mt2 12 Posted September 18, 2008 Report Share Posted September 18, 2008 Mir tut eher der Familie des jüngeren Polizisten Leid, die dessen Fehlverhalten nun gravierend treffen wird. Aber welcher Polizist denkt an die Familie desjenigen, der mit dem Verlust seines Führerscheins und damit der beruflicher Existenz auch deren Leben ruiniert? Nein, das kann kein Maßstab sein. Die Beamten haben Schuld auf sich geladen. Ich erkenne auch eine gewisses Fehlen von Unrechtsbewusstsein. Auch habe ich seit langen den Eindruck, das Selbstverständnis und die Lebenswelten innerhalb der Polizei sind nicht mehr vollständig mit der der anderen Bürger übereinstimmend. Das Gericht hat die Schnittmenge nun wieder ein Stück vergrößert. Wenn Polizisten aufgrund dieses Urteils keine hilflosen Personen letztendlich so menschenverachtend behandeln, sondern - ganz ab von der tatsächlichen oder vermeintlichen Hilflosigkeit in diesem speziellen Fall, über die so gestritten wurde - zukünftig humaneren Regeln des Miteinanders folgen ließen, wäre allen geholfen. In diesem Sinne verstehe ich auch die Strenge des Urteils, als Mahnung die verliehene Macht über andere Menschen verantwortlich einzusetzen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 18, 2008 Report Share Posted September 18, 2008 @Stuka: wieso sollte keine Nachversicherung in der RV erfolgen? Warum sollte ein Beamter schlechter gestellt werden, als ein Angestellter oder Arbeiter, wenn er eine Straftat begeht? Das ist eigentlich auch ein Witz. Wenn ein Disziplinarverfahren auf Grund der (fahrlässigen) Tötung eines Menschen eine reine Formsache ist, dann stimmt auch irgendwas nicht.?? Das Diszi ist wirklich nur noch Formsache, da die entlassung hier vorgeschrieben ist. Für den jüngeren Beamten kann das Diszi jedoch noch erhebliche Auswirkungen haben.Falls du noch eine Strafe willst: im Grundgesetz steht der (alte) Rechtsgrundsatz "ne bis in idem". Hart ist das mit Sicherheit nicht. Hart wären Vollzugsstrafen und keine BewährungsstrafenEs wäre nicht einmal zu hart gewesen, keinen minderschweren Fall anzunehmen.Ach ja, ich vergaß: du warst ja dabei, wie's passiert ist und hast deine Quellen aus erster Hand und nicht nur aus Presse, Funkt und Radarforum.Ich maße mir kein Urteil an, da ich den Fall nichts selbst kenne. @mt2: Aber welcher Polizist denkt an die Familie desjenigen, der mit dem Verlust seines Führerscheins und damit der beruflicher Existenz auch deren Leben ruiniert?Äpfel <> Birnen.Wäre hier die Frage nicht besser: "Welcher Schnellfahrer (Rotlichtsünder, Alk-fahrer -.... bitte ergänzen)denkt daran, dass seine berufliche Existenz gefährdet ist?" Quote Link to post Share on other sites
mt2 12 Posted September 18, 2008 Report Share Posted September 18, 2008 Äpfel <> Birnen. Auch hier hatte es der Täter selbst in der Hand. Ich vermag keinen Unterschied zu erkennen. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted September 18, 2008 Author Report Share Posted September 18, 2008 Meiner Meinung nach ist das Urteil zwar hart, aber gerecht.Hart ist das mit Sicherheit nicht. Hart wären Vollzugsstrafen und keine BewährungsstrafenEs wäre nicht einmal zu hart gewesen, keinen minderschweren Fall anzunehmen. Das "hart" war eigentlich auf den Wegfall der Pensionsansprüche bezogen. Aber vielleicht habe ich da auch nur eine falsche Vorstellung, was das bedeutet (bin kein Beamter). Aber in meinen Augen sieht das so aus, als würde bei einen normalen Bürger die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rentenansprüche wegfallen. Oder ist das anders? Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted September 18, 2008 Report Share Posted September 18, 2008 Hab noch mal nachgeschaut und muß mich korrigieren. Er verliert zwar die Pensionsansprüche, wird aber dennoch für die abgeleistete Dienstzeit in der Rentenversicherung nachversichert.Da dies jedoch nur auf Basis seinen Bruttogehalts erfolgt (was bei Beamten ca. 1/3 niedriger ist als bei vergleichbaren Angestellten) hat er Einbußen in der Höhe der Altersversorgung. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted September 18, 2008 Report Share Posted September 18, 2008 Da dies jedoch nur auf Basis seinen Bruttogehalts erfolgt (was bei Beamten ca. 1/3 niedriger ist als bei vergleichbaren Angestellten) hat er Einbußen in der Höhe der Altersversorgung. Es gibt jede Menge Job´s für Rentner. Kinokarten abreissen, Zeitung austragen, Rasenmähen in Villenhaushalten, bei Lidl und Aldi Regale einräumen und anderes mehr. Wo ist das Problem ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 18, 2008 Report Share Posted September 18, 2008 @Stuka: wieso sollte keine Nachversicherung in der RV erfolgen? Warum sollte ein Beamter schlechter gestellt werden, als ein Angestellter oder Arbeiter, wenn er eine Straftat begeht?Weil ein Beamter sonst auch (Kündigungsschutz, Unangreifbarkeit) besser