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Polizisten Erneut Vor Gericht


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Guest Simineon
Soweit Du Dich auf die Schuld von Sanitätern und Autofahrern berufst, muss ich dir widersprechen. Bei Fahrlässigkeitsdelikten ist jede Ursache in der Kausalkette gleichwertig. Soweit auch die Anderen Schuld tragen, wird jeder nach seiner Schuld bestraft, es kann sich aber keiner mit dem Anderen rausreden.

 

... und wo ist die Verhandlung gegen den Notarzt ?

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Schon in dem Bericht steht geschrieben, Polizisten eines Sonderkommandos fanden eine Bewusstlose Person auf der Strasse.
Haben sie nun einen bewusstlosen Jungen "ausgesetzt"? Soweit ich informiert bin, taten sie das nicht.

 

Die RTW Besatzung hielt es nicht für notwendig, den Jungen mitzunehmen (ob es eine Fehldiagnose war, er eine Gehirnerschütterung hatte oder einfach nur Stark Betrunken war sei dahingestellt), warum hält es dann die Polizei nicht für notwendig ihn mitzunehmen ?
Warum die RTW-Besatzung eine medizinische Behandlung für nicht notwendig erachtete, kann ich dir nicht sagen, ebensowenig kann ich dir sagen, warum er nicht Ingewahrsam genommen wurde (möglicherweise, weil es nicht erforderlich war)

 

Das ist meine Intention, die Einstellung "Das ist nicht meine Aufgabe" (Dinge (medizinischer Natur) zu beurteilen, sich hingegen aber die Einschätzung der Fahrtüchtigkeit (auch eine medizinische Einschätzung) offensichtlich zuzutrauen).
Hier haben wir einen Anfangsverdacht, den wir durch einen Arzt bestätigen lassen. Erkennst du den Unterschied?

 

Davon abgesehen, dass nich Sicher ist, was den Zustand des Jungen herbeiführte, denke ich schon, das ein Polizist eine gewisse Verantwortung gegenüber diesem Menschen, auch wenn eine RTW besatzung der Ansicht ist er benötige keine weitere medizinische Hilfe, vorallem dann, wenn er sich offensichtlich seines tuns nicht 100 %ig bewusst ist, hat.
Ich stimme dir zu, daß wir eine gewisse Verantwortung haben. Aber wie weit geht diese Verantwortung? Sollen wir jeden, der schwankend über die Straße läuft, einsperren (denn sonst könnte er ja überfahren werden...)?

Ebensowenig, wie ich die Gründe für die Einschätzung der RTW-Besatzung kenne, kenne ich die Gründe für die Einschätzung der Kollegen vor Ort. Kennst du sie?

 

Gezielt mit der Ansprache der Gehinrnerschütterung, welche im übrigen immernoch eine Theorie von Hartmut ist, wollte ich auf meinen folgenden Satz "Auch die unwissenheit einer Tatsache schützt vor keiner Bestrafung" hinaus und eben den Fakt, das ein Polizist dies erkennen und entsprechend handeln sollte.

Es tut mir sehr leid, und es ist bezeichnend, wenn Du Dich davon angegriffen fühlst.

Es gibt Dinge, die auch wir nicht erkennen können. Du kannst dir sicher sein, daß ich entsprechend meiner persönlichen Lageeinschätzung handel.

 

Ich fühle mich nicht angegriffen, jedoch erscheint es mir auch hier, als ob du, sorry, wenn ich es so hart formuliere, als Blinder von der Farbe sprichst.

 

Gruß

Goose

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Haben sie nun einen bewusstlosen Jungen "ausgesetzt"? Soweit ich informiert bin, taten sie das nicht.

 

Nein, aber stellt zumindest, wie sagst Du so schön dazu, einen Anfangsverdacht dar. In der Hinsicht, als dass es sich hier um eine Person handelt, die man zumindest nicht bei Winterlichen Verhältnissen auf einer Landstrasse einfach aussteigen lassen sollte.

 

Warum die RTW-Besatzung eine medizinische Behandlung für nicht notwendig erachtete, kann ich dir nicht sagen, ebensowenig kann ich dir sagen, warum er nicht Ingewahrsam genommen wurde (möglicherweise, weil es nicht erforderlich war)

 

Wer sagt, sie hätten ihn in Gewahrsam nehmen sollen ?

 

Hier haben wir einen Anfangsverdacht, den wir durch einen Arzt bestätigen lassen. Erkennst du den Unterschied?

 

Sehr wohl kenne ich den Unterschied, dann darf also ein VT, der alle Zeichen einer starken Fahruntüchtigkeit zeigt, was aber durch einen Arzt nicht bestätigt werden kann, einfach schlingernd weiterfahren ? Das ist beängstigend.

 

Ich stimme dir zu, daß wir eine gewisse Verantwortung haben. Aber wie weit geht diese Verantwortung? Sollen wir jeden, der schwankend über die Straße läuft, einsperren (denn sonst könnte er ja überfahren werden...)?

Ebensowenig, wie ich die Gründe für die Einschätzung der RTW-Besatzung kenne, kenne ich die Gründe für die Einschätzung der Kollegen vor Ort. Kennst du sie?

 

Um nocheinmal darauf zurückzukommen: Wer redet von Einsperren ? (von Dir abgesehen). Ich kenne Die Gründe nicht, doch wie schon weiter oben ausgeführt, handelt es sich bei mir um eine Meinungsäußerung, diese wird mir noch gestattet sein.

 

Es gibt Dinge, die auch wir nicht erkennen können. Du kannst dir sicher sein, daß ich entsprechend meiner persönlichen Lageeinschätzung handel.

 

Dieser Satz stimmt mich optimistisch und zugleich sehr nachdenklich.

 

Ich fühle mich nicht angegriffen, jedoch erscheint es mir auch hier, als ob du, sorry, wenn ich es so hart formuliere, als Blinder von der Farbe sprichst.

 

Hart ist etwas anderes, aber das habe ich zur genüge ausgeführt denke ich. Interessant an dieser Aussage ist vorallem, das wir offensichtlich alle Blind sind (mit wenigen Ausnahmen), wobei Du sicher nicht über genügend Hintergrundwissen verfügst, um dies beurteilen zu können. Lass mich raten, dass war ein Anfangsverdacht.

 

Gruß

Goose

 

Gruß zurück.

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Nein, aber stellt zumindest, wie sagst Du so schön dazu, einen Anfangsverdacht dar.
Nein, ich denke, daß eine bewustlose Person aus dem FuStKW geschmissen wurde, wurde noch nie bahauptet, oder?

 

Wer sagt, sie hätten ihn in Gewahrsam nehmen sollen ?
Was hätten sie deiner Ansicht nach denn machen sollen?

 

Sehr wohl kenne ich den Unterschied, dann darf also ein VT, der alle Zeichen einer starken Fahruntüchtigkeit zeigt, was aber durch einen Arzt nicht bestätigt werden kann, einfach schlingernd weiterfahren ? Das ist beängstigend.
Hier kommt es sicher auf die Art der Fahruntüchtigkeit an. Wenn die Aussage der Polizisten, er war fahruntüchtig und die gutachterliche Aussage eines Arztes, er war fahrtüchtig, gegenüberstehen, so sind die Chancen, daß er weiterfahren darf, jedoch ausgesprochen hoch.

 

Um nocheinmal darauf zurückzukommen: Wer redet von Einsperren ? (von Dir abgesehen). Ich kenne Die Gründe nicht, doch wie schon weiter oben ausgeführt, handelt es sich bei mir um eine Meinungsäußerung, diese wird mir noch gestattet sein.
Was sollen wir denn machen? Gewiss bringe ich einen Besoffenen nicht nach Hause. Dafür gibt es die beigefarbenen Autos mit dem gelb-schwarzen Schild auf dem Dach.

 

Interessant an dieser Aussage ist vorallem, das wir offensichtlich alle Blind sind (mit wenigen Ausnahmen), wobei Du sicher nicht über genügend Hintergrundwissen verfügst, um dies beurteilen zu können.
Daß ein Polizeibeamter in Bezug auf polizeiliche Maßnahmen über ein größeres Hintergrundwissen verfügt als jemand, der mit diesem Beruf nichts zu tun hat (außer möglicherweise mal das Großstadtrevier geschaut zu haben...)

 

Gruß

Goose

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Nein, ich denke, daß eine bewustlose Person aus dem FuStKW geschmissen wurde, wurde noch nie bahauptet, oder?

 

Nein, das hat niemand Behauptet. Ich bitte darum, nun keine Nachfrage zu stellen was den nun behauptet wurde, lesen könnte hier hilfreich sein.

 

Was hätten sie deiner Ansicht nach denn machen sollen?

 

Ich denke Du verfügst über genügend Hintergrundwissen um Dir diese Frage selbst zu beantworten, ansonsten hilft wiedereinmal lesen. (Es bleiben schließlich nicht viele Möglichkeiten übrig).

 

Hier kommt es sicher auf die Art der Fahruntüchtigkeit an. Wenn die Aussage der Polizisten, er war fahruntüchtig und die gutachterliche Aussage eines Arztes, er war fahrtüchtig, gegenüberstehen, so sind die Chancen, daß er weiterfahren darf, jedoch ausgesprochen hoch.

