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2 Führerscheine Besitzen, Ggf. 2 Führerscheine Abgeben?


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Hallo zusammen,

 

ich besitze einen deutschen Führerschein und mache zusätzlich im moment noch einen EU Führerschein (bin ausgewandert und dachte es wäre

a) ne nette Herausforderung,

b) ein ziemlich cooles Andenken wenn man mal zurück kommt.

 

Ob das Ding jemals einen praktischen Nutzen (abgesehen von der akuten Bestätigung nochmal die Prüfungen zu bestehen) haben wird bleibt abzuwarten...

Ich frage mich: Sollte ich jemals aus irgendeinem Grunde (wenn ich wieder in DE wohne) meinen Führerschein verlieren: Würden Beide eingezogen, oder nur der deutsche, so dass ich z.B. nach Sperrfrist sofort mit meinem alten EU Schein weiter fahren könnte (so zu sagen Führerschein auf Vorrat, anstelle Ihn wie andere nach einer Tat im Ausland zu machen hätte ich ihn schon).

 

Weiss da jemand was?

 

Danke

 

raph

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In welchem Land machst du denn deinen FS? Ist dort bekannt, daß du bereits eine deutsche FE gleicher Klasse besitzt?

 

Gruß

Goose

Sollte das nicht innerhalb der EU irrelevant sein?

Ja und nein... wurde nicht gefragt, ausser vom Prüfer (ich nehme an man merkt schon ob jemand Anfänger ist oder nicht), dem hab ich's auch nicht verschwiegen. Der sagte mir aber dass ich nicht der erste sei der trotz vorhandenem Führerschein nochmal durch den Test ging.

 

Klar könnte ich meinen vorhandenen Führerschein einfach umschreiben lassen, aber so ist es doch besser für alle Beteiligten: Ich bestätige nochmal ob ich wirklich fahren kann, die verdienen ein bisschen Geld daran und ich hab ein nettes Andenken... :-)

 

Edit:

Naja... ich nehme mal an wie "dagegen" schreibt dass sämtliche Fahrerlaubnisse eingezogen würden... Was prinzipiell ja sogar egal wäre, da ein Fahrverbot ja nur National ist und ich mit anderem Führerschein in anderem Land fahren dürfte (?)

 

Eigentlich ist das ganze sowieso irrelevant, da ich nicht vorhabe ein Fahrverbot oder gar eine Führerscheinsperre gegen mich verhängen zu lassen (werd schon hibbelig wenn ich 2 Tage nicht Fahren kann :rolleyes: ) - nicht das dies jemand falsch versteht.

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Nun, wenn in dem Land eine dem § 8 FeV entsprechende Vorschrift besteht (wovon ich innerhalb der EU ausgehe), solltest du dir mal ganz genau anschauen, was du da so alles unterschrieben hast, als du die FE beantragt hast...

 

Gruß

Goose

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Danke für den Tipp zu googlen... ;o)

 

für andere zum Mitlesen:

§ 8 Ausschluß des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse

 

 

Eine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt.

 

hmmmmmm verdammt...

 

Also unterschrieben habe ich das nicht (zumindest nicht explizit)... Möchte auch nicht unbedingt schlafende Hunde wecken indem ich bei der Behörde anfrage...

 

Sollte dass denn etwa strafbar sein? Logisch wäre als einzige konsequenz doch dass im Falle eines Falles eben doch eine von beiden Führerscheinen eingezogen / für ungültig erklärt wird, allerdings könnte ich dann dennoch nichts verwerfliches an meinem Handeln erkennen (erschwindele mir ja keinen Führerschein, sondern mache alle Tests)... Gibt es da irgendwelche bekannten Fälle?

 

Würde also dann nun "vorsichtshalber" den neuen Führerschein doch lieber (und ausschliesslich) als Andenken, bzw. zum Ausweisen in dem entsprechendem Land verwenden (dann ist man nicht immer der Ausländer) :rolleyes: aber in Deutschland lieber verschweigen...?

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Guest Simineon
Würde also dann nun "vorsichtshalber" den neuen Führerschein doch lieber (und ausschliesslich) als Andenken, bzw. zum Ausweisen in dem entsprechendem Land verwenden (dann ist man nicht immer der Ausländer) :rolleyes: aber in Deutschland lieber verschweigen...?

 

Der zweite FS wäre aber unrechtmässig erworben, ich bin mir daher nicht sicher, ob Du den überhaupt haben darfst. Stell Dir vor, die Engländer machen eine einfache Abfrage auf Deine Person, da steht dann drin, dass Du den FS in Deutschland gemacht hast. Du hast gerade aber einen englischen vorgezeigt ... hmmm.

 

Ich glaube man möchte manchmal gar nicht wissen wieviele Informationen über eine Person für die entsprechende Behörde frei verfügbar ist.

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3. Führerscheinrichtlinie - Richtlinie 2006/126/EG

Artikel 7 Abs 5.

a) Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein.

b) Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einen Führerschein auszustellen, wenn erwiesen ist, dass der Bewerber bereits einen Führerschein besitzt.

c) Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Schritte zur Umsetzung des Buchstabens b. Bei der Ausstellung, Ersetzung, Erneuerung oder dem Umtausch eines Führerscheins bestehen die erforderlichen Schritte darin, zusammen mit anderen Mitgliedstaaten Nachforschungen anzustellen, wenn ein hinreichend begründeter Verdacht besteht, dass der Bewerber bereits Inhaber eines anderen Führerscheins ist.

d) Zur Erleichterung der Kontrollen gemäß Buchstabe b nutzen die Mitgliedstaaten das EU-Führerscheinnetz, sobald es in Betrieb ist.

 

Unbeschadet des Artikels 2 achten die Mitgliedstaaten bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis sorgfältig darauf, dass eine Person die Anforderungen des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels erfüllt; sie wenden ihre nationalen Vorschriften für die Aufhebung oder den Entzug der Fahrerlaubnis an, wenn feststeht, dass ein Führerschein ausgestellt worden ist, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorlagen.

Wenn du in eine neue Klasse erwirbst, dann wäre die korrekte Vorgehensweise gewesen: den dt. FS zurückzugeben und einen neuen ausländischen FS mit den dt. Klassen und der neuerworbenen Klasse zu bekommen. Auch die 2. FS-RiLi die 1991 beschlossen wurde enthielt schon den gleichen Satz wie in Artikel 7 Abs 5a.

 

mfg

brightstar

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Stell Dir vor, die Engländer machen eine einfache Abfrage auf Deine Person, da steht dann drin, dass Du den FS in Deutschland gemacht hast. Du hast gerade aber einen englischen vorgezeigt ... hmmm.

Was ist eine einfache Abfrage?

 

Gibt es auch komplizierte oder komplexe Abfragen?

 

In welchem Register innerhalb der EU werden Führerscheine vermerkt, die bis vor einiger Zeit selbst in D der Polizei nicht ersichtlich waren?

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