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Polizisten Erneut Vor Gericht


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prima, dann sind also alle einsätze der polizei, in denen es um trunkenheit geht, von sich an schon nutzlos, weil die besoffenen ja gute kumpels haben, die sich dann um den betrunkenen kümmern....

Du hast aber schon mitbekommen, dass für mich in diesem Fall der Alk eine untergeordnete Rolle spielt. :nolimit:

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Der Friese
Du hast aber schon mitbekommen, dass für mich in diesem Fall der Alk eine untergeordnete Rolle spielt. :nolimit:

 

MfG.

 

hartmut

 

nee, das muss mir entgangen sein, denn du schriebst ja:

 

Siehste, das wäre jetzt die Aufgabe der "Freunde" gewesen mit denen er beim saufen zusammen war. Die haben die Geschichte gekannt. Zumindest hätten sie die Eltern verständigen müssen.

 

auf die aussage des vorposters, der schrieb:

 

Und ja, ich lasse Leute nicht aus dem Auto, wenn es in meinen Augen keinen Sinn ergibt oder zu gefährlich ist (z.B. Autobahn). Ich habe vor zig Jahren mal einen sturzbesoffenen Kumpel von einer privaten Party abgeholt und heimgefahren. Nein, ich habe ihn nicht rausgelassen, obwohl er ständig raus wollte. Er lebt noch und hat sich am nächsten Tag entschuldigt bzw. bedankt, daß ich ihn heimgekarrt habe.

 

aber nichts für ungut, wie der herr meinen können wir ja in zukunft dinge diskutieren, die für dich die entscheidene rolle spielen.... :lol:

 

gruß

der friese

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Du bist auch ne harte Nuss, wie wäre es, wenn Du Dir mal die Quellen durchliest, anstatt mich alles einzeln heraussuchen zu lassen ?

 

Nun, wer biegt sich da was zurecht ?

 

Nunja, ich habe bereits zitiert, was in der BGH Mitteilung steht. Du konterst mit Spiegel Online. Nach wie vor zählen für mich jedoch die Urteile. Selbst wenn er also auf eigenen Wunsch aus dem Polizeiwagen aussteigen wollte, wurden die Polizisten dafür verurteilt, wogegen der BGH keine Einwände hatte !

 

Ich sage immer noch, der vermutete Strafrahmen liegt zwischen Freispruch und zehn Jahren. Nur manchmal wird man einfach müde und lässt andere in ihrem (Irr-)Glauben.

 

Super und ich sage, der vermutete Strafrahmen liegt zwischen Freispruch und lebenslänglich, alles andere wäre eine Vorverurteilung. Da haben wir aber jetzt was zur Diskussion beigetragen. Wieder nur theoretisches Gefasel.

Außerdem ist es natürlich überaus schwach zu behaupten, ich befände mich im Irrglauben, ohne meine Darstellung argumentativ anzugreifen. Vielmehr sieht es doch danach aus, dass Du dies gar nicht kannst, weil Dir das nötige Hintergrundwissen fehlt. Dein Irrglaube (<- sieh Dir das an, ohne Klammern und jetzt kommt sogar noch eine Begründung:) das Verfahren wäre noch völlig offen, mag ja auch an dieser Fehlvorstellung liegen:

Es wird neu verhandelt, das ist Sinn der Revision. Eine Revision gibt es nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten von irgendjemandem.
(Beitrag 62)

Ganz unkommentiert, stelle ich dem einfach das Zitat gegenüber (wieder aus der BGH-Mitteilung):

Auf die Revision der Eltern des Getöteten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Kiel zurückverwiesen.

[...]

Die Revisionen der Angeklagten und die - zu deren Gunsten [hier muss ich mal in das Zitat einhaken: Guck mal genau deine Formulierung. Vielleicht solltest Du dem BGH auch erklären was eine Revision ist und ihn fragen, wie oft ers noch braucht, wenn er Dir widerspricht] eingelegte - Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat als unbegründet verworfen.

 

Abgesehen davon warst Du es, der gesagt hat, in einer Kausalkette seien alle Parteien gleich schuld, keiner ist mehr oder weniger schuld.

 

Bei Fahrlässigkeitsdelikten ist jede Ursache in der Kausalkette gleichwertig.

 

Ich plapper nicht jedem nach, ich habe schon meine eigene Meinung und sage

 

Wenn die beiden Polizisten Scheisse gebaut haben, dann sind sie auch entsprechend zu bestrafen. Ob sie Scheisse gebaut haben und das auch noch offensichtlich, das wage ich nicht zu beurteilen, das kommt einer Vorverurteilung gleich.

 

Ich glaube Du bist ein Rechtsverdreher, so wie Du anderen Leuten die Worte im Mund herumdrehst habe ich wirklich nur von Anwälten erlebt.

 

Ich frage mich doch, wenn ich ein Rechtsverdreher bin, was Du dann bist. Ich habe nämlich nie gesagt, dass alle in der Kausalkette die gleiche Schuld tragen.