 

Ich rede nicht von Gerichtsverfahren, sondern von einer primären Gefahrenabwehr.

 

Was sollen wir denn machen? Gewiss bringe ich einen Besoffenen nicht nach Hause. Dafür gibt es die beigefarbenen Autos mit dem gelb-schwarzen Schild auf dem Dach.

 

Siehe oben.

 

 

Daß ein Polizeibeamter in Bezug auf polizeiliche Maßnahmen über ein größeres Hintergrundwissen verfügt als jemand, der mit diesem Beruf nichts zu tun hat (außer möglicherweise mal das Großstadtrevier geschaut zu haben...)

 

Sicher verfügt ein Polizeibeamter über mehr Hintergrundwissen, dies bestreitet niemand, doch zuallererst einmal muss ich mir sicher sein, mit wem ich es zu tun habe bevor ich behaupte derjenige verfüge nicht über genügend Kenntnisse, ich bin mir im übrigen auch noch nicht ganz sicher mit wem ich es zu tun habe, aus diesem Grunde halte ich mich mit derartigen Äusserungen zurück.

 

Gruß

Goose

 

Und nochmals der Gruß zurück.

 

Des weiteren bin ich nicht gewillt meine Nerven weiter in ein offensichtlich sinnloses Unterfangen zu investieren, wie ich schon weiter oben bemerkte, scheint dies eine sinnlose Diskussion zu sein.

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Doch genau 14 Stunden vor Prozessauftakt verunglückte Johanna H. selbst auf der Europastraße 27 zwischen Großenbrode und Heiligenhafen. Bei einem gewagten Überholmanöver stieß ein holländischer Kleinlaster mit dem Wagen der Lübeckerin frontal zusammen.

So eine Ironie der Geschichte. Da frag ich mich doch manchmal, ob da doch jemand im Hintergrund die Fäden zieht. :wacko:

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Oh man, hier wurde ja in recht kurzer Zeit recht viel geschrieben...manmanman....Goose....irgendwie verdrehte Welt hier, während Bluey in diesem Thread komischerweise diesmal recht objektiv rüber kommt, wirds bei dir immer schlimmer.

Und ich möchte nicht wissen, ob dem Autofahrer nicht auch noch was angehängt wurde

Die Fahrerin ist 14 Std vor dem Prozessauftakt bei einem Unfall umgekommen. Das Verfahren gegen Johanna H. wegen fahrlässiger Tötung wird im Januar 2006 eingestellt. Zu dem Unfallhergang hatte sie als Angeklagte geschwiegen.

Schau mal an, das hatte ich glatt schon wieder vergessen, und trotzdem richtig vermutet.

 

Ach nee, ich lass es lieber, hab keinen Bock mehr...Copy&Paste, Zitat hin, Zitat her...hat ja doch keinen Sinn. Warten wir mal das neue Urteil ab, und lesen uns dann die (hoffentlich) veröffentlichte Urteilsbegründung durch. Aber vielleicht gibbet ja auch wieder nur nen Zeitungsartikel für uns zu lesen, dann gibt's ja wieder neuen Stuff für Vermutungen.

Wie ist denn das Wetter so bei euch? Bei mir hat's in diesem Winter bislang noch gar nicht geschneit.

 

Gruß

Hawk

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Na, so ein Geeiere!

 

In so einem Fall wird der Aspirant nach Hause gebracht, in die Zelle gebracht oder in den Kreis seiner ( sofern noch zurechnungsfähigen ) Kumpel entlassen.

 

Wir setzen keine Hunde aus und erst recht keine Menschen!

 

Eine, wie auch immer geartete Ausrede fällt mir dazu nicht ein!

 

 

dete :wacko:

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Soweit Du Dich auf die Schuld von Sanitätern und Autofahrern berufst, muss ich dir widersprechen. Bei Fahrlässigkeitsdelikten ist jede Ursache in der Kausalkette gleichwertig. Soweit auch die Anderen Schuld tragen, wird jeder nach seiner Schuld bestraft, es kann sich aber keiner mit dem Anderen rausreden.

 

... und wo ist die Verhandlung gegen den Notarzt ?

 

Hat der Notarzt den Betrunkenen in der Walachei ausgesetzt? Der Notarzt hat den Betrunkenen in einer Situation vorgefunden, in der er nach deren Entscheidung nicht in ein Krankenhaus zu bringen war. Vermutlich wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wenn sie den Betrunkenen auf einer Landstraße, 8km von der „Zivilisation“ entfernt gefunden hätten.

 

 

Nochmal kurz eine Zusammenfassung: der Präsident der Vereinigten Staaten und Mickey Mouse packen sich eine alkoholisierte Person ins Auto, fahren in eine Richtung auf das Land, in der weder die Polizeistation noch das Haus des Betrunkenen liegen (auch kein Taxistand etc.) und setzen den Betrunkenen knapp außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches unzureichend bekleidet auf einer Landstraße aus.

 

 

Meiner Meinung nach ist es müßig, jetzt darüber zu reden, ob die beiden Polizisten eine Gehirnerschütterung hätten erkennen müssen oder nicht.

Ich hoffe nur, die beiden bekommen eine gerechte, aber harte Strafe.

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und setzen den Betrunkenen knapp außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches unzureichend bekleidet auf einer Landstraße aus.

Belege das einmal, das mit dem aussetzen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Naja, er war plötzlich alleine auf der Landstraße, die Polizisten "woanders".

 

Aber drehen wir den Spieß mal um. Erkläre Du mir doch mal bitte, warum die Polizisten in eine Richtung fahren, die weder Wohnort des Betrunken sind, noch zur Polizeiinspektion führten. Wohin waren also Mickey Mouse und der Präsident unterwegs? Daß er dort unbedingt aussteigen wollte, behaupten auch nur die beiden Polizisten.

 

Naja, jedenfalls verfestigt der ganze Fall meinen Eindruck von der Polizei. Wie ich es selbst erleben durfte, nehmen es nicht alle Polizisten mit der Wahrheit so genau, und das schon bei kleineren Dingen. Nachdem man keinem ansieht, ob er "gut" oder "böse" ist, werde ich diesen Personen auch weiterhin lieber mit reservierter Vorsicht gegenübertreten.

 

Auf das Urteil bin ich jedenfalls schon sehr gespannt...

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Naja, er war plötzlich alleine auf der Landstraße, die Polizisten "woanders".
Und dabei war er so fit, daß er vor dem Unfall noch rund 2 Kilometer laufen konnte, bevor er von dem zu schnell fahrenden Fahrzeug überfahren wurde.

 

Wie ich es selbst erleben durfte, nehmen es nicht alle Polizisten mit der Wahrheit so genau, und das schon bei kleineren Dingen.
Die Polizisten sind hier Beschuldigte in einem Strafverfahren. Ob sie nun die Wahrheit sagen oder lügen, weiß ich nicht, jedoch ist es für einen Beschuldigten nicht verboten, zu lügen.

Diesen Grundsatz (wenn ihn die Beschuldigten nun für sich nutzen), der für jeden Beschuldigten (und auch Betroffenen im OWi-Verfahren) steht, willst du doch in diesem Fall nicht aushebeln, oder?

 

Gruß

Goose

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Und dabei war er so fit, daß er vor dem Unfall noch rund 2 Kilometer laufen konnte, [...]

 

Unglaublich... :kopfschuettel: Was hätte er denn Deiner Meinung nach tun sollen? Sich zum Sterben neben die Landstrasse legen?

 

Von Polizisten hätte ich wenigstens ein geringes medizinisches Basiswissen erwartet! Die Symptome einer Gehirnerschütterung sollte nun wirklich jeder kennen, insbesondere Eltern!

 

[...] bevor er von dem zu schnell fahrenden Fahrzeug überfahren wurde.

 

Wilde Spekulation und ganz ganz billige Propaganda! :wacko:

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Unglaublich... Was hätte er denn Deiner Meinung nach tun sollen? Sich zum Sterben neben die Landstrasse legen?
Nein, das sicher nicht. Allerdings ist jemand, der 2 Kilometer laufen kann, erfahrungsgemäß nicht völlig hilflos.

 

Von Polizisten hätte ich wenigstens ein geringes medizinisches Basiswissen erwartet! Die Symptome einer Gehirnerschütterung sollte nun wirklich jeder kennen, insbesondere Eltern!
Dazu sagte ich schon: Ich bin kein Arzt. Wenn die RTW-Besatzung eine medizinische Behandlung für nicht erforderlich betrachtet, so nehme ich dieses fachmännische Urteil hin.

 

 

Wilde Spekulation und ganz ganz billige Propaganda!

 

... wo er von einem zu schnell fahrenden Pkw erfasst und tödlich verletzt wurde ...

 

Jaja, immer dieser Propaganda-BGH mit seinen spekulativen Pressemitteilungen :wacko:

 

Gruß

Goose

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*grrr* sowas ärgert mich ... wenn Du mich schon ärgern willst und mir mit gleicher Münze heimzahlen willst, dann informiere Dich vorher !

 

Na wenn Du sonst nichts mehr auszusetzen hast, sind wir uns ja einig.

