103stufen 0 Posted January 19, 2008 Report Share Posted January 19, 2008 Hallo!Nehmen wir mal an, man(n) bekommt ihn BERLIN Post von der Polizei.Eine "Anhörung im Bußgeldverfahren". Und da steht:Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKatDas heißt, man soll über eine rote Ampel gefahren sein (so weit klar).Aber kann man dem Schreiben auch schon die Details entnehmen (mehr oder weniger als 1 Sekunde nach Rot, Gefährdung oder nicht, usw.)?Würde z.B. bei mehr als 1 Sekunde nach Rot da "132.2 BKat" stehen...?Oder erfährt man diese Details bzgl. des 132 BKat erst später im Bußgeldbescheid? Danke Euch im voraus! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 19, 2008 Report Share Posted January 19, 2008 Aber kann man dem Schreiben auch schon die Details entnehmen (mehr oder weniger als 1 Sekunde nach Rot, Gefährdung oder nicht, usw.)?JaWürde z.B. bei mehr als 1 Sekunde nach Rot da "132.2 BKat" stehen...?Auch ja. Ist also ein einfacher Rotlichtverstoß. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
103stufen 0 Posted January 19, 2008 Author Report Share Posted January 19, 2008 Also 'nur' 50 Euro (+ Gebühren) und 3 Punkte... ;-) Muss ich diesen Anhörungsbogen (Rückseite) eigentlich ausfüllen und zurücksenden? Was passiert, wenn ich den Vorwurf nicht zugebe? Noch mal Dank im voraus! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 19, 2008 Report Share Posted January 19, 2008 Also 'nur' 50 Euro (+ Gebühren) und 3 Punkte... ;-)Endlich mal wieder einer der nicht gleich Abzocke schreit. Muss ich diesen Anhörungsbogen (Rückseite) eigentlich ausfüllen und zurücksenden?neinWas passiert, wenn ich den Vorwurf nicht zugebe?Dann kommt entweder Besuch oder gleich der Bußgeldbescheid. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
103stufen 0 Posted January 19, 2008 Author Report Share Posted January 19, 2008 Eigentlich hatte ich gehofft, dass kein brauchbares Front-Foto zustande gekommen ist (weil ein anderer PKW 'im Weg' war)... Was sind denn ggf. die Mehrkosten für ein Nein auf dem Anhörungsbogen...? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 20, 2008 Report Share Posted January 20, 2008 Grundsätzlich erst einmal keine. Weitere Kosten würden nur ein Gericht und/oder ein Gutachter verursachen. Ansonsten noch einmal zum antworten. Grundsätzlich ist der AB nur zu beantworten wenn man das will und/oder die Angaben im AB unvollständig und/oder fehlerhaft sind. In der Praxis kann man ihn aber idR wegwerfen, da ein Zustellnachweis idR nicht vorliegt, damit Zwangsmaßnahmen/Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Quote Link to post Share on other sites
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