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Polizisten Erneut Vor Gericht


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Der Fall ist sicher noch bekannt. Zwei Polizisten hatten einen betrunkenen Schüler (2 Promille) an einer Landstraße ausgesetzt. Dieser würde kurz danach von einem Auto überfahren, während er auf der Straße saß. Die beiden Polizisten wurden damals sehr milde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun muß jedoch der Fall neu aufgerollt werden: Bericht hier!

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Wie schwer der Fehler der Beamten war (und das meine ich nicht in Bezug auf die Folge, sondern in Bezug auf die Pflichtverletzung) wird der Prozess zeigen.

 

Bedenklich stimmt mich, daß bereits eine RTW-Besatzung festgestellt hat, daß die Person offensichtlich keine weitergehende Hilfe benötigte.

 

Gruß

Goose

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Bedenklich stimmt mich, daß bereits eine RTW-Besatzung festgestellt hat, daß die Person offensichtlich keine weitergehende Hilfe benötigte.

 

RTW ist der Krankenwagen? Nun, die haben nur keinen Grund gesehen, ihn mit ins Krankenhaus zu nehmen, zumal ja auch Polizei vor Ort war. Also eine rein medizinische Entscheidung. Wenn ein Alzheimer-Patient orientierungslos umherirrt, aber ansonsten "fit" ist, besteht ja auch kein Grund, ihn ins Krankenhaus zu bringen (bzw. zu verbringen :rolleyes: ), sondern ist eher ein Fall für die Polizei.

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Hier zeigt sich, daß du die Praxis nicht kennst...

 

Grundsätzlich ist erst mal zu prüfen, ob ein Heranwachsender, der beinahe 2 Promille im Blut hat, gewahrsamsfähig ist. Das wäre nur bei starker Akoholgewöhnung zu bejahen, ansonsten ist man mit diesem Wert in einem Zustand, der medizinische Betreuung erfordert.

Ob das hier der Fall war, kann ich nicht beurteilen.

 

Hier hat die RTW-Besatzung aber offensichtich auch festgestellt, daß er noch soweit fit war, daß er keine weitere Betreuung benötigt.

 

Wie gesagt, diesen Aspekt sollte man nicht unbeachtet lassen...

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Selbst bei bester Gesundheit des Jungen ist es zutiefst asozial und befremdlich, dass diese "Polizisten" ihn auf einer Landstraße (bei kalten Temperaturen in dünner Bekleidung) abgesetzt haben. Dieses Wissen lässt doch schon tief blicken. So scheint die restliche Beschreibung gar nicht mehr so unglaublich... :rolleyes::P

 

Desweiteren: Sie haben gemerkt, dass er alkoholisiert war. Und wenn man (trotz Platzverweis) wieder in ein fremdes Haus einsteigen will, ist man nicht mehr klar bei Verstand. Das wussten sie. Sie fuhren nicht, wie es angemessen gewesen wäre, Rtg. Dienststelle zum Ausnüchtern, sodern setzten den Jungen im Wissen der Hilflosigkeit aus. "Falscher" hätte man nicht handeln können. Das war Absicht, denn trotz Anweisung (ausnahmsweise keine RICHTLINIE), haben sie dieses (Fehl)-Verhalten nicht gemeldet.

 

Als letztes möchte ich nochmal mein tiefes Mitgefühl mit den Eltern ausdrücken. Wie schrecklich muss es sein, so für die Bestrafung zweier offensichtlich krimineller Beamter zu kämpfen, die das eigene Kind auf dem Gewissen haben!

 

Deshalb finde ich es auch nur so typisch, dass Goose hier schon wieder den einzigen klitzekleinen Schwachpunkt raussuchen muss, obwohl der Junge erwiesenermaßen über 2 Promille im Blut hatte. Man kann davon ausgehen, dass sich die Sache mindestens so schrecklich abgespielt hat, wie sie in dem Artikel geschildert wurde. Und das ist sehr sehr erbärmlich.

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Die ganze Sache stinkt eh komisch..

 

Was soll das, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Freispruch fordert als auch später noch Revision zu Gunsten der Angeklagten einlegt, die ohnehin schon mit einer extrem geringen Strafe davon gekommen sind?

 

Und offensichtlich zu Unrecht, da der BGH lediglich der Revision der Nebenklage statt gab...

 

 

Das stinkt zum Himmel, was die da treiben.

 

Viele Grüße

Mace

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Wenn du dir meinen Beitrag hier durchgelesen hättest, so hättest du gesehen, daß ich sagte, daß es den zweiten Prozess abzuwarten gilt, um das Fehlverhalten der Beamten feststellen zu können.

 

Was hier letztendlich vorgefallen ist, wissen wir alle nicht, jedoch fällt auf, daß der Pressebericht durchaus polarisiert.

 

Gruß

Goose

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Was hier letztendlich vorgefallen ist, wissen wir alle nicht, jedoch fällt auf, daß der Pressebericht durchaus polarisiert.

 

Gruß

Goose

 

Das ist der Grund, warum ich dich überhaupt nicht mag. Auch hartmut oder Bluey oder sonstwer haben oft andere Meinungen, aber die kann man nachvollziehen und akzeptieren. Aber was du in sämtlichen Threads abziehst, wo ein Fehlverhalten von :rolleyes: kritisiert wird, ist nicht tolerabel. Auch von mir nicht. Du stellst dich regelmäßig vor deine Kollegen, obwohl du vom konkreten Fall zu 99% nicht weißt als wir. Egal wie bröcklig deine Argumentation ist, du bist nie einen Schritt zurückgewichen. Immer waren zunächst die :P die Unfehlbaren. Da konnten sonst was für Indizien (wie auch hier) dagegen stehen, alles Blödsinn.

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Was hier letztendlich vorgefallen ist, wissen wir alle nicht, jedoch fällt auf, daß der Pressebericht durchaus polarisiert.

 

Gruß

Goose

 

Das ist der Grund, warum ich dich überhaupt nicht mag. Auch hartmut oder Bluey oder sonstwer haben oft andere Meinungen, aber die kann man nachvollziehen und akzeptieren. Aber was du in sämtlichen Threads abziehst, wo ein Fehlverhalten von :P kritisiert wird, ist nicht tolerabel. Auch von mir nicht. Du stellst dich regelmäßig vor deine Kollegen, obwohl du vom konkreten Fall zu 99% nicht weißt als wir. Egal wie bröcklig deine Argumentation ist, du bist nie einen Schritt zurückgewichen. Immer waren zunächst die :D die Unfehlbaren. Da konnten sonst was für Indizien (wie auch hier) dagegen stehen, alles Blödsinn.