 

... und wo ist die Verhandlung gegen den Notarzt ?

 

Was fragst Du mich? Kenne ich den Sachverhalt? Wenn es keine gibt, ist er offensichtlich unschuldig. Die Autofahrerin, wenn das Verfahren eingestellt wurde, erst recht. Oder glaubst Du, die Sta, die 2x per Klageerzwingungsverfahren dazu gezwungen werden musste gegen die Polizisten vorzugehen, hätte es versäumt andere Sündenböcke zu suchen.

 

Na, so ein Geeiere!

 

In so einem Fall wird der Aspirant nach Hause gebracht, in die Zelle gebracht oder in den Kreis seiner ( sofern noch zurechnungsfähigen ) Kumpel entlassen.

 

Wir setzen keine Hunde aus und erst recht keine Menschen!

 

Eine, wie auch immer geartete Ausrede fällt mir dazu nicht ein!

 

 

dete :wacko:

 

:kopfschuettel:

 

Den Anderen fällt aber auch keine Ausrede ein, außer dass es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt.

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Guest Simineon

... und wo ist die Verhandlung gegen den Notarzt ?

 

Hat der Notarzt den Betrunkenen in der Walachei ausgesetzt? Der Notarzt hat den Betrunkenen in einer Situation vorgefunden, in der er nach deren Entscheidung nicht in ein Krankenhaus zu bringen war. Vermutlich wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wenn sie den Betrunkenen auf einer Landstraße, 8km von der „Zivilisation“ entfernt gefunden hätten.

 

Ich hoffe nur, die beiden bekommen eine gerechte, aber harte Strafe.

 

Der Notarzt hat eine Person vorgefunden, die kurz vorher noch bewusstlos war und hat diese Person nicht ins Krankenhaus gebracht. Diese Person ist auf eigenen Wunsch wieder aus dem Krankenwagen ausgestiegen.

Wieso wird dem Jugendlichen zugestanden auf eigenen Wunsch aus einem Krankenwagen auszusteigen, aber aus nem Streifenwagen soll er nicht auf eigenen Wunsch aussteigen dürfen ?

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Hallole,

 

ich bin der Meinung, @dete hat alles zur Sache gesagt. Vollste Zustimmung.

So, und nur so, darf die Polizei handeln!

 

Was im vorliegenden Fall tatsächlich herauskommt - nun, man darf gespannt sein.

 

@Simineon

Wie du sicher weißt, gibt es soetwas wie eine "Garantenstellung". Und da die Person in polizeilichen Gewahrsam war (sonst wäre sie ja nicht im Streifenwagen gewesen), haben die Beamten eben eine besondere Sorgfaltspflicht. Wird diese verletzt und es kommt zu einem Schaden, so ist eine Handlung durch Unterlassen im strafrechtlichen Sinne aufgrund der besonderen Garantenstellung durchaus begründbar. Daher auch der erste Schuldspruch der fahlässigen Tötung durch Unterlassen.

 

Grüße

 

papemark

 

PS: Früher, ganz früher einmal gab es tatsächlich sowas wie den "Verbringungsgewahrsam". Da hat man den Trunkenbold oder Störenfried einfach an die Bereichsgrenze gefahren und nach Hause laufen lassen. Durch die Verbringung war die Störung beendet und der polizeiliche Zweck erreicht. Bis der Betroffene dann zu Hause war, hatte er genug Zeit, sein Mütchen zu kühlen.

Das gibt es nicht mehr und das ist auch gut so!

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Unglaublich... Was hätte er denn Deiner Meinung nach tun sollen? Sich zum Sterben neben die Landstrasse legen?
Nein, das sicher nicht. Allerdings ist jemand, der 2 Kilometer laufen kann, erfahrungsgemäß nicht völlig hilflos.

 

Deine "Erfahrung" deckt sich mit Deinen medizinischen Basiskenntnissen: Für den unzureichend bekleideten, bei Minusgraden, fern einer Ortschaft Ausgesetzten bedeutet seine Situation Lebensgefahr! Wie allgemein bekannt ist, mobilisieren Menschen in Lebensgefahr ihre letzten Reserven - eben um zu überleben!

 

Von Polizisten hätte ich wenigstens ein geringes medizinisches Basiswissen erwartet! Die Symptome einer Gehirnerschütterung sollte nun wirklich jeder kennen, insbesondere Eltern!
Dazu sagte ich schon: Ich bin kein Arzt. Wenn die RTW-Besatzung eine medizinische Behandlung für nicht erforderlich betrachtet, so nehme ich dieses fachmännische Urteil hin.

 

Vogel-Strauss-Mentalität! Verantwortung von sich weisen, damit man für die Konsequenzen nicht geradestehen muss. Widerlich! :wacko:

Du musst kein Arzt sein. Die Symptome einer Gehirnerschütterung gehören zum Allgemeinwissen!

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Guest Simineon
Ich hoffe nur, die beiden bekommen eine gerechte, aber harte Strafe.

Ich wünsche mir, es wird eine gerechte Verhandlung mit einem gerechten Urteil.

 

Zur Erinnerung:

Die Person, die am Ende tatsächlich den Jugendlichen überfahren hat war zu schnell unterwegs; das Verfahren wurde eingestellt

Der Notarzt/ die Sanis, die diesen Jugendlichen auf eigenen Wunsch wieder gehen liessen und ihn nicht in ein Krankenhaus gebracht haben, gegen die ist meines Wissens nach erst gar kein Verfahren eröffnet worden.

aber gegen die Polizisten, die einen Jugendlichen evtl. auf eigenen Wunsch aussteigen liessen, einen Jugendlichen der immerhin so fit ist, dass er noch eine gute Strecke laufen konnte, gegen die wird ein Strafverfahren eröffnet.

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Nein, das sicher nicht. Allerdings ist jemand, der 2 Kilometer laufen kann, erfahrungsgemäß nicht völlig hilflos.

 

Es soll ja schon mehr als einmal ein demenzkranker Senior aus dem Altersheim ausgebüchst sein, dessen Leiche nicht im Nahfeld der Einrichtung gefunden wurde.

 

Mobilität deutet nicht darauf hin, dass diese auch zielgerichtet ist.

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Deine "Erfahrung" deckt sich mit Deinen medizinischen Basiskenntnissen: Für den unzureichend bekleideten, bei Minusgraden, fern einer Ortschaft Ausgesetzten bedeutet seine Situation Lebensgefahr! Wie allgemein bekannt ist, mobilisieren Menschen in Lebensgefahr ihre letzten Reserven - eben um zu überleben!
Ne, meine Erfahrungen sind deutlich besser als meine medizinischen Kenntnisse.

Ob er nun seine letzten Reserven mobilisierte, weiß ich nicht. Über den Allgemeinzustand, bevor er den FuStKW verließ, bin ich nicht informiert.

Vogel-Strauss-Mentalität! Verantwortung von sich weisen, damit man für die Konsequenzen nicht geradestehen muss. Widerlich!
Falsch. Das ist das Vertrauen auf das Urteil eines Experten. Das hat nichts mit Vogel-Strauss-Mentalität zu tun. Wenn mir jemand seine fachliche Meinung mitteilt, der es wissen muss, dann glaube ich dem idR.

 

Du musst kein Arzt sein. Die Symptome einer Gehirnerschütterung gehören zum Allgemeinwissen!
Dann erzähl mal. Was hatte er, was die RTW-Besatzung nicht erkannt hat, wohl aber die Polizeibeamten hätten erkennen müssen?

 

Ansonsten schließe ich mich Simineon an: Ich wünsche mir ein faires Verfahren, in dem alle be- und entlastenden Aspekte gewürdigt werden, um ein der Tat angemessenes Urteil zu finden. Wilde Spekulationen hingegen halte ich für unangemessen.

 

Gruß

Goose

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................ Ich bin kein Arzt. Wenn die RTW-Besatzung eine medizinische Behandlung für nicht erforderlich betrachtet, so nehme ich dieses fachmännische Urteil hin.

 

Gruß

Goose

 

 

Also von Medizin keine Ahnung, aber Nachts auf der Landstr. mehr Fachwissen, als ein amtlich anerkannter - eventuell sogar vereidigter - Sachverständiger, der einem Kfz Halter das eine oder andere ungewöhnliche Anbauteil an seinem Fz. eingetragen hat :wacko: .

 

Was der Sachverständige so alles in die Papiere einträgt, interessiert nicht so richtig, da bleibt ja nur ein hilfloser Jüngling stehen, der anschließend noch von einem genehmen Richter abgewatscht wird. Bei Sachverhalten, wo´s dann richtig brenzlich wird, wird sich dann hinter Unkenntnis verschanzt und der Sachverstand auf die RTW Besatzung übertragen, damit mir selber keiner an´s Bein pinkeln kann :kopfschuettel: .

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Also von Medizin keine Ahnung, aber Nachts auf der Landstr. mehr Fachwissen, als ein amtlich anerkannter - eventuell sogar vereidigter - Sachverständiger, der einem Kfz Halter das eine oder andere ungewöhnliche Anbauteil an seinem Fz. eingetragen hat :wacko: .