Da Du mich aber gleich noch zitierst, will ich es mal nicht als Wort-im-Mund-Herumdrehen bewerten, sondern als endgültigen Beweis für dein mangelndes Hintergrundwissen. (Auch wenn Du mich knallhart auf Grund Übermüdung in meinem Irrglauben sterben lassen würdest, will ich nicht so hart mit Dir sein:)

Ich schrieb, dass alle Ursachen in der Kausalkette gleichwertig sind. D.h. jeder, der eine Ursache für den Tod gesetzt hat, KANN dafür bestraft werden. Denn wenn mehrere Ursachen zum Tod führen, ist jede für sich kausal. Keiner kann sich mit dem Fehlverhalten des Anderen herausreden. Das heißt aber noch lange nicht, dass jeder der eine Ursache setzt auch die gleiche oder überhaupt Schuld trägt. Hättest du nach dem Zitat weitergelesen, hättest Du folgendes gefunden:

Soweit auch die Anderen Schuld tragen, wird jeder nach seiner Schuld bestraft

So ist es möglich, den Tod eines Anderen zu verursachen, ohne Schuld zu tragen. ZB: Stell Dir vor die Frau, wäre mit 50km/h, Fernlicht und höchst aufmerksam über die Landstraße gefahren und der Bursche stürzt sich plötzlich vors Auto.

Der Kasus knacksus an der Sache ist aber, dass sich an der Schuld der Polizisten nichts durch die Frage ändert, ob die Frau mit 50 oder 150 durch die Gegend fährt. Dies hat nämlich auf das Verhalten der Polizisten keinen Einfluss.

Für die Schuld der Autofahrerin gilt: Hat sie einen fahrlässigen Fahrstil an den Tag gelegt? Konnte sie damit rechnen, dass ein Betrunkener mitten auf der Straße sitzt?

Für die Schuld der Polizisten gilt: War es fahrlässig, ihn dort aussteigen zu lassen? Konnten sie damit rechnen, dass er was Dummes macht und Überfahren wird?

 

Nein, ich beantworte diese Fragen nicht.

Ich sage lediglich: 1. Über diese Fragen hat bereits ein Gericht entschieden 2. der BGH hat festgestellt, dass richtig entschieden wurde und 3. kein anderes Gericht wird dem BGH widersprechen.

 

Ich würde Dich ja auffordern nun im Gegenzug auch meinem Irrglauben abzuhelfen, da Dir aber offensichtlich das Hintergrundwissen dazu fehlt, sehe ich darin keinen Sinn mehr.

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nee, das muss mir entgangen sein, denn du schriebst ja:

Dir dürfte so Manches enzgangen sein,

 

Saufen ist ein Teil, und der Unfall der andere Teil.

 

Die Saufkumpane haben ihn nach dem Unfall im Stich gelassen.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Simineon
Ich würde Dich ja auffordern nun im Gegenzug auch meinem Irrglauben abzuhelfen, da Dir aber offensichtlich das Hintergrundwissen dazu fehlt, sehe ich darin keinen Sinn mehr.

 

Das hat Chuzpe, deutlich sagen, dass man keinen der Berichte und Zeitungsartikel gelesen hat, ja sogar durch Unkenntnis der dürftigen Fakten unter Beweis stellen, dass man nichts über den Fall weiss und anderen mangelndes Hintergrundwissen vorwerfen.

 

Da Du auf meine Fragen nicht antwortest, sondern Dich in immer den gleichen Platitüden verlierst ist für mich hier EoT.

 

Möge das Gericht Recht walten lassen.

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Da Du auf meine Fragen nicht antwortest, sondern Dich in immer den gleichen Platitüden verlierst ist für mich hier EoT.

 

Gleichfalls.

Ich habe Dich nun mehrmals in deinen Rechtsausführungen korrigieren müssen, Fehler gestehst Du nicht ein.

Fakten sind für Dich, was in Spiegel Online steht. Fakten sind für mich bereits ergangene Urteile und wie Gerichte BGH-Urteilen gegenüberstehen. Was Du nicht verstehst, nennst Du Platitüde, versäumst es aber leider darzulegen, warum das LG gegen den BGH entscheiden sollte.

Wir haben keinerlei gemeinsame Gesprächsgrundlage.

 

Außerdem ist es natürlich dreist mit vorzuwerfen, ich würde Deine Fragen nicht beantworten. Ich habe bereits dargelegt, warum es überflüssig ist, den Sachverhalt zu kennen. Du aber bist es doch, der in keiner Weise mit auch nur einem Wort auf meine Argumentation bzgl des Verhaltens der Gerichte eingeht. Stattdessen hebst Du immer wieder auf den Sachverhalt ab, der in meiner Argumentation überhaupt keine Rolle spielt. Ein recht plumper Versuch, die Diskussion auf ein Terrain zu ziehen, auf dem Du Dich überlegen fühlst und von Deinen Unzulänglichkeiten abzulenken:

 

Es wird neu verhandelt, das ist Sinn der Revision. Eine Revision gibt es nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten von irgendjemandem.
Abgesehen davon warst Du es, der gesagt hat, in einer Kausalkette seien alle Parteien gleich schuld, keiner ist mehr oder weniger schuld.
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Naja, die Begründung kann ich nur zum Teil nachvollziehen. Um den Jungen am Klingeln zu hindern, hätte man ihn auch nachhause bringen können (wo er ja auch offensichtlich hinwollte).