Da muss ich Goose mal in die Seite treten! Es ist in Deutschland zur Zeit offensichtlich zur Mode geworden, jemanden vorzuverurteilen obwohl alle nicht dabei waren. <<da wird erstmal der Blödzeitung geglaubt! :rolleyes: Solange jemand nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt er nach unserer Rechtsprechung immernoch als unschuldig. Und da du auch nichts zu 99% zum konkreten Fall weißt, solltest du dich mit Schuldzuweisungen zurückhalten.

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Das ist der Grund, warum ich dich überhaupt nicht mag.
Dabei kann ich dir leider nicht helfen. Aber nicht jeder muss jeden mögen. Ich kann durchaus damit leben.

 

Du stellst dich regelmäßig vor deine Kollegen, obwohl du vom konkreten Fall zu 99% nicht weißt als wir.
Ich kenne hier auch nur die Presseberichte. Wohl auch deshalb lehne ich eine Vorerurteilung (und eine solche scheint hier auch von dir stattzufinden) ab. Neben den Presseberichten habe ich jedoch, im Gegensatz zu den meisten anderen, noch einen Einblick in das polizeiliche Vorgehen und kann daher wohl einige Situationen besser beurteilen als ein Außenstehender.

 

Und wenn ich hier teilweise lese, wie sich so manch einer auf jeden möglichen Fehler eines Polizeibeamten stürzt, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, was dort vorgefallen ist, so ist das in meinen Augen auch recht merkwürdig.

 

 

Aber zum Thema: Bist du nicht der Ansicht, daß der Bericht polarisiert? Hälst du ihn in seinem Stil für neutral?

 

@Tuvok:

Da muss ich Goose mal in die Seite treten!
Aua.

Es reicht, wenn du mir zur Seite trittst. :rolleyes:

 

Gruß

Goose

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Zunächst einmal: Den argumentativ fundierten Teil meines Posts hast du hinter rüberfallen lassen. Gibt es dafür einen Grund? :rolleyes: Bestätigt mein Bild von dir.

 

Aber zum Thema: Bist du nicht der Ansicht, daß der Bericht polarisiert? Hälst du ihn in seinem Stil für neutral?

 

Es ist ein Artikel in einem Online-Magazin, der grundsätzlich nicht neutral verfasst sein muss, damit man über ihn diskutieren kann. Er enthält z.B. Zitate des designierten BGH-Präsidenten, der das Urteil aus Lübeck aufhebt, um es in Kiel neu verhandeln zu lassen (!). Durch seine Begründung (wörtlich zitiert!) wird deutlich, dass er (mit Akteneinsicht!) der gleichen Meinung ist wie ich. Er hob ein 9 Monate-Bewährungsurteil auf, um über eine Mindestbestrafung von einem Jahr (+Entfernung aus dem Polizeidienst) neu zu verhandeln. Das spricht schon Bände!

 

Man kann beim Spiegel davon ausgehen, dass die geschilderten Fakten, die (vollkommen zu Recht!) als sehr fragwürdig beschrieben werden, an sich stimmen. Da wird sich keiner was aus den Fingern saugen. Vergiß auch hier vor lauter Eifer nicht die BGH-Entscheidung. Man könnte es auch so sehen, dass hier die Presse eine gewisse Kontrolle über Exekutive und Judikative ausübt - nicht umsonst wird sie teilweise als "4. Gewalt" gesehen. Was da augenscheinlich abgelaufen ist (Richter, Staatsanwalt, Polizisten, Ermittlungsbeamte etc), ist ein Schlag ins Geischt jedes Bürgers, der noch an Rechtstaatlichkeit glaubt. Das ist vollkommen zu Recht im SPON-Artikel so geschrieben und bewertet worden.

 

Vielleicht denkst du auch einmal an die Familie. Die wissen, dass die Angeklagten ihren stark alkoholisierten Jungen nachts um halb fünf auf einer Landstraße in Eiseskälte ausgesetzt haben...

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Zunächst einmal: Den argumentativ fundierten Teil meines Posts hast du hinter rüberfallen lassen. Gibt es dafür einen Grund?
Verzeih, aber ich habe da keinen argumentativ fundierten Teil gefunden.

 

Es ist ein Artikel in einem Online-Magazin, der grundsätzlich nicht neutral verfasst sein muss, damit man über ihn diskutieren kann.

Nun lässt du jedoch keine Diskussion zu.

Vielmehr lässt du doch andere Sichtweisen, die den Artikel hinterfragen, gerade nicht zu.

 

Ob die geschildreten Fakten so tatsächlich stimmen, kann ich nicht beurteilen. Kannst du das oder nimmst du es an?

 

Vielleicht denkst du auch einmal an die Familie. Die wissen, dass die Angeklagten ihren stark alkoholisierten Jungen nachts um halb fünf auf einer Landstraße in Eiseskälte ausgesetzt haben...
Ich denke durchaus auch an die Familie.

Nun sucht diese einen Verantwortlichen. Ob und in wie weit die Polizeibeamten hierfür verantwortlich gemacht werden können, wird sich zeigen, allerdings bedarf es zu dieser Beurteilung deutlich mehr als eine Pressemeldung.

 

Gruß

Goose

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Tja Goose, ich weiß nicht genau was du noch abwarten willst. Die Tatsachen wurden bereits durch ein Gericht festgestellt. Der BGH hat festgestellt, dass diese Tatsachen rechtlich falsch bewertet wurden und so ein zu mildes Urteil entstand. In der neuen Verhandlung wird nun ein Tatbestand mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr zu prüfen sein. Da hört der Spaß auf. Natürlich sind die beiden noch nicht rechtskräftig verurteilt und damit rechtlich gesehen unschuldig. Aber ich denke es liegen genug Fakten vor, damit wir uns hier ein Urteil bilden können. Oder glaubst du, dass, nachdem die StA schon alles getan hat um das Verfahren zu sabotieren und ihre kriminellen Schergen zu schützen und ein OlG und der BGH dem einen Riegel vorschieben mussten, hier noch ein milderes Urteil oder ein Freispruch herauskommt?