 

Was der Sachverständige so alles in die Papiere einträgt, interessiert nicht so richtig, da bleibt ja nur ein hilfloser Jüngling stehen, der anschließend noch von einem genehmen Richter abgewatscht wird. Bei Sachverhalten, wo´s dann richtig brenzlich wird, wird sich dann hinter Unkenntnis verschanzt und der Sachverstand auf die RTW Besatzung übertragen, damit mir selber keiner an´s Bein pinkeln kann :kopfschuettel: .

:kopfschuettel: Wie wahr, wie wahr...

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Guest Der Friese

im übrigen hat eine besatzung in einem rettungswagen gar nicht die möglichkeit, jemanden gegen seinen willen irgendwo hinzufahren, die polizisten schon, da sie gesonderte rechte haben....

 

ergo muss die polizei in dem falle die sorgfaltspflicht haben, zur not eben mit einem sanitäter an ihrer seite....und nicht andersherum...

 

gruß

der friese

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Wie ich es selbst erleben durfte, nehmen es nicht alle Polizisten mit der Wahrheit so genau, und das schon bei kleineren Dingen.
Die Polizisten sind hier Beschuldigte in einem Strafverfahren. Ob sie nun die Wahrheit sagen oder lügen, weiß ich nicht, jedoch ist es für einen Beschuldigten nicht verboten, zu lügen.

Diesen Grundsatz (wenn ihn die Beschuldigten nun für sich nutzen), der für jeden Beschuldigten (und auch Betroffenen im OWi-Verfahren) steht, willst du doch in diesem Fall nicht aushebeln, oder?

 

Gruß

Goose

 

Selbstverständliche dürfen auch Polizisten als Beschuldigte vor Gericht lügen. Das erwarte ich ja auch geradezu von Ihnen, wenn sie es - wie z. B. in einem Fall bei mir - schon als Zeuge nicht so genau mit der Wahrheit nehmen.

 

Es zeigt halt mal wieder, daß Polizisten auch nur Meschen sind und doch nicht besser, wie viel dieser Gattung meinen.

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Guest Simineon
im übrigen hat eine besatzung in einem rettungswagen gar nicht die möglichkeit, jemanden gegen seinen willen irgendwo hinzufahren, die polizisten schon, da sie gesonderte rechte haben....

 

ergo muss die polizei in dem falle die sorgfaltspflicht haben, zur not eben mit einem sanitäter an ihrer seite....und nicht andersherum...

 

gruß

der friese

 

Stimmt, aber in meiner Laufbahn als Sani hab ich das oft genug praktiziert, da ist dann halt ein Polizist im RTW mitgefahren. Allerdings wohlgemerkt haben wir als Sanis die Polizei angefordert, um jemanden gegen seinen Willen zu transportieren und der Polizist ist im RTW mitgefahren und nicht der Sani im Streifenwagen.

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Eine kurze einfache Beschreibung: [...]

Sorry, aber das wußte ich nicht. Ich werde mir das auch nicht merken, weil das definitiv nicht zu meinen Aufgaben zählt zu beurteilen, in welcher (medizinisch betrachtet) Verfassung sich jemand befindet. Wenn ich der Ansicht bin, daß das etwas nicht stimmen könnte, so rufe ich entsprechende Fachleute. Sind die - wie in diesem Fall - schon vor Ort, entfällt das logischerweise. In der Regel sagen die Sanis auch noch etwas zum Zustand er Person, bevor sie wieder abrücken. Sagen sie nichts, darf ich davon ausgehen, daß die Person zumindest soweit in Ordnung ist, daß sie Herr Ihrer Sinne ist und auch gut alleine auf sich aufpassen kann.

 

Um auf Deine Frage zu Antworten: Ja, sie hätten ihn in ein Krankenhaus bringen müssen, vorrausgesetzt, er hatte eine Gehirnerschütterung. Keineswegs habe ich behauptet, er hätte eine Gehirnerschütterung gehabt, lediglich bin ich der Ansicht, dass ein Polizist dieses erkennen sollte.
Mit Einschränkungen! Der Einfachheit zitiere ich mal einen treffenden Beitrag von @Simineon:
Stimmt, aber in meiner Laufbahn als Sani hab ich das oft genug praktiziert, da ist dann halt ein Polizist im RTW mitgefahren. Allerdings wohlgemerkt haben wir als Sanis die Polizei angefordert, um jemanden gegen seinen Willen zu transportieren und der Polizist ist im RTW mitgefahren und nicht der Sani im Streifenwagen.

Wir müssen zunächst mal gar nichts. Wenn in aktuellen Fall die Notwendigkeit bestanden hätte, die Person ins Krankenhaus zu verbringen, so wäre das primär die Aufgabe des RTW gewesen. Im Falle des Falles hätten wir die Sanis auch unterstützt, wenn die Person sich geweigert hätte, es aber offenkundig gewesen ist, daß sie sich in einem Zustand befand, der eine freie Willensentscheidung ausschloß.

 

Ansonsten: wir sind weder ein Taxi noch ein RTW und auch nicht medizinisch geschult. Wir sollen lediglich (so wie grundsätzlich jeder Autofahrer) Erste Hilfe leisten können.

 

Naja, nur paßt der hier denkbar schlecht.

Wirklich ? Warum ?

Ganz einfach: weil wenn man (als med. Laie) nicht erkennen können MUß, daß jemand eine Verletzung oder ähnliches hat, so kann man ihm allein aus der Tatsache, daß er aber später aufgrund eben dieser Verletzung starb oder schwere Folgeschäden davontrug, keinen Strick draus drehen. So gesehen paßt hier Dein Spruch eben nicht.

 

Ein Mensch, der das was er liest nicht versteht, liest es nicht lange. És ist interessant, dass Juristen nicht so lange studieren müssten, müssten sie die Gesetzte einfach "nur" "auswendig" lernen, ist es doch wohl eher so, das ein Studium der Rechtswissenschaften umfangreicher ist als es auf den ersten Blick scheint.
Sorry, aber selbst nach mehrfachem Lesen verstehe ich den Sinn dieser Aussage immer noch nicht ganz. :wacko:

 

=> meine Intention war: Lesen soll zwar bilden, aber Lesen allein reicht eben oftmals nicht aus. Man muß es auch verstehen UND praktisch umzusetzen wissen.

 

Entscheiden tut hier niemand, aber viele äußern Ihre Meinung. Ist es nicht so, dass wir alle unsere Einschätzungen und Meinungen zu delikten oder auch Ordnungswidrigkeiten hier kundtun und dies gemeinhin hingenommen wird, wo hingegen dies hier nun nicht erlaubt scheint ?

Es scheint aber so, als meinten hier einige, über Recht und Unrecht "entscheiden" zu müssen/können.

 

Die Einstellung "das muss ich nicht können" halte ich in einem solchen Amt, vor dem Hintergrund des aufgezeigten Beispiels, für moralisch höchst bedenklich. Vorallem beim Erkennen offensichtlicher Störungen, so eine Gehirnerschütterung versteckt man ja nicht mal eben so...

Sagen wir mal so: man kann unmöglich alles wissen. Und es gibt auch in diesem Amt viele viele Dinge, die man nicht weiß und eben auch nicht wissen muß. Dafür gibt es mehr als genug Fachleute, bei denen man sich Rat holen kann oder eben auch muß. Daran kann ich nichts moralisch bedenklich finden.

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Die RTW Besatzung hielt es nicht für notwendig, den Jungen mitzunehmen (ob es eine Fehldiagnose war, er eine Gehirnerschütterung hatte oder einfach nur Stark Betrunken war sei dahingestellt), warum hält es dann die Polizei nicht für notwendig ihn mitzunehmen ?

Die Antwort findet sich hier im ersten Teil des Zitats.

 

Das ist meine Intention, die Einstellung "Das ist nicht meine Aufgabe" (Dinge (medizinischer Natur) zu beurteilen, sich hingegen aber die Einschätzung der Fahrtüchtigkeit (auch eine medizinische Einschätzung) offensichtlich zuzutrauen).
Falscher Rückschluß. Bei letzterem sind es Anhaltspunkte, Verdachtsmomente, die letztlich dazu führen, daß man der Sache genauer nachgeht und im Endeffekt auch wieder einen Fachmann (Arzt) zu Rate zieht. Hier beurteilt abschließend von unserer Seite her niemand etwas einfach mal eben so.

 

Davon abgesehen, dass nich Sicher ist, was den Zustand des Jungen herbeiführte, denke ich schon, das ein Polizist eine gewisse Verantwortung gegenüber diesem Menschen, auch wenn eine RTW besatzung der Ansicht ist er benötige keine weitere medizinische Hilfe, vorallem dann, wenn er sich offensichtlich seines tuns nicht 100 %ig bewusst ist, hat.

Stimmt. Man muß schon "beurteilen" und letztlich entscheiden, was man macht. Es gibt mehr als genug ähnlich gelagerter Fälle, wo man die Person auch nicht gleich mitnimmt. Die Entscheidung müssen die Kollegen vor Ort treffen und diese letztlich auch vertreten und begründen.