gestellt ist als ein normaler Arbeiter oder Angestellter! ?? Das Diszi ist wirklich nur noch Formsache, da die entlassung hier vorgeschrieben ist. Für den jüngeren Beamten kann das Diszi jedoch noch erhebliche Auswirkungen haben.Falls du noch eine Strafe willst: im Grundgesetz steht der (alte) Rechtsgrundsatz "ne bis in idem".Moment. Der ältere Täter ist m.W.n. milder bestraft worden (9 Monate wegen fahrlässiger Tötung). Seine Entlassung ist beamtenrechtlich nicht zwingend. Wo ist da also die reine Formsache? Und für den jüngeren: Der ist eh raus, weil er über einem Jahr kassiert hat. Da ist die Entlassung dann sicher. Ach ja, ich vergaß: du warst ja dabei, wie's passiert ist und hast deine Quellen aus erster Hand und nicht nur aus Presse, Funkt und Radarforum.Ich maße mir kein Urteil an, da ich den Fall nichts selbst kenne.Dir ist aber schon bewusst, dass der BGH in dieser Sache bereits entschieden hat (und auch zu den Tatsachenfeststellungen Stellung genommen hat) und das Urteil des BGH in öffentlichen Datenbanken angelegt ist, man es also nur einfach aufrufen und nachlesen braucht? Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted February 27, 2009 Report Share Posted February 27, 2009 Der BGH hat heute die Berufung des zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilten Beamten abgelehnt (Quelle: Spiegel) Damit dürfte seiner Entfernung aus dem Dienst nichts mehr entgegenstehen. Quote Link to post Share on other sites
stereonoise 0 Posted March 3, 2009 Report Share Posted March 3, 2009 Ein Kind zu verlieren, ist das Schlimmste, was im Leben passieren kann. Unter anderem deswegen bin ich froh, in einem Beruf tätig zu sein, wo ein Fehler meinerseits niemals den Tod eines Menschen zur Folge haben wird. Egal wie schlecht ich meine Arbeit erledige, ich würde mich vermutlich niemals strafrechtlich verantworten müssen. Im vorliegenden Fall scheinen die Polizisten versagt zu haben. Mit tragischen Folgen. Aber ist es angemessen, wegen Gedankenlosigkeit im Beruf strafrechtlich belangt zu werden? Ich selbst weiß die Antwort darauf wirklich nicht, aber neben den Eltern habe durchaus auch Mitgefühl mit den Polizisten. Gilt auch mehr als ein Jahr danach noch. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pichters Posted March 6, 2009 Report Share Posted March 6, 2009 Und der wo den Jungen überfahren hat wird gar nicht bestraft? Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted March 6, 2009 Report Share Posted March 6, 2009 @Pichters: Die Autofahrerin die den Jungen überfahren hat, wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, das Verfahren wurde jedoch später eingestellt. Sie kam kurz vor Beginn des Prozesses gegen die beiden Polizisten ums Leben, als ihr Wagen frontal von einem überholenden holländischen Kleintransporter gerammt wurde. Quote Link to post Share on other sites
Guest Der Friese Posted March 6, 2009 Report Share Posted March 6, 2009 Zu dem Prozess gegen die Beamten kam es erst, nachdem Roberts Eltern mehrere Klageerzwingungsverfahren gegen den Widerstand der Lübecker Staatsanwaltschaft anstrengten. also, wenn die eltern des getöteten nicht so hartnäckig gewesen wären, wäre alles in butter....komisch... grußder friese Quote Link to post Share on other sites
Mike28 0 Posted March 7, 2009 Report Share Posted March 7, 2009 So ist das heut zu Tage. Früher war das hier gang und Gebe, wurdest von den Bullen 10km in den Wald gefahren und durftest 3h nach Hause latschen und wenn du ankamst, gabs nicht Mitleid und n Anruf beim Rechtsanwalt von Pappi, sondern nochmal Orlaschen... So wie hier wird das nix, da lernt die Jugend nix. Quote Link to post Share on other sites
Guest Der Friese Posted March 7, 2009 Report Share Posted March 7, 2009 ...und wenn du ankamst, gabs nicht Mitleid und n Anruf beim Rechtsanwalt von Pappi, sondern nochmal Orlaschen... So wie hier wird das nix, da lernt die Jugend nix. problem ist nur, dass der junge mann nicht mehr ankam und orlaschen (?) wohl liebend gerne in empfang genommen worden wären... grußder friese Quote Link to post Share on other sites
Guest Pichters Posted March 15, 2009 Report Share Posted March 15, 2009 Ich finde das nicht richtig einen betrunken Jungen einfach auf der Landstraße auszusetzen. Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted March 16, 2009 Report Share Posted March 16, 2009 So ist das heut zu Tage. Früher war das hier gang und Gebe, wurdest von den Bullen 10km in den Wald gefahren und durftest 3h nach Hause latschen und wenn du ankamst, gabs nicht Mitleid und n Anruf beim Rechtsanwalt von Pappi, sondern nochmal Orlaschen... So wie hier wird das nix, da lernt die Jugend nix. Naja, wenn einer bei verreckt, is halb so schlimm, hat er wenigstens was bei gelernt. Quote Link to post Share on other sites
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