Um es in aller deutlichkeit zu sagen: Wir fahren Autos, die grün-silber lackiert sind. Taxen sind beigefarben.

Wenn jemand nach Hause will, soll er sich ein Taxi nehmen, es besteht kein noch so geringer Anspruch, von der Polizei nach Hause gebracht zu werden.

 

Warum man den anderen Weg gewählt hat, ist für mich eben nicht nachvollziehbar. Aber wenn sich Polizisten schon als Mickey Mouse und Präsident der Vereinigten Staaten vorstellen, läßt das doch einige Rückschlüsse auf den Charakter der beiden zu. Dazu paßt auch, daß sie das "Aussetzen" nicht der Leitstelle mitgeteilt haben, wie es wohl Vorschrift wäre (?).
Naja, bei Toto und Harry lacht man darüber...

 

Es mag daneben gewesen sein, ich persönlich halte auch nichts von solchen Sprüchen, aber sich daran nun hochzuziehen, wie es in diesem Thread passiert, ist auch albern. Es war ein unpassender Spruch, nicht mehr und nicht weniger.

 

Gruß

Goose

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Naja, die Begründung kann ich nur zum Teil nachvollziehen. Um den Jungen am Klingeln zu hindern, hätte man ihn auch nachhause bringen können (wo er ja auch offensichtlich hinwollte).

Um es in aller deutlichkeit zu sagen: Wir fahren Autos, die grün-silber lackiert sind. Taxen sind beigefarben.

Wenn jemand nach Hause will, soll er sich ein Taxi nehmen, es besteht kein noch so geringer Anspruch, von der Polizei nach Hause gebracht zu werden.

 

Wenn die Herren den Platzverweis durchsetzen wollen und den Bengel einpacken, dann ist es menschlich mehr als verwerflich, ihn bei den äußeren Umständen auf einer Landstraße rauszulassen.

 

Ich glaub', ich und andere könnten das tausend Mal schreiben, du würdest dich nicht überwinden können, das so zu unterschreiben. Immerhin hast du dich mittlerweile dazu durchgerungen, das ganze grunsätzlich (s. z.B. Micky Maus) nicht mehr so durch die grün-weiße :nolimit: - Brille zu sehen. :D:lol:

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Wenn die Herren den Platzverweis durchsetzen wollen und den Bengel einpacken, dann ist es menschlich mehr als verwerflich, ihn bei den äußeren Umständen auf einer Landstraße rauszulassen.

Auf diesen Fall bezogen MAG das zutreffen, grundsätzlich aber nicht. Wenn ich mein Ziel (hier: nicht mehr an fremden Häusern klingeln) damit erreichen kann, die Person ein paar Kilometer weiter weg auszusetzen, dann ist dagegen prinzipiell nichts einzuwenden. Ein 18jähriger ist schließlich kein kleines Kind mehr. Eine Person, die einem Platzverweis nicht nachkommt, jedesmal gleich einzusperren dürfte sachverhaltsabhängig mitunter völlig überzogen sein. Ich sehe jedenfalls keine Notwendigkeit, jede Person, die man zur Durchsetzung eines Platzverweises vorübergehend in Gewahrsam nimmt, nach Hause zu bringen.

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Guest Der Friese
Die Saufkumpane haben ihn nach dem Unfall im Stich gelassen.

 

MfG.

 

hartmut

 

deswegen schrieb ich ja ironischerweise, wenn die kumpels gesoffen, kann die polizei wegbleiben, weil die besoffene, eine soziologisch absolut zurechnungsfähige gruppe, sich rührend umeinander kümmert....

 

ich denke nicht, dass die saufkumpanen babysitter für abgedrehte choleriker spielen muss, dafür ist die polizei da....

ansonsten bleibt mir nur als denklogischer rückschluss übrig, dass die polizei reine verkehrsüberwachung und straftaten macht...

 

gruß

der friese

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@Zitrone:

Wenn die Herren den Platzverweis durchsetzen wollen und den Bengel einpacken, dann ist es menschlich mehr als verwerflich, ihn bei den äußeren Umständen auf einer Landstraße rauszulassen.
Geht es nun um die menschliche oder strafrechtliche Seite? Zwischen beiden mag ein Unterschied bestehen.

 

Ich glaub', ich und andere könnten das tausend Mal schreiben, du würdest dich nicht überwinden können, das so zu unterschreiben. Immerhin hast du dich mittlerweile dazu durchgerungen, das ganze grunsätzlich (s. z.B. Micky Maus) nicht mehr so durch die grün-weiße - Brille zu sehen.
Was zeihst du dich so an der "Micky Maus" hoch?

