Lumpi60 0 Posted January 3, 2008 Report Share Posted January 3, 2008 Hallo, ich bin an einer roten Ampel geblitzt worden . Ob ich eine Sekunde drüber war oder nicht, weiß ich nicht genau (gefühlt: ja). Da das Auto auf meine Fa. angemeldet ist, habe ich zunächst einen Bogen bekommen, auf dem ich angeben soll, wer gefahren ist. Ich habe kein Problem damit, zuzugeben, dass ich es war. Leider weiß ich aber nicht genau, was mir vorgeworfen wird. Im Schreiben steht wörtlich: "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 132 BKat" Ich hoffe ein bisschen auf das Letzte : 132 BGKat (Bußgeldkatalog). Da steht, wenn es nicht 132.irgendwas ist, 50 €, gut gewesen... Meinetwegen noch ein paar Punkte (ich habe z. Zt. keine mehr). Hat jemand Erfahrung damit, ob ich das so interpretieren kann? Oder mache ich mir falsche Hoffnungen. Sprich: Das die nur 132 BGKat geschrieben haben, hat nichts zu bedeuten? Und die können in der eigentlichen Anhörung problemlos auf 132.2 (bedeutet vier Wochen zu Fuß unterwegs und 125 Öcken) umschwenken??? Vielen Dank Lumpi60 Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted January 3, 2008 Report Share Posted January 3, 2008 Wenn >1 Sek., dann würde das dabei stehen. Quote Link to post Share on other sites
Lumpi60 0 Posted January 3, 2008 Author Report Share Posted January 3, 2008 Im Sinne von: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage für mehr als 1 Sekunde. ? Oder würde sich das in der Nennung der Nummer des BGKat finden? Danke. Lumpi60 Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 3, 2008 Report Share Posted January 3, 2008 Es würde sich sowohl im Text (Das Rotlicht dauerte bereits länger als eine Sekunde an) als auch in der Nummer des BKat finden. 132 ist der "normale" Rotlichtverstoß (also bis zu einer Sekunde), 132.1 ist mit Gefährdung, 132.2 ist über einer Sekunde. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Lumpi60 0 Posted January 3, 2008 Author Report Share Posted January 3, 2008 Danke für die Antworten. Das war sehr hilfreich. Einen guten Start ins neue Jahr an alle! Lumpi60 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 3, 2008 Report Share Posted January 3, 2008 Die ganzen Nummern hättest du auch den FAQ entnehmen können und somit eher die etwas freudigere Nachricht erhalten. Rotlichtverstöße Im übrigen wären es ein Monat fahrverbot und nicht vier Wochen. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted January 4, 2008 Report Share Posted January 4, 2008 @Gast225, Hau ihn bitte nicht!Die ganzen Nummern hättest du auch den FAQ entnehmen können und somit eher die etwas freudigere Nachricht erhalten. Rotlichtverstöße Im übrigen wären es ein Monat fahrverbot und nicht vier Wochen.Er hat sich doch vorher im Bußgeldkatalog schlaugemacht und hat nachgefragt, ob die Nennung der Nummer nicht doch noch Risiken birgt.Hat jemand Erfahrung damit, ob ich das so interpretieren kann? Oder mache ich mir falsche Hoffnungen. Sprich: Das die nur 132 BGKat geschrieben haben, hat nichts zu bedeuten? Und die können in der eigentlichen Anhörung problemlos auf 132.2 (bedeutet vier Wochen zu Fuß unterwegs und 125 Öcken) umschwenken???Da habe ich schon wesentlich unqualifiziertere TEs erlebt. Gruß Das Kasperle Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 4, 2008 Report Share Posted January 4, 2008 So war es ja auch nicht gemeint, sondern nur als Hinweis, wobei nicht unbedingt für den TE sondern für Ratsuchende die mittels Suche auf diesen Artikel kommen und dann weitere Informationen abrufen können. Gleiches gilt für die kleine Berichtigung. Da habe ich schon wesentlich unqualifiziertere TEs erlebt. Quote Link to post Share on other sites
Jacky 0 Posted January 7, 2008 Report Share Posted January 7, 2008 nun doch noch mal zu dem Thema zurück: bei mir steht auch nur "§§ 37 Abs. 2, 49 StVO; §24 StVG; 132 BKat" darunter aber noch " M 1,2 SEK. FOTO-NR. blabla GEMESSEN MIT blablubb" Frage: soll das nun heißen: mit 1,2 Sekunden? Muss denn IMMER die ".2" angegeben werden, wenn es mehr als eine Sekunde war?Oder reicht das wie bei mir, mit den "M 1,2 SEK", um zu wissen, dass es mehr als eine Sek. war? Würde mich nur mal so interessieren, die Strafe werde ich nämlich einfach auf mich nehmen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 7, 2008 Report Share Posted January 7, 2008 Zumindest so wie die Angaben dort sind widersprechen sie sich, da laut §§ ein Verstoß unter einer Sekunde vorgeworfen wird und bei der Zeit einer von über einer Sekunde. Eventuell war es die Messzeit und es erfolgt noch ein Abzug, da es ja auf die Überfahrt der Haltelinie ankommt. Neuere Anlagen müssen dies automatisch machen, daher gäbe es dort keinen weiteren Abzug. Quote Link to post Share on other sites
Jacky 0 Posted January 23, 2008 Report Share Posted January 23, 2008 Hi, da bin ich wieder... gestern kam Post von der Stadt: Die wollten nur 50 EUR + 20 EUR + 3,50 EUR = 73,50 EUR von mir. Dafür bekomm ich auch drei Punkte in Flensburg. Jetzt hab ich endlich auch irgendwo irgendwelche Punkte und hab dafür gezahlt Somit denke ich, dass der Paragraph das wichtige ist und nicht das "Geblubber" drunter..Oder gibt es Gegenbeispiele? Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 23, 2008 Report Share Posted January 23, 2008 Somit denke ich, dass der Paragraph das wichtige ist und nicht das "Geblubber" drunter..Na, sooo unwichtig ist die Zeitangabe ja auch wieder nicht *g*. Aber es wird so sein, wie Gast225 schon schrieb: Die 1,2 sec. beziehen sich auf das Überfahren der 1.en Schleife, die Rückrechnung für die Haltlinie ergab dann weniger als 1 sec. Um für die (vielerorts üblichen) 1,5 m dazwischen mindestens 0,2 sec zu brauchen (lt. der Rückrechnung hast du das ja), bist du also 27 km/h oder langsamer gefahren. Gesetzt den Fall, die Maße stimmen. Quote Link to post Share on other sites
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