 

Aber zumindest ist anzuerkennen, dass du in deiner §§- und Prinzipienreiterei auch bei der Unschuldsvermutung konsequent bleibst.

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Zunächst einmal: Den argumentativ fundierten Teil meines Posts hast du hinter rüberfallen lassen. Gibt es dafür einen Grund?
Verzeih, aber ich habe da keinen argumentativ fundierten Teil gefunden.

Na dann werde ich dir mal ein wenig auf die Sprünge helfen. Aber vielleicht ziehst du dich gekonnt aus der Affäre, in dem du meine Quelle in Zweifel ziehst. Dabei ist es so gut wie unmöglich, gegen den fettgedruckten Teil eine glaubwürdige andere Lösung zu erdenken.

@Goose

 

Selbst bei bester Gesundheit des Jungen ist es zutiefst asozial und befremdlich, dass diese "Polizisten" ihn auf einer Landstraße (bei kalten Temperaturen in dünner Bekleidung) abgesetzt haben. Dieses Wissen lässt doch schon tief blicken. So scheint die restliche Beschreibung gar nicht mehr so unglaublich... :rolleyes::D

 

Desweiteren: Sie haben gemerkt, dass er alkoholisiert war. Und wenn man (trotz Platzverweis) wieder in ein fremdes Haus einsteigen will, ist man nicht mehr klar bei Verstand. Das wussten sie. Sie fuhren nicht, wie es angemessen gewesen wäre, Rtg. Dienststelle zum Ausnüchtern, sodern setzten den Jungen im Wissen der Hilflosigkeit aus. "Falscher" hätte man nicht handeln können. Das war Absicht, denn trotz Anweisung (ausnahmsweise keine RICHTLINIE), haben sie dieses (Fehl)-Verhalten nicht gemeldet.

 

Es ist ein Artikel in einem Online-Magazin, der grundsätzlich nicht neutral verfasst sein muss, damit man über ihn diskutieren kann.
Nun lässt du jedoch keine Diskussion zu.

Vielmehr lässt du doch andere Sichtweisen, die den Artikel hinterfragen, gerade nicht zu.

 

Ob die geschildreten Fakten so tatsächlich stimmen, kann ich nicht beurteilen. Kannst du das oder nimmst du es an?

 

Kannst du nicht differenzieren zwischen Faktenschilderung und persönlichem Kommentar? Das ist doch zum großen Teil getrennt. Nochmal: Solche Verzögerungen, wie sie dort vorgekommen sind beim Prozess, sind von der Presse kaum neutraler zu berichten. Es besteht aus Prinzip kein Anspruch, vollkommen neutral zu sein. Und auch die du als :P solltest dir eingestehen, dass da wahrscheinlich was falsch gelaufen ist. Ich schreibe bewusst wahrscheinlich, denn sicher kann ich es natürlich nicht sagen. Aber bei dieser geschilderten Sachlage (hast du vergessen: das BGH-Urteil?, Prozessverlegung an einen anderen Ort!!!) ist sehr stark davon auszugehen.

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Es wird auch in dieser Hauptverhandlung zu prüfen sein. Wir werden sehen, was dabei raus kommt.

 

Ich habe nicht behauptet, daß die Beamten unschuldig sind (das kann ich nicht beurteilen, da ich nicht alle Fakten kenne), vielmehr empfehle ich, daß man, solange man nicht alle Fakten kennt, von einer Vorverurteilung absehen sollte, insbesondere, wenn man von den grundsätzlichen Vorkommnissen augenscheinlich keine Ahnung hat.

 

Gruß

Goose

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@Zitrone:

Selbst bei bester Gesundheit des Jungen ist es zutiefst asozial und befremdlich, dass diese "Polizisten" ihn auf einer Landstraße (bei kalten Temperaturen in dünner Bekleidung) abgesetzt haben. Dieses Wissen lässt doch schon tief blicken. So scheint die restliche Beschreibung gar nicht mehr so unglaublich...
Sorry, aber das habe ich nicht als argumentativ fundiert betrachtet, sondern als Meinungsäußerung.

Aber gut: Wenn ich mich recht entsinne, gab es damals auch eine Quelle, die besagte, daß die Person auf eigenen Wunsch entlassen wurde.

Desweiteren: Sie haben gemerkt, dass er alkoholisiert war. Und wenn man (trotz Platzverweis) wieder in ein fremdes Haus einsteigen will, ist man nicht mehr klar bei Verstand. Das wussten sie. Sie fuhren nicht, wie es angemessen gewesen wäre, Rtg. Dienststelle zum Ausnüchtern, sodern setzten den Jungen im Wissen der Hilflosigkeit aus. "Falscher" hätte man nicht handeln können. Das war Absicht, denn trotz Anweisung (ausnahmsweise keine RICHTLINIE), haben sie dieses (Fehl)-Verhalten nicht gemeldet.
Also soll man nun jeden Betrunkenen einsperren? Meinst du nicht, daß da ein gewisser Spielraum bestehen sollte, in dem man entscheidet, ob eine Ingewahrsamnahme nötig ist oder nicht?

Was war denn nun der Grund für die Ingewahrsamnahme? Ging von ihm eine Gefahr aus? War er Hilflos? (wenn ja, warum hat der RTW ihn dann nicht mitgenommen?) Sollte ein Platzverweis durchgeführt werden?

 

Und auch die du als solltest dir eingestehen, dass da wahrscheinlich was falsch gelaufen ist.
Behaupte ich etwas anderes? Ich empfehle nur, von einer Vorverurteilung abzusehen.
Ich schreibe bewusst wahrscheinlich, denn sicher kann ich es natürlich nicht sagen.
Nun, irgenwie klingt das doch anders, wenn ich mir deine Beiträge so betrachte.

 

Gruß

Goose

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Haben wir ein rechtskräftiges Urteil gegen die Beamten? Meines Wissens nicht. Und somit sollte man wohl besser die Hauptverhandlung abwarten. Der BGH hat nicht die Sache geprüft, sondern festgestellt, daß möglicherweise nicht alle Fakten in die Urteilsbegründung einbezogen wurden. Das ist ein Unterschied.