 

Gezielt mit der Ansprache der Gehinrnerschütterung, ..., wollte ich auf meinen folgenden Satz "Auch die unwissenheit einer Tatsache schützt vor keiner Bestrafung" hinaus und eben den Fakt, das ein Polizist dies erkennen und entsprechend handeln sollte.
Um alle Eventualitäten abdecken zu können, sprich viele andere Situationen, in denen ein anderer ähnlich argumentieren könnte oder würde, entsprechend handhaben zu können, müßte man die Ausbildung eines Polizisten sicherlich um einige Themenbereiche erweitern und die Ausbildungszeit deutlich verlängern. Ich bin aber immer noch der Ansicht, daß das nicht zu unseren Aufgaben gehört, zumal es dafür speziell geschultes Fachpersonal gibt, die dafür ja auch nicht nur ein paar Wochen an Lehrzeit zur Verfügung gestellt bekommen.

 

Was hätten sie deiner Ansicht nach denn machen sollen?

 

Ich denke Du verfügst über genügend Hintergrundwissen um Dir diese Frage selbst zu beantworten, ansonsten hilft wiedereinmal lesen. (Es bleiben schließlich nicht viele Möglichkeiten übrig).

Ich hätte auf diese Frage auch gerne ein Antwort von Dir. Ich kann mir zwar selbst einige Möglichkeiten vorstellen, hätte aber doch ganz gerne gewußt, welche DIR da so in den Sinn kämen. Und: bitte nicht wieder mit so einer Ausrede wie im obigen Zitat versuchen, sich aus der Affaire zu ziehen. ;)

 

Und dabei war er so fit, daß er vor dem Unfall noch rund 2 Kilometer laufen konnte, [...]
Unglaublich... :kopfschuettel: Was hätte er denn Deiner Meinung nach tun sollen? Sich zum Sterben neben die Landstrasse legen?

Komm mal wieder runter und beruhige Dich. So verkehrt war die Frage von Goose gar nicht. Offensichtlich war er ja doch noch recht gut zu Fuß. Du polemisierst mal wieder maßlos.

 

Von Polizisten hätte ich wenigstens ein geringes medizinisches Basiswissen erwartet! Die Symptome einer Gehirnerschütterung sollte nun wirklich jeder kennen, insbesondere Eltern!

Ah ja, noch einer. Schön. Ich z.B. bin Vater zweier Kinder, kann aber trotzdem keine Gehirnerschütterung und sicherlich auch vieles andere mehr nicht erkennen. Wenn meine Kids etwas haben und ich nicht weiß, was Sache ist, dann fahre ich mit ihnen zu einem Arzt.

 

[...] bevor er von dem zu schnell fahrenden Fahrzeug überfahren wurde.
Wilde Spekulation und ganz ganz billige Propaganda! :wacko:

Naja, damit kennst Du Dich ja bestens aus.

 

Eine, wie auch immer geartete Ausrede fällt mir dazu nicht ein!

Stimmt. Es geht hier aber auch nicht um irgendwelche Ausreden, soweit ich das erkennen konnte, sondern schlichtweg darum, keine Hexenjagd zu betreiben.

 

Vogel-Strauss-Mentalität! Verantwortung von sich weisen, damit man für die Konsequenzen nicht geradestehen muss. Widerlich! :D

Du musst kein Arzt sein. Die Symptome einer Gehirnerschütterung gehören zum Allgemeinwissen!

1. als widerlich würde ich hier eher Deine Argumentationsweise bezeichnen. :kopfschuettel:

2. nur weil Du das sagst? Ich betrachte das nicht als Allgemeinwissen und ich bin mir auch sehr sicher, daß viele viele Menschen das ebenfalls nicht zu beurteilen/erkennen wüßten.

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Naja, er war plötzlich alleine auf der Landstraße, die Polizisten "woanders".

Soll vorkommen wenn sich Wege trennen.

 

Aber drehen wir den Spieß mal um. Erkläre Du mir doch mal bitte, warum die Polizisten in eine Richtung fahren, die weder Wohnort des Betrunken sind, noch zur Polizeiinspektion führten. Wohin waren also Mickey Mouse und der Präsident unterwegs? Daß er dort unbedingt aussteigen wollte, behaupten auch nur die beiden Polizisten.
Da werde ich mich jetzt nicht in Spekulationen verrennen, schließlich war ich nicht dabei.

Und wenn bei mir einer aussteigen will, egal wo, und ich die Möglichkeit habe zum anhalten, steigt der aus. Oder zwingst Du deine Mitfahrer mit dir zu fahren?

 

Naja, jedenfalls verfestigt der ganze Fall meinen Eindruck von der Polizei. Wie ich es selbst erleben durfte, nehmen es nicht alle Polizisten mit der Wahrheit so genau, und das schon bei kleineren Dingen. Nachdem man keinem ansieht, ob er "gut" oder "böse" ist, werde ich diesen Personen auch weiterhin lieber mit reservierter Vorsicht gegenübertreten.

Tue das

 

MfG.

 

hartmut

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Also von Medizin keine Ahnung, aber Nachts auf der Landstr. mehr Fachwissen, als ein amtlich anerkannter - eventuell sogar vereidigter - Sachverständiger, der einem Kfz Halter das eine oder andere ungewöhnliche Anbauteil an seinem Fz. eingetragen hat :wacko: .

 

Was der Sachverständige so alles in die Papiere einträgt, interessiert nicht so richtig, da bleibt ja nur ein hilfloser Jüngling stehen, der anschließend noch von einem genehmen Richter abgewatscht wird. Bei Sachverhalten, wo´s dann richtig brenzlich wird, wird sich dann hinter Unkenntnis verschanzt und der Sachverstand auf die RTW Besatzung übertragen, damit mir selber keiner an´s Bein pinkeln kann :kopfschuettel: .

Wow. Lange hat's gedauert, aber letztlich hast Du mich ja doch nicht enttäuscht. Irgend ein (hier leider wirklich) dummer Kommentar kommt ja fast immer aus Deiner Ecke.

 

1. Äpfel und Birnen. Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun.

2. darüber wurde ja auch schon hinreichend diskutiert. Abgesehen davon, daß die Freaks aus der Tuningszene oder solche, die sich gerne dazu zählen ("Jüngling"), alles andere als hilflos sind, oftmals eher mit einer recht großen Klappe ausgestattet sind, ist auch dieser Vergleich mal wieder ein solcher zwischen Äpfeln und Birnen.

 

Wenn Du ETWAS besser nachdenken und letztlich auch argumentieren würdest, hättest Du erkennen können, daß durchaus eine Verantwortung besteht. Aber nicht so billig und polemisch, wie Du das mal wieder zu beschreiben versuchst. Ärmlich!

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Der Notarzt hat eine Person vorgefunden, die kurz vorher noch bewusstlos war und hat diese Person nicht ins Krankenhaus gebracht. Diese Person ist auf eigenen Wunsch wieder aus dem Krankenwagen ausgestiegen.

Wieso wird dem Jugendlichen zugestanden auf eigenen Wunsch aus einem Krankenwagen auszusteigen, aber aus nem Streifenwagen soll er nicht auf eigenen Wunsch aussteigen dürfen ?

 

Woher hast Du die Geschichte mit dem eigenen Wunsch? Du biegst Dir da was zurecht. Nochmal aus der Pressemitteilung des BGH:

 

Um einen Platzverweis durchzusetzen und einen Störer "los zu sein", ließen die Angeklagten nach den Feststellungen des Landgerichts einen erheblich alkoholisierten und desorientierten 18-jährigen Gymnasiasten nach einer Fahrt von etwa 10 Kilometern zur Nachtzeit außerhalb bewohnten Gebietes aussteigen.
Wie es scheint waren die beiden Gangster selbst noch nichtmal so helle, die Ausrede zu bringen, die Du ihnen hier zusammenbastelst. Vielmehr haben sie dem Gericht wohl erzählt, dass sie ihn ausgesetzt haben, um den Platzverweis durchzusetzen und ihn los zu sein. (Wie Du vielleicht erkennst steht das in Anführungszeichen)

 

Die Person, die am Ende tatsächlich den Jugendlichen überfahren hat war zu schnell unterwegs; das Verfahren wurde eingestellt

Der Notarzt/ die Sanis, die diesen Jugendlichen auf eigenen Wunsch wieder gehen liessen und ihn nicht in ein Krankenhaus gebracht haben, gegen die ist meines Wissens nach erst gar kein Verfahren eröffnet worden.

aber gegen die Polizisten, die einen Jugendlichen evtl. auf eigenen Wunsch aussteigen liessen, einen Jugendlichen der immerhin so fit ist, dass er noch eine gute Strecke laufen konnte, gegen die wird ein Strafverfahren eröffnet.

 

Also nachdem Du jetzt schon erkennen musstest, dass die beiden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verurteilt werden (jedenfalls hast Du mir da ja nicht mehr widersprochen), ist es nun die böse Justiz, die auf den armen Polizisten rumhackt, statt die richtigen Verbrecher zu fangen (um nicht zu sagen: die ganzen Rasser, die den Jungen totgefahren haben).

Auch hier ist nochmals darauf hinzuweisen (man kann es gar nicht oft genug tun), dass die Justiz 2x per Klageerzwingungsverfahren aufgefordert werden musste, den beiden nachzugehen.

