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Geschicktes Verhalten Kann äußerst Nützlich Sein !


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Wie im Bekanntenkreis unter Kollegen mir zu Ohren gekommen ist, sind in der letzten Zeit viele Anhörungsbogen/Zeugefragebogen in Baden Würtemberg, NRW und Sachsen erst in der 8 bis 10 ten Woche verschickt worden.

Eine Ursache könnte möglicherweise eine arbeitsmässige Überlastung der Bearbeiter durch eine immer tiefer durchgeführte Rationalisierung sein.

 

Bei der denkbaren Konstellation , dass Halter und Fahrer nicht identisch sind, bietet sich, wie schon öfters besprochen , der mögliche und dabei absolut legale Weg an, um den Folgen eines Bussgeldbescheids zu entgehen. Häufig genug ist der Fahrer(in) ein (entfernter) Verwandter, Freund, oder Arbeitskollege

 

Zudem ist es auch sehr oft so, dass der Wohnsitz des Halters , wie des Fahrers nicht an gleicher Stelle befinden. Dies ist allerdings die optimale Konstellation, da dies die Aufklärung mittels Amtshilfeverfahren unerhört erschwert.

 

Zur Vorgehensweise:

Es ist unabdingbar, dass sich der Halter(erin ) zum Vorfall ( Zeugefragenbogen ) überhaupt nicht äußert,, d.h. dass er/sie im konkreten Fall nicht mit einem Satz antwortet, sondern das Schreiben ignoriert.

Durch die Kürze der dann noch verbleibenden Zeit in Richtung Verjährung werden üblicherweise keine Amtshilfe Verfahren ( auch hier gelten die üblichen Ratinalisierungszwänge, denn das kostet Zeit ! ) eingeleitet, werden im allgemeinen auch nicht mehr in Erwägung gezogen, da u. U. die gesetzliche Verjährung im Zweifel schon eingetreten ist.

Hier muss aber gesagt werden, dass es im Einzelfall auf die durchführende Behörde ankommt, d.h. eine 100 % Chance gibt es nie.

 

Jedoch sollte man über die 3 Monatsfrist eine Zeitdauer von vierzehn Tagen einplanen. Gerüchteweise soll es immer wieder Beschwerden Betroffener über rückdatierte behördliche Schreiben gegeben haben, die ich aber unbelegt nicht so ganz annehmen will, bin ich doch ein tiefgläubiger Anhänger staatlicher Integrität. :think:

 

Jedenfalls ist es Fakt, dass die Rechtsprechung, ohne wesentlich en detail zu gehen, zumindest dieser Möglichkeit den Segen gegeben hat, dass sowohl Gottes- , wie Amts-Wege länger als gewohnt üblich sein können.

 

Eine Belegung des Halters mit einem Fahrtenbuch durch die Behörde verläuft übrigens ebenfalls in dieser Konstellation fruchtlos und würde natürlich der üblichen Rechtsprechung auch nicht stand halten.

 

Ansonsten frohe Weihnachten !

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Durch die Kürze der dann noch verbleibenden Zeit in Richtung Verjährung werden üblicherweise keine Amtshilfe Verfahren ( auch hier gelten die üblichen Ratinalisierungszwänge, denn das kostet Zeit ! ) eingeleitet,
:blink:

hach tut das gut mal wieder zu lachen...

Im ernst: für 10 EUR wird kein großer Aufstand gemacht "üblicherweise" - aber sobald Punkte oder ein FV hinzukommen.....

 

Ansonsten: hast du auch irgendwas neues??

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Nun, was wirklich Neues gibt es im Forum( speziell Geschw. Vertösse ) kaum, was noch nicht etliche Male behandelt worden ist. Siehe die üblichen Threads. Hilfe ich bin bummelige 50 Km zu schnell in der Probezeit gefahren. Was ist nun zu tun ? etc.

 

Die Crux des Forums ist, dass erst im Eintritt des Verfahrens sich üblicherweise Leute neu anmelden , um Hilfe zu erfahren. Diese neuen Mitglieder bleiben aber nur selten auf Dauer dem Forum erhalten.

Die altgedienten Recken dieses Forums kennen alle Tricks, die teilweise auch den FAqs nicht immer zu entnehmen sind.

 

 

Es ging in den vorgenannten belegten Fällen , die mir in den letzten 6 Monaten berichtet worden sind und diejenigen, die mir schon bekannt waren, um Verstösse, die im minimalsten Fall 3o Km über Limit lagen.