 

Gruß

Goose

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@Zitrone:
Selbst bei bester Gesundheit des Jungen ist es zutiefst asozial und befremdlich, dass diese "Polizisten" ihn auf einer Landstraße (bei kalten Temperaturen in dünner Bekleidung) abgesetzt haben. Dieses Wissen lässt doch schon tief blicken. So scheint die restliche Beschreibung gar nicht mehr so unglaublich...
Sorry, aber das habe ich nicht als argumentativ fundiert betrachtet, sondern als Meinungsäußerung.

Aber gut: Wenn ich mich recht entsinne, gab es damals auch eine Quelle, die besagte, daß die Person auf eigenen Wunsch entlassen wurde.

 

Erhöhte Sorghaltspflicht? Die :) haben sicher in der Ausbildung gelernt, wie man mit betrunkenen Jugendlichen umgeht - Menschenverstand reicht da aber sonst auch schon aus. Der Präsident der Vereinigten Staaten und Micky Maus haben ihn ja zunächst wegen des Alkohols nicht ernst genommen, als sie sich vorstellten. Dann ist es sicher wahrscheinlich, dass sie ihn auf einmal auf eigenen Wunsch rausließen, da er ja vorher sich artig angeschnallt hat und den Perso vorgezeigt hat. Hat sich in der Tat plötzlich :P:lesen: erholt. Deswegen hat er ja dann im Auto noch mehrfach Notruf, Verwandte etc. angerufen und sich dabei oft verwählt. War sicher die Aufregung und nicht die Folge der 2 Promille Alkohol.

 

Merkst du, wie unglaubwürdig deine Quelle ist, wenn man nur eine Minute drüber nachdenkt?

Desweiteren: Sie haben gemerkt, dass er alkoholisiert war. Und wenn man (trotz Platzverweis) wieder in ein fremdes Haus einsteigen will, ist man nicht mehr klar bei Verstand. Das wussten sie. Sie fuhren nicht, wie es angemessen gewesen wäre, Rtg. Dienststelle zum Ausnüchtern, sodern setzten den Jungen im Wissen der Hilflosigkeit aus. "Falscher" hätte man nicht handeln können. Das war Absicht, denn trotz Anweisung (ausnahmsweise keine RICHTLINIE), haben sie dieses (Fehl)-Verhalten nicht gemeldet.
Also soll man nun jeden Betrunkenen einsperren? Meinst du nicht, daß da ein gewisser Spielraum bestehen sollte, in dem man entscheidet, ob eine Ingewahrsamnahme nötig ist oder nicht?

Man soll ihn jedenfalls nicht auf der Landstraße in der Kälte aussetzen. Das ist menschlich daneben und schließlich MUSSTE er in den Wagen einsteigen und sich seinem von den :unsure: vorgegebenen Schicksal (nicht Tod, sondern Aussetzen) fügen. Erbärmlich.

 

Was war denn nun der Grund für die Ingewahrsamnahme? Ging von ihm eine Gefahr aus? War er Hilflos? (wenn ja, warum hat der RTW ihn dann nicht mitgenommen?) Sollte ein Platzverweis durchgeführt werden?
Teilweise offene Fragen, die nichts an den von mir geschilderten und vorgeworfenen Tatsachen ändern! Die beiden Herren haben sich zumindest menschlich disqualifiziert. Und sind damit für den Polizeidienst ungeeignet. Ich hoffe, dass sie das in nächster Zeit schriftlich bekommen.

 

Und auch die du als solltest dir eingestehen, dass da wahrscheinlich was falsch gelaufen ist.
.Behaupte ich etwas anderes? Ich empfehle nur, von einer Vorverurteilung abzusehen..

 

Du gibts es nicht zu, dass da augenscheinlich eine ganze Menge bewusst schief gelaufen ist. Nicht nur hier vor anderen, sondern vor dir selbst. So klingt es jedenfalls, wenn ich mir deine Beiträge so betrachte. :lesen:

 

EDIT: Vor deinem letzten Beitrag konnte man das nur zwischen den Zeilen lesen. Nach dem Beitrag von 15:11 Uhr ist es ganz deutlich geworden. Kannst den :blink: streichen und durch ein :rolleyes: ersetzen. :D

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@PS: Nun, daß du hier wieder was beisteuern musst, wo es nichts beizusteuern gibt, wundert mich nicht. Es war ja schon wieder zu lange Ruhe, als daß du es lassen könntest... :rolleyes:

 

@Zitrone: Ich fürchte tatsächlich, eine Diskussion macht keinen Sinn. Du hast dein Urteil getroffen, ob dir nun alle Fakten vorliegen, ob es Betrachtungsweisen gibt, die in dem Artikel nicht berücksichtigt wurden, scheint für dich keine Rolle zu spielen.

 

Gruß

Goose

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Guest Der Friese

naja...dann ist der plan ja recht einfach.... :rolleyes:

bevor der gute mann erneut von polizisten ausgesetzt wird, muss er einen von denen tätlich angreifen....

klar, das geht in die hose, er hat ja zwei promille und die anderen sind zu zweit, mag auch sein, dass einer der polizisten im gefecht seine knarre wegwirft - aber er landet wenigstens in der warmen zelle....

 

gruß

der friese

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Erst nachdem die Staatsanwaltschaft förmlich dazu gezwungen wurde, kam es überhaupt zu Ermittlungen und zu einer Anklage gegen die beiden Polizisten.
Eine Krähe möchte der anderen halt kein Auge aushacken, gelle :rolleyes:

 

Damit droht den Polizisten nun mit einem neuen Prozess vor dem Landgericht Kiel auch eine Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge, Mindeststrafe ein Jahr - dann würden sie obendrein noch aus dem Polizeidienst entlassen.

 

Es scheint diesmal nicht so richtig zu klappen, mit dem Geklüngel zwischen Staatsanwaltschaft und ihren Hilfs- bzw. Ermittlungsbeamten :P .

 

Haben wir ein rechtskräftiges Urteil gegen die Beamten? Meines Wissens nicht. Und somit sollte man wohl besser die Hauptverhandlung abwarten. Der BGH hat nicht die Sache geprüft, sondern festgestellt, daß möglicherweise nicht alle Fakten in die Urteilsbegründung einbezogen wurden. Das ist ein Unterschied.

 

Der Unterschied ist, das es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer " Verschlimmbesserung " kommt, die den beiden unangenehm aufstoßen wird.

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Faktum ist wohl, dass dieser Jugendliche in der Walachei ausgesetzt wurde. Mal abgesehen von dessen damaligen Zustand: Was ist denn dass für ein Ding?