Wie gesagt, das mag ein blöder Spruch gewesen sein, aber deswegen nun hier eine solche Welle zu machen erscheint mir mächtig übertrieben...

 

@Der Friese:

ich denke nicht, dass die saufkumpanen babysitter für abgedrehte choleriker spielen muss, dafür ist die polizei da....

ansonsten bleibt mir nur als denklogischer rückschluss übrig, dass die polizei reine verkehrsüberwachung und straftaten macht...

Nun, sicher ist die Polizei auch für den Bereich der Gefahrenabwehr da, aber nur dann, wenn kein anderer, der grundsätzlich eher verantwortlich wäre, handeln kann. Und wenn ich nun mit meinen Kumpel auf Sauftour gehe, dann erwarte ich von denen, daß der eine ein Auge auf den anderen hält. Denn, Babysitter für abgedrehte Choleriker (war er ein solcher?) sind wir auch nicht.

 

Gruß

Goose

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Wenn die Herren den Platzverweis durchsetzen wollen und den Bengel einpacken, dann ist es menschlich mehr als verwerflich, ihn bei den äußeren Umständen auf einer Landstraße rauszulassen.

Auf diesen Fall bezogen MAG das zutreffen, grundsätzlich aber nicht. Wenn ich mein Ziel (hier: nicht mehr an fremden Häusern klingeln) damit erreichen kann, die Person ein paar Kilometer weiter weg auszusetzen, dann ist dagegen prinzipiell nichts einzuwenden. Ein 18jähriger ist schließlich kein kleines Kind mehr. Eine Person, die einem Platzverweis nicht nachkommt, jedesmal gleich einzusperren dürfte sachverhaltsabhängig mitunter völlig überzogen sein. Ich sehe jedenfalls keine Notwendigkeit, jede Person, die man zur Durchsetzung eines Platzverweises vorübergehend in Gewahrsam nimmt, nach Hause zu bringen.

 

Richtig, natürlich ist nicht jeder Platzverwiesene nach Hause zu bringen. Wäre ja auch absurd, da bräuchte man wirklich kein Taxi mehr.

Aber in diesem Fall? Ich zitiere nochmal aus dem Bericht:

klingelt Robert, es ist inzwischen fast vier Uhr morgens, an einem Nachbarhaus das Ehepaar B. aus dem Bett: Er wohne hier, erklärt Robert den verdutzten Leuten, seine Eltern hätten das Haus vor eineinhalb Stunden gekauft. Als sich Robert vom Gegenteil nicht überzeugen lässt und Anstalten macht, ins Haus einzusteigen, ruft das Ehepaar B. die Polizei. Auch Robert wählt jetzt mit dem Handy den Polizei-Notruf 110 - er wolle in sein elterliches Haus.

Er war sichtlich betrunken, er wollte nach Hause (war aber so desorientiert, daß er es nicht gefunden hat) und wird zur Durchsetzung des Platzverweises irgendwohin in die Landschaft gefahren? Das ist der Punkt, den ich absolut nicht nachvollziehen kann. Aber das zu würdigen, dafür sind ja die Richter da.

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(war aber so desorientiert, daß er es nicht gefunden hat)
Ich weiß nciht, ob es so war, aber möglich wäre, daß man ihm erklärt hat, wo er nun wohnt und daß er das augenscheilich auch verstanden hat. Wir wissen es nicht.

 

Ich gebe dir jedoch mit deinem letzten Satz zu 100% Recht:

Aber das zu würdigen, dafür sind ja die Richter da.
Also, warten wir doch einfach ab, wie es gewürdigt wird.

 

Gruß

Goose

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Habe ich bei einer Person die Vermutung, daß er ärztliche Hilfe braucht, rufe ich einen RTW. Aber auch hierzu brauche ich erst mal eien Vermutung...

 

ich hätte gedacht, dass wenigstens du als Polizist den Unterschied verstanden hättest. War wohl ein Irrtum. Auf einem RTW sitzt kein Arzt... :nolimit:

Das ist mir bekannt. Aber der RTW bingt die Person nötigenfalls zum Arzt, die Polizei hingegen transportiert keine verletzten oder kranken Personen.

 

Das sollte dir bekannt sein, oder?

 

Gruß

Goose

 

die Sanis, die in Fachkreisen übrigens Rettungsassistenten und Rettungssanitäter genannt werden, haben bei einem Patienten, der den Transport verweigert keinerlei Handhabe. Das dürfte dir eigentlich bekannt sein.

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Jedoch können sie (und das sollte dir nun wieder bekannt sein) der anwesenden Polizei sagen, wenn sie eine Behandlung für zwingend erforderlich erachten, so daß dann eine Einweisung nach PsychKG angestrebt werden kann.

 

Gruß

Goose

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Sie entscheiden darüber ebensowenig wie die Polizei. Jedoch regen wir an. Und dann entscheidet ein Arzt gemeinsam mit dem Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes. Und bis dahin können wir die Person festhalten.