Ich behauptete auch keineswegs, dass diese verwaltungstechnische Unzulänglichkeit der Normalfall sei. Dennoch lohnt es sich , über die individuell richtige Belichtung des Vorgangs mittels dieses Forums und seiner ausgezeichnete FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen nachzudenken und so gewisse Hilfe zu finden. Im Zweifel wird prof. und nicht kostenlose Hilfe die letzte Möglichkeit für den Ausweg Suchenden sein..

 

Dies mag für einen ausgewiesenen Kenner des Metiers, wie Du gerade wegen oder trotz 2700 Beiträgen vorgibst, eine Grund zum Lächeln sein,: für andere jedoch ist das Lachen gänzlich vergangen.

Ich denke, darauf kommt es wesentlich mehr an, als einen scheinbar comedy-artigen Beitrag für Erfahrene zu verfassen. Wie üblich sollte Dir jedoch gewiss sein , dass der Spruch: scio nescio auch für Dich gilt und dies wiederum zaubert mir wie von selbst ein Lächeln ins Gesicht.

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Aus eigener Erfahrung weiß ich:

bei 50 zu schnell wird rigoros im ein- bis zwei Wochen Rhythmus irgendeine Ermittlungstätigkeit vorgenommen.

 

Du hattest nun mal keine Frage gestellt, sondern eine Behauptung in das Forum geworfen, die einfach in ihrer Allgemeinheit nicht gültig ist.

Wenn dein Fall geklärt werden soll: frage

oder schau mal in den FAQ

oder benutze die Suchmaschine.

 

ich behauptete auch keineswegs, dass diese verwaltungstechnische Unzulänglichkeit der Normalfall sei.
widerspricht irgendwie:
üblicherweise keine Amtshilfe Verfahren ( auch hier gelten die üblichen Ratinalisierungszwänge, denn das kostet Zeit ! ) eingeleitet,
oder dem hier:
im allgemeinen auch nicht mehr in Erwägung gezogen
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Es ging in den vorgenannten belegten Fällen , die mir in den letzten 6 Monaten berichtet worden sind und diejenigen, die mir schon bekannt waren, um Verstösse, die im minimalsten Fall 3o Km über Limit lagen.
Wie und von wem wurden dir diese Fälle berichtet? Es ist insofern verwunderlich, als nach meiner nicht unbedingt geringen Erfahrung gerade bei "höherwertigen" Verstößen, als mehreren Punkten und FV, in der Regel nicht getrödelt wird, weder seitens der Bußgeldbehörde noch seitens der Polizei.

 

üblicherweise keine Amtshilfe Verfahren

 

Wie auch? Wie soll man denn um Amtshilfe bitten, wenn noch nicht einmal bekannt ist, ob der Fahrzeughalter denn überhaupt abstreitet.

 

 

Ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld übrigens folgende Variante: Der Anhörungsbogen wird nach recht zügig verschickt, etwa 2-3 Wochen nach dem Verstoß. Erfolgt darauf keine Reaktion, so wird der Bußgeldbescheid jedoch erst kurz vor Eintritt der Verjährung erlassen - und schneidet somit die Verfolgung des eigentlich verantwortlichen Fahrzeugführers ab.

 

Grüße Josef

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also meine letzte erfahrung für hessen sah so aus:

 

ich wurde mit dem auto meines vaters auf der autobahn (kassler berge) geblitzt. als überschreitung kamen 28 km/h raus.

anhörungsbogen kam nach 6 wochen. mein vater hat ihn nach 8 tagen ohne weiter angaben zurückgeschickt, und dies

war das letzte was er jemals von der sache gehört hat. tattag war irgendwann im juli. also das ganze ist verjährt.

auch mir kommt es in letzter zeit so vor, als würden die bussgeldbehörden langsamer arbeiten. aber ist nur mein eindruck

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Das "Kohlsche" Aussitzen von Problemen ist auch hilfreich. :lol:

 

Bei Verwarngeldern antworten die ostdeutschen Kommunen komischerweise gar nicht mehr, wenn man nach einem besseren Foto verlangt. :):rofl:

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Bei Verwarngeldern antworten die ostdeutschen Kommunen komischerweise gar nicht mehr, wenn man nach einem besseren Foto verlangt. :rofl::lol:

Das gilt aber nicht für alle ostdeutschen Kommunen! Ganz im Gegenteil: da wird in letzter Konsequenz sogar ein Gerichtstermin angesetzt.

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Bei Verwarngeldern antworten die ostdeutschen Kommunen komischerweise gar nicht mehr, wenn man nach einem besseren Foto verlangt. :rofl::lol:

Das gilt aber nicht für alle ostdeutschen Kommunen! Ganz im Gegenteil: da wird in letzter Konsequenz sogar ein Gerichtstermin angesetzt.

Kann ich bestätigen. Selbst BB schickt in Erwartung der dann folgenden Zahlung Fotos.

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