 

Ich hatte gerüchteweise gehört, dass so ab und an mit missliebigen Obdachlosen verfahren wurde. Bislang hatte ich diesen Schilderungen auch eher nicht geglaubt. Aber nach diesem Vorfall kann ich wohl davon ausgehen, dass das Verbringen von Personen in Waldgebiete praktizierter Usus ist. Sozusagen die Abschiebung im Kleinen. Wie anders ist es sonst zu erklären, dass die Beamten überhaupt auf so eine Idee kamen? Unglaubwürdig, dass so ein Einfall spontan entsteht.

 

Wenn aber ein Verbringen von Personen in menschenleere Außengebiete aber - zumindest inoffiziell - zum üblichen Maßnahmenkatalog gehört, dann ist - ganz ab von der weiteren persönlichen Schuld der beiden Beamten - etwas schon prinzipiell faul.

 

Das hat nämlich den Ruch von Willkür. Nach dem Motto: "Wir können dir auf legalen Wege nichts, aber wir machen dir dennoch das Leben so schwer wie möglich". Und das darf nicht sein. Daher heiße ich eine härtere Verurteilung allein schon aus präventiven Gründen gut.

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Ich denke, wenn die beiden einen Fehler gemacht haben, werden sie, der Schwere ihrer Verfehlung entsprechend, zru Verantwortung gezogen. Bis dahin sollte man abwarten.

 

Vor ein paar Tagen hatte ich als Wachhabender noch einen jungen Mann in der Zelle sitzen. Er ist als volltrunkener Randalierer eingeliefert worden, machte zunächst auch in der Zelle derart Randale, daß wir ihn mit Hand- und Fußfesseln fixieren mussten.

 

Kaum eine halbe Stunde später hatte er sich beruhigt und die Fesseln konnten wieder abgenommen werden. Er fragte, wann er wieder nach Hause könne. Zu Hause war niemand zu erreichen und so stand ich vor der Frage: Raus lassen oder warten, bis die Sonne wieder aufgeht.

Denn, man stelle ich vor, ich lasse ihn raus und auf dem Weg nach Hause passiert dem Kerl mit Restalkohol was (Geld für ein Taxi hatte er nicht). Andererseits, wenn er sich doch beruhigt hat...

 

Hier haben wir also Situationen, in denen wir Entscheidungen treffen müssen, die später in epischer Breite überprüft werden können. Und oftmals maßen sich dann Menschen an, über diese Entscheidungen zu urteilen, die nicht die geringste Ahnung von der Thematik haben (und damit meine ich nicht die Gerichte oder StA, vielmehr findet man solche unqualifizierten Meinungsäußerungen vermehrt in Internetforen).

 

Das ist etwa vergleichbar mit der Situation, in der Menschen über die Vermeidbarkeit und Vorwerfbarkeit eines ärztlichen Kunstfehlers diskutieren, die ihr gesamtes medizinisches Wissen aus der DVD-Box der Schwarzwaldklinik, die im Regal steht, beziehen.

 

Gruß

Goose

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Es scheint diesmal nicht so richtig zu klappen, mit dem Geklüngel zwischen Staatsanwaltschaft und ihren Hilfs- bzw. Ermittlungsbeamten :rolleyes: .

 

Das ist noch sehr sehr milde ausgedrückt. Dass da eine riesengroße :P lief, ist ganz leicht daran zu erkennen, dass 2 Klageerzwingungsverfahren vor einem OLG erfolgreich waren.

Die Wahrscheinlichkeit mit einem solchen Verfahren erfolgreich zu sein, liegt nämlich ca. bei 0,0.

 

Quelle

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Zufällig waren bei dieser Aktion nicht Kollegen in ausreichender Zahl in der Nähe, die hätten bestätigen können, das alles ganz anders gewesen ist.

 

Ich hatte gerüchteweise gehört, dass so ab und an mit missliebigen Obdachlosen verfahren wurde
Das sind keine Gerüchte, sondern Tatsachen.

 

Das hat nämlich den Ruch von Willkür. Nach dem Motto: "Wir können dir auf legalen Wege nichts, aber wir machen dir dennoch das Leben so schwer wie möglich". Und das darf nicht sein.

 

Das kann man auch mit den Worten umschreiben: " Dieses mal hast Du noch Glück gehabt, aber man sieht sich immer zweimal ".

 

Frag mal blondy........... :rolleyes: .

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Zufällig waren bei dieser Aktion nicht Kollegen in ausreichender Zahl in der Nähe, die hätten bestätigen können, das alles ganz anders gewesen ist.

 

Ich hatte gerüchteweise gehört, dass so ab und an mit missliebigen Obdachlosen verfahren wurde
Das sind keine Gerüchte, sondern Tatsachen.

 

Das hat nämlich den Ruch von Willkür. Nach dem Motto: "Wir können dir auf legalen Wege nichts, aber wir machen dir dennoch das Leben so schwer wie möglich". Und das darf nicht sein.
Das kann man auch mit den Worten umschreiben: " Dieses mal hast Du noch Glück gehabt, aber man sieht sich immer zweimal ".

 

Frag mal blondy........... :z30: .

Na, da trifft ja wohl die Aussage von @Goose

Und oftmals maßen sich dann Menschen an, über diese Entscheidungen zu urteilen, die nicht die geringste Ahnung von der Thematik haben (und damit meine ich nicht die Gerichte oder StA, vielmehr findet man solche unqualifizierten Meinungsäußerungen vermehrt in Internetforen).
voll ins Schwarze. Aber hauptsache, man hat was dazu gesagt. Auch wenn's der größte Mist war.
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Auch wenn's der größte Mist war.

 

blablablupp !

 

Seltsamerweise wird immer vor den Gefahren gewarnt, die auftreten, wenn Raser auf einsamen Landstraßen unterwegs sind. Es könnte ja jemand zu Schaden kommen. Deshalb muss unbedingt gelasert werden - und es wird sich diebisch gefreut, wenn man einem Raser die Berufliche Existenz kaputt machen kann.

 

Seltsamerweise werden die Gefahren, die von übermotivierten Polizisten ausgehen, im nachhinein immer kleingeredet, auch wenn Gerichte - auf deren objektiven Entscheidungen man sich sonst gerne beruft - schon nachteilige Urteile für die Herren gesprochen haben. Wenn sich dann auch die Berufliche Existenz der Betroffenen in Wohlgefallen aufzulösen droht, ist das Gejammere besonders groß. Komisch :z30: .