Zudem haben sich jetzt hier schon 2 Cops dahingehend geäußert, dass die beiden offensichtlich Scheiße gebaut haben und Du versuchst immer noch Ausreden für sie zu finden :wacko:

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Vogel-Strauss-Mentalität! Verantwortung von sich weisen, damit man für die Konsequenzen nicht geradestehen muss. Widerlich! :wacko:

Du musst kein Arzt sein. Die Symptome einer Gehirnerschütterung gehören zum Allgemeinwissen!

Das ist absoluter Quatsch, um es freundlich auszudrücken.

 

Es gibt erst einmal einen Verdacht auf eine Gehirnerschütterung wenn bekannt ist wie die Verletzung entstanden ist. Davon steht nichts auf dem Hinterkopf so als Anleitung. Und als ich meine Ausbildung in Notfallmedizin gemacht habe, mussten wir eben auf Grund des Unfalls entscheiden ob ein Verdacht auf eine Gehirnerschütterung besteht oder nicht.

 

Wenn denn so ein Kamerad nicht mit dem RTW mitfahren wollte, dann ist es eben sein Pech. Dann wird aufgeklärt was passieren kann, und auf was er zu achten hat. Das war es dann, mit Gewalt haben wir keinen in den RTW getragen. Schon mal was von Eigenverantwortung gehört?

 

Was für mich, trotz meiner Ausbildung nicht möglich ist, bei einem Betrunkenen feststellen ob der jetzt nur betrunken ist, oder unter Epilepsie leidet, oder eine Gehirnerschütterung hat.

 

Aber wer meint er weiß es besser, darf darf mir gerne erklären wie bei einem Betrunkenen bei dem kein Anfangsverdacht besteht, eine Gehirnerschütterung oder sonstige Krankheit festgestellt wird.

 

MfG.

 

hartmut

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Also zu dem vergleich von faun: Ich finde das sind nicht Äpfel und Birnen... Oder habt ihr Pol-Beamten eine abgeschlossene KfZ-Mechaniker Ausbildung? Wenn nicht, wieso meint ihr dann Urteilen zu können ob das Teil an den Wagen gehört oder nicht?

 

BTT:

Auf die rechtliche Diskussion lasse ich mich nicht ein, da ich als einfacher Bürger nicht so den Durchblick habe... Und man geht ja nicht freiwillig auf unsicheres Eis gell?

 

Für mich haben die beiden Beamten MENSCHLICH versagt. Entweder mitnehmen und dann nach Hause bringen oder zur Wache mitnehmen, oder dorten stehen lassen und darauf achten dass er sich ein Taxi holt... Aber nicht erstmal mitnehmen und dann einfach in der Walachei rauslassen. Wenn offensichtlich kein Haus oder ähnliches in der nähe ist würde ich als Polizist den nicht aussteigen lassen, alleine schon weil er aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr ganz klar war... Meiner Meinung nach sollten die Polizisten nicht immer stur nach Buch vorgehen... Zu meinem glück sind mir solche Beamten noch nicht begegnet... Bis jetzt habe ich nur menschlich total korrekte Beamten angetroffen (im Einsatz sowie Privat). Ich weiss ihr habt eure Vorschriften und Anweisungen... Aber menschliche Entscheidungen zu treffen sollten meiner Meinung nach genauso zum Polizisten gehören wie Rechtschaffenheit, Ehrlichkeit und Loyalität. Polizist ist doch kein jedermanns/fraus Job den jeder asoziale dreck ausüben kann... Um ein guter Polizist zu sein gehört in meinen Augen als BÜRGER DES LANDES auch ein menschliches Urteilsvermögen... Finde da gibt es gute Beispiele in der Serie "Third Watch". Ja ich weiss fiktion und realität... Aber da zeigen einige Cops die Charakterzüge die ich für wichtig erachte... Auch wenn keiner der Cops in der Serie "Der Perfekte Cop" ist...

 

Ich habe da eine idee für eine Fernsehserie... DSDSPB (Deutschland sucht den Super Polizeibeamter) vielleicht wäre das ja mal ein ansporn :wacko:

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Um nochmal auf die Unfallfahrerin zurückzukommen: Abseits der Autobahnen gilt das Sichtfahrgebot. Das heißt, ich darf nur so schnell fahren, dass ich innerhalb der einsehbaren Strecke anhalten kann. Punkt. Wenn da ein Besoffener rumtorkeln würde, und ich würde den überfahren, wäre es auch fahrlässige Tötung.

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Guest Simineon
Der Notarzt hat eine Person vorgefunden, die kurz vorher noch bewusstlos war und hat diese Person nicht ins Krankenhaus gebracht. Diese Person ist auf eigenen Wunsch wieder aus dem Krankenwagen ausgestiegen.

Wieso wird dem Jugendlichen zugestanden auf eigenen Wunsch aus einem Krankenwagen auszusteigen, aber aus nem Streifenwagen soll er nicht auf eigenen Wunsch aussteigen dürfen ?

 

Woher hast Du die Geschichte mit dem eigenen Wunsch? Du biegst Dir da was zurecht.

 

Du bist auch ne harte Nuss, wie wäre es, wenn Du Dir mal die Quellen durchliest, anstatt mich alles einzeln heraussuchen zu lassen ?

 

Rückblick: Am 30. November 2002 feiert Robert S. mit Freunden in der Discothek "Ziegelei" in Groß Weeden - und trinkt dort reichlich Alkohol. In seinem Blut werden später 1,99 Promille Alkohol gemessen. Als er das Lokal verlässt, stürzt er an der Einfahrt zur Mülldeponie, verliert das Bewusstsein. Umstehende alarmieren die Einsatzzentrale der Polizei, die schickt einen Notarzt. Als Robert S. zu sich kommt, weigert er sich, ins Krankenhaus gefahren zu werden. Er will allein nach Hause.

 

Nun, wer biegt sich da was zurecht ?

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Guest Simineon
Also nachdem Du jetzt schon erkennen musstest, dass die beiden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verurteilt werden (jedenfalls hast Du mir da ja nicht mehr widersprochen), ist es nun die böse Justiz, die auf den armen Polizisten rumhackt, statt die richtigen Verbrecher zu fangen (um nicht zu sagen: die ganzen Rasser, die den Jungen totgefahren haben).

Auch hier ist nochmals darauf hinzuweisen (man kann es gar nicht oft genug tun), dass die Justiz 2x per Klageerzwingungsverfahren aufgefordert werden musste, den beiden nachzugehen.

Zudem haben sich jetzt hier schon 2 Cops dahingehend geäußert, dass die beiden offensichtlich Scheiße gebaut haben und Du versuchst immer noch Ausreden für sie zu finden :wacko:

 

Ich sage immer noch, der vermutete Strafrahmen liegt zwischen Freispruch und zehn Jahren. Nur manchmal wird man einfach müde und lässt andere in ihrem (Irr-)Glauben. Abgesehen davon warst Du es, der gesagt hat, in einer Kausalkette seien alle Parteien gleich schuld, keiner ist mehr oder weniger schuld.

 

Bei Fahrlässigkeitsdelikten ist jede Ursache in der Kausalkette gleichwertig.

 

Ich plapper nicht jedem nach, ich habe schon meine eigene Meinung und sage

 

Wenn die beiden Polizisten Scheisse gebaut haben, dann sind sie auch entsprechend zu bestrafen. Ob sie Scheisse gebaut haben und das auch noch offensichtlich, das wage ich nicht zu beurteilen, das kommt einer Vorverurteilung gleich.

 

Ich glaube Du bist ein Rechtsverdreher, so wie Du anderen Leuten die Worte im Mund herumdrehst habe ich wirklich nur von Anwälten erlebt.

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................ Ich bin kein Arzt. Wenn die RTW-Besatzung eine medizinische Behandlung für nicht erforderlich betrachtet, so nehme ich dieses fachmännische Urteil hin.

 

Gruß

Goose

 

 

Also von Medizin keine Ahnung, aber Nachts auf der Landstr. mehr Fachwissen, als ein amtlich anerkannter - eventuell sogar vereidigter - Sachverständiger, der einem Kfz Halter das eine oder andere ungewöhnliche Anbauteil an seinem Fz. eingetragen hat :wacko: .

 

Was der Sachverständige so alles in die Papiere einträgt, interessiert nicht so richtig, da bleibt ja nur ein hilfloser Jüngling stehen, der anschließend noch von einem genehmen Richter abgewatscht wird. Bei Sachverhalten, wo´s dann richtig brenzlich wird, wird sich dann hinter Unkenntnis verschanzt und der Sachverstand auf die RTW Besatzung übertragen, damit mir selber keiner an´s Bein pinkeln kann :kopfschuettel: .

Wie schon gesagt: Äpfel und Birnen, weit an diesem Thema vorbai.

 

Aber auch hier gilt: Bei einem Verdacht lasse ich von einem Experten ein Gutachten erstellen (hierzu wird die Karre dann sichergestellt). Ich brauche jedoch erst mal einen Verdacht.