 

Wenn nun eine RTW-Besatzung der Ansicht ist, eine ärztliche Behandlung ist trotz der Weigerung des Patienten dringend erforderlich, so sagt sie uns das und wir leiern daraufhin die Einweisung an.

 

Ich denke, eine solche Verfahrensweise ist in allen Bundesländern möglich und üblich. Oder wie haltet ihr das?

 

Gruß

Goose

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In welchem Bundesland entscheidet medizinisches Hilfspersonal (in diesem Fall Rettungsdienstmitarbeiter) über Zwangseinweisungen?

Du solltest mal richtig lesen. Das wurde doch gar nicht behauptet!

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Sie entscheiden darüber ebensowenig wie die Polizei. Jedoch regen wir an. Und dann entscheidet ein Arzt gemeinsam mit dem Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes. Und bis dahin können wir die Person festhalten.

 

Wenn nun eine RTW-Besatzung der Ansicht ist, eine ärztliche Behandlung ist trotz der Weigerung des Patienten dringend erforderlich, so sagt sie uns das und wir leiern daraufhin die Einweisung an.

 

Ich denke, eine solche Verfahrensweise ist in allen Bundesländern möglich und üblich. Oder wie haltet ihr das?

 

Gruß

Goose

 

also ich lese hier klar und deutlich, dass wenn die RTW Besatzung die Meinung vertritt, dass dann von den :kopfschuettel: die Zwangseinweisung nach PsychKG eingeleitet wird. Das halte ich für falsch. Wo lese ich jetzt nicht richtig?

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Richtig, wenn mich ein Experte (und ein Rettungsassistent ist auf diesem Gebiet für mich ein solcher) mich überzeugt, daß er im Einzelfall eine medizinische Behandlung für erforderlich hält und das Nichtdurchführen einer solchen mit erheblichen Nachteilen für den Patienten verbunden ist, dann mache ist das, was ich kann: Ich leite die EInweisung ein. Die Entscheidung hierüber treffen jedoch, wie überall, andere, nämlich ein Arzt sowie das O-Amt.

 

Und nun zeige mir, wo ich sagte, daß die RTW-Besatzung über die Einweisung entscheidet.

 

Gruß

Goose

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Wenn nun eine RTW-Besatzung der Ansicht ist, eine ärztliche Behandlung ist trotz der Weigerung des Patienten dringend erforderlich, so sagt sie uns das und wir leiern daraufhin die Einweisung an.

 

Hier redest du klar von der RTW Besatzung, die dich davon überzeugt. Somit redest du von medizinischen Hilfspersonal und das halte ich für fragwürdig. Dass danach ein größeres Prozedere folgt, ist mir durchaus klar. Aber du sagst klar und deutlich, dass dir die Meinung einer RTW Besatzung ausreicht und das ist in meinen Augen falsch wenn nicht sogar total daneben.

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In einer Situation, in der sich die Frage nach der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung stellt und in der "nur" eine RTW-Besatzung vor Ort ist, verlasse ich mich selbstverständlich auf deren Urteil, denn in diesem Bereich haben die den größeren Sachverstand.

 

Wie sonst sollte man es machen? Soll ich, obwohl mir eine RTW-Besatzung sagt, eine medizinische Behandlung ist dringend erforderlich, den Patienten gehen lassen, weil die Meinung ja "nur" von einem Rettungsassistenten kommt und ein Arzt nicht zugegen ist?

 

Nein, in einer solchen Situation rufe ich einen Arzt und überlasse dem die Entscheidung. Aber, damit der entscheiden kann, muss der Patient wohl solange warten. Und wenn der Arzt dann die Ansicht der RTW-besatzung teilt und der Patient sich noch immer nicht behandeln lassen will (obwohl es eben zwingend erforderlich ist und augenscheinlich die Voraussetzungend es PsychKG vorliegen) wird das O-Amt gerufen.

 

Gruß

Goose

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Und wenn der Arzt dann die Ansicht der RTW-besatzung teilt und der Patient sich noch immer nicht behandeln lassen will (obwohl es eben zwingend erforderlich ist und augenscheinlich die Voraussetzungend es PsychKG vorliegen) wird das O-Amt gerufen.

Bleiben wir bei einem Verdacht auf eine Gehirnerschütterung.

 

Egal, auch wenn ein Arzt hinzu gezogen wird, und der den Verdacht auch bejaht, rechtfertigt das nicht eine Zwangseinweisung.

 

Ich verstehe hier das menschliche Problem das Du damit hast, nur wenn der Patient eine Behandlung ablehnt, hat der Arzt, und eben auch der Polizist das zu respektieren. Für Zwangseinweisungen gibt es nicht zu unrecht enge Grenzen.

 

MfG.

