicht überfahren, wenn du niemanden in Gefahr bringst und du immer noch abhauen kannst. So fährt man straffrei. :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites

Ok. Ne habe nix gesagt dazu.

Probezeit schon lange hinter mir. Punkt stört mich eher weniger weil es der 1 ist. Finde halt 200€ heftig. Wann kann man sagen das es Vorsatz ist und wann nicht?

Ne die sind auch über ne Ampel gefahren die auf rot war.

Ja ka. Hab nicht mehr wirklich an die Gedacht.

Link to post
Share on other sites

Der Regelsatz für einen Rotlichverstoß unter einer Sekunde betrug vor der Bußgelderhöhung (zum 01.02.) noch 35 Euro. Das war der Regelsatz von dem die Polizisten wohl sowohl nach oben, als auch nach unten abweichen können...

 

Sehr komisch, dass du 200 Euro zahlen sollst. In der Regel sollten sie dir eigentlich Fahrlässigkeit vorwerfen mit den besagten 100 Euro.

 

Einfach mal abwarten was sie dir zuschicken. Wenn du wirklich einen Bußgeldbescheid über 200 Euro erhälst, würde ich nochmal nachhaken...

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

habe jetzt einen Bußgeldbescheid über 68,50€ bekommen.

Soll das heißen, dass der POM nett war und "unter eine Sekunde" eingetragen hat und ich somit nicht zur Nachschulung muss und keine Probezeitverlängerung habe?

 

Vielen Dank für Eure Antworten!

Link to post
Share on other sites
Guest Mace

Ach so, sorry, mein Fehler. Dann passt der Regelsatz.

 

Es bleibt aber bei 3 Punkten und PZ-Verlängerung und ASF.

 

Gruß

Mace

 

Übrigens: Die 23,50 € haben nichts mit dem Bußgeld zu tun. Dieses Beträgt 40,- €. Bei den 23,50 € handelt es sich um Gebühren und Auslagen.

Link to post
Share on other sites
Guest Mace
Übrigens: Die 23,50 € haben nichts mit dem Bußgeld zu tun. Dieses Beträgt 40,- €. Bei den 23,50 € handelt es sich um Gebühren und Auslagen.

Korrektur: Dieses beträgt logischerweise 45,- € und nicht 40,- € :rofl:

Link to post
Share on other sites
Guest Mace

Jap, dein Einwand ist berechtigt.

 

Es hätte vielleicht geholfen, wenn ich einfach mal den BT-Kat-OWI geöffnet hätte, anstatt es aus dem Kopf heraus hinzuschreiben.

3 Punkte gibt es nämlich für den Autofahrer, für den Radfahrer nur einen.

Dann wären mir sicherlich auch die 45 € für Radfahrer aufgefallen.. :rofl:

 

Aber bei der PZ-Verlängerung und dem ASF bleibt es trotzdem :rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Es bleibt aber bei 3 Punkten und PZ-Verlängerung und ASF.

Der hier sagt aber nur 1 Punkt...

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=636615

Ist unter 1s wirklich immer noch ein Verstoß der in Nachschulung/Aufbauseminar endet?

 

 

Übrigens: Die 23,50 € haben nichts mit dem Bußgeld zu tun. Dieses Beträgt 40,- €. Bei den 23,50 € handelt es sich um Gebühren und Auslagen.

Keine Ahnung, ich muss halt 68,50€ überweisen, die sind nicht aufgeschlüsselt.

Laut oben verlinktem Beitrag wären es wohl 45€ bußgeld + 23,50€ Gebühr

Link to post
Share on other sites
Guest Mace
Hat jemand ne Quelle die das belegt, dass man mitm Rad unter 1s trotzdem noch ASF machen muss?

Du kannst es auch einfach glauben... :cop01:

 

Aber wenn dir so viel daran liegt:

 

§ 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG bestimmt:

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

 

§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG bestimmt:

Im Verkehrszentralregister werden Daten gespeichert über rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 24, 24a oder § 24c, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens vierzig Euro festgesetzt ist, soweit § 28a nichts anderes bestimmt.

 

Ein Rotlichtverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.

In § 28a StVG ist nichts anderes bestimmt.

 

Die Einstufung eines Rotlichtverstoßes als "schwerwiegende Zuwiderhandlung" ergibt sich aus Anlage 12 zur FeV, dort Nr. 2.1

Schwerwiegende Zuwiderhandlungen: (u.a.)

Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen (§ 36, § 37 Abs. 2, 3, § 41 Abs. 2).

 

Da vorliegend eine Geldbuße von mindestens 40 Euro verhängt wurde, ist das ASF daher obligatorisch.

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

Gibt es Erfahrungswerte, wie lange es dauern kann bis einem die Fahrerlaubnisbehörde eine Mitteilung hierzu schickt?

Der Verstoß ist jetzt 11 Wochen her, die Zustellung (&Bezahlung) des Bußgeldbescheids 7 Wochen.

Ich will das hierfür beiseite gelegte Geld ja nicht ewig vergammeln lassen...

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Gibt es Erfahrungswerte, wie lange es dauern kann bis einem die Fahrerlaubnisbehörde eine Mitteilung hierzu schickt?

Der Rekord liegt irgendwo bei 7 Jahren :sneaky:

 

Richte Dich mal auf 5 - 15 Monate ein, aber freu Di ch doch, bis zur Absolvierung des ASF kann Dir nicht viel PZ-relevantes passieren :lol2:

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

da muss ich meinem Vorredner Recht geben, wieso wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

 

Klar, weil es so im Bußgeldkatalog steht, aber warum werden diese Unterschiede im Gesetz gemacht?

 

Haben die sog. "Schwächeren" im Straßenverkehr einen Bonus, oder geht von einem bei Rot fahrenden Fahrradfahrer weniger Gefahr als von einem PKW aus?

Wieso ist ein Fahrradfahrer erst bei 1,6 Promille absolut fahruntüchtig, ein Kraftfahrer schon bei 1,1 Promille, dazu ist das Fahrrad auch noch ein Balancefahrzeug?

 

Ich habe es schon oft erlebt (und bin bestimmt nicht der Einzige), dass Radfahrer mit heroischer Selbstverständlichkeit, bei Rot die Straße überqueren, und dann noch empört reagieren, wenn man hupend und mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfährt.

Und wenn man dann beim Ausweichen auch noch ´nen Ampelmast "abbaut", ist der Radfahrer bestimmt weg und man ist als Autofahrer der Blöde (das ist mir zum Glück noch nicht passiert).

 

Naja, vielleicht weis ja einer der Juristen warum diese Ungleichbehandlung stattfindet?

 

 

Gruß

Highspeedbiker

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...