 

Habe ich bei einer Person die Vermutung, daß er ärztliche Hilfe braucht, rufe ich einen RTW. Aber auch hierzu brauche ich erst mal eien Vermutung...

 

Gruß

Goose

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Wow. Lange hat's gedauert, aber letztlich hast Du mich ja doch nicht enttäuscht. Irgend ein (hier leider wirklich) dummer Kommentar kommt ja fast immer aus Deiner Ecke.

 

Mit Dir ist es immer dasselbe. Alle anderen sind dumm, blöd, labbern nur Hirnloses Zeug und sabbeln Blödsinn, hauptsächlich dann, wenn Dir die Argumente ausgehen. Langsam fällt es auf, das hier immer andersdenkende mit unschönen Worten verunglimpft werden.

 

Wenn Dir wirklich nichts anderes einfällt, muss ich davon ausgehen, das Du einfach nur ein uniformierter Dampfplauderer bist.

 

Deine verbaler Ergüsse sind derart despektierlich, das einem schon so übel wird, das man über den Schreibtisch kotzen könnte. Um das zu vermeiden ist es sicherlich gut, wenn sich der eine oder andere Diskussionsteilnehmer zuerst in der Apotheke mit Pillen gegen Seekrankheit versorgt, bevor er Deinen unausgegorenen Sch**ß hier liest, weil einem regelmäßig schlecht wird - beim lesen.

 

Würde Dir im Dienst, ein gegenüber derartige rotzige und anmaßende Bemerkungen äußern, wäre die Anzeige wegen Beleidigung schnell geschrieben, gelle - das volle Programm halt.

 

Warum gehst Du nicht bei RTL - oder wo das läuft - mit in das Dschungelcamp ? bekämst täglich Heuschrecken, Würmer und Tausendfüssler zu essen, könntest Dschungelkönig werden wie Costa Cordalis, dazu noch einige Euro gewinnen, den Leuten dort jede Menge dummes Zeug erzählen, den ganzen Tag die Klappe ganz weit aufreissen - und wärst vor allen Dingen eine Zeitlang weit weg :wacko: .

 

Denk mal drüber nach, wenn wieder Leute gecastet werden, ob Du dich nicht mal melden willst - ich würde RTL auch was für den Flug dazu geben.

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Also zu dem vergleich von faun: Ich finde das sind nicht Äpfel und Birnen... Oder habt ihr Pol-Beamten eine abgeschlossene KfZ-Mechaniker Ausbildung? Wenn nicht, wieso meint ihr dann Urteilen zu können ob das Teil an den Wagen gehört oder nicht?

Ich bitte Dich! Dazu gehört nun wirklich keine Kfz-Mechanikerausbildung. Es ist nun wirklich keine sonderlich große Kund zu erkennen, ob ein Teil aus dem Zubehörshop an dem Auto verbaut werden darf oder nicht. Und falls ich mir mal nicht sicher bin, frage ich kurz nach. Vieles aber weiß man aus entsprechender Erfahrung mit solchen Veränderungen oder bekommt/bekam aus auf entsprechenden Lehrgängen erklärt. Vieles weiß man aus eigenen Versuchen, Recherchen etc. aus der Zeit, wo man diesem Wahn noch (mehr oder weniger) verallen war und meinte, getönte Heckleuchten, Teiferlegung, Breitreifen, uvm. wäre ein unbedingtes Muß.

 

Für mich haben die beiden Beamten MENSCHLICH versagt. Entweder mitnehmen und dann nach Hause bringen oder zur Wache mitnehmen, oder dorten stehen lassen und darauf achten dass er sich ein Taxi holt... Aber nicht erstmal mitnehmen und dann einfach in der Walachei rauslassen. Wenn offensichtlich kein Haus oder ähnliches in der nähe ist würde ich als Polizist den nicht aussteigen lassen, alleine schon weil er aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr ganz klar war...
Ich habe etliche Fälle erlebt, wo jemand zwar zunächst mit zur Wache genommen wurde, dort jedoch recht schnell wieder seines Weges ziehen durfte, weil keine hinreichenden Gründe für ein Verbleiben vorlagen. Ich kann auch niemanden zwingen, ein Taxi zu ordern, wenn er partout marschieren will UND objektiv (auch bei Alkoholisierung) keine Gründe dafür sprechen, ihn weiterhin festzuhalten. Nach Hause bringen würde ich ihn in diesem Fall auch nicht. Wir sind kein Taxi-Unternehmen und versichert wäre er im Falle des Falles auch nicht.

 

"Menschlich versagt" haben die Kollegen IMHO hier dadurch, daß sie den 18jährigen in der Pampa ausgesetzt haben. Wobei: auch das läßt sich begründen, denn damit war gewährleistet, daß er zunächst nirgendwo wieder klingeln konnte. Und bei vielen wirkt ein kleiner Marsch an der frischen Luft Wunder. Bedenklich ist so eine Verfahrensweise sicherlich dann, wenn jemand nicht den Witterungsverhältnissen entsprechend gekleidet ist. Allerdings: wenn er noch Herr seiner Sinne ist und darauf besteht, das Auto zu verlassen, dann würde ich das auch tun, es allerdings der Leitstelle so auch mitteilen und kein Geheimnis draus machen.

 

Aber: man/ich verstrickt/e sich mal wieder in Spekulationen, die letztlich zu gar nichts führen.

 

Meiner Meinung nach sollten die Polizisten nicht immer stur nach Buch vorgehen...

Du glaubst gar nicht, wie oft improvisiert wird bzw. werden muß. Ich habe nicht den Eindruck, daß im vorliegenden Fall streng nach Buch vorgegangen wurde. Allerdings: um das eingehender oder überhaupt beurteilen zu können, fehlen mir viel zu viele Informationen.

 

Zu meinem glück sind mir solche Beamten noch nicht begegnet... Bis jetzt habe ich nur menschlich total korrekte Beamten angetroffen (im Einsatz sowie Privat). Ich weiss ihr habt eure Vorschriften und Anweisungen... Aber menschliche Entscheidungen zu treffen sollten meiner Meinung nach genauso zum Polizisten gehören wie Rechtschaffenheit, Ehrlichkeit und Loyalität. Polizist ist doch kein jedermanns/fraus Job den jeder asoziale dreck ausüben kann... Um ein guter Polizist zu sein gehört in meinen Augen als BÜRGER DES LANDES auch ein menschliches Urteilsvermögen...
Das kann ich unterschreiben. Ich habe etwas anderes auch noch nicht kennen gelernt.

 

Ich habe da eine idee für eine Fernsehserie... DSDSPB (Deutschland sucht den Super Polizeibeamter) vielleicht wäre das ja mal ein ansporn :nolimit:

Und wie wäre der definiert? Welche Kriterien müßten erfüllt sein, um der Super-Cop zu sein?

 

Um nochmal auf die Unfallfahrerin zurückzukommen: Abseits der Autobahnen gilt das Sichtfahrgebot. Das heißt, ich darf nur so schnell fahren, dass ich innerhalb der einsehbaren Strecke anhalten kann. Punkt. Wenn da ein Besoffener rumtorkeln würde, und ich würde den überfahren, wäre es auch fahrlässige Tötung.

Nicht unbedingt. Es gibt genug Szenarien, wo die Umstände so unglücklich sind, daß man den auf der Straße torkelnden trotz entsprechender Fahrweise nicht rechtzeitig wahrnehmen konnte. Solche Unfälle habe ich selbst aufnehmen und später noch einmal mit einem Sachverständigen nachstellen dürfen. Wenn jemand z.B. dunkel gekleidet ist, kurz hinter einer Straßenlaterne (aus Deiner Sicht) geht, so kann er durchaus schon in Deinem (Scheinwerfer-)Sichtfeld sein und Du siehst ihn trotzdem nicht bzw. nicht rechtzeitig.

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Mit Dir ist es immer dasselbe. Alle anderen sind dumm, blöd, labbern nur Hirnloses Zeug und sabbeln Blödsinn, hauptsächlich dann, wenn Dir die Argumente ausgehen. Langsam fällt es auf, das hier immer andersdenkende mit unschönen Worten verunglimpft werden.

Auffällig bei Dir ist, daß Du unfähig oder einfach nur unwillig bist, sachlich zu argumentieren. Statt dessen kommt da sowas wie im besagten Beitrag. Und da wunderst Du Dich ernsthaft über meine Reaktion? Soll ich jetzt lachen oder weinen?!

 

Wenn Dir wirklich nichts anderes einfällt, muss ich davon ausgehen, das Du einfach nur ein uniformierter Dampfplauderer bist.
:D Nein, zu dem Blödsinn fällt mir wirklich nichts anderes ein. Kannst es ja mal auf die sachliche versuchen, dann klappt's sicherlich besser. ;)

 

Deine verbaler Ergüsse sind derart despektierlich, das einem schon so übel wird, das man über den Schreibtisch kotzen könnte. Um das zu vermeiden ist es sicherlich gut, wenn sich der eine oder andere Diskussionsteilnehmer zuerst in der Apotheke mit Pillen gegen Seekrankheit versorgt, bevor er Deinen unausgegorenen Sch**ß hier liest, weil einem regelmäßig schlecht wird - beim lesen.