 

hartmut

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Es kommt hier, wie gesagt, auf den Einzelfall an. Sind schwerere körperliche Folgen zu erwarten und ist davon auszugehen, daß die Person bei ihrer Entscheidung nicht klar ist, so kommt das PsychKG durchaus in Betracht. (so hatte ich es noch vor fünf Wochen, als ein Volltrunkener in seiner Wohnung mit dem Kopf auf die Tischplatte geknallt ist. Hier war der Notarzt jedoch direkt mit vor Ort und bat mich um Benachrichtigung des O-Amtes)

 

Gruß

Goose

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  • 2 months later...

Hier kann man sich jetzt auch das Urteil des BGH ansehen: Urteil

 

Besonders interessant:

 

Die Angeklagten haben den Tod des Heranwachsenden im Sinne des § 222 StGB durch Fahrlässigkeit verursacht, indem sie diesen unter den gege-benen Umständen, insbesondere trotz seines von ihnen erkannten geistigen Zustandes und der widrigen äußeren Verhältnisse aus ihrem Zuständigkeitsbe-reich verbracht und nach einer Fahrtstrecke von zehn Kilometern aus dem Streifenwagen haben aussteigen lassen.

 

Aber sicherlich wird das LG dem BGH da widersprechen. Kommt ja jeden Tag vor. :rolleyes:

 

Auch unabhängig vom konkreten Fall interessant:

 

Auch der Umstand, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer sich - wie hier - nicht pflichtgemäß verhält, sondern unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zu schnell fährt, war als alltägliches Geschehen naheliegend und daher vorhersehbar.

 

Das Urteil ist auf jeden Fall im Ganzen lesenswert. Es wird auch die Kausalitätsproblematik angesprochen (weil ja die pöse Raserin den Burschen gekillt hat und nicht die lieben Cops).

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III. Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft

 

Die Revisionen der Angeklagten und das - zu deren Gunsten eingelegte - Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft, das der Generalbundesanwalt entgegen seiner Antragsschrift in der Revisionshauptverhandlung nicht mehr vertreten hat, sind offensichtlich unbegründet.

 

Eine Krähe wollte der anderen offensichtlich kein Auge aushacken :rolleyes:

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  • 4 months later...

sehr gut. da hat alles gegenarbeiten der staatsanwaltschaft nichts geholfen.

leider ist dies nicht die regel. es ist leider im normalfall fast unmöglich gegen polizisten vorzugehen, ausser man hat ne handvoll zeugen.

meine freundin arbeitet seit jahren bei einem anwalt, und hat mir gerade gestern wieder bestätigt, dass fast ausnahmslos alle verfahren

gegen polizisten von der staatsanwaltschaft eingestellt werden. und das hat nichtmal immer was mit der dünnen beweislage zu tun.

nicht falsch verstehen, ich denke dass 90 % aller polizisten ihren job ohne verfehlungen machen. aber die restlichen 10 prozent sind

kaum zu belangen, ausser sie übertreiben es mal.

das ganze trägt jedenfalls bestimmt mit dazu bei, dass die autorität der polizei von jahr zu jahr sinkt

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Roberts Eltern hätten mit dem Urteil leben können. Auf das Strafmaß sei es ihnen nie angekommen, aber auf die Wahrheit, sagt Klaus Nentwig, der Rechtsanwalt der Familie, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Wichtig sei den Eltern, dass ihr Sohn nicht als "der Besoffene" gilt, der "selbst Schuld" an seinem Tod hatte.

Doch die Verurteilten und die Staatsanwaltschaft forderten Freispruch und die Aufhebung des Urteils. Sie legten beim Bundesgerichtshof Revision ein. Nur deshalb entschieden sich Roberts Eltern, ebenfalls Revision einzulegen. Für Hans Joachim G. und Alexander M. völlig überraschend folgte der 3. Strafsenat des BGH dem Antrag Roberts von Eltern und hob die Verurteilung als zu milde auf.

 

Der Teil ist auch interessant. Hätten die Gangster mal die Füße still gehalten (und zu den Gangstern gehört in diesem Fall eindeutig auch die Staatsanwaltschaft - ich sage nur 'Klageerzwingungsverfahren'), wären sie mit 9 Monaten davongekommen. Stattdessen wurden sie gierig und wollten auch noch einen Freispruch :blink:

 

Damit man mich nicht falsch versteht: Ich bin der erste, der es befürwortet, mit den rechtsstaatlichen Mitteln das Beste für sich rauszuholen. Aber wenn man mit Hilfe einer korrupten Staatsanwaltschaft schon so ein gutes Ergebnis herausholt und dann meint man müsste noch weiter zocken dann gehörts einem nicht besser.

Gut dass die Nebenklage da auf der Hut war.

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@KlausK: Wieso? Der PHM mit Besoldungsstufe A9 ist das Laufbahnziel des mittleren Dienstes.

Das mag in ein paar Bundesländern noch der Fall sein, aber längst nicht in jedem. So ist der Enddienstgrad in NRW für den mittleren Dienst A11 (PHK), d.h. man wird prüfungsfrei in den gehobenen Dienst übergeleitet. Hier wäre dieser 59jähriger Kollege entweder POK oder PHK.