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Guest Simineon

Hier hat tatsächlich die RTW-Besatzung eine Person in hilfloser Lage allein gelassen (oder entschieden, dass diese Person gar nicht so hilflos ist) und die Polizisten waren in der Zwickmühle allein gelassen.

 

Auf der einen Seite einen Jugendlichen, offensichtlich betrunken, aber noch so fit, dass er Telefonnummern wählen kann, auf der anderen Seite ein müdes Ehepaar, das von diesem Jugendlichen belästigt wird.

 

Dieser Jugendliche erhält einen Platzverweis und will trotzdem wieder in das Haus einbrechen.

 

Daraufhin nehmen die Polizisten den Jugendlichen mit. Von den Gesprächen im Auto weiss man ja nichts. Hat der Jugendliche den Wunsch geäussert einfach nach Hause gebracht zu werden ? Hat der Jugendliche einen Rappel bekommen und wollte partout aussteigen ? Keiner weiss es !

 

Das letzte Mal als ich wesentlich zuviel getrunken hatte, wollte ich auch so schnell wie möglich aus dem Taxi aussteigen :z30: , der Taxifahrer hat das Weite gesucht, weil er sich wohl die zweite Portion nicht ins Auto schütten lassen wollte. Naja, da stand ich nun mitten auf der Süd-West-Tangente in Nürnberg, nachts um 2:30 Uhr, allerdings hatte ich etwas warmes an, es war aber auch leicht gefroren.

 

Ich kann mir auch aus eigener Erfahrung einen vollkommen anderen Tatvorhang vorstellen, der bei vollständiger Kenntnis die milde Strafe durchaus noch streng erscheinen lässt.

 

... und nochmal: Wer unterkühlt ist, wegen zu dünner Kleidung, verlangsamt ist, wegen was auch immer, sowie nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, der gehört in medizinische Betreuung, nicht in polizeiliche. Die Sanis haben aber entschieden ihn nicht mitzunehmen.

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blablablupp !

Ganz genau DAS kennzeichnet Dein Geschreibsel.

 

Seltsamerweise wird immer vor den Gefahren gewarnt, die auftreten, wenn Raser auf einsamen Landstraßen unterwegs sind. Es könnte ja jemand zu Schaden kommen. Deshalb muss unbedingt gelasert werden - und es wird sich diebisch gefreut, wenn man einem Raser die Berufliche Existenz kaputt machen kann.

 

Seltsamerweise werden die Gefahren, die von übermotivierten Polizisten ausgehen, im nachhinein immer kleingeredet, auch wenn Gerichte - auf deren objektiven Entscheidungen man sich sonst gerne beruft - schon nachteilige Urteile für die Herren gesprochen haben. Wenn sich dann auch die Berufliche Existenz der Betroffenen in Wohlgefallen aufzulösen droht, ist das Gejammere besonders groß. Komisch :z30: .

Lesen...... und verstehen. Nichts von dem, was Du das faselst, wurde von Goose oder auch von mir hier zum Ausdruck gebracht. Abgesehen davon, daß ich Goose' Ansicht teile, nicht vorschnell zu einer Verurteilung überzugehen, obwohl man doch nur das "weiß", was man irgendwo gelesen, gehört oder sonstwie aufgeschnappt hat, bin ich keineswegs der Meinung, daß man jemanden, egal, ob er nun betrunken ist oder nicht, des nachts in der Pampa aussetzen sollte.

 

Es sei denn, der "Gute" ist absolut helle, es liegen keinerlei Gründe mehr dafür vor, ihn weiterhin mitzunehmen UND er besteht deshalb ausdrücklich darauf, daß man ihn umgehend aussteigen lassen solle. Ansonsten wird im Regelfall unser Klient sicherlich mindestens bis zur nächsten Ortschaft, bis zur Wache oder - nicht selten - auch nach Hause gebracht. Mitten in der Wildnis habe ich noch nie jemanden aus dem Auto "geworfen".

 

Also bitte keine billigen Unterstellungen, wo Dir das Wissen ohnehin fehlt.

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Ein Kind zu verlieren, ist das Schlimmste, was im Leben passieren kann.

 

Unter anderem deswegen bin ich froh, in einem Beruf tätig zu sein, wo ein Fehler meinerseits niemals den Tod eines Menschen zur Folge haben wird. Egal wie schlecht ich meine Arbeit erledige, ich würde mich vermutlich niemals strafrechtlich verantworten müssen.

 

Im vorliegenden Fall scheinen die Polizisten versagt zu haben. Mit tragischen Folgen. Aber ist es angemessen, wegen Gedankenlosigkeit im Beruf strafrechtlich belangt zu werden? Ich selbst weiß die Antwort darauf wirklich nicht, aber neben den Eltern habe durchaus auch Mitgefühl mit den Polizisten.

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Jetzt gab der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) unter Vorsitz des designierten BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf den Eltern Recht - er hob die Verurteilung als zu milde auf.

Ich habe Tolksdorf in Goslar erlebt. Er ist die Seriösität in Person.

 

@simineon: ich als ex-Aushilftstaxifahrer habe immer geschaut, daß selbst die größten Suffkies - auch mit Ausfallerscheinungen jeglicher Art - immer ins Warme gebracht worden sind. Deswegen kann ich das Verhalten der Cops nicht verstehen.

:z30:

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Hier hat tatsächlich die RTW-Besatzung eine Person in hilfloser Lage allein gelassen (oder entschieden, dass diese Person gar nicht so hilflos ist) und die Polizisten waren in der Zwickmühle allein gelassen.

es gibt halt nicht nur schwarz und weiß. also nicht nur krankenhaus oder laufen lassen... dieses mittelding nennt sich dann ausnüchterungszelle

 

 

es ist unfassbar, wie hier manche dieses verhalten rechtfertigen wollen, vor allem weil diese sonst zu den größten moralaposteln im forum zählen. man kann nur hoffen, dass die zwei polizisten das nächste mal eine harte strafe erhalten werden... allein schon, um unseren selbstherrlichen forumsfreunde mal richtig eins vor den latz zu knallen :z30:

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es gibt halt nicht nur schwarz und weiß. also nicht nur krankenhaus oder laufen lassen... dieses mittelding nennt sich dann ausnüchterungszelle
Und wann genau sollte man deiner Ansicht nach jemanden in die Ausnüchterungszelle stecken? Gibt es da ein festes Kriterium oder gibt es Spielräume, in denen man entscheiden kann? Und wie soll man verfahren, wenn sich später herausstellt, daß die Entscheidung falsch war?