Wow. Man versucht, sich gebildet auszudrücken. Nur ändert das nichts an der Tatsache, daß besagter Beitrag keine große geistige Leistung war. Wenn Du also kotzen mußt, bitte. Das kann ich verstehen. Das müßte ich an Deiner Stelle wahrscheinlich auch.

 

Würde Dir im Dienst, ein gegenüber derartige rotzige und anmaßende Bemerkungen äußern, wäre die Anzeige wegen Beleidigung schnell geschrieben, gelle - das volle Programm halt.
Schau Dir mal Deine Beiträge an. Dann wirst Du erkennen - so hoffe ich jedenfalls, wenn Du nicht völlig verblendet bist -, wie abartig arrogant, manchmal eben leider auch "dümmlich" oder besser unsachlich Du schreibst. Man kann mit Dir leider nur sehr schwer diskutieren, jedenfalls nicht, solange sich diese Art zu schreiben (von Argumenten ist da ja leider keine Spur) nicht grundsätzlich ändert.

 

Warum gehst Du nicht bei RTL - oder wo das läuft - mit in das Dschungelcamp ? bekämst täglich Heuschrecken, Würmer und Tausendfüssler zu essen, könntest Dschungelkönig werden wie Costa Cordalis, dazu noch einige Euro gewinnen, den Leuten dort jede Menge dummes Zeug erzählen, den ganzen Tag die Klappe ganz weit aufreissen - und wärst vor allen Dingen eine Zeitlang weit weg :nolimit: .

:unsure: Siehst Du, da fängt es ja schon wieder an bzw. setzt sich fort. Dümmerlicher Mist, mehr ist dazu nicht zu sagen.

 

Denk mal drüber nach, wenn wieder Leute gecastet werden, ob Du dich nicht mal melden willst - ich würde RTL auch was für den Flug dazu geben.
Danke, kein Bedarf :P. Aber vielleicht wärst Du ja ein guter Kandidat. Ich würde Dich jedenfalls nicht sonderlich vermissen. ;)

 

ich hätte gedacht, dass wenigstens du als Polizist den Unterschied verstanden hättest. War wohl ein Irrtum. Auf einem RTW sitzt kein Arzt... :lol:

Du bist - wenn ich nicht irre - Arzt. Notarzt im Krankenhaus? Egal. In der Praxis schaut's jedenfalls so aus, daß man der Leitstelle mitteilt, was man vor Ort für Feststellungen hat. So z.B., daß man es für erforderlich hält, wenn die Person mal durch entsprechend geschultes Personal beäugt wird. Man sagt zwar oftmals "ärztlich", meint aber idR medizinisch. Und das sollten die Sanis auch können. IdR werden jedenfalls "nur" Sanis geschickt, die im Falle des Falles entweder einen Notarzt hinzurufen oder aber die Person mit ins Krankenhaus nehmen. Diese Verfahrensweise solltest Du, sofern Du im entsprechenden Bereich tätig bist, kennen. Aber mag ja sein, daß das in Deiner Behörde anders gehandhabt wird. Hier jedenfalls werden idR zunächst nur die Sanis entsandt.

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Vogel-Strauss-Mentalität! Verantwortung von sich weisen, damit man für die Konsequenzen nicht geradestehen muss. Widerlich! :unsure:

Bild-Zeitungsmentalitaet, Vermutungen aufnehmen und diese dann anderen als Tatsachen unterstellen und Vorwuerfe daraus konstruieren, nur damit man andere diskreditieren kann. Widerlich! :P

 

Wir halten doch mal fest: Diese Gehirnerschuetterung taucht in diesem Thread als Theorie auf, mittlerweile scheint sioe bereits in den Tatsachenbereich uebergegangen zu sein..... :lol:

 

Du musst kein Arzt sein. Die Symptome einer Gehirnerschütterung gehören zum Allgemeinwissen!

Donnerwetter, welch Behauptung.... :D Zaehle mir doch bitte mal die Symptome auf, die bei einem Betrunkenen eindeutig auf eine Gehirnerschuetterung schliessen lassen.... :nolimit:

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Sprinter-Fahrer,

 

das weiss Goose sehr wohl, aber, was du vielleicht nicht weisst, ein Streifenwagen ist kein Krankenwagen ( RTW )! :nolimit:

 

 

dete

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Habe ich bei einer Person die Vermutung, daß er ärztliche Hilfe braucht, rufe ich einen RTW. Aber auch hierzu brauche ich erst mal eien Vermutung...

 

ich hätte gedacht, dass wenigstens du als Polizist den Unterschied verstanden hättest. War wohl ein Irrtum. Auf einem RTW sitzt kein Arzt... :nolimit:

Das ist mir bekannt. Aber der RTW bingt die Person nötigenfalls zum Arzt, die Polizei hingegen transportiert keine verletzten oder kranken Personen.

 

Das sollte dir bekannt sein, oder?

 

Gruß

Goose

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Aber drehen wir den Spieß mal um. Erkläre Du mir doch mal bitte, warum die Polizisten in eine Richtung fahren, die weder Wohnort des Betrunken sind, noch zur Polizeiinspektion führten. Wohin waren also Mickey Mouse und der Präsident unterwegs? Daß er dort unbedingt aussteigen wollte, behaupten auch nur die beiden Polizisten.
Da werde ich mich jetzt nicht in Spekulationen verrennen, schließlich war ich nicht dabei.

Und wenn bei mir einer aussteigen will, egal wo, und ich die Möglichkeit habe zum anhalten, steigt der aus. Oder zwingst Du deine Mitfahrer mit dir zu fahren?

 

Naja, was will man auch schreiben, wenn es nicht mal ansatzweise eine Erklärung gibt.

 

Nein, ich zwinge keine Leute, bei mir mitzufahren - im Gegensatz zu den beiden Polizisten.

Und ja, ich lasse Leute nicht aus dem Auto, wenn es in meinen Augen keinen Sinn ergibt oder zu gefährlich ist (z.B. Autobahn). Ich habe vor zig Jahren mal einen sturzbesoffenen Kumpel von einer privaten Party abgeholt und heimgefahren. Nein, ich habe ihn nicht rausgelassen, obwohl er ständig raus wollte. Er lebt noch und hat sich am nächsten Tag entschuldigt bzw. bedankt, daß ich ihn heimgekarrt habe.

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"Menschlich versagt" haben die Kollegen IMHO hier dadurch, daß sie den 18jährigen in der Pampa ausgesetzt haben. Wobei: auch das läßt sich begründen, denn damit war gewährleistet, daß er zunächst nirgendwo wieder klingeln konnte. Und bei vielen wirkt ein kleiner Marsch an der frischen Luft Wunder. Bedenklich ist so eine Verfahrensweise sicherlich dann, wenn jemand nicht den Witterungsverhältnissen entsprechend gekleidet ist. Allerdings: wenn er noch Herr seiner Sinne ist und darauf besteht, das Auto zu verlassen, dann würde ich das auch tun, es allerdings der Leitstelle so auch mitteilen und kein Geheimnis draus machen.

 

Naja, die Begründung kann ich nur zum Teil nachvollziehen. Um den Jungen am Klingeln zu hindern, hätte man ihn auch nachhause bringen können (wo er ja auch offensichtlich hinwollte). Warum man den anderen Weg gewählt hat, ist für mich eben nicht nachvollziehbar. Aber wenn sich Polizisten schon als Mickey Mouse und Präsident der Vereinigten Staaten vorstellen, läßt das doch einige Rückschlüsse auf den Charakter der beiden zu. Dazu paßt auch, daß sie das "Aussetzen" nicht der Leitstelle mitgeteilt haben, wie es wohl Vorschrift wäre (?).

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Nein, ich zwinge keine Leute, bei mir mitzufahren - im Gegensatz zu den beiden Polizisten.

So ganz ohne Grund haben sie ihn dort ja nicht weggebracht.

 

Und ja, ich lasse Leute nicht aus dem Auto, wenn es in meinen Augen keinen Sinn ergibt oder zu gefährlich ist (z.B. Autobahn). Ich habe vor zig Jahren mal einen sturzbesoffenen Kumpel von einer privaten Party abgeholt und heimgefahren. Nein, ich habe ihn nicht rausgelassen, obwohl er ständig raus wollte. Er lebt noch und hat sich am nächsten Tag entschuldigt bzw. bedankt, daß ich ihn heimgekarrt habe.

Siehste, das wäre jetzt die Aufgabe der "Freunde" gewesen mit denen er beim saufen zusammen war. Die haben die Geschichte gekannt. Zumindest hätten sie die Eltern verständigen müssen.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Der Friese
Siehste, das wäre jetzt die Aufgabe der "Freunde" gewesen mit denen er beim saufen zusammen war. Die haben die Geschichte gekannt. Zumindest hätten sie die Eltern verständigen müssen.

 

MfG.

 

hartmut

 

prima, dann sind also alle einsätze der polizei, in denen es um trunkenheit geht, von sich an schon nutzlos, weil die besoffenen ja gute kumpels haben, die sich dann um den betrunkenen kümmern....

 

meinem bauchgefühl nach haben die polizisten versagt und sind demenstprechend zu bestrafen....

 

gruß

der friese

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