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  • 2 weeks later...

Mann, Mann , Mann,

 

hier werden sich die Köpfe heiss geredet und keiner weiss, was da los war!

 

Dieses Diskussion "lebt" von Unterstellungen und Mutmaßungen. Da werden Zeitungsartikel zur Verurteilung/Freispruch herbei gezogen.

 

Und alle reden vom Rechtsstaat!? :whistling:

 

 

 

dete

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a)

Zitat: Würdest du etwas anders machen?" Die Antwort: "Ich würde es wieder so machen"

 

IMHO: Dem ist nicht zu helfen :whistling:

 

 

b)

Zitat: Da er weder einen betrunkenen noch desorientierten Eindruck gemacht habe

...

Zitat: Beide Polizisten meldeten ihrer Leitstelle nichts von ihrem Vorhaben. Ebenso sicher ist, dass Robert von seinem Handy aus den Notruf 110 wählte - obwohl er noch auf dem Rücksitz des Streifenwagens saß.

 

IMHO: Wenn einer in einem Streifenwagen 110 wählt muss er entweder total besoffen sein oder vor Angst fast umkommen :rolleyes:

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Mann, Mann , Mann,

 

hier werden sich die Köpfe heiss geredet und keiner weiss, was da los war!

 

Dieses Diskussion "lebt" von Unterstellungen und Mutmaßungen. Da werden Zeitungsartikel zur Verurteilung/Freispruch herbei gezogen.

 

Und alle reden vom Rechtsstaat!? :whistling:

 

 

 

dete

 

naja, also aus dieser information:

 

völlig überraschend folgte der 3. Strafsenat des BGH dem Antrag Roberts von Eltern und hob die Verurteilung als zu milde auf.

 

kann man durchaus schon vernünftige rückschlüsse ziehen, und dies sind sicher nicht nur unterstellungen und mutmaßungen.

ich kann dir auch jetzt schon fast garantieren dass die beiden polizisten letztendlich verurteilt werden.

 

übrigens macht man genau das bei vorläufigen führerscheinentzügen. man mutmaßt über das erwartete urteil.

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Sollte der Richterspruch rechtskräftig werden, würde der 46-Jährige, der wegen Aussetzung mit Todesfolge zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, aus dem Polizeidienst entlassen. Ein zweiter Beamter erhielt wegen fahrlässiger Tötung neun Monate Bewährung. Die beiden Polizisten hatten den betrunkenen 18-Jährigen am 1. Dezember 2002 auf einer Landstraße abgesetzt, wo er später überfahren wurde. Der 46-Jährige war der Vorgesetzte.

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,578767,00.html

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Mir drängt sich da schon wieder der Verdacht der Mauschelei auf: Da bleibt das Strafmaß für den 59jährigen, kurz vor der Pensionierung stehenden, Polizisten, natürlich rein zufällig, unter der Grenze von 12 Monaten Freiheitsstrafe ab welcher das Beamtenrecht eine Entlassung aus dem Polizeidienst und der Verlust der Pensionsansprüche zwingend vorschreibt.

Ein Schelm der Böses dabei denkt.

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.............Verlust der Pensionsansprüche zwingend vorschreibt.

 

Da wird immer so ein Gejammere gemacht, als ob der Betroffene dann der Staatlichen Sozialhilfe zur Last fallen würde. Dem ist aber nicht so. Vielmehr wird der Pensionsanspruch auf eine zu erbringende Rentenzahlung umgerechnet. Natürlich gibt´s dann keine 75% der letzten Bezüge, sondern einen niedrigeren Betrag, der allmonatlich zur Auszahlung kommt.

 

Vielleicht könnnte das mal einer präzisieren, der sich mit sowas genauer auskennt.

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@faun98: Nein, wenn er aufgrund eines Disziplinarverfahrens oder eines Gerichtsurteils entlassen wird, verfallen die Pensionsansprüche und es erfolgt auch keine Nachversicherung in der RV o.ä.

Wenn er keine private RV abgeschlossen hat oder genug Vermögen besitzt, dann wartet das Sozialamt auf ihn.

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Ich bin ja kein Fachmann für Beamtenrecht und der Pensionsansprüche, aber mir ist geläufig, das es bei solchen Sachverhalten einen Umrechnungsmodus gibt, sodass sich der entlassene Beamte in der Rentenversicherung - mit niedrigeren Bezügen - wiederfindet.

 

Wenn´s anders sein sollte, hält sich mein Mitleid in Grenzen :lol:

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hab was auf die schnelle gefunden:

 

Der Beamte verliert definitiv seinen Anspruch auf "Beamtenpension", wasd aber nicht gleichzeitig heisst, dass er gar nichts mehr bekommt! Falsch wäre das aber nicht, finde ich!