 

Jetzt sag mir bitte nicht: "Den hätte man ja einsperren können" sondern vielmehr allgemein, ab welchem Punkt man eine freiheitsentziehende Maßnahme durchführen sollte.

 

es ist unfassbar, wie hier manche dieses verhalten rechtfertigen wollen,
Ich empfehle nur, abzuwarten, was das Gericht sagt. Denn anhand der hier voeliegenden Fakten vermag ich mir kein objektives Urteil zu bilden. Andere scheinen sich zwar bereits ein Urteil gebildet zu haben, nur ist höchst zweifelhaft, ob dieses objektiv ist...

 

man kann nur hoffen, dass die zwei polizisten das nächste mal eine harte strafe erhalten werden... allein schon, um unseren selbstherrlichen forumsfreunde mal richtig eins vor den latz zu knallen
Also geht es dir gar nicht darum, die Personen der Schwere ihrer Verfehlung entsprechend zu bestraften, vielmehr geht es darum, daß du in deiner Auffassung Recht behälst?

 

Gruß

Goose

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Der Senat des BGH, der im Besitz des Aktenmaterials war, ist auch der Meinung, dass die bisherige leichte Verurteilung der Schuld nicht angemessen war. Er verweist daher den Prozess an eine externe Kammer zurück, weil er offenkundig der Ansicht ist, dass die lokale Rechtssprechung nicht angemessen war und in dem Umfeld auch nicht sein wird. Übrigens eine ziemlich heftige Ohrfeige für die erste Kammer. Es würde mich stark wundern, wenn die neue Kammer unter diesen Umständen auch so mild urteilen wird.

 

Der BHG teilt also die hier vorherschenden Ansichten. Somit laufen Deine Anwürfe hier mehr denn je ins Leere.

 

Es bleibt ein aber so oder so ein Willkürverhalten der Polizei, das von der Staatsanwaltschaft gedeckt wird. Da müssen schon aus prinzipiellen Erwägungen zur Wahrung der rechtsstaatlichen Prinzipien Grenzen gesetzt werden.

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Nun kannst du die Schwere der Verfehlung der Beamten jedoch nur beurteilen, wenn du alle Fakten kennst, oder sehe ich das falsch?

 

Gruß

Goose

 

 

Wenn der BGH ein Urteil des LG aufhebt, weil ihm das Strafmaß als zu niedrig erscheint, müssen die Verfehlungen der beiden doch schon über das übliche hinausgehen. Man könnte hier auch von der " besonderen Schwere der Schuld " sprechen. Mit dieser Floskel werden besonders verwerfliche Taten, über das normale Strafmaß hinaus, geahndet.

 

Im übrigen glaube ich, das der geneigte Leser hier nicht über die Fakten im Detail Bescheid wissen muss, wenn das höchste Deutsche Gericht diese kennt, bewertet und zu dem Schluss kommt, das hier ein Nachschlag angebracht ist.

 

Vielleicht wird ja von der Urteilsbegründung eine Ablichtung auf der Internetseite des BGH eingestellt, damit sich alle ungläubigen Zweifler von den Fakten, die zur Verurteilung geführt haben, ein Bild machen können.

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Das ist nicht das erste Urteil, das vom BGH aufgehoben und an ein LG zurückgewiesen wurde.

Begründet ist diese Entscheidung damit, daß der BGH der Ansicht ist, daß nicht alle Umstände des Falles in die Bewertung mit einbezogen wurden.

 

Hier sollte man einfach mal abwarten.

 

@faun98: Nun, du schmeißt mal wieder eine Menge durcheinander.

 

Gruß

Goose

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@Goose: Extrem selten passiert es aber, dass ein Urteil nur aufgrund der Revison der Nebenklage aufgehoben wird, noch dazu wenn sogar die Staatsanwaltschaft Revision zu Gunsten des Angeklagten eingelegt hat.

 

An der Tagesordnung ist das jedenfalls nicht.

 

 

Viele Grüße

Mace

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Das ist nicht das erste Urteil, das vom BGH aufgehoben und an ein LG zurückgewiesen wurde.

Sicher nicht, das kommt wahrscheinlich jeden Tag vor.

 

Begründet ist diese Entscheidung damit, daß der BGH der Ansicht ist, daß nicht alle Umstände des Falles in die Bewertung mit einbezogen wurden.

 

Begründet ist diese Entscheidung damit, daß der BGH der Ansicht ist, daß nicht alle Umstände des Falles in die Bewertung mit einbezogen wurden und somit eine höhere Strafe zu erwarten sein wird, die über dem ausgeurteilten Strafmaß liegen sollte.

 

Hier sollte man einfach mal abwarten.
Mach ich, bin gespannt wie ein Flitzebogen.

 

@faun98: Nun, du schmeißt mal wieder eine Menge durcheinander.

 

Findest Du ?.......zwei deiner Kollegen haben fehlerhafte, strafrechtliche relevante Vorgehensweisen an den Tag gelegt - und sind nach Ansicht des BGH zu milde bestraft worden, weil die Fakten nicht ausreichend gewürdigt wurden........meint der BGH - nicht ich :z30: .

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@mace: Ich sagte nicht, daß das häufig vorkommt, allerdings ist es auch nicht so selten, daß es eine Erwähnung wert wäre, wenn es hier nicht um zwei Polizeibeamte gehen würde.

 

Also, abwarten, was das LG Kiel hierzu sagt.

 

Noch Mal zur Verdeulichung: Ich sagte nicht, daß die Kollegen hier keinen Fehler gemacht haben. Jedoch empfehle ich, ein rechtskräftiges Urteil abzuwarten, so daß man sich auch ein Bild über den Fehler machen kann.

 

Hier wird das Vorgehen teilweise von Leuten bewertet, die absolut keine Ahnung von der Thematik haben.

 

Gruß

Goose

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Guest Simineon
Hier hat tatsächlich die RTW-Besatzung eine Person in hilfloser Lage allein gelassen (oder entschieden, dass diese Person gar nicht so hilflos ist) und die Polizisten waren in der Zwickmühle allein gelassen.

es gibt halt nicht nur schwarz und weiß. also nicht nur krankenhaus oder laufen lassen... dieses mittelding nennt sich dann ausnüchterungszelle

 

und die war bei mir in der Lehrzeit Teil der medizinischen Aufnahme im Krankenhaus und wird daher von den KTWs und RTWs beliefert, aber das ist wohl in jeder Stadt anders

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Hier hat tatsächlich die RTW-Besatzung eine Person in hilfloser Lage allein gelassen (oder entschieden, dass diese Person gar nicht so hilflos ist) und die Polizisten waren in der Zwickmühle allein gelassen.

es gibt halt nicht nur schwarz und weiß. also nicht nur krankenhaus oder laufen lassen... dieses mittelding nennt sich dann ausnüchterungszelle

 

und die war bei mir in der Lehrzeit Teil der medizinischen Aufnahme im Krankenhaus und wird daher von den KTWs und RTWs beliefert, aber das ist wohl in jeder Stadt anders

Wir haben auch eine "Ausnüchterungszelle", die EInlieferung setzt jedoch die Gewahrsamsfähigkeit voraus, also die ärztliche Untersuchung.

Was hat denn die RTW-Besatzung zu dem Zustand des Jungen gesagt. Nur, daß er nichts für das Krankenhaus ist und idealerweise ins PG sollte oder haben die festgestellt, daß er keine Hilfe benötigt?

 

Gruß

Goose

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Guest Der Friese
Was hat denn die RTW-Besatzung zu dem Zustand des Jungen gesagt. Nur, daß er nichts für das Krankenhaus ist und idealerweise ins PG sollte oder haben die festgestellt, daß er keine Hilfe benötigt?

 

Gruß

Goose

 

wie jetze...müssen sanitäter euch erzählen, was ihr zu tun und wie ihr eure arbeit zu erledigen habt...??

:z30:

sie haben gesagt, der braucht nicht ins krankenhaus....heisst nicht automatisch, der ist jetzt resistent gegen kälte und die dünnen klamotten sind okay...

 

gruß

der friese

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Die Sanis müssen uns nicht erzählen, wie wir unsere Arbeit zu erledigen haben, ich fürchte, da verstehst du was falsch.

 

Jedoch hat ein Rettungsassistent gewöhnlich mehr Erfahrung, wenn es um medizinische Beurteilungen geht, so daß ich mich idR schon auf deren Urteil in Bezug auf den Zustand eines Menschen verlasse.

 

Wie war das denn nun? Hat die RTW-Besatzung sich den Kerl angeschaut und ihn dann wieder aus der Karre geworfen, wobei sie rief "Nix fürs Krankenhaus"?

So wird es kaum gewesen sein, aber die Umstände, wie es sich genau abgespielt hat (also die, die wir nicht kennen), sind von erheblicher Bedeutung für die Bewertung des Sachverhaltes.

 

Gruß

Goose

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Da platzt mir doch fast der Kragen.

Hier wird das Vorgehen teilweise von Leuten bewertet, die absolut keine Ahnung von der Thematik haben.

Und nur weil du ein Cop bist, glaubst du der einzige (neben den anderen Cop's hier im Forum) zu sein, der über genug Kenntnis davon besitzt?

Für mich hört sich dein Spruch sogar so an, als wenn du anderen hier geistiges Unvermögen unterstellst.

Nee, glaube mir, es gibt auch noch andere Bürger, die einen ausreichend tiefen Einblick in die Arbeit, Problematik, Thematik des Polizeidienstes haben. Es gibt nähmlich auch Leute, die können denken, vielleicht sogar besser als du. Denn die haben noch einen gehörigen Vorteil gegenüber dir: sie sind nicht von deinem überheblichen, einseitigem Polizistendenken geblendet. *Daß das bei dir der Fall ist, hat dieser Thread mal wieder eindeutig gezeigt.

Sicher wäre hier die Vorverurteilung überdenkenswet, wenn dem nicht die beiden Aufhebungsentscheidungen entgegen stehen würden.

Das hier das LG, sowie die GeStaA und die Polizisten insgesamt etwas herunterzuspielen und zu vertuschen zu versuchen (und auch bereits haben), steht wohl auch mehr oder weniger ausser Frage, das sollte auch dir mal so langsam einleuchten. Falls nicht, siehe *.

Und wann genau sollte man deiner Ansicht nach jemanden in die Ausnüchterungszelle stecken?

z.B. wenn man ihn nicht nach Hause bringen will, er nicht ins Krankenahsu muß, man sonst nicht weiß wohin mit ihm, oder auch nur zu Faul ist, mit ihm zurück zur Disco, um ihn seinen Bekannten auszuhändigen....auf jeden Fall nicht in der Pampas aussetzten. Das war ganz grosser Bockmist, schon rein aus menschlicher Sicht.

Also soll man nun jeden Betrunkenen einsperren? Meinst du nicht, daß da ein gewisser Spielraum bestehen sollte, in dem man entscheidet, ob eine Ingewahrsamnahme nötig ist oder nicht?....

Was war denn nun der Grund für die Ingewahrsamnahme? Ging von ihm eine Gefahr aus? War er Hilflos?

1. ja er war offensichtlich hilflos.

2. er hat einen Platzverweis erhalten, ihn jedoch nicht eingehalten. Also hätte man ihn zumindest in Gewahrsam nehmen können. Somit stellt sich die Frage der Rechtmässigkeit hier nicht mehr.

Wir haben auch eine "Ausnüchterungszelle", die EInlieferung setzt jedoch die Gewahrsamsfähigkeit voraus, also die ärztliche Untersuchung.

Und die hat lt. der Sanis ergeben, daß das der Fall ist.

Ich denke, wenn die beiden einen Fehler gemacht haben, werden sie, der Schwere ihrer Verfehlung entsprechend, zru Verantwortung gezogen...

Deswegen habe ich daran keine Zweifel, da sie einen Fehler gemacht haben. Und das sie Fehler gemacht haben, steht ausser Frage, denn darüber haben bereits andere entscheiden...das LG, das OLG, der BGH......immer noch Zweifel? Nicht vergessen, das LG hatte sie bereits verurteilt, wenn auch zunächst nur zögerlich.

 

gruß

Hawk

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