Der "Arbeitgeber", also der Staat, zahlt dann aber auch rückwirkend die rentenbeiträge fir den beamten in der rentenjasse ein, die er sonst bei einer "normalen" Arbeit eingezahlt hätte! Unterm Strich kommt aber bedeutend weniger Rente für ihn raus als seine Beamtenpension! ...

 

quelle: http://www.juraforum.de/forum/archive/t-89...h%C3%A4ltnisses

 

geht dann doch in richtung deiner annahme

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Nähere Informationen:

 

Die Schwurgerichtskammer des Kieler Landgerichts verurteilte Oberkommissar Alexander M. zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Aussetzung mit Todesfolge im minderschweren Fall.

 

Das Strafmaß für seinen Kollegen, Hauptmeister Hans Joachim G., beträgt neun Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Der 58-Jährige schloss kurz die Augen, erleichtert atmete er auf. Seine Existenz ist gesichert, in zwei Jahren kann er in Rente gehen. Das bevorstehende Disziplinarverfahren - reine Formsache.

 

(...)

 

M. habe Robert Syrokowski aus dem Streifenwagen entlassen, ohne sich von der Funktionsfähigkeit von dessen Handy zu überzeugen oder davon, ob er die Nummer eines Taxiunternehmens kannte. Insgesamt zweifelte die Kammer einen Großteil der Einlassungen des Polizeibeamten an.

 

Sein älterer Kollege habe zwar in jener Nacht "objektiv die gleichen Erkenntnisquellen" gehabt, urteilte Richter Brommann. Doch in dem Verfahren habe nicht eindeutig geklärt werden können, inwieweit Hauptmeister G. die Dialoge zwischen M. und Robert Syrokowski sowie anderen Tatbeteiligten bewusst wahrgenommen habe.

 

Demnach folgte die Kammer den Ausführungen der Nebenklage. "Das Kommando während der Fahrt wurde von M. allein ausgeführt. Er war die treibende Kraft", sagte Rechtsanwalt Klaus Nentwig aus Bad Schwartau im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE.

 

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,15...78845-2,00.html

 

Eine "Mauschelei" kann ich jetzt eher nicht erkennen, insbesondere wenn man die Begründung des Richters liest. Meiner Meinung nach ist das Urteil zwar hart, aber gerecht.

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Eine "Mauschelei" kann ich jetzt eher nicht erkennen, insbesondere wenn man die Begründung des Richters liest. Meiner Meinung nach ist das Urteil zwar hart, aber gerecht.

 

sehe ich ähnlich. auch wenn ich das urteil jetzt nicht als besonders hart ansehe. mir tut es zwar fast ein wenig leid um die pensionsansprüche des jüngeren

der beiden. aber dann hätte er halt so ne scheisse nicht machen sollen.

gestern wurden die eltern des getöteten in stern.tv interviewt. was ich interessant fand, ihn ging es dabei nicht um die strafe für die beiden polizisten,

sondern um die wahrheit. die polizei hat leider wie so oft in solchen fällen gemauert und still gehalten. wahrscheinlich wäre es gar nicht soweit

gekommen wenn hier mehr offenheit der polizei gewesen wäre. jeder mensch macht fehler. aber die beiden polizisten haben es bis zum schluss

nicht eingesehen dass sie hier einen fehler gemacht haben. jedenfalls wenn man ihre einlassungen vor gericht als maßstab nimmt.

ich mag mich irren oder ein falsche bild haben, aber mein eindruck ist dass es der polizei schlicht und einfach oft an der fähigkeit zur selbstkritik fehlt.

das ganze wird leider noch untermauert durch die beiträge einiger cops hier im thread.

 

schade eigentlich. denn im großen und ganzen machen die meisten cops einen guten job.

aber solche fälle prägen sich dann leider ein und hinterlassen irgendwie ein komisches gefühl.

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Die Schwurgerichtskammer des Kieler Landgerichts verurteilte Oberkommissar Alexander M. zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Aussetzung mit Todesfolge im minderschweren Fall.

Fragt sich, wo hier der minderschwere Fall sein soll :lol:.

 

Das bevorstehende Disziplinarverfahren - reine Formsache.

Das ist eigentlich auch ein Witz. Wenn ein Disziplinarverfahren auf Grund der (fahrlässigen) Tötung eines Menschen eine reine Formsache ist, dann stimmt auch irgendwas nicht.

 

Insgesamt zweifelte die Kammer einen Großteil der Einlassungen des Polizeibeamten an.

In solchen Verfahren, also Verfahren vor Strafkammern und Schwurgerichten, werden dann plötzlich Polizistenaussagen richtigerweise angezweifelt. Fragt sich nur, warum das im OWi-Verfahren nahezu nie stattfindet!

 

sowie anderen Tatbeteiligten

Was für andere Tatbeteiligte?

 

Meiner Meinung nach ist das Urteil zwar hart, aber gerecht.

Hart ist das mit Sicherheit nicht. Hart wären Vollzugsstrafen und keine Bewährungsstrafen

Es wäre nicht einmal zu hart gewesen, keinen minderschweren Fall anzunehmen.

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